Microsoft als Hilfssheriff des Staates: In den USA bereits Realität, in Europa in den Startlöchern

Quelle: Coolcaesar, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

REDMOND – Microsoft baut mit den neuen, ab Oktober geltenden Nutzungsbedingungen durch eine erstmalige Einbeziehung der „Künstlichen Intelligenz“ seine Macht aus und die in den USA bereits geltenden Nutzungsbedingungen lassen klar erkennen, wohin die Reise gehen soll: in Richtung einer Totalüberwachung des Nutzers durch Algorithmen und Petzen aus der Bevölkerung!

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Wenn man sich dem großen IT-Giganten nicht unterwirft und sich nicht gefügig zeigt, dann wird man von Herrn Gates und seinen Freunden bestraft. Das Ausmaß dieser Bestrafung ist – derzeit – aber (noch) abhängig davon, wo man sich auf diesem Planeten befindet und wo man sein „Konto“ bei Microsoft hat, in den USA oder in Europa.

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Microsofts doppelte Standards

Während man in Europa durch Microsoft das Konto (bisher) nur dann gekündigt bekommt, wenn man nicht bezahlt oder Pishing betreibt, ist es in den USA bereits so, daß man das Konto bei Microsoft auch dann gekündigt bekommt, wenn irgend etwas macht. Zwar hat Microsoft einen Katalog derartiger Handlungen online gestellt, umfassend:

Aber diesen Punkten ist ein „Beispielsweise“ vorangesetzt, was der Willkür durch Microsoft Tür und Tor öffnet.

EU: Kündigung des Kontos nur bei Zahlungsverzug

Wenn man sich in der EU befindet, dann hat man noch gewisse Vorteile, denn strafauslösend ist in der EU (bisher) nur

Laut dem neuen „Servicevertrag“ von Microsoft gilt in Europa weiterhin, daß sich Microsoft zu einer Sperrung des Kontos nur aus zwei Gründen berechtigt sieht. Das ist der Missbrauch des Microsoft-Kontos für Pishing und Zahlungsverzug .

Wenn wir den begründeten Verdacht hegen, dass Ihr Microsoft-Konto dem Risiko ausgesetzt ist, auf betrügerische Weise von einem Dritten (beispielsweise infolge einer Kontokompromittierung) genutzt zu werden, kann Microsoft Ihr Konto sperren, bis Sie die Eigentumsrechte zurückerhalten. Je nach Art der Kompromittierung müssen wir eventuell den Zugriff auf einige oder alle Ihre Inhalte sperren.

Der Zahlungsverzug ist an einer anderen Stelle geregelt:

9.a. …Nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass wir eine Zahlung nicht pünktlich oder nicht vollständig erhalten haben, können wir die Dienste sperren oder kündigen, wenn Sie den vollen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichten. Durch eine Sperrung oder Kündigung der Dienste aufgrund ausbleibender Zahlungen können Sie den Zugriff auf Ihr Konto und dessen Inhalte verlieren… b. … Wenn Sie uns auffordern, Ihre Zahlungsart nicht weiter zu verwenden, und uns auf unsere Aufforderung hin in einem angemessenen Zeitraum keine andere Zahlungsart nennen, sind wir berechtigt, Ihren kostenpflichtigen Dienst aus wichtigem Grund zu sperren oder zu kündigen… l. …Wir sind berechtigt, Ihre Dienste zu sperren oder zu kündigen, wenn Sie sämtliche Beträge nicht vollständig und pünktlich bezahlen, nachdem Sie eine Erinnerung von uns erhalten haben – mit der Androhung einer Sperrung und/oder Kündigung der Dienste –, in der Sie zur Zahlung innerhalb eines angemessenen Zeitraums aufgefordert werden. Sie können die Sperrung oder Kündigung vermeiden, wenn Sie die erforderliche Zahlung innerhalb des angemessenen Zeitraums tätigen, der in der Erinnerung angegeben ist. Wenn der fehlende Betrag nur geringfügig ist, gilt ein anderes Verfahren. Fehlende Beträge unter 2 Prozent des Gesamtrechnungswerts werden immer als geringfügig betrachtet. Durch eine Sperrung oder Kündigung der Dienste aufgrund ausbleibender Zahlungen kann der Zugriff auf Ihr Microsoft-Konto verloren gehen.

Und an einer anderen stelle findet man:

… Wenn Sie in Ihrem OneDrive-Konto mehr Inhalte gespeichert haben, als Ihnen laut den Bestimmungen Ihres kostenlosen oder kostenpflichtigen Abonnementdienstes für Microsoft-Speicher zustehen, und Sie auf eine Mitteilung von Microsoft, Ihr Konto zu bereinigen (indem Sie entweder einen Teil der Inhalte entfernen oder zu einem neuen Abonnementplan mit mehr Speicherplatz wechseln), nicht innerhalb von 30 Tagen (oder einer eventuell in der Mitteilung genannten längeren Frist) reagieren, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Konto zu schließen und Ihre Inhalte auf OneDrive zu löschen oder den Zugriff zu sperren… Wenn Sie überschüssige Inhalte nicht entfernen oder keinen ausreichenden zusätzlichen Speicherplatz erhalten, nachdem Sie eine Benachrichtigung von Microsoft erhalten haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Inhalte zu löschen oder den Zugriff darauf zu sperren.

In diesen Punkten wird Microsoft seine Bedingungen durch die neuen AGB nicht ändern. Sie sind mit den alten AGB in diesen Punkten identisch.

USA: Kündigung des Kontos bei moralischen Verstößen

Etwas weiter ist man jedoch bereits in den USA. Dort bilden nicht nur finanzielle, sondern auch inhaltliche Gründe einen Anlaß, daß einem das Microsoft-Konto entzogen wird:

„Schwere oder wiederholte Verstöße gegen unsere Richtlinien (…) können zur Sperrung des Kontos führen. Manchmal kann eine Sperrung dauerhaft sein. Bei einer dauerhaften Sperrung verliert der Besitzer des gesperrten Profils alle Lizenzen, Abonnements, Mitgliedszeiten und Microsoft-Kontoguthaben.“

Microsoft gewährt einem zwar die Gnade, Widerspruch bei Microsoft einzulegen, aber die Nutzer sozialer Medien wissen spätestens seit der Corona-Kampagne der Regierungen in Bund und Ländern, daß man den Zugang zu seinem Konto bei Sozialen Netzwerken auch dann verlieren kann, wenn man Tatsachen verbreitet.

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Wie geht es weiter?

Microsoft hat – weltweit betrachtet- also bereits den Schritt vollzogen, Konten nicht nur aus formalen, also z.B. finanziellen Gründen zu kündigen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen.

So muß ein Anwalt in den USA, der einen Schriftsatz gegen Kinderprornographie verfasst hat, wohl bereits jetzt damit rechnen, daß ihm sein Microsoft-Konto gesperrt wird, sobald ein Algorithmus diesen Schriftsatz in einer Cloud gefunden hat.

Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, daß dieses US-Regeln auch in Europa umgesetzt werden.

Wenn Microsoft dann eine solche Inhaltskontrolle wie in den USA auch in Europa durchführen wird, dann ist es nur noch eine graduelle Frage diese Eingriffsschwelle vom Kapitalverbrechen – wie derzeit – zum z.B. Ausspucken eines Kaugummis abzustufen, was ja z.B. in Singapur unter einer erheblichen Strafe steht.

Falsch ist jedoch die Darstellung in einigen aktuellen Blogs, die eine solche Inhaltskontrolle bereits am 1.10. mit Inkrafttreten der neuen AGB in Deutschland am Werk sehen.

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In den USA bereits Realität: BOT-Roboter als Zuträger

Die USA setzen zur Durchsetzung ihrer inhaltlichen Moralvorgaben bereits jetzt automatisierte Technologien ein, was Microsoft-USA dort auch ganz offen zugibt:

„Bei Microsoft verwenden wir eine Kombination aus automatisierter Technologie und geschulten menschlichen Prüfern, um Inhalte oder Verhaltensweisen, die gegen unsere Bedingungen und Richtlinien verstoßen, zu finden und dagegen vorzugehen. (…) Wir verwenden Hashes [digitale Prüfsummen; N.H.] von bekannten illegalen und schädlichen Inhalten. Wir verwenden auch unsere eigene Technologie und Klassifikatoren, um schädliche Inhalte zu finden, die über unsere Dienste verbreitet werden.“

Dabei nutze man auch Maschinenlernen, wie

  • zum Beispiel text-basierte Klassifikatoren, um
  • zum Beispiel Hassrede aufzuspüren,

die jemand auf seinem Microsoft-Textverarbeitungsprogramm generiert haben könnte. Das sind dann die Folgen der Auslagerung von Inhalten auf die Server von Microsoft? Doch Microsoft benutzt nicht nur Roboter als Zuträger, sondern auch Menschen:

In den USA bereits Realität: Petzen als Zuträger

In den USA setzt Microsoft auf Personen aus der Bevölkerung, die sich nicht schämen zu petzen und Andere Mitbürger anzuschwärzen.

Dabei hat Microsoft eine minimale Schwelle eingeführt. Eine angebliche Verletzung eines der Gummiparagraphen des „Servicevertrags“ genügt, wie man den entsprechenden Seiten entnehmen kann:

„Wir nutzen Berichte von Nutzern, Behörden und vertrauenswürdigen Hinweisgebern, die uns auf mögliche Richtlinienverstöße aufmerksam machen.“

Nichts zu finden ist übrigens zu den Personen, die falsche Anschuldigungen verbreiten. Ihnen wird das Microsoft-Konto offenbar nicht gekündigt!

Petzen darf bei Microsoft in den USA bereits jeder

Und in noch einem Schritt sind die USA Europa „voraus“. Wie in er alten DDR darf jeder(!) zum Zuträger werden.

Das gilt insbesondere für Berufspetzer, die Microsoft als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ bezeichnet.

Das gilt aber auch für den „Normal-Petzer“:
Ein Blick zurück in die Zeit der Covid-Kampagne, als ein  Interessenkartell aus Regierungen, Journalisten und Wissenschaftlern der Bevölkerung vormachten, daß ein  Virus vom Niveau eines Grippevirus für gesunde Menschen aus der Normalbevölkerung eine Lebensgefahr darstellen würde.

Um dieses Narrativ zu verbreiten beteiligten sich soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. daran, Tatsachen, wie z.B. die Tatsache, daß die USA im Labor in WUHAN an Sars-Viren Experimente haben durchführen lassen, als Lügen zu bezeichnen.

Auf Basis dieser gezielten Umdeutung wurden massenhaft Betreiber von Konten bei Sozialen Medien zensiert oder sogar sozial vernichtet, indem sie einfach von der Plattform geworfen wurden.

Die Gründe hierfür waren oftmals Staubkörnern gleich, die dann in den Lösch-Abteilungen mit größtem Eifer gelöscht wurden. Eine (angebliche) Abweisung vom Narrativ der WHO als „großem Gott“ genügte, um sozial exekutiert zu werden.

Die Twitter-Files belegen ein kollusives Zusammenwirken zwischen Staat und BigTech

Seit Musk die Twitter-Files offengelegt hatte ist bekannt, daß die Regierungen in den Staaten der USA über die Geheimdienste die Sozialen Medien mit Petz-Meldungen geflutet hatten.

Das war eine Win-Win-Situation. Der Staat konnte endlich durchsetzen, was er durchsetzen wollte und die Bevölkerung im Vorfeld von Straftaten umerziehen und er konnte ungestraft seine eigene Macht ausbauen, indem er diese Kontrolle auch auf die staatlich bevorzugte Ideologie ausweiteten.

All das gibt Microsoft in den USA bereits ganz offen zu:

„Wir nutzen Berichte von Nutzern, Behörden und vertrauenswürdigen Hinweisgebern, die uns auf mögliche Richtlinienverstöße aufmerksam machen.“

Grundsätzlich ist es dem Staat zwar verboten, „ins Private zu fliehen“, also staatliche Aufgaben an Private zu geben, um sich seiner Transparenz und Kontrolle gegenüber der Bevölkerung zu entledigen. Würde Microsoft dies in Deutschland offiziell machen, dann würden Gerichte die Transparenz-Regeln, die für Behörden gelten auf solche Privatunternehmen ggf. ausweiten. Bei Privatunternehmen, die staatlich kontrolliert werden, ist das ja bereits der Fall.

Da diese Kooperation aber – mindestens in den USA – auf Geheimdienstebene vor sich geht, ist dies in diesem Fall ungleich schwerer.

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Es geht auch anders: Rumble weist die Petzen aus dem britischen Parlament zurecht

Tiktok, Rumble und andere Plattformbetreiber erhielten kürzlich einen Brief vom britischen Parlament. Darin stand, daß sich die Sozialen Plattformen der vorgegebenen Ideologie zu unterwerfen haben.

Derzeit macht eine Petzerei aus dem Britischen Parlament die Runde. Die Vorsitzende des Medienausschusses wandte sich an die Sozialen Medien um dort einen Entertainer demonetarisieren zu lassen. Offiziell wird ihm vorgehalten nicht politkorrekt gepimpert zu haben:

Nach Recherchen der «Sunday Times», «Times» und des TV-Senders Channel 4 war Mitte September erstmals über Vorwürfe mehrerer Frauen gegen Brand wegen Vergewaltigung, körperliche Übergriffe und emotionalen Missbrauch berichtet worden. Kurze Zeit später bestätigte die Polizei, eine Anzeige erhalten zu haben.

In solchen Fällen tauchen erfahrungsgemäß sehr schnell Frauen aus dem Nichts auf, die merkwürdige Argumente vorbringen, die sie zuvor Jahre, oder Jahrzehnte nicht vorgebracht hatten.

Während Youtube die Erwartungshaltungen der Petzen sofort untertänig umsetze, reagierte Rumble mit einem Hinweis, der es in sich hatte. Im Gegensatz zu den Opportunisten der BigTechs dachten diese gar nicht daran sich den Vorgaben der – von den Konservativen gestellten – Vorsitzenden des Medienausschusses  zu unterwerfen.