MÜNCHEN – Die Landeshauptstadt München und ihr SPD-Oberbürgermeister haben ein Extremismusproblem. So muß die Bevölkerung in München, die nur 11% der Bevölkerung Bayerns stellt, 41% aller linken Straftaten in Bayern und 43% aller linken Gewalttaten in Bayern verkraften. Linke Straftäter und linke Gewalttäter werden durch die SPD-regierte Stadt offenbar ,magisch angezogen.
In den 10 Jahren seit 2009 haben sich die durch Linke begangenen Straftaten von 303 auf 669 Straftaten pro Jahr mehr als verdoppelt. Insgesamt verharren die durch linksradikale und linksextreme Täter begangenen Straftaten in Bayern nahe ihres letztjährigen Rekordhochs.
Politisch motiviert Straftaten
„Politisch motivierte Straftat“ ist nicht gleich „Politisch motivierte Straftat“, denn es gibt z.B. Tatobjekte und Tathandlungen, die immer „rechts“ sind. Auch wenn diese ein eingefleischter Kommunist begeht, sind gehen diese als „rechts“ in die Statistik ein. Der Grund: Der Gesetzgeber definiert, daß gewisse Handlungen oder Symbole grundsätzlich immer „rechts“ sind, egal ob sie ein Linksextremist begeht, oder ein Rechtsextremist. Aus diesen Grund ist es seriöserweise gar nicht möglich die von der Staatsregierung herausgegebenen Zahlen für politisch motivierte Kriminalität „links“ mit von der Staatsregierung herausgegebenen Zahlen für politisch motivierte Kriminalität „rechts“ zu vergleichen.
Wenn beispielsweise einer Linksextremistin sich ein Hakenkreuz in die Haut ritzt, wird dies erst einmal als „rechte“ Straftat statistisch erfasst.
Das Melderegister der politisch motivierten Straftaten enthält also die Straftaten aus politischen Motiven plus die Propagandadelikte.
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Die Fallgruppe der „Propagandadelikte“
So genannte „rechte“ Straftaten und „linke“ Straftaten sind von der Menge her grundsätzlich schon wegen die sie umfassenden unterschiedlichen Tatbestände nicht vergleichbar. Während z.B. Körperverletzungen durch „Rechte“ oder „Linke“ problemlos wegen der Gelichartiggkeit der Fälle gegenübergestellt werden können, verhält es sich z.B. bei so genannten „Propagandadelikten“ ganz anders. Für den Gesetzgeber gibt es nur „rechte Propagandadelikte“, denn auf der linken Seite gibt es zu schlichtweg kein Pendent:
So gibt es „rechte“ Fallgruppen, denen auf der „linken“ Seite eben keine „linke“ Fallgruppe gegenübersteht; es gibt sie schlichtweg nicht:
- So stellt der Gesetzgeber das Zeigen von NS-Symbolen unter Strafe, das Zeigen von Sowjet-Symbolen aber nicht.
- Auch stellt der Gesetzgeber, das Zeigen eines Hitlergrußes unter Strafe, das Zeigen des Kommunistengrußes, also die geballte Faust am angewinkelten Arm aber nicht etc.
Schon durch diese vom Gesetzgeber bewusst geschaffene Asymmetrie ist klar, daß es „rechts“ immer mehr Straftaten geben wird, da schlichtweg mehr Tathandlungen unter Strafe gestellt werden als „links“.
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Wenn Linke „rechte“ Straftaten begehen, gehen diese als „rechte“ Straftat in die Statistik ein
Doch damit nicht genug. Darüber hinaus ist es bei diesen „rechten“ Straftaten auch noch völlig unabhängig davon, wer sie begeht, ein „Rechter“, oder ein „Linker“. Wenn sich also ein Linksextremist z.B. in der eigenen Szene wichtigmachen möchte, oder wenn „Bunte“ ggf. ein Argument brauchen, um mehr Geld im Kampf gegen „rechts“ fordern zu können, könnte es sein, daß manche Linksextremisten auf die Idee kommen, derartige Straftaten auch einmal selbst begehen. Das klingt abstrus, kommt jedoch durchaus vor:
Daß Linke in die Versuchung kamen „rechte“ Straftaten begehen, ist beispielsweise nachweisbar:
Ob diese Straftaten dann, als ermittelt wurde, daß diese „rechten Straftaten“ durch Linke begangen wurden, in der Statistik gestrichen wurden und als „Propagandadelikt“ dem Konto der „Linken“ zugerechnet wurden ist nur schwer nachvollziehbar.
Doch damit noch immer nicht genug: Es kommt sogar vor, daß sich Linke selbst Hakenkreuze in die Haut ritzen und dann behaupten, es seine „Rechte“ gewesen. Derartige Fälle sind zwar keine Massendelikte, aber Einzelfälle sind es auch nicht wirklich, wie folgende Stichworte belegen:
- 1994 hatte in Halle ein im Rollstuhl sitzendes Mädchen behauptet, dass Skinheads ihr ein Hakenkreuz in die Wange geritzt hätten. Tags darauf demonstrierten mehr als 10.000 Menschen gegen rechtsextreme Gewalt. Wenig später räumte das Mädchen auch hier ein, die Tat nur vorgetäuscht zu haben.
- Am 29. Dezember 2002 war die 14-jährige Tochter eines Kubaners auf einer Wache im brandenburgischen Guben erschienen, weil ihr angeblich Neonazis ein Hakenkreuz in die Wange geschnitten hätten. Zunächst glaubten ihr die Beamten, dann gestand das Mädchen, die Geschichte erfunden zu haben.
- 2009: Die im November angeblich von Neonazis im sächsischen Mittweida misshandelte junge Frau hat sich das Hakenkreuz vermutlich selbst in die Hüfte geritzt. Das gehe aus einem rechtsmedizinischen Gutachten hervor, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag mit.
- 2015: Vier Maskierte haben im österreichischen Bad Fischau-Brunn bei Wien einen Radfahrer überfallen, zu Boden geworfen und ihm ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt.
- 2016: Ein Niederösterreicher, dem im September 2015 ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt worden war, ist in der Nacht auf Donnerstag erneut überfallen worden… Die Verdächtigen ritzten ihm ein Hakenkreuz in die Brust und sagten, das sei die Rache für die U-Haft ihres Freundes.
Auch die letzten beiden Fälle waren inszeniert.
Aus diesem Grund ist es mehr politische Propaganda, als seriöse Statistik „rechte“ und „linke“ Straftaten miteinander zu vergleichen., so lange diese den Tatkomplex der Propagandadelikte umfassen.
In Folge konnte das Innenministerium in Bayern für 2018 dann 1.834 „rechte Straftaten“ insgesamt 753 „linken Straftaten“ gegenüberstellen. Das sind 243% mehr „rechte Straftaten“, als „linke Straftaten“. Vergleicht man hingegen nur das miteinander, was man seriös miteinander vergleichen kann, so ergibt sich für 2018 z.B. daß dann 63″rechte Gewalttaten“ insgesamt 46 „linken Gewalttaten“ gegenüberstehen. Das sind 37% mehr „rechte Gewalttaten“, als „linke Gewalttaten“. Zahlen, die für sich selbst sprechen.
Die Fallgruppe der „Straftaten mit politischen Motiven“
Um mehr Klarheit über diese auch miteinander vergleichbaren Zahlen zu gewinnen, hat der Abgeordnete Bergmüller mit Kollegen am 08.01.2020 eine schriftliche Anfrage zum Linksextremismus in Bayern 2019 gestellt gehabt und hierbei die Delikte durch linke Täter abgefragt.
Auf die Frage, wie viele linksextremistisch motivierten Straftaten denn im Jahr 2019 in Bayern zu verzeichnen gewesen waren, erhielt er die Antwort:
Nach Recherche des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch Motivierte Straftaten (KPMD PMK) sind 669 linksextremistisch Motivierte Straftaten in Bayern für das Jahr 2019 erfasst worden.
Damit etablieren sich diese Zahlen nach 503 (2016) Straftaten 560 (2017) Straftaten 706 (2018) Straftaten nun mit 669 (2019) auf hohem Niveau. Innerhalb von 10 Jahren haben sich linksextremistische Straftaten jedenfalls mehr als verdoppelt (vgl. Aufstellung rechts).
Interessante Erkenntnisse ergeben sich, wenn man diese Zahlen regional ausdifferenziert:
Linksextreme Straftäter
Wenn man die Zahlenm zu den links motivierten Straftaten örtlich ausdifferenziert, so zeigt sich, daß linksextreme Straftäter dort konzentriert sind, wo sich die großen, durch die SPD regierten Metropolen, wie z.B. München oder Nürnberg befinden.
München und Mittelfranken, mit seiner Metropole Nürnberg leisten sich zusammen 409 der 669 durch Linke begangenen Straftaten.
Damit schultern die in der Zuständigkeit dieser Polizeipräsidien lebenden Bürger, die mit 3,2 Millionen Einwohnern grobe 25% der 13 Millionen Einwohner Bayerns stellen, knappe 61% der gesamten linksextremen Straftaten in Bayern.
Alleine in München, das ca. 11% der Bevölkerung Bayerns stellt, registrierte die Polizei 273 der 669 bayernweit durch Linke begangenen Straftaten. Damit muß München mit seinen 11% der Bürger Bayerns 41% der durch Linksextreme verursachten Straftaten ertragen.
Nicht unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang bleiben, daß sowohl München, als auch Nürnberg von der SPD regiert werden. Beide Oberbürgermeister finden offenbar keine wirksamen Mittel gegen die Konzentration linksextremer Gewalttäter in ihrem Einflußgebiet, ja man könnte sogar sagen, daß die Straftäter von diesen beiden durch die SPD regierten Metropolen regelrecht angezogen werden.
Linksextreme Gewalttäter
Vergleichbare Werte erhält man, wenn man die Verteilung der durch Linke begangenen Gewalttaten analysiert.
München und Mittelfranken, mit seiner Metropole Nürnberg leisten sich zusammen 28 der 47 linksextremen Gewalttaten. In diesen beiden Regionen, die mit 3,2 Millionen Einwohnern grobe 25% der 13 Millionen Einwohner Bayerns stellen, leisten sich damit knappe 63% der gesamten linksextremen Gewalt in Bayern.
In München, das ca. 11% der Bevölkerung Bayerns stellt, registrierte die Polizei 20 der 47 bayernweiten linken Gewalttaten. Damit kommen 43% der Gewalttaten durch Linke in ganz Bayern alleine in München vor.
Vergleicht man dann die regionale Verteilung linksextremer Straftäter und Gewalttäter, so zeigt sich, daß die beiden Metropolregionen München und Mittelfranken mit Nürnberg 61% der linken Straftäter anziehen und 63% der linken Gewalttäter.
Alleine München zieht wiederum 41% der linken Straftäter Bayerns an und 43% der linken Gewalttäter Bayerns.
Mit anderen Worten: von dem von der SPD regierten München fühlen sich linke Straftäter rund linke Gewalttäter offenbar magisch angezogen.
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Einzelhandlungen
Ebenfalls abgefragt wurden die Einzelhandlungen,, um einen Eindruck über die Breite durch Linksradikale und Linksextremisten begangener Straftaten zu bekommen:
226 StGB Schwere Körperverletzung | Die Täter griffen die Opfer tätlich an. Hierbei wurden die Opfer leicht verletzt. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannter Täter setzte ein Fahrzeug in Brand. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannte Täter setzten zwei Pkw einer Firma in Brand. |
315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schif | Unbekannter Täter beschädigte eine Bahnstrecke. |
113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Der Täter leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und beleidigte diese. |
223 StGB Körperverletzung | Der Täter griff das Opfer tätlich an. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Der Täter warf ein Bengalo auf die eingesetzten Beamten. |
223 StGB Körperverletzung | Unbekannter Täter brachte eine geringe Menge einer stinkenden Flüssigkeit an einem Geschäftsbüro an. |
306 StGB Brandstiftung | Der oder die unbekannten Täter setzten vier Lkws und einen Transporter in Brand. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Der Täter versuchte das Opfer mit einem Schlagring zu schlagen. |
223 StGB Körperverletzung | Die Täter griffen die Opfer tätlich an. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannter Täter legte Feuer am Schuppen des Opfers. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Die fünf unbekannten Täter schlugen das Opfer und verletzten es. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannter Täter setzte auf der Baustelle eines Neubaus mehrere Gegenstände in Brand. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Der Täter trat dem Opfer gegen das Schienbein. |
223 StGB Körperverletzung | Die fünf unbekannten Täter schubsten das Opfer, wobei das Opfer leicht verletzt wurde. |
113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Der Täter leistete Widerstand gegen Polizeibeamte. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Der Täter bewarf das Opfer mit einer gefüllten Flasche. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannte Täter setzten einen PKW in Brand. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannte Täter setzten einen PKW in Brand. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannte Täter setzten einen PKW in Brand. |
113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Der Täter leistete bei der Festnahme Widerstand. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Das Opfer wurde von den unbekannten Tätern tätlich angegriffen. |
114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt | Der Täter leistete bei der Festnahme erheblichen Widerstand. |
114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt | Die Täterin griff die Opfer tätlich an. |
114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt | Der Täter griff die Opfer während der Verhaftung tätlich an. |
223 StGB Körperverletzung | Die Täter schlugen auf das Opfer ein. |
114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt | Die Täterin griff die Opfer tätlich an. |
306 StGB Brandstiftung | Der oder die unbekannten Täter setzten den Verkaufscontainer einer Firma in Brand. |
113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Die Täterin leistete erheblichen Widerstand. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Die zwei Täter griffen das Opfer tätlich an und schlugen u. a. mit einem Gürtel auf das Opfer ein. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Der Täter warf mit einer Plastikflasche gezielt auf das Opfer. |
223 StGB Körperverletzung | Der Täter griff das Opfer tätlich an und verletzte dieses. |
223 StGB Körperverletzung | Die Täterin trat das Opfer und verletzte dieses. |
306 StGB Brandstiftung | Der oder die unbekannten Täter setzten das Auto einer Firma in Brand. |
249 StGB Raub | Die Täter griffen das Opfer tätlich an. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Die unbekannten Täter warfen mit Pyrotechnik auf die Opfer. |
223 StGB Körperverletzung | Der Täter leistete erheblichen Widerstand und verletzte hierbei einen Beamten. |
114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt | Die Täterin leistete erheblichen Widerstand. |
114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt | Die Täterin leistete erheblichen Widerstand. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Unbekannter Täter nutzte Buttersäure in der Lüftungsanlage, wodurch die Opfer leicht verletzt wurden. |
113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Der Täter leistete Widerstand. |
306 StGB Brandstiftung | Unbekannte Täter setzten Fahrzeuge in Brand. |
223 StGB Körperverletzung | Der Täter schlug das Opfer mit dem Ellenbogen in den Magen. |
224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Der unbekannte Täter warf Pyrotechnik auf die beiden Opfer. |
113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Die Täter leisteten Widerstand. |
315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schif | Die Täter griffen mittels Steinen in den Bahnverkehr ein. |