WASHINGTON – Der Kardiologe Dr. McCollough geht davon aus, daß ca. 30% der „geimpften“ Piloten in einem gesundheitlichen Zustand sein könnten, der zur Folge hat, daß diese die Vorschriften für ihre Flugtauglichkeit nicht mehr erfüllen. Entlassungen und „Impfungen“ von Piloten und Flugcrews ziehen dramatische Folgen nach sich.
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Unerwartet für die Fluglinien: Die Bürger wollen nach zwei Lockdown-Jahren wieder in den Urlaub fliegen
Am Pfingstwochenende herrschte Chaos an den Flughäfen; hunderte Flüge wurden abgesagt, viele Weitere waren verspätet, Urlauber sind gestrandet. Weder Flughäfen, noch die Fluglinien sind in der Lage, das Urlauberaufkommen an Pfingsten zu bewältigen. Es kündigt sich ein Chaos-Sommer an.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing gibt sich überrumpelt, rechnet aber nicht mit einer baldigen Besserung der Lage. Weder an den Flughäfen, noch bei den Fluglinien:
„Die Situation im europäischen Luftverkehrssystem ist für alle eine enorme Herausforderung“,
verkündete Wissing.
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Das unfassbare Personalmanagement der Fluglinien
Doch zahlreiche Fluglinien haben in den letzten beiden Jahren ihr Personal rücksichtlos reduziert, es mit der Erpressung „Impf Dich, oder Du wirst entlassen„, aus dem Unternehmen geekelt, oder bei den im Unternehmen Verbliebenen durch Impfungen den Krankenstrand erhöht. Sie können daher den gegenwärtigen Passagierboom gar nicht bewältigen:
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Ausdünnung des Personals während der „Pandemie“
Erst kündigen, dann jammern, daß die Mitarbeiter fehlen
Als Narrativ wird vorerst „Der Fachkräftemangel“ bemüht. Tatsache ist jedoch: Dieser wurde in den Pandemiejahren an vielen Flughäfen und von vielen Fluglinien selbst verursacht, indem sie ihre Fachkräfte einfach entließen. Die meisten der Entlassenen haben inzwischen andere Tätigkeiten aufgenommen und fehlen den jammernden Unternehmen nun. Anfang 2021 meldete Euronews:
Am 6.4.2021 berichtet ein Pilot über seine Situation:
Dann impfen, und jammern, daß die Mitarbeiter fehlen
21 Todesfälle von Piloten in kurzer Zeit und Tausende gestrichene Flüge. Ein Zusammenhang mit den experimentellen «Impfstoffen» wird immer wahrscheinlicher….. Mehrere Berichte von gestorbenen Piloten sorgen aktuell für Aufsehen. Zuletzt starben vier Piloten der britischen Luftfahrtgesellschaft British Airways in nur kurzer Zeit. Auch aus Indien werden 17 Todesfälle von Piloten im Mai berichtet. Ausgerechnet im Mai habe man in Indien mit der «Impfung» der Piloten begonnen, schreibt das Online-Nachrichtenmagazin Report24. Doch offiziell heisst es, die Piloten seien an Covid-19 gestorben. Verschiedene indische Fluggesellschaften gaben bekannt, bereits einen Grossteil der Angestellten geimpft zu haben. Auch die Weltgesundheitsbehörde WHO empfiehlt eine priorisierte Impfung für das Flugpersonal.
Vergleichbare Drohungen sprach Ende 2021 auch der Mutterkonzern Lufthansa selbst aus:
Am 19.5.2022 wurden sie dann entlassen:
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Am Schluss noch boostern und noch lauter jammern, daß die Leute fehlen
Tatsache ist außerdem, daß am 23.12.2021, also genau mitten in der „Booster-Welle“ die Lufthansa einen „nicht einplanbaren“ Krankenstand meldet. Eine zweite Tatsache ist, daß bereits zum damaligen Zeitpunkt aus Südafrika bekannt war, daß die „Mikron-Variante für normal gesunde Menschen eine Belastung irgendwo zwischen einem Schnupfen und einer Influenza darstellt:
Da Piloten zu den bestuntersuchten Personen überhaupt gehören, da sie einen jährlichen Gesundheitscheck über sich ergehen lassen müssen, um ins Cockpit zu dürfen, dürfte der Hinweis auf „Omikron“ als Irreführung zu verstehen sein.
Zu einer Kündingungswelle kam es dann beider Lufthansa nicht, aber es sind zahlreiche Mitarbeiter gegangen, die dem Impfdruck nicht standgehalten haben und sich nicht impfen lassen wollten. Die Einigung lautete, daß Gegenzug für den Kündigungsschutz die Lufthansa die Kurzarbeit bis Ende 2022 verlängern kann, die Arbeitszeit mit entsprechenden Gehaltseinbußen kürzen kann und Tariferhöhungen aussetzen kann.
Die SWISS lässt Flüge lieber ausfallen, statt ungeimpftes Personal einzusetzen. Der Arbeitgeber dieser Piloten behauptet, daß die Planung der Crews ihm sei angesichts in manchen Ländern für die Einreise verlangter Impfzeugnisse zu kompliziert sei. Mit anderen Worten: Die Faulheit der Zentrale siegt über den Flugplan.
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Geimpfte Piloten sind noch höherer Throbosegefahr ausgesetzt, als ungeimpfte
Piloten haben ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel. Empfänger von COVID-19-Impfstoffen haben ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel. Beides zusammen ist keine gute Kombination, um Verantwortung für hunderte Passagiere zu übernehmen.
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Piloten als Risikogruppe für Thrombosen
Grundsätzlich ins Piloten an sich bereits einer erhöhten Thrombosegefahr ausgesetzt: Laut einer 2014 im Journal of Thrombosis and Haemostasis veröffentlichten Studie leiden Piloten aufgrund häufiger und längerer Flugreisen unter einem erhöhten Risiko von Gerinnungsproblemen. Piloten werden daher ermutigt, auf die Anzeichen tiefer Venenthrombosen und Gerinnungsprobleme zu achten und vorbeugende Maßnahmen, wie Kompressionsstrümpfe und das Strecken der Beine bei langen Flügen zu ergreifen.
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Geimpfte (Piloten) weisen Studien zufolge eine (noch) höhere Thrombosegefahr auf
Zu dieser bereits erhöhten berufsbedingten Thrombosegefahr der Piloten kommt dann noch zusätzlich eine durch Impfungen induzierte zusätzliche Thrombosegefahr:
Da das Paul-Ehrlich-Institut vor dem Bundesverwaltungsgericht jüngst zugegeben hat, daß es eine erhebliche Untererfassungen dieser Daten gibt, ist die genannte Inzidenz eine reine Spekulation.
Medical News Today veröffentlichte dazu am 15. Juni 2021 eine Studie, die ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnung und niedrige Blutplättchen bei Empfängern von AstraZeneca-COVID-19-Impfstoffen zeigte. Einige Wissenschaftler nehmen an, daß, da die Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) in der Injektion eine Ganzkörperreaktion auslöst, der Impfstoff, sobald der Impfstoff mit Blutplättchen im menschlichen Körper in Kontakt kommt, diese Blutplättchen aktiviert, wodurch sie ihre Form ändern und chemische Signale an den Körper übertragen. Diese Blutplättchen senden den Blutplättchenfaktor 4 (PF4) aus, der die Blutgerinnung reguliert.
Bei manchen Menschen bindet sich PF4 jedoch nach einer unbestimmten Zeit zufällig an den Impfstoff und es bilden sich große „Komplexe“. Da diese Komplexe „unbekannt“ sind, interpretiert der menschliche Körper diese Cluster als Bedrohung. In Folge greifen Immunzellen im Körper fälschlicherweise PF4 an und hindern sie daran, die problematischen Blutgerinnsel zu verhindern, die bei einigen COVID-19-Impfstoffempfängern beobachtet werden.
Geimpfte Piloten haben damit zwei Risikofaktoren; erstens ihren Beruf und zweitens die Impfung.
Hinzu kommt, daß manche Konzernleitungen es gar erwarten können, möglichst schnell, möglichst viele ihrer Crews durchzuimpfen.
So war z.B. British Airways stolz darauf, bereits früh 85% ihrer Abgestellten geimpft zu haben. Delta Airlines verlangt für alle Neueinstellungen nun einen Impfnachweis. American Airlines verlangte dies zwar nicht, köderte seine Angestellten jedoch damit ihnen einen Tag frei zu geben, und legte noch 50USD obendrauf.
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Der Ausfall (geimpfter) Piloten
Nun ist es eine unbestreitbare Tatsache, daß geimpfte Piloten einen Risikofaktor mehr aufweisen, als ungeimpfe Piloten.
Eine weitere Tatsache ist, daß – zeitlich zusammenfallend mit den „Impfungen“ die Fluggesellschaften massenhaft Flüge streichen mußten, weil sie durch erhöhte Krankmeldungen keine Crews mehr zusammenstellen konnten.
Eine dritte Tatsache ist, daß so bezeichnete „Faktenchecker“ eine hektische Betriebsamkeit an den Tag legen, um (offensichtliche) Zusammenhänge zwischen diesen beiden Tatsachen zu zersetzen. Manche Zeitungen halten diesem Druck nicht Stand und nehmen Berichte hierüber von ihrer Webseite.
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Erhöhte Sterbezahlen nach den Impfungen der Crews?
Und noch etwas fällt auf! Die Sterbeanzeigen für Piloten nehmen erkennbar zu. Während z.B. in den einschlägigen Zeitschriften für Januar und Februar 2004 noch ca. 10 Nachrufe für verstorbene Piloten zu verzeichnen waren, vgl. hier und hier, verdoppelten sich diese fast in den Monaten, in/nach denen die „Impfungen“ stattfanden, wie man der Abbildung entnehmen kann (Die Einzelmeldungen für die Jahre zuvor sind Nachmeldungen verstorbener Piloten).
Zugleich gelingt es einzelnen, verstörenden, Meldungen doch in die Medien zu kommen.
- 9.2.2021: „Pilot Suffers Heart Attack Midflight, Co-Pilot Successfully Lands Plane„
- 28.8.2021: „Dhaka-bound passenger flight’s pilot suffers severe heart attack„
- 8.9.2021: „Impfung im Verdacht: 44-jähriger Pilot erlitt Herzinfarkt im Cockpit„
- 11.10.2021: „Pilot bricht kurz vor der Landung zusammen – Schock auf Lufthansa-Flug„
- 9.4.2022: „Pilot stirbt im CockpitFlugschülerin übernimmt Steuer von Kleinflugzeug„
- 11.5.2022: „Pilot fällt aus – Passagier ohne Flugerfahrung landet die Maschine„
Doch die Verantwortlichen verschließen die Augen, zersetzen offenkundige Zusammenhänge oder behaupten einfach, daß dies „Covid-Tote“ seien, ohne für diese Spekulation irgend welche Belege vorzulegen.
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Piloten, die überlebten berichten
Einige Piloten haben ihre, nach einer „Impfung“ auftretenden Schlaganfälle überlebt. Nur wenige trauen sich jedoch ihre Schicksale und Erlebnisse offen zu kommunizieren. Darunter die Piloten Greg Pierson, Bob Snow
Pilot Greg Pierson berichtet von seinem Schlaganfall nach seiner „Impfung“
Der Pilot Greg Pierson hat sich gegen die COVID-Impfung ausgesprochen, seit er im vergangenen Jahr einen Schlaganfall erlitt, nachdem er die Impfung unter Zwang erhalten hatte. Pierson sagte in einem Interview im Dezember letzten Jahres, wenn er seinen Schlaganfall während des Fluges erlitten hätte, hätte er einen Absturz verursachen können.
Landwirtschaftspilot Cody Flint berichtet von seinem „Blackout“ während des Flugs nach seiner „Impfung“
Der Landwirtschaftspilot Cody Flint berichtet, daß er im Februar 2021 „geimpft“. Einige Tage nach dieser Impfung erlitt er während eines Flugs einen „Blackout“ konnte nur noch „durch die Gnade Gottes“ sicher landen.
Später wurde bei Flint eine neurologische Störung diagnostiziert. Die Folge waren starke Kopfschmerzen und Schwindelgefühle. Die Folgen waren für ihn dramatisch: Flint musste mehrfach operiert werden und unzählige Arztbesuche auf sich nehmen.
Und noch ein Erlebnis hatte Flint: Niemand, der für die Entwicklung oder Einführung dieser Impfstoffe verantwortlich ist, war bereit, mit ihm oder anderen, wie ihm zu sprechen.
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Pilot Bob Snow berichtet von seinem Schlaganfall nach seiner „Impfung“
Das folgende Interview hat Steve Kirsch mit Flugkapitän Bob Snow von American Airlines geführt, der zusammengebrochen ist, nachdem sein Flugzeug am Gate angedockt war und er seine Sachen zusammengesammelt hat. Pilot Snow erzählt, wie er, wie viele andere Piloten auch, durch seinen Arbeitgeber zur Impfung gezwungen wurde. Dabei hatte Snow im März 2021 bereits eine Corona Infektion überstanden und mit entsprechenden positiven PCR-Tests nachgewiesen. Auch die damit korrespondierenden Antikörper waren bei ihm feststellbar. All dessen ungeachtet wurde er trotzdem vor die erpresserische Wahl gestellt, sich entweder zu impfen oder gekündigt zu werden. Er ging auf diese Erpressung ein, denn er wollte weiter als Pilot arbeiten.
Nun ist er jedoch nicht mehr flugtauglich und muß eine Defibilaor-Weste tragen. Dabei hatte im März 2021 eine Corona Infektion mit positiven PCR-Tests und nachher waren Antikörper feststellbar. Nach dem Vorfall hat er die Erfahrung gemacht, daß sich alle abgewandt haben, und ihn alleine gelassen haben.
Weder in der Klinik, noch danach hat ein Vertreter seines Arbeitgebers, American Airlines – der ihn zur Impfung genötigt hatte -, ihn angerufen, oder sogar besucht. Auch die behandelnden Ärzte waren nicht bereit, sich zu Zusammenhängen zwischen seinen Problemen und seiner Impfung zu äußern. Er selbst ist zu 80 bis 90 Prozent vom Zusammenhang zwischen seinem Zusammenbruch und der „Impfung“ überzeugt. Pilot Snow geht davon aus, daß dies eine Folge von politischem Druck ist, der auf die Ärzte ausgeübt wird. Es darf offenbar nicht sein, was nicht sein soll.
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Erhöhte Krankmeldungen nach den Impfungen der Crews
Doch Piloten und Crew-Mitglieder sterben nicht nur, noch häufiger werden sie krank. Wie schon die gehäuften Todesfälle, fallen auch die gehäuften Krankmeldungen in den Zeitraum der „Impfungen“. Während aber die Zahl der Krankmeldungen in der Regel nur der Arbeitgeber kennt, erreichen die – auf Krankmeldungen basierenden – Streichungen von Flügen die Öffentlichkeit. Da bekommt dann in manchen Pressemitteilungen der Begriff des „Fachkräftemangels“ eine neue, erweiterte Bedeutung.
Ausweislich von flightaware.com gibt es pro Jahr 120,000 Streichungen von globalen Flügen pro Jahr. Folglich wären dies 329 Streichungen pro Tag. An zwei Tagen wären dies im Durchschnitt dann 658 Streichungen. Doch in genau jenem Zeitraum, in dem die Crews zum Impfen getrieben wurden, wurden zwischen einem Freitag und Samstag, 3,533 Streichungen festgestellt, rechnet der Colorado Hearald vor. Das ist ein Anstieg von 580% an gestrichenen Flügen in diesen letzten beiden Tagen.
Der Ausfall der Chews/ Piloten fällt zeitlich erkennbar eng mit der Impfkampagne und der Boosterkampagne zusammen (s.o.).
Pilotenverbände warnen, dass die Flugsicherheit durch die Impfkampagne gefährdet ist. Die US Freedom Flyers verklagen insgesamt 18 Airlines und die Flugsicherheitsbehörden wegen des Impfzwangs und der Gefährdung der Flugsicherheit wegen mangelnder Untersuchungen.
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Erfüllen geimpfte Piloten überhaupt noch die gesetzlichen Vorschriften für die Flugsicherheit?
Weitere Details kann man dem Interview der beiden entnehmen:
tkp nahm hierbei Bezug auf die aktuelle Ausgabe 2022/02 der ZLW – Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht (ED: 02.06.2022), in der ein Aufsatz erschienen war, mit dem Titel:
„Zur Impfpflicht für Piloten im Spannungsverhältnis zwischen Flugsicherheit und operationellen Bedürfnissen der Fluggesellschaften“.
Darin wird verwiesen auf die Aussagen der
„Hersteller BioNTech und Moderna in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur und dem Paul Ehrlich Institut …, dass der Nutzen einer Impfung die Risiken überwiegt“.
Damit haben beide Hersteller ganz offiziell Risiken für die Bevölkerung zugegeben. Doch Piloten müssen höhere Anforderungen an ihre Gesundheit belegen, als die „Normalbevölkerung“, um z.B. als arbeitsfähig zu gelten. Subsumiert man die zugegebenen Risiken aber unter diese höheren Maßstäbe für Piloten, so kann es sein, daß geimpfte Piloten nicht
„ohne weiteres als flugtauglich anzusehen“
sein könnten.
Eine spannende Einschätzung in dem ZLP-Artikel lautet: Diese Gesundheitsuntersuchungen haben die Aufgabe
„die Tauglichkeit eines Piloten abzusichern. Deren Bestehen kann … nur bei Nicht-Impfung als sicher angenommen werden.“
Hieran knüpfen sich auch Haftungsfragen im Fälle von impfbedingten Unfällen an? So weit nämlich durch die Fluggesellschaften argumentiert wird, daß ein Impfzwang aus operativen und/oder wirtschaftlichen Gründen notwendig sei, hat das aber nichts mit der Frage zu tun, ob ein Pilot nach einer Covid-Spritze noch die Voraussetzungen für die Flugtauglichkeit erfüllt.
Hinzukommt die Frage, ob geimpfte Piloten durch die Impfung ihre Fluglizenz gefährden. In den Regularien der EU ist verankert:
„Bewerber für ein Tauglichkeitszeugnis dürfen keine … Wirkungen oder Nebenwirkungen eines für therapeutische, diagnostische oder präventive Zwecke angewandten … Arzneimittels aufweisen, die eine funktionelle Beeinträchtigung eines Ausmaßes nach sich ziehen würden, die eine sichere Ausübung … beeinträchtigen, oder den Bewerber plötzlich außerstande setzen kann, die mit ihrer Lizenz verbunden Rechte sicher auszuüben.“
Das kann man als Beschreibung der bekannten Nebenwirkungen für Herzprobleme, thrombotischen und neurologischen Erkrankungen verstehen, die aber gehäuft auch als Nebenwirkungen oder Post-Covid-Vakzin-Syndrom beschrieben werden, wie es auch der Pilot Bob Snow und der Chef der Freedom Flyers Josh Yoderin ihren Interview beschreiben (s.o.)
Der Kardiologe Kardiologe Dr. Peter McCullough geht davon aus, daß etwa 30 Prozent der Piloten derartige Herzprobleme haben könnten.
Als Rechtsfolge ist dieser Vorschrift zu entnehmen, daß Piloten nicht mehr fliegen dürfen, wenn ihnen bei sich derartige Probleme bekannt werden:
Die Fluglinien haben die Pflicht, mit geeigneten Untersuchungen die Flugtauglichkeit ihrer Piloten zu dokumentieren. Zu diesem Zweck wäre es geboten, z.B.
- EKGs,
- D-Dimer-Tests,
- Troponin-Tests
- Herz-MRTs
durchzuführen, um die Gesundheit beurteilen zu können. Wenn aber schon das Problem geleugnet wird, ist es umso leichter sich dieser Pflicht nicht zustellen.
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Franz Bergmüller (MdL) fragt nach:
Vor diesem Hintergrund konfrontiert der Abgeordnete Bergmüller die Staatsregierung mit folgenden Fragen, deren Antworten in ca. 2 Monaten hier unter den aus den folgenden Fragen entsprechenden Stichworten abgedruckt sein werden:
1. Fliegerärztliche Tauglichkeit von Piloten
1.1. Welche Routineuntersuchungen müssen, im Zuständigkeitsbereich bayerischer Behörden befindliche, Piloten durchführen, um zum Erhalt ihrer Fluglizenz ihre Gesundheit nachzuweisen (Bitte zeitliche Frequenz und Art und Umfang jeder dieser Untersuchungen sowohl für von der Staatsregierung – z.B. in deren Hubschrauberstaffeln verpflichtete – Piloten, Piloten von Passagiermaschinen, Hobbypiloten mit- und ohne Erlaubnis Passagiere befördern zu dürfen, Ballonpiloten etc. offenlegen)?
1.2. Wie wurden die in 1.1. abgefragten Pflichten seit dem 1.1.2020 abgeändert (Bitte insbesondere im Hinblick auf die Erfassung möglicher Nebenwirkungen durch Covid nach/oder durch Covid-Impfungen ausführen)?
1.3. Wie entwickelt sich die Anzahl der durch die bayerischen Luftämter verweigerten, bzw. nicht verlängerten Fluglizenzen wegen Nichterfüllung der Vorgaben für die flugmedizinische Tauglichkeit nach Kenntnis der bayerischen Staatsregierung (Bitte ab 1.1.2015 bis zum 1.7.2022 jahresweise und monatlich offenlegen, oder hilfsweise für diesen Zeitraum die Zahl der zurückgegebenen Fluglizenzen offenlegen)?
2. Die Hubschrauberstaffel der bayerischen Polizei
2.1. Wie entwickelt sich die Zahl der Flüge und die Zahl der gesamten Jahresflugstunden der Hubschrauberstaffel der Staatsregierung seit Aufstellen der Staffel (Bitte jahresweise offenlegen)?
2.2. Wie entwickelt sich die Zahl der Flüge, sowie die Zahl der geleisteten Flugstunden der Hubschrauberstaffel der Staatsregierung nach Nr. 1.5.2 und Nr. 1.5.6 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, vom 12. April 2002, Az. IC5-2704-10 seit Aufstellen der Staffel (Bitte jeweils jahresweise bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage offenlegen)?
2.3. Welche sonstigen Möglichkeiten stehen Mitgliedern der Staatsregierung offen, sich mit einem Flugzeug transportieren zu lassen (bitte hierbei neben Anmietungen von Flugzeugen auch Art und Umfang der Nutzung des im Eigentum von Industrieunternehmen und/oder Privatpersonen befindlichen Fluggeräts offenlegen)?
3. Piloten im Dienst der Staatsregierung
3.1. Wie hoch ist die Quote der im Dienst der Staatsregierung befindlichen Piloten, z.B. aus der Hubschrauberstaffel, die sich gegen das Covid-19-Virus haben impfen lassen (bitte hierbei die Zahl der jedes Jahr ab 1.1.2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage mit der Staatsregierung vertraglich verbundenen Piloten, mitsamt einer Ausdifferenzierung ihrer Tätigkeit, z.B. „Pilot bei der Hubschrauberstaffel“, offenlegen, sowie der Anteil hiervon, der sich erstimmunisieren / „boostern“ hat lassen)?
3.2. Wie entwickelt sich die Zahl Absagen der im monatlichen Flugplan nach Nr. 1.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, vom 12. April 2002, Az. IC5-2704-10 vorgesehenen Flüge seit 1.1.2020 (Bitte chronologisch unter Angabe des Grunds für die Absage offenlegen)?
3.3. Wie entwickelt sich die Anzahl der Krankmeldungen aller Piloten der Hubschrauberstaffeln der Staatsregierung in ihrer Gesamtheit (Bitte unter Angabe der Anzahl der im Jahresmittel beschäftigten Piloten ab 1.1.2015 bis zum 1.7.2022 jahresweise und ab 1.1.2020 monatlich offenlegen)?
4. Möglicher Einfluß von Covid-Impfungen auf die Arbeitsfähigkeit von Piloten
4.1. Wie erfüllt die Staatsregierung für jeden ihrer Piloten der Hubschrauberstaffel die Überprüfung der Vorgabe der EU gemäß „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/27 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates“, daraus die in Blatt 11 unter der Überschrift „MED.B.005 Allgemeine medizinische Anforderungen“ aufgestellten folgenden beiden Anforderungen für medizinische Untersuchungen bei Piloten: „Darüber hinaus sind Bewerber als untauglich zu beurteilen, wenn sie einen der folgenden medizinischen Befunde aufweisen, der dazu führt, dass sie funktional so stark beeinträchtigt werden, dass die sichere Ausübung der mit der beantragten Lizenz verbundenen Rechte wahrscheinlich gefährdet wird oder sie wahrscheinlich plötzlich außerstande gesetzt werden, diese Rechte auszuüben. … d) Wirkungen oder Nebenwirkungen eines für therapeutische, diagnostische oder präventive Zwecke angewandten bzw. eingenommenen verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels.“ (Bitte hierbei auch offenlegen, auf welchen Wegen die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage beurteilt hatte, ob eine Covid-Impfung bei jedem der abgefragten Piloten zu einer derartigen Beeinträchtigung geführt hat, oder nicht)?
4.2. Mit welchem Ergebnis erfüllte die Staatsregierung für die Gesamtheit aller Piloten der Hubschrauberstaffel ab Beginn der Covid-Impfungen von Piloten der Hubschrauberstaffel eine Überprüfung der in 4.1. abgefragten Vorgabe der EU und daraus die in Blatt 11 unter der Überschrift „MED.B.010 Herz-Kreislauf-System“ aufgestellten Anforderungen für die medizinische Untersuchungen bei Piloten, um auf diesem Weg zu ermitteln, ob ein solcher Befund nachträglich, z.B. nach einer Covid-Impfung eingetreten ist, oder nicht (Bitte hierbei insbesondere die Überprüfung nach „ b) 2. vi) Veränderungen des Perikards, Myokards oder Endokards “; ausführlich und anonymisiert darlegen)
4.3. Mit welchem Ergebnis erfüllte die Staatsregierung für die Gesamtheit aller Piloten der Hubschrauberstaffel ab Beginn der Covid-Impfungen von Piloten der Hubschrauberstaffel eine Überprüfung der in 4.1. abgefragten Vorgabe der EU und darin die in Blatt 11 unter der Überschrift „MED.B.010 Herz-Kreislauf-System“ aufgestellten Anforderungen für die medizinische Untersuchungen bei Piloten, um so zu ermitteln, ob ein solcher Befund nachträglich, z.B. nach einer Covid-Impfung eingetreten ist (Bitte hierbei insbesondere die Überprüfung nach „ d) Koronare Herzkrankheit“ ausführlich und anonymisiert darlegen)
5. Umgang mit Covid-Infektionen beim fliegenden Personal der Hubschrauberstaffel der Bereitschaftspolizei
5.1. Erfüllt eine Covid-Infektion nach Ansicht der Staatsregierung mindestens eine der in “MED.A.020 Eingeschränkte flugmedizinische Tauglichkeit“ des in 4 abgefragten Dokuments, definierten Vorgaben (Bitte hierbei die Anzahl der Personen des fliegenden Personals der Hubschrauberstaffel der Bereitschaftspolizei offenlegen, die ihrem Arbeitgeber ab 1.1.2020 eine Infektion mit dem Covid-Virus gemeldet gehabt haben)?
5.2. Wie hoch ist nach Einschätzung der Staatsregierung die Dunkelziffer derer, die eine in 5.1. abgefragte Infektion nicht gemeldet haben könnten?
5.3. Mit welchem Ergebnis subsumiert die Staatsregierung eine Covid-Infektion eines Piloten unter die in 4 abgefragte Vorschrift „MED.B.040 Infektionskrankheiten“ mit dem Wortlaut „ a) Bewerber sind als untauglich zu beurteilen, wenn ihre Krankengeschichte eine Infektionskrankheit aufweist oder bei ihnen eine Infektionskrankheit klinisch diagnostiziert wurde, die die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte wahrscheinlich gefährdet. “ (Bitte hierbei offenlegen, ob eine Infektion mit dem Covid-Virus eine Infektion mit einem Virus im Sinne dieser Vorschrift darstellt)?
6. Überwachung der Dokumentation der Flugtauglichkeit
6.1. Wie kommt die Staatsregierung ihrer Aufgabe nach, die Pflicht der Fluglinien zu überwachen, mit Hilfe von geeigneten Untersuchungen die Flugtauglichkeit ihrer geimpften Piloten zu dokumentieren?
6.2. Wie kommt die Staatsregierung ihrer Pflicht nach, mit Hilfe von „geeigneten“ Untersuchungen die Flugtauglichkeit ihrer eigenen, gegen das Covid-Virus geimpften Piloten zu dokumentieren?
6.3. Wie kommt die Staatsregierung ihrer Pflicht nach, mit Hilfe von „geeigneten“ Untersuchungen die Flugtauglichkeit der von bayerischen Flughäfen startenden, gegen das Covid-Virus geimpften Piloten zu dokumentieren?
7. Untersuchungsmethoden zur Identifikation Covid-charakteristischer, oder Covid-impf-charakteristischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen
7.1. In welchem Umfang wurden seit 1.1.2020, zum Zweck der Identifikation der durch das RKI neu definierten „Covid-Krankheit“, zusätzliche Untersuchungsmethoden etabliert, mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit von fliegendem Personal festzustellen (Bitte hierbei mindestens für jede der folgenden Untersuchungsmethoden EKGs, D-Dimer-Tests, Troponin-Tests, Herz-MRTs offenlegen)?
7.2. In welchem Umfang wurden seit 1.1.2020, zum Zweck der Identifikation von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Covid-Impfungen, zusätzliche Untersuchungsmethoden etabliert, mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit von fliegendem Personal festzustellen (Bitte hierbei mindestens für jede der folgenden Untersuchungsmethoden EKGs, D-Dimer-Tests, Troponin-Tests, Herz-MRTs offenlegen)?
7.3. Wie bewertet die Staatsregierung die Einschätzung eines der meist zitierten Kardiologen weltweit, Dr. McCullough, daß nach Covid-Impfungen ca. 30 Prozent des fliegenden Personals nicht mehr flugtauglich sind?
8. Folgen von Flugtauglichkeitsuntersuchungen
8.1. Wie oft wurde auf Basis von „ MED.A.040 Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen “, die darin weiter spezifizierte folgende Anforderung „ Der flugmedizinische Sachverständige, das flugmedizinische Zentrum oder, im Falle einer Verweisung, der medizinische Sachverständige der Genehmigungsbehörde kann verlangen, dass sich der Bewerber, wenn dies klinisch oder epidemiologisch indiziert ist, weiteren medizinischen Untersuchungen und Überprüfungen unterzieht, bevor das Tauglichkeitszeugnis erteilt, verlängert oder erneuert wird. “ nach einer Covid-Infektion als erfüllt angesehen (Bitte sowohl für den in 1 abgefragten Personenkreis offenlegen, als auch für den in 3 abgefragten Personenkreis separat offenlegen)?
8.2. Wie oft wurde auf Basis von „ MED.A.040 Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen “, die darin weiter spezifizierte folgende Anforderung „ Der flugmedizinische Sachverständige, das flugmedizinische Zentrum oder, im Falle einer Verweisung, der medizinische Sachverständige der Genehmigungsbehörde kann verlangen, dass sich der Bewerber, wenn dies klinisch oder epidemiologisch indiziert ist, weiteren medizinischen Untersuchungen und Überprüfungen unterzieht, bevor das Tauglichkeitszeugnis erteilt, verlängert oder erneuert wird. “ nach einer Impfung gegen eine Covid-Infektion als erfüllt angesehen (Bitte sowohl für den in 1 abgefragten Personenkreis offenlegen, als auch für den in 3 abgefragten Personenkreis separat offenlegen)?
8.3. Wie oft wurde auf Basis von „ MED.A.025 Verpflichtungen von flugmedizinischen Zentren, flugmedizinischen Sachverständigen, Ärzten für Allgemeinmedizin und Ärzten für Arbeitsmedizin “, auf Basis der folgenden Vorgabe b)2. „ den Bewerber über jede Einschränkung informieren, die die Flugausbildung oder die mit der Lizenz bzw. der Flugbegleiterbescheinigung verbundenen Rechte einschränken könnte;. “ bei einem Vertreter des fliegenden Personals der bayerischen Hubschrauberstaffel als erfüllt angesehen (Bitte sowohl für den in 1 abgefragten Personenkreis offenlegen, als auch für den in 3 abgefragten Personenkreis separat offenlegen)?