Franz Bergmüller (MdL) zur Wiedereröffnung der Gaststätten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=s5AT4q2gFt8&feature=emb_title

MÜNCHEN – am 24. April 2020 ging es im Plenum im bayerischen Landtag in erster Linie um den zweiten Nachtragshaushalt. Darüber hinaus wurde der von der Alf die schon seit langer Zeit geforderte Bayern-Fonds durch die Regierung nun verabschiedet.

Die Corona Pandemie und die mit ihr verbundenen finanziellen zusätzlichen Aufwendungen haben der Regierung den Vorwand geliefert, einen weiteren Nachtragshaushalt zu verabschieden. Insgesamt möchte die Regierung mithilfe dieses zweiten Haushalts 20 Milliarden € in Bayern zur Verfügung stellen. Damit wächst der Schuldenstand von 26,5 Milliarden € auf 46,5 Milliarden €.

Ein weiteres Projekt, welches in ähnlicher Form schon seit langer Zeit von der Alf die gefordert wird, ist der in Anführungszeichen „Bayern-Fonds“. Aus diesem heraus, so die Vorstellung des wirtschaftspolitischen Sprechers der bayerischen AfD Fraktion im Landtag könnten bayerische Betriebe vor der Insolvenz oder vor dem Zugriff durch ausländische Investoren geschützt werden. Nun greift die bayerische Staatsregierung diesen Vorschlag auf, sehr verständlich ohne hierbei die AfD zu erwähnen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AFD Fraktion im bayerischen Landtag Franz Bergmueller kritisierte insbesondere, dass eine große Menge an Personen, Betrieben und Gruppen bei diesen Hilfen von der Staatsregierung offensichtlich übersehen werden, dass sie für ihre Bedürfnisse nicht zugeschnitten sind, wie zum Beispiel Gastronomie, sowie das Hotelwesen und auch die kleinen Gewerbetreibenden und Ladenbesitzer.

Während die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Länderbund geschlossen haben, um Lockerungen für die Gastronomie zu beschließen bleibt die Staatsregierung in diesem Punkt bisher untätig.