Franz Bergmüller (MdL) begründet den Antrag der AfD „Moratorium bis 2025 für Streuobstwiesen und Dauergrünland“

Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=-zokeyiUPgE&feature=emb_title

FRANZ BERGMÜLLER – Im Rahmen der Zusammenarbeit der Staatsregierung mit der Initiative „Rettet die Bienen“ sollen nun Streuobstwiesen zu Biotopen umgewidmet werden. Dies hätte zur Folge, daß deren Bäume nicht mehr gefällt und das Land auf dem sie stehen kein Bauland mehr werden kann.

Die AfD-Fraktion spricht sich daher für ein Moratorium bis 2025 für Streuobstwiesen und Dauergrünland aus und stellt folgenden Antrag:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bewirtschaftungsvorschriften für die vom Volksbegehren „Artenvielfalt“ betroffenen Dauergrünlandflächen und Streuobstwiesen vorerst auszusetzen, bis die Biotopkartierung endgültig erfolgt ist. Dieses Moratorium soll mit sofortiger Wirkung eintreten und einen Bestandsschutz für die Flächeneigentümer bis einschließlich dem Jahr 2025 gewährleisten.

Begründung:
Zahlreiche Besitzer von Streuobstwiesen und Dauergrünland in Bayern befürchten negative Konsequenzen für Bewirtschaftung, Nutzung und bauliche Weiterentwicklung der vom Gesetzentwurf zum Artenschutzvolksbegehren betroffenen Flächen. Zahlreiche Rodungen von Streuobstwiesen sind derzeit in Bayern zu verzeichnen. Damit wird der im Volksbegehren gezeigte Wille der Bevölkerung ad absurdum geführt und ein Weiterbestand dieser schützenswerten Flächen, die bislang auf freiwilliger Basis gepflegt und bewirtschaftet wurden, ist gefährdet. Im Sinne des Volksbegehrens, welches den Erhalt und den Schutz von Streuobstwiesen und Dauergrünland vorsieht, ist es durch mangelnde Information von Seiten der Staatsregierung zu einer Verunsicherung der Besitzer gekommen. Die Rodung weiterer Flächen muss daher dringend verhindert werden. Für die betroffenen Flächen ist ein Moratorium zu erlassen, um den Erhalt der Streuobstwiesen vor dem möglichen Inkrafttreten der Gesetze aus dem Artenvielfalt-Volksbegehren zu sichern.