Expertenkommission zum Covid-Virus: Ahnungslos, wie Pestärzte im Mittelalter

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Plague_doctor

BERLIN – Das von der Expertenkommission vorgelegte Evaluationspapier bewertet viele der von den Regerungen in Bund und Land der Bevölkerung auferlegten Zwangsmaßnahmen als nicht evidenzbasiert, also letztendlich als esoterisch.

 

Es wirkt fast so, als ob der am 1.7.2022 offiziell herausgegebene Evaluationsbericht des von der Regierung eingesetzten Sachverständigenausschusses zur bisherigen Covid-Politik der Regierungen in Bund und Ländern, mittelalterlichen Pest-Ärzten mehr Kompetenz im Umgang mit dem Pest-Bakterium zutraut, als den aktuellen Regierungen in Bund und Ländern im Umgang mit dem Covid-Virus:

Sogar in der vorliegenden, weichgespülten  Form ist der Evaluationsbericht in der Tat tatsächlich eine „Generalabrechnung mit der Politik und dem Robert Koch-Institut“, wie sogar die Zeitung „Welt“ in einem Bericht hinter einer Bezahlschranke feststellt.

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„Qualitätsmedien“ wirken erneut als Regierungslautsprecher und missachten den Bericht weitgehend

Was den Bericht außerdem interessant macht, ist die Tatsache, daß er in den großen „Qualitätsmedien“ praktisch überall  heruntergespielt wird. Dies ist umso auffälliger, als daß die selben „Qualitätsmedien“ sich während der „Pandemie“ allzugerne als Regierungslautsprecher verstanden haben und als solcher auch gewirkt haben, statt ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen, die Regierung zu kontrollieren.

Der Bericht hielt sich dan auch nur einen Tag in den Nachrichten und war dann schnell verschwunden. Von den Altparteien erhob lediglich Wolfgang Kubicki von der mitregierenden FDP – die alle von RKI-Chef Wiehler  befohlenen Maßnahmen in NRW kritiklos umgesetzt hatte – den Rücktritt von RKI-Chef Lothar Wieler. Danach war auch Kuniki still.

Die Kommission zur Evaluierung der bisherigen Corona-Politik hat sich über schwierige Grundvoraussetzungen ihrer Arbeit beklagt. Die stellvertretende Vorsitzende Helga Rübsamen-Schaeff sagte in Berlin, die Erfüllung des Arbeitsauftrags sei „erheblich“ dadurch erschwert worden,

„dass wir eben zur Bewertung erst zwei Jahre nach Beginn der Maßnahmen aufgefordert worden sind“.

Doch niemanden in der Regierung interessierte das. Änderungen und Verbesserungen wurden bisher nicht zugesagt. Liest man sich nun den Bericht der gesetzlich festgelegten Expertenkommission durch, so erkennt man, daß man darin praktisch keinen einzigen Indikativ findet, sondern fast nur Konjunktive:

  • Wirkung von Masken: vielleicht
  • Wirkung von Lockdowns: eher nicht
  • Wirkungen von Impfungen: kurzfristig vielleicht ja, aber sonst will man zu Impfungen nichts sagen, da das zu komplex sei.

Minister Lauterbach versucht hiernach den Bericht in seine Richtung zu bürsten:

Während Lauterbach bei dieser Präsenttaion noch erklärte, daß er sich an diesem Bericht auch orientieren würde, sagte er in einer Talkshow später dann das genaue Gegenteil: er brauche diesen Bericht nicht!

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Noch Diplomatie, oder schon Feigheit?

Auch aus dem Rat selbst kam Kritik. Der Virologe Klaus Stöhr bemängelte, seine Kollegen seien zu zaghaft gewesen. „Ich hätte mir gewünscht, dass mehr konkrete Aussagen getroffen worden wären“, sagte Stöhr dem ZDF. Man hätte auch „prägnanter formulieren können“: So würden etwa Daten zeigen, dass Schulschließungen ineffizient seien. Dennoch habe sich der Expertenrat hier nicht eindeutig geäußert. Stöhr machte deutlich, dass er den Bericht in Teilen nicht mitträgt, weil er ihm nicht weit genug geht. Es ist fatal, dass der Sachverständigenrat ganz offensichtlich nicht den Mut hatte, noch eindeutigere Schlüsse zu ziehen.

Umso vielsagender ist, dass die Kritik mit angezogener Handbremse an den politischen Entscheidungsträgern und dem RKI in dem 165-seitigen Bericht doch umfassend ist und man auch so noch von einer Ohrfeige sprechen kann.

Unter anderem wird „die Erhebung und der Umgang mit Daten, die unzureichende Forschungsarbeit, die öffentliche Kommunikation sowie das Zustandekommen der Grundrechtseinschränkungen bemängelt. Darüber hinaus findet sich bis auf das Maskentragen keine klare Aussage zum Nutzen von einzelnen Maßnahmen“, wie die „Welt“ schreibt.

  • „… angesichts der meist lückenhaften Datenlage …“ (Blatt 9)
  • „… angesichts der meist imperfekten Datenlage…“ (Blatt  28)
  • „… wie angesichts der meist im-perfekten Datenlage…“ (Seite 40)
  • „…Um eine zeitnahe und adäquate Datenlage für ein effizientes und erfolgreiches Pandemiemanagement zu ermöglichen, muss…“ (Seite 44)

Um auf die epidemiologische Dynamik angemessen reagieren zu können, wäre neben der Bereitstellung anonymisierter Gesundheitsdaten in Echtzeit auf individueller Fall-ebene eine Verbesserung der Datenlage durch die zusätzliche Erfassung von spezifischen Orten und Kontexten mit hoher Kontaktrate und Inzidenz, Daten über Beruf, Wohnverhältnisse und sozi-ökonomischen Kontext zielführend“ (Seite 50)

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Die Länderchefs fordern neue Macht

Die schlechte Nachricht vorab: In zwei Punkten weigert sich die Kommission ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 5 Abs. 9 IfSG vom 01.07.2022 nachzukommen:

Die Evaluationskommission hat sich entschlossen, zu zwei Punkten keine Stellung beziehen: zu Kosten-Nutzen-Analysen der Maßnahmen und zu Impfungen als Maßnahme zur Bekämpfung des SARS-CoV-2. Schwierigkeiten in der Analyse der Wirksamkeit („Nutzen“) von Maßnahmen wurde bereits erläutert. Für die Kosten-Nutzen-Analyse wäre die Erfassung der Kosten von Maßnahmen erforderlich; bei den meisten Maßnahmen kann aber mangels begleitender Studien oder Modellierungen den Wirkungen kein klarer monetärer Wert zugeordnet werden.

Die Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 kann aus Gründen der Komplexität nicht behandelt werde, dies schließt auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IfSG) mit ein.

Von einem Impfzwang ist im Bericht keinerlei Rede, denn

Ob eine Anpassung der Impfstoffe an die Varianten und regelmäßige Auffrischungs-Impfungen sinnvoll sind, muss in Zukunft ständig überprüft werden. (Seite 19)

Wenige Stunden, nachdem der Bericht vorgestellt wurde, forderten die Gesundheitsminister der Länder mehr Macht, um angeblich im Herbst eine noch unbekannte Variante erfolgreich bekämpfen zu können. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Masken, Zugangsbeschränkungen und Schulschließungen.

Demnach ist der Epidemiologe Klaus Stöhr (63) mit der Bewertung zahlreicher Einschränkungen (z. B. Ausgangssperren, Schulschließungen, 2G-Regeln) durch das Gremium nicht einverstanden.

Wie BILD erfuhr, ist das Papier für Stöhr nicht kritisch genug. Er wollte die Bewertung verschärfen, mit den Maßnahmen abrechnen – allerdings blitzte er damit bei den anderen Experten ab. 

Aus diesem Grund hat die AfD im bayerischen Landtag aus den Wünschen der Gesundheitsminister der Länder genau diese drei Sektoren herausgepickt und die Staatsregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage am 4.7. damit konfrontiert, auf der Basis welcher Passagen aus dem Bericht diese genau bei den Masken, den Zugangsbeschränkungen und Schulschließungen erneut die macht haben will, diese den Bürgern ab Herbst erhneut aufzuerlegen:

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Masken:

Der bayerische Gesundheitsminister Holletschek forderte zusammen mit den anderen Gesundheitsministern der Länder dieser Tage „effektive sowie rechtssicher handhabbaren Befugnisse“, wozu für ihn erstens

„als Basisschutzmaßnahme für den Herbst/Winter 2022/2023 für notwendig erachtete Möglichkeit der Anordnung einer Maskenpflicht in Innenräumen (vgl. Ziffer 2 des GMK-Beschlusses)“ 

Diese Forderung sieht die Staatsregierung im Evaluationsbericht  durch folgende Passage gestützt:

„Die grundsätzliche Wirksamkeit von medizinischen Gesichts- und partikelfiltrierenden Halbmasken zur Verhütung und Bekämpfung der SARS-CoV-2- Infektion kann als weitgehend gesichert gelten“ (vgl. S. 99 des SV-Berichts).

Entsprechend folgert der SV-Bericht:

„Die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen und tierexperimenteller Bestätigung lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der Pandemiebekämpfung sein kann“ (vgl. S. 13 des SV-Berichts).

Was die Staatsregierung jedoch unbeachtet läßt ist die Tatsache, daß es sich hierbei um Ergebnisse aus dem Labor, oder von Fachleuten handelt, die diese Masken tragen. In der Praxis sieht dies ganz anders aus, denn hierzu hält der Bericht fest, daß man völlig ahnungslos darüber ist, wie diese in der Praxis wirken:

„Neben der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken ist nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis sind, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen…“ (Seite 99)

In der Praxis wirken sie eher gegenteilig:

„Eine weitere Einschränkung ist, dass die meisten publizierten Studien von einem korrekten Tragen der FFP2-Maske durch die befragten Personen ausgehen. In der Praxis liegt die FFP2-Maske je-doch bei vielen Menschen häufig nicht eng genug an, sodass die Luft beim Ausatmen wie bei einem Ausströmventil mit hohem Druck in die Umgebung gelangt. Eine schlechtsitzende Maske hat auch keinen, ggf. sogar einen negativen Effekt 228. Dies ist auch der Fall für medizinische Masken. Alle Maskenarten wirken auch schlechter bei starker Gesichtsbehaarung. “ (Seite 100)

Als ob das noch nicht wenig genug wäre, ist die praktische Wirkung bei Kindern noch geringer:

Alle genannten Studien – sowohl jene, die eine Effektivität der Maskenpflicht in der Schule belegen, als auch jene, die den Nutzen dieser in Frage stellen, sind rein deskriptiv und erreichen nicht den Evidenzgrad, der nötig wäre, um eine abschließende Aussage zu diesem Sachverhalt treffen zu können. Das dürfte am besonderen Setting „Schule“ und „kleine Kinder“ liegen: Ihnen ist nur schwer vermittelbar, sich an die Maskenpflicht zu halten. Es existieren keine normierten und auf Kindsgröße adaptierten Masken. Der richtige Sitz von Masken ist bei Kindern also schwerer zu sichern als bei Erwachsenen. Auch sind im Rahmen von Pausen draußen ohne Maskenpflicht bei Kindern üblicherweise auch die Kontakte während des Spielens sehr viel enger als bei Erwachsenen. Es ist also nicht abschließend zu beurteilen, ob eine strenge Maskenpflicht bei Kindern überhaupt den gleichen Effekt haben kann wie bei erwachsenen Trägern in anderen Settings. (Seite 100)

Die Maske als Erziehungsinstrument

Was aus dem Bericht zu Masken aber glasklar hervorgeht, ist, daß die Maske eine Art erhobener Zeigefinger zur Erziehung der Bevölkerung darstellt:

Es ist zu beachten, dass das Tragen von Masken auch einen psychologischen Effekt hat, da durch Masken im Alltag allgegenwärtig auf die potentielle Gefahr des Virus hingewiesen wird. Die Maske ist daher zum immer sichtbaren Symbol der Infektionsprophylaxe und stiftete damit Vigilanz bei den Menschen. Die daraus resultierenden Effekte können nicht gemessen werden“ (Seite 99)

Tatsache ist für den Evaluierungsbericht also, daß Masken nur dann etwas nützen könnten, wenn diese korrekt getragen werden, was aber praktisch nicht überprüft und eingefordert werden kann. Im Gegensatz zum Eindruck, den die Staatsregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD zu erwecken versucht ist es also wie folgt:

„…Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar. In Risikosettings, wie medizinischen oder pflegerischen Bereichen, sollte aus hygienischer Sicht zum Fremd- und Selbstschutz aber die FFP2-Maske präferiert werden….“ (Seite 13)

Und noch etwas: Die Evaluierungskommission will, daß die Staatsregierung in Zukunft bessere Daten liefert:

„…Die Evaluationskommission empfiehlt eine systematische Literaturrecherche, ggf. auch eine experimentelle Untersuchung mit einer anschließenden epidemiologischen und fachärztlich-hygienischen Bewertung unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Belange für die Evaluation von FFP2- versus medizinischen Masken….“ (Seite 13)

Ob die Söder-Regierung dem nachkommen wird bleibt abzuwarten.

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Zugangsbeschränkungen & 3G

Zugangsbeschränkungen sind im Kern nichts anderes, als die Anwendung  eines Sozialkreditsystems. Der Staat verteilt Zugänge zum „normalen Leben“ nur an den, der sich den Vorgaben des Staates unterwirft und sich – im vorliegenden Fall – opportunistisch eine Substanz injizieren lassen, deren mittel- und langfristige Nebenwirkungen noch gar nicht erforscht sind. Wer dies ablehnt wird durch den Staat mit sozialer Exkommunikation bestraft, erhält also keinen „Sozialkredit“.

Der bayerische Gesundheitsminister Holletschek forderte zusammen mit den anderen Gesundheitsministern der Länder „effektive sowie rechtssicher handhabbaren Befugnisse“, wozu für ihn zweitens

„…weitere Eindämmungsmaßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen als erforderlich an[sehen] (vgl. Ziffer 3 des GMK-Beschlusses)“,

Auf Nachfrage der AfD, durch  welche Passage aus dem Bericht der Evaluierungskommission die die Staatsregierung ihre Forderung gestützt sieht, zitiert diese die Passage:

„Der Effekt von 2G/3G-Maßnahmen ist bei den derzeitigen (und betrachteten) Varianten in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung hoch. Der Schutz vor einer Infektion lässt mit der Zeit jedoch deutlich nach. Außerhalb der Phase2G/3G des Containments ist das Beurteilen des Effekts von 2G/3G mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Ist man aufgrund eines hohen Infektionsgeschehens und einer (drohenden) Überlastung des Gesundheitswesens gezwungen, Zugangsbeschränkungen einzuführen, so ist bei den derzeitigen Varianten und Impfstoffen eine Testung unabhängig vom Impfstatus als Zugangsbedingung zunächst zu empfehlen“

Zugangsbeschränkungen:

Doch dieser Passage können zumindest wir weder wörtlich, noch inhaltlich die Aussage entnehmen, daß „Zugangsbeschränkungen“ ein „effektives“, also belegt wirksames Instrument für Zurückdrängung der aktuellen und zukünftiger Varianten des Covid-Virus sind:

Die Akzeptanz dieser Maßnahme wurde in der COSMO-Studie der Universität Erfurt untersucht. Knapp 90 Prozent der befragten, ungeimpften Personen lehnen Beschränkungen ab, die über die 3G-Regel hinausgehen. Je nach Zeitpunkt der Befragung lehnen 65 bis 83 Prozent dieser Gruppe auch die 3G-Beschränkungen ab. Mit steigenden Infektionszahlen stieg die Akzeptanz der Maß-nahmen… Insgesamt ist aber festzuhalten, dass gerade die so wichtige Unterstützung der ungeimpften Menschen für diese Maßnahme sehr spärlich war…“ (Seite 84)

Ganz im Gegenteil: Selbst wenn 2G/3G-Regeln bei der Delta-Variante angeblich beobachtet wurden, ist dies beider Omoikron-Vatiante ja gerade nicht mehr der Fall!

„…Durch strengere Einlasskontrollen reduzieren 2G/2G+- und 3G-Regeln den Anteil von potentiell Infizierten bei Veranstaltungen zumindest für den Zeitraum, in dem durch die Impfung ein Transmissionsschutz besteht.

Auch wenn dies für die Delta-Variante zutreffend war/ist, konnte/kann dies in der Praxis bei der Omikron-Variante nicht beobachtet werden 91…“ (Seite 84)

Der Schutz durch Impfungen vor einem schweren Verlauf scheint bisher bei allen Varianten gegeben…“

Die Lüge des jahrelangen Schutzes wurde durch die Realität überholt:

„…Die Ergebnisse einer signifikant geringeren Infektionswahrscheinlichkeit beziehen sich allerdings auf Zeiträume kurz nach der Impfung. Spätere Studien konnten zeigen, dass neben der vorherrschenden Variante die Zeit seit der letzten Impfung ein wichtiger Aspekt für den Schutz vor der Infektion ist…“ (Seite 85)

Und auch die „Boosterung“ ist bei der Omikron-Variante offenkundig wirkungslos, wie das Gutachten belegt:

„…In weiteren Studien zeigte sich, dass auch geboosterte Personen sich aufgrund der Immunflucht mit der Omikron-Variante anstecken können…“

Daher gibt der Evaluierungsbericht das Schutzziel einer unterbrochenen / verminderten Transmission einfach auf und zaubert als neues Schutzziel bei der Omikron-Variante einfach die Hospitalisierungen aus dem Hut:

„Entscheidend ist jedoch, dass der Schutz vor Hospitalisierungen und schweren bis tödlichen Verläufen nach der Boosterimpfung weiterhin hoch war…. Nach drei Monaten scheint dieser Schutzeffekt deutlich abzunehmen“

Ausweislich dieser Passage begeht der Bericht hierbeiden selben Fehler, wie die Regierungen in Bund und Ländern. Sie ignorieren einfach, daß die Omikron-Variante so gut wie gar nicht in der Lage ist, normal-gesunde Menschen auf die Intensivstation zu befördern. Seit Omikron gilt aber:

„… Trotz steigender Infektionszahlen im Januar und Februar 2022 sind die Zahlen der freien Intensivbetten konstant geblieben und die Zahl der mit COVID-19 auf der Intensivstation behandelten Personen zurückgegangen…“ (Seite 86)

Und:

„…Der Grad der Wirkung bleibt also zumindest zweifelhaft, insbesondere bezüglich einer Verhinderung von Hospitalisierungen…“ (Seite 87)

All die reduzierten Zahlen von den Intensivstationen werden in Folge aber einfach pauschal und ohne Belege anzuführen, als Leistung der „Boosterung“ vermarktet. Dies ist ein schwerer methodischer Fehler!

Wenigstens plädiert der Evaluierungsbericht dafür, die freie Beweglichkeit der geimpften Superspreader dadurch einzuschränken, daß diese ebenfalls in meine Testpflicht einbezogen werden:

„…Entsprechend wäre die Reduktion der Infektionen bei 2G/3G-Regeln also für drei Monate für Geimpfte gegeben. Dieses Ergebnis legt nahe, das bei der Erwägung von Zugangsbeschränkungen diese mit einer Testpflicht für alle zu verbinden…“ (Seite 86)

Auch das ist eine schallende Ohrfeige für die Staatsregierung.

2G/3G funktioniert nicht

Bei der Delta-Variante berechnete man, daß 1000 Bürgern der Zutritt verwehrt werden muß, um eine einzige Infektion zu verhindern:

„…Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage der epidemiologischen Charakteristika der Delta-Variante. Hierbei zeigt sich eine NNE von 1.000, was bedeutet, dass mindestens 1.000 ungeimpfte Personen vom gesellschaftlichen Leben (zum Beispiel Arbeitsplatz, öffentliche Verkehrsmittel) ausgeschlossen werden müssten, um eine SARS-CoV-2-Infektion zu verhindern…“ (Seite 87)

Doch nicht einmal diese absurd hohe Zahl läßt sich in der Praxis verifizieren. Aus der Praxis gibt es gemäß Evaluierungsbericht bisher keinerlei Belege dafür, daß 3G/2G wirkt:

„Für die Wirksamkeit von Immunitätsnachweisen als Zugangsberechtigung auf die Anzahl an Infektionen bzw. die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung gibt es bisher nur wenige Studien, da Länder, die diese Regelungen zeitweise eingeführt hatten, diese nach wenigen Monaten wieder abgeschafft haben. Die wenigen vorliegenden Studien ergeben zudem ein sehr heterogenes Bild, insgesamt erscheint die nachgewiesene Wirkung auf Bevölkerungsebene aber eher gering…“ (Seite 87)

2G/3G funktioniert auch nicht als Zwangsmittel, um Bürger zur Impfung zu nötigen

Der Evaluierungsbericht gibt, nachdem er keinerlei Gründe für Zugangsbeschränkungen gefunden hat, erstmals zu, daß ein weiterer Grund für die Verhängung von Zugangsbeschränkungen darin zu finden ist, Bürger durch eine staatlich verordnete Exkommunikation so lange zu schikanieren, bis sie sich impfen lassen. Hierfür wurde sogar der aus dem Marketing kommende Fachbegriff „Nudging“ auf Pandemien übertragen, offenbar um das Wort „Mobbing“ zu vermeiden:

„…Das Ziel der 3G-Regelung kann bei der Verwendung von Antigen-Schnelltests also nicht ausreichend gewährleistet werden. So wird auch in der Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft zu den Maßnahmen davon ausgegangen, dass es bei einer guten Erkennung der Infektionen von 75 Prozent keinen Unterschied zwischen 2G- und 3G-Veranstaltungen gibt 90 (siehe auch Kapitel 8).
Allerdings verfolgten 2G/3G-Regeln nicht nur das Ziel, Neuinfektionen durch Minderung von Nah-kontakten mit ungeimpften Personen zu vermeiden, sondern sollten auch für ungeimpfte Personen einen Anreiz zur Impfung geben (Nudging) 110…“ (Seite 88)

Im Gegensatz zur Vorstellung der Regierung hat die gemobbte Bevölkerung sogar gegenteilig reagiert und sch noch weniger impfen lassen, ganz nach dem Motto: „wenn der Staat zu solchen Mitteln greifen muß, dann muß da etwas faul sein“

„…Auch in der Schweiz konnte ein kurzfristiger Anstieg der Impfungen verzeichnet werden. In Italien, Frankreich und Deutschland gingen die Zahlen der neu verabreichten Impfdosen pro Kopf nach Einführung der 3G-Regel zurück, hier zeigte sich also kein oder ein sogar gegenläufiger Effekt 111…“ (Seite 88)

Wie die Staatsregierung vr dem Hintergrund dieser Tatsachen auf die Idee kommt, durch den Bericht der Evaluierungskommission darin gestützt zu werden, die Befugnis zu erhalten 2G/3G erneut einzuführen ist ein Rätsel!

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Schulschließungen:

Der bayerische Gesundheitsminister Holletschek forderte zusammen mit den anderen Gesundheitsministern der Länder „effektive sowie rechtssicher handhabbaren Befugnisse“, wozu für ihn auch drittens

„4. das Schließen von „Bildungseinrichtungen …. auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfungim Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen [muss]…“,

Auf Nachfrage der AfD zitiert die Staatsregierung im Bericht der Evaluierungskommission die Passage, daß

„der genaue Effekt von Schulschließungen auf die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus trotz biologischer Plausibilität und zahlreicher Studien weiterhin offen [ist], auch, weil im schulischen Bereich verschiedene NPI [nicht-pharmakologische Interventionen] eingesetzt wurden und damit die Effekte der Einzelmaßnahmen nicht evaluiert werden können“ (vgl. S. 98 des SV-Berichts).

Mit anderen Worten: Die Staatsregierung will das Instrument der Schulschließungen erneut in die Hand bekommen, weil der Evaluierungsbericht belegt hat, daß der Effekt von Schulschließungen wissenschaftlich bisher nicht belegt werden kann.

Warum der Evaluierungsbericht nicht in der LAge ist, die Wirkungen der längsten Schulschließungen, also in Polen und Deutschland Schweden mit den Wirkungen der kürzesten Schulschießungen zu vergleichen, bleibt ein Rätsel :

Deutschland schloss die Schulen insgesamt 183 Tage lang, wenn wir die Zeiten der vollständigen (74 Tage) und der teilweisen (109 Tage) Schließungen addieren. Länger schlossen, nach dieser Berechnung, nur die Schulen in Polen mit insgesamt 273 Tagen. Im Mittelfeld unseres Ländervergleichs liegen Österreich und die Niederlande (152 bzw. 134 Tage), während Frankreich, Spanien und Schweden mit je 56, 45 und 31 Tagen die kürzesten Schulschließungen verzeichnen.

Das IFO-Institut rechnet vor, daß in Deutschland die Kinder unter den zweitlängsten Schulschießungen in Europa zu leiden hatten.

„Im gewählten Ländervergleich fällt Polen als Land mit den längsten Schulschließungen von in der Summe 273 Tagen auf, davon 144 Tage vollständige und 129 Tage teilweise Schulschließungen. Auf dem zweiten Platz der längsten Schulschließungen in unserem Ländervergleich liegt Deutschland. Hier waren Grund- und weiterführende Schulen 74 Tage vollständig und 109 Tage teilweise geschlossen, insgesamt also 183 Tage.2 183 Tage machen fast ein ganzes Schuljahr aus, wenn man von insgesamt 185 Unterrichtstagen pro Schuljahr ausgeht (Ferien und Feiertage ausgenommen)“

Der Evaluierungsbericht berücksichtigt jedoch nur bundeswiete Schließungen in den Jahren 2020 und 2021 und legt damit seiner Arbeit ganz anderen Zahlen zugrunde

„Neben den bundesweiten, vollständigen Schulschließungen im Frühjahr 2020 und zu Anfang 2021 kam es zu weiteren regionalen (Teil-)Schließungen. Grundschulen waren während der Corona-Pandemie im Schnitt 64 Tage vollständig ge-schlossen, im Sekundarbereich waren es 20 Tage mehr. International gesehen ist Deutschland mit insgesamt 38 Wochen Schulschließungen im Vergleich im Mittelfeld 139…“ (Seite 91)

Selbst wenn man diese reduzierte Belastung der weiteren Arbeit zugrunde legt, konnte die Kommission keinerlei Belege finden, die Schulschließungen als eine geeignete Maßnahme zur Zurückdrängung des Covid-Virus akzeptieren:

„So kommt eine systematische Review nach Begutachtung von 7.474 Publikationen, davon 40 mit Review-Verfahren, zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit und die Stärke des Effekts von Schulschließungen auf das Infektionsgeschehen weiterhin unsicher sind 170….“ (Seite 94)

Und die negativen Effekte sind hierbei noch gar nicht in Betracht gezogen:

„Die Folgen dieser Maßnahme auf das psychische Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern und auf deren psychische und somatische Erkrankungen sind immens… „(Seite 94)

Die Empfehlung ist daher klar ablehnend, bevor man für dieses Instrument eine Wirkung erkennen kann

„Es wird daher dringend geraten, dieses Thema einer weiteren evidenzbasierten, externen Evaluation unter Einschluss von Lehrerinnen und Lehrern, Fachmedizinerinnen und Fachmedizinern, Psychologinnen und Psychologen und Erziehungswissenschaftlern zu unterziehen und daraus Handlungsleitlinien für zukünftige Ausbrüche und Pandemien zu erarbeiten.“ (Seite 92)

Trotz dieser maximal-möglichen Ohrfeige beieht die Staatsregierung die Position:

Die Länder sind sich weiter darüber einig, dass … [das Schließen] von Bildungseinrichtungen … aber als Instrument der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen muss.

Warum das so sein soll?? Fehlanzeige, es wird keinerlei Begründung geliefert. Stattdessen wird von der Staatsregierung einfach die Behauptung in  die Welt gesetzt:

Dies steht in keiner Weise im Widerspruch zu den Aussagen des Evaluationsberichtes, die auf die uneinheitlichen Ergebnisse unterschiedlicher Studien im Hinblick auf den Effekt von Schulschließungen hinweisen.

Und das, obwohl aus dem Bericht ja genau das Gegenteil hervorgeht!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie unabhängig kann, soll oder darf der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beim Amtsantritt der Ampelkoalition installierte Expertenrat arbeiten? Das derzeit aus 19 Fachleuten aus den unterschiedlichsten Disziplinen der Wissenschaft und Forschung bestehende Gremium berät die Bundesregierung bei der Ausrichtung ihrer Corona-Politik und veröffentlicht dazu in regelmäßigen Abständen Stellungnahmen zu jeweils aktuellen Fragen.

In der am vergangenen Mittwoch veröffentlichten 11. Stellungnahme geht es, der Überschrift des Papiers entsprechend, um die „Pandemievorbereitung auf Herbst/Winter 2022/23“. Wie es der Zufall will, hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nur wenige Tage vor der Veröffentlichung dieser Stellungnahme in einer schon jetzt peinlich-legendären Rede auf der Jahrestagung der PKV zu genau diesem Thema geäußert.

Bemerkenswert sind dabei vor allem zwei Dinge. Erstens die große inhaltliche Übereinstimmung zwischen den Aussagen des Ministers und den aktuellen Empfehlungen des Expertenrats. Und zweitens die umgehende Reaktion von Karl Lauterbach auf die Vorschläge der angeblich unabhängig arbeitenden Experten.

So berichtete am Mittwoch etwa der Merkur im Rahmen seines Corona-Updates um 15:15 Uhr von der Veröffentlichung der Stellungnahme des Expertenrats, um 16:42 Uhr folgte die zustimmende, fast schon überschwängliche Reaktion des Gesundheitsministers. Lauterbach wird dabei wie folgt zitiert:

„Der Expertenrat hat exzellente Arbeit geleistet. Erneut hat der Rat wichtige wissenschaftliche Empfehlungen für politische Entscheidungen gegeben. Das wird Basis für den Corona-Herbstplan der Bundesregierung.“

Und weiter:

„Wie hoch die Corona-Welle werden wird, kann auch der Expertenrat nicht sagen. Aber dass selbst im günstigsten Fall das Gesundheitswesen stark belastet sein wird, ist relativ sicher. Auf alle Szenarien müssen und werden wir vorbereitet sein: mit angepassten Test-, Impf- und Behandlungsstrategien sowie mit einem soliden gesetzlichen Rahmen.“

Die 11. Stellungnahme des Expertenrats hat einen Umfang von immerhin 23 Seiten. Schwer vorstellbar, dass Lauterbach dieses Papier innerhalb von nur wenigen Stunden gelesen hat und zu einer fundierten Bewertung kommen konnte. Nun wäre es nicht per se verwerflich, wenn dem Gesundheitsminister das Papier schon vor dessen Veröffentlichung vorgelegen hat, davon muss man sehr wahrscheinlich sogar ausgehen. Dies wiederum führt aber dann zu der Frage, ob Lauterbach, oder irgendjemand anderes, die Stellungnahmen des Expertenrats abnicken muss, ehe diese veröffentlicht werden. Außerdem bleibt noch die Frage nach den inhaltlichen Übereinstimmungen, die schon aus dem Munde des Gesundheitsministers keinen Sinn ergaben und auch durch die schriftliche Wiederholung des Expertenrats nicht einleuchtender werden.

Masken sollen Grippewelle verhindern

Wie schon Lauterbach bei seiner Rede warnen auch die Experten der Bundesregierung vor RSV- und Grippewellen in den nächsten Monaten. Und wieder einmal sollen es die Kinder sein, die in besonderem Maße vor diesen Infektionen mit Atemwegsviren geschützt werden müssen. Um insbesondere eine Überlastung von Kinderkliniken zu vermeiden, wird zum Schutz vor einer Infektion mit RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) oder Influenza das Tragen von Masken empfohlen. Vor dem Auftreten eben dieser beiden Infektionswellen, neben Corona versteht sich, hatte Lauterbach auf der PKV-Jahrestagung in Düsseldorf gewarnt und dies mit dem dank der Schutzmaßnahmen geschwächten Immunsystem begründet. Die durch Abstandhalten, das Tragen von Masken und exzessives Händewaschen hervorgerufenen Schäden sollen nun also auch nach Meinung des Expertenrats durch das Fortsetzen bzw. die Wiedereinführung eben dieser so verhängnisvollen Maßnahmen bekämpft werden? Auf die Idee, dass der beste Schutz vor der Infektion mit Alltagsviren, wozu neben RSV und Influenzaviren inzwischen eben auch Coronaviren gehören, ein funktionierendes Immunsystem ist, scheinen weder der Expertenrat noch Karl Lauterbach zu kommen.

Kindern droht nach dem Willen des Expertenrats aber noch weiteres Ungemach. In der Stellungnahme wird ausdrücklich empfohlen, die „Impfangebote“ an Schulen auszuweiten. Darüber, ob die Schüler dieses „Angebot“ dann auch ohne Zustimmung der Eltern annehmen dürfen oder vielleicht sogar müssen, steht in dem Text nichts. Um der zum Erliegen gekommenen Impfkampagne neues Leben einzuhauchen, wird der Bundesregierung darüber hinaus empfohlen, „aufsuchende Impfteams“ einzusetzen und eine „Aufklärungskampagne für Personen ab einem Alter von 5 Jahren“ zu starten. Auch an dieser Stelle fehlt ein Hinweis darauf, ob Kita-Kinder und Grundschüler im oder ohne Beisein der Eltern über die vermeintlichen Vorzüge des „Pieks“ aufgeklärt werden sollen. Und was dürfen sich Ungeimpfte darunter vorstellen, wenn sie von einem Impfteam „aufgesucht“ werden?

In einem anderen Kapitel der Stellungnahme wird vor künftig fehlendem Personal „insbesondere in hochbelasteten Bereichen“ des Gesundheitswesens gewarnt. Als Begründung für diesen Schwund führen die Experten der Bundesregierung die starke Belastung von Ärzten, Pflegern und Krankenschwestern durch Überstunden an, ganz so als sei dies der einzig denkbare Grund für die zahlreichen Kündigungen in den zurückliegenden Wochen und Monaten. Über die Einführung der sektoralen Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und das damit verbundene zwangsweise Ausscheiden aus den betroffenen Berufen verlieren die Autoren der Stellungnahme keine Silbe.

Expertenrat skizziert für das Spätjahr drei Szenarien

Um aufzuzeigen, was Deutschland im Herbst drohen oder nicht drohen könnte, haben die Experten der Bundesregierung drei Szenarien entworfen. Neben einem „Basisszenario“ ein besonders günstiges und ein besonders ungünstiges. Karl Lauterbach behauptete in seiner euphorischen Reaktion, dass es relativ sicher sei, dass „selbst im günstigsten Fall das Gesundheitswesen stark belastet sein wird.“ Eine glatte Lüge und pure Angstmacherei. Tatsächlich gehen die Experten im aus ihrer Sicht „günstigsten Szenario“ von einer im Vergleich zu Omikron noch harmloseren, aber ansteckenderen Virusvariante aus. Zitat aus Seite 4 der Stellungnahme: „Die neue Variante zeichnet sich durch eine geringere Krankheitsschwere bei Älteren und eine kaum merkliche Beeinträchtigung des Gesundheitsempfindens bei immunisierten Erwachsenen aus. Dadurch sind stärker eingreifende Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund von COVID-19 nicht mehr oder nur für Risikopersonen notwendig.“

Wie man aus diesen Zeilen eine vermeintliche Warnung vor einer starken Belastung des Gesundheitswesens herauslesen kann, wird ein streng gehütetes Geheimnis unseres Panik-Ministers bleiben. Leider versäumten es die Autoren dieser Stellungnahme, darauf hinzuweisen, dass nicht nur die „immunisierten Erwachsenen“ kaum etwas von einer Infektion mit der Omikron-Variante geschweige denn einer im Herbst eventuell dominierenden, noch milderen Variante mitbekommen.

 

 

 

 

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bewertung-der-massnahmen-neuer-corona-krach-im-experten-rat-80567674.bild.html

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/chaos-corona-club-experten-empfehlen-gesundheitsminister-ignorieren-80577846.bild.html

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https://www.tagesschau.de/gutachten-sachverstaendigenrat-corona-101.pdf

 

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bewertung-der-massnahmen-neuer-corona-krach-im-experten-rat-80567674.bild.html