Die WHO legt ein Ermächtigungsgesetz zur praktisch grenzenlosen Ausweitung der eigenen Macht in Gesundheitsfragen vor

Quelle:Von Carl Theodor von Piloty - online, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11514830

GENF – Die WHO mißt sich – ausweislich zweiter vorgelegter Vertragsänderungen – selbst mehr Macht zu. Dazu gehört auch die Festschreibung des „OneHealth“-Ansatzes als Leitideologie. Die internationale Gesundheit entwickelt sich damit von einem Diener der Länder zu einem kommerziellen Kartell, das die Bevölkerungen der Länder in dem in wesentlichen Fragen gefangen nimmt.

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Die WHO ist gegenwärtig dabei, die Covid-Krise dazu zu nutzen, sich selbst mehr Macht zu geben. Den augenblicklich vorliegenden Entwürfen für

  • einen Pandemievetrag (CA+) und für
  • die WHO-Gesundheitsvorschriften

zufolge will die WHO – im diametralen Gegensatz zu ihrer desaströsen Bilanz im Umgang mit Covid –  in Zukunft den Mitgliedsstaaten deren Umgang mit Viren alleine diktieren. Alle Macht soll zu diesem Zweck in die Hände des WHO-Chefs – eines Manns mit kommunistischer Vergangenheit – gelegt werden. Darüber hinaus weitet die WHO ihre eigene „Kompetenz“ dahingehend aus, daß sie nicht erst bei dem Auftreteten eines Virus zuständig wird, sondern bereits im Vorfeld, also bereits bei einer Gefahr, daß sich ein Virus bilden könnte. Dies zielt auf den ebenfalls bereits vorgelegten „CA+“-Vertrag (Pandemievertrag), dem man entnehmen kann, daß dort die „OneHealth“-Ideologie als verbindlich festgelegt ist, die derzeit intensiv durch den umstrittenen Dr. Peter Daszak und seine EcoHealth-Alliance – und von Milliardären gesponsort – verbreitet wird.

Nur zur Erinnerung: Dr. Peter Daszak hatte Anträge bei den US-Behörden gestellt gehabt, in WUHAN an Corona-Viren zu „forschen“.

Damit weitet die WHO ihre Befugnisse in einem Umfang aus, wie sie im Römischen Reich nicht einmal Diktatoren zugemessen wurden:

Sogar während des römischen Reichs war ein römischer Diktator während der Römischen Republik ein außerordentlicher Magistrat, der mit der vollen Autorität ausgestattet war, lediglich das genau definierte Problem zu lösen, mit dem er betraut worden war. Dazu erhielt er die vollen Befugnisse des Staates und unterstellte sich die anderen Richter, einschließlich der römischen Konsulen, mit dem spezifischen Zweck, dieses Problem zu lösen, und zwar nur dieses Problem. Nach der Erreichung dieses Ziels verzichtete er dann sofort auf diese Befugnisse.

Das aktuelle Bestreben der WHO sich selbst eine vergleichbare Kompetenz zu verschaffen, ähnelt diesen Grundsätzen, wenn man annimmt, daß eine Pandemie eine solche Gefahr darstellt.

Im Unterschied zu einem römischen Diktator wurde dieser während seiner Amtszeit aber immer noch kontrolliert und war rechenschaftspflichtig: Der römische Senat übte immer noch eine gewisse Kontrollbefugnis aus, und

  • die Rechte der Volkstribunen, ein Veto gegen dessen Handlungen einzulegen, oder
  • die Rechte des Volkes, dagegen Berufung einzulegen,

blieben erhalten. Außerdem bestimmten die zu erreichenden Ziele das Ausmaß der Macht und den Umfang des Mandats, die der Diktator zugesprochen bekommen konnte. Diktatoren machten sich auch nach Ablauf ihrer Amtszeit strafbar.

All  das fehlt bei dem durch die WHO vorgelegten Ermächtigungsgesetz nun.

Durch die Aufhebung der zeitlichen Beschränkungen, die üblicherweise bei der römischen Diktatur galten, erhob es Caesars Diktatur in den monarchischen Bereich.

Als Julius Cäsar diese Regel durchbrach und sich zum Dictator perpetuo, also „Diktator auf Ewigkeit“ ernannte und gegen Ende seines Lebens inne hatte, wurde er ermordet. Der Titel wurde ihm zwischen dem 26. Januar und dem 15. Februar des Jahres 44 v. Chr. verliehen.

Etwa einen Monat später wurde Cäsar am 15. März, getötet.

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Grenzenlose Macht in Gesundheitsfragen

Die WHO ist eine Zweigstelle der Vereinten Nationen, die Ende der 1940er Jahre gegründet wurde, um Länder bei der Bewältigung verschiedener Gesundheitsaspekte zu unterstützen. Sie sollte der Kontrolle durch die Mitgliedstaaten unterliegen und ihre Anweisungen von der Weltgesundheitsversammlung erhalten, die sich aus Gesundheitsministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Obwohl die WHO ursprünglich von den Mitgliedstaaten finanziert wurde, ist sie jedoch inzwischen zunehmend auf die Finanzierung durch private Stiftungen und Unternehmen angewiesen, wie z.B. der Bill & Melinda Gates Stiftung.

Obwohl die WHO selbst festgestellt hat, dass Pandemien selten sind und eine relativ niedrige Sterblichkeit mit sich bringen, und obwohl die WHO in den 120 Jahren vor 2020 nur 4 davon anerkannt hat, hat sich die Finanzierung innerhalb der WHO zunehmend in Richtung des Umgangs mit Pandemien verlagert, wobei der Schwerpunkt auf pharmazeutischen (Impfstoff-)Reaktionen liegt.

Zur Bewältigung eines historisch seltenen Problems wird mit erheblichem Aufwand eine permanente internationale Bürokratie aufgebaut. Und jetzt schon ist absehbar: Um die eigene Existenz zu rechtfertigen, wird diese Bürokratie auf die Ausrufung neuer Notfälle oder Pandemien angewiesen sein, denn sonst wäre sie ja überflüssig.

Sie wird zwar überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert, aber die Nutznießer ihrer Entscheidungen werden überwiegend genau diejenigen kommerziellen Unternehmen sein, die derzeit ihr Wachstum fördern.

Im Kontext von Covid-19 ist außerdem klar geworden, daß das was diese Kreise als Lösung empfehlen, nämlich zu „impfen“, also den Impfstoffproduzenten Gewinne zu verschaffen, nur begrenzte Auswirkungen auf die Gesamtergebnisse einer Pandemie hat.

Auch andere beispiellose Interventionen, die bei dem Auftreten von Covid von der WHO – entgegen ihren eigenen früheren Pandemierichtlinien – gefördert wurden, hatten erhebliche negative Auswirkungen auf alle Aspekte, wie z.B. auf die

  • Gesellschaft, einschließlich ihrer
  • Wirtschaft (massiv zunehmende Armut),
  • Gesundheitsversorgung und
  • Bildung.

Die Welt braucht zwar tatsächlich internationale Foren zum Austausch von Daten, zur Konzentration technischer Fachkenntnisse, um Länder zu unterstützen, in denen diese nicht vorhanden sind, und um Diskussionen zwischen Ländern über Gesundheitsfragen, einschließlich Notfälle, zu erleichtern. Solche Organisationen müssen aber im Dienst der Mitgliedsländer und ihrer Bevölkerung stehen und dürfen nicht als demokratisch nicht legitimierte Autoritäten agieren, finanziert und beeinflusst von widersprüchlichen, nichtnationalen Interessen, die versuchen, das Leben freier Bürger zu lenken und zu kontrollieren.

Der von diesen, sich zur Macht aufschwingenden Kräften vorgeschlagene Internationale Vertrag („CA+“) und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) basieren auf einem sich kontinuierlich ausweitenden Programm zur Zentralisierung der Befugnisse zur Meldung und Bewältigung von Gesundheitsnotfällen unter der Führung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und verbündeten privaten internationalen Agenturen. Sie zielen darauf ab, einen Zyklus aus

  • intensiver Überwachung,
  • Bedrohungserkennung,
  • vorgeschriebenen Beschränkungen für Bevölkerungsgruppen und medizinischen Maßnahmen

zu erweitern, der über die nationale Gerichtsbarkeit hinaus und außerhalb der direkten Kontrolle der von ihnen betroffenen Bevölkerungsgruppen erfolgt. Dies ist zugleich der Höhepunkt einer zunehmenden privaten und unternehmerischen Kontrolle über die WHO und die internationale Gesundheitspolitik, angetrieben durch den kommerziellen Zwang, die Märkte für Gesundheitsgüter zu erweitern.

Änderungsentwürfe der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV; Details hier

Verglichen mit dem aktuellen Stand sollen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) wie folgt geändert werden:

  • Änderung der Empfehlungen der IHR von „unverbindlichen“ hin zu verbindlichen Maßnahmen, also zu Maßnahmen, deren Befolgung und Umsetzung sich die Staaten verpflichten.
  • Ausweitung  des „Rechts“, des WHO-Generaldirektors, selbstständig Gesundheits-Notfälle auszurufen.
  • Einrichtung eines umfassenden, obligatorischen Überwachungsprozesses in allen Staaten, den die WHO regelmäßig durch einen Überprüfungsmechanismus überprüfen wird.
  • Ermöglichung der Weitergabe von Daten  aus den Ländern an die WHO ohne Zustimmung der Länder.
  • Einräumen des Rechts, daß die WHO die Kontrolle über bestimmte Ressourcen eines Landes übernimmt, einschließlich der Anforderungen der finanziellen Beiträge und die Bereitstellung von geistigem Eigentum und Know-how (im Rahmen der oben genannten weitgefassten Definition von Gesundheitsprodukten).
  • Sicherstellung nationaler Unterstützung für die Förderung von Zensuraktivitäten durch die WHO, um zu verhindern, dass anderslautende Ideen und Bedenken frei verbreitet werden können.
  • Änderung der bestehenden IHR-Bestimmungen, die Einzelpersonen betreffen , von unverbindlichen in verbindliche Bestimmungen, einschließlich Grenzschließungen, Reisebeschränkungen, Inhaftierung (Quarantäne), medizinische Untersuchungen und Medikamention für Einzelpersonen. Letzteres würde Anforderungen für die Injektion von Impfstoffen oder anderen Arzneimitteln umfassen.

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Artikel 1 Definitionen

Im Artikel1 erfolgte nicht nur eine signifikante Ausweitung der eigenen Zuständigkeit und Kompetenz,

  • Erweitern Sie die Definitionen von Pandemien und Gesundheitsnotfällen, einschließlich der Einführung von „Potenzial“ für Schäden statt tatsächlicher Schäden. Außerdem wird die Definition von Gesundheitsprodukten, die darunter fallen, auf alle Waren oder Prozesse erweitert, die sich auf die Reaktion auswirken oder „die Lebensqualität verbessern“ können.

sondern auch eine Umdefinition zentraler Begriffe:

  • „ständige Empfehlung“ bezeichnete bisher eine unverbindliche Empfehlung der WHO. Durch Streichen des Begriffs „unverbindlich“ wird der Begriff „Empfehlung“ inhaltlich zu einem Befehl, also zu einer „Muß“-Vorschrift umgebaut.
  • „vorübergehende Empfehlung“ bezeichnet eine unverbindliche Empfehlung der WHO. Durch Streichen des Begriffs „unverbindlich“ wird der Begriff „Empfehlung“ inhaltlich zu einem Befehl, also zu einer „Muß“-Vorschrift umgebaut.

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Artikel 2 Geltungsbereich und Zweck

Unter diesem Artikel erweitert die WHO ihre Kompetenz auf alle Risiken, die potenziell Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben, durch die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in einer Weise, die dem öffentlichen Gesundheitsrisiko angemessen und auf dieses beschränkt ist.

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Artikel 3 Grundsätze

Daß die Umsetzung dieser Verordnungen unter uneingeschränkter Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten des Menschen zu erfolgen hat, wurde gestrichen. An ihre Stelle wurden sozialistische Begriffe, wie „Solidarität“, „Gleichheit“ und Begriffe aus dem WEF-Wortschatz, wie z.B. „Inklusivität“ gesetzt.

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Artikel 10 Überprüfung

Gleichzeitig wird der Vertragsstaat ermutigt, das Kooperationsangebot der WHO anzunehmen und dabei die Ansichten des betreffenden Vertragsstaats zu berücksichtigen.

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Artikel 11 Informationsaustausch

Die WHO erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten und stellt sicher, dass die Veranstaltungsinformationsseite für nationale IGV-Anlaufstellen eine sichere und zuverlässige Plattform bietet.

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Artikel 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite, einer gesundheitlichen Notlage von regionaler Tragweite oder einer mittleren Gesundheitswarnung

2. Wenn der Generaldirektor der Auffassung ist, dass ein potenzieller oder tatsächlicher Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite vorliegt,

Wenn der Generaldirektor feststellt, dass das Ereignis eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellt, und der Vertragsstaat sich über diese Feststellung einig ist,

5. Wenn der Generaldirektor nach Konsultationen mit dem Notfallausschuss und relevanten Vertragsstaaten den Vertragsstaat angibt, in dessen Hoheitsgebiet der gesundheitliche Notfall von internationaler Tragweite eingetreten ist,

Neuer Absatz 6: Wenn festgestellt wurde, dass ein Ereignis nicht die Kriterien für einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Bedeutung erfüllt, der Generaldirektor jedoch festgestellt hat, dass es einer verstärkten internationalen Sensibilisierung und einer möglichen internationalen Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit bedarf,

Der Generaldirektor kann auf der Grundlage der erhaltenen Informationen jederzeit beschließen, den Vertragsstaaten eine Zwischenwarnung zur öffentlichen Gesundheit zu erteilen.

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Artikel 13 Reaktion der öffentlichen Gesundheit

3. Auf Ersuchen eines Vertragsstaats arbeitet die WHO mit einem Vertragsstaat klar definiert zusammen und bietet einem Vertragsstaat Hilfe bei der Reaktion auf Risiken für die öffentliche Gesundheit und andere Ereignisse durch die Bereitstellung technischer Beratung, Gesundheitsprodukte, Technologien, Know-how, Einsatz von zivilem Sanitätspersonal,

Der Vertragsstaat muss ein solches Hilfsangebot innerhalb von 48 Stunden annehmen oder ablehnen und im Falle einer Ablehnung eines solchen Angebots der WHO seine Gründe für die Ablehnung mitteilen, die die WHO den anderen Vertragsstaaten mitteilen wird.
4. Wenn die WHO … feststellt, dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Bedeutung vorliegt, kann sie zusätzlich zu der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Unterstützung Folgendes anbieten:

5. Auf Ersuchen der WHO sollten die Vertragsstaaten im Rahmen des Möglichen Unterstützung für die von der WHO koordinierten Reaktionsmaßnahmen leisten.

Einschließlich der Lieferung von Gesundheitsprodukten und -technologien, insbesondere von Diagnostika und anderen Geräten, persönlicher Schutzausrüstung, Therapeutika und Impfstoffen, für eine wirksame Reaktion auf PHEIC im Hoheitsgebiet und/oder Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats,

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NEUER Artikel 13A Die WHO leitete die internationale Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als Orientierungs- und Koordinierungsbehörde für die internationale Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei gesundheitlichen Notfällen von internationaler Tragweite an und verpflichten sich, bei ihrer internationalen Reaktion im Bereich der öffentlichen Gesundheit den Empfehlungen der WHO zu folgen.

Neuer Artikel 13A: Zugang zu Gesundheitsprodukten, Technologien und Know-how zur Reaktion auf die öffentliche Gesundheit

Unmittelbar nach der Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Bedeutung gemäß Artikel 12 nimmt der Generaldirektor eine sofortige Bewertung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit der erforderlichen Gesundheitsprodukte vor und gibt Empfehlungen, einschließlich eines Zuteilungsmechanismus, ab.

3. Die Vertragsstaaten sehen in ihren Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums und damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften Ausnahmen und Beschränkungen für die ausschließlichen Rechte der Inhaber geistigen Eigentums vor, um die Herstellung, den Export und den Import der erforderlichen Gesundheitsprodukte, einschließlich ihrer Materialien und Komponenten, zu erleichtern.

e) ein Repository für Zelllinien einrichten, um die Produktion und Regulierung ähnlicher biotherapeutischer Produkte und Impfstoffe zu beschleunigen

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NEU Kapitel IV (Artikel 53 bis-quater): Aufgabenbereich und Zusammensetzung des Compliance-Ausschusses 53 bis

1. Die Vertragsstaaten richten einen Compliance-Ausschuss ein, der für Folgendes verantwortlich ist:

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Neuer Artikel 54 bis – Umsetzung

Die Gesundheitsversammlung ist dafür verantwortlich, die wirksame Umsetzung dieser Verordnungen zu überwachen und zu fördern.

Erwartungsgemäß werden hierbei neue Posten geschaffen, die sich jeder demokratischen Kontrolle entziehen:

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Erstellen eines „CA+“-Vertrags (Details hier ):

Der als „CA+“-Vertrag bezeichnete, neu aufzusetzende „Pandemievertrag“ enthält wiederum:

  • Den Aufbau eines neuen internationalen Versorgungsnetzwerks unter der Aufsicht der WHO.
  • Die Finanzierung der Strukturen und Prozesse, indem ≥5 % des nationalen Gesundheitsbudgets für Gesundheitsnotfälle aufgewendet werden
  • Einrichtung eines supranationales „Leitungsgremiums“, unter der Schirmherrschaft der WHO, um den gesamten Prozess zu überwachen
  • Erweiterung des Anwendungsbereich durch die Betonung einer „One Health“-Agenda, die als Anerkennung der Tatsache definiert wird, dass ein breites Spektrum an Aspekten des Lebens und der Biosphäre Auswirkungen auf das Wohlbefinden haben kann und daher unter die Definition eines „potenziellen“ internationalen Gesundheitsnotstands fällt.