ELEKTROMOBILITÄT – Unkalkulierbare Entzündungen aus dem Nichts; ein Vielfaches an Wasserbedarf für brennende Elektrofahrzeuge; beim Löschen entstehende Säuren, wie z.B. Flußsäure; Der Abtransport ausgebrannter Batterien ist nur unter Bewachung der Feuerwehr; Wiederentzündung selbst eine Woche nach dem löschen etc. All diese neuen Merkmale werden bei brennenden Elektrofahrzeuge gemeldet, über die die Käufer während des politisch vorangetriebenen E-Mobil-Hypes bisher eher unzureichend aufgeklärt wurden, den es ist politisch gewollt, die Elektromobilität voranzutreiben:
Durch Subventionen staatlich vorangetriebene Elektromobilität
Bei Elektrofahrzeugen handelt es sich daher um Staatsprodukte, die gegen den derzeit bestehenden Kundenwillen verkauft werden sollen. Flakniert wird dies durch eine intensive Propaganda und Steuergelder, mit deren Hilfe der Kaufpreise gesenkt wird. Hierdurch subventionieren – z.B. über deren Beitrag aus der Mehrwertsteuer – auch solche Bürger, diese Luxusgefährte von reicheren Bürgern mit, die sich selbst gar kein Auto leisten können.
Der Kunde bekommt dann ein Fahrzeug mit weniger Reichweite, längerer Ladezeit, als beim Tanken mit Benzin/Diesel/Erdgas etc., weniger Platz im Innenraum. Dafür bezahlt er auch noch einen höheren Preis.
So diese Nachteile bestehen, wird der Wettbewerb um den Kunden dadurch verzerrt, indem dieser mit Förderungen und Subventionen gefügig gemacht wird. Diese staatlich gewollte Subventionierung daher durchaus üppig und spiegelt damit den intensiven Willen des Gesetzgebers wieder, dem Kunden diese Fahrzeuge aufzuzwingen:
- Die bestehende Umweltprämie bleibt bis zum 31.12.2021 befristet und wird erhöht.
- 9.000 Euro Förderung bei Elektroautos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro (netto)
- 7.500 Euro Förderung bei Elektroautos mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro (netto)
- 6.750 Euro Förderung bei Plug-In-Hybrid Autos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro (netto)
- 5.625 Euro Förderung bei Plug-In-Hybrid Autos mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro (netto)
- Außerdem sollen das Ladenetz für Elektroautos in Deutschland massiv ausgebaut werden.
- Durch die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% erhofft sich die Autoindustrie ebenfalls einen Kaufanreiz für Neuwagen.
- Bei rein elektrischen Dienstwagen erhöht sich die Kaufpreisgrenze für eine staatliche Förderung von 40.000 Euro auf 60.000 Euro.
Dafür bekommt er ein Gefährt, bei dem ihm von der Politik suggeriert wird, daß er eine führende Rolle in der Technologie habe.
Aber Kunden sind auf den Wert fokussiert. Ich bin dennoch überzeugt, dass es die Technologie der Zukunft ist. Die Frage ist, wie lange dieser Wandel brauchen wird. Man kann den Prozess beschleunigen oder den natürlichen Lauf abwarten.
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Problem 1: Zusatzrisiken bei Elektrofahrzeugen:
Während bei mit Benzin- oder mit Diesel betriebenen Fahrzeugen der Treibstoff im Falle eines Feuers in der Regel erst auslaufen müssen, um in Brand geraten zu können, ist dies bei brennenden Elektrofahrzeugen anders. Bei benzin- oder dieselbetriebenen gilt außerdem, daß sich
die Diesel-Dämpfe deutlich schwerer entzünden lassen als verdampftes Benzin: „Oft gar nicht“
Ein Fehler in der Batterie läßt diese sich von innen heraus entzünden, wie man diesem Beitrag entnehmen kann.
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Problem 2: Gefahren durch Akkus, insbesondere Lithium-Akkus
Mit Wasser kann man einen Brand von Lithium-Ionen-Akkus kaum löschen
Problem 3: Selbstentzündungen von Elektrofahrzeugen
Am 18. 6. 2018 entzündet sich z.B. ein Tesla eines britischen Regisseurs auf gdem St. Monica Boulevard selbst
Die Batterie eines Elektro-Rollers explodiert beim Aufladen in einer Wohnung
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Problem 4: Zusätzliche Gefahren und zusätzlicher Aufwand beim Löschen brennender Elektrofahrzeuge
Der folgende Beitrag klärt über die zusätzlichen Gefahren beim Brand von Elektrofahrzeugen auf und über die zusätzlichen Gefahren, die hiervon ausgehen:
Im Wortlaut heißt es dazu:
Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn derartige Brände in geschlossenen Räumen, wie z.B. Garagen oder Tiefgaragen ausbrechen:
Darüber hinaus können sich angeblich „gelöschte“ Akkus nach längerer Zeit noch einmal neu entzünden:
Zum Löschen steht insbesondere überland die notwendige Wassermenge nicht immer zur Verfügung. Zum Löschen eines Elektrofahrzeugs werden gemäß Angaben der Feuerwehr bis zu 10.000 Liter Wasser benötigt. Das größte in Deutschland genormte Tanklöschfahrzeug, das TLF 4000 hat jedoch lediglich 4000 Liter Wasser an Bord:
Am 7. 4. 2019 war ersichtlich, daß ein Tesla war auf Landstraße für die Feuerwehr mangels notwendiger Wassermenge nicht löschbar ist
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Problem 5: Bergen von Insassen aus Elektrofahrzeugen
Im folgenden Beitrag erfährt man, daß man zum Löschen eines E-Fahrzeugs etwa das Zehnfache an Wasser benötigt, wie bei einem benzinbetriebenen Fahrzeug.
In diesem Beitrag erfährt man außerdem,
„erst ach Stilllegung des Stromkreislaufs kann eine Rettung erfolgen“ (Min 2:10)
Dieser Notschalter befindet sich bei dem Fahrzeug im Beitrag jedoch im Innenraum des Fahrzeugs. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie es dann möglich sein soll eine solche Rettung im Brandfall vorzunehmen, wenn man nicht in den Innenraum gelangen kann?
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Problem 6: Entsorgung von Elektroakkus
Darüber hinaus ist auch die Entsorgung der Batterien problematisch:
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Framing der E-Mobilitätslobby
Die Propagandisten der staatlich vorangetriebenen Elektromobilität versuchen die von den Akkus der Fahrzeuge ausgehenden zusätzlichen Gefahren gerne durch Vergleiche mit Bränden von Fahrzeugen mit Otto-Motoren wegzurelativieren.
Das Framing-Schema ist meist das selbe: Es werden die Teile von Otto-angetriebenen Fahrzeugen und E-angetriebene Fahrzeuge miteinander verglichen, die identisch sind und deswegen auch keine unterschiedliche Gefahr bei Bränden darstellen können.
Zusätzliche und neue Gefahren durch derartige Brände erfährt man bestenfalls in Nebensätzen: