Der oberste Verfassungsrichter a.D., Hans-Jürgen Papier, wirft der Ampel vor, ganz bewußt und willentlich das Grundgesetz zu brechen

Quelle: Singlespeedfahrer, CC0, via Wikimedia Commons

KARLSRUHE – Die maximale Ohrfeige für die Regierung: der oberste Verfassungsrichter a.D., Hans-Jürgen Papier (80), wirft der Ampel in einem Interview mit der WELT vor, willentlich und wissentlich keine rechtskonformen Wege zur Lösung von Problemen zu nutzen!

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Der früher höchste Richter des Landes rechnet – wieder einmal – gnadenlos mit der Politik der Bundesregierungen ab!

In einem Interview mit der Zeitung die WELT bringt der ehemalige Chef des Bundesverfassungsgericht seine Sorgen – wieder einmal – brillant auf den Punkt. Ähnlich wie Hans-Georg Maaßen sitzt jeder Satz und jede Antwort betont den zentralen Punkt des Problems. So sieht Papier seine größte Sorge darin, daß die Altparteien am Volk und an der Realität vorbeiregieren.

Eigentlich soll die Politik das Volk und seine Positionen repräsentieren. dieser Aufgabe kommen die Altparteien jedoch nicht mehr nach sondern wenden sich nach der Wahl vom Volk ab und treiben die kommenden vier Jahre dann ihr eigenes Projekt voran. Dieses eigene Projekt ist dann – wie jedermann erkennen kann – identisch mit dem EU-Projekt und das EU-Projekt ist viel zu oft wiederum deckungsgleich mit den Zielen der WHO und der UNO

Repräsentanz ist nicht allein dadurch gegeben, dass die Bürger alle vier Jahre wählen. Ihre Repräsentanten müssen die Wünsche, Nöte und Belange der Bürger aufnehmen. Seit Jahren beklage ich die immer tiefer gehenden Repräsentationslücken und die Tatsache, dass schwerwiegende Phänomene wie die Flüchtlingsproblematik von den Repräsentanten des Staatsvolkes nur ungenügend aufgegriffen werden. Das bereitet mir tiefe Sorgen. Politiker müssen die Probleme der von ihnen Repräsentierten in stärkerem Maße aufgreifen.

Das ist jedoch kaum zu erwarten, da die Altparteienvertreter leider viel zu oft nicht mehr das Volk als ihren Herren ansehen, sondern die UNO oder die WHO oder Herrn Gates etc. Papier selbst ist in diesem Punkt pessimistisch:

Repräsentation nicht nur formal besteht, sondern tatsächlich gelebt und inhaltlich ausgefüllt wird. Sie stellt  sich nicht von selbst her…Wenn das auf Dauer ausbleibt, dann ist die repräsentative Demokratie in der Tat gefährdet und es droht ihr allmählicher Zerfall.

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Verfassungsbruch der Regierungen bei der Migration

Im Sommer behauptete die Innenministerin noch, daß Grenzkontrollen an der Grenze Polens unmöglich seien. Nach den Siegen der AfD in Bayern und Hessen waren sie auf einmal doch möglich, Tatsächlich sehen diese „Kontrollen“ jedoch so aus, daß seitdem an den Grenzen Strichlisten geführt werden, wie viele da nun über die Grenze kommen. Man beachte den genauen Text bei Min. 07:17:

Der ignorierte – ehemalige – oberste Jurist Deutschlands legt nach

Hans-Jürgen Papier scheltet sich  regelmäßig ein, wenn er Gefahren sieht, die seiner Ansicht nach behoben gehören. So hatte er bereits in seinem Buch „Die Warnung“ festgestellt, daß die „Flüchtlingskrise“ im Kern

„eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats“

gewesen war und er stellt fest:

„Den Satz könnte ich auch heute wieder so publizieren“,

denn es hat sich in vier Jahren nahezu nichts geändert. Inzwischen sei klar erkennbar:

Aber dass dieses Asylrecht von Menschen benutzt wird, die aus anderen, asylfremden Gründen kommen und sich gleichsam das Land aussuchen, in dem sie künftig leben wollen, diese beliebige Einreise ist weder durch das Grundgesetz noch durch europäisches oder internationales Recht gedeckt.

Was diesmal neu ist ist, daß der frühere Verfassungsrichter den Akteuren wissentilches und willentliches Handeln unterstellt:

„Man weiß eigentlich seit fast zehn Jahren, dass das Asylrechtssystem sowohl in der Europäischen Union als auch auf nationaler Ebene – jedenfalls so wie es gehandhabt wird – untauglich ist, die Krise zu bewältigen.“

Die Regierenden handeln also nicht einmal aus Dummheit, sondern bestenfalls aus Bosheit oder sogar aus Verrat, denn eine andere Erklärung bleibt nicht. Man unternimmt seit Jahren nichts, obwohl die illegale Migration immer noch das zentrale Problem der Staaten der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands sei. Um dieses Ziel zu erreichen wird noch heute durch Regierungsvertreter Recht gebrochen.

Papier: die Innenministerin wendet Recht falsch an

So behauptet beispielswiese Bundesinnenminister Nancy Faeser, daß sind Zurückweisungen von Asylsuchenden nach Österreich, Tschechien oder Polen gar nicht möglich sein sollen, weswegen ein Asylantrag in Deutschland immer geprüft werden werden müsse. Doch laut Papier ist dies falsch:

„Dem habe ich schon 2015 und 2016 widersprochen“,

erwidert der Top-Jurist. Nach Auffassung der Innenministerin sei jedem Mann und jeder Frau auf der Welt die Einreise in die Bundesrepublik zu gestatten, um einen Asylantrag zu stellen. Der ehemals oberste Richter Deutschlands Papier teilt diese Auffassung der Rechtsanwältin Faeser jedoch nicht. Diese meint, dass jedem die Einreise zu gestatten sei,

„Das ist so ein Narrativ, das die Politik sich angeeignet hat, dass jedem Mann oder jeder Frau auf dieser Welt die Einreise in die Bundesrepublik zu gestatten ist.“ […]

kontert Papier diplomatisch und meint damit wohl, dass es sich hierbei um dämliches Geschwätz handelt.

Dieser Mechanismus, dass man jeden einreisen lassen muss in das Gebiet der Bundesrepublik, weil er einen Asylantrag oder auch einen Folgeantrag in Deutschland stellen will, ist nicht zwingend.

Und Papier begründet dies auch wie folgt:

„Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Personen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dazu gehören alle EU-Staaten und die Schweiz. Deutschland ist also ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben.“

Doch der 18 Absatz 2 hat noch mehr Ablehungsgründe:

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Daran ändert sich auch nichts, wenn die SPD-Frau durch die AfD-Erfolge nun gezwungenermaßen  ein paar Polizisten an die Grenze stellt wogegen sie sich früher strikt geweigert hat. Doch für Papier ist das nur Show:

Man hat nun Grenzkontrollen eingeführt. Doch was nutzen die, wenn sie nicht zu Zurückweisungen führen?

Papier: die Innenministerin weigert sich wissentlich Rechtsmissbrauch zu beenden

Papier verweist darauf, dass die sich ergebenden Probleme im Asylsystem, dadurch erst entstehen können, wenn diese Vorschrift – politisch gewollt – nicht zur Anwendung kommt, also von der Innenministerin einfach ignoriert wird. Papier ergänzt:

Dieser Mechanismus,  daß man jeden einreisen lassen muss in das Gebiet der Bundesrepublik, weil er einen Asylantrag oder auch einen Folgeantrag in Deutschland stellen will, ist nicht zwingend. Denn das wäre die Eröffnung eines Rechtsmissbrauchs, ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der  unzulässigen Rechtsausübung: Ich darf ein Recht nicht zulässigerweise ausüben, wenn das rechtsmissbräuchlich erfolgt, wenn also ein ganz anderer Zweck damit verfolgt wird. Und das ist bei vielen – nicht bei allen – Asylantragstellern in Deutschland der Fall, wenn und soweit sie einen rechtlich anerkannten Asylgrund offenkundig nicht geltend machen können.

Was er damit sagen ist ist, daß das für echte Asylanten zutrifft, nicht aber für Wirtschaftsflüchtlinge etc. Indem die Regierungen in Bund und Ländern sich weigern die Asyl-Regeln nur auf Asylanten anzuwenden, indem also die Regierungen in Bund und Ländern die Asyl-Regeln auf Nicht-Asylanten ausweiten, ermöglichen sie diesen Leuten massenhaft in das Asylsystem einzudringen, obwohl es für sie gar nicht vorgesehen ist. Für diese Unberechtigten gilt dann:

„Aus dem damit verbundenen vorläufigen Aufenthaltsrecht wird dann faktisch oder auch aus Rechtsgründen vielfach ein Aufenthalt von unüberschaubarer Dauer“,

so Papier.

Eine brutale Schlussfolgerung

Papier faßt diesen Rechtsmissbrauch durch die Regierung in einem einzigen, schneidenden Satz zusammen:

Es handelt sich vielfach um illegale, rechtswidrige Migration, für die das Asylrecht  zweckentfremdet als Türöffner dient.

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Verfassungsbruch der Regierungen beim Haushalt

Doch der Verfassungsbruch bei der Migration ist nicht der einzige Verfassungsbruch, den Papier bemängelt. Im selbem Gespräch erinnert er auch noch einmal an der Urteil seiner Nachfolger, die das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gekippt haben.

Was nur wenige wissen ist, daß die Verfassungsrichter in jenem Gesetz gleich drei Verfassungsbrüche gefunden haben. Die Richter schreiben:

Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe:

Größer kann eine Demütigung eigentlich gar nicht mehr ausfallen.

  1. Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. 
  2. Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig. 
  3. Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.

Dem außer Kraft gesetzten Haushalt sieht man förmlich an, mit welch einer Primitivität er zusammengeschustert wurde. Die Grünen wollen unbegrenzt Geld für ihren Klimaklamauk und die Sozialisten wollen unbegrenzt Geld um ihre realitätsfernen Sozialträume zu finanzieren und Lindner hat Angst seinen Posten zu verlieren und damit seine Wichtigkeit, denn es ist derzeit schwer vorstellbar, daß die FDP bei den nächsten Bundestagswahlen nochmal in den Bundestag einziehen wird. Lindner muß daher alles verhindern, was nach Neuwahlen riecht.

Der Haushalt wurde wissentlich und wollentlich falsch aufgesetzt

Beim Haushalt ist das wohl Demütigendste für die Regierung, daß Papier hervorhebt, dass die Altparteien das absichtlich gemacht haben und sich absichtlich dieser Tricks bedient hatte. Der richtige Weg wäre gewesen, mit einer Verfassungsänderung durch Ergänzung des Grundgesetzes speziell für diesen Schuldentopf zu arbeiten.

So ist man bei der Bundeswehr vorgegangen, nicht aber beiden anderen knapp 30  „Sondervermögen“:

Es ist ganz offensichtlich so, dass man mit dem Institut des schuldenfinanzierten Sondervermögens die Schuldenbremse des Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz aushebeln wollte. Man hat es kreiert während einer haushaltsrechtlichen Notlage, sodass in jenem Haushaltsjahr die Schuldenbremse nicht galt. Aber es ging von vornherein darum, diese Kreditermächtigung erst später wirksam werden zu lassen, sich also gewissermaßen eine Verschuldungsmöglichkeit auf Vorrat zu basteln.Das war eine auch in meinen Augen von vornherein unzulässige Manipulation am Haushaltsverfassungsrecht.

Und er kritisiert den hierbei an den Tag gelegten Größenwahn:

In den anderen Fällen hat man davon abgesehen und stattdessen versucht, sich eine Kreditermächtigung auf Vorrat über trickreiches Verhalten zu schaffen. Beim Klima- und Transformationsfonds zu allem Überfluss auch noch rückwirkend.

Und Papier deutet an, daß da noch einige Leichen im Keller liegen:

Papier: Für ganz maßgeblich halte ich den Satz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die zeitliche Entkopplung der Feststellung einer Notlage vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigung den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit widerspricht. Das ist die Antwort auf Ihre Frage: Kreditermächtigungen müssen in dem Haushaltsjahr, in dem sie vom Parlament eingeräumt worden sind, auch ausgenutzt werden. Sonst verfallen sie.

 

 

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