Die CSU und der Heizhammer: Im Bund dafür, auf Demos dagegen

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=4p0-RY9SXBk

BERLIN/ERDING – Im Bundestag haben CSU und SPD und im Bundesrat haben alle Länderregierungen, also CSU; FREIE WÄHLER; SPD; Grüne, FDP für die Gesetze gestimmt, deren Wirkung sie dann auf der Gruber-Demo in Erding volkstümlich bekämpft haben und dabei die AfD, die gegen diesen Unfug gestimmt hat, beschimpfen. Nicht AfD-ler, sondern die bürgerliche Mitte hat Söder auf dem Volksfestplatz in Erding gnadenlos ausgebuht.

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War es noch Unwissenheit oder war es schon das Ausmaß an Heuchelei, das die Altparteien sonst so perfekt beherrschen? Tatsache ist, daß der Heizhammer des Ökoextremisten Dr. Patrick Graichen ja nicht vom Himmel fällt, sondern eine Vorgeschichte hat.

Eine Vorgeschichte, die hochspannend ist, aber sowohl von den Organisatoren der Demo in Erding, als auch von den dort auftretenden Rednern chirurgisch-präzise weggeschnippelt worden war.

Diese Vorgeschichte lautet, daß auf den politischen Entscheidungsebenen im Bund, also im Bundestag und im Bundesrat alle Altparteien 2019 für das „Klimaschutzgesetz“ und 2021 für eine Verschärfung des Klimaschutzgesetz gestimmt haben, mit dem die Grenzen dessen, was der Gebäudebestand an Emissionen erzeugen darf eingeführt und verschärft worden waren.

Diese beiden Gesetze sind es nämlich, die die Kosten für das Heizen und für die Mobilität nach oben treiben. Die durch diese beiden Gesetze bewirkten Folgen kommt nun z.B. durch ansteigende Preise an den Tankstellen und durch den Heizhammer bei den Bürgern an und viele der Bürger, die 2019 und 2021 noch über die AfD  gelächelt haben, die konsequent gegen diesen Unfug gestimmt hat und sich nicht vorstellen konnte, welche Wirkung diese beiden Abstimmungen hatten, oder sich gar nicht für Politik interessieren, sind nun Betroffene!

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Die Vorgeschichte des Heizhammers

Die EU will bis 2050 „klimaneutral“ sein. Innerhalb der EU profiliert sich Deutschland als Klimastreber und will bis 2045 „klimaneutral“ sein und innerhalb Deutschlands profiliert sich wiederum Markus Söder als Klimastreber und will bis 2040 „klimaneutral“ sein.

Ein Blick in die Gesetzesbegründung zeigt, daß es das Ziel des „Heizungsgestzes“ sein soll, diese Ziele zu erreichen:

Die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045. Um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen jedoch alle Gebäude ihre Wärme künftig klimaneutral erzeugen oder klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz beziehen. Mit der Einführung der 65-Prozent-EE-Vorgabe wird zugleich die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Wärmebereich schrittweise mit jedem Heizungswechsel reduziert.

Die Webseite des Umweltbundesamts kann man entnehmen, daß z.B. der Heizhammer und die permanente Verteuerung von Treibstoffen seit ca. 10 Jahren geplant und vorbereitet werden:

Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms „Klimaschutz 2020“ und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft.

Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum Klimaschutzplan 2050 im September 2019 das Klimaschutzprogramm 2030, mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.

Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.

Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden verbindliche Treibhausgasminderungsziele für die Jahre 2020 bis 2030 in den verschiedenen Sektoren als maximal zulässige Jahresemissionsmengen (hier Sektorziele genannt) festgelegt. Des Weiteren wurde u.a. das ⁠Monitoring⁠ sowie die Verantwortlichkeit der jeweiligen Bundesministerien für die Einhaltung der Sektorziele festgelegt. Bei Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen eines Sektors ist das zuständige Bundesministerium in der Pflicht ein Sofortprogramm vorzulegen.

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Die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen (Sektorziele)

Den Webseiten des Bundestags kann man dann entnehmen, wie die Bundesregierung das Thema 2019 mit Hilfe des Klimaschutzgesetzes  und 2021 mit Hilfe der Verschärfung des Klimaschutzgesetzes weiter vorangetrieben haben. es wurden so genannte „Sektorziele“ definiert. Demnach hat jeder Sektor individuell dafür Sorge zu tragen, die mit Hilfe der Pariser Klimakonferenz sozialitisch „am Küchentisch“ festgelegten Ziele  zu erreichen.

Ökosozialistische von oben nach unten durchgereichte „Sektorenziele“

Die Art und Weise wie diese Ziele erreicht werden ist nichts Anderes, als reinster Sozialismus. Da setzt sich der „ökologische Staatsrat“ zusammen und gibt von oben der Bevölkerung vor, welche Ziele des Jahresplans sie zu erreichen hat. Dazu kann man den Seiten des Bundestags entnehmen:

Der Bundestag will ernst machen beim Klimaschutz – und hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wesentliche Teile des Klimaschutzpakets beschlossen. Dieses sieht einen CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden vor sowie ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Vorgaben für die zuständigen Ressorts.

Daneben geht es um eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Bahntickets im Fernverkehr, mehr Förderung fürs Pendeln und das Sanieren von Häusern. Der Bundesrat muss Teilen des Pakets noch zustimmen. Union und SPD wollen mit dem Klimaschutzprogramm sicherstellen, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für das Jahr 2030 einhält.

Das beschlossene Klimaschutzgesetz enthält Emissionsvorgaben für unterschiedliche Wirtschaftsbereiche. Mit dem Klimaschutzgesetz will die Regierung sicherstellen, dass Deutschland die zugesagte Minderung seiner CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 erreicht, verglichen mit dem Stand von 1990.

Dazu wird festgeschrieben, wie viel CO2 in den kommenden Jahren einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft noch ausstoßen dürfen. Dafür ist auch ab 2021 ein Kontrollmechanismus vorgesehen. Wenn nötig, soll jeweils nachgesteuert werden.

Beim „Heizhammer“ geht es wiederum um den Gebäudesektor, der seine Emmissionen bis 2030 gegenüner 1990 um 69% reduzieren soll:

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/bild/tab-emissionsentwicklung-sektorziele-fuer-2022-2030

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Das Klimaschutzgesetz 2019

Vielleicht aus Feigheit, also aus real umgestezter Verantwortungsdiffusion haben die Bundesregieurng und deren Mehrheiten im Bundestag das selbe Gesetz zwei mal eingereicht! Und man kann den Seiten des Bundestags nicht nur entnehmen, daß es also CSU im Bund selbst war, die dieses Gesetz, das dann zum „Heizhammer“ führt, eingebracht haben, sondern daß die CSU die Partei war, die – ohne einen einzigen Abweichler – am konsequentesten dafür gestimmt hat:

Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, das sogenannte Klimapaket angenommen. Teil des Klimapakets ist zum einen der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/14337), der als wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls vorliegt (19/1494819/15079). Die Vorlage der Koalitonsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Regierungsvorlage wurde für erledigt erklärt.

Mit dem Gesetz werden im Kern die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/15128) und einen Bericht (19/15230) vorgelegt.

Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, das sogenannte Klimapaket angenommen. Teil des Klimapakets ist zum einen der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/14337), der als wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls vorliegt (19/1494819/15079). Die Vorlage der Koalitonsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Regierungsvorlage wurde für erledigt erklärt.

Mit dem Gesetz werden im Kern die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/15128) und einen Bericht (19/15230) vorgelegt.

Den Abstimmungsergebnissen kann man entnehmen, daß man – auch in der Union – nicht dafür stimmen mußte. Es gab in der Union einige Abweichler, die diesen Unfug nicht mitmachen wollten und dagegen stimmten:

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=639

In der CSU wiederum stimmte niemand kein einziger Abgeordneter, auch nicht die Stephan Mayer aus Altötting oder Frau Daniela Ludwig aus Rosenheim:

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Die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes 2021

Der Webseite des Umweltbundesamts kann man dann entnehmen, daß die bereits beschlossenen Vorgaben dann noch einmal verschärft worden waren. Die Art und Weise wie diese Verschärfung zustande kam ist erneut festhaltenswert.  In einem bereits ein Jahr danach, also 2020 erstellten Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes wird behauptet, daß auch diese Maßnahmen und Instrumente des Klimaschutzprogramms 2030 nicht ausreichen, um das Gesamtminderungsziel 2030 von mindestens 55 % sowie die einzelnen Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu erreichen.

Insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr hätten ambitioniertere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ziele zu erreichen. 

Zu diesem Zweck brachten Ökoextremisten das Gesetz dann vor das Bundesverfassungsgericht und dieses erließ unter dem hoch umstrittenen Präsidenten Harbarth ein sehr merkwürdiges Urteil, dessen Folgen erst in Jahren voll durchschlagen werden. Harbarth baute sein Urteil dann auf der wissenschaftlich nicht belegten Theorie der Existenz eines „CO2-Budgets“ auf. Dazu kann man dann der Begründung des Urteils entnehmen:

Um dieses als Maßgabe für die Begrenzung von CO2-Emissionen anwenden zu können, ist eine Übersetzung der Temperaturmaßgabe in eine Emissionsmaßgabe erforderlich. Eine solche Übersetzung leistet ungeachtet der Schwierigkeiten exakter Quantifizierung der Budgetansatz des IPCC (a). Die darauf beruhende nähere Bestimmung eines nationalen Restbudgets (b) ist allerdings mit erheblichen Ungewissheiten verbunden und verlangt Wertungen.

Dieses Urteil des BVerfG trgft das Datum 24.3.2021. Die Pressemitteilung dazu ließ dann über einen Monat auf sich warten und erfolgte am vom 29. April 2021 und beriets einen Monat später sie am 2.6. einen Gesetzesentwurf vor. All das wirkt auf uns zumindest wie ein abgekartetes Spiel:

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Die Sektorziele für die Jahre 2020 bis 2030 wurden entsprechend dem Gesamtminderungsziel von 65 % bis 2030 angepasst (s. Anlage 2 KSG und 3_Tab). Weiterhin wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG). Die Sektorziele sollen per Rechtsverordnung in 2024 für die Jahre 2031 bis 2040 und in 2034 für die Jahre 2041 bis 2045 festgelegt werden. Sofern ein gemäß KSG zu erstellender Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag in 2028 zur CO2-Bepreisung innerhalb der EU zu dem Resultat kommt, dass auf die Sektorziele verzichtet werden kann, können diese ab 2031 obsolet werden. Neu sind die Sektorziele für den Bereich ⁠Landnutzung⁠, ⁠Landnutzungsänderung⁠ und Forstwirtschaft (⁠LULUCF⁠) mit mindestens minus 25 Mio. t ⁠Kohlendioxid-Äquivalente⁠ (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft und der Industrie kompensieren kann.

In Folge dieser Vorgaben haben damals Union und SPD in der Bundesregierung das „Klimaschutzgesetz“ noch einmal verschärft. Den Webseiten des Bundestags kann man entnehmen:

Die Bundesregierung will mit der beschlossenen Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. 

Die endgültige Abstimmung fand im Bundestag dann am 25.6.2021 statt:

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, nach einstündiger Debatte dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30949) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 351 Abgeordnete für, 290 gegen den Gesetzentwurf. Zehn Abgeordnete enthielten sich.

Die Bundesregierung will mit der beschlossenen Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. Besonders stark in die Pflicht genommen wird dabei die Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss. Für die Jahre 2031 bis 2040 werden sektorübergreifend jährliche Minderungsziele festgelegt. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll im Jahr 2024 entschieden werden.

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat grundsätzlich den Änderungsentwurf begrüßt. Er weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung nun in der Pflicht stehe, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen. Im Einzelnen schlug der Bundesrat vor, den Gesetzentwurf durch einen Absatz zu ergänzen, der vorschreibt, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu verbessern. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Sie argumentierte, dass eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung nicht ohne Weiteres in die derzeitige Systematik des Klimaschutzgesetzes passe.

Den Abstimmungsergebnissen im Bundestag zu diesem Verschärfungsgesetz kann man erneut entnehmen, daß man – auch in der Union – nicht dafür stimmen mußte. Es gab in der Union erneut einige Abweichler, die diesen Unfug nicht mitmachen wollten und dagegen stimmten:

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-klimaschutzgesetz-846922

In der CSU stimmte ein weiteres Mal kein einziger Abgeordneter dagegen, auch nicht die Stephan Mayer aus Altötting oder Frau Ludwig aus Rosenheim:

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Die Demo der Heuchler in Erding

Vor diesem Hintergrund wirkt die Demo gegen den Heizhammer, die Monika Gruber angestrengt hatte, dann wirklich merkwürdig. Die Teilnehmer versuchten dann die Argumentationslinie einzuhalten: „Klimaneutralität „ja“, dieses Heizgesetz „nein“, ohne aber eine Antwort darauf zu geben, wie Bayern in 17 Jahren klimaneutral sein  soll.

 

Paradox ist auch, daß Monika Gruber die CSU, die Freien Wähler und FDP zur Demo eingeladen hat. Immerhin haben diese ja die Ursache für die Demo geliefert, indem sie die Klimaneutralität beschlossen haben, ohne die das Heizgesetz nie gekommen wäre.

Die AfD hat sie hingegen nicht sprechen lassen, obwohl sich die AfD von Anbeginn an immer gegen diesen Unfug positioniert hat.

Und als Söder dann ausgebuht wurde, verkündete Gruber

„wir leben in einer Demokratie, lasst bitte jeden aussprechen… bitte lasst jeden aussprechen“ (Min. 13:40)

Da fragen wir uns dann doch,  wie dieser Satz mit der von  der Gruberin gesetzten  Realität, daß sie die AfD erst gar nicht sprechen lässt in Einklang zu bringen ist?

Den ähnlich demagogischen Satz von Söder

„Die Bürgerliche Mitte hat nichts mit AfD, nichts mit Antidemokraten zu tun“

quittierten die ca. 13.000 mit einer erneuten Welle an Pfiffen, denn die sahen das offenbar ganz anders: die AfD ist die bürgerliche Mitte auch im Handeln und nicht nur in den Worten.

Zu Beginn merkte Söder an,

„Monika Gruber hat mich persönlich eingeladen“

wodurch klar ist, daß Söders Auftritt nichts Anderes war, als ein Teil seiner Bierzelt-Tour, die er in Wahljahren immer betreibt:

„Hier sind sogar Vertreter der Amel da, was ich mutig finde, um ein Statement zu geben, ein Statement gegen dieses Heizgesetz“ (Min. 15:50)

 

Auch wenn Söder behauptet, die Pfeiffer seien von deer AfD, belegt das folgende Video, daß kein einziger AfDler auf dem Platz zu sehen war. Nicht AfD-ler, sondern die bürgerliche Mitte hat Söder auf dem Volksfestplatz in Erding gnadenlos ausgebuht.

 

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Der Abgeordnete Bergmüller befragt die Staatsregierung

Anlässlich des Umstands, daß einige Aussagen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers nur schwer mit deren Handeln in Einklang zusetzen sind, fragt der Abgeordnete Bergmüller bei diesen einmal nach, wie dieses es denn gemeint haben:

 

1. Aussagen des Ministerpräsidenten auf ener Kundgebung in Erding zum Klimaschutz

1.2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung eingeleitet, um die auf der Kundgebung in Erding durch Ministerpräsident Söder – bei  Min. 16:15 – getätigte Aussage „Ja zum Klimaschutz aber nein zu diesem Heizungsgesetz“ in Einklang mit dem selbst gesteckten Ziel, fünf Jahre früher, als der Bund und 10 Jahre früher, als die EU, „klimaneutral“ zu sein, also keinerlei menschgemachte CO2-Emmission mehr zu bewirken (Bitte für den Gebäudesektor besonders ausführlich darlegen)?

1.2. Wie kann nach Ansicht der Staatsregierung die Aussage des Ministerpräsidenten  auf der Kundgebung in Erding – Min. 16:15 –Klimaschutz ist wichtig und er muss mit und darf nicht gegen die Bürger gemacht werden“ widerspruchsfrei mit der Tatsache in Einklang gebracht werden daß die Staatsregierung z.B.  über den Landrat die Bevölkerung bei der Vergabestufe 1 des Windparkprojekts gar nicht darüber informiert hat, daß in dieser Stufe 1 die Gemeinden Anforderungen an den Auflagenkatalog für die Vergabe abgeben können?

1.3. Welche Tatsachen liegen der Aussage des Ministerpräsidenten auf der Kundgebung in Erding – Min. 18:40 –  In den nächsten Jahren müssen fast die Hälfte aller Heizungen ausgetauscht werden“ zugrunde (Bitte Grund des Austauschs, Umfang des jährlichen Austauschs und von der Staatsregierung vorgesehenen Ersatz mit den jeweiligen individuellen Kosten z.B. für eine Pellets-Heizung oder einer Wärmepumpe min denen die Staatsregierung kalkuliert, offenlegen)?

 

2. Aussagen des Ministerpräsidenten auf einer Kundgebung in Erding zur Energieerzeugung

2.1. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten auf der Kundgebung in Erding „Schon jetzt … fressen die hohen Energiepreise… die Reserven des Mittelstands auf“ (Min. 17:15) vor dem Hintergrund der Tatsache erklärbar, daß die Staatsregierung 2019 dem Klimaschutzgesetz und 2021 der Verschärfung des Klimaschutzgesetzes und damit den in diesem Gesetz enthaltenen Preiserhöhungen für Energie zugestimmt hat?  

2.2. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten auf der Kundgebung in Erding „In diesem Zusammenhang war es ein schwerer Fehler, daß Deutschland … bewußt aus der Kernenergie ausgestiegen ist… die Verlängerung der Kernenergie wäre jetzt die richtige Maßnahme um durch die Krise zu kommen und auch CO2 zu sparen“ (Min. 19:00) widerspruchsfrei mit der Tatsache in Einklang zu bringen, daß Markus Söder als Umweltminister „Bayern zur Speerspitze im Atomausstieg“ machen wollte und auch gemacht hat?  

2.3. Welche Initiativen hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage gestartet, mit denen sie der Aussage des Ministerpräsidenten auf der Kundgebung in Erding – Min. 20:40 – „wir wollen daß auch weiter mit Pellets, Holz und Hackschnitzeln geheizt werden kann“ Nachdruck verleiht (Bitte für die EU-Ebene und die Bundesebene separat und lückenlos offenlegen)?

 

3. Durch welche Initiativen hat die Staatsregierung ihre in Erding  – Min. 25:30 – aufgestellte Forderung „wir brauchen… völlige Technologieoffenheit“ im Zuge des Verbrenner-Verbots praktiziert (Bitte alle derartigen Initiativen auf der EU-Ebene und auf der Bundes-Ebene separat und chronologisch offenlegen)?

 

4. Aussagen des Ministerpräsidenten auf einer Kundgebung in Erding zur Landwirtschaft 

4.1. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten in Erding  – Min. 21:35 – wer ernährt uns, die Landwirtschaft, wer sorgt für die CO2-Bekämpfung am besten, unsere Waldbesitzer, ich finde unser ländlicher Raum und die Landwirtschaft haben mehr Vertrauen verdient und mehr Freiheit verdient und weniger Kontrolle wir stehen zur Landwirtschaft und Wald, man muß sie fördern und nicht ständig ideologisch bekämpfen ….“ in Einklang zu bringen mit der Tatsache, dass die selbe Staatsregierung derzeit erhebliche Teile ihres Staatswaldes – z.B. im Öttinger Forst – zu Windkraft-Industriegebieten umwandelt?

4.2. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten in Erding  – Min. 21:35 – wer ernährt uns, die Landwirtschaft, wer sorgt für die CO2-Bekämpfung am besten, unsere Waldbesitzer, ich finde unser ländlicher Raum und die Landwirtschaft haben mehr Vertrauen verdient und mehr Freiheit verdient und weniger Kontrolle wir stehen zur Landwirtschaft und Wald, man muß sie fördern und nicht ständig ideologisch bekämpfen ….“ in Einklang zu bringen mit der Tatsache, dass die selbe Staatsregierung z.B. im November 2022 die „roten Gebiete“ mit denen angeblich zu hohe Nitratbelastungen ausgewiesen werden, die pauschal und einseitig der Landwirtschaft zugerechnet werden, signifikant ausgeweitet hat. 

5. Aussagen des Ministerpräsidenten auf einer Kundgebung in Erding zur Ernährung 

5.1. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten in Erding  – Min. 26:00 – jeder soll essen, was er will…, eine Zukunft ohne Schweinebraten mag möglich sein aber nicht sinnvoll. Wir wollen in Zukunft essen was wir wollen und uns das nicht vorschreiben lassen..“ in Einklang zu bringen mit der Tatsache, dass die selbe Staatsregierung z.B. auf der Webseite „Vernetzungsstelle der Kinder- und Schulverpflegung Bayern“ des zuständigen Ministeriums unter der Überschrift Die Bayerischen Leitlinien für Kita- bzw. Schulverpflegung“ die Vorgabe zu finden ist „Die Bayerischen Leitlinien für Kita- bzw. Schulverpflegung und der DGE-Qualitätsstandard empfehlen Fleisch bzw. Fleischgerichte in Kitas und Schulen durchschnittlich einmal pro Woche anzubieten“ was zur Folge hat, daß diese Kinder vorgeschrieben bekommen was sie zu essen haben und nicht essen können, was sie wollen?

5.2. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten in Erding  nicht umerzogen werden zu wollen, in Einklang zu bringen mit der Tatsache, dass die selbe Staatsregierung z.B. auf der Webseite „Vernetzungsstelle der Kinder- und Schulverpflegung Bayern“ des zuständigen Ministeriums unter der Überschrift Vegetarische  Speiseplanung“ die Hinweise gibt „Den Kindern und Jugendlichen sollte Lust auf vegetarische Rezepte gemacht werden. Dies kann beispielsweise durch Aktionswochen wie eine „Vegetarische Woche“ und Probiermöglichkeiten für neue, vegetarische Gerichte erreicht werden. Um die Akzeptanz für fleischfreie Gerichte zu fördern, sollte das Fleisch in Rezepten nicht einfach gestrichen, sondern kreativ ausgetauscht werden.“ um sie so zum Essen von weniger Fleisch umzuerziehen.

6. Aussagen des Ministerpräsidenten auf einer Kundgebung in Erding zu Gender 

6.1. Welche Initiativen hat Ministerpräsident Söder während seiner Zeit im Aufsichtsrat des ZDF vom 7. Februar 2019 bis 10. Januar 2023 gestartet, mit dem Ziel das „Gendern“ im ZDF zu reduzieren und/oder zu unterbinden.

6.2. Welche Initiativen hat Ministerpräsident Söder seit seinem Amtsantritt gestartet, mit dem Ziel das „Gendern“ im bayerischen Rundfunkt zu reduzieren und/oder zu unterbinden (bitte chronologisch offenlegen)?

6.3. Wie ist die Aussage des Ministerpräsidenten in Erding  „… Zwangshaftes Gendern wird es in Bayern nicht geben, eindeutiges „Nein“ … (Min. 26:30)“ mit der Tatsache in Einklang zu bringen, daß Behörden in Bayern oder Universitäten – z.B. dieUniveristät Augsburg – unter dem Pfad Universität  Universität in Verantwortung Chancengleichheit: Gender Equity & Diversity und Inklusion  Gender Equity  service gendersensible Sprache diesen künstlich erzeugten Dialekt benutzen und in Leitfäden Dritten die Nutzung dieses künstlich erzeugten Dialekts ebenfalls nahelegen?

7. Aussagen des stelv. Ministerpräsidenten auf einer Kundgebung in Erding 

7.1. Welche Vertreter der Staatsregierung haben am 25.11.2022 im Bundesrat dem Vermittlungsergebnis mit dem Ziel zugestimmt, daß das als „Bürgergeld“ bezeichnete bedingungslose Grundeinkommen eingeführt werden kann?

7.2. Welche Inhalte des „Bürgergelds“ konnte die Staatsregierung mit der in 7.1. abgefragten Zustimmung nicht umsetzen, sodaß sie diese auf der Kundgebung in Erding – 1h27:58 – durch den stelv. Ministerpräsidenten  kritisiert werden?

7.3. Welche Initiativen hat die Staatsregierung in dieser Legislatur gestartet, um die Erbschaftstseuer zu reduzieren, oder abzuschaffen, wie dies auf der Kundgebung in Erding – 1h29:40 – durch den stelv. Ministerpräsidenten gefordert wurde?

8. Zurückholen der Demokratie

8.1 Welche Initiativen hat die Staatsregierung in dieser Legislatur gestartet oder beabsichtigt sie zu starten, mit dem Ziel, daß sich die schweigende Mehrheit die Demokratie zurückholen kann, wie dies auf der Kundgebung in Erding – 1h30:00 – durch den stelv. Ministerpräsidenten gefordert wurde (Bitte insbesondere auf Absenkung von Quoren bei der einleitungeines Bürgerbegehrens eingehen)?

8.2. Welche Initiativen hat die Staatsregierung im Juli 2022 gestartet, um die im „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ enthaltenen Begrenzungen von Demokratie und Rechtsmitteln zu minimieren, um so den Bürgern mehr Partizipatoin bei Windkraftanlagen zu ermöglichen, wie dies auf der Kundgebung in Erding – 1h30:00 – durch den stelv. Ministerpräsidenten ja gefordert wurde?

8.3. Aus welchen Gründen hat der Ministerpräsident zu Beginn seines Auftritts die gegen sein Erscheinen pfeiffende große Menge an Personen als AfD-ler angesprochen, zumal die AfD ja eine eigene Kundgebung zugewiesen bekommen hatte und daher gar nicht auf dem Volksfestplatz anwesend war?