Das Maskenurteil aus Garmisch: Gericht kippt Maskenpflicht auf Demos

Quelle: https://youtu.be/pJD_Kzvk7V4

GARMISCH-PATENKIRCHEN – Weil das Landratsamt nicht nachweisen kann, daß von Demonstranten ohne Maske eine Gefahr ausgeht, ist eine Maskenpflicht auf Demos unverhältnismäßig

 

Fachleute sehen es als einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen die Corona-Maßnahmen-Pandemie. Auf dem Feld der Juristerei konnten die freien Geister einen weiteren Punktsieg verbuchen.

Ein Anmelder und damit Versammlungsleiter einer Kundgebung in Murnau hatte die Teilnehmer der Corona-Info-Tour dazu aufgefordert, als Zeichen des Widerstands die Masken abzunehmen. Für diesen Aufruf hat er eine Zahlungsaufforderung für eine Strafe bekommen. Dem ist er nicht nachgekommen und hat den Rechtsweg beschritten.

Das Landratsamt konnte seine Behauptungen, daß von Personen, die im Freien keine Masken tragen eine Gefahr ausgeht, nicht belegen.

Das Gericht hat sich dann nach einer Sachverständigenvernehmung überzeugt davon gezeigt gehabt, daß friedliche Demonstrationen keine unmittelbare Gefahren begründen. Dies hatte zur Folge, daß die Anordnung der Maskenpflicht rechtswidrig gewesen war. Derartige Aerosolforscher hatte sogar das Bundesverfassungsgericht bereits als Sachverständige angefragt gehabt.

Im Kern ist dieses Urteil aber die Folge eines Bürgers, der seine Grundrechte gegenüber einem übergriffigen Staat verteidigt und den Staat mit seinen Anmaßungen zurückgedrängt hat.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die Gerichte in Zukunft erneut Versammlungsverbote mit der Begründung aufstellen, daß nur so der Infektionsschutz gewährleistet werden kann.