CSU zeigt Verständnis, die AfD nicht: Bürgermeisterin Kölns unterstützt die Erdogan-nahe türkische Religionsbehörde Ditib beim Wortbruch und erlaubt den Muezzin-Ruf

Jean-Léon Gérôme, Public domain, via Wikimedia Commons

KÖLN / MÜNCHEN – Münchens OB Reiter zeigt sich offen in zwei Jahren den Muezzin-Ruf auch in seiner Stadt zu ermöglichen. Mit der AfD wird es mindestens so lange keinen Muezzin-Ruf in bayerischen Städten geben, bis die Hagia Sofia in Istanbul wieder an den orthodoxen Patriarchen zurückgegeben wurde und dieser sie wieder zum Zentrum der orthodoxen Christenheit machen konnte.  „Toleranz“ ist keine Einbahnstraße.

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Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker sprach betreffend der Gestattung des Muezzin-Rufs von einem „Zeichen des Respekts“ womit praktisch der übliche Einbahnstraßen-Respekt gemeint ist, bei dem üblicherweise eine Seite nur gibt und die andere Seite nur nimmt da diesem „Respekt“ viel zu oft keinerlei Handlungen auf muslimischer Seite entgegenstehen. Im vorliegenden Fall ist diese Art des Einbahnstraßen-„Respekts“ sogar besonder ausgefällig, da auf muslimischer Seite sogar ein knallharter Wortbruch ins Gewicht fällt. 2007 versprach der Ditib-Vertreter den Teilnehmern einer Bürgeranhörung in Köln zum Bau der Zentralmoschee

Der Gebetsrufer Muezzin werde von der neuen Moschee aus nicht in den Stadtteil hinein erklingen„.

Die Oberbürgermeisterin belohnt diesen Wortbruch nun höchstselbst.

In einer zweijährigen Phase soll nun in Köln ein Modellprojekt gestartet werden. Mit anderen worden soll in Köln getestet werden, ob die Zahl der Muslime in Köln bereits so stark zugenommen hat, daß es Stadtviertel gibt, in denen sie dominieren und damit einen rechtlichen Anspruch auf den Gebetsruf geltend machen können und zweitens die deutsche Rest-Bevölkerung bereits so weit mit Hilfe der Bunt-Ideologe gehirngewaschen ist, daß sie dies widerstandslos über sich ergehen läßt.

Am 13.10. schlug dann Münchens OB Reiter (SPD) in die selbe Kerbe und schließt nun ebenfalls nicht mehr aus, dass auch in der Landeshauptstadt Gebetsrufe des Muezzins künftig erlaubt werden.

München will zeitlich aber erst in zwei Jahren entscheiden, ob diese Erfahrungen aus Köln auch in München umgesetzt werden sollen, oder ob man der Meinung ist, daß der Zersetzungsprozess der Bevölkerung erst noch weiter vorangetrieben werden muß, um dieses Ziel umsetzen zu können.

Die Stadt werde sich mit dem Thema befassen, sobald das Pilotprojekt in Köln beendet ist, sagt der OB gegenüber unserer Zeitung. „Auf Basis der Kölner Erfahrungen wird dann geprüft, ob der Stadtrat mit einem entsprechenden Vorschlag befasst werden soll.“

Für zu viele Muslime ist der laut vernehmbare Ruf des Muezzin nun das endgültige Zeichen des Triumphs für ihre Religion über alle anderen Religionen.

 

In der von der AfD im bayerischen Landtag beantragten Aktuellen Stunde verteidigen alle Altparteien den Muezzinruf und verweigerten mit dumpfer Polemik gegenüber der AfD jegliche inhaltliche Diskussion über dieses Thema.

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Markus Söder fällt der CSU in den Rücken und verspricht der Ditib Unterstützung bei der Ausbreitung des Islam in Bayern

Diesen Vorstoß hatte Markus Söder bereits vor 10 Jahren vorbereitet gehabt. 2012 verkündete Markus Söder vor ca. 1000 Vertretern der Ditib und zur Freude der SPD in Nürnberg:

„Der Islam ist ein Teil von Bayern…, und deshalb ist es unser Job, diese Pflanze zu hegen und zu pflegen, sie zu gießen und sie zu ernähren.“

die SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Weikert zeigte sich überrascht:

„Ich habe zuerst geglaubt, ich hätte mich verhört“.

Ohne Not und ohne Grund gibt Markus Söder damit die bisherige Linie der CSU auf:

Damit geht Söder sehr deutlich über bisherige Äußerungen in der CSU zum Thema Islam hinaus. Die türkische Gemeinde hat das positiv aufgenommen. „Es gab großen Beifall“, sagte Fikret Bilir, der stellvertretende Vorsitzende von Ditib in Nürnberg. „Wir hoffen, dass er standhaft bleibt.“ 

Pressemitteilungen lassen auch die Deutung zu, daß diese Aussage Söders Teil eines „Deals“ gewesen sein könnte, denn zwischen einem Gesprächspartner Söders in Istanbul und dem Vorsitzenden der Ditib in Nürnberg gibt es offenbar Verbindungen:

Der Finanzminister war am Mittwoch nicht zu erreichen, weil er mit der Familie im Urlaub ist – in der Türkei. Söder sei ein Freund der Türkei, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Türkisches Leben sei Realität in Deutschland, die Religion Bestandteil Bayerns. Die Menschen gehörten zu Bayern, erläuterte der Sprecher Söders Position.

Kurz vor seinem Auftritt bei Ditib in Nürnberg war Söder noch auf Dienstreise in Istanbul, wo unter anderem eine Partnerschaft von Flughafen und Messe Nürnberg mit Turkish Airlines vereinbart wurde. Söder hatte sich dort auch mit dem Mufti zu einem Religionsgespräch getroffen. „Er hat uns schöne Grüße überbracht“, sagte Bilir dazu.

Söders Äußerungen waren offenbar derart heiß, daß nur der erste Teil dieses Zitats wurde durch die „Qualitätspresse“ bisher den Bürgern Bayerns mitgeteilt wurde. Der zweite Teil des Zitats

und deshalb ist es unser Job, diese Pflanze zu hegen und zu pflegen, sie zu gießen und sie zu ernähren.

ist lediglich auf Videoaufnahmen verfügbar.

Rein rechtlich betrachtet hindert Markus Söder nichts und niemand daran, das auch umzusetzen, denn rein rechtlich wird der Islam in Deutschland bisher den anderen Religionen gleich gestellt. Daran ändern auch die im Koran enthaltenen Hass- oder Tötungsbefehle, wie z.B. der „Schwert-Vers“:

Tötet die Ungläubigen“ (Vers 9:5)

oder das Verhältnis zwischen Juden, Christen und Muslimen

„O die ihr glaubt! Nehmet nicht die Juden und die Christen zu Freunden. Sie sind Freunde gegeneinander. Und wer von euch sie zu Freunden nimmt, der gehört fürwahr zu ihnen“ (Vers 5:51)

aus Sicht der deutschen Verfassungsgericht nichts. Warum? Sie haben sich in einschlägigen Urteilen schlichtweg geweigert eine bei anderen Grundrechten übliche „Prima-Facie“-Prüfung durchzuführen, also eine Prüfung dahingehend, ob der Islam überhaupt den Artikel 4 in Anspruch nehmen kann, da die darin enthaltenen Befehle zur Tötung z.B. von Nichtmuslimen, den Eindruck aufkommen lassen können, daß es sich hierbei ggf. auch „nur“ um einen Kult und eben nicht um eine „Religion“ handeln könnte. Wie aber ist durch das Grundgesetz mit Kulten umzugehen, die  das Töten von Menschen ermöglichen, oder sogar fordern? Würde z.B. der Inka-Kult vom GG geschützt, wenn einen Teil enthält, dem zufolge durch Menschenopfer durch Priester ein Einfluß auf das Wetter ausgeübt werden könne, oder der „Moloch“ der Punier, der Kinderopfer verlangte?

 

Der deutsche Staat bastelt sich einen Staatsilam

Daß man sich in der Politik dieses Problems durchaus bewußt ist, läßt sich dartan erkennen, daß über neu eingerichtete und vom Staat finanzierte Islam-Lehrstühle eine Art deutscher Staats-Islam zusammengebastelt wird. In diesem kommen die probleamtischen Stellen entweder gar nicht vor, oder werden von Professoren wegrelativiert. Dies beginnt beriets mit der Gleichsetzung von 

الله (Allah) und Gott.

Daß z.B. bereits Übersetzungsprogramme den arabischen Begriff „الله “ für nicht mit „Gott“ übersetzen, sondern mit „Allah“ sollte zu denken geben, interessiert aber die Vetreter eines deutschen Staatsislam und die dahinter stehenden Kräfte offenbar wenig.

So stellt Prof. Dr. Christopher Melchert, von der Oxford Universität in England fest:

Umgekehrt beharren aber auch muslimische Autoren häufig darauf, sie würden Allâh anbeten, womit sie einen genau entgegengesetzten Anspruch markieren: nämlich dass sie den Eigennamen des Schöpfers kennen würden, wohingegen Christen und Juden eine falsch verstandene, unterlegene Gottheit anbeteten.

und schließt, daß es schlichtweg eine Interpretatponssache ist, ob „اللهund „Gott“ als gleich angesehen wird, oder nicht.  Die Vertretr des deutschen Staatsislam interessiert dies alles recht wenig. Sie setzen „اللهund „Gott“ einfach gleich; Basta!

Das eindrückliche „Allāhu akbar“ entspricht im Christentum der ebenso emphatisch eingesetzten Trinitätsformel oder auch jüdischerseits der Betonung der einzigartigen und kollektiv-exklusiven Gottesbeziehung: „Keiner ist wie unser Gott, keiner ist wie unser König, keiner ist wie unser Retter.“

Und von dieser Gleichsetzung ausgehend, soll dann offenbar auch eine Gleichsetzung von zugewanderten Orientalen und einheimischen Christen erzwungen werden. Zu dumm nur, wenn Personen, die den Koran erlebt und gelebt haben das völlig anders sehen:

WELT: Herr Abdel-Samad, Köln erlaubt den Moscheen künftig freitags per Lautsprecher den Muezzinruf, ist das sinnvoll?

Hamed Abdel-Samad: Nein. Jeder Muslim darf beten, fasten und nach Mekka pilgern, wie er das möchte. Aber warum sollen einige Menschen das Recht bekommen, per Lautsprecher ihre Stadtviertel zu beschallen? Das hat weder mit Vielfalt noch mit Glaubensfreiheit zu tun.

Atheisten, Hindus und Veganer dürfen das nicht. Nur die Minderheit der Muslime darf jetzt an 35 Orten in Köln jeden Freitag fünf Minuten ihre Ideologie herausposaunen. Mich stört diese Bevorzugung, die aus meiner Sicht verfassungswidrig ist, denn keiner darf aufgrund seiner Religion privilegiert werden.

WELT: Das klingt jetzt sehr französisch-laizistisch, mit der Argumentation müssten auch die Kirchenglocken abgeschafft werden…

Abdel-Samad: Die Glocken nerven manchmal auch, machen aber keine Propaganda wie der Muezzinruf. Über die Glocken wird keine Ideologie verkündet. Aber wenn der Muezzin den Schlachtruf Allahu Akbar ruft, also „Allah ist größer als alle Religionen, alle Feinde, alle Menschen, und Mohammed ist sein Gesandter“, ist das eine klare Ansage an den Rest der Gesellschaft.

Wegen Corona haben ja einige Kirchen in Deutschland keine Gottesdienste veranstaltet und als Zeichen der sogenannten Vielfalt muslimischen Gemeinschaften ihre Gotteshäuser zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis war, dass unter Islamisten die Handyvideos kursierten, auf denen der Allahu-Akbar-Ruf in den Kirchen erschallt. Viele Muslime haben das nicht als Sieg der Toleranz und Vielfalt wahrgenommen, sondern als Sieg des Islam und als Ermunterung, weitere Räume zu erobern.

Der Muezzinruf trägt die Botschaft in die Städte, dass der Islam wächst und gedeiht und am Ende siegen wird. Jene, die den Gebetsruf hören, sollen nicht an Vielfalt denken, sondern an Allahu Akbar, das Primat des Islams. Das ist eine klare Ansage.

Dabei ist es in der Religionsphilosophie unumstritten, daß „اللهund „Gott“nicht das selbe sind:

„G. wird nur dadurch erkennbar, daß er seine Präsenz und seinen Willen erschließt. Das geschieht diesem einen. Seinem Nachbarn geschieht es nicht. Diese Kontingenz der Selbsterschließung gehört zu Apoll wie zu Krishnan, sie gehört zu Allah wie zu Aton, sie gehört zu Jahve wie zu Odin… Was der G. Allah oder die Göttin Kali oder der G. Aton inhaltlich wirklich sei, begreift nur der Verehrer dieses G. und kein Außenstehender. Krishna als Krishna verstehen, heißt an ihn glauben. Die Religionswissenschaft hat an dem G. ihre Grenze. Sie nimmt ihn in den Spezifizierungen der Mythen und Riten wie in einem Spiegel wahr. Allah aber als Allah erfassen, das ist der nicht- islamischen Religionswissenschaft versagt.“ [Historisches Wörterbuch der Philosophie: Gott. HWPh: Historisches Wörterbuch der Philosophie, S. 9798 (vgl. HWPh Bd. 3, S. 811; 813)]

Politik und Rechtsprechung in Deutschland weigern sich jedenfalls, sich mit diesen  Tatsachen auseinanderzusetzen und betrachten stattdessen den Koran durch die christliche Brille oder durch die Brille des deutschen Staats-Islam und ziehen sich darauf zurück, daß es ihnen genügt, wenn ein Religions-Anhänger die Behauptung vorträgt, daß es sich um eine Religion handle. Der hierdurch eröffnete absurde Spielraum und damit eröffnete rechtsfreie Raum ermöglichte es dann wiederum der „Kirche der fliegenden Spaghetti-Monster“ und deren Anhänger, den „Pastafaris„, ihren Weltanschauung per Klage durchzusetzen zu versuchen:

„Muslime sind durch die Freiheit des Glaubens des Art. 4 Abs. 1 GG geschützt; denn keinem Menschen kann sein Glauben abgesprochen oder ein Glauben vorgeschrieben werden. Demgemäß ist die Freiheit des Glaubens unverletzlich. Der Glaube besteht aus Vorstellungen des Menschen, die sich dem staatlichen Eingriff entziehen. Das gleiche gilt für das religiöse Bekenntnis, das für Muslime zugleich ein weltanschauliches Bekenntnis ist. Auch dieses schützt Art. 4 Abs. 1 GG als unverletzlich. Das Bekenntnis ist das jeweilige Credo eines Menschen, also ein regelmäßig durch die Glaubensgemeinschaft definierte Vorstellung von der Welt, von Gott und den Menschen. Glauben und Bekenntnis berechtigen zu keinerlei äußeren Handlungen, die irgendwelche Wirkungen auf andere Menschen entfalten können. Religiös bestimmte Handlungen können nur den Schutz des Grundrechts des Art. 4 Abs. 2 GG der ungestörten Religionsausübung finden. Die ungestörte Religionsausübung steht nach Art. 140 GG/Art. 136 Abs. 1 WRV unter dem Vorbehalt des Bürgerlichen und Staatlichen. Auf Grund dessen haben Gesetze des Staates Vorrang vor dem Grundrecht der ungestörten Religionsausübung. Insbesondere gibt es keinen Grundrechtsschutz für Handlungen, welche der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen.“

Tatsache ist aber auch, daß Art. 4GG keinen „Gesetzesvorbehalt“ kennt, daß also ein Parlament in dieses Grundrecht grundsätzlich einmal nicht direkt mit Hilfe eines Ausführungsgesetzes eingreifen darf. Aus diesem Grund ist jeder Religion vom Staat grundsätzlich einmal der maximal mögliche Entfaltungsspielraum zu geben.

Was der Staat aber dennoch machen kann, ist, wenn z.B. zwei Religionen in Konflikt geraten, mit Hilfe eines Gesetzes im Rahmen der so genannten „praktischen Konkordanz“ einen Ausgleich zu schaffen. Dies ist auch in Konkurrenz zu anderen Grundrechten, wie z.B. dem Grundrecht auf Gesundheit möglich, weswegen die in den Kommunen angesiedelte Bau-Ordnung und die Immissions-Schutz-Regeln derzeit die Aufgabe zukommt, über die Genehmigung von Lärm durch Muezzin-Rufen zu entscheiden. Die Ministerien selbst sehen sich deswegen in dieser Frage derzeit als unzuständig an und verweisen auf die Kommunen. Was aber auch auf Landesebene möglich ist, ist, zu verbieten, daß feste Gebäude nach draußen mit Beschallungsanlagen ausgestattet sind, die geeignet sind, menschliche Stimmen zu verstärken. Auf diese Weise könnte eine Bevorzugung einer Religion durch elektrische Lautsprecheranlagen begegnet werden.

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Alle Altparteien verteidigen im bayerischen Landtag den Muezzinruf

Am Mittwoch den 21.10.2021 setzte die AfD die Erlaubnis der Bürgermeisterin Kölns den Muezzinruf laut erschallen zu lassen.  Die Altparteienvertreter verteidigten den Muezzinruf alle dadurch, daß sie sich weigerten inhaltlich auf das von der AfD gesetzte Thema einzugehen. Erstzweise verteufelten sie die Volksvertreter der AfD, daß sie es wahren, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Altparteien scharten sich um den Muezzin und verurteilten die AfD dafür, daß diese das Thema Muezzin aufgegriffen hat.

Matthias Enghuber von der CSU verwies darauf, daß der Muezzin-Ruf im Islam gar nicht notwendig wäre und markierte damit die Position der CSU, die den Muezzinruf geben an jenen Orten erlauben will, wo Anhänger des Koran bereits die Mehrheit in der Bevölkerung stellen, also in Gebieten, die radikale Anhänger des Islam „als durch den Islam als erobert“ ansehen. Außerdem streuten er und Staatsminister Herrmann der Bevölkerung Sand in die Augen, da Muslimen von Rechts wegen der Muezzin-Ruf auch dort zusteht, wo er für deren Religionsausübung gerade „nicht notwendig“ ist. Hierbei wollte er nicht einmal bemekerken, daß er selbst damit ein Argument gegen den Ruf einer Genehmigung des Muezzin lieferte:

Als in der Corona-Lockdown-Zeit eine Sondergenehmigung für Gebetsrufe galt, haben in Bayern – wissen Sie es? – ganze sieben muslimische Gemeinden davon Gebrauch gemacht. Der überwiegende Teil der muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger lehnt den Muezzin-Ruf selbst ab, weil sie nicht spalten, sondern Verständnis für ihren Glauben schaffen wollen. Außerdem ist der Muezzin-Ruf für die lebendige Religionsausübung im Islam nicht unbedingt notwendig.

Ebenso argumentierte Staatsminister Herrmann:

Damit hat der Muezzin-Ruf nicht mehr die gleiche Bedeutung. Er ist auch für die Ausübung der Religion nicht mehr erforderlich.

Der Vertreter der CSU Bausback setzt seine Hoffnungen auf einen „Euro-Islam“, den staatlich-politische Stellen nach den Vorgaben des Grundgesetzestreu zusammenbasteln und ihn von Muslimen vertreten lassen.

„Viele Menschen, die dem Euro-Islam und anderen aufgeklärten Richtungen des Islam angehören, zum Beispiel Prof. Khorchide, argumentieren, dass der Gebetsruf keine zwingende religiöse Notwendigkeit darstelle“

Gabi Schmidt von den Freien Wählern brachte diesen Auffassung wie folgt auf den Punkt:

Herr Henkel, wenn die AfD das Vorschlagsrecht für die Aktuelle Stunde hat, dann wissen wir, dass Hass und Hetze auf jeden Fall mit dabei sind. Sie schreien lauter, sie hetzen mehr, und das Schlimme ist: Wir verstehen Sie auch noch, im Gegensatz zum Muezzin. Wir können es verstehen, wollen es aber nicht in unser Herz lassen, weil es einfach schäbig ist.,,, Sie sind lauter als ein Muezzin, bloß nicht so intelligent!

Die Vertreterin der Grünen machte es sich einfach und verkündete, daß – nicht zuletzt durch die Hilfe der Grünen – Fakten geschaffen wurden:

„Aber, Kolleginnen und Kollegen von der AfD – ich weiß, das hören Sie sehr ungern –, der Islam gehört zu Deutschland und selbstverständlich auch zum Freistaat Bayern. Ob Sie von der AfD das wollen oder nicht, das ist Realität. .. Die Frage nach einem Muezzinruf wird also in Kommunen auftauchen, in denen es auch eine muslimische Community gibt. Für die Genehmigung öffentlicher Gebetsrufe sind durch das Immissionsschutzgesetz die Städte und Gemeinden zuständig“

Der Vertreter der Freien Wähler wiederum subsumiert den Muezzin-Ruf unter die „“:

„Die Frage nach einem Muezzinruf wird also in Kommunen auftauchen, in denen es auch eine muslimische Community gibt. Für die Genehmigung öffentlicher Gebetsrufe sind durch das Immissionsschutzgesetz die Städte und Gemeinden zuständig“

Der Vertreter der SPD bezeichnet sich als Demokraten und weigert sich im Parlament, über das Thema Muezzin-Ruf zu debattieren:

„Ich weigere mich, inhaltlich auf diesen Unsinn einzugehen. Sie wollen dieses Land nur spalten. Es ärgert Sie, dass Bayern weltoffen ist. Es ärgert Sie, dass viele Kulturen dieses Land bereichern. Ja, es ärgert Sie, dass ich hier stehe. Ich sage Ihnen: Es freut mich, dass Sie das ärgert.  Das spornt uns an. Die SPD kämpft für ein buntes Bayern, in dem alle Menschen gerne leben… Natürlich gehört der Islam zu Bayern. Die Lebenswirklichkeit in Bayern zeigt eindeutig, muslimische Menschen wie ich sind Teil dieses Landes“

Im folgenden Beitrag wurden Sätze aus verschiedensprachigen Beiträgen einer Online-Enzyklopädie verarbeitet. Diese Sätze sind an den blauen Hyperlinks erkennbar:

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Der Gebetsruf der Muslime

Der Gebetsruf der Muslime wird oft in arabischer Sprache und fünfmal täglich als Aufruf zur Durchführung des gemeinschaftlichen Gebets (Salāt) durchgeführt. Bevor man sich zum Adhān als Form des Gebetsrufs entschieden hatte, wurden auch Alternativen vorgeschlagen, beispielsweise ein Feuer, ein Hornsignal (entsprechend dem jüdischen Schofar) oder die Verwendung des Naqus.  Dies soll fünf mal am Tag geschehen, so die Vorstellung.

Grundsätzlich gilt, daß der Adhān für Frauen schon gar nicht vorgesehen ist.[3] Auch ein Minarett ist dazu nicht vorgeschrieben.

Form und Inhalt sind aber nicht starr:

 

Der Wortlaut/Inhalt des Gebetsrufs der Muslime

Muslime kennen zwei Arten an Gebetsrufen, den Adhān für außerhalb der Moschee und den Iqāma für innerhalb der Moschee. Nur der Adhān am Morgen ist zu einer unbestimmten Zeit, sondern dann, wenn nämlich die Sonne aufgeht. Seine Funktion ist – u. a. wegen des textlichen Ausrufs (bzw. kunstreich verzierten Gesangs) – nur bedingt vergleichbar mit dem Läuten der Kirchenglocke durch den Mesner im Christentum.

Bereits einer Onlineenzyklopädie kann man entnehmen, daß sich die Anhänger des Islam nicht darüber einig sind, ob diese überhaupt verpflichtend sind, oder nur eine Empfehlung:

Der Gebetsruf Adhān begibt mit “ Allāhu akbar„, was von vielen Muslimen auch als Kriegsruf verwendet wird.[7][8]

Auch heute noch wird er vom Militär und islamistischen Terrorismus verwendet. Durch mediale Präsenz ist der Ausdruck „Allahu akbar“ im Westen vor allem mit diesem konnotiert.

Die deutsche Übersetzung der ersten Zeile des Gebetsrufs ist in der Regel unpräzise. Präzise lautet sie Allah-hu-akbar. „Akbar“ drückt hierbei göttliche Eigenschaften aus. Das „hu“ bezeichnet den Umstand, die Steigerung des „Akbar“ sogar so groß ist, daß sie durch Worte gar nicht mehr ausdrückbar ist. „Allah“ wiederum ist der, dem all dies zukommt. Mit anderen Worten: Mit „Allah hu akbar“ wird ein Alleinvertretungsanspruch zum Ausdruck gebracht und werden alle anderen Religionen als minderwertig stigmatisiert. Diese Steigerung mit Hilfe des „hu“ wird in westlichen Übersetzungen in der Regel weggelassen, da die Sprachen des Abendlandes hierfür schlichtweg keine Begriffe anbieten.

Wiederh. Arabisch Wortlaut des Adhān deutsche Übersetzung Kommentar
الله أكبر Allāhu akbar Allah (Gott bzw. Gottheit) ist groß (größer als alles und mit nichts vergleichbar) malikitische und hanefitische Rechtsschule: 2×
أشهد أن لا اله إلا الله Ašhadu an lā ilāha illā llāh Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah
أشهد أن محمدا رسول الله Ašhadu anna Muḥammadan rasūlu llāh Ich bezeuge, dass Mohammed Allahs Gesandter ist
حي على الصلاة Ḥayya ʿalā ṣ-ṣalāt Eilt zum Gebet
حي على الفلاح Ḥayya ʿalā l-falāḥ Eilt zur Seligkeit (Heil/Erfolg)
الصلاة خير من النوم aṣ-Ṣalātu ḫayrun mina n-naum Das Gebet ist besser als Schlaf ausschließlich Sunniten (nur zum Morgengebet)Verboten bei Schiiten
الله أكبر Allāhu akbar Allah ist groß (größer als alles und mit nichts vergleichbar)
لا إله إلا الله Lā ilāha illā llāh Es gibt keine Gottheit außer Allah Schiiten 2×

Die Formel Ḥayya ʿalā ḫayri l-ʿamal wird beim Gebetsruf ausschließlich von Schiiten verwendet und dient ihnen als Erkennungszeichen. Wenn sie vom Minarett einer Moschee ertönt, wissen die Zuhörer, dass hier die Schia maßgeblich ist. Weiter bezeugen Schiiten für gewöhnlich nach dem Prophetentum noch das Imamat Alis durch zweimaligen Ausruf von Ašhadu anna ʿAlīyan Walīyu llāh, was allerdings nicht als Pflichtbestandteil des Adhān angesehen wird.

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Der Muezzin

Ausgerufen wird der Gebetsruf der Muslime durch den Muezzin. Der Muezzin ruft allerdings auch, wenn eine Person, die in unmittelbarer Nähe der Moschee gewohnt hat, gestorben ist. Muezzin ist nicht etwa ein Priester, sondern lediglich ein Mitglied der Moschee, das für die Gebete  und die Aufrufe zum Gebet, den adhan, zuständig ist.

Der Begriff „Muezzin“ hat seine Wurzeln im Arabischen مُؤَذِّن [mu’aḏḏin] oder „Schreier“. „. Der deutsche Begriff „Muezzin“ selbst kommt vom türkischen müezzin und ist über das Französische . „Almuecín“ als eine Mischung aus beiden Wörtern im Abendland eingesickert.

Public Domain

Der erste Muezzin des Islam war Bilal ibn Rabah (بلال بن رباح), also Bilal von Abessinien, ein freigelassener Sklave. Es ist bekannt, dass Bilal Arabisch nicht richtig aussprechen konnte. Er sprach das Wort „Shin“ im Gebetsruf falsch aus. Bilal sprach auch „Hay Ali Al-Salwa“ „Hey Ali Al-Salwa“ aus. Als eine Gruppe von Gefährten Mohammed widersprach, warum er keinen anderen Muezzin wählte, sagte er: „Sin Bilal ist bei Gott Shin“, was bedeutet, dass Sin Bilal in den Augen Gottes blau ist.

Nach der Eroberung von Mekka stand Bilal oben auf der Kaaba und sprach den Gebetsruf und fuhr fort, den Gebetsruf zu sprechen, während die Polytheisten ihn mit Steinen bewarfen. Und es wird überliefert, dass die „Shin“ als „Sin“ bezeichnet wurden, und in der islamischen Überlieferung ist Sin Bilal Shin wiederum mit dem Allmächtigen.[20] Laut den Sichtweise der Schiiten hatte Mohammed einen Kopf auf dem Rock von Ali ibn Abi Talib, zu dem Gabriel herabstieg und ihm die Qualität des Gebetsrufs und der Iqama sagte. Dann bittet ihn Mohammed, Bilal den Gebetsruf beizubringen, und Ali ibn Abi Talib lehrt Bilal den Gebetsruf. [21]

Nach Mohammeds Tod ging Bilal mit Osama bin Zayds Armee nach Syrien und half Osama in diesem Krieg. Nach dem Tod des Propheten sagte er nur einmal auf Umars Drängen, dass ihn das Weinen daran hinderte, den Gebetsruf fortzusetzen, als er den Namen Muhammad erreichte. [22] Laut der großen islamischen Enzyklopädie sprach er den Gebetsruf zwei- oder dreimal nach Mohammed, einer davon auf Bitten von Fatemeh Zahra, aber aufgrund von Fatimas Ungeduld und Weinen veranlasste er sie, den Ruf zu verlassen Gebet halbfertig. Das zweite Mal war, als er nach Medina kam, um das Grab von Muhammad ibn Abdullah zu besuchen, und Hassan ibn Ali und Hussein ibn Ali baten ihn, den Gebetsruf zu sprechen, und er nahm an. Das letzte Mal war, als Omar Medina zum Abendessen verließEr ging und sprach den Gebetsruf in der Gegend von Jabiyeh auf Bitten der Muslime und auf Drängen von Umar, und alle weinten in Erinnerung an die Zeit von Muhammad ibn Abdullah. [1] [7] [23] Viele Quellen beziehen sich auf das Problem der Beteiligung am Bilal-Dschihad, weil der Bilal-Gebetsruf nach Mohammed aufgegeben wurde. [7]

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Formen des Gebetsrufs der Muslime

Es wird davon ausgegangen, dass die Institution des öffentlichen Ausrufers zum Beten bereits in vorislamischen arabischen Kulturen existierte. In den frühen Tagen des Islam ging der Muezzin auch auf das Dach der Moschee und rief von dort aus, aber nach einer Weile tauchte ein Minarett oder ein Balkon an den Moscheen auf und der Muezzin rief dann von dort aus zum Gebet. In den alten Moscheen der Türkei gab es vor der Kanzel der Moschee eine Plattform, auf der der Muezzin stand und den Gebetsruf rezitierte. In der Antike wurden Muezzine normalerweise aus Blinden ausgewählt, weil über die Balkone, von denen aus sie riefen, sie die Möglichkeit hatten, in die Bürgerhäuser Einblicke hatten und so die Privatsphäre außer Kraft setzen konnten. Insbesondere auch deswegen, weil ein Blinder mit dieser Aufgabe vom Minarett aus sonst Orte einsehen könnte, an denen sich Frauen aufhielten.

Je nach Gegebenheiten kann auch ein anderer Gläubiger die Funktion eines Muezzins übernehmen, zum Beispiel wenn Gebete während der Arbeitszeit verrichtet werden. In großen Moscheen ruft der Muezzin heute oft vom Minarett aus, in kleinen Moscheen von der Tür aus oder von der Seite des Gebäudes.

Inzwischen wird der Ruf des Muezzin meist über Lautsprecher von anderer Stelle aus übertragen. Auf der anderen Seite bestehen salafistische Gelehrte und einige andere sunnitische und schiitische Gelehrte darauf, dass der Gebetsruf noch immer von Menschen rezitiert werden muss und halten es nicht für richtig, ein vorbespieltes Band abzuspielen, auch dann, wenn die selben Gelehrten die elektrische Verstärkung des Muezzin-Klangs durch neue Technologie als akzeptabel ansehen.

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Praktizierte Einschränkungen des Gebetsrufs der Muslime

In zahlreichen Ländern der Erde ist diese Praxis von Muslimen zum Gebet zu rufen allerdings eingeschränkt;

 

Bangladesch

Im Jahr 2016 argumentierte Oppositionsführerin Khaleda Zia, die Regierung verhindere die Ausstrahlung von Adhānas über Lautsprecher, wobei Regierungsbeamte Sicherheitsbedenken Premierministerin Sheikh Hasina anführten.

Israel

Im Jahr 2016 genehmigte der israelische Ministerausschuss einen Gesetzentwurf, der die Nutzung von Lautsprechersystemen für Gebetsrufe, insbesondere von Außenlautsprechern für Adhānas, einschränkt, und nannte dies einen Faktor der Lärmbelästigung.[24][25][26 ]. Der Gesetzentwurf wurde von Premierminister Benjamin Netanjahu unterstützt, der sagte:

„Ich kann die Zeiten nicht zählen – sie sind einfach zu zahlreich –, dass sich Bürger aus allen Teilen der israelischen Gesellschaft, aus allen Religionen mit Beschwerden über den verursachten Lärm und das verursachte Leid an mich gewandt haben zu ihnen durch den übermäßigen Lärm, der von den Lautsprechersystemen der Gebetshäuser zu ihnen kommt.“

 

Türkei

Als Erweiterung der Reformen durch die Gründung der Republik Türkei im Jahr 1923 führte die damalige türkische Regierung, ermutigt von Atatürk, den Säkularismus in die Türkei ein. Das Programm beinhaltete die Umsetzung eines türkischen Adhan-Programms als Teil seiner Ziele, im Gegensatz zum herkömmlichen arabischen Gebetsruf. Nach Abschluss dieser Debatten, am 1. Februar 1932, wurde der Adhan auf Türkisch gesungen und diese Praxis für einen Zeitraum von 18 Jahren fortgesetzt. Um Proteste zu unterdrücken, wurde 1941 ein neues Gesetz erlassen, mit dem Personen, die den Adhan auf Arabisch skandierten, bis zu 3 Monate inhaftiert und mit bis zu 300 türkischen Lira bestraft werden konnten. Am 17. Juni 1950 stellte eine neue Regierung unter der Führung von Adnan Menderes das Arabische als liturgische Sprache wieder her.

 

Kuwait und Vereinigte Arabische Emirate

Während des Ausbruchs des Coronavirus in den Jahren 2019-2020 und der daraus resultierenden Viruspandemie änderten einige Städte in Kuwait ihren Adhan vom üblichen Hayya ‚ala as-salah, was „zum Gebet kommen“ bedeutet, zu as-salatu fi buyutikum, was „bete in Deinem Zuhause“ oder ala sallu fi rihalikum bedeutet „bete, wo du bist„.

Andere muslimische Länder (insbesondere Saudi-Arabien, Malaysia und Indonesien) haben diese Änderung ebenfalls vorgenommen, da Muslimen während der Pandemie das Beten in Moscheen als vorbeugende Maßnahme zur Beendigung der Ausbruchskette verboten ist. Die Grundlage für die Autorität, einen Satz im Adhan zu ändern, wurde durch die Anweisungen des Propheten Muhammad gerechtfertigt, als er unter widrigen Umständen zum Adhan aufrief (vgl. Bukhari: Volume 1, Book 11, Number 605).

Tadschikistan
Die Verwendung von Lautsprechern zur Übertragung des Adhan wurde 2009 mit dem Gesetz Nr. 489 vom 26. März 2009 über die Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen verboten.[41]

In anderen Ländern gibt es kein schriftliches Gesetz, das die Verbreitung des Gebetsrufs in Moscheen und Gebetssälen verbietet.

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Corona als Ausrede für den Muezzn-Ruf

Obwohl die Vereinigten Arabischen Emirate und zahlreiche weitere fundamental muslimische Staaten den Muezzin-Ruf wegen Corona aufweichten und modifizierten, benutzten muslimische Interessenvertretungen in Deutschland Corona dazu, diesen einzuführen. Mehrere Bundestagsfraktionen plädieren dies zu unterstützen und mindestens für die Zeit des Ramadans Ausnahmeregelungen zuzustimmen, ganz so, als ob es in z.B. Saudi Arabien keinen Ramadan gäbe.

Sogar die CDU fiel um und argumentierte

„Wir sind in einer Ausnahmesituation, in der die grundgesetzlich geschützte Ausübung des Glaubens und das religiöse Leben in Deutschland aus gutem Grund enorm einschränkt wurden“,

meinte Christoph de Vries (CDU), religionspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Für die Zeit des Ramadans halte er

„deshalb eine zeitlich beschränkte Erlaubnis des Gebetsrufs als symbolisches Zeichen der Verbundenheit und Gemeinsamkeit für vertretbar“.

Diese Gelegenheit nutzte die Duisburger Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union DITIB, die als wohl bundesweit erste Moschee aus diesem Grund am 20. März den Muezzin rufen ließ, obwohl niemand zum Gebet in die Moschee kommen durfte. Daraufhin ist der Ruf nun täglich um 19 Uhr zu hören. Dies gelte gemäß Hülya Ceylan, dem Vorsitzenden des DITIB-Landesverbandes in Nordrhein-Westfalen nun eben so. Hannover, Dortmund und Wuppertal folgten mit weiteren 18 Moscheevereinen. München und andere Städte folgten ebenso. Einige erlaubten den Ruf des Muezzin nur während des Rmadan.

Nun, das ende der Pandemie im Auge, gewährte Köln der DITIB-Zentralmoschee und auch weiteren Moscheen den Gebetsruf

Bremerhaven und das hessische Haiger kamen vergleichbaren Bitten jedoch nicht nach. Auch die Stadt Mannheim hatte eine Bitte der islamischen Gemeinden nach dem Gebetsruf aus der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee abgelehnt. Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) tat dies wohl aus Angst und den sozialen Frieden in der Stadt.

Doch an zahlreichen Orten fallen Kirchenvertreter den Politikern in den Rücken. Darunter z.B. die evangelische Frau Pfarrer Ilka Sobottke, die zugleich auch die Vorsitzende der Christlich Islamischen Gesellschaft Mannheim ist und manchmal das Wort zum Sonntag sprechen darf:

„Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass wir diesen Ruf nicht schon längst hören.“

Muslime hätten das gleiche Recht, diesen Ruf erklingen zu lassen, wie Christen das Recht hätten, die Glocken zu läuten. vergleichbar verhielten sich zahlreiche Kirchen im Ruhrgebiet. dort ließen Moscheen benachbarte Kirchen gemeinsam mit dem Muezzin-Ruf die Glocken als Zeichen der Solidarität mit den Muslimen läuten.

 

Einen besonders dreisten Wortbruch erlaubten sich die Vertreter der muslimischen Gemeinschaft Ditib in Köln. Beim Bau der Zentralmoschee in Köln war eigentlich die Baugenehmigung mit der Vereinbarung verbunden worden, daß eben kein Muezzin ruft. Kaum 15 Jahre später interessierte diese Zusage niemanden mehr und der Wortbruch macht Furore. In einem angeblich auf zwei Jahre befristeten Modellprojekt dürfen Muezzinrufe dürfen nun in Köln ertönen. Tatsächlich dürfte es hierbei Datum gehen, die Bevölkerung an diese Riten zu gewöhnen.

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Die AfD thematisiert den Muezzinruf im bayerischen Landtag

Unter großem Gezeter der anderen Parteien setzte die AfD den Muezzinruf auf die Tagesordnung ihrer aktuellen Stunde im Landtag

 

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