Ausbau der Apartheids-Gesellschaft in Bayern: Gesundheitsminister Holetscheks Einstieg in ein Apartheids-Gesundheitssystem

Quelle: https://fr.wikipedia.org/wiki/Apartheid#/media/Fichier:Apartheid_Museum_Entrance,_Johannesburg.JPG

MÜNCHEN –  Statt das Virus zu bekämpfen hat der bayerische Gesundheitsminister einen weiteren Anlauf genommen, die Menschen im Freistaat zu bekämpfen:  Den jüngsten Äußerungen des bayerischen Gesundheitsministers zufolge spielt die Staatsregierung mit dem Gedanken das Ausmaß der Vergütung medizinischer Leistungen im Krankheitsfall und damit mittelbar auch den Umfang zu erbringender medizinischer Leistungen von politischem Wohlverhalten eines Bürgers abhängig machen.

 

Plant die Staatsregierung also einen Umbau des Gesundheitswesen vom Solidarprinzip in eine Gesinnungsmedizin?

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek legt neue Vorschläge vor, Personen weiter zu entrechten, die nicht bereit sich, sich vom Staat einem Wirkstoff injizieren zu lassen, dessen mittelfristige und langfristige Wirkungen bisher niemand kennen kann.

Neben der Umstellung der Gesellschaft von einer freien Gesellschaft auf eine Passierschein-Gesellschaft, in der nur noch der Inhaber des „Covid-Passes“ Zugang zum gesellschaftlichen Leben hat, arbeitet die Staatsregierung auch mit Mitteln der finanziellen Repression, um ihr Ziel zu erreichen, möglichst vielen Bürgern diesen Wirkstoff zu injizieren. In der durch die Staatsregierung vorangetriebene Passierschein-Gesellschaft wird praktisch jeder von seinem Arbeitsplatz abgeschnitten, der vor Betreten seines Arbeitsplatzes nicht seinen Covid-Passierschein vorzeigen kann. In Folge hieraus wird der betroffene Arbeitnehmer auch von seiner Möglichkeit abgeschnitten, sich seine Lebensgrundlagen zu erarbeiten.

Parallel hierzu treibt die Staatsregierung die finanzielle Belastung der Ungeimpften voran. Einerseits müssen sie oftmals ihr erarbeitetes, privates Geld ausgeben, um den Arbeitsplatz noch betreten zu können und damit überhaupt in die Lage versetzt zu werden, sich die Lebensgrundlagen verdienen zu können. Da dies offenbar noch nicht genügend Leute an die Nadel trieb, ist für das Frühjahr eine „Impfplicht“ mit Bußgeldern angestrebt. Wer also nicht bereit ist, sich „freiwillig“ impfen zu lassen, der hat sich über ein Bußgeld davon freizukaufen, so die offenkundige Botschaft. Darüber hinaus ist der bayerische Gesundheitsminister nun auch noch vorgeprescht und Ungeimpfte – so wie es auch bei Verbrechern möglich ist – mindestens einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen lassen.

Damit setzt der Gesundheitsminister aber die Axt an einen eisernen Grundsatz des Krankenversicherungsrechts an. sobald dieser Präzedenzfall geschaffen wurde, Personen, die sich zwar legal, aber nicht den staatlichen Vorgaben entsprechend verhalten, zu exkommunizieren, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis das Argument kommt: Raucher müssen aus den Krankenhausleistungen hinausgeworfen werden, wenn sie eine Krenbehandlung benötigen, oder Dicke müssen ihre Behandlung selbst tragen, wenn sie an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden, oder Autofahrer müssen die Folgen der Verletzung bei einem Unfall selbst tragen, wenn sie den Unfall selbst verschuldet haben, etc.

All diese zumindest potentiell krankheitsverursachenden Handlungen setzen beim Aktiven Tun an und sind in der Krankenversicherung nicht ausgeschlossen. Doch ein Verweigerer der Staats-Spritze ist nicht einmal eine Person, die durch aktives Handeln, als mit Hilfe eines Willensentschlusses eine Gefahrensituation eingeht, nein: Ein „Impfverweigerer“ handelt nicht einmal aktiv, sondern er verweigert ein Handeln und ob er sich dann ein Virus überhaupt einfängt und ob dieses Virus dann überhaupt erkranken läßt sind reine Zufälle!

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Das totalitäre Denken des bayerishcne Gesundheitsministers

In einem weiteren Beitrag legt der Gesundheitsminister seine Motivation für diese Idee offen:

Klar ist doch, eine Impfpflicht ohne Sanktionen ist ein zahnloser Tiger. Die Frage ist, wie setzen wir die durch, mit welchen Sanktionen.“ 

Mit anderen Worten: Mit der drohenden Gefahr im Krankheitsfall finanziell ruiniert zu werden, will der Gesundheitsminister von den Bürgern staatsopportunes Verhalten erzwingen. Das bisher politisch neutrale Gesundheitssystem wird durch den Gesundheitsminister als ein Vehikel zur Durchsetzung seiner politisch-ideologischen Ziele instrumentalisiert und das Gesundheitssystem würde damit in letzter Konsequenz zu einer Gesinnungsmedizin umgebaut.

Würde dieser Umbau eine Mehrheit finden, so wäre dies nichts Anderes, als eine Weichenstellung von einer Medizinversorgung, die zur politischen Neutralität verpflichtet ist, hin zu einer Gesinnungsmedizin, in der – dem Willen des Gesetzgebers folgend – jeder finanziell ruiniert werden kann, der sich nicht den Regeln des Staats unterwirft. Den Gedanken des Gesundheitsministers weitergedacht, würde dies bedeuten, daß der Gesetzgeber heute Covid-Maßnahmenkritiker per Gesetz zu Selbstzahlern im Fall einer Coviderkrankung macht, wenn sich der Kranke nicht zuvor dem Staatswillen unterworfen hat und sich hat „impfen“ lassen, morgen macht er dann Autofahrer per Gesetz zu Selbstzahlern im Fall eins Autounfalls, weil diese sich weigern z.B. das „freiwillige Angebot des Staates autonom fahrende Fahrzeuge zu nutzen“ eben nicht nutzt und selbst fährt und weil sich dieser Autofahrer nicht zuvor dem Staatswillen unterworfen hat und z.B. einen Unfall, oder auch nur eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat, könnte er im Falle eines Unfalls dann zum Selbstzahler definiert werden. Und denkt man diesen Ansatz des Gesundheitsministers konsequent zu Ende, könnte der Staat am Ende jeden Bürger per Gesetz zum Selbstzahler in dem Fall machen, daß wenn dieser eine Gesetzesübertretung begangen hat, die eine medizinische Behandlung nach sich ziehen würde, er zum Selbstzahler wird.

Die Boshaftigkeiten, die sich die Vertreter der Staatsregierung einfallen lassen, um Bürger dazu zu zwingen, sich „freiwillig“ impfen zu lassen, scheinen demnach keine Grenzen zu kennen:

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Die Norm: Solidaritätsprinzip im Krankheitsfall

In der Krankenversicherung gilt der Grundsatz der Solidarität! So kann man der Webseite der AOK entnehmen:

„Das Solidaritätsprinzip ist ein Strukturmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich – anders als beim Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung – nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Versicherungsrisiko des Versicherten… Der Anspruch auf medizinische Leistungen ist unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe. Es gilt das Bedarfsprinzip, d. h. die Leistungen richten sich nach den medizinischen Erfordernissen.

Das bedeutet also, daß die Solidargemeinschaft zahlt, wenn jemand einen gefährlichen Beruf  ausübt, wie z.B. Gerüstbauer, Dachdecker etc. Doch das gilt nicht nur bei Verletzungen im beruflichen Bereich, sondern auch  bei Verletzungen bei Hobbys! Das bedeutet nämlich auch, daß die Solidargemeinschaft zahlt, wenn jemand einen gefährlichen Sport ausübt, wie z.B. Skifahren, Mountainbiken, Tauchen, Bergsteigen etc. In all diesen Fällen trägt die Gemeinschaft aller Versicherten die sich hieraus ergebenden Zusatzrisiken.

Ausdruck des Solidaritätsprinzips ist auch die beitragsfreie Familienversicherung.“

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Gesetzlich verankerte Ausnahmen vom Grundsatz der Solidarität

Nicht für Sportler, nicht für Hobbys, nicht einmal für Personen, die ungesund leben, sondern nur für Verbrecher, Selbstverletzer und für einige Narzissten hat der Gesetzgeber bisher Ausnahmen von diesem Grundsatz vorgesehen.

Dem Gesundheitsminister schwebt demnach offenbar vor, diese Vorschrift auf Ungeimpfte auszuweiten:

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Bayerischer Gesundheitsminister will für Ungeimpfte bei Erkrankung durch Covid Apartheids-Grundsätze in der Finanzierung der Behandlungskosten einführen

Nun ist Bayerns Gesundheitsminister vorgeprescht und spielt öffentlich mit Gedanken, diesen Grundsatz der Solidarität nun für nur eine einzige gesellschaftliche Gruppe aufzukündigen:

„In Frage kämen unter anderem höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten…“

Mit anderen Worten: Gesundheitsminister Holetschek will in diesem einen einzigen Sonderfall eines „Ungeimpften“ Apartheids-Grundsätze in der Finanzierung der Behandlungskosten einführen.

Nicht etwa die Personen, die freiwillig Sport treiben und für deren Genesung es ganze Kliniken gibt, die mitsamt der darin kurierten Sportler von den Nichtsportlern mitfinanziert werden, oder die Heimwerker, mit ihrem erhöhten Verletzungsrisiko sollen ihre Behandlungskosten selbst mitgetragen, sondern Personen, die sich weigern sich vom Staat  ein Serum injizieren zu lassen, von dem niemand weiß, welche mittelfristigen und langfristigen Wirkungen es mit sich bringt und für das es noch nicht einmal eine Zulassung, außer einer dubiosen „Notzulassung“ gibt.

Doch der Minister will nicht nur bei den Behandlungskosten die Repressionsschraube anziehen:

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Bayerischer Gesundheitsminister will für Ungeimpfte bei Erkrankung durch Covid Apartheids-Grundsätze in der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einführen

Ein weiteres Element der solidarischen Krankenversicherung sind die Lohnersatzleistungen, die das Ziel haben, daß der Betroffenen nicht durch eine Krankheit ruiniert werden kann. Gemäß AOK lautet der Grundsatz hier:

Nur bei Leistungen mit Lohnersatzfunktion (zum Beispiel Krankengeld) spielt die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts eine Rolle. Hierüber findet in der GKV als Solidargemeinschaft ein sozialer Ausgleich zwischen besser und schlechter verdienenden Versicherten statt.

In diesem Punkt will der Minister mit folgenden Worten

In Frage käme… die Streichung des Krankengeldes.

die Ungeimpften komplett aus der Solidaritätsgemeinschaft ausschließen und in der Frage des Krankengeld das Solidarsystem in ein Apartheits-System umbauen.

Auch diese Initiative belegt, daß es wohl niemals wirklich eine „Freiwilligkeit“ beim Impfen hab. Dieses Argument wurde wohl lediglich deswegen bemüht, um einen Keil in die Gesellschaft zu treiben und dann Geimpfte und Ungeimpfte gegeneinander ausspielen zu können, was nicht möglich gewesen wäre, wenn man von vorne herein auf einen Impfzwang gesetzt hätte.

„Der Zweck des Great Reset ist die Einführung einer Gesundheitsdiktatur, die auf die Einführung freiheitsvernichtender Maßnahmen abzielt und sich hinter verlockenden Versprechungen verbirgt, ein universelles Einkommen zu gewährleisten und individuelle Schulden zu erlassen. Der Preis für diese Konzessionen aus dem Internationalen Währungsfonds wird der Verzicht auf Privateigentum und die Einhaltung eines Impfprogramms gegen Covid-19 und Covid-21 sein, das von Bill Gates in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Pharmakonzernen gefördert wird. Abgesehen von den enormen wirtschaftlichen Interessen, die die Befürworter des Great Reset motivieren, wird die Einführung der Impfung mit der Anforderung eines Gesundheitspasses und eines digitalen Personalausweises einhergehen, mit der konsequenten Kontaktverfolgung der Bevölkerung der ganzen Welt. Diejenigen, die diese Maßnahmen nicht akzeptieren, werden in Internierungslagern eingesperrt oder unter Hausarrest gestellt, und ihr gesamtes Vermögen wird beschlagnahmt.“
Als Begründung wird lediglich behauptet:

„Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht“,

betonte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

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Problem: Nur ca. 50% der Covid-Patienten werden im Krankenhaus wegen Covid behandelt

Dabei ist längst bekannt, was die Bild-Zeitung am heutigen Tag veröffentlicht:

▶︎ So wurden im Saarland zwischen dem 22. November und dem 19. Dezember 260 Patienten ins Krankenhaus gebracht, die in der Statistik als Corona-Patienten auftauchen. Aber: Nur 126 (48 %) von ihnen waren wegen Corona im Hospital. Bei 86 (33 %) weiteren war der Grund wohl ein ganz anderer; sie wurden nur zusätzlich zu einer anderen Krankheit oder Verletzung positiv getestet. Bei 48 Personen (18 %) war der Grund unbekannt.

Diese Manipulation der Zahlen ergibt sich aus der Tatsache, daß das RKI exklusiv bei Covid das, was im Gesundheitswesen sonst als „Prävalenz“ bezeichnet wird, zur „Inzidenz“ umdefiniert wurde, indem in der „Falldefinition Corona“ unter der Fallgruppe „E“ alles das als Inzidenz bezeichnet wird, was positiv getestet wurde, also auch Unfallopfer, die zufällig einen positiven PCR-Test bei der Eingangsuntersuchung erhalten haben.
Quelle: https://twitter.com/AllisonPearson/status/1473891693242077186?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1473891693242077186%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Funcutnews.ch%2Fcovid-krankenhauseinweisungen-in-london-so-wird-manipuliert%2F

Erwartungsgemäß kommt, wenn man genauer hinsieht auch in Rheinland-Pfalz nichts Anderes heraus:

▶︎ Rheinland-Pfalz meldete am 22. Dezember, dass in den vergangenen sieben Tagen 139 Patienten mit einem positiven Corona-Test hospitalisiert wurden – und daher auch als Corona-Patienten gezählt werden. Tatsächlich wissen die Behörden nur von 55 Fällen (40 %), in denen Corona auch der Grund für die Krankenhaus-Einweisung war.

Hinzu kommen noch die Fälle, die bei der Eingangsuntersuchung negativ auf Covid getestet wurden, aber nach weiteren 7 Tagen dann im Krankenhaus positiv getestet werden. Eine Reporterin hat herausgefunden, daß dies in London 70% der Covid-Patienten betrifft (vgl. Tweet rechts).
 Natürlich bläst dies die Statistik auf und zwar nicht nur die „Inzidenz“, sondern auch die Hospitalisierungsrate. Das Problem ist nur: Auf Basis der derart manipulierten Zahlen werden den Bürgern Freiheitsrechte geraubt!
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Franz Bergmüller befragt die Staatsregierung

Vor diesem Hintergrund richtete der Abgeordnete Bergmüller sich aufdrängende Fragen an den Gesundgeitsminister und die Staatsregierung:

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1. Kausalität des Covid-Virus für Krankheitssymptome
1.1. Welche Krankheitssymptome ist, das seit Anfang 2020 virulente, Covid-Virus bei einem Infizierten als einzig Ursache kausal in der Lage, hervorzubringen (Bitte alle in Betracht kommenden Symptome offenlegen, bei denen wissenschaftlich erwiesen ist, dass diese kausal durch eines der seit Anfang 2020 in Deutschland virulenten Covid-Viren bewirken und hierbei auch die jeweils unterschiedliche Pathogenität eines jeden der dominanten Viren eingehen)?
1.2. Welchen Wissensstand hat die Wissenschaft bisher über die Abgrenzung zwischen den in 1.1. abgefragten Symptomen, für die das Covid-Virus kausal ursächlich ist und Symptomen, bei denen das Covid-Virus einen nichtkausalen Beitrag liefern könnte?
1.3. Aus welchen Gründen wendet die Staatsregierung den Grundsatz der Kausalität bei der bisherigen Unterscheidung der in 1.1 und 1.2. abgefragten Fallgruppen, also bei der Frage, ob das Covid-Virus für ein Krankheits-Symptom kausal ist, nicht an, bei der Frage aber, ob eine „Impfung“ gegen Covid für ein Krankheits-Symptom, oder sogar für den Tod des „Geimpften“ kausal ist (Bitte detailliert ausführen und hirbei auch den Grund offenleben, aus   dem heraus die Staatsregierung ausschließlich die Ermittlung einer Kausalität zwischen „Impfung“ und „Symptomen“ dem Paul-Ehrlich-Institut)?
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2. Nur Pflichten, oder auch Rechte als Selbstzahler?
2.1. Welche der in 1.1. abgefragten Symptome haben zum Zweck der Abrechnung einer Behandlung eines jeden dieser Symptome  einen eigenen Abrechnungscode oder Codes für Fallpauschalen (Bitte dieses Codes alle offenlegen)?
2.2. Welche der in 1.2. abgefragten Symptome haben zum Zweck der Abrechnung einer Behandlung eines jeden dieser Symptome  einen eigenen Abrechnungscode oder Codes für Fallpauschalen (Bitte dieses Codes alle offenlegen)?
2.3. Wie will die Staatsregierung sicherstellen, daß wenn sie Patienten mit Covid per Gesetz zumindest teilweise als Selbstzahler einordnen möchte, diese dann auch die Rechte von Selbstzahlern haben (Bitte insbesondere für das Recht von Selbstzahlern ausführen, frühestmöglich vor- oder nach ihrer Aufnahme in das Krankenhaus, über die voraussichtlich zu zahlenden Behandlungskosten unterrichtet zu werden und/oder einen Behandlungsplan zu erhalten und/oder die Behandlung auch selbst mitzugestalten, z.B. die Verabreichung von Ivermectin zu verlangen, bevor andere Maßnahmen eingeleitet werden etc.)?
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3. Angefallene Kosten
3.1. Welchen Kosten werden jeder der in 2.1. abgefragten Codes zugeschlüsselt (Bitte vollständig aufschlüsseln)?
3.2. Welchen Kosten werden jeder der in 2.2. abgefragten Codes zugeschlüsselt (Bitte vollständig aufschlüsseln)?
3.3. Wie wurde bisher überprüft, ob die in 3.1. und/oder 3.2. abgefragten Kosten den tatsächlichen Aufwendungen eines Krankenhauses für die Behandlung eines Covid-Patienten entsprechen (Bitte auch für den Fall von Fallpauschalen ausführlich deren Zustandekommen und alle darin enthaltenen Einzelleistungen offenlegen)?
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4. Bisher bekannte Kosten
4.1. Welche Kosten wurden der Staatsregierung bisher für Covid-Behandlungen genannt (Bitte lückenlos angeben und Quelle dieser Kosten offenlegen und hierbei bitte auch offenlegen, ob diese Kosten bisher von der die Staatsregierung auf Plausibilität überprüft wurden)?
4.2. Welche Kostenbestandteile umfassen die zwei höchsten der Staatsregierung bisher zugegangenen Kostenbeispiele und die zwei geringsten der Staatsregierung bisher zugegangenen Kostenbeispiele (Bitte alle darin enthaltenen Leistungen mitsamt dem einer jeden Leistung zugewiesenen Kostenblock offenlegen und hierbei bitte auch offenlegen, ob diese Kosten bisher von der die Staatsregierung auf Plausibilität überprüft wurden)?
4.3. Welche Kosten sind der Staatsregierung in den Jahren 2020 und 2021 durch Zuwanderer entstanden (Bitte hierbei die Anzahl der Behandlungen und die hierbei insgesamt entstandenen Kosten für anerkannte Flüchtlinge und für Personen, die noch keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben, sich aber dennoch im Land aufhalten)?
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5. Gleichstellung mit Verbrechern
5.1. Aus welchen Gründen sieht es der Gesundheitsminister – ausweislich seines Vorstoßes – als verhältnismäßig an, gemäß § 51 Abs. 1 SGBV „Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen„, Ungeimpfte mit Verbrechern gleichsetzen?
5.2. Aus welchen Gründen sieht es der Gesundheitsminister – ausweislich seines Vorstoßes – als verhältnismäßig an, gemäß § 51 Abs. 2 SGBV „Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen„, Ungeimpfte mit Hedonisten gleichsetzen, die aus rein nichtmedizinischer Motivation heraus handeln?
5.3. Aus welchen Gründen wählt die Staatsregierung zum Decken derartiger Kosten nicht den Weg eine ggf. verpflichtende Zusatzversicherung gegen pandemiebedingte Erkrankungen, statt das Ziel auszugeben, Ungeimpfte finanziell zu ruinieren?
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6. Politisierung der Erbringung medizinischer Leistungen
6.1. Welches Ziel verfolgt der Gesundheitsminister mit seiner Überlegung das Solidaritätsprinzip im Krankheitsfall von politischem Wohlverhalten, wie z.B. die Verabreichung eines beliebigen Wirkstoffs durch den Staat über sich ergehen zu lassen, über dessen mittelfristige und langfristige Wirkungen bisher keinerlei Erkenntnisse vorhanden sind?
6.2. Aus welchen Gründen treibt der Gesundheitsminister mit seinem Vorstoß den Ausbau einer Klassengesellschaft voran, bestehend aus Geimpften und Ungeimpften, denen die Staatsregierung jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten zumisst und aus den Vorgaben aus Südafrika, Großbritannien und auch Teilen der USA, daß „Omikron“ selbst bei einem massenhaften Auftreten überhaupt nicht in der Lage ist, das Gesundheitssystem zu überfordern?
6.3. Aus welchen Gründen sollte die in 1.1. bis 6.2. abgefragte Initiative des Gesundheitsministers nicht als Beginn des großflächigen Ersetzens des Solidaritätsprinzips im Krankheitsfall durch das Gesinnungsprinzip verstanden werden können, in der Ausmaß und Umfang der Leistungen mittelbar über die finazielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen letztendlich aber vom Ausmaß der Unterwerfung des Bürgers unter die von der Staatsregierung ausgegebenen Vorgaben abhängig gemacht wird?
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7. Beitrag zur Bildung von Verschwörungsnarrativen
7.1. Aus welchen Gründen sollte der Vorstoß des Gesundheitsministers durch die Bevölkerung nicht in dem Verständnis des Erzbischof Vigano gelesen werden können, der vor 13 Monaten voraussagte „Der Zweck des Great Reset ist die Einführung einer Gesundheitsdiktatur, die auf die Einführung freiheitsvernichtender Maßnahmen abzielt… Diejenigen, die diese Maßnahmen nicht akzeptieren, werden … und ihr gesamtes Vermögen wird beschlagnahmt„, wobei die vom Gesundheitsminister beabsichtigte finanzielle Repression Ungeimpfter und Bußgelder im Rahmen einer „Impfpflicht“ wirkungsidentisch ist, wie die von erzbischof Vigano vorhergesagte „Beschlagnahme“?
7.2. Aus welchen Gründen stellt sich die Staatsregierung durch ihr in 1.1. bis 6.3. abgefragtes Handeln in die Fußstapfen von Personen, die sie selbst als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, wie z.B. Erzbischof Vigano?
7.3. Welche Gründen sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen, daß ihr in 1.1. bis 6.2. abgefragtes Verhalten nicht dazu beiträgt, in ganz Bayern weitere Bevölkerungsschichten in den zivilen Ungehorsam zu treiben und die damit verbundenen „Spaziergänge“ auf den Straßen von Bayerns Städten noch weiter anschwillen zu lassen?
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8. Kosten durch Impfschäden?
8.1. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über das Ausmaß von Krankenhausbehandlungen, die in einen Zusammenhang mit „Impfungen“ gebracht werden (Bitte als Vedacht auf Impfreaktionen, Impfnebenwirkungen und Todsfolge nach Impfung getrennt ausführen)?
8.2. Wie hat die Staatsregierung bisher ermittelt, ob Ausmaß / Kosten der in 8.1. abgefragten Behandlungen, die in Zusammenhang mit „Impfungen“ gebracht werden, größer, oder kleiner ist, als  Ausmaß / Kosten der Behandlungen, die in Zusammenhang mit „Covid“ bei Ungeimpften erbracht werden?
8.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, daß den Vorgaben des RKI folgend nur Fälle zur Hospitalisierungsinzidenz gezählt werden, „die aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung hospitalisiert wurden“ und dass dadurch die Fälle aus der Fallgruppe „E“ der „Falldefinition Covid des RKI“ vom 23.12.2020 sicher ausgesondert werden (Bitte ausführlich  darlegen)?