Aufmarsch der Kommunisten unter Verletzung aller Corona-Auflagen störte in Berlin niemanden

Nachwuchskommunisten stellen sich schützend vor die erbotenen FDJ-Fahnen unter Missachtung aller Hygiene-Auflagen Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kWQQkHcqleE&feature=emb_title

BERLIN – Am 15.1.1919 wurde Rosa Luxemburg offenbar mindestens unter Billigung der SPD-Reichsregierung erschossen. 102 Jahre später durften Altkommunisten und Jungkommunisten von Corona-Auflagen und vom rot-rot-grünen Berliner Senat unbehelligt aufmarschieren.

 

Die Sehnsucht mancher nach den sozialistischen Bluthenkern bringt dieser Tage immer skurilere Blüten hervor, wie z.B. einen Stalin-Döner in Moskau:

In Berlin kamen wiederum 2000 Stalinisten, Marxisten, Trotzkisten etc. zusammen, um derErschießung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts zu gedenken.

 

Die doppelten Maßstäbe der Polizeiführung Berlins

Bund und Länder haben inzwischen bundesweit die Grundrechte der Bürger so weit außer Kraft gesetzt, daß es z.B. der Querdenken-Bewegung praktisch unmöglich ist eine größere Demonstration durchzuführen; geschweige denn mit Fahnen und Symbolen verfassungswidriger Organisationen.

Auch haben die Demonstrationen in Berlin gezeigt gehabt, daß der Senat die Hygiene-Regeln bei z.B. „Querdenkern“ völlig maßlos durchsetzt und unter diesem Vorwand sogar Demonstrationen einkesselt und/oder beendet und damit in das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht eingreift.

Ganz anders jedoch, wenn der äußerste linke Rand in Berlin aufmarschiert; also ein Personenspektrum anzieht, das auf der rechten Seite der NPD und den „freien Kameradschaften“ entsprechen würde. Da gilt dann: Abstandsgebot kennt man nicht und setzt man auch nicht durch. Da marschiert der schwarze Block während des Abstandsgebots von 1 1/2 Metern Schulter an Schulter, wie es ihm gefällt und die Beteiligten rotten sich zusammen, um es der Polizei zu erschweren, verbotene Fahnen und deren Träger aus dem Pulk zu entfernen.

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Die doppelten Maßstäbe der Demonstranten

Innerhalb der Linken wird gerne auf das Narrativ verwiesen, daß so genannte „Faschisten“ Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht erschossen hätten.

Inzwischen liegen jedoch so viele Informationen vor, die alle in die selbe Richtung zeigen, daß man nicht mehr nur sagen muß, daß diese Erschießung eines Sohns Karl eines der Gründer der SPD, Wilhelm Liebknecht und seiner Mitstreitern Rosa Luxemburg unter Billigung der SPD-Regierung zustande kam, sondern wohl sogar im Auftrag von Mitgliedern aus der damaligen SPD-Regierung.

 

Rosa Luxemburg, Führerin des Spartacus-Aufstands

Quelle: Vorwärts vom 1.1.1919

Nach dem ersten Weltkrieg glaubten Sozialisten und Kommunisten, daß ihre Stunde gekommen sei, um in Deutschland ein Rätesystem einzuführen. Die SPD wiederum wollte dies verhindern und den Wunsch der Siegermächte des ersten Weltkrieg erfüllen, Deutschland in eine parlamentarische Demokratie umzuwandeln. Dieser Konflikt führte zum Bürgerkrieg zwischen der SPD und den Kommunisten.

Quelle: Vorwärts vom 11.1.1919

Am 8.1.1919 gab die SPD zu erkennen, alle notwendigen Maßnahmen einzusetzen, diesen Bürgerkrieg für sich zu entscheiden (vgl. links). Im Rahmen dieser Kämpfe wurden am 15. Januar Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, die Anführer des Spartakusbundes und Gründungsinitiatoren der KPD von der Wilmersdorfer Bürgerwehr gefangen genommen und der auf die SPD vereidigten Garde-Kavallerie-Schützen übergeben, die nach außen durch den Hauptmann im Generalstab Waldemar Pabst vertreten wurde.

Quelle: Vorwärts vom 17.1.1919

Die Garde-Schützen hatten sich am 1.1.1919 demonstrativ hinter die SPD-Reichsregierung gestellt (vgl. Ausschnitt rechts oben) und waren mit einer Marine-Division die einzigen treuen Truppen in Berlin, auf die sich die SPD-Regierung  während des Neujahrs-Aufstands stützen konnte.  Am 17.1.1919 erinnerte das Organ der SPD „Vorwärts“ daran, daß die Truppen auf die SPD-Regierung und den von ihr vertretenen „Sozialismus“ vereidigt sind (vgl.  rechts).

Waldemar Pabst verhörte er beide persönlich und ließ sie daraufhin durch zwei jeweils aus Offizieren der Marineeskadron gebildeten Begleitkommandos ohne Gerichtsurteil erschießen, oder – wie er es nannte – „richten“ (so Pabst im Spiegel vom 18. April 1962).

Eine recht präzise Beschreibung der Fakten und Zusammenfassung der inzwischen vorliegenden Informationen ist Wikipedia zu entnehmen:

 

Reichskanzler Scheidemann (SPD): Eine „Verpflichtung zur Erschießung“ der Rosa Luxemburg (ex SPD) und Karl Liebkecht (ex SPD)

Ein konkreter Befehl eines Weisungsbefugten für die Hinrichtung Luxemburgs und Liebknechts ist bis heute zwar nicht gefunden worden, aber mit der Zeit kamen immer mehr Hinweise ans Tageslicht, die die schon 1919 geäußerte Beschuldigung der Kommunisten an die SPD quasi bestätigen. Nach dem Tod von Waldemar Pabst wurde in seinem Nachlass aber die Abschrift eines Briefes aus dem Jahr 1969 gefunden:

„Daß ich die Aktion ohne Zustimmung Noskes gar nicht durchführen konnte – mit Ebert im Hintergrund – und auch meine Offiziere schützen mußte, ist klar. Aber nur ganz wenige Menschen haben begriffen, warum ich nie vernommen oder unter Anklage gestellt worden bin. Ich habe als Kavalier das Verhalten der damaligen SPD damit quittiert, daß ich 50 Jahre lang das Maul gehalten habe über unsere Zusammenarbeit.“

Pabst will in einem Telefongespräch mit Reichswehrminister Gustav Noske am Mordabend dessen indirekte Billigung erhalten haben:

„Er müsse selbst verantworten was zu tun sei“.

Quelle, Vorwärts vom 17.1.2020

Schon im Spiegel-Interview von 1962 erklärte er, dass sowohl Noske als auch Generalleutnant Heinrich von Hofmann ihm bei seinen Taten zustimmten („Er hat mir gedankt“, so Pabst über Hofmann). Erst 1955 kehrte Pabst nach Düsseldorf zurück, wo er noch lange Zeit Waffengeschäfte tätigte. In der Nachkriegszeit genoss er gelegentlich den Schutz des Bundeswehr-Obersts Achim Oster, des Sohns seines von der Gestapo hingerichteten Freundes General Hans Oster. Oster, der in einer Vorläufer-Organisation des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) hochrangig tätig war, berief sich auf Pabsts „Verdienste“ bei der Ermordung Rosa Luxemburgs, um seine Forderungen an die Bundeswehr zu begründen. Im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. Februar 1962 wurde die Ermordung von Liebknecht und Luxemburg als

„standrechtliche Erschießung“ 

bezeichnet. Pabst habe diese laut Bulletin in der Überzeugung veranlasst, um

„den Bürgerkrieg zu beenden und Deutschland vor dem Kommunismus“

zu retten. Damit wiederholt  Pabst nichts Anders, als eine Aussage des ersten Kanzlers der deutschen Republik Phillipp Scheidemann:

„Darum haben wir uns gewehrt, mußten wir uns wehren, und darum bedeutet die Niederwerfung des Spartakus-Aufstands für unser Volk, ganz besonders auch für die Arbeiterklasse einen Akt der Rettung, den zu vollbringen wir unserem Volke und vor der Geschichte verpflichtet waren“ (Quelle, Vorwärts vom 17.1.2020)  

Journalisten deuten noch heute diesen Mord unter (mindestens) Billigung der damaligen SPD-Führung dem alten DDR-Sprech verhaftet in einen Mord durch „Faschisten“ um und bezeichnen die kommunistischen Führer des Spartakus-Aufstands Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, die damals die SPD-Reichsregierung mit Waffengewalt stürzen wollten, als „Antimilitaristen“:

Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht wurden am 15. Januar 1919 von Faschisten getötet. Die beiden prominenten Marxisten und Antimilitaristen wurden auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde beigesetzt. Dort befindet sich auch die Gedenkstätte der Sozialisten. In der DDR galt der alljährliche Trauermarsch als Staatsakt.

 

Die Demonstration

Nachwuchskommunisten stellen sich schützend vor die erbotenen FDJ-Fahnen unter Missachtung aller Hygiene-Auflagen Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kWQQkHcqleE&feature=emb_title

Unter einem Meer von blutroten Fahnen, Hammer und Sichel und vereinzelten (in Berlin verbotenen) Flaggen der FDJ und der Flaggen des (in Bayern vom Verfassungsschutz beobachteten) VVnBdA und der Antifa  marschierten sie dann wieder einmal auf. Kein Mindestabstand, 17 verletzte Beamte; keine Auflösung; keine Aufregung in den Medien!

Dem Bildrechts sind nicht nur verbotene Fahnen der FDJ zu entnehmen, sondern rechts recht klein auch die blau-weiss gestreifte Fahne des VVNBdA, der in Bayern wegen seiner unkritischen Nähe zu kommunistischen Massenmördern vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der VVNBdA hat auch Mitglieder in der SPD, wie z.B. den Bezirksvorsitzenden der SPD in Oberbayern Florian Ritter (MdL). Seinem Eintrag in der Landtags-Webpage kann man entnehmen, daß er auch dem Förderverein von a.i.d.a. angehört. Beim Versuch die verbotenen Fahnen einzukassieren kam es zu erheblichen Widerstandshandlungen.