Auch eine denkbare Erklärung für absurde Regeln zum Maskenzwang: Politiker verdien(t)en mit dem Maskenzwang Geld

Quelle: https://twitter.com/argonerd/status/1365039408970350600/photo/1

BERLIN – Georg Nüßlein (MdB; CSU) hat die Macht die Frage zu beeinflussen ob der Bevölkerung ein Maskenzwang auferlegt wird oder nicht. Da wiegen Vorwürfe, er habe bei der Vermittlung von Masken die Hand aufgehalten schwer.

 

Personen mit Macht und Einfluß können es nicht vermeiden, daß sie attraktiv für zwielichtiges Personal und Geschäftemacher aller Art sind. So verwundert es nicht, daß ein zu großer Teil des Umfelds von einflussreichen Persönlichkeiten aus mehr oder weniger windigen Personen besteht, die nur darauf warten, bis für sie etwas abfällt. Sobald die Möglichkeit eines Geschäfts besteht, treten derartige Personen aus dem Dunstkreis heraus und zeigen ihr wahres Gesicht, das viel zu oft darin besteht, den persönlichen Profit zu maximieren. Nicht anders verhielt es sich wohl, als im Zuge der knappen Ausstattung der Krankenhäuser mit Schutzmaterial viele das große Geschäft witterten:

  • Sohn des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Laschet in dubiosen Masken-Deal verwickelt?

Durch Vermittlung von Armin Laschets Sohn soll die Modefirma Van Laack einen Millionen-Deal mit der Landesregierung gemacht haben. Jetzt äußert sich die Modefirma zu den Vorwürfen.

  • Tochter des ehemaligen Ministerpräsidenten Strauß und des CSU-Generalsekretärs Tandler in dubiosen Masken-Deal verwickelt?

Bislang unbekannte E-Mails zeigen, wie Maskenhändler auf Kosten von Bund und Ländern einen Reibach machten. Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und zwei weitere CSU-Promis verschafften ihnen wertvolle Zugänge…. wie auch Andrea Tandler

Während es bisher aber offenbar die zweite Reine war, die das „Glück“ witterte, mit Hilfe von z.B. Masken ein Geschäft zu machen, erreicht dieses dubiose Gebaren nun den ersten aktiven Politiker. Und es ist nicht etwa einer aus der verfilzten SPD, oder von den grünen Masken-Fetischisten, sondern ausgerechnet einen aus der Amigo-CSU!

Für den folgenden Beitrag gilt die Unschuldsvermutung. Nach deutschem Recht ist nicht der Schuldig, der etwas getan hat, sondern der, bei dem ein Gericht festgestellt hat, daß er etwas getan hat, was den Normen des z.B. StGB widerspricht. Das ist bei Herrn Nüßlein bisher nicht der Fall.

Die Anschuldigungen, mit denen sich der CSU-Mann Nüßlein konfrontiert sieht, fallen damit in eine Reihe früherer Anschuldigungen mit vergleichbarem Muster:

 

Der brave CSU-Parteisoldat

Dennoch werden gegen Georg Nüßlein (MdB; CSU) schwer wiegende Verdachtsmomente in Stellung gebracht! Georg Nüßlein ist nicht irgendwer. Er ist ein braver CSU-Parteisoldat: Bei der Bundestagswahl 2002 wurde er im Bundestagswahlkreis Neu-Ulm direkt gewählt und zog erstmals in den Bundestag ein. Bei den Wahlen 2005, 2009, 2013 und 2017 wurde er dort ebenfalls direkt gewählt. Seit 2014 ist er als einer der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig für Gesundheit, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im 19. Deutschen Bundestag ist Nüßlein stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, im Ausschuss für Gesundheit, sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Im Dezember 2016 verlieh der Bundespräsident ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) für sein langjähriges politisches und ehrenamtliches Engagement.

So durfte Nüßlein schon einmal die Beschlüsse des Bundestags zum angeblichen Schutz der Bevölkerung vor einem Virus verkünden, das gemäß RKI für 99% der Bevölkerung doch gemäß Robert-Koch-Institut zu Husten (40%), und/oder Fieber (27%) und/oder Schnupfen (29%) und/oder Halsschmerzen (21%) haben könnte (vgl. Tabelle 3 RKI-Tagesbericht vom 23.02.) und zum Glück nur zu einem Prozent schwerere Folgen haben könnte.

 

Der Anfangsverdacht

Die Behörden halten ihm nun vor, gegen die Zahlung einer nicht unerheblichen Summe auf ein privates Konto sich dafür einzusetzen, daß Masken zu verwenden sind. Herr Nüsslein hat zur Abwehr dieser Vorhaltungen nun Anwälte eingeschaltet:

„Unser Mandant wird sich gegen die von der Generalstaatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe verteidigen. Er hält diese für nicht begründet. Es ist derzeit nicht absehbar, wann sich Dr. Georg Nüßlein im Rahmen dieser offenbar komplexen Ermittlungen zu Einzelheiten äußern kann.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Staatsanwaltschaft ausdrücklich und ausschließlich von einem „Anfangsverdacht“ spricht. Dieser gibt aufgrund der strafprozessualen Regelungen Anlass zu Ermittlungen, lässt aber gerade nicht die Schlussfolgerung zu, dass die für einen begründbaren Strafvorwurf erforderlichen Beweisgrundlagen gegeben sind. Diese sollen durch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft erst ermittelt werden. Dr. Georg Nüßlein hat entschieden, dass er derzeit im Hinblick auf die Ermittlungen sein Amt als Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen lässt.“

Eigentlich geht es hierbei um „Anfängerfehler“, der einem CSU-Parteisoldaten eigentlich nicht passieren dürften.

 

Bestechlichkeit und/oder Steuerhinterziehung?

Im Kern wird Herrn Nüßlein Bestechlichkeit vorgeworfen. Was das ganze besonders unangenehm macht, ist die Tatsache, daß es dabei ausgerechnet um die Beschaffung von jenen Masken geht, die die Regierung, an der ja auch die CSU beteiligt ist, den Bürgern gegen deren Willen zu tragen per Gesetz aufzwängt.

Das würde Herrn Nüßlein in die Position setzen, mit Hilfe seiner Stimme im Bundestag und mit Hilfe seines Einflusses als führendem Gesundheitspolitiker Entscheidungen herbeizuführen oder zu beeinflussen, von denen er auch persönlich profitiert hätte, wenn er genau die Dinge beschafft, die in Folge seines politischen Stimmverhaltens benötigt werden.

Insgesamt sollen Medienberichten 650.000 Euro als „Beraterhonorar“ an eine Firma Nüßleins geflossen sein.

Folgt man dem SPIEGEL, dann soll der CSU-Mann Nüßlein in dieser „Masken-Affäre“ in drei Ministerien für eine Firma aus Hessen eingesetzt haben und für diese „Leistung“ ganze 660.000 Euro erhalten haben.

Folgt man außerdem der Tagesschau, soll Herr Nüßlein darüber hinaus den Anfängerfehler begangen haben, für 600.000 Euro davon in seiner Firma keine Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben zu haben.

Zum Zweck der Aufklärung durchsuchten Beamte mehr als ein Dutzend Objekte darunter auch die Büros Nüßleins im Bundestag. Der Spiegel meldet auch noch den darüber hinausgehenden merkwürdigen Umstand, daß zum Zweck, Zeugen zu haben eigens Abgeordnete eingeflogen wurden:

Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte dem SPIEGEL, insgesamt seien 13 Objekte in Deutschland und Liechtenstein durchsucht worden. Dabei seien Beweismittel sichergestellt worden. Bei der Durchsuchung der Privatwohnung Nüßleins waren Abgeordnete der CDU als Zeugen zugegen.

Die drei Parlamentarier Axel Müller, Carsten Müller und Stefan Kaufmann (alle CDU) waren Donnerstagfrüh nach SPIEGEL-Informationen von Berlin nach Stuttgart geflogen und dann nach Bayern zum Wohn- und Firmensitz Nüßleins gebracht worden. Dort wartete bereits die Polizei und die Durchsuchung konnte beginnen.

Zum Zweck der Beschaffung von Masken wandten sich offenbar zahlreiche Angeordnete an das Gesundheitsministerium, wie dieses rein prophylaktisch gleich zur Kenntnis gab:

»Gerade in der Anfangsphase der Pandemie haben auch zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages dem Bundesministerium für Gesundheit konkrete Hinweise auf Angebote zum Kauf von persönlicher Schutzausrüstung und anderen Versorgungs- und Verbrauchsgütern gegeben bzw. weitergeleitet« 

Diese landeten dann in dem ebenfalls bereits ins Zwielicht geratenen Beschaffungsstab des Spahn-Ministeriums. Ein nicht unerheblicher Hintergrund ist hierbei: Der Gesundheitsminister ordnete zur Beschaffung von Masken ein sogenanntes Open-House-Verfahren an. Mit anderen Worten: Mit Hilfe des Open-House-Verfahrens werden Mechanismen, die der Korruptionskontrolle dienen außer Kraft gesetzt. Das mag in Situationen, in denen es darum geht, schnell zu reagieren sinnvoll sein, birgt jedoch auch nicht unerhebliche Risiken.

Das bedeutete im vorliegenden Fall wohl, daß Unternehmen zum Festpreis von angeblich ca. vier Euro pro Stück FFP2-Masken an das Ministerium liefern durften, woraus sich für lieferfähige Firmen erhebliche Gewinnspannen ergaben.

Es wäre auch nicht der erste Verdacht gegen einen Politiker aus dem CSU-Umfeld. Der SPIEGEL hatte bereits von Geschäften der Schweizer Firma Emix berichtet. Emix hatte Masken im Wert von 350 Millionen Euro geliefert. Diese Lieferung soll Informationen des SPIEGELS zufolge eine Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler bei Spahn persönlich eingesetzt haben.

Dies scheint auch nichts Ungewöhnliches gewesen zu sein, denn der Gesundheitsminister schaltete sich in seiner damaligen Not auch immer wieder auch selbst in den Beschaffungsprozess ein.

 

Vom politisch vertretenen Maskenzwang auch finanziell profitieren?

Würde sich der Verdacht bestätigen, dann würde sich das Bild aufbauen, daß die Bevölkerung auch deswegen damit gequält werden könnte, sinnlose Masken zu tragen, weil an den Entscheidungsprozessen beteiligte Personen an diesen irrationalen und unwissenschaftlichen Auflagen persönlich finanziell profitieren, bzw. profitiert haben.

Ausweislich von Pressemitteilungen hat sich Herr Nüßlein hat sich also auch persönlich die Maskenzwang stark gemacht (vgl. sein Twitter-Account oben).

Doch nicht nur öffentlich bezog der CSU-Mann für den Masken-Zwang Stellung. Heimlich, still und leise wirkte er auch im Hintergrund. So habe sich laut Spiegel Nüßlein gleich drei Ministerien für die Lieferung von Schutzkleidung von genau dieser hessischen Firma eingesetzt. Schutzkleidung die damals wegen des Versagens der selben Gesundheitspolitiken Mangelware war.

Vor diesem Hintergrund ist nun Transparenz nicht nur seitens Georg Nüßlein gefordert. Sollte sich mit ihm tatsächlich ein hochrangiges Mitglied der großen Koalition am von ihr verordneten Maskenzwang bereichert haben, ist diese Regierung aus Sicht von Enrico Komnig (AfD) nicht mehr zu halten. Die Bürger haben ein Recht auf sofortige und umfassende Aufklärung.