Antifa und Linksextremisten erstellen Feindes-Listen über AfD-Mandatsträger

Quelle: https://www.goodreads.com/book/show/45183974-die-todesliste

MÜNCHEN – Eine Anfrage bei der Staatsregierung hatte es ans Tageslicht gebracht: Linksextremisten erstellen so genannte „Feindeslisten“, oft auch als „Todeslisten“ bezeichnet, auf denen so gut wie ausschließlich AfD-Mandatsträger stehen.

 

Knapp vor dem Auftakt des Prozesses gegen den Beschuldigten des völlig sinnlosen Mordes an Walter Lübke, hatte der sagte der Unions-Innenexperte Armin Schuster der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ noch Entschlossenheit gezeigt:

Wir werden in Kürze beschließen, dass Hass und Hetze im Netz künftig schärfer verfolgt und bestraft werden, der Schutz von Kommunalpolitikern erhöht und sogenannte Feindeslisten unter Strafe gestellt werden

Seither  ist es ruhig geworden um die Absicht „Feindeslisten“ künftig unter Strafe zu stellen. Selbst BKA-Chef Holger Münch und Innenminister Horst Seehofer hielten damals die Erstellung von Listen politischer Gegner für strafwürdig. und forderten eine eigene eine Strafnorm für die Erstellung und Verbreitung derartiger „Feindeslisten“.

Das Ministerium unterstütze die Position des BKA-Präsidenten, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

 

Völlig ungeklärter Umgang mit „Feindeslisten“

Im Rahmen der Diskussion um den Mord an Walter Lübke begann auch eine Diskussion um „rechtsextreme Feindeslisten“.

Einerseits stand die Frage im Raum, ob die Polizei Personen auf einer solchen Listen benachrichtigen soll, die dort aufgeführt wurden. Bayern, Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern taten dies wohl, indem sie Betroffene anschrieben, andere Bundesländern unterließen dies offenbar.

Das Bundeskriminalamt wiederum lehnte es ab, in jedem Fall eine Benachrichtigung zu versenden, da

„dies zu einer aus polizeilicher Sicht nicht gerechtfertigten Verunsicherung führen würde“.

Begründet wird diese Position durch die Behörden wie folgt:

„Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der ‚Feindes-‚ oder gar ‚Todesliste‘ ist daher konsequent zurückzuweisen“

 

Initiative des BKA, „Outing“ zu bestrafen wird durch die Altparteien ausgebremst

Das BKA fand jedoch ein ganz anderen Phänomen sanktionierenswert: das so genante „Outen“. Hierbei werden persönliche Daten ohne Wissen und Zustimmung veröffentlicht und z.B. auch in der Nachbarschaft verbreitet.  So wurden beispielsweise die Delegiertenlisten der AfD  im Internet veröffentlicht.

Es forderte die Schaffung einer neuen Strafnorm gegen das „Outen“. Dies sollte auch „das Erstellen und Verbreiten von Datensammlungen“ erfassen, hieß es damals in einem BKA-Papier.

Doch hieran hatten offenbar weder das CSU-geführte Innenministerium, noch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ein ernsthaftes Interesse. Als beide Ende Oktober 2019 das „Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ vorstellten, war das „Outen“ darin nicht zu finden.

BKA-Chef Holger Münch versuchte hiernach noch einmal Werbung für sein Anliegen zu machen, Opfer vor „Outing“ zu  schützen

„Wer Listen vermeintlicher politischer Gegner veröffentlicht – verbunden mit Drohungen wie ‚Wir kriegen Euch alle‘ – der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten“, erklärte er jüngst und plädierte dafür, dass das Verfassen solcher Listen „unter Strafe gestellt werden sollte.“

Doch die Verlockung ist offenbar zu groß, damit nicht der AfD als Hauptbetroffenem einem der „Outingopfer“ zu helfen und diese Initiative wurde nicht zweiter verfolgt.

 

Ersatzhilfe

Ersatzweise war diskutitert worden, den § 241 Strafgesetzbuch (StGB) „Bedrohung“, nicht nur für die Androhung eines „Verbrechens“, sondern auch von weniger schwer bestraften „Vergehen“ wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen etc. greifen lassen. Demnach wären auch allgemein gehaltene Drohungen wie  z.B.  „Ich weiß, wo Du wohnst“ weiterhin nicht strafbar. Doch auch das versandete

Ein anderer Ansatz wäre die Strafvorschriften in § 202a und § 202b StGB zu nutzen, oder an der Weiterverbreitung so entstandener Listen über § 202d StGB „Datenhehlerei“ eine Strafverfolgung einzuleiten.

Auch § 42 Abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist es strafbar, wenn „personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind“, ohne Berechtigung verarbeitet werden, „um anderen zu schaden“. Es drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Das Problem: diese Vorschriften in meinem Nebengesetz kennt fast niemand.

 

Angeblich existierende „rechtsextreme“ „Feindeslisten“

Grünen und Linksextremisten und ein breites Spektrum beginnend bei der „Qualitätsporesse“ bis hin zur linksradikalen taz behauten die Existenz derartiger „Feindeslisten“, doch gesehen hat eine derartige „rechtsextreme Feindesliste“ bisher offenbar noch niemand.

Die weit links außen stehende taz peitscht ihre Leser in diesem Zusammenhang beispielsweise mit folgender Meldung auf:

„Die zweite Liste wurde bei dem rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. gefunden, der im April 2017 festgenommen wurde. Sie umfasst 32 Namen von Personen oder Orten. Dazu gehören der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck, die Grünen-Politikerin Claudia Roth und weitere, zum Teil bekannte PolitikerInnen sowie der Zentralrat der Juden, der Zentralrat der Muslime und antifaschistische AktivistInnen.“

Die Fraktionsführerin der Grünen im bayerischen Landtag Katharina Schulze versucht das Thema für die Grünen zu instrumentalisieren und treibt diese Zuspitzung noch weiter voran und behauptet:

Insgesamt befinden sich je nach Zählweise bundesweit zwischen 76.000 und 85.000 Personen auf den bisher bekannten 15 rechtsextremen Feindeslisten. Dies sind erschreckend viele Personen. Ein Beispiel um es konkret zu machen: Aus Bayern werden insgesamt 1.024 Personen auf der Feindeslisten von ‚Nordkreuz‘ und dem rechtsextremem Bundeswehroffizier Franco A. aufgelistet.

Tatsache ist jedoch, daß hinter praktisch allen Listen der Satz zu finden ist:

Erkenntnisse zum Entstehungskontext und mutmaßlichen Verfassern liegen dem BLKA nicht vor

Dies bedeutet nichts Anderes als daß es bisher eine völlig unbelegte Behauptung, bzw. eine aus den Köpfen von Redakteuren bzw. von Frau Schulze entspringende Spekulation ist, daß es sich hierbei um „rechtsextreme Feindeslisten“ handelt. Ob sich diese Spekulation irgend wann einmal bewahrheitet, ist jedoch ein reines Lottospiel.

 

 

Tatsächlich existierende  „linksextreme Feindeslisten“

Im Gegensatz zu den von den Grünen als „rechtsextrem“ bezeichneten „Feindeslisten“, in denen ein Bezug zur politisch motivierten Kriminalität bisher reine Spekulation ist, ist es so, daß hinter den von offenbar linksextremen Urhebern veröffentlichten „Feindeslisten“ die Behörden nicht etwa

Erkenntnisse zum Entstehungskontext und mutmaßlichen Verfassern liegen dem BLKA nicht vor,

sondern ein klarer Bezug dazu besteht, Mitgliedern der AfD zu schaden. Dies hat  eine Anfrage der AfD im Landtag ergeben. Man stelle sich vor, eine derartige Liste würde über die Grünen, oder die SPD existieren. Nun kann man sich vorstellen, ais welchen Gründen Horst Seehofer (CSU) und Frau Lambecht (SPD) selbst im Angesicht der Ermordung von Walter Lübke nicht dazu bereit waren, derartige Listen und derartiges Outing unter Strafe zu stellen:

 

Nr.

Listen mit Bezugzur PMK-links

Entstehungskontext / Inhalte / Erläuterung
1 Ankerzentren“ Auflistung von angeblich Beteiligten mit vornehmlich bayerischen Bezügen bzw. mit Beteiligungen bei der Errichtung von sog. „ANKER Zentren“ in 2018 (z.B.Unternehmen, Behörden etc.)
2 „INRUR-Liste“ Seite in „Wikipedia-Form“ und unübersichtlicher Listung vermeintlich rechter Personen und Organisationen.
3 „AfD-Bundestagsabgeordnete“ Auflistung von 13 Personen aus Bayern (MdB der Partei AfD). Es wird aufgerufen „Fanpost, kleine Geschenke und andere Annehmlichkeiten“ zuzusenden.
4 „AfD-Parteibüros“ Bundesweite Auflistung von AfD-Parteieinrichtungen; Der Verfasser ruft dazu auf: „sich richtig auszuleben“, zu randalieren, zu kopulieren, Betäubungsmittel zu konsumieren und auch Pyrotechnik einzusetzen.
5 „AfD Bremen 2015“ Leaking von ca. 3.000 Namen von AfDMitgliedern/Teilnehmern des Parteitages 2015 in Bremen (Internet: www.linksunten.indymedia.org) (Internet: www.linksunten.indymedia.org)
6 „AfD-Stuttgart 2016“ Leaking von ca. 2.000 Namen von AfD-Mitgliedern / Teilnehmern des Parteitages 2016 in Stuttgart (Internet: www.linksunten.indymedia.org)
7 AfD Offenburg 2020“ Indymedia-Leaking (Internet: www.de.indymedia.org) von AfD Abgeordneten (Namen und Privatanschriften) sowie 36 bayerische Abgeordnete im Bundestag, Landtag und Europaparlament. Die Listung steht i. Z. m. dem Bundesparteitag in Offenburg.
8 „Doxbin-Website“ Sammlung von 49 Verlinkungen zu verschiedenen Adresslisten von AfD Mandatsträgern aus dem gesamten Bundesgebiet.
9 „AfD Regensburg 2020“ Sammlung von Personagrammen zu Personen der Partei „AfD“ i. Z. m. den Kandidatur zur Kommunalwahl 2020 (Inhalt: Angaben zu Arbeitsplatz, Wohnort und Privatem).
10 „AfD Trollliste“ Sammlung der Absenderdaten von Account-Inhabern, die mutmaßlich Mitteilungen (z. B. Hassbotschaften) an die Mail-Adresse keinRaumderAfD@riseup.net (Adresse der linken Szene) versendet haben sollen. Hintergrund ist der Aufruf eines Berliner Mitgliedes des Abgeordnetenhauses den dortigen Server durch Zuschriften zu überlasten.
11 „Identitäre Bewegung Schwaben“ Die Liste enthält Informationen zu neun Mitgliedern der „Identitiären Bewegung“ (IB) Schwaben (alle mit Bezug nach Ulm).
12 „Recherche AfD nach Landtagswahlen 2018 (Bayern)“ Die Liste enthält Informationen zu 22 Landtagsabgeordneten der Partei „AfD“ aus Bayern (zwei fraktionslos, 20 Mitglieder AfD).
13 „Iron March Liste“ Erstmitteilung ging über das BKA am 14.11.2019 ein. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen dem BLKA nicht vor.