Anfrage: Erste Erfahrungen mit der neu eröffneten A94

A 94 bei Mühldorf am Inn (Eigenes Werk)

ISENTALAUTOBAHN – Die A94 führt durch die Landkreise Altötting, Mühldorf am Inn, Erding, Ebersbrg, München-Land und erleichtert einer sehr großen Anzahl an Personen, z.B. in München ihrer Erwerbsarbeit nachzukommen. Jahrzehnte lang wurde dennoch um den Ausbau des Verbindungsstücks in den Landkreisen Erding und Mühldorf am Inn gerungen und Befürworter und Gegner standen sich bis zuletzt unversöhnlich gegenüber.

 

2020_01_19 Zweite Anfrage der AfD

MÜNCHEN – Die Art und Wiese, wie in Bayern durch den Ministerpräsidenten Tempolimits verteilt werden, wirft Fragen auf, die der Abgeordnete Bergmüller an die Staatsregierung gerichtet hat. Diese zweite Anfrage wurde wie folgt eingeleitet:

„Der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Bergmüller vom 11.11.2019 ist zu entnehmen, dass bei der Übergabe der A94 nicht nur die gesetzlichen Auflagen an den Lärmschutz allesamt eingehalten wurde, sondern darüber hinaus auch noch freiwillige Vereinbarungen aus gerichtlichen Vergleichen. Gemäß dieser Antwort der Staatsregierung bestünden keinerlei Ansprüche der Bewohner auf zusätzlichen Lärmschutz aufgrund nicht eingehaltener Auflagen.

Dessen ungeachtet verspricht Ministerpräsident Söder bei einem Besuch auf einem Einödhof Anwohnern, die in alleinstehenden Häusern entlang der Autobahn wohnen, ein Tempolimit, das zigtausende von Autofahrern zu beachten hätten.

Die Realisierung der Autobahn A94 benötigte grobe 40 Jahre. Ihre Gegner versuchten auf allen nur erdenklichen Wegen den Neubau  zu verhindern. Nach der Eröffnung ändern die Autobahngegner nun ihre Strategie und versuchen das Befahren der A94 so unattraktiv wie nur möglich zu machen. Am  8.11.2019 meldete die Presse, dass einige Anwohner entlang der neu eröffneten A94 erstaunt sind, dass sie die Autobahn hören, die nun einige hundert Meter von ihrem, Anwesen entfernt vorbeiführt:

Buch am Buchrain– Der Widerstand von Anliegern des neuen Autobahnabschnitts im Erdinger Landkreis wächst – auch in Buch und Pastetten. Viele Anwohner zeigen sich entsetzt über die akustischen Auswirkungen der A 94. Bei der im Pastettener Gemeinderat angekündigten Unterschriftenaktion handelt es sich um eine Interessensgemeinschaft mit Unterstützern aus beiden Kommunen, die eine Verbesserung des Lärmschutzes fordern. Innerhalb kurzer Zeit unterzeichneten 744 Personen – neben den 58 Anwesen aus der näheren Autobahn-Umgebung auch Spaziergänger und Anwohner aus den Hauptorten. Ins Leben gerufen haben die Aktion Wolfgang Obermaier (43) und Anita Hilz (51), die in den äußeren Bucher Ortsteilen Loiperding und Ödenbach leben …

Viele Unterschriften gesammelt hat auch Eva Menzinger, die in Hammersdorf den gleichnamigen Pferdehof betreibt. Ihr Anwesen ist ebenfalls 350 bis 400 Meter von der A 94 entfernt. Mit Ausnahme der Wand auf der Hammerbach-Brücke gibt es in ihrem Umfeld auch keinen Lärmschutz.  Mit einer Handy-App hat Menzinger abends auf dem Balkon einen Spitzenwert von 75 Dezibel gemessen, was deutlich über den Grenzwerten liege. Die 41-Jährige ist bereit, die neue Lebenssituation zu akzeptieren. „Wir könnten und werden mit der Autobahn leben“, sagt sie. Aber: „Man muss es uns auch etwas leichter machen und den Lärm reduzieren.“ Obermaier kritisiert, dass die VG Pastetten im gesamten Planfeststellungsverfahren der A 94 zu wenig auf die Bedürfnisse der Anlieger geachtet habe…

Ihr Wunsch wäre als Sofortmaßnahme eine kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung sowie später eine Lärmschutzwand und Flüsterasphalt… Obermaier möchte in diesem Rahmen die Ergebnisse seiner eigenen Lärmmessungen vorstellen. Sechs Tage lang hat er in Loiperding mit einem Firmen-Messgerät den Schallpegel aufgezeichnet.

35 BauGB ist zu entnehmen, dass der Außenbereich grundsätzlich frei von Bebauung zu sein hat. Historisch gewachsene Einzelgebäude, wie die der im Vorspruch allesamt genannten Beschwerdegegner der neu gebauten A94 stellen damit eine historisch gewachsene Ausnahme dar. Ein Bau derartiger Gebäude wäre nach heutiger Gesetzeslage grundsätzlich unmöglich. Genau solch ein Gebäude, einen Pferdehof, besuchte der Ministerpräsident, um ein Tempolimit zu versprechen:

„Bei einem Ortstermin auf einem Pferdehof in unmittelbarer Nähe der neuen A94-Abschnitte haben Anwohner ihrer Kritikfreien Lauf gelassen. Unter anderem hieß es, der Bau der neuen Trasse sei nicht mit modernster Technik erfolgt. Während auf anderen Abschnitten Flüsterasphalt verwendet worden sei, verlaufe die A94 in diesem Abschnitt auf rumpligen Betonplatten und ohne Lärmschutzwände. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte Verständnis für die Anwohner. „Wenn das stimmt mit dem Asphalt, muss das verändert werden. Das ist eine der leichtesten Übungen“, sagte er. Zudem sei er sehr dafür, auch Lärmschutzwände zu errichten. Als Sofortmaßnahme versprach Söder zudem die Einführung eines Tempolimitsab dem 1. Februar. Die meisten der zahlreichen Anwohner waren von diesen Zusagen überrascht. „Bisher gab es noch nie konkrete Antworten von der Politik. Deshalb hatte ich so klare Aussagen nicht erwartet. Ich bin sehr, sehr glücklich“, erklärt etwa Eva Menzinger vom Pferdehof Menzinger.“ 

Die Strecken ohne Tempolimit kann man u.a. der Limitkarte entnehmen

Söder greift zur billigsten Lösung. Ein Tempolimit kostet nichts bis auf ein paar Schilder. Dafür könnte ihm die Ankündigung die Sympathien der jetzt bevorzugten Anwohner und seinen Parteikollegen vor Ort am 15. März eventuell ein paar zusätzliche Wählerstimmen bringen oder ist Söders Limit nur ein billiger Trick? Weniger Tempo bedeutet weniger Lärm und damit gibt´s keinen Grund mehr für Nachbesserungen?“ 

 

Wir fragen die Staatsregierung:

 

1. Lärmgrenzwerte an befahrenen Bundesautobahnen in Bayern:

1.1. In welchen Vorschriften sind alle einzuhaltenden Grenzwerte für Lärm nahe einer Bundesautobahn kodifiziert (Bitte voll umfänglich angeben und die einzuhaltenden Grenzwerte abhängig vom Abstand zur Autobahn bitte angeben)?

1.2. Welche Schalldruckpegel des Fahrbahnbelags wurden Ende November 2019 gemessen (Bitte mitsamt des Messdatums, der Messzeit, des Messorts und des Messwerts voll umfänglich aufschlüsseln)?

1.3. Welche Schalldruckpegel wurden bi9sher  bei den Beschwerdeführern zuhause gemessen (Bitte mitsamt des Messdatums, der Messzeit, des Messorts und des Messwerts voll umfänglich aufschlüsseln)?

 

2. Lärm entlang der A9

2.1. Wie hoch sind die höchsten durch Behörden gemessenen Lärmwerte entlang des tempolimitfreien Teils der A9 z.B. für die Bewohner, die am nächsten bei der A9 in Pierheim, 91161 Hilpoldstein wohnen?

2.2. Wie hoch sind die höchsten durch Behörden gemessenen Lärmwerte entlang des tempolimitfreien Teils der A9 z.B. für  die Betreiber und Gäste des Sindersdorfer Hof Sindersdorf 26 91161 Hilpoltstein?

2.3. Wie hoch sind die höchsten durch Behörden gemessenen Lärmwerte entlang des tempolimitfreien Teils der A9 z.B. für die Bewohner, die am nächsten bei der A9 in Lohen 91177 Thalmässing wohnen?

 

3. Lärm entlang der A93

3.1. Wie hoch sind die höchsten durch Behörden gemessenen Lärmwerte entlang des tempolimitfreien Teils der A93 z.B. für die Bewohner, die am nächsten bei der A93 in der Tannenstraße in 92421 Schwandorf wohnen?

3.2. Wie hoch sind die höchsten durch Behörden gemessenen Lärmwerte entlang des tempolimitfreien Teils der A93 z.B. für die Bewohner, die am nächsten bei der A93 in der Kiefernstraße in 93142 Maxhütte-Haidhof wohnen?

3.3. Wie hoch sind die höchsten durch Behörden gemessenen Lärmwerte entlang des tempolimitfreien Teils der A9 z.B. für die Bewohner, die am nächsten bei der A93 in Loisnitz 93158 Teublitz wohnen?

 

4. Entscheidungskriterien für Tempolimits

4.1. Welche Kriterien liegen bei den in Vorspruch erwähnten Personen Wolfgang Obermaier, wohnhaft auf einem Einödhof in Loiperding 8 85656 Buch, der Familie  Hilz, wohnhaft in einem alleinstehenden Haus im Außenbereich in Ödenbach 1 85669 Pastetten, der Familie Menzinger vom Pferdehof Menzinger, wohnhaft auf einem Einödhof in Hammersdorf 2, 85656 Buch am Buchrain, vor, die bei anderen Bewohnern von Häusern entlang einer Autobahnteilstrecke nahe anderen Autobahnen ohne Tempolimit, wie sie in den Fragen 2 und 3 beispielhaft abgefragt wurden, nicht vorliegen?

4.2. Nach welchen Kriterien werden in Bayern Tempolimits auf Autobahnen vergeben, nach objektiven Messwerten, oder nach subjektiven Eindrücken eines Ministerpräsidenten auf Besuch und zwei Monate vor Kommunalwahlen?

4.3. Wann hatte Ministerpräsident Söder  zuvor schon einmal Anwohner eines Autobahnabschnitts ohne Tempolimit besucht gehabt (Bitte taggenau chronologisch auflisten)?

 

5. Lärmvorgaben

5.1. Welche Lärmvorgaben wurden den Baufirmen für den Autobahnabschnitt zwischen Pastetten und Daigelspoint ins Lastenheft geschrieben (Bitte insbesondere für die Adressen Loiperding 8 85656 Buch, Ödenbach 1 85669 Pastetten, Hammersdorf 2, 85656 Buch am Buchrain in Dezibel angeben)?

5.2. Welcher Fahrbahnbelag wurden den Baufirmen für den Autobahnabschnitt zwischen Pastetten und Daigelspoint realisiert (Bei unterschiedlichen Belägen bitte nach Streckenkilometer und Belag ausdifferenzieren)?

 

6. Durch Anwohner gemessene Schalldruckpegel

6.1. Welche Schalldruckpegel haben die Bewohner der Adressen Loiperding 8 85656 Buch, Ödenbach 1 85669 Pastetten, Hammersdorf 2, 85656 Buch am Buchrain in Dezibel selbst gemessen und den Behörden zur Kenntnis gegeben?

6.2. Welche Lärmwerte wurden durch die abnahmeberechtigte/übernehmende Behörde im Streckenbereich zwischen Pastetten und Daigelspoint im Betrieb der Autobahn modellhaft errechnet, bzw. dann im Betrieb durch Behörden oder Anwohner in Dezibel tatsächlich gemessen (Bitte insbesondere die Werte für die Adressen Loiperding 8 85656 Buch, Ödenbach 1 85669 Pastetten, Hammersdorf 2, 85656 Buch am Buchrain in Dezibel angeben)?

6.3. Wie erklären sich die Behörden Unterschiede zwischen den in 5.1. abgefragten Lärmvorgaben und den in 6.2. abgefragten durch die Behörden modellhaft errechneten Werten und den in 6.2. abgefragten und durch Behörden bzw. Anwohner tatsächlich gemessenen Werten?

 

7. Rechtsprechung: 

7.1. Welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Lärmschutzmaßnahmen wurden in gerichtlichen Vergleichen vereinbart (Bitte die gerichtlichen Vergleiche und die darin vereinbarten Maßnahmen chronologisch aufschlüsseln)?

7.2. Wie wurde die für Fragen von Lärmschutzmaßnahmen definierten Vorgaben aus BVerwG 9 A 72.07 vom 13.05.2009 – bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG berücksichtigt (Bitte hierzu gemäß Leitsatz 2 lückenlos chronologisch aufschlüsseln, den Betrag, der für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sicherstellende Schutzmaßnahme aufzuwenden wäre – sog. Vollschutz –  die schrittweisen Abschläge mit deren Hilfe die mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand zu leistende maximale Verbesserung der Lärmsituation erzielt wird und im Falle von Baugebieten bitte den durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten gegenüberstellen zu bewerten.“

7.3. Welche Erwägungen hat die Landesregierung zugrunde gelegt, um den Vorgaben aus BVerwG 9 A 72.07 vom 13.05.2009 Leitsatz 3 und Leitsatz 4 nachzukommen (Bitte hierzu unter Bezugnahme auf Leitsatz 3 für jede geforderte Lärmschutzmaßnahme die mögliche Lärmschutzkonzeption ausführen und den damit erzielbaren Lärmschutzeffekts gegenüberstellen und die Gründe anführen aufgrund derer eine Lärmschutzkonzeption unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint und hierbei in jedem Fall den Grund angeben aufgrund dessen diese Maßnahme nicht als Mangelbeseitigung den Baufirmen auferlegt wird und auch die in Leitsatz 4 aufgeführten Tatbestände „Vorbelastung“; „Schutzbedürftigkeit und Größe des Gebietes“; „Zahl der betroffenen Personen“; „Ausmaß der … Grenzwertüberschreitungen“; „Ausmaß des Wertverlusts der betroffenen Grundstücke“; „Differenzierungen nach der Zahl der Lärmbetroffenen“; „Betrachtung der Kosten je Schutzfall“ vollständig aufschlüsseln)?

 

8. Sonstiges

8.1. Woraus leitet die Staatsregierung angesichts der Antwort auf die Anfrage vom 11.11.2019 des Abgeordneten Bergmüller ein Tempolimit ab, in der unter 7.1. ausgeführt wird „In Hinblick auf die für den Schallschutz relevanten Bauteile (Fahrbahnbeläge, Wände, Erdwälle, Übergangskonstruktionen bei den Unterführungsbauwerken) wurden im Rahmen der Übergabe bzw. der dieser vorausgegangenen Übergabeinspektionen keinerlei Beanstandungen oder Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen festgestellt.“?

8.2. Welche Politiker erhielten eine persönliche Einladung für die Eröffnung der A94 (Bitte lückenlos mit Datum und unter Angabe des Namens und der Partei auflisten)?

8.3. Welchen Wortlaut hatte die in der Antwort auf die Frage 1.2. der Anfrage des Abgeordneten Bergmüller erwähnte Pressemitteilung (Bitte mitsamt Verteiler und Versanddatum als Anlage zur Verfügung stellen)?

 

 

 

 

 

 

2020_01_10 Ministerpräsident Söder besucht einen sich beschwerenden Anwohner der A94 und macht Versprechungen

PASTETTEN – Zwei Monate vor den Kommunalwahlen taucht der Ministerpräsident auf einem Einödhof auf und verspricht den dortigen Bewohnern Verbesserungen:

Bei einem Ortstermin auf einem Pferdehof in unmittelbarer Nähe der neuen A94-Abschnitte haben Anwohner ihrer Kritik freien Lauf gelassen. Unter anderem hieß es, der Bau der neuen Trasse sei nicht mit modernster Technik erfolgt. Während auf anderen Abschnitten Flüsterasphalt verwendet worden sei, verlaufe die A94 in diesem Abschnitt auf rumpligen Betonplatten und ohne Lärmschutzwände. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte Verständnis für die Anwohner. „Wenn das stimmt mit dem Asphalt, muss das verändert werden. Das ist eine der leichtesten Übungen“, sagte er. Zudem sei er sehr dafür, auch Lärmschutzwände zu errichten. Als Sofortmaßnahme versprach Söder zudem die Einführung eines Tempolimits ab dem 1. Februar. Die meisten der zahlreichen Anwohner waren von diesen Zusagen überrascht. „Bisher gab es noch nie konkrete Antworten von der Politik. Deshalb hatte ich so klare Aussagen nicht erwartet. Ich bin sehr, sehr glücklich“, erklärt etwa Eva Menzinger vom Pferdehof Menzinger.“ 

Bei der Lokalpresse munkelt man nicht nur über wahltaktische Motive, sondern auch über mögliche finanzielle Gründe dieses Auftritts.

Söder greift zur billigsten Lösung. Ein Tempolimit kostet nichts bis auf ein paar Schilder. Dafür könnte ihm die Ankündigung die Sympathien der jetzt bevorzugten Anwohner und seinen Parteikollegen vor Ort am 15. März eventuell ein paar zusätzliche Wählerstimmen bringen oder ist Söders Limit nur ein billiger Trick? Weniger Tempo bedeutet weniger Lärm und damit gibt´s keinen Grund mehr für Nachbesserungen?“  

 

2020_01_10 die AfD stimmt im Kreisrat zu Erding für eine Testphase, will aber kein Tempolimit

ERDING – Pressemitteilung:

„Der AfD Kreisverband Erding spricht sich klar gegen ein generelles Tempolimit auf der A94 aus.  Das jetzt angekündigte Tempolimit kann nur temporär sein, bis die Hauptursachen der hohen Lärmbelastung beseitigt wurden. Deswegen haben die AfD-Vertreter im Kreistag auch für dieses vorübergehende Tempolimit gestimmt.

Die großen Fragen der neu fertiggestellten Autobahn lauten: Warum wurde hier scheinbar nicht nach dem neusten Stand der Technik gebaut? Wieso wurde hier der laute Beton statt der “Flüsterasphalt” verwendet? Wieso wurde scheinbar beim Lärmschutz einiges übersehen? Und: Wer ist dafür verantwortlich?

Die AfD Erding fordert deshalb eine sofortige und umfangreiche Prüfung und ggf. Ertüchtigung der baulichen Lärmschutz-Maßnahmen. Insbesondere muss geprüft werden, ob alle baurechtlich sinnvollen Möglichkeiten für einen optimalen Lärmschutz auch wirklich vorgesehen sind/waren,und ob die beauftragten Baumaßnahmen auch ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Dazu gehören eine mögliche partielle Verbesserung/ Erhöhung von Lärmschutz-Wänden in den Bereichen an denen der vorgeschriebene Lärmpegel nachweislich überschritten wird. Weiter eine Nachbearbeitung/ Austausch des Fahrbahnbelages in diesen Bereichen.

Desweiteren fordert die AfD den/die Verantwortlichen für die Fehler beim Bau dieses Teilbereichs der A94 zu ermitteln – und zur Verantwortung zu ziehen! Solch eine Fehlplanung muss sanktioniert werden. Man stellt sich unwillkürlich die Frage, ob nach dem Versagen beim Berliner Flughafen nun auch eine gewisse Inkompetenz beim Straßenbau erkennbar ist…

Die AfD versteht sich als Anwalt der Autofahrer. Weitere Verbote/Tempolimits lehnen wir auf diesem Teilbereich der A94 konsequent ab!

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2019_10_01 Autobahngegner ändern ihre Tatktik und bekämpfen nun den Betrieb der Autobahn

ISENTAL – Seit Oktober ist die A94 nun befahrbar, doch die Fronten sind offenbar noch lange nicht aufgelöst.

Während die Befürworter der A94 sie gerne nutzen, ändern die Gegner der Autobahn nun offenbar ihre Strategie. Statt den Bau der Autobahn weiter zu bekämpfen, wird nun offenbar versucht den Betrieb der Autobahn zu bekämpfen.

Hierbei bleibt gegenwärtig noch völlig unklar, welche der von den Autobahngegnern vorgetragenen Argumente zutreffen und welche nicht, und vielleicht nur dem Zweck dienen das ideologische Ziel eines Tempolimits durchzusetzen.

 

Eine Umfrage einer Lokalzeitung erbrachte jedenfalls keine Mehrheit für die Auffassung, daß der Lärmschutz verbessert werden müßte:
Gemäß Aussage der zuständigen Stelle wird angeführt, daß alle Vorgaben in den Bauvertrag übernommen wurden:
Wenn dem so ist, dann wäre noch zu prüfen,  ob die in den Bauvertrag übernommenen Vorgaben auch umgesetzt  wurden.
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Dennoch erstaunt vor diesem Hintergrund vor allem Eines: Wenn man diesen neu freigegebenen Abschnitt der A94 tatsächlich befährt, dann erkennt man, wie weit Siedlungen, Häuser und sonstige Anwesen von der Autobahn in Wirklichkeit entfernt sind. Lediglich einige Einödgehöfte oder Einöd-Häuser befunden sich nahe der Autobahn.
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Vor der Fertigstellung der Autobahn war das Hauptargument der Autobahngegner, daß unberührte Natur zerstört würde und nach dem Bau der Autobahn  ist das Hauptargument, daß es den Anwohnern zu laut ist. Da stellt sich jeinem dann doch die Frage, wer Priorität hat, Natur, oder Mensch, beides auf einmal ist praktisch unmöglich.
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Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, welche der vorgetragenen Beschwerden denn möglicherweise eine Fortführung der altbekannten Autobahn-Verhinderungsstrategie mit anderen Mitteln, oder sogar einer Rache-Strategie gegen die Vollendung des Baus der Autobahn sind und welche der Beschwerden berechtigt sein könnten und auch welche der Beschwerden Teil des beginnenden Kommunalwahlkampfs sein könnten?
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Um dies zu klären hat sich der Abgeordnete Bergmüller im Rahmen einer Anfrage an die Staatsregierung gewandt. Mit einer Antwort ist in ca. zwei Monaten zu rechnen.
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2019_12_16 Die Staatsregierung beantwortet eine Anfrage des Abgeordneten Bergmüller (AfD) zur A94

MÜNCHEN – Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, zu dessen Aufgaben auch der Verkehr gehört und der auch Betreuungsabgeordneter für die Landkreise AÖ; EBE; ED; München-Land ist, richtete eine Anfrage an die Staatsregierung, aus welcher sich interessante Antworten entnehmen lassen. So ist es so, daß bei der Übergabe gemäß Staatsregierung alle gesetzlichen Lärmschutzvorgaben eingehalten worden waren. Doch nicht nur das, es wurden darüber hinaus auch noch Auflagen eingehalten, die keine gesetzliche Grundlage hatten, sondern sich aus einem gerichtlichen Vergleich ergeben haben.  Aus dem Vorspruch zur Anfrage:

„Jahrzehnte lang wurde um die Isentalautobahn gerungen und Befürworter und Gegner standen sich unversöhnlich gegenüber. Seit Oktober ist die A94 nun befahrbar, doch die Fronten sind offenbar noch lange nicht aufgelöst. Während die Befürworter der A94 sie gerne nutzen, ändern die Gegner der Autobahn nun offenbar ihre Strategie. Statt den Bau der Autobahn weiter zu bekämpfen, wird nun offenbar versucht den Betrieb der Autobahn zu bekämpfen. Hierbei bleibt gegenwärtig noch realtiv unklar, welche der von den Autobahngegnern vorgetragenen Argumente zutreffen und welche nicht, und vielleicht nur dem Zweck dienen das ideologische Ziel eines Tempolimits durchzusetzen.

Seit Anfang Oktober röhrt, brummt, pfeift und klappert es auf der neu eröffneten Teilstrecke A94 durchs Isental. Die Bürger in den anliegenden Orten sind genervt und verzweifelt. Etwa 100 Anwohner nutzten am Freitagnachmittag die Gelegenheit, um ihren Frust abzuladen. Hans Schreiner, der gemeinsame Landratskandidat von Freien Wählern, SPD und Grünen, war gekommen, um mit ihnen zu diskutieren. „Ich will Ihre Probleme und Ihre Ideen hören“, sagte er vor einer Gruppe von etwa 50 Menschen vor dem Gasthaus Altmann in Außerbittlbach (Gemeinde Lengdorf). „Wenn man sofort was machen will, dann bleiben nur Tempolimits“, erklärte Schreiner und stellte sich damit hinter eine Forderung, die überall entlang des 33 Kilometer langen Teilstücks der A 94 erhoben wird. Er kritisierte: „Das Ergebnis der Autobahn-Abnahme ist unter Verschluss. Sowas muss aber transparent passieren.“ Jede Firma müsse heute Daten liefern. Denn vor allem wegen der laut klappernden Rillen und Übergänge wird in diesen Tagen vielfach der Verdacht geäußert, dass hier beim Bau gepfuscht wurde.”  

Gemäß Aussage der zuständigen Stelle wird wiederum angeführt, daß alle Vorgaben in den Bauvertrag übernommen wurden:

“Generell gilt: Der Umfang des Lärmschutzes für die A94 ist in den Planfeststellungsbeschlüssen festgelegt. Die dortigen Anforderungen wurden vollständig in den Bauvertrag übernommen.” 

Wenn dem wirklich so wäre, dann wäre noch zu prüfen, ob die in den Bauvertrag übernommenen Vorgaben auch umgesetzt wurden. Eine Umfrage einer Lokalzeitung erbrachte jedenfalls keine Mehrheit für die Auffassung, daß der Lärmschutz verbessert werden müßte:

“Auch in einer Umfrage auf innsalzach24.de gaben mit 555 Stimmen oder 62,22 Prozent die Mehrheit der Befragten an, sie würden keinen Bedarf für Nachbesserungen beim Lärmschutz sehen.”

Vor diesem Hintergrund erstaunt vor allem Eines: Wenn man diesen neu freigegebenen Abschnitt der A94 befährt, erkennt man, wie weit Siedlungen, Häuser und sonstige Anwesen von der Autobahn tatsächlich entfernt sind. Zuvor war das Hauptargument der Autobahngegner, daß unberührte Natur zerstört würde und nach dem Bau der Autobahn ist das Hauptargument, daß es den Anwohnern zu laut ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aber auch die Frage, welche der Beschwerden denn möglicherweise Teile einer Autobahn-Verhinderungsstrategie oder sogar einer Rache-Strategie gegen die Vollendung des Baus der Autobahn sind und welche der Beschwerden berechtigt sein könnten und auch welche der Beschwerden Teil des beginnenden Kommunalwahlkampfs sein könnten:“

Die Fragen 2.1 bis 3.2. lauteten:

  • 2.1. Welche Vorgaben für den Schallschutz haben die Behörden den Planungsstellen diesen Autobahnabschnitt erteilt gehabt (Bitte jede Schallschutz-Vorgabe unter Angabe des betreffenden BAB-Kilometers lückenlos aufschlüsseln)?
  • 2.2. Welche Maßnahmen haben die mit der Umsetzung der Vorgaben der Behörden Beauftragten zugesagt, um die in 2.1. abgefragten Vorgaben einzuhalten (Bitte unter Bezugnahme auf die in 2.1. abgefragten Vorgaben jede Schallschutz-Maßnahme lückenlos aufschlüsseln)?
  • 3.1. An welchen Stellen des neu eingeweihten Teilstücks der A94 wurde den Herstellern die Vorgabe gemacht, Schallschutzmaßnahmen vorzusehen (Bitte unter Angabe der betreffenden Autobahnkilometer aufschlüsseln)?
  • 3.2. An welchen Stellen des neu eingeweihten Teilstücks der A94 wurden Schallschutzmaßnahmen durchgeführt (Bitte unter Angabe der betreffenden Autobahnkilometer die betreffenden Schallschutzmaßnahmen lückenlos aufschlüsseln)?

Die Antwort der Staatsregierung hierauf lautet:

„Der Anspruch auf Lärmschutz beim Neubau von Straßen ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) wurden angewendet. Die Schallschutzmaßnahmen in Form von Wänden und Erdwällen – Grundlage hierfür sind die bestandskräftigen Planfeststellungs- und Planänderungsbeschlüsse für den Bau der A 94 in dem Abschnitt zwischen Pastetten und Heldenstein – sind unter Angabe des jeweiligen Streckenkilometers der Bundesautobahn (BAB), der jeweiligen Länge und der jeweiligen Höhe über Gradiente getrennt in die Fahrtrichtungen Mühldorf und München der in Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus enthalten die bestandskräftigen Planfeststellungs- und Planänderungsbeschlüsse für den Bau der A 94 sowie ein vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geschlossener Vergleich zusätzlich verbindliche Vorgaben für die dauerhafte lärmmindernde Wirkung der einzubauenden Fahrbahnbeläge.

2.3. Welche Messungen wurden nach der Abnahme durchgeführt, um die Einhaltung der in 2.1. abgefragten Vorgaben durch die in 2.2. durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen (Bitte ebenso wie in 2.1. und 2.2. lückenlos aufschlüsseln)?

Die vertrags- und planfeststellungskonforme Herstellung der Lärmschutzwälle wurde von Vertretern der Autobahndirektion Südbayern während des gesamten Baus vor Ort kontrolliert. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der BAB wurde durch den Auftragnehmer die Einhaltung vermessungstechnisch nachgewiesen.

Frage 3.3. An welchen Stellen des neu eingeweihten Teilstücks der A94 wurde seither überprüft, ob die in 3.2. abgefragten Maßnahmen geeignet sind, die in 3.1. abgefragten Vorgaben einzuhalten (Bitte unter Angabe der betreffenden Autobahnkilometer die betreffenden Gegenüberstellungen lückenlos aufschlüsseln)?

Die sogenannte Nahfeldmessung der Schalldruckpegel des Fahrbahnbelages der Autobahn wurde Ende November durchgeführt und aktuell ausgewertet.

Frage 6.2. Aus welchen Gründen weist die Fahrbahn in Richtung München Nahe der BAB-Kilometer 52,5; 50; 48-47; 43,5-43; 41; 33 Unebenheiten auf?

In Zusammenhang mit der Fertigstellung der Autobahn wurde die Ebenheit der Fahrbahn messtechnisch erfasst. Die Auswertung der Ergebnisse durch das vom Auftragnehmer beauftragte Fachbüro liegt bislang noch nicht abschließend vor.

Frage 7.1. Beanstandungen betreffend der „Übergabe“ der Autobahn

In Hinblick auf die für den Schallschutz relevanten Bauteile (Fahrbahnbeläge, Wände, Erdwälle, Übergangskonstruktionen bei den Unterführungsbauwerken) wurden im Rahmen der Übergabe bzw. der dieser vorausgegangenen Übergabeinspektionen keinerlei Beanstandungen oder Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen festgestellt. Außerhalb der für den Schallschutz relevanten Bauteile wurden im Rahmen der Übergabe bzw. der dieser vorausgegangenen Übergabeinspektionen lediglich geringfügige, vom Auftragnehmer noch zu erbringende Restleistungen festgestellt.

2019_09_30 Anti-Autobahnfanatiker stören Autobahneröffnung

PASTETTEN – Einige Autobahn-Hasser legten bis zur Eröffnung des neu gebauten Teilstücks einen unfassbaren Fanatismus an den Tag, wie zuletzt sogar bei der Eröffnung ersichtlich: