2. Kreistagssitzung in Altötting: AfD beantragt verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten

Quelel: https://www.mallorcazeitung.es/multimedia/videos/lokales/2020-07-11-206563-ohne-masken-abstand-hunderte-deutsche-partyurlauber-feiern-ballermann.html

ALTÖTTING – Auf der Kreistagssitzung am 13.7. hat die AfD beantragt gehabt, daß der Landrat auf Basis des LStVG oder seiner Möglichkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzes eine Verpflichtung für Heimkehrer aus Corona-Risikogebieten schafft, innerhalb von 24 Stunden nach  der Heimkehr einen Corona-Test durchzuführen. Im Kern zielt der Antrag der AfD darauf ab das bisherige rein reaktive Corona-Management der Behörden  auf ein prophylaktisches Erkennungsmanagement umzustellen. Dieser Antrag wurde von allen Kreisräten, außer denen der AfD abgelehnt.

 

Ausgelassene Feierstimmung am ersten Wochenende nach der Eröffnung auf den Balearen und steigende Fallzahlen auf dem Balkan und bei Rückkehrern nach Österreich haben die Sorgen vor eingeschleppten Corona-Infektionen wieder ansteigen lassen. Während sich die Regierung mit Knallhartmaßnahmen offenbar weiterhin Angst und Panik schüren möchte, wird ein vernünftiger und Maßvoller Antrag der AfD im Kreistag abgelehnt.

 

Knallhartmaßnahmen der Bundespolitiker gegen Corona-infizierte Urlaubsrückkehrer

Am 12.7. forderte der in der SPD für Gesundheit zuständige Karl Lauterbach per Twitter:

In Österreich kommen schon die ersten Coronainfizierten aus dem Urlaub zurück. Ballermann Urlaube sind leider die perfekte Vorbereitung einer 2ten Welle. Idealerweise müssten alle Urlaubsrückkehrer auf das Virus getestet werden, sinnvoller als Massentests

Tags darauf, am 13.7 um die Mittagszeit brachte die Frau Bundeskanzler Merkel sogar Ausreiseverbote aus Landkreisen mit hohen Corona-Fallzahlen in die Diskussion:

Bund und Länder haben sich auf neue Maßnahmen bei regionalen Corona-Ausbrüchen verständigt. Künftig drohen sogar Ausreiseverbote… Künftig soll es neben dem Lockdown in einem bestimmten Landkreis oder einer Stadt auch Ausreiseverbote geben. Die Menschen dürften dann für die Dauer des Lockdowns nicht mehr aus dem betroffenen Landkreis ausreisen.

Am 13.7. um die Mittagszeit legte der Verantwortliche für Gesundheit in der SPD Lauterbach nach:

Denkbar wäre: An Flughäfen müssten die Passagiere ihre Personalien hinterlegen und binnen weniger Tage einen Corona-Test nachweisen. Nur so könnten die Behörden schnell genug mitbekommen, ob Urlauber nicht das Virus nach Deutschland einschleppen, sagte der Gesundheitspolitiker.

Im Kern schlägt damit KArl Lauterbach das selbe vor, was die AfD im Kreistag vorgeschlagen hatte. Das wird die Vertreter der SPD im Kreistag aber nicht daran hindern im Kreistag gegen diesen Antrag zu stimmen, nur weil er von der AfD kam:

 

AfD regt im Kreistag verpflichtende Corona-Tests bei Urlaubsrückkehrern an

Angesichts der steigenden Fallzahlen auf dem Balkan und noch in Unkenntnis dieser beiden Initiativen aus SPD und CDU reichten die Vertreter der AfD am Montagmorgen, des 13.7. einen Dringlichkeitsantrag ein, daß der Kreistag den Landrat beauftragen möge, die Bevölkerung des Landkreises im Rahmen der ihm zustehenden Möglichkeiten vor diesen von außen in den Landkreis eingeschleppten Infektionen zu schützen.

Hierzu schwebt den Vertretern der AfD vor, daß sich jeder Rückkehrer aus einem Risikogebiet innerhalb von 24 Stunden nach seiner Rückkehr testen lassen muß. Dies wäre auch bei normalen Ärzten möglich, die bei positivem Ergebnis dann durch den Arzt dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Mit  zusätzlichem Personal Überwacht zu werden braucht eine derartige Pflicht auch nicht, denn eine Infektion kann selbst dann kaum geheim bleiben, wenn man selbst keine Symptome verspürt. Selbst im Fall, wenn ein Infizierter keine Symptome verspürt, könnte er andere Personen anstecken, die dann Symptome verspüren und deswegen zum Arzt gehen, wo die Infektion dann festgestellt würde. Das Gesundheitsamt wäre dann gesetzlich verpflichtet die Infektionskette zurückzuverfolgen. Im Rahmen dieser Untersuchung würde dann der Test-Verweigerer identifiziert werden.

Als „Corona-Risikogebiet“ könnten Gebiete definiert werden, in welche sich selbst, oder  durch das RKI als „Risikogebiete“ definiert haben oder solche, die den im Landkreis Altötting selbst geltenden Schwellwert von 35 Neuinfektionen pro  100.000 Einwohnern überschreiten.

Gestützt wurde diese Initiative auf Art. 51 der Landkreisordnung, in der Gesetzgeber in Absatz 2 „das Gesundheitswesen“ in den eigenen Wirkungskreis des Landkreises und damit des Kreistags gelegt hat.

Wie man der Begründung des AfD-Antrags entnehmen kann, geht es den Antragstellern neben dem Schutz der Bevölkerung vor eingeschleppten Corona-Fällen auch um eine Redemokratisierung des durch Dekrete und Hinterzimmerpolitik charakterisierten Corona-Managements der Staatsregierung. Auf diesem Weg will die AfD verantwortungsvolle Erleichterungen von den Einschränkungen der Grundrechte der Bürger durch die Staatsregierung erwirken.

 

Vom rein reaktiven Corona-Management der Staatsregierung zum Schutz der Bevölkerung durch prophylaktische Virenbekämpfung

Hierzu ergänzt der Sprecher der AfD im Kreistag Thomas Schwembauer:

„Die Ablehnung des Antrags der Vertreter der AfD hat aus unserer Sicht belegt, daß bei den Altparteien kein politisches Interesse besteht, zur Bekämpfung des Corona-Virus die Fraktion / Gruppe im Kreistag zu Altötting Einschränkungen der Grundrechte der Bürger durch den Staat so minimal wie möglich zu halten. Wir sind der Auffassung, daß durch das gezielte Monitoring von Risikogruppen die Fallzahlen schneller und effizienter gedrückt werden können, als wenn Risikogruppen das Virus im Landkreis frei weitergeben können und das Gesundheitsamt erst bei Ausbruch von Symptomen tätig wird. Es besteht wohl Konsens darüber, daß Urlaubsrückkehrer derzeit eine der Hauptrisikogruppen darstellen.

Die AfD im Kreistag will die Bevölkerung dadurch geschützt sehen, daß diese Hauptrisikogruppe 24 Stunden nach ihrer Rückkehr in den Landkreis verpflichtet wird, einen Corona-Test durchzuführen. Dies würde auch helfen Infizierte zu identifizieren, die keine Symptome zeigen. Alle anderen Kreisräte lehnen dies ab und folgen dem Landrat darin, diese Risikogruppe keinen Tests zu unterziehen. Wie soll man dies anders verstehe, als daß die Marschrichtung der Altparteien weiterhin lautet:

Nur auf Symptome zu reagieren, während die symptomfreien Träger des Virus weiterhin Bürger infizieren können?

Wir sehen diese Verweigerungshaltung der Altparteien, vernünftig prophylaktisch tätig zu werden, statt erst nach dem Ausbruch von Symptomen zu reagieren auch deswegen sehr kritisch, weil hierdurch Verschwörungstheorien über den Grund dieses Vorgehens provoziert werden können.

Der Umgang des Landrats mit PFOA und der Umgang des Landrats mit der sich erkennbar systematisch aus China in den Landkreis vorarbeitenden Corona-Infektionen hatte bedauerlicherweise gemeinsam, daß der Landrat angesichts der erkennbar sich nähernden Katastrophe passiv blieb, nichts tat und erst von Dritten zum Handeln motiviert werden mußte.

Bei PFOA war es eine aufgeschreckte Bevölkerung und bei Corona war es die Staatsregierung, die den Landrat dazu bewegten zum Schutz der Bevölkerung aktiv zu werden.

Wir meinen dazu, daß das Katastrophenschutzgesetz dem Landrat die Pflicht auferlegt, bereitsim Vorfeld, also bereits bei einer drohenden Gefahr eigeninitiativ tätig zu werden, denn das Katastrophenschutzgesetz läßt die Zuständigkeit des Landrats nicht erst dann eingreifen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sondern bereist dann, wenn „die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen … in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet“ sind und das ist bei Corona eindeutig der Fall!

Um dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen und die Bevölkerung zu schützen halten wir es für den mildesten Eingriff, jeden Rückkehrer aus Gebieten, in denen die Fallzahlen die Zahl überschreiten die für den Landkreis Altötting selbst gelten, zu verpflichten, binnen 24 Stunden nach der Rückkehr einen Corona-Test durchzuführen. Dies wäre dem Landrat auf Basis des so genannten LSTVG und dem Katastrophenschutzgesetz durchaus möglich. Interessant war dann das Stakkato der Gegenargumente:

In Unkenntnis dessen, daß Vertreter der Altparteien, wie Herr Lauterbach von der SPD im Kern genau das selbe fordern oder wie Frau Merkel, noch weit über die AfD-Forderung hinaus gingen, die sogar Ausreiseverbote aus Landkreisen mit erhöhten Corona-Fallzahlen ins Spiel brachte, meinten einzelne Kreisräte, daß Fraktion / Gruppe im Kreistag zu Altötting es nicht sein könne, wieder Grenzen hochzuziehen, oder daß der Kreistag gar nicht zuständig sei, oder der AfD-Antrag falsch sei, etc. Der Landrat ließ wiederum erkennen, daß nun dem Gesundheitsamt mehr Personal zur Verfügung stünde und daß für einen erneuten Anstieg der Infektion im Landkreis Maßnahmen in den Schubläden liegen würden. Die Vertreter der Altparteien gaben sich redlich Mühe den Antrag der AfD lächerlich zu machen, um, ihn dann ablehnen zu können.

Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, daß man in Bayern und im Landkreis aus Ischgl in einem Punkt nichts gelernt zu haben scheint: nämlich in dem Punkt, bei einer erkennbar herannahenden Katastrophe die Hauptrisikogruppen ins Visier zu nehmen, um auf diesem Weg den Rest der Bevölkerung zu schützen.

Durch die Ablehnung des Antrags der AfD ermöglichen die Altparteien es, daß Infizierte Rückkehrer unerkannt bleiben und Bürger im Landkreis so lange anstecken, bis einer von ihnen Symptome zeigt. Dies halten wir für verantwortungslos, denn es ginge auch anders.

Da der Kreistag gegen die drei Stimmen der AfD beschlossen hat, diesen vernünftigen Antrag der AfD abzulehnen, bleibt nur zu hoffen, daß der Zufall den Bürgern im Landkreis gnädig ist und Rückkehrer von außen keine Infektionen in den Landkreis hineintragen.“