Missachtung der Corona-Auflagen durch die Bundesregierung und Altparteienfunktionäre; Update: Bundestagspräsident Schäuble missachtet die von ihm selbst herausgegebenen Vorgaben zur Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bundestag

Quelle.: https://www.youtube.com/watch?v=qcTaU4s47l4&feature=emb_title

BERLIN – Wolfgang Schäuble missachtet als Präsident des Bundestags die von ihm selbst herausgegebenen „Empfehlungen“ zur Eindämmung des COVID-19-Virus.

Der Präsident des Bundestags ist nicht nur Stellvertreter des Bundespräsidenten, sondern auch der oberste Hüter über die Hausordnung im Bundestag. Als solcher gibt er beispielsweise die Hausmitteilungen im Bundestag heraus. In der Hausmitteilung Nr. 222 vom 26.8.2020 legt der Bundestagspräsident allen die dringende Empfehlung nahe, zum behaupteten Zweck der Eindämmung des COVID-19-Virus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Das Original dieser Mitteilung ist derzeit hier einsehbar.

Quelle: deutscher Bundestag
Quelle: deutscher Bundestag
Quelle: deutscher Bundestag

Doch der Präsident des Bundestags ist offenbar der Überzeugung, daß die von  ihm selbst herausgebrachten Vorschriften nur für Andere gelten und nicht für  ihn selbst. Die „dringende Empfehlung“

Obwohl er weniger als die 1,5 Meter Abstand zwischen den Protokollanten sitzt, tragen diese bei der Sitzung am 30.9.2020 einen Mund-Nasen-Schutz, er aber nicht. Hier die Umsetzung der eigenen Empfehlung durch den Präsidenten des Bundestags Dr. Schäuble am 30.9.:

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=qcTaU4s47l4&feature=emb_title

.

2020_09_29 Wie kann die Kreditkarte von Außenminister Maas während dessen Quarantäne im Supermarkt verloren gehen?

BERLIN – Außenminister Maas hat gemäß Auflagen des Gesundheitsamts, laut Aussagen einer Sprecherin des Auswärtigen Amtes, eine 14tägige Quarantäne einzuhalten, die bis einschließlich kommenden Sonntag, den 4.10. läuft. Maas hatte sich mitsamt seine Lebensgefährtin Natalia Wörnerals vorbildlicher Bürger ausgegeben und die Einhaltung der Regeln einhält öffentichwirksam in Szene gesetzt.

Maas arbeitet von einem Haus in Brandenburg aus, schaltet sich per Video zu. Der Außenminister zu BILD: „Durch Corona hat man ja schon Erfahrungen mit dem virtuellen Arbeiten gesammelt. Ich bin jetzt wieder auf Video-Konferenzen umgestiegen. Dabei fehlt mir der persönliche Kontakt mit meinen Gesprächspartnern, aber ich versuche, das Beste aus der Situation zu machen.“

Bei dieser Selbstdarstellung fällt es schwer die folgende Nachricht vom 29.9.2020 einzuordnen:

Bundesaußenminister Heiko Maas (54, SPD) hat in Berlin seine Kreditkarte verloren. Zum Glück ging alles gut aus! Ein Supermarktverkäufer aus dem Rewe an der Königin-Luise-Straße (Berlin-Dahlem) fand die Karte – und die Polizei kümmerte sich offensichtlich sehr intensiv darum, dass das kleine Stück Plastik wieder schnell den Weg zu ihrem Besitzer findet. Eine enge Mitarbeiterin bedankte sich deshalb in einem offiziellen Schreiben an die Polizeipräsidentin für die freundliche Rückgabe.

Wie also kann es dann sein, daß sich während einer vorbildlich inszenierten Quarantäne in Brandenburg die Kreditkarte des in Quarantäne befindlichen SPD-Politikers Maas im luxuriösen Dahlem im Rewe-Supermarkt wiederfindet? Die als Presse bezeichneten Hofberichterstatter haben es bedauerlicherweise „versäumt“, diese doch nicht uninteressante Frage zu stellen. Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob die Presse auch nicht nachgefragt hätte, wenn die Kreditkarte eines unter Quarantäne befindlichen AfD-Politikers im Supermarkt aufgetaucht wäre? Die BZ ergänzt:

Auch die Polizisten des Zentralen Objektschutzes, die sich um die Sicherheit vor und im Haus des Ministers in Dahlem kümmern, bekommen ein dickes Lob. „Die Kollegen im Einsatz sind immer ansprechbar und hilfsbereit. Die leider noch immer bestehenden Tücken nach den Umbauarbeiten am Haus haben sie mit im Auge und machen von sich aus auf sicherheitsrelevante Probleme aufmerksam.“

.

2020_09_28 SPD-Wahlparty ohne Masken und ohne Mindestabstand?

KÖLN – Auch während der Wahl in Köln zeigt die SPD, daß sie es vorzüglich versteht links zu reden und rechts zu leben.

.

2020_06_30 Die Bundeskanzlerin erklärt, warum sie keine Masken trägt

BERLIN – Die Bundeskanzlerin vertritt zwar die offiziellen Maßnahmen die angeblich die Ausbreitung des COVID-19-Virus begrenzen sollen, aber selbst hat sie sich noch nie mit Maske in der Öffentlichkeit gezeigt gehabt, ganz im Gegensatz zu einigen der Ministerpräsidenten oder auch im Gegensatz zum französischen Präsidenten Emmanuel Macron.

Auf Nachfrage einer Journalistin versuchte sie sich zu erklären:

„Wenn ich die Abstandsregeln* einhalte, brauche ich die Maske nicht aufzusetzen. Und wenn ich sie nicht einhalte und ich zum Beispiel einkaufen gehe, dann treffen wir uns nicht, offensichtlich“

Aha. Das soll man einmal einem Wirt erklären, wenn einer seiner Gäste ohne Maske in sein Restaurant kommt.

.

2020_04_14 der Gesundheitsminister und der hessische Ministerpräsident und deren Verhältnis zum Mindestabstand von 1,5 Meter

GIESSEN – Das folgende Bild war das erste, das den Bundesbürgern die Frage aufdrängte, ob denn die für sie geltenden Regeln  nicht auch für Minister gelten? Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall an die Ordnungsbehörden abgegeben und diese haben nun den Fall eingestellt.

 

Anfang Juni 2020 hatte der Bundesbürger dann durch die Ordnungsbehörden den Eindruck vermittelt bekommen, daß im Rechtsstaat Deutschland vor dem Gesetz alle gleich sind:

Nach der Fahrt in einem voll besetzten Klinik-Aufzug mitten in der Coronavirus-Pandemie hat der Kreis Gießen bislang gegen fünf Personen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur dpa. Dabei werde geprüft, ob und in welchem Umfang gegen die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus verstoßen wurde, teilte ein Sprecher der Kreisbehörde am Donnerstag mit.

Doch drei Monate später erfolgte die Ernüchterung:

Damals sei jedoch in der geltenden Corona-Verordnung bei dienstlich erlaubten Zusammenkünften ein Mindestabstand von 1,5 Metern weder vorgeschrieben gewesen, noch habe ein Verstoß dagegen als Ordnungswidrigkeit gegolten. Deshalb gebe es keine Rechtsgrundlage, um Bußgelder zu verhängen.

Zwar habe nach Angaben von Landrätin Anita Schneider (SPD) die im April geltende Regelung einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren in einem fremden Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zugelassen. Von dem hieraus folgenden Kontaktverbot seien laut Verordnung aber unter anderem geschäftliche, berufliche oder dienstliche Zusammenkünfte ausgenommen gewesen. Und um eine solche Zusammenkunft habe es sich hier gehandelt.

Lediglich zwei Verstöße, so der Kreis, waren nach der damals geltenden Corona-Verordnung ordnungswidrig: Der Verstoß gegen das Kontaktverbot sowie öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet waren, das Abstandsgebot zu gefährden – beispielsweise gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken.

„Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Personen im Aufzug die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Einhalten von Abständen nicht berücksichtigt haben, auch wenn dies rechtlich nach der damals geltenden Verordnung keine Folgen hat“, teilte Landrätin Schneider mit.

Ob das genauso ausgegangen wäre, wenn sich lauter AfD-Mitglieder im Aufzug getummelt hätten, mag der Leser für sich selbst entscheiden: