172. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab dem 9. September 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ZMyV2z_OnTc&feature=emb_title

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

9. September 2020 (172. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Finanzministerium

Ob die Cum/Ex-Geschäfte der Hamburger Warburg-Bank oder der Bilanzskandal beim Zahlungsabwickler Wirecard – es waren vor allem kritische Fragen zu zwei Finanzskandalen, mit denen sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zuletzt immer wieder konfrontiert sah. Das war am Mittwoch, 9. September 2020, in der Regierungsbefragung des Bundestages nicht anders.

Scholz: Hilfsprogramme und Kurzarbeit verlängern

Zunächst hatte der Minister einen Blick zurück geworfen auf die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und angekündigt, die laufenden Hilfsprogramme sowie Schutzregelungen wie etwa die der Kurzarbeit zu verlängern: „Es ist eine gute Entscheidung, dass die Regierungskoalition sich vorgenommen hat, die Maßnahmen, die dazu beitragen werden, die ganze Krise zu meistern, bis Ende des nächsten Jahres zu verlängern.“

Hinsichtlich des Falls des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny wiederholte Scholz die Forderung der Bundesregierung an die russische Regierung, den Vorgang aufzuklären. Was möglich Konsequenzen angehe, werde Deutschland mit seinen europäischen Partnern beraten und gemeinsam reagieren.

AfD erkundigt sich nach Europäischem Aufbauplan

Albrecht Glaser erkundigte sich für die AfD-Fraktion nach dem Europäischen Aufbauplan, in dessen Rahmen die EU-Kommission beabsichtige, rund „750 Milliarden Euro an Schulden“ aufzunehmen. Dieses Vorhaben habe Scholz unter anderem in einem Interview mit Verweis auf den ersten US-amerikanischen Finanzminister Hamilton gelobt. „Dieser habe die Schulden der Einzelstaaten auf der Ebene der Föderation übernommen und sei damit sehr erfolgreich gewesen“, zitierte Glaser Scholz und fragte schließlich: „Ist Ihnen bekannt, dass später neun Einzelstaaten Konkurs anmelden mussten und die USA heute jegliche Haftung des Gesamtstaates für die Schulden der Einzelstaaten ausschließen?“

Scholz entgegnete, der Europäische Aufbauplan sei ein „großer Schritt“. Der Weg der Finanzierung müsse aber natürlich „mitgeregelt“ werden. Dazu werde die EU-Kommission Vorschläge erarbeiten und so ein „seriöses Finanzierungskonzept“ vorlegen. Abgesehen davon gelte weiterhin eine „No-Bail-Out-Klausel“, die die Haftung der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitglieder ausschließe: „Daran hat sich nichts geändert.“

Befragung der Bundesregierung

  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21518 D
  • Albrecht Glaser (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21519 D
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21520 A
  • Albrecht Glaser (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21520 B
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21520 B

  • Dr. Bruno Hollnagel  (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21523 B zum Thema Bulgarien
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21523 C
  • Dr. Bruno Hollnagel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21523 C
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21523 C
  • Stefan Keuter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21527 C Herr Bundesminister, lassen Sie uns einmal über die Staatsbeteiligung in der Coronakrise reden. Ich habe
    mich in einer Anfrage an Ihr Ministerium gewandt und habe nachgefragt: An welchen Unternehmen haben Sie sich beteiligt, wie viele Milliarden Euro deutsches Steuergeld haben Sie dafür aufgewandt, und an wie vielen Unternehmen haben Sie sich beteiligt? Daraufhin habe ich erst mal keine Antwort bekommen. Es hieß, das könne die Verhandlungen mit den Unternehmen
    negativ beeinflussen. Deshalb frage ich Sie jetzt, einige Monate später: Was sind die Ergebnisse? An welchen Unternehmen haben Sie sich beteiligt? Wie wird die Öffentlichkeit durch Sie informiert, was mit dem hart verdienten, erarbeiteten deutschen Steuergeld passiert ist?
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21527 D Schönen Dank für diese Frage. – Ich glaube, dass wir mit den Entscheidungen, die wir zur Bekämpfung der Coronapandemie und ihrer ökonomischen Folgen getroffen haben, das Richtige getan haben, indem wir sagen: Es gibt nicht nur Kreditprogramme, sondern auch Programme, die mit Eigenkapitalunterlegung in Unternehmen arbeiten. Denn andernfalls würden viele Unternehmen in dieser Krise wirtschaftlich in große Schwierigkeiten geraten und überschuldet sein. Wenn man sich mit Eigenkapital beteiligt, dann muss man natürlich im Einzelfall immer sicherstellen, dass man das, was man dort tut, auch ordentlich bewacht und dass man nicht nur für Verluste, sondern auch für mögliche Gewinne mitverantwortlich bleibt. Wir haben das in einigen auch öffentlich bekannten Fällen sehr intensiv diskutiert. Sie kennen das Thema Lufthansa, das so breit diskutiert worden ist, dass es auch da kein Geheimnis mehr mitzuteilen gibt. Ansonsten ist es so, dass wir über die einzelnen Beteiligungen und die Aktivitäten, die zum Beispiel der WSF oder die KfW vornehmen, jeweils in dem Rahmen Bericht erstatten, der erforderlich ist. Da im Einzelfall Vertraulichkeitsvorschriften berührt sind, würde ich schon vorschlagen, dass Sie das auf schriftlichem Wege erfragen. Sie bekommen dann die entsprechenden Antworten, soweit sie gegeben werden können. Aber hier ist vollständige Transparenz sicher. Sie können davon ausgehen, dass es nichts geben wird, was wir nicht gemeinsam als Wissen teilen.
  • Stefan Keuter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21528 Herr Bundesminister, ich trage diese Frage extra in dieses Plenum, damit wir auch Zuschauer bedienen können, die die Sitzung jetzt an den Fernsehgeräten verfolgen; denn genau diese schriftliche Anfrage ist nicht beantwortet worden. Deshalb die Frage: Wie kommen wir, wie komme ich als gewählter Volksvertreter
    an diese Informationen heran? Und dann eine Antwort, die Sie diesem Plenum vielleicht geben können: Wie viele Milliarden sind bisher als Eigenkapitalhilfen an Unternehmen – Stichwort „Bestrebungen des Staates, sich an der Wirtschaft zu beteiligen“ – geflossen? Das sollte ja kein Geheimnis sein.
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21527 D Das kann man auch beantworten. Es ist nicht so, dass ich Ihnen das jetzt aus dem Kopf sagen kann, weil sich das jeden Tag und jede Woche ändert. Aber das sind alles keine geheimen Informationen. Wir haben entsprechende Kontrollstrukturen in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen. Deshalb werden die Informationen in diesem Rahmen auch alle dargelegt werden, und Sie können sicher sein, dass es Berichte geben wird und dass man über alles – alles! – Bescheid wissen wird.
  • Paul Viktor Podolay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21532 B Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Vizekanzler, wie stehen Sie zu den Forderungen sowohl aus den eigenen Reihen, also von der SPD-Partei, als auch vom Koalitionspartner zum Stopp von Nord Stream 2? Wäre so eine höchst umstrittene Entscheidung überhaupt gerecht gegenüber den beteiligten 100 Unternehmen – davon 50 aus Deutschland – und den deutschen Verbrauchern?
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21532 B Die Bundesregierung hat bisher eine klare Position zu diesem Pipelineprojekt eingenommen, nämlich dass es sich um ein privatwirtschaftliches Vorhaben handelt, für das zahlreiche Genehmigungen vorliegen, auf die Sie zu sprechen kommen. Das ist der Stand der Dinge
  • Paul Viktor Podolay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21532 B Glauben Sie wirklich, dass Spekulationen und Überlegungen solcher Art, also Eskalation statt Entspannung, im Geiste von Willy
    Brandts Entspannungspolitik richtig sind?
  • Olaf Scholz, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . 21532 B Ganz im Sinne von Willy Brandt und Helmut Schmidt glaube ich, dass wir so etwas wie eine neue Ostpolitik brauchen, die allerdings dann ganz klar eine Politik der Europäischen Union sein muss. Wir müssen als Europäische Union dafür Sorge tragen, dass wir es bei all den Unterschieden, die wir in den Gesellschaften haben – wir sind die Vertreter freier, offener Gesellschaften, liberaler Demokratien mit großen Möglichkeiten und freier Wahl bei der Lebensgestaltung –, hinbekommen, dass wir in
    einer friedlichen Welt leben. Deshalb bin ich unverändert der Überzeugung, dass gemeinsame Sicherheit ein politisches Projekt für die ganze Welt ist und dass zum Beispiel die OSZE eine Organisation ist, deren Bedeutung man gar nicht überschätzen kann, auch zur Lösung der Konflikte, die wir gegenwärtig haben.

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TOP 2 Fragestunde

Auf die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 9. September 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/22088).

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 70 Fragen stammten 35 von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgzen Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 13 Fragen, Abgeordnete der Linken mit zwölf Fragen und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen.

Die meisten Fragen, nämlich elf, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit zehn Fragen. Neun Fragen gingen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, je sieben Fragen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war mit sechs Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit fünf Fragen. Je vier Fragen wandten sich an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollte drei Fragen beantworten. Je eine Frage ging an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der Berliner AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erfahren, welche Gründe es dafür gibt, dass die Mittel aus dem Digitalpakt nur langsam an die Schulen abfließen und inwieweit das Antragsverfahren bei der Mittelvergabe ein mögliches Hindernis für die Bundesländer darstellt.

Mündliche Frage 1
Dr. Christoph Hoffmann (FDP): Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache in Leistungsbeschreibungen des Umweltbundesamtes
Antwort: Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU . . . 21532 D
Zusatzfragen
Dr. Christoph Hoffmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 21533 A
Dr. Rainer Kraft (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21533 D
Stephan Brandner (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21534 A
Dr. Götz Frömming (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21534 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21534 D

Mündliche Frage 9
Dr. Götz Frömming (AfD): Gründe für Verzögerungen beim Mittelabfluss aus dem DigitalPakt Schule
Antwort: Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . 21539 C
Zusatzfragen
Dr. Götz Frömming (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21539 D
Tobias Matthias Peterka (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 21540 D
Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21541 A
Dr. Rainer Kraft (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21541 C

Mündliche Frage 10
Dr. Götz Frömming (AfD): Position der Bundesregierung zu einer bundesweiten Maskenpflicht an Schulen
Antwort: Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . 21541 D
Zusatzfragen
Dr. Götz Frömming (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21542 A
Stephan Brandner (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21542 D
Dr. Rainer Kraft (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21543 C

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ZP 1 Aktuelle Stunde zu den Cum Ex Steuerdeals

Die Oppositionsfraktionen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wegen der Cum/Ex-Affäre während seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister scharf angegriffen. Auch von der Unionsfraktion musste sich Scholz in einer von der Linken verlangten Aktuellen Stunde am Mittwoch, 9. September 2020, heftige Kritik wegen des Umgangs der Hamburger Finanzbehörden mit der dortigen Warburg-Bank anhören, die in den Cum/Ex-Skandal verwickelt war.

Linke: Scholz hat den Bundestag getäuscht

Fabio De Masi (Die Linke) erklärte, obwohl Scholz Cum/Ex als Schweinerei bezeichnet habe, habe er in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister dem Warburg-Bankier Olearius mehrfach sein Amtszimmer geöffnet: „Er täuschte darüber wiederholt den Deutschen Bundestag.“ Olearius habe Hamburg um mindestens 160 Millionen Euro Steuergelder betrogen. „Wie viele Straftaten muss ich eigentlich begehen, bis ich einen Termin bei Olaf Scholz bekomme und er einen Blick auf meine Steuererklärung wirft?“, fragte De Masi.

Hamburg habe 2016 47 Millionen Euro krimineller Cum/Ex-Beute verjähren lassen. 2017 sei das Bundesfinanzministerium eingeschritten und habe Hamburg gezwungen, eine erneute Verjährung von 43 Millionen Euro zu unterbinden. Scholz habe sich mit dem Warburg-Bankvertreter Olearius am Tag, als die Weisung des Bundesfinanzministeriums in Hamburg eintraf, getroffen. Durch die bekanntgewordenen Tagebücher von Olearius seien noch weitere Treffen bekannt geworden, von denen Scholz bei einer Befragung im Finanzausschuss nichts berichtet habe. Es habe auch Spenden der Bank an die SPD gegeben, die De Masi als „schmutziges Cum/Ex-Geld“ bezeichnete.

AfD fordert Scholz zum Rücktritt auf

Volker Münz (AfD) nannte Cum/Ex den größten Steuerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik. Man müsse von einer Mischung aus Unfähigkeit der Regierung und Lobbyeinflüssen ausgehen. Dem Finanzminister warf Münz vor, als Bürgermeister zugelassen zu haben, dass 47 Millionen Euro Steuerforderungen gegen die Warburg-Bank verjährt seien.

Das sei drei Tag nach einem Telefonat von Olearius mit Scholz gewesen und „kein  Zufall“. Münz forderte den Rücktritt von Scholz.

Minister weist Vorwürfe zurück

Der Finanzminister wies die Vorwürfe zurück: „Es darf nicht passieren. Und es ist nicht passiert“, sagte er. Cum/Ex sei von Anfang an kriminelles Handeln gewesen. Es sei überzeugt, dass es gelingen werde, „die offenen Fälle aufzuklären und Milliarden an Steuergeld zurückzuholen. Zu Vorwürfen, er habe sich von Olearius beeinflussen lassen, sagte Olaf Scholz, er könne „sehr störrisch sein“ und lasse sich „noch lange nicht beeindrucken“.

Scholz kündigte an, auf internationaler Ebene dafür zu sorgen, „dass all diese Gestaltungsmodelle nicht mehr funktionieren“. Er stehe „an vorderster Stelle derjenigen, die diesen Kampf führen“.

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TOP 3 Ändeurng des Kraftfahrzeugsteuergestzes

Die Bundesregierung will den Umstieg auf elektrische Antriebe fördern. Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals über einen Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) debattiert. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden

Kern des Gesetzentwurfs ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. „Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken“, sei zudem eine „noch stärkere Berücksichtigung der C02-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor“ geplant, heißt es im Entwurf.

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge will die Regierung besonders mittelständische Betriebe entlasten. (sas/07.09.2020)

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Antrag der AfD: ZP 2, 3 Beendigung des Bundeswehreinsatzes in Mali

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeswehr unverzüglich aus Mali abziehen“ (19/22118) befasst. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Debatte zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion (19/22187), der ebenfalls den Einsatz in Mali zu beenden sucht und „alle Soldaten nach Hause holen“ möchte, zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die Abgeordneten begründen ihre Forderung  nach einem Rückzug aus Mali damit, dass nach dem Militärputsch in Mali im August dieses Jahres der bisherige Kooperationspartner der Bundesrepublik Deutschland, die legitime und völkerrechtlich anerkannte Regierung der Republik Mali, weggefallen sei.

Es sei zudem die erklärte Absicht der „Militärjunta“ in Mali, nicht zur politischen Versöhnung und Beilegung ethnischer und sozioökonomischer Verwerfungen beitragen zu wollen, sondern im Gegenteil, den politisch zu lösenden Konflikt noch zu verschärfen. Ein solcher Konfrontationskurs dürfe nicht mitgetragen werde, heißt es in dem Antrag (19/22187). (ste/09.09.2020)

 

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TOP 5 Steuerübereinkommen Gewinnverkürzung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem „Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung“ (19/20979) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Steuerabkommen sollen geändert werden

Derzeitige Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen seien vor allem von multinationalen Konzerne zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt worden, schreibt die Bundesregierung. Daher sollen die in Doppelbesteuerungsabkommen geregelten Möglichkeiten einer „Nichtbesteuerung durch Umsetzung der steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS)“ beseitigt werden, die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind. Hierzu gehört vor allem die Umsetzung eines Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch entsprechend Aktionspunkt 6 des BEPS-Aktionsplans.

Mit dem Vertragsgesetz soll das von Deutschland am 7. Juni 2017 unterzeichnete „Mehrseitige Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ ratifiziert und mit den steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans umgesetzt werden. Je nach Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragsstaat sollen die unter das Übereinkommen fallenden deutschen Steuerabkommen entsprechend den Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans geändert werden. (sas/09.09.2020)

 

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TOP 6 China-Politik der EU

Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, über die Antwort der Bundesregierung (19/20346) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Weg zu einer gemeinsamen wertebasierten und realistischen China-Politik der EU“ (19/17687) debattiert. Mitberaten wurde in der halbstündigen Debatte ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Menschenrechtsverletzungen in China laut verurteilen“ (19/22108). Der Ausschuss wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Die Beratung eines Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ein Europa der Vaterländer von Lissabon bis Wladiwostok als Antwort auf den Wiederaufstieg Chinas“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

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TOP 7 Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Regierung: Schnellerer Weg aus den Schulden

Laut Bundesregierung ist die angestrebte Neuregelung Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Mit der Gesetzesänderung sollen zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung umgesetzt werden.

Geplant ist so in erster Linie, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung können Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllter Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Dies soll ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang geben.

Neuregelung bis 2025

Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren gelten. Sie ist jedoch zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet und soll dann evaluiert werden. Eine Übergangsregelung ist außerdem für Insolvenzverfahren geplant, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden. In diesen Fällen soll sich laut Bundesregierung der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren, der für eine Befreiung von der Restschuld erforderlich ist, um so viele volle Monate verkürzen, wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrags vergangen sind. Daneben besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erreichen.

Insolvenzbedingte Verbote beruflicher Tätigkeiten sollen künftig mit Ablauf der Entschuldungsfrist außer Kraft treten. Bei erlaubnis- und zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist jedoch erneut eine Genehmigung dafür einzuholen. Verlängert werden soll hingegen die Sperrfrist für ein zweites Restschuldbefreiungsverfahren: Sie wird von zehn auf elf Jahre erhöht. Das zweite Verfahren soll dann auch einer längeren Verfahrensdauer von fünf Jahren unterliegen. Die Verkürzung des Verfahrens solle nicht dazu führen, dass Schuldner im Falle einer späteren Wiederverschuldung schneller zu einer zweiten Entschuldung kommen können, erklärt die Bundesregierung. (sas/09.09.2020)

 

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10. Juli 2020 (173. Sitzung)

TOP 8 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2019

Im Jahr 2019 sind 13.529 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden – 340 mehr im Vorjahr. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2019 (19/21900) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, beraten hat.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marian Wendt, (CDU/CSU) zeigte sich sehr erfreut über den Anstieg. Jede Petition, so machte er deutlich, werde vom Ausschuss „entgegengenommen, sorgfältig geprüft und beschieden“ – anders als bei kommerziellen Petitionsplattformen. „Wir sind das Original“, sagte Wendt. Kein Ausschuss des Bundestages habe eine solche Bürgernähe wie der Petitionsausschuss, betonte er.

AfD: Direkte Demokratie weiter ausbauen

Dass sich seit 2017 der „kontinuierliche Rückgang an Petitionen“ umgekehrt habe, sei dem Einzug der AfD in den Bundestag geschuldet, befand Johannes Huber (AfD). Es sei gelungen, mehr Menschen zurück in den politischen Diskurs zu bringen, sagte er.

Leider stelle jedoch das in Artikel 17 des Grundgesetzes festgeschriebene Petitionsrecht aktuell die einzige Möglichkeit – neben direkten Anfrage an die Abgeordneten – für die Bevölkerung dar, während einer Legislaturperiode an den Bundespolitik direkt mitzuwirken, sagte Huber. Seine Fraktion wolle daher die direkte Demokratie weiter ausbauen, machte der AfD-Abgeordnete deutlich.

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TOP 20 Marktwirtschaft – Einführung einer Beteiligungsbremse

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, einen Antrag der FDP mit dem Titel „Vorfahrt für die Marktwirtschaft – Einführung einer Beteiligungsbremse“ (19/22107) erörtert. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

AfD: Staat darf kein Unternehmer sein

Für die AfD kritisierte Enrico Komning das Agieren der Bundesregierung. Der Minister handle gegenläufig zu dem, was er in Strategien festhalte; Krisen würden genutzt, um ein staatskapitalistisches Modell zu installieren. Die Beteiligungen des Staates folgten keinen wirtschaftlichen Notwendigkeiten, so Komning.

Seiner Ansicht nach darf der Staat gar kein Unternehmer sein. Er müsse die Voraussetzungen für Wettbewerb gewährleisten und dürfe ausschließlich seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge nachkommen – etwa ein digitales Breitbandnetz gewährleisten sowie ein flächendeckendes Mobilfunknetz.

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TOP 10 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Die parlamentarische Sommerpause hat dem Bewusstsein, dringend handeln zu müssen, keinen Abbruch getan. Diesen Eindruck konnten Zuhörer jedenfalls gewinnen, wenn sie der Debatte über den Entwurf der Bundesregierung für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (19/21978) gefolgt sind. Am heutigen Donnerstag, 10. September 2020, debattierte der Bundestag erstmals über das Vorhaben, dessen Kern es ist, Werkverträge und Leiharbeit in großen Fleischfabriken zu verbieten. Nach einigen heftigen Corona-Ausbrüchen unter Mitarbeitern von Schlachthöfen war vor der Sommerpause eine Debatte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen der oft aus Osteuropa stammenden Mitarbeiter entbrannt.

AfD kritisiert Eingriff in die unternehmerische Freiheit

Uwe Witt (AfD) kritisierte, dass erst die Corona-Skandale die Bundesregierung aus ihrem jahrelangen „Dornröschenschlaf“ gerissen hätten und bezweifelte, dass die Missstände in den Fabriken durch mehr Kontrollen behoben werden können. Erst der Sparkurs der Regierung beim Zoll habe doch dazu geführt, dass die Kontrolldichte so stark gesunken sei, sagte er.

Das völlige Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit bezeichnete Witt als unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und forderte eine 15-Prozent-Quote für Werkverträge im Kernbereich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Arbeitsschutz in Betrieben soll laut Gesetzentwurf künftig besser kontrolliert und Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft sollen verboten werden. Die Leistungsfähigkeit des deutschen Arbeitsschutzsystems hänge neben der entsprechenden Umsetzung der Vorgaben durch die Arbeitgeber maßgeblich von einer transparenten und passgenauen Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden ab, schreibt die Regierung. Das Arbeitsschutzgesetz enthalte dazu aber derzeit keine Vorgaben. Vor allem über die Kontrolldichte würden die Arbeitsschutzbehörden nach eigenem Ermessen entscheiden, was in der Praxis seit Jahren zu rückläufigen Betriebsbesichtigungen geführt habe. „Dieser negative Trend soll gestoppt werden“, heißt es in dem Entwurf.

Bund und Länder sollen auf Grundlage einheitlicher Standards den Arbeitsschutzvollzug weiter verbessern. Unter anderem soll betriebsbezogen eine jährliche Mindestbesichtigungsquote eingeführt werden. Diese soll durch die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) flankiert werden. Dadurch soll gleichzeitig mehr Transparenz bei den Kontrollen und den Datenlieferungen aus den Ländern hergestellt werden.

Kein Fremdpersonal mehr in der Fleischverarbeitung

Als eine der „zentralen Maßnahmen“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie bezeichnet die Regierung die Vorgabe, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern soll damit künftig verboten werden. Für Verstöße ist eine entsprechende Bußgeldtabelle vorgesehen. Das Verbot soll nicht für Handwerksbetriebe gelten, die in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung tätig sind.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die Arbeitszeit in der Fleischindustrie künftig elektronisch zu erfassen. Für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften sollen Mindestanforderungen festgelegt werden. Eine Dokumentationspflicht im Hinblick auf die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften soll die Überwachungstätigkeit der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger unterstützen. (che/10.09.2020)

 

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ZP 11 Ganztagsbildung im Grundschulalter

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 zu realisieren. Über den entsprechenden Antrag der Grünen (19/22117) debattierte der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, und überwies ihn zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit Ausnahme der AfD-Fraktion bekannten sich alle Fraktionen ausdrücklich zum Ausbau der Ganztagsbetreuung. Zugleich wurde in der Debatte moniert, dass bislang noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt worden sei, um das Projekt zu realisieren.

AfD: Ganztagsbetreuung kein Allheilmittel

Der AfD-Parlamentarier Martin Reichardt betonte in der Debatte, seine Fraktion sperre sich zwar nicht gegen den Ausbau der Ganztagsbetreuung, allerdings sei dies kein „Allheilmittel“ in der Bildungspolitik.

Es sei nicht nachweisbar, dass durch Ganztagsschulen das Bildungsniveau der Schüler gesteigert werden könnte. Kinder bräuchten auch keine verplante Daueranleitung, sondern Zeit für ihre Freunde und Familien. Das Vorhaben sei auch eher dafür gedacht, das traditionelle Familienbild zu unterminieren. (aw/10.09.2020)

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ZP 9 Aktuelle Stunde – Extremismus bekämpfen

„Im Kampf gegen Extremisten sollten sich alle Demokraten stets einig sein.“ Das betonte Dr. Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), zu Beginn seiner Rede während der von den Koalitionsfraktionen anberaumten Aktuellen Stunde mit dem Thema „Keine Toleranz für die Feinde der Demokratie: Extremismus bekämpfen, Polizei und Justiz stärken“ am Donnerstag, 10. September 2020. Es sei daher eine „demokratische Minderleistung“, wenn Gewalttaten und extremistische Vorfälle nur dann angeprangert werden, wenn es in die jeweilige politische Agenda hineinpasst, sagte Krings. Die Bundesregierung, so betonte der Staatssekretär, sei auf keinem Auge blind. „Wir verfolgen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Linksextremismus und Islamismus gleichermaßen mit der gebotenen Härte und Konsequenz.“

AfD spricht von Fake News und Heuchelei

Dr. Gottfried Curio (AfD) nannte es Fake News, wenn „ein Fototermin auf der Reichstagstreppe samt Schwenken internationaler Fahnen“ zum „Sturm auf den Reichstag“ aufgeblasen werde. Absperrungen zu durchbrechen sei nicht akzeptabel. Ebenso wenig, wie dies „zum Putsch hochzustilisieren, nur um nicht genehme Protestler per Kontaktschuld einzuschüchtern“, sagte der AfD-Abgeordnete.

Es sei eine Heuchelei, wenn „ein paar Leute auf den Reichstagstreppen“ als Staatskrise gesehen werden, „drei Tage Bürgerkrieg gegen die Polizei“ – wie in Leipzig geschehen – den Regierenden aber „kein Wort wert sind“.

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TOP 12 Familienentlastung und Behinderten-Pauschbeträge

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2021 steigen. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Familienentlastungsgesetz (19/21988) vor, das der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten hat. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985) zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

 

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Antrag der AfD: TOP 13 Aktionsplan gegen linksextremistische Gewalt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, über zwei Anträge der AfD-Fraktion zum Thema Linksextremismus debattiert. In dem ersten Antrag fordert die Fraktion einen „Bundeseinheitlichen Aktionsplan 2020 gegen linksextremistische Gewalt und Terror – Null Toleranz statt Eskalation“ (19/22189). Mit der zweiten Vorlage macht sie sich für die „Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“ (19/22203) stark. Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD hält die linksextremistische Gewalt, insbesondere jene, die sich gegen Polizisten wende, für zu unbeleuchtet in der politischen Debatte. Das geht aus dem Antrag der Fraktion hervor (19/22189), der eine entsprechende Null-Toleranz-Politik des Staates gegenüber jener Gewaltanwendung fordert. Die Ständige Konferenz der Innenminister, so steht es in der Vorlage, solle sich zu einer zeitnahen Sondersitzung zusammenfinden, um ein dauerhaftes, konsequentes und vor allem bundeseinheitliches Vorgehen gegen die gewaltbereite linksextremistische Szene zu koordinieren“.

Darüber hinaus wünscht sich die Fraktion dauerhaft verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunktorten, bessere Ausrüstung für Sicherheitsbeamte  sowie eine bundesweite Werbekampagnen mit Bezuschussungen aus Haushaltsmitteln des Bundes zur Warnung der Öffentlichkeit über die subtile Unterwanderung gesellschaftlicher Strömungen durch Linksextremisten und damit einhergehende Radikalisierungen, die in Gewalt enden“.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (19/22203) fordert die Fraktion, schnellstmöglich die für Beschaffung und den Einsatz erforderlichen Rahmenbedingungen für die Bundespolizei zu schaffen. Die von der Bundespolizei benötigten Distanz-Elektroimpulsgeräte sollten schnellstmöglich beschafft werden.

Ferner will die Fraktion mit intensiven Schulungsmaßnahmen einen sachgerechten und rechtskonformen Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten sicherstellen.(sas/ste/vom/10.09.2020)

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Anträge der AfD: TOP 14 Zukunft der Krankenhäuser

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, erstmals eine halbe Stunde lang über einen Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Krankenhauszukunftsgesetz (19/22126) debattiert. Der Entwurf wird nun zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Krankenhäuser in der Fläche erhalten – Wirtschaftliche Basis sichern, Bundesländer angemessen beteiligen“ (19/22185) im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass aus dem Bundeshaushalt drei Milliarden Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Mit einem „Krankenhauszukunftsfonds“ sollen notwendige Investitionen gefördert werden, etwa in moderne Notfallkapazitäten und in eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser in der internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung. Gefördert werden sollen auch die Digitalisierung der Ablauforganisation, der Kommunikation, der Telemedizin, der Robotik, der Hightechmedizin und der Dokumentation.

Darüber hinaus sollen Investitionen in die IT– und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützt werden. Dazu ist vorgesehen, den Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet wurde, zu erweitern. Die Laufzeit des Fonds soll zudem um zwei Jahre verlängert werden. In der Pflegeversicherung sollen die bis Ende September 2020 befristeten coronabedingten Regelungen bis Ende Dezember 2020 verlängert werden. Erlösrückgänge der Krankenhäuser im  Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 sollen durch Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig ausgeglichen werden können.

Geplant ist darüber hinaus, beim Kinderzuschlag die bis Ende September 2020 vereinfachte Berücksichtigung des Vermögens ebenfalls bis Ende Dezember 2020 zu verlängern. Dies soll auch für die coronabedingten Regelungen für pflegende Beschäftigte gelten. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung sowie das Pflegeunterstützungsgeld sollen bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden können. Auch werden Monate, in denen wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen erzielt wurde, bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz auf Antrag nicht berücksichtigt. Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu Covid-19-Freistellungen in Anspruch genommen haben, sollen verbleibende Monate weiterhin in Anspruch nehmen können.

Antrag der AfD

Die AfD möchte die Ausstattung im deutschen Gesundheitswesen weiter sicherstellen, kritisiert aber, dass die Bundesländer der vorgesehenen Finanzierung der Investitionskosten in den Krankenhäusern nicht nachkämen. Bundesmittel seien deshalb an die Leistungen der Länder zu knüpfen, schreiben die Abgeordneten (19/22185).

Konkret fordert die Fraktion, die „im Koalitionsentwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes vorgesehenen Bundesmittel an Krankenhäuser“ jeweils nur dann zu bewilligen, „wenn das jeweilige Bundesland diese mit 30 Prozent eigenen Haushaltsmitteln aufstockt“. (vom/sas/ste/09.09.2020)

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TOP 15 Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Der Bundestag hat Haftentschädigung neu geregelt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm er am Donnerstag, 10. September 2020, einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (19/17035) an. Die AfD und die Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf, die FDP enthielt sich. In zweiter Beratung hatte der Bundestag zudem einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22205) zu dem Bundesratsentwurf ab.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/15785) ab. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der FDP zur Entschädigung von zu Unrecht Inhaftierten (19/17744) und einen Antrag der Linken für eine Neuregelung der Haftentschädigung (19/17108) ab. Den Antrag der FDP unterstützte neben den Antragstellern die Linksfraktion, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten. Die Grünen enthielten sich. Dem Antrag der Linken stimmten neben den Antragstellern nur noch die Grünen zu. Zu allen Abstimmungen hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20659).

Angenommener Gesetzentwurf des Bundesrates

Dem angenommenen Gesetzentwurf des Bundesrates zufolge wird der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag angehoben. Wie es dort heißt, sei es ist dringend geboten, die Entschädigung nach fast neun Jahren wieder einmal anzuheben. Eine Verdreifachung des mit 25 Euro als zu gering kritisierten Satzes sei erforderlich, aber auch ausreichend, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des Gesetzes Rechnung zu tragen.

Wie erläutert wird, gewährt der Staat für einen Freiheitsentzug aufgrund gerichtlicher Entscheidung eine Entschädigung, wenn die Freiheit zu Unrecht entzogen wurde. Die Entschädigung erfasse neben dem Ersatz des Vermögensschadens auch den Ersatz des immateriellen Schadens in Form einer Pauschale pro Hafttag.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Auch die AfD-Fraktion wollte die Haftentschädigung neu gestalten. Eine Beibehaltung der aktuellen Regelung sei unangemessen, heißt es in dem Entwurf (19/15785). In diesem verwies die Fraktion auf einen Beschluss der Konferenz der Justizminister vom November 2017, nach dem die Bundesregierung gebeten werden sollte, einen Gesetzentwurf für eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung vorzulegen.

Die AfD-Vorlage sah unter anderem vor, den Entschädigungsanspruch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, auf 100 Euro und, sofern die Freiheit länger als ein Jahr entzogen wurde, auf 200 Euro je angefangenen Tag des Freiheitsentzugs zu erhöhen.

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TOP 16 Arbeitsbedingungen Gig- u. Crowdworking

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, erstmals eine halbe Stunde lang zwei Anträge der Fraktion Die Linke für bessere Arbeitsbedingungen im sogenannten Gig – und Crowdworking erörtert. Mit diesen Begriffen wird das Arbeitsmarktsegment im Bereich von Online-Plattformen bezeichnet, in dem Arbeitgeber kurzfristige Aufträge an zumeist selbstständige Auftragnehmer vergeben – wie etwa im Bereich der Fahrtenvermittlung oder der Essenslieferdienste.

Der Antrag „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei ortsgebundener Plattformarbeit“ (19/16886) und der Antrag „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit“  (19/22122) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Europa ist es wert – Für einen solidarischen und ökologischen Wiederaufbau und einen starken EU-Haushalt 2021-2027“ (19/20564), der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ein EU-Haushalt ohne Sanktionsmechanismen gegen souveräne Mitgliedstaaten“ (19/20570) und der FDP-Fraktion mit der Überschrift „Europas Chancen nutzen – für einen zukunftsweisenden Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2021-2027“ (19/20580) nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

Abgelehnt wurden hingegen Anträge von FDP und Grünen ab, die sich unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft befassen. Zu den beiden Vorlagen mit den Titeln „Gute Mobilität für europäische Bürger – Schwerpunkte in der Verkehrspolitik während der deutschen Ratspräsidentschaft“ (19/20043) und „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft für eine europäische Verkehrswende“ (19/19558) hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/20660). Den FDP-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab, den Antrag der Grünen unterstützte auch die Linksfraktion.

Neuer Antrag der AfD

Bei den Verhandlungen über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU sollten laut AfD keine Änderung des Rechtsstaatsmechanismus vorgenommen werden. Dafür solle sich die Bundesregierung einsetzen, heißt es im überwiesenen Antrag der AfD (19/20570).

Auch solle die Rechtsstaatlichkeit  nicht mit den Mittelauszahlungen aus dem EU-Haushalt verknüpft werden, schreiben die Abgeordneten.

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TOP 17 Fairer Wettbewerb – Abmahnungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer (19/12084) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/22238) angenommen. AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich. In zweiter Lesung wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22262) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt, in dritter Lesung scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (19/22263). In beiden Fällen stimmte nur die Linksfraktion mit den Grünen.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs (19/13205) ab. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten darüber hinaus gegen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen“ (19/13165). Die Linke und die Grünen enthielten sich. Schließlich scheiterten auch die Grünen mit ihrem Antrag mit dem Titel „Abmahnungen – Transparenz und Rechtssicherheit gegen Missbrauch“ (19/6438), der neben den Antragstellern nur noch von der Linken unterstützt wurde.

Angenommener Regierungsentwurf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/12084) vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen: Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen wurden höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen beschlossen. Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Automobilen wurde eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet.

Wie es in dem Entwurf heißt, mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Abgelehnter AfD-Gesetzentwurf

Oberstes Ziel des Gesetzentwurfs der AfD (19/13205) war es, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern, ohne die Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes in Deutschland zu gefährden. Die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb, zumal hierfür keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar sei.

Zum zweiten sollte die Gesetzesänderung keine Anreize für vermehrte gerichtliche Auseinandersetzungen schaffen, hieß es weiter in dem Entwurf. Deshalb sei es notwendig, dass die Abmahnung ihre Bedeutung als Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung beibehält.

 

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Antrag AfD ZP 11/12 Abstrakte Normenkontrolle – Düngeverordnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, in namentlicher Abstimmung einen Antrag der AfD-Fraktion auf verfassungsrechtliche Überprüfung der Düngeverordnung (19/19158) abgelehnt. 545 Abgeordnete stimmten gegen, 80 Abgeordnete für den Antrag, zwei Abgeordnete enthielten sich.

Abgelehnt wurde darüber hinaus ein Antrag der FDP-Fraktion (19/11109), die eine praxisgerechte Düngeverordnung für echten Umweltschutz will. Nur die Antragsteller stimmten dafür, die AfD enthielt sich. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte Beschlussempfehlungen zum Antrag der AfD (19/20235) und zum Antrag der FDP (19/13642 Buchstabe a) vorbereitet.

Abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem abgelehnten Antrag schrieb die AfD, es bestünden Zweifel an der förmlichen und sachlichen Vereinbarkeit der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung mit dem Grundgesetz. Abgeordnete des Bundestages sollten sich daher in ausreichender Zahl zusammenfinden, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei.

Die Fraktion sieht die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes sowie die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 von Landwirten gefährdet. Durch die angestrebte Düngereduktion von 20 Prozent und Düngeverboten in bestimmte Zonen komme es zu Ernteverlusten und einer niedrigeren Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Die Berechtigung, eine abstrakte Normenkontrolle zu initiieren, ist als Minderheitsrecht ausgestaltet und steht einem Viertel der Mitglieder des Bundestages zu.

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TOP 19 Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Das Freizügigkeitsgesetz/EU soll überarbeitet werden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften im Unionsrecht (19/21750) debattiert. Der Entwurf soll nun im federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat weiterberaten werden.

Regierung: Umsetzung nicht ausreichend

Mit der Gesetzesänderung soll das Freizügigkeitsgesetz/EU entsprechend der Vorgaben der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie angepasst werden. Konkret geht es um die Umsetzung des Artikels 3 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG, der den Zuzug von Familienangehörigen der Seitenlinie und von Lebenspartnern regelt, die keine EU-Bürger sind.

Vor dem Hintergrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland ist die Bundesregierung „nach erneuter Prüfung im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung“ zu der Auffassung gekommen, dass die Umsetzung der genannten Richtlinienbestimmung bislang nicht ausreichend ist.

Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Defizite korrigiert werden. Die geplante Änderung soll nun den Zugang anderer Verwandter als der engen Familienangehörigen von EU-Bürgern, die selber keine EU-Bürger sind, erleichtern – etwa dann, wenn diese auf Pflege angewiesen sind. Gemeint sind Verwandte wie etwa Onkel, Tante, Neffe und Nichte. (sas/ste/10.09.2020)

 

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TOP 20 Intelligente COVID-19-Strategie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Praxistaugliche und intelligente Covid-19-Teststrategie“ (19/22114) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

 

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TOP 21 Passgesetz

Die Bundesregierung will Dokumentenfälschung unterbinden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (19/21986) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Manipulationen durch „Morphing“ verhindern

Ziel des geplanten Gesetzes ist es vor allem, Manipulationen bei der Passbeantragung und unerlaubten Grenzübertritten vorzubeugen. Dazu sollen in Zukunft Fotostudios und Fotografen verpflichtet werden, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden.

Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis sei nicht mehr möglich, schreibt die Bundesregierung. Hintergrund der Regelung ist das sogenannte „Morphing„: Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen. Möglich ist das bereits durch frei verfügbare Computerprogramme. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaberin oder deren Inhaber das Dokument nutzen. Unter Umständen ermöglicht es dann nämlich auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes.

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokuments mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen. Mit der neuen Regelung soll es Polizisten im Fahndungsfall erlaubt sein, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln. (sas/10.09.2020)

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TOP 22 Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. September 2020, in erster Lesung mit dem Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/20596) befasst und den Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Sonderregelung zur Kandidatenaufstellung

Ziel der Gesetzesänderung ist eine Sonderregelung zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie. Die jüngsten Erfahrungen im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigten, „dass Situationen möglich sind, in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist“, heißt es im Entwurf.

Das Bundesinnenministerium solle daher für Fälle einer Naturkatastrophe oder ähnlicher Ereignisse höherer Gewalt, aufgrund derer Versammlungen zur Kandidatenaufstellung ganz oder teilweise unmöglich sind, „durch Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber“ zulassen können, um deren Benennung ohne Versammlungen zu ermöglichen.

Elektronische Vorverfahren

Dies könnte der Vorlage zufolge „in der Weise geschehen, dass schriftlich Vorschläge eingereicht werden können, die Kandidaten sich jedenfalls schriftlich mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege allen Stimmberechtigten vorstellen können, dann aber jedenfalls die Schlussabstimmung in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgt“. Bei Listenaufstellungen „könnten vorbereitende Schritte auf elektronischem Wege oder zum Beispiel eine weitere Kandidatur für einen anderen Listenplatz in einem weiteren Briefwahlgang ermöglicht werden“, heißt es in der Begründung weiter.

Danach könnten elektronische Verfahren dabei „allenfalls zur Vorermittlung, Sammlung und Vorauswahl der Bewerbungen benutzt werden, also nur im Vorfeld und als Vorverfahren zur eigentlichen, schriftlich mit Stimmzetteln und geheim durchzuführenden Abstimmung der Stimmberechtigten über die Kandidaturen“. Dabei sei zu sichern, dass jeder Stimmberechtigte ein Vorschlagsrecht hat, allen Kandidaten Gelegenheit gegeben wird, sich und ihr Programm vorzustellen, und dass geheim gewählt wird. (sto/sas/10.09.2020)

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TOP 23 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Demnach sei die Covid-19-Pandemie noch nicht überwunden und viele Unternehmen seien aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Dies soll geschehen durch eine Änderung der Paragrafen 1 und 2 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, indem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden wird. (vom/10.09.2020)

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11. September 2020 (174. Sitzung)

TOP 24 Beschleunigung von Investitionen

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Investitionen (19/22139) beraten. Darüber hinaus stand – ebenfalls in erster Lesung – ein Gesetzentwurf der FDP zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten (19/22106) auf der Tagesordnung. Die Vorlagen wurden im Anschluss an die einstündige Debatte an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur weiteren Beratung überwiesen.

Minister will die Verfahren straffen

Wenn Verkehrsinfrastrukturprojekte zu schleppend umgesetzt werden, liegt das aus Sicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nicht am fehlenden Geld. Dank der Politik der Großen Koalition könne in Rekordhöhe investiert werden, sagte der Minister. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, seien innerhalb der vergangenen drei Jahre schon drei Gesetzespakete geschnürt worden. „Nun liegt ein viertes Paket vor, das meiner Meinung nach nicht das letzte in dieser Legislaturperiode sein wird“, sagte Scheuer. Der Gesetzentwurf beruhe auf Maßnahmen, die der Koalitionsausschuss am 8. März 2020 beschlossen habe.

In den Blick nehme man dabei das vorgelagerte Raumordnungsverfahren und das nachfolgende Gerichtsverfahren. „Auch hier lassen sich die Verfahren straffen“, zeigte sich der Minister überzeugt. Das bedeute aber nicht, so Scheuer weiter, dass die Bürger oder die Umweltschutzverbände „um die Möglichkeit gebracht werden, Einwände gegen ein Vorhaben zu erheben“. Nicht aber im Raumordnungsverfahren, so Scheuer, sondern bei der Planfeststellung.

AfD: Investitionsoffensive für Straßen und Brücken

Dr. Dirk Spaniel (AfD) sagte, das vorgelegte Gesetz sei „im Grundsatz mehr als überfällig“. Die Langsamkeit bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland habe mittlerweile Weltruf, befand er. Eine schnellere Realisierung von Großprojekten wie dem Berliner Flughafen oder Stuttgart 21 sei ein Schlüsselfaktor, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Industriestaates zu erhalten. Gleichwohl handle es sich bei dem Gesetz um eine Mogelpackung, sagte der AfD-Abgeordnete. Unter dem Deckmantel des Infrastrukturausbaus wolle Minister Scheuer „vorwiegend Schiene und Windkraft ohne Bürgerbeteiligung und Einspruchsrechte ausbauen“.

Es gehe dem Minister also nicht um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, urteilte Spaniel. Scheuer wolle nicht die volkswirtschaftlichen Schäden durch Staus und marode Brücken beseitigen, sondern vertuschen, „dass ihre Klimaideologie an ihre Grenzen gerät“. Das demnächst knappe Geld in Deutschland dürfe nicht verschleudert werden, forderte er. Daher brauche es eine Investitionsoffensive für Straßen und marode Brücken.

 

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Antrag AfD TOP 23 Verkehrspolitik

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, einen Antrag der AfD-Fraktion zur Planung von Autobahnbaustellen mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Konkret forderte die Fraktion, „Autobahnbaustellen zügiger, sicherer sowie umwelt- und autofahrerfreundlicher“ durchzuführen (19/20691). Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22219).

Darüber hinaus wurde ein weiterer Antrag der AfD beraten, der synthetische Kraftstoffe oder Biokraftstoffe mit Wasserstoff gleichstellen möchte (19/22186). Er soll nun im federführenden Verkehrsausschuss weiterberaten werden. Ein dritter Antrag der AfD mit dem Titel „Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf geeigneten Bundes- und Landstraßen (Tempo 80)“ war von der Tagesordnung abgesetzt worden.

AfD: Berechtigte und überfällige Forderung

In der Aussprache verwies Thomas Ehrhorn (AfD) auf die hohe Anzahl an Staus durch Autobahnbaustellen, „an denen monatelang erkennbar überhaupt niemand arbeitet“. Völlig planlos, so der AfD-Abgeordnete, seien in den vergangenen Jahren bis zu 600 Autobahnbaustellen gleichzeitig eingerichtet worden. „Das ist nicht machbar“, befand Ehrhorn. Zum einen gebe es dafür zu wenig qualifizierte Baufirmen. Zum anderen komme es daher zu Engpässen bei den benötigten Baumaterialien. Die dadurch entstehenden Staus verursachten der deutschen Volkswirtschaft jährlich einen Schaden von 80 Milliarden Euro und stellten zudem Unfallschwerpunkte dar.

Das Problem, so Ehrhorn, sei nicht neu. Schon in der vorletzten Wahlperiode habe der heutige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) – damals als Verkehrs-Staatssekretär – Änderungen der entsprechenden Richtlinien angekündigt, die es aber bis heute nicht gebe. Die Forderung seiner Fraktion, dass die Baustellen sinnvoll verkürzt werden sollten und grundsätzlich an 24 Stunden und sieben Tagen gearbeitet werden sollte, seien also „berechtigt und überfällig“.

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TOP 24 Berufliche Bildung

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, den Berufsbildungsbericht 2020 der Bundesregierung (19/19250) beraten. Gegenstand der ersten Beratung waren zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zukunft für Deutschlands Wohlstand – Berufliche Bildung stärken“ (19/22193) sowie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Ausbildung in der Krise – Perspektiven für junge Menschen sichern“ (19/20165) und „Meisterstück für Gleichwertigkeit – Masterplan zur Stärkung der beruflichen Bildung“ (19/21721). Die Anträge wurden zusammen mit dem Berufsbildungsbericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Ebenfalls erstmals beraten wurden Anträge der Fraktion Die Linke zur Reform der Gesundheitsfachberufe (19/22121) und zur Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher (19/22120). Der erstgenannte Antrag der Linken wird federführend im Gesundheitsausschuss, der zweite Antrag der Linken federführend im Familienausschuss beraten.

Anträge abgelehnt

Der Bundestag lehnte überdies einen Antrag der FDP-Fraktion (19/3460) ab, in dem gefordert wurde, die Begabtenförderung für Auszubildende zu öffnen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vor (19/17549). Die AfD unterstützte den FDP-Antrag, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion (19/19486), der dazu aufforderte, Auszubildende in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/22220). Nur die Antragsteller stimmten für die Initiative, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

„Einbruch nicht so stark wie befürchtet“

In der Debatte kamen mehrere Redner von CDU/CSU und SPD zum Schluss, dass der Ausbildungs- und Berufsbildungsmarkt sich derzeit zwar nicht positiv darstelle, aber trotz der Corona-Krise nicht so stark eingebrochen sei wie zwischendurch von vielen befürchtet worden war. Die Opposition warf hingegen der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), vor, nicht genug für den Ausbildungsmarkt zu tun.

Anja Karliczek betonte, dass gerade die letzten Monate gezeigt hätten, was die berufliche Bildung für Deutschland leiste. „Denn dass wir bisher so gut durch die Krise gekommen sind, hat ganz viel mit den Menschen zu tun, die unser Land in diesen Tagen tragen.“ Dabei nannte sie als Beispiele gute ausgebildete Pflegekräfte, Einzelhandelskaufleute und Laborfachkräfte.

Ministerin: Ausbildungsplatzangebot größer als die Nachfrage

Karliczek wies darauf hin, dass der Ausbildungsmarkt um acht Prozent geschrumpft sei – sowohl bei den angebotenen Ausbildungsplätzen als auch bei den Ausbildungsplatzsuchenden. Es stünden aber immer noch mehr Plätze zur Verfügung als nachgefragt würden, trotz der Krise. Das sei für die Bewerber eine gute Nachricht, für die Wirtschaft stelle sich das aber anders dar. Karliczek sagte: „Weniger Auszubildende heute bedeuten weniger Fachkräfte morgen. Und das in einer Zeit, in der wir Fachkräfte dringend brauchen.“

Um die duale Ausbildung zu stärken, habe die Bundesregierung deshalb Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen, wenn sie ihr Ausbildungsniveau erhalten oder erhöhen. Ferner gebe es Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn Auszubildende nicht in Kurzarbeit geschickt werden, es gebe Übernahmeprämien, wenn kleine und mittlere Unternehmen Auszubildende aus insolventen Unternehmen übernehmen. Sie betonte, dies seien Maßnahmen, „damit die duale Ausbildung stark durch die Corona-Krise kommt, damit junge Menschen gute Startchancen behalten, damit exzellente Fachkräfte die Wirtschaft beleben und damit das Innovationsland Deutschland auch zukünftig Innovationsland bleiben kann.“

AfD: Besorgniserregende Trends

Dr. Götz Frömming (AfD) sagte, dass sich trotz einiger veralteter Daten im Bericht – die Zahlen beziehen sich auf 2019 – einige langfristige Trends ablesen ließen. Er unterstrich: „Und diese sind besorgniserregend.“ Im Zeitraum von 2008 bis 2019 habe es einen Rückgang von abgeschlossenen Ausbildungsverträgen von 15 Prozent gegeben. Ein Grund dafür sei die demografische Krise. Es gebe immer weniger Kinder, vor allem immer weniger deutsche Kinder. Das führe zu immer weniger Schulabgängern. Innerhalb von zehn Jahren sei deren Zahl um 100.000 zurückgegangen.

Hinzu komme, dass unter diesen Schulabgängern immer weniger einen soliden Haupt- und Realschulabschluss vorweisen könnten. Stattdessen gebe es eine Aufblähung des Abiturs und der Universitäten. Allerdings breche jeder dritte Student sein Studium erfolglos ab. Und es gehöre auch zur Wahrheit, dass die Abbruchquote unter ausländischen Studenten doppelt so hoch sei wie die von deutschen Studenten. Frömming sagte: „Diese jungen Leute gehören überwiegend gar nicht in die Universitäten, sondern in die berufliche Ausbildung.“ Zudem führte er an, dass die Quote der Ungelernten mittlerweile bei 14,4 Prozent liege und diese bei Migranten doppelt so hoch sei.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/22193) unter anderem, diejenigen Ausbildungsbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern dauerhaft – und nicht nur während der Corona-Pandemie – finanziell zu entlasten, damit diese in die Lage versetzt werden, in wesentlich größerem Umfang auszubilden. Auch sollten Studien in Auftrag gegeben werden, um  Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Zahl der Ausbildungsbetriebe erhöht werden kann.

Die Regierung solle sich ferner dafür einzusetzen, einen staatlich geförderten Fortbildungspool für Ausbilder in Ausbildungsbetrieben aufzustellen, um damit insgesamt die Qualität der Ausbildung zu verbessern und das berufliche Fortkommen der Auszubildenden zu sichern.

 

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ZP 24 Konsequenzen aus dem Brand in Moria

Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition haben sich uneins über die dringendsten Schritte zur Bewältigung der humanitären Katastrophe auf der griechischen Insel Lesbos gezeigt. Auf Antrag der Linksfraktion (19/22264) debattierte der Bundestag am Freitag, 11. September 2020, über die Konsequenzen nach dem Brand des überfüllten Flüchtlingslagers in Moria. Die Linksfraktion verlangte die Aufnahme der rund 13.000 Geflüchteten des Lagers in Deutschland, soweit nicht andere Länder aufnahmebereit sind. „In Moria sind die Werte der EU in Flammen aufgegangen“, sagte der Vorsitzende der Linksfraktion, Dr. Dietmar Bartsch, in der einstündigen, von zahlreichen Zwischenrufen unterbrochenen Debatte. Innenminister Horst Seehofer (CSU) verwies darauf, dass Deutschland bereits in enger Abstimmung mit der griechischen Regierung bei der Notversorgung der obdachlosen Menschen vor Ort helfe.

Innenminister mahnt europäische Lösung an

Seehofer betonte, dass 400 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Moria auf das Festland überführt worden seien. Einige EU-Länder, darunter Deutschland, seien bereit, diese Geflüchteten aufzunehmen. Seehofer verwies zudem darauf, dass Deutschland seit 2015 rund 1,7 Millionen Flüchtlinge aufgenommen habe. Pro Werktag würden aktuell 300 bis 400 Flüchtlinge aufgenommen. „Wir nähern uns wieder den Höchstzahlen der Vergangenheit an“, sagte der CSU-Politiker.

Gleichzeitig mahnte Seehofer erneut eine europäische Lösung der Flüchtlingsfrage an. Die EU-Kommission werde am 30. September „ganzheitliche Vorschläge“ vorlegen, sagte er. „Rasche Lösungen sind europäisch möglich mit denen, die bereit sind, Solidarität zu zeigen.“ Ein globales Problem werde sich auch nur europäisch und international lösen lassen. „Das schreckliche Feuer sollte für uns eine Mahnung sein, dass sich substanziell etwas verbessern muss“, sagte Seehofer.

Bartsch warf dem Innenminister dagegen vor, dass sein Verbot an die Kommunen, Flüchtlinge in Eigenregie aufnehmen zu dürfen, ein Skandal sei. „Ihr Agieren ist nicht christlich, Ihr Agieren ist unmenschlich“, sagte Bartsch.

AfD gegen Aufnahme von „Wirtschaftsflüchtlingen“ 

Die AfD-Fraktion wandte sich entschieden gegen eine Aufnahme der notleidenden Menschen aus Lesbos. Warum sollte Deutschland Wirtschaftsflüchtlinge und Erpresser mit Sozialhilfe entlohnen, fragte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Gottfried Curio.

„Deutschland ist keine weltweite Hilfsorganisation. Aufgabe der Regierung ist es, die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten“, sagte er.

SPD wirft EU-Kommission Verzögerung vor 

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Vogt, betonte, dass jetzt schnelle Lösungen und sofortige Hilfe für die Menschen vor Ort wichtig seien. „Wir dürfen es nicht mehr zulassen, dass so ein Lager wie Moria auf europäischen Boden entsteht“, sagte sie. Alle 13.000 Flüchtlinge aus dem abgebrannten Lager müssten jetzt schnell auf EU-Länder verteilt werden.

Der EU-Kommission warf sie Verzögerungspolitik vor. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hätte in der Asylpolitik mehr Tatkraft zeigen sollen. Das sei beschämend, sagt Vogt.

Landesminister: Es darf keinen deutschen Alleingang geben

Als Vertreter des Bundesrates betonte Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister, Joachim Stamp (FDP), dass es keinen deutschen Alleingang geben dürfe. „Es ist ein Versagen der EU, dass sie diese Entwicklung zugelassen hat“, sagte Stamp.

Griechenland müsse bei der Beschleunigung der Asylverfahren geholfen werden. Gleichzeitig müssten Menschen, die kein Asylrecht hätten, in ihre Heimat zurückgeschickt werden.

Der Bundestag überwies den Antrag der Linken mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Brand in Moria ziehen – Lager auf den griechischen Inseln auflösen und Geflüchtete in Deutschland aufnehmen“ (19/22264) im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Die Linke wollte direkt über ihren Antrag abstimmen lassen, wurde darin aber nur von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.

Antrag der Linken

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, in einem ersten Schritt die rund 13.000 Menschen, die durch die Brände in Moria obdachlos geworden sind, aufzunehmen, soweit diese nicht in andere aufnahmebereite Länder möchten. Darüber hinaus soll sich Bundesregierung dabei auf die Aufnahmebereitschaft und Initiativen zahlreicher Bundesländer und Kommunen stützen.

Auf EU-Ebene soll sich zudem für die Abschaffung des sogenannten Hotspot-Systems, die Auflösung aller Hotspot-Lager und für eine finanzielle Unterstützung der auf den griechischen Inseln betroffenen Bevölkerung eingesetzt werden. Die Schutzsuchenden aus diesen Lagern sollen im Rahmen eines fairen Aufnahmesystems auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden; dabei sollen die Interessen und bestehende soziale Kontakte der Geflüchteten berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag weiter. (sk/vom/11.09.2020)

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TOP 28 Apothekenrecht, Arzneimittelversorgung

Die Bundesregierung will den fairen Wettbewerb zwischen Online– und Vor-Ort-Apotheken stärken. Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (19/21732) beraten. Mitberaten wurden ein Antrag der AfD Fraktion mit dem Titel „Apotheken – Botendienste sichern und ausbauen“ (19/22194) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich für eine „patientennahe und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung durch Apotheken“ einsetzt (19/9699). Alle drei Anträge wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Botendienste der öffentlichen Apotheken sichern und ausbauen. Die Botendienste böten den Kranken einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel, heißt es in ihrem Antrag (19/22194).

Die Abgeordneten verlangen konkret, den Botendienst von Apotheken dauerhaft zu sichern und dazu ein Pauschalhonorar in Höhe von fünf Euro pro Anlieferung zu gewähren.

 

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ZP 17  Untersuchungaausschuß Wirecard

Die Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt (19/22240), zum Fall des insolventen Finanzdienstleisters Wirecard einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Bundestag hat den Antrag am Freitag, 11. September 2020, erstmals halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Das 18-köpfige Gremium soll nach dem Willen der drei Fraktionen das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den Wirecard-Konzern untersuchen. Dabei solle nicht nur aufgeklärt werden, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über die Vorkommnisse informiert waren und inwiefern sie ihren finanzaufsichtlichen, geldwäscheaufsichtlichen sowie steuerrechtlichen Pflichten im Hinblick auf den Wirecard-Konzern nachgekommen sind. Vielmehr solle ebenso Untersuchungsgegenstand sein, ob undwie sich die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden für die Belange des Wirecard-Konzerns im In- wie im Ausland eingesetzt haben und welche Kommunikationsflüsse hierzu gegebenenfalls bestanden.

Des Weiteren solle untersucht werden, ob und wenn ja, inwieweit Verbindungen zwischen dem Wirecard-Konzern und inländischen sowie ausländischen staatlichen Stellen bestanden. Aufgearbeitet werden solle, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt hat oder früher hätte erkennen können und zu welchem Zeitpunkt sie welche Maßnahmen ergriffen hat oder hätte ergreifen können, die das Ausmaß des finanziellen Schadens für Anlegerinnen und Anleger voraussichtlich hätte verringern können.

„Hinweise auf Bilanzfälschung und Geldwäsche aufklären“

Aufgeklärt werden müsse auch, ob und seit wann Hinweise auf mögliche Bilanzfälschung, Geldwäsche oder andere rechtswidrige Aktivitäten gegen den Wirecard-Konzern und dessen Geschäftspartner vorgelegen haben und von der Bundesregierung und ihren Geschäftsbereichsbehörden ordnungsgemäß bewertet und überprüft wurden. Es solle ferner untersucht werden, ob und inwiefern die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden eine ordnungsgemäße Prüfung der Tätigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die Angemessenheit ihrer Prüfungen und Testierungen sämtlicher Prüfberichte des Wirecard-Konzerns nach geltendem Recht vorgenommen haben.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten herausfinden, ob die Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die Prüfungen und Testierungen möglicherweise geltendes Recht verletzt haben oder von Rechnungslegungs- oder Prüfstandards abgewichen sind und inwiefern mögliche Interessenkonflikte eine Rolle spielten. Der Untersuchungsausschuss solle überdies Erkenntnisse darüber erbringen, ob und inwiefern geltendes Recht, bestehende Organisationsstrukturen, Versäumnisse der Bundesregierung und/oder ihrer Geschäftsbereichsbehörden und von diesen beauftragten Stellen sowie weitere in die Sache involvierte Behörden mögliche Straftaten/Ordnungswidrigkeiten handelnder Personen des Wirecard-Konzerns sowie mögliche Verletzungen von Rechnungslegungs- und Prüfstandards durch den Wirecard-Konzern und dessen Geschäftspartnern begünstigt haben oder begünstigt haben könnten. Der Ausschuss soll auch Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung von Kontrollstrukturen und mögliche gesetzgeberische Erfordernisse erarbeiten. Die Untersuchung soll sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken.(vom/11.09.2020)

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Gesetzentwurf AfD TOP 30: Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Der Bundestag hat sich am Freitag, 11. September 2020, erstmals mit einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (19/22179) befasst. Darüber hinaus setzte sich das Plenum erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister auseinander (19/22183). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen demnach unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Dazu soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft
und Zivilgesellschaft geschaffen werden.

Konkret sei die Schaffung einer Registrierungspflicht als eine Art „Lobbyregister“ für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken vorgesehen. Zudem soll eine Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter geplant sein, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Verstößen gegen
die Registrierungspflicht ist vorgesehen.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD will durch Transparenz die Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen fördern, denn Transparenz ermögliche die öffentliche Kontrolle von Lobbyisten und Nichtregierungsorganisationen. Der vorgelegte Gesetzentwurf führe deshalb ein Register für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister ein.

Durch das Lobbyregister werde transparent, welche Träger privatwirtschaftlicher Interessen sowie Nichtregierungsorganisationen auf die Gesetzgebung des Bundes oder andere politische Entscheidungen einwirken wollen. Zudem soll Transparenz durch die „legislative Fußspur“ geschaffen werden, die durch das
Gesetz eingeführt werden soll. Dies soll bedeuten, dass in Gesetzesentwürfen diejenigen Lobbyisten und externen Berater nennen, die an der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe beteiligt waren. (eis/11.09.2020)

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TOP 31 Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, über die sogenannte Künstliche Intelligenz debattiert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurde ein Antrag dieser Fraktionen mit dem Titel „Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz als Erfolgsfaktor für ein starkes und innovatives Europa – Eine Stellungnahme zum Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz der EU-Kommission“ (19/22181) angenommen. Die FDP und die Linksfraktion stimmten dagegen, die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mit einer Technologie-Task-Force Innovationen schnell umsetzen und auf Krisen vorbereitet sein“ (19/21266) und der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verwaltung und Behörden zu starken Dienstleistern machen – Strategie für den Einsatz künstlicher Intelligenz vorlegen“ (19/22182) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung beim Antrag der Grünen übernimmt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Fraktion wollte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda, wurde darin aber bei Enthaltung der AfD nur von der FDP und der Linken unterstützt.

Der Antrag der FDP wird federführend im Innenausschuss beraten. Die FDP sah die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda und wurde darin von der FDP und der Linken unterstützt, während die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der AfD dagegen stimmten.

Angenommener Antrag von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Koalitionsantrags (19/221818) fordert der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, durch Schwerpunkte innerhalb des bestehenden Finanzrahmens Forschungs- und Transferförderung für die Künstliche Intelligenz zu stärken und zu bündeln und die möglichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben zu maximieren. Auch soll für die Forschung eine bessere Datenlage gesichert werden. Vor allem die Forschung über die Auswirkungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz auf Demokratie, Staat, Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft brauche dringend verlässliche Daten.

Bei der nationalen Förderung soll die Regierung auf die Vereinbarkeit mit der EU-Forschungsunterstützung sowie auf Offenheit für Kooperationen und Forschungsverbünde in der EU achten. Auch sollen die Forschungsanstrengungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz weiter intensiviert werden. Den Ausbau von Netzwerken der Künstlichen Intelligenz wollen die Fraktionen verstärken und zugleich „Flaggschiffe“ identifizieren und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fördern. Zudem wollen sie darauf hinzuwirken, dass Künstliche Intelligenz in Bildung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung umfassend einbezogen wird.

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ZP 20 Finanziele Situation der Kommunen

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, die finanzielle Situation von Städten und Gemeinden erörtert. Grundlage war die Antwort der Bundesregierung (19/21407) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16810), wonach sich diese Situation bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie sehr gut entwickelt hatte. In der Antwort verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Kommunen in ihrer Gesamtheit acht Jahre in Folge „zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt“ hätten. Auch bei den kommunalen Investitionen sei eine „positive Entwicklung“ zu verzeichnen gewesen. Die Corona-Krise werde indes zu einer Schwächung der finanziellen Situation der Kommunen führen.

Laut Bundesregierung konnten trotz guter Entwicklung die bestehenden finanziellen Disparitäten zwischen den Kommunen in den vergangenen Jahren nur „sehr geringfügig“ abgebaut werden. Dies verdeutliche unter anderem „der auf hohem Niveau verharrende Bestand an Liquiditätskrediten in einigen Regionen sowie die teilweise unterdurchschnittliche Steuerkraft ländlicher und strukturschwacher Kommunen“. Der geringe Spielraum von Städten und Kommunen mit schlechter Finanzausstattung könne zu „deutlichen Unterschieden vor allem in der Qualität der Bereitstellung wichtiger kommunaler Infrastruktur und Angebote führen“.

„Bund hat vielfältig entlastet und unterstützt“

Die Bundesregierung betont in der Antwort die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dies sei auch im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu beachten, die eine gemeinsame Aufgabe aller föderalen Ebenen sei, „bei der mit Blick auf die kommunale Finanzlage zuallererst die Länder in der Verantwortung sind“. Die Bundesregierung habe gleichwohl in den vergangenen Jahren mit „vielfältigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen“ zu der positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Reformbedarf hinsichtlich des grundgesetzlichen Durchgriffsverbots (Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes) oder des Föderalismus im Allgemeinen sieht die Bundesregierung aktuell nicht. Auch Überlegungen zu einer Föderalismuskommission stelle sie nicht an.

In der Antwort nimmt die Bundesregierung zu 148 Fragen der Grünen Stellung. Unter anderem werden die Kommunen mit den höchsten beziehungsweise niedrigsten Einnahmen und Ausgaben pro Einwohner sowie die Städte und Gemeinden mit den höchsten Investitions- und Liquiditätskrediten aufgeführt. Weitere Informationen gibt es unter anderem zu Investitionstätigkeiten von Städten und Gemeinden, der Finanzausstattung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, dem Abruf und Mittelabfluss bei diversen Förderprogrammen sowie dem Zusammenspiel zwischen EU- und kommunaler Ebene. (scr/11.09.2020)

 

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ZP 21 Aktuelle Stunde zum Fall Nawalny

Die Fraktionen im Bundestag verurteilen den Giftanschlag auf den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny und fordern Russland zur Aufklärung der Tat auf. Keine Einigkeit besteht indes in der Frage, ob das europäisch-russische Pipeline-Projekt Nord Stream 2 als Reaktion auf den Anschlag ausgesetzt oder eingestellt werden soll, wie eine Aktuelle Stunde am Freitag, 11. September 2020, zeigte. Sie war auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „Haltung der Bundesregierung zum Fall Nawalny“ auf die Tagesordnung gesetzt worden.

Umstrittenes Projekt Nord Stream 2

Die Bundesregierung betrachtet es nach Untersuchungen in einem Speziallabor der Bundeswehr als zweifelsfrei belegt, dass Nawalny mit einem Nervengift der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde, die einst in der Sowjetunion entwickelt worden war. Der Oppositionspolitiker wird derzeit an der Berliner Charité behandelt. Moskau bestreitet eine Verwicklung in den Fall. Der russische Anwalt gilt als prominentes Gesicht der russischen Opposition gegen Präsident Wladimir Putin. Nawalny dokumentierte zahlreiche Fälle von Selbstbereicherung und Korruption im russischen Machtapparat.

Bislang hatte die Bundesregierung Russland zwar mit harten Worten zur Moskau Aufklärung aufgefordert, eine Verknüpfung mit dem europäisch-russischen Gasprojekt aber vermieden. In den vergangenen Tagen ließen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister Heiko Maas nun aber offen, ob der Fall Nawalny Auswirkungen auf das Pipeline-Projekt haben wird. Nord Stream 2 wird durch die Ostsee gebaut, ist fast fertiggestellt und soll Erdgas von Russland nach Deutschland transportieren. Das Projekt ist umstritten. Vor allem mittel- und osteuropäische Staaten, aber auch die USA warnen vor einem zu starken Einfluss Russlands auf den europäischen Energiemarkt.

Grüne: Weitere Eskalation des Systems Putin

Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einer weiteren „Eskalation des Systems Putin“. Wer in Russland dessen Macht infrage stelle, „muss um sein Leben fürchten jederzeit und überall“.

Eine „europäische Antwort der Entschlossenheit“ sei angesichts der immer aggressiver werdenden Politik Moskaus längst überfällig. Brugger sprach sich dafür aus, Nord Stream 2 einzustellen, das sie als „Wette gegen den europäischen Klimaschutz“ bezeichnete.

CDU/CSU: Nord Stream 2 ein überflüssiges Projekt

Jürgen Hardt (CDU/CSU) warb für eine geschlossene Position der EU-Mitglieder, die von Russland eine „lückenlose und transparente Aufklärung“ fordern sollten. Russland stehe schon deshalb in der Pflicht dazu, weil es sich bei Nowitschok um einen Giftstoff handle, der nach der internationalen Chemiewaffenkonvention verboten sei.

Hardt wandte sich gegen die Einstellung von Nord-Stream 2. Er halte es für ein „unwirtschaftliches und überflüssiges Projekt“, man sollte den Beteiligten jetzt nicht auch noch Entschädigungen auszahlen.

AfD: Schlüssige Beweise fehlen

Tino Chrupalla (AfD) sprach von einer „Kette der Verdächtigungen“ gegen Russland, der allerdings schlüssige Beweise fehlten. Er äußerte den Verdacht, dass es mit den Schuldzuweisungen vor allem darum gehe, Deutschland zum Import teuren und hochgiftig gewonnenen US-Frackinggases zu bewegen.

Die Energiesicherheit Deutschlands sei durch Atom- und Kohleausstieg in Gefahr. „Nord Stream bietet zumindest Energiesicherheit für die nächsten Jahrzehnte“, sagte Chrupalla.