BERLIN / ALTÖTTING – Bundesgesundheitsminister Spahn zwingt die Gesundheitsämter – und damit auch das Gesundheitsamt im Landkreis Altötting – den Antrag der AfD vom 13.7. im Kreistag zu Altötting umzusetzen, Rückkehrer aus Risikogebieten einen Corona-Test zu unterziehen.
Am 13.7.2020 hat die AfD im Kreistag zu Altötting beantragt gehabt, daß Rückkehrer aus Risikogebieten einen Corona-Test durchführen müssen. Wir haben hier darüber berichtet. Der Antrag lautete:
„Der Kreistag möge beschließen,
- den Landrat zu beauftragen, jeden aus einem Gebiet mit erhöhten Corona-Fallzahlen zurückkehrenden Bewohner des Landkreises zu verpflichten innerhalb von 24 Stunden einen Corona-Test durchzuführen, wobei unter „Gebiet mit erhöhten Corona- Fallzahlen“ die Infiziertenzahlen zu verstehen sind, die auch für den Landkreis selbst gelten;
- Hilfsweise zu 1 den Landrat zu beauftragen, dem Kreistag auf der kommenden Sitzung des Kreistags / Kreisausschusses oder deren Ferienvertretungen ein Konzept vorzulegen wie – z.B. durch zurückkehrende Urlauber von außen in den Landkreis eingeschleppte – Corona-Infektionen schnellstmöglich identifiziert werden.
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt, was die lokale Presse unter der Überschrift „Corona-Antrag der AfD: „Unfug““ genüsslich ausgebreitet hatte. Doch nach nur drei Wochen, bereits am 6.8. hat sich das Blatt bereits gewendet gehabt.
Wie weise vorausschauend der Antrag der AfD im Kreistag war und wie kurzsichtig und auf ideologische Bekämpfung der AfD gerichtet das Abstimmverhalten aller anderen Kreisräte war, belegt die heutigen Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Auf dieser hat der Bundesgesundheitsminister nämlich diese, von der AfD im Kreistag am 13.7. beantragte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten, tatsächlich eingeführt und zwar bundesweit.
Der Minister begründet diese Einführung wie folgt:
- „Mit den Rückkehrern aus dem Ausland steigt die Gefahr, daß das Virus aus diesen Ländern nach Deutschland zusätzlich eingeschleppt wird“ (Min. 5).
- „Bei allen, die aus Risikogebieten zurückkommen gehen wir auf sicher. Schon jetzt gilt, wer zwei Wochen vor seiner Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muß sich in Quarantäne begeben oder ein Testergebnis nachweisen, das nicht älter als zwei Tage alt ist…. Das gilt schon heute“ (Min 7)
- „Zusätzlich, habe ich heute angeordnet, daß ab Samstag für Rückkehrer aus Risikogebieten eine Testpflicht gilt. Das heißt daß wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, der muß ein Testergebnis mitbringen, oder hier in Deutschland einen Abstrich machen lassen: einen Test machen lassen“ (Min. 8.30)
Damit muß das Gesundheitsamt in Altötting nun das umsetzten, was die AfD am 13.7.2020 beantragt hatte.
Nachtrag: Am 8.8. wird die Bild-Zeitung hervorheben, daß diese Testpflicht absolut richtig war und viel zu spät kam.
Erst das Lob: Ja, die Testpflicht für Reisende aus Risiko-Gebieten ist absolut richtig
Aber sie kommt auch viel zu spät, holterdiepolter und mit Mega-Kontrolllücken.
Der Sprecher der AfD im Kreistag zu Altötting kommentiert diese Entwicklung wie folgt:
„Natürlich sind wir erfreut darüber, daß der Bundesgesundheitsminister mit seiner Anordnung, daß sich Rückkehrer aus Risikogebieten auf SARS-Cov-2-Viren testen lassen müssen, die Richtigkeit des Antrags der AfD vom 13.7. bestätigt hat.
Bedauerlich ist nur, daß am 13.7. alle anderen Parteien der CSU gefolgt sind und damals einen inhaltsidentischen Antrag der AfD abgelehnt hatten. Die am 13.7. von den Altparteienvertretern zu diesem Zweck vorgetragenen Argumente wirken damit heute doppelt bizarr, wie z.B. „Süffisant fragte der Landrat im Rahmen seiner Replik auf den Antrag in Richtung AfD, ob dieser Antrag auch Besucher und Beschäftigte in den Unternehmen im Landkreis miteinbeziehe „Sollen wir bei Teising eine Grenze aufmachen?“ (vgl. Anlage).
Durch diese Ablehnung haben alle anderen im Kreistag vertretenen Parteien in Kauf genommen, daß die Gesundheit der Bevölkerung einer Gefahr ausgesetzt wird. Und dies offenbar nur, daß sie nicht für einen – wie sich nun herausstellt richtigen – Antrag der AfD stimmen müssen.
Durch die Erfahrungen, wie das Landratsamt mit PFOA umgegangen ist, haben viele Bürger im Landkreis das Vertrauen in den Willen des Landratsamts verloren, die Bevölkerung vor evidenten negativen Einwirkungen auf die Gesundheit der Bürger zu schützen.
Diese Geringschätzung die Bevölkerung vor evidenten Gesundheitsgefahren zu schützen, fand dann eine bedauerliche Bestätigung im Umgang des Landratsamts mit den Mitte März aus Risikogebieten, wie Italien, Südtirol, Tirol und Ischgl zurückkehrenden Urlaubern.
Obwohl die Landkreisordnung das Gesundheitswesen in Art. 51 Abs. 2 in den Aufgabenbereich des Kreistags legt und obwohl das Katastrophenschutzgesetz dem Landrat auferlegt Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld zu abzuwehren und dem Landrat dazu auch die Mittel in die Hand gibt und obwohl auch das LSTVG dem Landrat Möglichketen zum Bevölkerungsschutz gibt, ließ der Landrat jede dieser Möglichketen die Bevölkerung zu schützen bereits bei PFOA und dann noch einmal im März diesen Jahres ungenutzt.
Um eben die Wiederholung einer solchen Szenerie zu verhindern und wenigstens die Bevölkerung im Landkreis in dem Umfang zu schützen, wie es das Gesetz jetzt schon ermöglicht, hat die AfD im Kreistag zu Altötting den Antrag gestellt gehabt, daß Rückkehrer zu testen sind.
Wie richtig dieser Antrag der AfD vom 13.7. war, belegt die heutige Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers. Damit muß das Gesundheitsamt nun genau das umsetzen, was die AfD vor drei Wochen im Kreistag beantragt hatte und was der Landrat und der Kreistag nicht wollten und das ist für den Gesundheitsschutz der Bürger auch gut so.
Jedenfalls ist es zum Nachteil der Bevölkerung, wenn die Altparteien richtige und gute Anträge der AfD aus dem ideologischen Motiv heraus ablehnen, nur weil diese von der AfD kommen.
Die Altparteien seien daher aufgerufen den Wahlkampf zu beenden und das Wohl der Bevölkerung in das Zentrum ihres Handeln zu stellen und nicht die Bekämpfung des politischen Gegners über dieses Wohl – und in diesem Fall sogar über die Gefährdung der Gesundheit – der Bevölkerung zu stellen.“
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