BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
22. April 2020 (155. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung
Ob das Tragen von Schutzmasken in Bus und Bahn, Hilfen für Seeleute oder die geplante Ausweitung des Zugverkehrs in Deutschland – die Corona-Krise und der Umgang mit den Folgen der Pandemie dominierten erneut auch die Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 22. April 2020. „Wir arbeiten intensiv daran, Lieferketten aufrecht zu erhalten, die Versorgung in den Supermärkten zu sichern und insbesondere ein stabiles Grundangebot an öffentlichen Verkehrsmitteln bieten zu können“, erklärte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer (CSU), zu Beginn der eineinhalbstündigen Befragung.
Schutzartikel für Deutschland aus China
Aktuell erarbeite sein Haus gemeinsam mit der Bahn, aber auch mit kommunalen Verkehrsbetrieben Szenarien, wie der Verkehr ab Mai schrittweise wieder „hochgefahren“ werden könne, so Scheuer, der gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ins Plenum gekommen war, um den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit sei zudem die Beschaffung von Schutzausrüstung.
„Heute rollt der erste Zug mit Schutzartikeln an Bord von China nach Deutschland“, sagte Scheuer. Es sei der erste Transport dieser Art auf dem Landweg; geplant seien ab sofort wöchentliche Lieferungen für Deutschland, aber auch für Italien, kündigte der Verkehrsminister an, bevor er sich den Fragen der Abgeordneten widmete.
Diesel-Fahrverboten in Städten
Als erster Fragesteller forderte Dr. Dirk Spaniel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, ein Ende der Diesel-Fahrverbote in Städten wie etwa Stuttgart. Trotz coronabedingt gesunkenem Verkehrsaufkommen seien die Schadstoffwerte vielerorts nicht gesunken. „Dennoch werden die Fahrverbote nicht infrage gestellt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, sie weiter aufrechtzuerhalten“, monierte Spaniel und fragte Minister Scheuer, ob es angesichts dessen richtig sei, dass die Organisation weiterhin mit Bundesmitteln gefördert werde.
Scheuer betonte in seiner Antwort, dass die Deutsche Umwelthilfe keine Gelder aus seinem Etat erhalte. Dass die Messwerte trotz weniger Verkehr nicht gesunken seien, müsse man sich tatsächlich genauer ansehen, räumte der CSU-Politiker ein. Doch momentan fehle wegen Corona die Zeit, um das „in der Tiefe“ zu tun.
ZP 1; Regierungserklärung zur Bekämpfung des Coronavirus
Die Bundesregierung setzt in der Coronakrise auf maximale Transparenz und ein aktuell abgestimmtes nationales und internationales Vorgehen. Die Epidemie verlaufe weiterhin dynamisch, darauf müsse flexibel und entschlossen reagiert werden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch, 4. März 2020, im Bundestag in einer Regierungserklärung zur globalen Verbreitung des neuen Coronvirus (Sars-CoV-2). Mit Blick auf die Lage in Deutschland fügte der Minister hinzu, der Höhepunkt sei noch nicht erreicht. Es gehe derzeit vor allem darum, die Ausbreitung des Virus in Deutschland zu verlangsamen und einzudämmen. Dies bringe auch Einschränkungen im Alltag mit sich.
AfD kritisiert Chaos und Kompetenzwirrwarr
Die Opposition reagierte unterschiedlich auf das Krisenmanagement der Bundesregierung. Während Grüne und FDP der Koalition bescheinigten, transparent und besonnen vorzugehen, kam von Linken und AfD auch teils heftige Kritik. Vor allem AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel (AfD) ging mit der Regierung hart ins Gericht, sprach von „Chaos und Kompetenzwirrwarr“, politischem Versagen und einem fahrlässigen Spiel mit der Gesundheit der Bürger. So sei die Gefahr durch das Coronavirus völlig falsch eingeschätzt worden. Zudem hätte sich die Regierung viel früher und besser auf die sich schon abzeichnende Krise vorbereiten müssen.
Die Folgen des Umsetzungs- und Kommunikationsversagens seien nicht mehr einzuholen. Weidel forderte, die Behandlungskapazitäten zu erweitern, um auf einen „schlagartigen“ Anstieg der Erkrankungen reagieren zu können. Zudem würden verpflichtende Tests für Risikopersonen oder Menschen mit Symptome benötigt. Von Hausärzten „zu erwarten, dass sie ohne den erforderlichen Schutz Hilfe leisten, grenzt an fahrlässige Körperverletzung“. Weidel forderte mehr Schutzausrüstung, Temperaturkontrollen an Flughäfen und effektive Einreisekontrollen an den Grenzen. Die ungelöste Migrationskrise verschärfe die Lage noch zusätzlich. Mit Beschwichtigungen sei es nicht getan, eine Strategie sei jetzt gefragt.
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TOP 2; Fragestunde: Schwerpunkt Auswärtiges Amt
Im Anschluss an die Regierungsbefragung wurde am Mittwoch, 22. April 2020, die Fragestunde aufgerufen. Vertreter der Bundesregierung antworteten eine knappe Stunde lang getrennt nach Ressorts auf Fragen, die von
Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren (19/18575).
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise wollte der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Thomas Seitz vom Auswärtigen Amt erfahren, zu welchem Zeitpunkt nach dem 21. November 2013 sich für die Bundesregierung ausreichende Anhaltspunkte ergeben haben, dass es zu einem Konflikt mit Einsatzbeteiligung militärischer Kräfte um die staatliche Zuordnung der Halbinsel Krim beziehungsweise Teile hiervon zwischen der Ukraine und Russland mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kommen könnte.
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TOP 12; Elterngeld und Hilfen für Familien aufgrund von COVID-19
Der Bundestag hat am Mittwoch, 22. April 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für die Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie (19/18698) beraten.
Mitberaten wurden zudem vier Anträge der Opposition, die ebenfalls zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Parlaments stehen: Die AfD-Fraktion plädiert für einen „Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien“ (19/18720). Bündnis 90/Die Grünen wollen „Familien und Kinder in der Corona-Krise absichern – Corona-Elterngeld einführen“ (19/18710). Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Familien in der Corona-Krise verlässlich unterstützen und auch langfristig vor finanziellen Risiken schützen“ (19/18670) eingebracht. Die Linke will mit ihrem Antrag ein Corona-Elterngeld-einführen (19/18684).
Ein zuvor von der Linksfraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Alleinerziehende in Pandemiezeiten besser unterstützen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Im Anschluss wurden der Koalitionsentwurf und die Oppositionsanträge zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Der Antrag der AfD wurde an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zur federführenden Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Dem Gesetzentwurf (19/18698) zufolge sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die die Elterngeldvariante Partnerschaftsbonus nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Es wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Monate mit Einkommenseinbußen aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit ein.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, ein Gesetz einzubringen, das die schnelle Einführung eines Anspruchs auf ein erhöhtes Wohngeld für Familien, die bereits einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, ermöglicht. Der Anspruch solle auf die Dauer der Corona-Krise begrenzt sein und spätestens am 30. September 2020 enden.
Auch solle die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um eine schnelle Auszahlung an die Anspruchsberechtigten zu ermöglichen und durch entsprechende gesetzliche Vereinbarungen sicherzustellen, dass das erhaltene Wohngeld zur Tilgung der gestundeten Mietschulden auch verwendet wird.
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TOP 4; Höhe des Kurzarbeitergeldes
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 22. April 2020, erstmalig mit Anträgen der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten“ (19/18686) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kurzarbeitergeld Plus einführen“ (19/18704) befasst. Im Anschluss wurden die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
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TOP 3; Hilfe für Veranstalter, Kultur und Medien
Der Bundestag hat am Mittwoch, 22. April 2020, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (19/18697) beraten.
Mitberaten wurden acht Anträge der Opposition. Die FDP fordert in einem ersten Antrag einen „Corona-Notfallplan für die Filmwirtschaft“ (19/18223), in einem zweiten, die „Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise überlebensfähig zu machen“ (19/18224), und in einem dritten, die Kultur- und Kreativwirtschaft krisen- und zukunftsfest zu gestalten (19/18668). Ein vierter Antrag der Fraktion trägt den Titel „Verbraucherschutz in der Corona-Krise – Gutscheinlösung verbraucherfreundlich ausgestalten“ (19/18702). Die Linke hat ebenfalls zwei Anträge eingebracht, in denen sie darauf dringt, „Medienvielfalt und Journalismus zu schützen“ (19/18691) und die „Corona-Hilfe an die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden anzupassen“ (19/18692). Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihren Anträgen „faire und freiwillige Gutscheinlösungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich“ (19/18708) sowie „Maßnahmen zur Rettung der kulturellen Infrastruktur in der Corona-Krise“ (19/18715).
Der Bundestag überwies alle Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Während der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung bei der Beratung des Koalitionsentwurfs übernimmt, wurden die übrigen Vorlagen an den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung überwiesen.
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TOP 6; Europäische Flüchtlingspolotik
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 22. April 2020, mit drei Anträgen, die die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik befasst. So fordern die Grünen laut Titel ihres Antrags „einen solidarischen und menschenrechtsbasierten Neuanfang in der Europäischen Flüchtlingspolitik“ (19/18680). Die Linke dringt auf einen „umfassenden Flüchtlingsschutz angesichts der Corona-Pandemie“ (19/18685). Beide Vorlagen werden erstmalig im Plenum debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Abgelehnt wurde ein zweiter Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik der Europäischen Union“ (19/577). Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüben und Ablehnung durch die übrigen Fraktionen fand der Antrag keine Mehrheit. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/3268 Buchstabe a) zugrunde.
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TOP 6 europäische Flüchtlingspolitik
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 22. April 2020, mit drei Anträgen, die die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik befasst. So fordern die Grünen laut Titel ihres Antrags „einen solidarischen und menschenrechtsbasierten Neuanfang in der Europäischen Flüchtlingspolitik“ (19/18680). Die Linke dringt auf einen „umfassenden Flüchtlingsschutz angesichts der Corona-Pandemie“ (19/18685). Beide Vorlagen werden erstmalig im Plenum debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Abgelehnt wurde ein zweiter Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik der Europäischen Union“ (19/577). Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüben und Ablehnung durch die übrigen Fraktionen fand der Antrag keine Mehrheit. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/3268 Buchstabe a) zugrunde.
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TOP 5 Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden
Der Bundestag hat am Mittwoch, 22. April 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden (19/18699) aufgrund der Covid-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) beraten. Mitberaten wurden zudem fünf Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion lautet „Hilfe mit Augenmaß – Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter passgenau unterstützen“ (19/18728). Ein „Corona-Sofortprogramm für krisenfeste Studienfinanzierung“ verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/18677).
Die Linksfraktion will laut ihrem ersten Antrag das „BAföG krisensicher gestalten – Mehr Studierende vollumfänglich fördern“ (19/18688). In einem zweiten Antrag (19/18683) fordert sie zudem, „negative Folgen der Covid-19-Pandemie für Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen“ abzumildern (19/18683). Auch Bündnis 90/Die Grünen wollen die „Wissenschaft als tragende Säule der Pandemiebekämpfung stützen – Corona-Rettungsschirm auf Studierende und Nachwuchsforschende ausweiten“ (19/18707). Im Anschluss an die Debatte wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung wird dabei der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung übernehmen.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/18728) einen rechtsverbindlichen Anspruch für wissenschaftliche Mitarbeiter über die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von Arbeitsverträgen. Diejenigen Studenten, die einen Bedarf nachweisen können, etwa durch Vorlage des Arbeits- und Mietvertrages, sollten durch eine einmalige Finanzhilfe für die Dauer eines Semesters unterstützt werden. Mit den Ländern solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter, die plausibel darlegen, dass durch die Pandemie das Forschungsprojekt, die Dissertation oder andere universitäre Abschlüsse nicht zeitgerecht weiterverfolgt oder beendet werden können, durch die Verlängerung der Förderungsdauer unterstützt werden.
Auch solle die Regierung mit den Ländern darauf hinzuwirken, das Sommersemester 2020 oder mindestens die Zeit der Schließung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Instituten als gänzlich nicht stattgefunden aus den Studienkonten, Förderungsplänen und der studentischen Krankenversicherung zu streichen, um Prüfungs- und Forschungsprojekte sowie Berufs- und Lebensplanung nicht weiter zu gefährden, heißt es in dem Antrag.
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23. März 2020 (156. Sitzung)
TOP 7 Regierungserklärung der Bundeskanzlerin
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) verteidigt die in der Coronakrise beschlossenen Einschränkungen und wirbt um Verständnis bei den Bürgern. In ihrer ersten Regierungserklärung zur Coronapandemie sagte die Kanzlerin am Donnerstag, 23. April 2020, im Bundestag, die getroffenen Vorkehrungen seien unvermeidbar, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
Sie räumte ein, dass die Kontaktbeschränkungen für die Wirtschaft und die Bevölkerung schwer zu verkraften seien. Es müsse jetzt aber alles unternommen werden, um die Ansteckungen zurückzudrängen und erreichte Erfolge nicht zu gefährden. Von der Opposition kam teilweise Kritik am Krisenmanagement der Regierung und die Forderung, so bald wie möglich eine weitere Öffnung von Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.
„Wir leben am Anfang der Pandemie“
Merkel sprach von außergewöhnlichen und ernsten Zeiten. Die Coronakrise sei eine Bewährungsprobe, die es in dieser Form seit Bestehen der Republik noch nicht gegeben habe. Es gehe um das Leben und die Gesundheit der Menschen. Die Kanzlerin würdigte den Zusammenhalt und die Solidarität in der Gesellschaft. In dieser besonderen Lage müsse jeder Bürger sein Leben anpassen, privat und beruflich. Dies falle allen schwer, die Einschränkungen seien sehr belastend. Die Pandemie sei zudem „eine demokratische Zumutung“. Die Einschränkungen auch der persönlichen Freiheitsrechte seien nur akzeptabel, wenn die Gründe nachvollziehbar blieben und Widerspruch erlaubt sei.
Die Regierungschefin betonte: „Wir leben nicht in der Endphase der Pandemie, sondern an deren Anfang.“ Sie warb nachdrücklich dafür, die Kontaktsperren nur schrittweise und mit Bedacht zu lockern. Die Infektionszahlen bewegten sich zwar in die richtige Richtung, dies sei ein Zwischenerfolg, aber ein zerbrechlicher. „Wir bewegen uns auf dünnstem Eis, wir sind noch lange nicht über den Berg.“ Um die Pandemie zu überstehen, seien Ausdauer und Disziplin gefragt. Mit Sorge sehe sie daher, wenn die von Bund und Ländern beschlossene schrittweise Öffnung „zu forsch“ umgesetzt werde. Merkel sagte: „Lassen Sie uns jetzt das Erreichte nicht verspielen und einen Rückschlag riskieren.“
„Die harten Einschränkungen sind nötig“
Merkel erinnerte daran, dass vor allem viele alte Leute unter der Kontaktsperre litten. Es seien diese alten Leute, die das Land einst aufgebaut und den Wohlstand Deutschlands begründet hätten. Die harten Einschränkungen seien nötig, um das Leben jedes Einzelnen zu schützen. Die Ausbreitung des Virus sei verlangsamt worden, der damit erreichte Zeitgewinn wertvoll, es müsse verhindert werden, dass die Kliniken von Coronapatienten überrannt würden. „Unser Gesundheitssystem hält der Bewährungsprobe bisher stand.“
Die Kanzlerin ging in ihrer Regierungserklärung auch auf die Krisenbewältigung in Europa ein und sicherte den anderen Staaten die Solidarität Deutschlands zu. Mit Blick auf die umstrittenen Eurobonds gab sie zu bedenken, eine gemeinsame Verschuldung setzte die Änderung der Verträge voraus und wäre schwierig und zeitraubend. Jetzt gehe es um schnelle Hilfe in Europa. Ein europäisches Konjunkturprogramm könnte den Aufschwung unterstützen. Denkbar wären befristet höhere Beiträge zum EU-Haushalt. Für Deutschland sei das Bekenntnis zu Europa Teil der Staatsräson.
AfD: Beschränkungen lockern
Redner der Opposition hielten der Kanzlerin vor, mit ihren Warnungen vor einer zu schnellen Lockerung der Auflagen unangemessen autoritär vorzugehen. Den von Merkel in einer internen Parteisitzung angeblich gebrauchten Begriff der „Öffnungsdiskussionsorgien“ wies AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland strikt zurück. Offenbar wachse in der Krise die Versuchung, den Staat als Vormund der Bürger zu etablieren. Merkels Begriff zeuge von einer „Basta-Mentalität“.
Nach Ansicht Gaulands geht die Mehrheit der Bevölkerung mit der Virusinfektion vernünftig und diszipliniert um. Der Staat sei dabei „weitgehend überflüssig“. Es sei an der Zeit, Beschränkungen zu lockern. Dies sei auch gesundheitspolitisch geboten, denn manche Krebspatienten oder psychisch Kranke würden derzeit nur unzureichend versorgt. Die Frage sei, wann Vorkehrungen gegen die Pandemie mehr Schaden anrichteten als die Pandemie selbst.
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TOP 8 Öffnungsstrategie von der Corona-Pandemie
Um das weitere Vorgehen in der Corona-Krise über die Vorhaben der Koalition hinaus ging es in einer Debatte am Donnerstag, 23. April 2020. Zugrunde lagen Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Klare und transparente Kriterien für eine differenzierte Öffnungsstrategie“ (19/18711) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rettungsschirm Zivilgesellschaft – Jetzt Soforthilfe für kleine und gemeinnützige Organisationen aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen“ (19/18709) sowie „Coronahilfen – Sozialunternehmen in der Krise eine Chance geben“ (19/18714). Anschließend wurde der FDP-Antrag sowie der zweite Antrag der Grünen (19/18714) zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der erste Antrag der Grünen (19/18709) soll federführend im Familienausschuss beraten werden.
AfD: Regierung hat keinen Plan
Rückendeckung für ihren Antrag erhielt die FDP-Fraktion aus der AfD. Die Bundesregierung müsse eine „verlässliche Öffnungsstrategie vorlegen“, forderte Tino Chrupalla (AfD). Die sei bisher nicht zu erkennen, „die Bundesregierung hat keinen Plan.“ Was etwa nütze Wirten eine Senkung der Mehrwertsteuer, fragte er, wenn sie gar nicht öffnen dürften. Nicht nur das Virus bedrohe Menschen, „auch auf wirtschaftlicher Seite geht es um ganz konkrete Schicksale“, betonte Chrupalla.
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TOP 9 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur ersten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (19/18700) beraten. Gegenstand der Aussprache waren auch Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Schlüsseltechnologien und europäische Souveränität im Zuge der Covid-19-Pandemie schützen“ (19/18703) und der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbewusstsein statt Abschottung – Für ein liberales Außenwirtschaftsrecht trotz Corona-Pandemie“ (19/18673). Der Bundestag überwies alle Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
AfD: Gesetzentwurf greift zu kurz
Hansjörg Müller (AfD) bescheinigte dem Gesetzentwurf, in die richtige Richtung zu gehen. Die Bedrohung der Übernahme von deutschen Unternehmen durch Staaten oder globale Organisationen werde gestoppt. Sie seien nur zu beeindrucken, wenn eigene Gegenmittel eingesetzt würden: „Wer uns unter Druck setzen will, den müssen wir unter Druck setzen.“
Allerdings greife der Gesetzentwurf viel zu kurz. Die Unternehmen würden weiter mit sinnloser Bürokratie stranguliert. Die EU gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte. Stattdessen müssten nationale Wirtschaftsräume entstehen.
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TOP 10 Europäische Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, erstmalig über Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Entschieden handeln gegen die Corona-Pandemie“ (19/18713), der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Existenzielle Krise der EU überwinden – Wirtschaft mit der EZB wieder aufbauen und Superreiche in die Pflicht nehmen“ (19/18687 ) und der FDP-Fraktion mit dem Titel „Europa gegen Corona – 5 Punkte für eine europäische Antwort auf die Pandemie“ (19/18695) beraten.
Streitpunkt Corona-Bonds
Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Die Grünen wollten über ihren Antrag direkt abstimmen lassen, wurden dabei aber nur von der AfD und der Linken unterstützt, während CDU/CSU, SPD und FDP der Ausschussüberweisung den Vorzug gaben.
FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erwarten von der EU ein entschiedenes Handeln und mehr Solidarität in der Corona-Krise. Linke und Grüne fordern unter anderem die Aufnahme gemeinsamer Schulden über sogenannte Corona-Bonds. Die FDP setzt stattdessen auf Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und ein zielgerichtetes Hilfsprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB).
CDU/CSU lehnt Haftungsunion ab
In der rund 40-minütigen Debatte lehnten Union, AfD und FDP anders als Linke und Grüne Corona-Bonds ab. Dass Deutschland für alles zahle und hafte, „wird es mit uns nicht geben“, betonte Florian Hahn (CDU/CSU). Gegen eine europäische Haftungsunion spreche außerdem das Grundgesetz, wonach das Budgetrecht beim Deutschen Bundestag liege und nicht auf eine supranationale Ebene übertragen werden könne.
Hahn räumte jedoch ein, dass die von der EU beschlossenen Mittel „in der Tat“ nicht ausreichen könnten. Bevor die EU sich in „finanzpolitische Abenteuer“ stürze, müsse aber klar sein, wie viel Geld noch benötigt wird.
AfD warnt vor einer „Schuldknechtschaft“
Prof. Dr. Harald Weyel (AfD) erklärte, gegen Hilfsbereitschaft sei nichts einzuwenden, eine „Beutegemeinschaft auf unsere Kosten“ dürfe es aber nicht geben.
Er warnte vor einer „Schuldknechtschaft“, die Deutschland für das Handeln anderer Staaten in Haftung nehme und die Kapazitäten für künftige Krise limitiere. „Der Nationalstaat hat sich in der Corona-Krise bewährt“, urteilte Weyel.
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TOP 17 Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz
Bei Enthaltung der FDP-Fraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2020, mit allen übrigen Stimmen des Hauses einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz, 19/17588) in der vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen geänderten Fassung (19/18755) angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/18756) vor.
Einstieg in die CO2-Bepreisung
Mit dem Gesetzesbeschluss wird das Wohngeld um eine CO2-Komponente erweitert. Einkommensschwache Haushalte werden gezielt bei den Heizkosten entlastet. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung will die Regierung das Wohngeldvolumen um zehn Prozent erhöhen, um soziale Härten zu vermeiden. Konkret wird eine nach Haushaltsgröße gestaffelte Komponente vorgegeben. „Mit dem Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme soll die Entlastung der Wohngeldhaushalte ab dem 1. Januar 2021 erfolgen.“ Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, werden um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Von der Maßnahme würden 2021 etwa 665.000 Haushalte profitieren, schätzt die Bundesregierung.
Der Nationale Normenkontrollrat hatte keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf erhoben. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung gebeten sicherzustellen, dass das Wohngeld auch bei zukünftigen Anhebungen der CO2-Bepreisung angemessen angepasst wird. Ziel müsse sein, dass im Durchschnitt Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen beim Wohngeld dynamisch berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hatte diese Bitte zur Kenntnis genommen. (pez/sas/23.04.2020)
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TOP 14 Bewältigung der Corona-Krise
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Coronakrise bewältigen. So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig“ (19/18738) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Rücknahme von Maßnahmen
Die Bundesregierung sollte sich nach dem Willen der AfD dafür einsetzen, dass Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie in einigen Bereichen aufgehoben werden. So sollte gastronomischen Einrichtungen umgehend die Öffnung ermöglicht werden, wenn sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleisten können. Hotels und Pensionen, Einrichtungen des Einzel- und Fachhandels unabhängig von der Größe des Betriebs- und Verkaufsbereichs sowie Dienstleistungsgeschäfte und -unternehmen sollten unter den gleichen Voraussetzungen öffnen dürfen.
Die AfD wollte auch Einrichtungen des religiösen Lebens, insbesondere Gotteshäusern, umgehend die Öffnung ermöglichen, wenn Mindestabstand und Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen sollten mit dieser Maßgabe wieder besucht werden dürfen. Zoos und Tierparks zählte die Fraktion ebenso dazu. Sportvereine und Sportstätten sollten schließlich ebenfalls unter den genannten Voraussetzungen den Betrieb wieder aufnehmen dürfen. (sas/32.04.2020)
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ZP 13 Förderung der beruflichen Weiterbildung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (19/17740) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/18753) angenommen. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, AfD und Linksfraktion lehnten ihn ab. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18076) wurde für erledigt erklärt. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschuss nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/18754) vor.
Der Bundestag lehnte zudem vier Anträge der Linken (19/15046, 19/15047, 19/16456, 19/17753) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/17522) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/18753) ab.
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TOP 15 Geologiedatengesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, den Entwurf der Bundesregierung für ein Geologiedatengesetz (19/17285) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (19/18751) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die AfD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/18752), den alle übrigen Fraktionen ablehnten.
Entschließungsantrag der AfD abgelehnt
Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/18752) auf, „potenziell verfassungswidrige“ Gesetzesbestandteile wie die Verpflichtung zur Übermittlung und Veröffentlichung von privat erhobenen Daten oder ausgewerteten geologischen Daten zu entfernen und den privaten Urhebern der Daten die Möglichkeit der freiwilligen Datenübermittlung sowie der Freigabe zur Veröffentlichung einzuräumen.
Auch wollte die AfD stärker Technologien fördern, die heutige radioaktive Abfälle künftig als Rohstoff zur Energieerzeugung verwerten können. Die Bundesregierung sollte sich auf die Anlage von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle beschränken. (pez/sas/23.04.2020)
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TOP 18 Schutz für Kommunen in der Corona-Krise
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise“ (19/18694) debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Linke hatte für die Federführung beim Finanzausschuss plädiert, wurde darin aber nur von der AfD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, während die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP die Federführung beim Haushaltsausschuss sah.
Antrag der Linken
Die Linke will die Bundesregierung auffordern, die Verhandlungen über einen Altschuldenfonds, der die Übernahme von Zins- und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen durch den Bund vorsieht, abzuschließen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Einführen will die Fraktion einen Solidarpakt III für strukturschwache Kommunen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu sichern. Die Länder, die grundsätzlich für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind, sollten vom Bund einen Ausgleich für besondere Finanzbedarfe durch die Corona-Krise erhalten.
Darüber hinaus sollten die vierteljährlichen Abschlagszahlungen von Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund vorübergehend ausgesetzt werden können. Zu prüfen sei, ob zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft die Gewerbesteuerumlage von überschuldeten Kommunen an den Bund auszusetzen ist. Ferner solle die Regierung dafür sorgen, dass Bund und Länder finanzielle Lasten der Kommunen in Verbindung mit der Corona-Krise vollständig übernehmen. (sas/23.04.2020)
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TOP 17 Einsatz der Bundeswehr bei der Marinemission „Eunavfor med Irini“
Die Bundeswehr soll sich an der EU-geführten Marinemission „Eunavfor med Irini“ (19/18734) im Mittelmeer beteiligen können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung debattiert. Ziel der Mission ist es, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen zu überwachen. Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss.
Antrag der Bundesregierung
Teil des Auftrags soll unter anderem das Anhalten, die Kontrolle, Durchsuchung und Umleitung von Schiffen sein, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Verstoß gegen das gegen Libyen verhängte Waffenembargo der Vereinten Nationen Waffen oder zugehöriges Material nach oder aus Libyen befördern. Außerdem sollen illegale Ausfuhren von Erdöl aus Libyen und das Sammeln diesbezüglicher Informationen, einschließlich zu Ausfuhren von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen Teil der Mission sein.
Darüber hinaus soll der Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache und Marine und Ausbildung bei Strafverfolgungsaufgaben auf See, insbesondere zur Verhinderung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel, im Einsatzgebiet unterstützt werden. Für den Zeitraum vom 7. Mai 2020 bis 30. April 2021 sollen für den Einsatz insgesamt rund 45,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. (sas/eis/23.04.2020)
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Antrag der AfD TOP 18 Antrag gegen EU-gesteuerte Corona-Hilfen überwiesen
Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll demnach auf europäischer Ebene verhindern, dass im Zuge der Corona-Krise weitere Kreditlinien durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bewilligt werden, oder Bürgschaften und Zahlungen der Mitgliedstaaten für einen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) geleistet werden. Es dürfe auch keine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedstaaten stattfinden
Die EU-Kommission dürfe zudem nicht durch Anleiheemissionen mittelbar eine gemeinsame Schuldenaufnahme vornehmen. Finanzhilfen oder Garantien der EU an die nationalen Arbeitslosenversicherungen sollen nicht gewährt werden. Anleihekäufe durch die EZB über das bereits erreichte Maß hinaus soll nicht ausgeweitet werden, stattdessen sollen gleichzeitig eigene Corona-Hilfen über nationale Institutionen ausgereicht werden, soweit dies sinnvoll ist. (sas/23.04.2020)
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TOP 19 ERASMUS-Programm
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, erstmals über steuerpolitische Anträge der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert, die zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurden.
Der AfD-Antrag trägt den Titel „Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (19/18727), der FDP-Antrag ist überschrieben „Mit der Negativen Gewinnsteuer die Solvenz des deutschen Mittelstands sichern“ (19/18669), der Antrag der Grünen lautet „Soforthilfen breiter aufstellen – Existenzminimum von Selbstständigen sichern und kleine Unternehmen bezuschussen“ (19/18706).
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/18727) bei der Umsatzsteuer und zeitlich begrenzt eine erleichterte Umstellung von der Soll-Besteuerung auf die Ist-Besteuerung und eine Erhöhung der Umsatzgrenzen. Die Kleinunternehmergrenze des Umsatzsteuergesetzes solle großzügig angehoben werden. Bei den Gewinnsteuern solle zeitlich begrenzt der steuerliche Abzug für Spenden im Rahmen der Corona-Krise verbessert werden. Ebenso will die AfD einen großzügigeren Verlustrücktrag bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer für Verluste des Jahres 2020 ermögliche. Die Einschränkungen der Verlustverrechnung bezüglich Verlusten aus dem Jahr 2020 sollen ausgesetzt, eine vorrangige Verrechnung mit Verlusten dieses Jahres zugelassen werden.
Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, beispielsweise von Teilen der Mieten, Pachten, Lizenzen, Zinsen nach dem Gewerbesteuergesetz will die Fraktion ebenfalls aussetzen und dafür negative Zeitwertkonten zulassen, um auf eine Reduktion der Arbeitszeit flexibel reagieren zu können. Zudem will die AfD die Nachzahlungszinsen nach der Abgabenordnung auf den gegenwärtigen Marktzins herabsetzen.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung auf (19/18669), einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Negativen Gewinnsteuer vorzulegen. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften) sollen zur Solvenzsicherung eine nicht rückzahlbare Steuerauszahlung von 80 Prozent des Gewinneinbruchs im Jahr 2020 gegenüber 2019 erhalten. Dabei solle der Gewinnrückgang der jeweiligen Branche den Maßstab bilden, damit nicht einzelne Firmen gerettet werden, deren Gewinnrückgang nicht auf den Corona-Lockdown zurückzuführen ist. Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sollen gegengerechnet werden.
Die Auszahlung solle im Zuge der steuerlichen Veranlagung für das Jahr 2020 vorgenommen werden und aus den Mitteln des bereits beschlossenen Nachtragshaushalts finanziert werden. Falls erforderlich, sollen die Mittel in den Bundeshaushalt 2021 übertragen und erhöht werden.
Antrag der Grünen
Die Grünen wollen in ihrem Antrag (19/18706) sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 1.180 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird. Die bestehenden Soforthilfen in Höhe von mindestens 15.000 Euro sollten auch für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern aus Mitteln des Bundes gewährt werden. Damit solle eine bessere Unterstützung dieser Unternehmen ermöglicht werden.
Darüber hinaus solle die Regierung die Verlängerung der Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige um weitere zwei Monate grundsätzlich ermöglichen und nicht von einer Herabsetzung der Miete durch den Vermieter abhängig zu machen. (vom/23.04.2020)
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