BERLIN – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutz Maaßen erkennt in Äußerungen der Innenministerin, deren Behörde der Bundesverfassungsschutz untergeordnet ist, eine verfassungsfeindliche Haltung der Innenministerin.
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Immer mehr Bürger fragen sich, aus welchen Gründen die Innenministerin noch immer auf ihrem Posten sitzt und nicht schon längst zurückgetreten ist, angesichts der Skandale, die sie bisher geliefert hat. Unsere Antwort: offenbar genau deswegen! Sie ist nicht zurückgetreten, weil die Kräfte, die über die Besetzung der Ämter wirklich entscheiden, kein Interesse daran haben, daß sie zurücktritt.
Jeder, der es wissen will, kennt die Gesinnung dieser Frau: Wenige Wochen nachdem Nancy Faeser als Innenministerin auf das Grundgesetz vereidigt wurde, wird ihr ein Beitrag vorgehalten, den sie kurz vor der Bundestagswahl als Chefin der hessischen SPD für das Organ „antifa“ für die größte linkextremistisch beeinflußte Organisation Deutschlands verfasst und veröffentlicht hat.
Faeser ist offenkundig eine knallharte Sozialistin und das vordringlichste Ziel von Sozialisten ist die Zerstörung der bestehenden Ordnung, um auf deren Trümmern das sozialistische Utopia aufzubauen!
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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess, Polizeihauptkommissar, griff am 10.4.2024 die vergangene CDU/CSU geführte und die jetzige SPD/Grüne/FDP-Regierung scharf an und warf ihnen vor, den ungeheuren Anstieg der Gewaltdelikte durch die grenzenlose Immigration bewusst herbeigeführt zu haben.
Die Bundesinnenministerin sei eine „Überzeugungstäterin“, die ihre Politik für absolut richtig halte, egal, was es die deutschen Bürger an Leben und Gesundheit koste.
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Martin Hess (AfD) zu den Tatsachen
„Frau Schierenbeck, ihre Aussagen, die belegen nur eines: Die SPD ist der Totengräber der inneren Sicherheit in Deutschland. Unser Land darf man ihnen nicht länger überlassen. Die aktuellen Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 belegen ein kolossales Versagen der Bundesinnenministerin bei der wichtigsten Aufgabe des Staates: nämlich die Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der eigenen Bürger.
Der Dilettantismus, die Inkompetenz und vor allem die linksgrünrote Borniertheit der Ministerin haben dafür gesorgt, dass Deutschland so unsicher ist wie seit 15 Jahren nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar und muss endlich beendet werden. Die aktuelle Sicherheitslage ist geradezu schockierend.
Die Zahl der Gewaltdelikte weist mit über 214. 000 pro Jahr einen historischen Höchststand auf. Dabei liegt der Anteil ausländischer Tatverdächtiger hier bei 41,5% und ist damit fast dreimal so hoch wie der Anteil an der Gesamtbevölkerung. Und der Anteil sogenannter Zuwanderer beträgt mit 13,5% mehr als das Fünffache ihres Anteils an der Wohnbevölkerung.
Während in diesem Deliktsbereich „Gewaltdelikte“ die Zunahme bei den deutschen Tatverdächtigen nur 2,2% betrug, liegt diese bei nicht-deutschen Tatverdächtigen bei 14,4% und bei den sogenannten Zuwanderern sogar bei 20,3% und ist damit zehnmal höher als bei deutschen Tatverdächtigen. Bei Mord und Totschlag ist die Zahl der deutschen Tatverdächtigen sogar um 1,4% zurückgegangen, während diese bei ausländischen Tatverdächtigen um 10,2% und bei Zuwanderern um 14,8% gestiegen ist.
Diese Zahlen lassen nur einen Schluss zu: Schuld an der Erosion der inneren Sicherheit, an immer mehr barbarischen Messerangriffen, an immer grausameren Sexualstraftaten und an immer brutaleren Körperverletzungs- und Raubdelikten in unserem Land ist der grenzen- und verantwortungslose Vielfalts- und Multikulti-Wahn dieser Ampelregierung. Und deshalb führt an einer sofortigen Korrektur dieser verheerenden Migrationspolitik kein Weg vorbei. Und das Aussprechen dieser Tatsache ist weder fremdenfeindlich noch rassistisch; es ist einfach nur die Wahrheit. Also hören Sie endlich auf, die AFD und die Bürger unseres Landes für das Aussprechen dieser Wahrheit als rechtsextrem zu diffamieren!
Wir wollen nur endlich wieder unser sicheres Deutschland zurück. Und dazu ist diese Ampelkoalition weder willens, noch in der Lage. Denn Sie, Frau Ministerin Faeser, und das beweisen die PKS Zahlen eindeutig, haben die Kontrolle über die innere Sicherheit schon längst verloren. Und deshalb sind Appelle an Sie, endlich eine bessere Sicherheitspolitik umzusetzen, wie das immer die CDU CSU tut, völlig sinnlos. Denn Sie sind eine Überzeugungstäterin. Sie denken nicht im Traum daran, die verheerende Migrationspolitik zu korrigieren, weil Sie sie in ihrem tiefsten Innern für absolut richtig halten, ganz egal, was es die deutschen Bürger an Leben und Gesundheit kostet. Und an Überzeugungstäter appelliert man nicht, sondern sorgt dafür, dass Sie so schnell wie möglich ihren Ministersessel räumen müssen.
Immer mehr Bürger lassen sich von Ihnen nicht länger täuschen. Wenn Sie jetzt plötzlich sagen, Zitat: „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen“, dann glaubt man, nicht richtig gehört zu haben .Der Bürger erkennt doch sofort dreierlei:
1. Sie übernehmen schamlos eine AfD Forderung, die wir seit 2015 stellen, und haben bisher jeden, der das so klar formuliert hat, in die rechtsextreme Ecke gestellt. Ihr Verhalten ist daher pure Heuchelei,
2. ist die Aussage zwar inhaltlich richtig, ist aber nur deshalb erforderlich, weil die CDU/CSU in ihrer Regierungszeit und Sie eben jetzt durch eine völlig inakzeptable Migrationspolitik diese Gewaltverbrecher erst in unser Land gelassen haben. Besser ist deshalb der von der AfD seit langem geforderte Grundsatz: Wer sich nicht an die Regeln hält und illegal nach Deutschland einreisen will, kommt erst gar nicht nach Deutschland rein. Und
3. hat der Kanzler im letzten Jahr bereits Großmedien-wirksam verkündet, man müsse endlich in großem Stile abschieben. Passiert ist bis heute rein gar nichts. Und deshalb ist ihre Aussage auch nichts wert. Jeder Tag, den sie länger im Amt des Bundesinnenministers verbleiben, ist ein schlechter Tag für Deutschland.
Und abschließend noch ein Wort an die Kollegen der CDU/CSU: Sie spielen sich ja auch heute wieder als Vertreter einer restriktiven Migrationspolitik auf. Und ich darf Ihnen mal in Erinnerung rufen: In ihre Regierungszeit fällt es: der Anstieg der Gewaltdelikte im Jahr 2016 auf bereits 193 000. Ergo, es war die CDU CSU, die in einem unvorstellbaren Ausmaß Gewaltkriminalität nach Deutschland importiert hat. Davon hat sich unser Land bis heute nicht erholt. Ersparen Sie uns zukünftig ihre Doppelmoral und hören Sie endlich auf, unsere Bürger für dumm zu verkaufen.“
Video:
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Die strafrechtliche Dimension
Unbewachte Grenzen üben offenbar auf Gesindel eine besonders hohe Anziehungskraft aus. Wer schon zuhause etwas auf dem Kerbholz hat, den ziehen unkontrollierte Grenzen offenbar magisch an. Hinzu kommt, daß es Staaten gibt, die ihr Gesindel gerne los werden, was – Gerüchten zufolge – dazu führt, daß sie volle Gefängnisse dadurch entlasten, daß sie (ehemaligen?) Gefangenen den Hinweis geben, doch nach Europa / Deutschland zu verschwinden. Heiße Kandidaten für so ein Vorgehen sind die Staaten, von denen bekannt ist, daß sie ihr Gesidel nicht auch dann mehr zurück nehmen, wenn sie dazu verpflichtet wären:
Inzwischen hat nicht nur die Bevölkerung erkannt, daß es einen Zusammenhang zwischen der Zunahme an Gewalt und Migration besteht, sondern auch Personen die ehemals für die Sicherheit in Deutschland zuständig waren, haben dies offen ausgesprochen, wie z.B. der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning:
Vergleichbares wurde auch für Gewalt in Krankenhäusern festgestellt:
Auf der anderen Seite leistet sich Deutschaland eine Innenministerin, die sich noch 2024 weigert die Grenzen zu kontrollieren:
Die Begründung ist bizarr:
Diese würden die Entwicklung der EU „um Jahrzehnte zurückwerfen“.
Damit ist klar ausgesprochen, dass die Destabilisierung des Landes mit der EU begründet wird.
Festhaltenswert ist an dieser Stelle, daß sich ein Bürger, wenn er sich so verhielte, wie die Innenministerin, wohl mit dem Strafrecht in Konflikt kommen würde. Gemäß § 27 StGB wird als Gehilfe eines Straftäters
„bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.“
Unter Hilfeleistung ist wiederum
Wenn z.B. der vorsätzliche Einbruch eines Täters in einen Supermarkt dadurch ermöglicht oder erleichtert wird, dass ein Angestellter abends die Außentür zum Warenlager pflichtwidrig nicht abgeschlossen hat, weil er dem Chef nach einem Streit eins auswischen will und mindestens einen Einbruch billigend in Kauf nimmt, könnte er sich – strafrechtlich betrachtet – der vorsätzlichen Beihilfe schuldig gemacht haben.
Nun sieht manches Gesindel Deutschland als derartiges Warenlager an und die Innenministerin lüßt seit Jahren pflichtwidrig dessen Türen offen mit der Folge, daß seit Jahren Millionen Menschen in das Land kommen, von denen sie weiß, dass sich darunter auch Terroristen und sonstige kriminelle Straftäter befinden.
Wenn Deutschland einen funktionierenden Rechtsstaat hätte und nicht dem Innenministerium gegenüber weisungsgebunden wäre, müssten die zuständigen Staatsanwaltschaften längst Anklage gegen die verantwortlichen Politiker erhoben haben.
Da aber die Gewaltenteilung im bundesrepublikanischen Parteienstaat de facto nicht funktioniert, z.B. weil die Staatsanwaltschaften den Weisungen der Regierung unterstehen, kommt es nicht dazu. Wie dreist die Gewaltenteilung mit Füßen getreten wird, zeigt die Besetzung jüngste Bundesverfassungsgerichts mit einem neuen Präsidenten.
Kanzlerin Merkel schob den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Dr. Stephan Harbarth – vorher von der Uni Heidelberg noch passend zum Honorarprofessor ernannt – auf den Posten des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, um kurz danach dessen Präsident zu werden.
Vorher hatte Harbarth als Rechts- und Innenpolitiker im Bundestag Gesetzesvorhaben erarbeitet und beschlossen. Als Richter am Bundesverfassungsgericht ist es nun seine Aufgabe, ggfls. sogar die selbst beschlossenen Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Wie lächerlich!
„Merkels Mann in Karlsruhe“
heißt er von nun an bezeichnend. CDU überall.
Die verfassungsrechtliche Dimension
Das Grundgesetz legt in Artikel 1 Absatz2 fest:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Inzwischen ist jedoch offenkundige Praxis, dass
Alle Staatsgewalt geht von den Parteien ausgeht.
Durch die von den Bundesregierungen seit Jahren offen gehaltenen Grenzen handeln diese auch offen gegen die geltenden Gesetze und damit gegen das Grundgesetz. Eine Bindung dies Handelns der Regierungen an Recht und Gesetz ist schwer, bis gar nicht mehr erkennbar.
Die Migrationsströme in das Land haben bereits eine Dimension erreicht, die den Bestand und die kulturelle Identität des deutschen Volkes gefährdet. Darin zeigt sich, worin das eigentliche Ziel dieser Migrationspolitik besteht, wofür innere Sicherheit und das leibliche Wohl der Menschen keine Rolle spielen. Der Freiburger Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek schloss in Dietrich Murswiek „Otto Depenheuer/Christoph Grabenwarter (Hg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise, Paderborn 2016“ bereits:
„Was gegenwärtig unter Billigung der Bundesregierung stattfindet, ist eine Umstrukturierung der Bevölkerung Deutschlands. Aus der nach Sprache, Kultur und Geschichte deutschen Mehrheitsbevölkerung wird eine multikulturelle Gesellschaft ohne einheitliche Sprache und Tradition. Die Politik der offenen Grenzen läuft auf das hinaus, was der Titel eines berühmten Buches zum Ausdruck bringt: ´Deutschland schafft sich ab´. Bundeskanzlerin Merkel ist vom TIME-Magazin zur Person des Jahres 2015 erkoren worden, weil sie mit ihrer Politik den Prozess vorantreibe, ´eine alte und quälende nationale Identität abzulegen`. …
Die Bundesregierung ist an das Grundgesetz gebunden. Sie ist nicht berechtigt, die Identität des Volkes, das sie repräsentiert und dessen Wohl zu wahren sie geschworen hat, einwanderungspolitisch aufzulösen.“
Inzwischen ist auch klar, daß diese „Eliten“ das umsetzen, was supranationale Zirkel in UNO, EU und USA ganz offen fordern. So forderte beispielsweise der langjährige Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans mit den Worten,
einen Multi-Kulti-Zwang:
Der Zweite Senat weigerte sich jedoch eine Entscheidung in der Sache zu treffen und bügelte die Klage der AfD-Bundestagsfraktion als unzulässig ab.