Wie der CDU-Mann Haldenwang den Verfassungsschutz zur Nerv-Behörde weiterentwickelt

Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5c/Thomas_Haldenwang_und_Horst_Seehofer_in_der_Bundespressekonferent_am_6._Oktober_2020.jpg

KÖLN – Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes erhebt den Anspruch, daß auch ohne eine neue gesetzliche Grundlage, die im Parlament verabschiedet werden müsste, völlig legale Meinungsäußerungen vom Bundesverfassungsschutzamt verfolgt werden dürften.

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Der Chef des deutschen Inlandsgeheimdienstes, Thomas Haldenwang, hat in einem selbst verfassten Leitartikel einen Einblick in die Art und Weise gegeben, was er unter Meinungsfreiheit versteht und, was noch wichtiger ist, wo er deren Grenzen sieht.

Diese Stellungnahme hat es in sich, denn er beansprucht eine Ausweitung seiner Zuständigkeit auf das Denken der Bürger und das ohne dass dafür im Parlament eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.

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Der Chef des Bundesverfassungsschutzes treibt den Umbau des Staates in einen Gesinnungsstaat weiter voran

Gegründet wurde der Verfassungsschutz um die neue deutsche Regierung nach dem 2. Weltkrieg vor alten Nazis und vor Stalinisten/Leninisten zu schützen. Zu diesem Zweck dar der Verfassungsschutz alles und jeden „beobachten“, was nur niemand weiß:

Der Verfassungsschutz wird bereits dann tätig, wenn die Polizei noch nicht zuständig ist. Er ist daher das effektive Frühwarnsystem zum Schutz vor Beeinträchtigungen für unser demokratisches Gemeinwesen.

Ebenfalls aus historischen Gründen darf dieser Inlandsgeheimdienst daher nur hinhören und hinsehen, nicht aber handeln, was ihn von Gestapo und Stasi abgrenzt. Die einzige Handlung, die dem Verfassungsschutz erlaubt ist, ist eine Art Staatspranger zu betreiben, indem Informationen zu Personen oder Gruppen durch diese Behörde öffentlich gemacht werden. Eigentlich müsste also der Begriff
„Beobachtung durch den Verfassungsschutz“
präzise:
„Veröffentlichung der bereits erfolgten Sammlung aus Beobachtungen durch den Verfassungsschutz“
heißen. Der Verfassungsschutz ist also eine Art Diffamierungsorgan der Bundesregierung, das wiederum dem Innenministerium unterstellt ist und das Innenministerium wird von Frau  Faeser geleitet, die sich wiederum darin gefällt in „antifa“-Zeitschriften Artikel  zu veröffentlichen.
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Der Geltungsdrang des Thomas Haldenwang (CDU)

Der CDU-Mann und Präsident von Deutschlands Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang; quengelt sich immer mehr in die Öffentlichkeit. Die Tatsache, daß dieses Geltungsbedürfnis immer mehr Bürgern auf die Nerven geht und immer mehr Bürger Kritik an dieser Behörde üben, motiviert den CDU-Mann, der freiwillig unter einer Ministerin dient, die in linksradikalen „antifa“-Zeitungen eigene Beiträge veröffentlicht offenbar zu einer weiteren Veröffentlichung in der FAZ. In jenem Beitrag rechtfertigte er gleich das Handeln seiner Behörde und stellte damit seine Verpflichtung zur politischen Neutralität hintan.

Eine Majestätsbeleidigung des Staates?

In einem aktuellen Artikel in der FAZ verbreitet nun der Chef des Bundesverfassungsschutzes Haldenwang (CDU) im Kern nicht mehr und nicht weniger, als daß der Staat vor „Majestätsbeleidigungen“ geschützt werden müsse.

Ein derartiger Gedanke krankt aber schon daran, daß Staaten gar nicht beleidigt werden können, da eine Beleidigung eine Herabsetzung des Ansehens / der Ehre eines beleidigbaren Objekts zum Gegenstand haben muß und beleidigbare Objekte sind nur Personen, denn nur Personen sind in unserem Kulturkreis letztendlich Träger von (Menschen-)Würde als Grundlage für Ehre und Ansehen.

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Formell gar nicht möglich

Doch der Verfassungsschutz ist, erstens, kein Organ, das Recht schafft, sondern ein Organ, das vom Bundestag oder von Gerichten geschaffenes Recht anwendet. Schon deswegen sollte ein solcher Vorstoß eigentlich undenkbar sein.

Dieser Vorstoß kann, zweitens, als ein weiteres Beispiel dafür verstanden werden, daß einzelne Behörden einen Weg suchen, nicht nur Äußerungen einzuschränken, die ihnen nicht gefallen, sondern auch Gedanken inhaltlich einzuschränken, die ihnen nicht gefallen und zwar unabhängig  davon, ob diese formell legal ist.

Würde sich diese Initiative durchsetzen, dann könnte jede Behörde eigenmächtig vorschreiben und verbieten, wofür die der Gesetzgeber zu feige ist, Gesetze zu erlassen, weil er Angst vor dem Parlament hat oder in der eigenen Regierungskoalition keine Mehrheit findet.

Die Probleme beginnen also schon damit, daß Haldenwang in seinem Gastbeitrag in der FAZ überhaupt öffentlich Stellung zum Handeln des Verfassungsschutzes genommen hat.

Es findet es offenbar ganz normal, daß er sich mit seiner Behörde über die Medien öffentlich zu Wort meldet.

Paradox ist, daß er ausgerechnet eine Öffentlichkeit Stellungnahme benutzt, um den Ansehensverlust seiner eigenen Behörde durch frühere öffentliche Stellungnahmen zu bejammern. Schon diese Tatsache wirft ein Schlaglicht auf das intellektuelle Niveau mit dem in dieser Behörde gearbeitet wird.

Hinzu kommt, daß er hierdurch erneut seine Funktion als politisch neutraler Beamter verletzt.

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es nämlich nicht mit Hilfe von Meinungsbeiträgen auf den Diskurs und damit auf die Meinungsbildung in der Bevölkerung einzuwirken.

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Der Verfassungsschutz: eine Nerv-Behörde

Haldenwang interpretiert seine Rolle mehr und mehr als politischer Akteur. Von seinem eigentlichen Aufgabenbereich verabschiedet er zusehends.

Der Verfassungsschutz hat eigentlich die Aufgabe, Informationen zu sammeln und Informationen zu analysieren. Es war nie die Aufgabe des Verfassungsschutzes repressiv tätig zu werden!

Repressive Maßnahmen fallen nämlich aus historischen Gründen in Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden und deren Handeln wird deswegen durch zusätzliche Gesetze  zusätzlich geregelt.

Ein absolutes Tabu ist eigentlich, daß mit Hilfe des Verfassungsschutzes in die Meinungsbildung der Bevölkerung und damit in das Wahlverhalten der Bevölkerung eingegriffen wird. Auf diesem Weg könnte nämlich der Verfassungsschutz Einfluss auf seinen eigenen Chef nehmen, indem er das Wahlverhalten der Bürger so beeinflusst, dass die Partei X Vorteile hat und die Partei Y Nachteile hat, die dann wiederum den neuen Innenminister  stellt oder nicht stellt.

Die Eigenmaßstäbe

Die Maßstäbe, an denen der Verfassungsschutz selbst gemessen werden will, stellt diese Behörde wie folgt ins Fenster, also auf die eigene Webseite:

„In einem lebendigen demokratischen Diskurs haben auch radikale Ansichten ihren Platz“. Demnach sei es sogar legitim, die Demokratie für „die falsche Staatsform“

zu halten. Sogar die radikale Ansichten fallen

„unter die Meinungsfreiheit“

und

„sind Ausdruck politischer Teilhabe“.

Weiter heißt es:

„Das Grundgesetz kennt nur die Pflicht zur Gesetzestreue, nicht aber eine Werteloyalität“.

Eine Verfassungsschutzrelevanz ergebe sich erst in Fällen des Extremismus, wenn auf die

„Beseitigung des staatlichen Grundgefüges“

gedrängt werde.

Das Brechen der Eigenmaßstäbe bei der AfD

Doch ein Vergleich des Umgangs des Verfassungsschutzes mit der AfD und Extinction Rebellion offenbart die doppelten Maßstäbe, die die Haldenwang-Behörde bei ihrer Arbeit anlegt. Einer Online-Enzyklopädie kann man entnehmen:

Durch die Einstufung der AfD-Gruppierung Der Flügel als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ soll er laut dem Magazin Der Spiegel zum Feindbild der AfD geworden sein.[6]

Haldenwang hält die Letzte Generation und ihre Straftaten nicht für extremistisch oder gegen den Staat gerichtet. Weil die Bewegung den Staat zum Handeln auffordere, respektiere sie ihn.[7]

Im Januar 2024 warnte Haldenwang in einem Interview, die Mitte der Gesellschaft scheine sehr bequem geworden zu sein und nehme nicht wahr, wie ernsthaft die Bedrohungen für die deutsche Demokratie inzwischen seien. Er wünsche sich, dass diese klar Position beziehe gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Auch die Bürger müssten die Demokratie aktiv verteidigen.[8]

Nun, der „Flügel“ der AfD ist in Thüringen die stärkste Oppositionspartei. Als Opposition fordert die AfD den Staat mit Hilfe von Gesetzesinitiativen etc. zum Handeln auf und respektiert damit den Staat. Warum dieses Argument als bei Extinction Rebellion gilt und bei der AfD nicht ist eines der vielen Rätsel und deutet auf eine tiefe Doppelmoral hin.

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Das Erschnüffeln von Denk- und Sprachmustern

In seinem neuesten Beitrag erhebt Haldenwang nun in dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Anspruch, seine Politik der Bürgerbeobachtung und damit seinen eigenen Machtbereich dadurch ausweiten zu können, daß er nun auch nach

„Denk- und Sprachmustern“

der Bürger schnüffeln darf.

Legale Meinungsäußerungen im Visier

Gleichzeitig schloss Haldenwang nicht aus, dass bei dieser Bevölkerungsüberwachung auch legale Meinungsäußerungen ins Visier genommen werden könnten, und versuchte, eine solche Haltung zu begründen.

Haldenwang verbreitet in diesem Beitrag, dass in seinem Land „Meinungsfreiheit herrscht“, und erinnert seine Leser (anscheinend weniger ihn selbst) daran, dass diese Freiheit eine Demokratie von einer Autokratie unterscheidet. Allerdings scheint der BfV-Chef auch zwischen „Meinungsfreiheit“ und der Freiheit, diese Meinung tatsächlich zu äußern, zu unterscheiden. Und während man in Deutschland

„beleidigende, absurde und radikale Meinungen“

haben könne, habe die Meinungsfreiheit „ihre Grenzen“, schreibt er.

„Aber auch innerhalb der Grenzen des Strafrechts können Meinungsäußerungen trotz ihrer Rechtmäßigkeit verfassungsschutzrechtlich relevant werden“,

heißt es weiter. Im Klartext heißt das: Auch völlig legale Meinungsäußerungen können vom Bundesverfassungsschutzamt verfolgt werden.

Und in seinem Beitrag in der FAZ weitet er seine Ansprüche nun noch weiter aus: Was Äußerungen und Meinungen betrifft, vor denen die Verfassung möglicherweise geschützt werden müsse, sei die „Definition“ weit genug gefasst, um viele Dinge abzudecken. Nicht mehr gedeckt seien

„…zulässige Kritik und demokratischer Protest, die eskalieren und in eine aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Verhaltens übergehen“

und dazu können

„Aufrufe zur Gewalt“

gehören oder auch nicht. Es liege auch eine Verletzung der

„Menschenwürde von Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder politischen Akteuren“

vor.

Kritiker sehen darin hingegen eine Politik, die darauf abzielt, die Einschränkung der Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit voranzutreiben und sich vor allem gegen politische Gegner richtet.

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Kritik an Haldenwangs Bundesverfassungsschutz

Scharfe Denker erkennen in im aktuellen Vorgehen des Bundesverfassungsschutzes sogar eine Selbstdelegitimierung dieser Behörde, die vielleicht sogar auf einer Weisung der ihm vorgesetzten Behörde, dem Innenministerium heraus beruhen könnte.

Permanent steigender Ansehensverlust

Tatsächlich deuten aktuelle Umfragen darauf hin, dass immer mehr Bürger erkennen, daß das BfV zu einem politischen Instrument der Regierung geworden ist. Diese Meinung soll sogar bei den Parteien (außer, was nicht überraschend ist, bei den Grünen) stark vertreten sein, wie folgende Beispiele belegen:

Prof Murswieck: die Verfassungswidrigkeit der Verdachtsberichterstattung

Ein weiterer Kritiker der Verfassungsschutzpraxis ist der Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In verschiedenen Publikationen setzte er sich mit der Problematik des Grundrechtseingriffs durch Verfassungsschützer auseinander. Zuletzt hatte er sich im Dezember 2006 auf einer Tagung zum Thema „Islam und Verfassungsschutz“ zu diesem Themenkomplex geäußert und die Praxis der Verfassungsschutzberichte erneut kritisiert. Murswieks Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die „Verdachtsberichterstattung“:

„In den meisten Verfassungsschutzberichten wird nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.“[102]

Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei laut den Verfassungsschutzgesetzen, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet werde, um Organisationen handele, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgten und nicht solche bei denen es nur tatsächliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sie möglicherweise solche Bestrebungen verfolgen könnten.

Kubicki zeigt sich verwundert

Kubicki antwortete in einem Gastbeitrag in der „FAZ“ und monierte, dass „die Einmischung in eine öffentliche Debatte durch den Chef eines Nachrichtendienstes

„ein merkwürdiger Schritt“

sei. Wer erkläre, auch der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken, der müsse

„sich selbstverständlich Fragen nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen.“

Gerade das BfV mit weit als 4000 Mitarbeitern, das kein Verfassungsorgan, sondern einfacher Teil der Exekutive ist, müsse in einem Rechtsstaat über jeden Zweifel erhaben sein.

Mathias Brodkorb (SPD): schadet dieser Verfassungsschutz der Verfassungsordnung?

Der ehemalige Kultus- und Finanzminister in Mecklenburg-Vorpommern und Gründer des Projekts „Endstation Rechts“ Mathias Brodkorb widmete dem Verfassungsschutz sogar ein eigenes Buch mit dem Titel:

„Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“

in dem er die

„unsaubere Arbeit“

dieses Geheimdienstes sezierte. Dieser stellt fest, daß der Verfassungsschutz offenbar ohne definierte Kategorien arbeiten und damit ziemlich willkürlich agieren kann:

Mit anderen Worten: der Verfassungsschutz bastelts ich die Instrumente einfach selbst, um mit deren Hilfe ein zuvor festgelegtes Ziel zu erreichen. Der SPD-Mann hält ernüchtert fest:

Ich war einmal glühender Anhänger des Verfassungsschutzes, bis ich im Sommer 2022 das erste Mal die Gelegenheit hatte, intensiv interne Unterlagen der Behörde sichten zu können. Und diese Akten zu verschiedenen Fällen von links bis rechts sind intellektuell erschütternd. Das ist von Relevanz, weil man als Verfassungsschutz eigentlich mit höchster begrifflicher Klarheit arbeiten muss. Das ist eine Behörde, die in Grundrechte eingreifen darf, die also die Guten von den Bösen unterscheiden muss. Wenn die Begriffe aber unklar sind, geraten zwangsläufig auch Leute in den Blick, in deren Grundrechte eingegriffen wird, obwohl es nicht gerechtfertigt ist. Und dann schaden die Verfassungsschützer sogar der Verfassungsordnung.

Dese Kritik ist nicht neu. dazu kann man einer Online-Enzyklopädie entnehmen:

„Der Verfassungsschutz bekämpft also Organisationen, für die er lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, genauso wie erwiesene Verfassungsfeinde, und er setzt sein Sanktionsinstrumentarium auch gegen diejenigen ein, die sich – weil sie den Verdacht nicht teilen – an der Ausgrenzung dieser des Extremismus lediglich verdächtigten Organisationen nicht beteiligen. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht, muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist. So lassen sich Kaskaden des Verdachts konstruieren.“[106]

Eine immer kleiner werdende Lücke zur Gestapo?

Der ehemalige Stern-Redakteur Hans-Ulrich Jörges erklärte hierzu, dass Haldenwang sich

„in die Tradition der Gestapo“

stelle.

Der „Fall“ Bystron

Wenn man sich die aktuellen Vorhaltungen betrachtet, die gegen den außenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag in Stellung gebracht werden, dann findet das geschulte Auge in den aktuellen Vorhaltungen genau diese Muster wieder.

Das beginnt schon bei dem Umstand, daß „in Fall Bystron“ der Verfassungsschutz eine Einzelperson ins Visier nimmt

Zuletzt sorgte er mit einem Gastbeitrag in der FAZ für Aufregung. In dem Artikel verteidigte er seine Behörde gegen Kritik. Demnach sei der Verfassungsschutz weder „Gesinnungspolizei“ noch „Regierungsschutz“. Es sei gut, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche, diese habe aber ihre Grenzen. „Die äußersten Grenzen zieht das Strafrecht, etwa im Hinblick auf strafbare Propagandadelikte oder Volksverhetzung“, erklärt Haldenwang und ergänzt, dass „auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität“ Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein können.