BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
4. März 2020 (148. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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ZP 1; Regierungserklärung zur Bekämpfung des Coronavirus
Die Bundesregierung setzt in der Coronakrise auf maximale Transparenz und ein aktuell abgestimmtes nationales und internationales Vorgehen. Die Epidemie verlaufe weiterhin dynamisch, darauf müsse flexibel und entschlossen reagiert werden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch, 4. März 2020, im Bundestag in einer Regierungserklärung zur globalen Verbreitung des neuen Coronvirus (Sars-CoV-2). Mit Blick auf die Lage in Deutschland fügte der Minister hinzu, der Höhepunkt sei noch nicht erreicht. Es gehe derzeit vor allem darum, die Ausbreitung des Virus in Deutschland zu verlangsamen und einzudämmen. Dies bringe auch Einschränkungen im Alltag mit sich.
AfD kritisiert Chaos und Kompetenzwirrwarr
Die Opposition reagierte unterschiedlich auf das Krisenmanagement der Bundesregierung. Während Grüne und FDP der Koalition bescheinigten, transparent und besonnen vorzugehen, kam von Linken und AfD auch teils heftige Kritik. Vor allem AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel (AfD) ging mit der Regierung hart ins Gericht, sprach von „Chaos und Kompetenzwirrwarr“, politischem Versagen und einem fahrlässigen Spiel mit der Gesundheit der Bürger. So sei die Gefahr durch das Coronavirus völlig falsch eingeschätzt worden. Zudem hätte sich die Regierung viel früher und besser auf die sich schon abzeichnende Krise vorbereiten müssen.
Die Folgen des Umsetzungs- und Kommunikationsversagens seien nicht mehr einzuholen. Weidel forderte, die Behandlungskapazitäten zu erweitern, um auf einen „schlagartigen“ Anstieg der Erkrankungen reagieren zu können. Zudem würden verpflichtende Tests für Risikopersonen oder Menschen mit Symptome benötigt. Von Hausärzten „zu erwarten, dass sie ohne den erforderlichen Schutz Hilfe leisten, grenzt an fahrlässige Körperverletzung“. Weidel forderte mehr Schutzausrüstung, Temperaturkontrollen an Flughäfen und effektive Einreisekontrollen an den Grenzen. Die ungelöste Migrationskrise verschärfe die Lage noch zusätzlich. Mit Beschwichtigungen sei es nicht getan, eine Strategie sei jetzt gefragt.
TOP 1; Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Landwirtschaft
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hat die Verschärfung der neuen Düngeregeln gegen Kritik der Opposition verteidigt. Die Novellierung sei notwendig, betonte Klöckner in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 4. März 2020. Die Europäische Kommission erwarte eine Reduzierung der Nitratgehalte im Grundwasser. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EG-Nitratrichtlinie 2018 sei umzusetzen. „Wir nehmen das sehr ernst und haben deshalb auch sehr intensiv an einer Novellierung der Düngeverordnung gearbeitet“, so die Ministerin für Ernährung und Landwirtschaft.
Ministerin: Effizientere Landwirtschaft dank digitaler Technik
Ihr Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung hatte die CDU-Politikerin genutzt, um über die Digitalisierung in der Landwirtschaft zu sprechen. Diese biete große Chancen, so Klöckner. Landwirte könnten mithilfe präziserer Maschinen und genauerer Daten effizienter und ressourcenschonender arbeiten. „Es lassen sich so auch Zielkonflikte in der Landwirtschaft lösen“, betonte die Ministerin. Der Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngungsmitteln etwa könne durch eine „passgenaue Applizierung“ reduziert werden.
Digitale Technik helfe damit bei Ackerbau und Bodenschutz und komme dem Tierwohl zugute, argumentierte Klöckner. Deshalb investiere die Bundesregierung über 170 Millionen Euro in die Digitalisierung in der Landwirtschaft. Im Rahmen von „Leuchtturmprojekten“, insgesamt 14 verschiedenen digitalen Experimentierfeldern, würden bereits digitale Techniken getestet. Geplant sei, alle Erkenntnisse in einem digitalen Kompetenznetzwerk zu bündeln, um praktische Anwendungen in den ländlichen Räumen zu fördern, sagte Klöckner, bevor sie den Abgeordneten Rede und Antwort stand.
AfD: EuGH-Düngeurteil basiert auf falschen Daten
Der AfD-Abgeordnete Stephan Protschka stellte infrage, ob die erneut verschärften Düngeregeln überhaupt notwendig seien. Das EuGH-Urteil habe die Düngeverordnungsnovelle aus dem Jahr 2017 gar nicht berücksichtigt, kritisierte der Abgeordnete. Das Urteil basiere also auf einer falschen Datengrundlage. „Sind Sie mit mir der Meinung, dass in dieser Novelle bereits alle in der EU-Nitratrichtlinie aufgelisteten Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie die in den nationalen Aktionsplan aufzunehmenden Maßnahmen umgesetzt wurden?“, fragte Protschka.
Klöckner betonte, dass die Bundesregierung nach dem ergangenen Urteil, in dem Deutschland in allen Punkten unterlegen gewesen sei, das Gespräch mit der EU-Kommission gesucht habe. Dabei habe die Kommission unmissverständlich klargemacht, dass auch die 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung nicht ausreichend sei. Diese Aussage nehme die Bundesregierung ernst.
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TOP 2; Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung begann am Mittwoch, 4. März 2020, die einstündige Fragestunde. Vertreter der Bundesregierung beantworteten vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/17408), die getrennt nach Ressorts aufgerufen werden.
Der thüringische AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen erkundigte sich beim Bundeskanzleramt, welche Veranstaltungen der Bundesregierung oder mit Beteiligung der Bundesregierung in Thüringen nach der Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen am 5. Februar 2020 mit welcher Begründung abgesagt wurden.
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TOP 3; Bundeswehreinsatz in Afghanistan – Resolute Support
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2020, über die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan debattiert und den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Nato-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“ (19/17287) zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
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TOP 4; Einsatz Minderjähriger in bewaffneten Konflikten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rekrutierung und Einsatz von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten ächten“ (19/5549) auf Empfehlung des des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/8968) abgelehnt. Neben der Linken votierte nur noch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Kinderrechte weltweit schützen und verwirklichen sowie internationales Engagement verstärken“ (19/13552), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19/16199) vorlag. Neben den Grünen stimmten auch die FDP und die Linksfraktion für den Antrag, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten.
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TOP 5; Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Die Bundesregierung plant, im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als „Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz“ einzurichten. Ihren Entwurf eines „Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts“ (19/17292) hat der Bundestag am Mittwoch, 4. März 2020, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
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TOP 3; Aufnahmebereitschaft von Städten und Kommunen
Die Aufnahme von Asylsuchenden durch Kommunen hat der Bundestag am Mittwoch, 4. März 2020, thematisiert. Dabei lehnte er in namentlicher Abstimmung einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland“ (19/16838 neu) ab, zu dem der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung (19/17198) abgegeben hatte. 495 Abgeordnete lehnten diesen Antrag ab, 117 stimmten ihm zu, es gab fünf Enthaltungen.
Anträge von drei Oppositionsfraktionen
Keine Mehrheit fanden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Solidarische Städte und kommunale Initiativen zur Flüchtlingsaufnahme unterstützen“ (19/8648) sowie ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken“ (19/9275), zu denen ebenfalls Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vorlagen (19/17199) vorlagen. Beide Anträge wurden von der Linken und den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen sie ablehnten.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wohnungsnot substanziell bekämpfen – Migration als Ursache für Wohnungsnot benennen“ (19/16051) ab, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/17561). Einen neuen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Besonders Schutzbedürftige aus dem Mittelmeerraum aufnehmen und kommunale Aufnahme ermöglichen“ (19/17513) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat.
AfD gegen „zwangsweise Verteilung von Asylbewerbern“
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/16051) eine Änderung des Asylgesetzes mit dem Inhalt, die „zwangsweise Verteilung von Asylbewerbern an Städte und Gemeinden zu beenden“. Städte und Gemeinden sollten künftig die Möglichkeit erhalten, Zuweisungsentscheidungen aus übergeordneten wohnungs- und sicherheitspolitischen Gründen ganz oder teilweise abzulehnen, wenn nicht genügend Wohnunterkünfte zur Verfügung stehen oder geschaffen werden können, erklären die Abgeordneten.
Städte, in denen eine Mietpreisbremse gilt, sollten grundsätzlich keine Asylbewerber zugeteilt bekommen. Zur Begründung führten die Abgeordneten eine Wohnungsnot in Deutschland an bei bisher wirkungslosen Gegenmaßnahmen. (sto/pez/hau/04.03.2020)
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TOP 7 Geologiedatengesetz
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2020, den Entwurf der Bundesregierung für ein „Geologiedatengesetz“ (19/17285) in erster Lesung erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
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5. März 2020 (149. Sitzung)
Einen Tag nach der zentralen Trauerfeier für die Opfer des Terroranschlags von Hanau hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2020, in einer „Vereinbarten Debatte“ über „Konsequenzen aus den rechtsterroristischen Morden“ vom 19. Februar debattiert. Während dabei der AfD aus den Reihen der anderen Fraktionen eine Mitverantwortung für rechtsextremistische Gewalttaten attestiert wurde, wandten sich deren Vertreter gegen Schuldzuweisungen an ihre Adresse.
AfD: Moralisierung des Politischen ist „brandgefährlich“
Roland Hartwig (AfD) sagte demgegenüber, dass Extremismus „niemals nur von einer Seite“ komme, sondern „immer von links wie von rechts“. Hartwig betonte zugleich, dass Deutschland eine „politisch-moralische Spaltung in die Guten und die Bösen“ erlebe. Diese von den anderen Parteien geschaffene „Moralisierung des Politischen“ sei „brandgefährlich“.
„Wenn Sie all den Menschen, die Ihre Meinung nicht teilen, ständig den Mund verbieten, wenn Sie diese Leute stigmatisieren und gesellschaftlich isolieren, dann schaffen Sie selbst die Räume der Radikalisierung“, warnte Hartwig und fügte hinzu: „Ihre Politik hat ein Klima der Angst geschaffen, und jetzt kommen wir als AfD und halten Ihnen den Spiegel vor.“
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TOP 9 Digitalisierung des Planens und Bauens
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, über die Digitalisierung von Bauprozessen diskutiert. Im Anschluss an die Debatte wurde über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Digitalisierung des Planens und Bauens“ (19/14341) sowie den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Building – Ein Update für den Wohnungsbau“ (19/14026) abgestimmt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen der Antragsteller und der FDP gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde dagegen der FDP-Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion. Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/17353).
AfD sieht Politikversagen
Jörn König (AfD) sagte, die FDP habe bislang 14 Anträge zur Digitalisierung gestellt. Die Regierung gehe darauf nicht ein, sie habe das digitale Zeitalter verschlafen. Außerdem fehlten Fachwissen und Innovationsgeist als Grundlage, sagte König und sah als Gründe für Fehlentwicklungen bei Großprojekten weniger ein Technologie- denn ein Politikversagen.
Bezüglich des FDP-Vorstoßes zu Blockchain hob er die Vorteile der Technologie hervor wie etwa eine fälschungssichere Dokumentation von Vorgängen. Im Finanzbereich würde sich das auszahlen, da Steuervorgänge so transparent, sicher und günstig abgebildet werden könnten. Die Blockchain-Strategie der Bundesregierung komme dem nicht nach, obwohl das Steuerwesen eine elementare Staatsaufgabe sei.
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TOP 10 Arbeitsprogramm 2020 der Europäischen Kommission
Das von Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen am 30. Januar vorgestellte Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2020 ist im Bundestag auf ein gemischtes Echo gestoßen. Zwar lobte die Mehrheit der Fraktionen in einer „Vereinbarten Debatte“ am Donnerstag, 5. März 2020, die richtige Schwerpunktsetzung mit den Themen Klima, Digitalisierung, Wirtschaft und Migration. Doch sehen sie die EU finanziell nicht ausreichend ausgestattet, um die Vorhaben effektiv umzusetzen. Die AfD lehnte das Arbeitsprogramm demgegenüber als realitäts- und bürgerfern ab.
AfD: Verfassungsbruch ersten Ranges
Eine Kompetenzüberschreitung sieht auch Norbert Kleinwächter (AfD) mit Blick auf den europäischen Green Deal. Der Plan der Kommission, ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden, stelle einen „Verfassungsbruch ersten Ranges“ dar, urteilte er, da Brüssel gar kein Gesetzgebungsrecht besitze.
Kommissionspräsidentin von der Leyen warf Kleinwächter vor, die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft „von oben“ voranzutreiben und damit die EU weiter zu spalten. Zuwanderung und Green Deal führen seiner Ansicht nach zu einer „Globalisierung des Wohlstandabbaus“.
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TOP 11 Antrag der AfD: Erneuerbare Energien Gesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beraten. Einen Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (19/17137) und einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Ausbau der Windenergie in Schwung bringen, Menschen beteiligen und Klimaschutz stärken“ (19/15123) wurden nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Keine Mehrheit für Anträge von AfD und Grünen
Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausbau der Solarenergie beschleunigen, dezentrale Bürgerenergie und Mieterstrom unterstützen“ (19/9698). Neben den Grünen unterstützte nur die Linksfraktion den Antrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/17584) ab.
Den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umweltschutz ernst nehmen – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen“ (19/10626) lehnte der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller ebenfalls ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/16682).
Von der Tagesordnung abgesetzt worden war die zunächst vorgesehene erste Beratung eines Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“.
AfD: EEG ist zu einem Monster geworden
Dr. Bruno Hollnagel (AfD) kritisierte das EEG als Planwirtschaft. Das führe zu Kapitalfehllenkung und schwäche die Wirtschaft. Das EEG sei zu einem Monster geworden.
Er stellte eine Rechnung auf zu den Kosten und Vorteilen der Energiewende und kam zu dem Schluss, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit beim EEG nicht erreicht worden sei. Der Einfluss auf das Verlangsamen der weltweiten Erderwärmung sei minimal.
Abgelehnter Antrag der AfD das EEG abzuschaffen
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag die Abschaffung des Ernerbare-Energien-Gesetzes (19/10626). Die Abgeordneten verlangten von der Bundesregierung unter anderem, das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien dahingehend zu ändern, dass für Anlagen, die nach dem 1. August 2019 in Betrieb genommen werden, kein Anspruch auf Zahlungen mehr besteht. Dabei sei eine angemessen kurze Übergangsfrist für solche Anlagen vorzusehen, mit deren Errichtung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits begonnen wurde. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie darauf aufbauende Bestimmungen seien abzuschaffen.
Zur Begründung hieß es, nach fast 20 Jahren Erneuerbare-EnergienGesetz sei keines der Ziele dieses Gesetzes erreicht worden. Die Umwelt- und Klimaziele seien nicht erreicht worden, das Gesetz verursache hohe volkswirtschaftliche Kosten und führe nicht zu einer Schonung der fossilen Ressourcen. Ein Gesamtkonzept sei nicht erkennbar, so die AfD-Fraktion weiter. (pez/hau/05.03.2020)
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ZP5 Aktuelle Stunde: Die Eskalation in Idlib und ihre Folgen für Europa
Die Bundestagsfraktionen haben am Donnerstag, 5. März 2020, in einer Aktuellen Stunde zur Lage in Idlib massive Kritik an der Rolle der Türkei im Syrien-Konflikt geübt und dem Regime in Ankara vorgeworfen, das Leid der Flüchtlinge zu instrumentalisieren, um Europa zu erpressen. Differenzen gab es bei der Frage, wie Deutschland und die EU darauf angemessen reagieren sollen. Während sich FDP, Linke, Grüne und Abgeordnete der SPD für die Aufnahme von Flüchtlingen aussprachen, pochten CDU/CSU und AfD vor allem auf die Einhaltung des 2016 geschlossenen EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens, wonach die Türkei die illegale Migration in die EU verhindern soll.
Die Türkei hat seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges rund 3,7 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Entgegen den Vereinbarungen im Flüchtlingsabkommen hatte das Land am 29. Februar seine Grenzen zur EU geöffnet, nachdem die Situation im nordsyrischen Idlib eskaliert war und noch mehr Flüchtlinge in Richtung Türkei geflohen waren. Tausende Migranten harren seither an der türkisch-griechischen Grenze aus; Griechenland hindert sie mit Härte am Passieren…
AfD strikt gegen die Aufnahme von Flüchtlingen
Dr. Alexander Gauland (AfD) warf der Bundesregierung vor, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei in Syrien nicht klar genug zu verurteilen. Diese „Anbiederei“ zeige, wie erpressbar sich die EU mit dem Flüchtlingsdeal gemacht habe. Den Missbrauch von Migranten als „Waffe und Druckmittel“ verurteilte er „auf das Schärfste“.
Gauland sprach sich für Sanktionen gegen die Türkei aus, so wie sie die EU gegen Russland nach der Annexion der Krim erlassen habe; zugleich wandte er sich strikt gegen die Aufnahme von Flüchtlingen durch Deutschland. „Wenn sich 2015 nicht wiederholen soll, müssen wir endlich unsere Grenzen gegen illegale Migration schützen“, betonte er. Die humanitäre Hilfe müsse stattdessen direkt in die umkämpfte Region gehen. (joh/05.03.2020)
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TOP 14 Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Kinder
Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen des Bundes „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ zu errichten. Diesem Zweck dient der Entwurf für ein Ganztagsfinanzierungsgesetz (19/17294), den der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2020, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen hat.
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TOP 15 Antrag der AfD: Rohstoffversorgung der deutschen Industrie
Einen Antrag AfD-Fraktion mit dem Titel „Entwicklungszusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen konzipieren – Rohstoffversorgung der deutschen Industrie sicherstellen“ (19/17525) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2020, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Fraktion fordert Bundesbeauftragten für Rohstoffpolitik
Die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem dazu auf, einen Bundesbeauftragten für Rohstoffpolitik zu ernennen, dessen Aufgabe darin bestehen soll, die nationalen Bemühungen zur Sicherung der Rohstoffversorgung zu überblicken, zu bündeln und zu lenken. Außerdem sollen die Rohstoffe identifiziert werden, die für die deutsche Industrie perspektivisch von strategischer Wichtigkeit sein werden.
Des Weiteren sei die Gründung einer deutschen Rohstoffgesellschaft aus einem Zusammenschluss privater Unternehmen wohlwollend zu begleiten, welche bevorzugt deutsche Unternehmen mit strategisch wichtigen Rohstoffen versorgt und ausreichend bevorratet. Die öffentliche Hand solle sich daran aber nicht finanziell beteiligen. (hau/05.03.2020)
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TOP 16 Medizinprodukterecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/15620, 19/16578 Nr. 1.13) angenommen, der das Ziel verfolgt, das deutsche Medizinprodukterecht an EU-Vorgaben anzupassen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD lehnte ihn ab, die FDP, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich.
Abgelehnt wurden AfD-Anträge mit den Titeln „Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung – Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden“ (19/15070) und „Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen“ (19/16057) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „EU-Medizinprodukteverordnung verantwortungsvoll implementieren – Patientenversorgung sicherstellen“ (19/16035). Zu allen Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (19/17589).
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) dient laut Bundesregierung vor allem der technischen Anpassung an die EU-Verordnungen 2017 / 745 und 2017 / 746. Ziel der Reform sei es, einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten zu gewährleisten, heißt es in dem Entwurf.
Mit der Novelle werden zugleich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf der Grundlage eigener Risikobewertungen ermächtigt, alle erforderlichen Initiativen zu ergreifen, um Risiken, die durch ein Medizinprodukt entstehen können, auszuschließen. Sie sollen ein Produkt auf dem deutschen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen können. Bislang fällt das in die Verantwortung der Länderbehörden.
Ferner wird mit dem Gesetz auch die sogenannte Medicrime-Konvention mit Bezug auf die mögliche Fälschung von Medizinprodukten umgesetzt. Die enge Verbindung zwischen den Vertragspartnern soll dazu beitragen, gefälschte Arzneimittel und Medizinprodukte zu verhindern, teilt die Regierung mit.
Erster Antrag der AfD
Im ersten abgelehnten Antrag der AfD-Fraktion (19/15070) sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2020 einen nationalen Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung, insbesondere in Kliniken, Arztpraxen und Sanitätshäusern, vorzulegen und sicherzustellen, dass bis zum Vorliegen aller notwendigen europäischen Rechtsakte und bis zur vollen Funktionsfähigkeit aller Notifizierungsstellen die Geltung der Medizinprodukteverordnung ausgesetzt wird.
Auch müsse sichergestellt werden, dass bisher nach den bis zum 25. Mai 2019 geltenden Regelungen und Klassifizierungen zugelassene Produkte der Medizintechnologie (Bestandsprodukte) zumindest für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren weiter in den Verkehr gebracht werden können. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/16057) sprach sich die AfD-Fraktion für klare Qualitätsanforderungen an sogenannte Gesundheits-Apps aus. Einen systematischen Überblick über die mehr als 300.000 Apps, ihre wissenschaftliche Fundierung und Wirksamkeit gebe es nicht, hieß es. Daher müssten Apps als Voraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte mindestens in einer wissenschaftlichen Studie ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt haben.
Die Probezeit von bis zu 24 Monaten sei zu streichen, verlangte die Fraktion. Ferner müsse der Begriff „positive Versorgungseffekte“ genau definiert werden. Hersteller von Gesundheits-Apps müssten dazu verpflichtet werden, genaue Angaben zur Zielgruppe, Funktionsweise, Wirkungsweise und Zweckbestimmung zu machen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab
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TOP 17 Antrag der AfD Rohstoffpolitik durch Stoppen der Elektromobilität
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes“ (19/15602, 19/16338, 19/16578 Nr. 1.6) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/17563) angenommen.
Sorgfaltspflichten bei Rohstoff-Lieferketten
Laut Bundesregierung dient das Gesetz dazu, die Umsetzung der genannten EU-Verordnung in deutsches Recht zu regeln. Die EU-Verordnung hat ein einheitliches System für das Erfüllen von Sorgfaltspflichten bei Rohstoff-Lieferketten zum Ziel. Das Gesetz benennt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe als dafür zuständige Behörde. Darüber hinaus werden vor allem Befugnisse bei Datenübermittlungen und beim Austausch zwischen Behörden definiert und geklärt.
Insgesamt entstehen durch das Gesetz Kosten für sieben Planstellen bei der Bundesanstalt mit Personalkosten von insgesamt etwa 620.000 Euro pro Jahr. Dazu kommen nach Regierungsangaben jährliche Sachausgaben in Höhe von 450.000 Euro.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD wollte mit ihrem abgelehnten Antrag (19/9251) die Bundesregierung unter anderem auffordern, im Rahmen ihrer Strategie zur Förderung der Elektromobilität einen transparenten rohstoffpolitischen Ansatz zu erarbeiten. Die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsstandards für im Rohstoffsektor der Elektromobilität investierende Unternehmen aus Deutschland müsse verpflichtend gemacht werden. Des Weiteren verlangte die AfD, die Bundesregierung solle sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass im Rohstoffsektor der Elektromobilität ein Zertifizierungsinstrumentarium entwickelt wird, mit dessen Hilfe ein Produkt klar erkennbar ist, das auf Basis von fairem Rohstoffabbau produziert wurde.
Die Bundesregierung habe es zu ihrem Ziel erklärt, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter der Elektromobilität zu entwickeln, schrieben die Abgeordnete. Bis 2022 sollten eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Bis 2030 sollten es schon sechs Millionen sein. Dafür sei das Regierungsprogramm „Elektromobilität“ konzipiert worden, auf dessen Grundlage die maßgebliche Strategie und die zugehörigen Instrumente definiert worden seien. Deren Ziel sei es, die Entwicklung auf dem Markt für Elektromobilität zu beschleunigen. Dafür seien zahlreiche Anreize wie Kaufprämien, Steuervergünstigungen sowie umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur geschaffen worden.
„Bei der Stromerzeugung entsteht CO2“
Aus Sicht der AfD-Fraktion ist aber die Förderung von Rohstoffen für die Elektromobilität, die weitgehend in rohstoffreichen Entwicklungsländern stattfinde, „mit menschenrechtlichen, umwelt- und sozialpolitischen Problemen verbunden“. Dazu gehörten das Entstehen saurer Grubenwässer, Wasserkonflikte zwischen Bergbauunternehmen und indigenen Völkern sowie nicht vertretbare Arbeitsbedingungen in Minen und Kinderarbeit. Im Osten der Demokratischen Republik Kongo kontrollierten beispielsweise Rebellen weite Teile des Bergbaus und finanzierten auf perfide Art und Weise einen grausamen Bürgerkrieg. Besonders problematisch seien zurzeit die Lithiumförderung in Lateinamerika sowie die Kobaltförderung im Kongo einzuschätzen.
Wie die Abgeordneten weiter schrieben, werde in der öffentlichen Wahrnehmung die Elektromobilität sehr positiv dargestellt. Das sei allerdings eine oberflächliche Betrachtung. Auch wissenschaftliche Studien und Berichte wie vom Institut für angewandte Ökologie stellten die Umweltfreundlichkeit von Elektroautos infrage und zwar mittels einer Gesamt-Ökobilanz. Diese berechne, wie viel CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs entstehen. Vor allem bei der Stromerzeugung entstehe CO2, hieß es in dem Antrag, da diese etwa zur Hälfte mit fossilen Brennstoffen geschehe. Auch die Herstellung des Autos und der Batterien verursache erhebliche CO2-Emissionen. (pez/hau/05.03.2020)
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TOP 18 Arbeitszeitgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Damit jede Arbeitsstunde zählt – Arbeitszeitgesetz ergänzen“ (19/17134) erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
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TOP 19 Luftsicherheitsüberprüfung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr beschlossen. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (19/16428), zu dem eine Stellungnahme des Bundesrates (19/16717) vorlag. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten in dritter Beratung für den vom Innenausschuss geänderten Gesetzentwurf (19/17585), die FDP und die Linksfraktion stimmten dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
In zweiter Beratung hatte der Bundestag getrennt über Teile des Gesetzes abgestimmt. Bei der Abstimmung über den Artikel 8 (Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes) stimmten die Linksfraktion und die Grünen dagegen, während die übrigen Fraktionen zustimmten. Bei der Abstimmung über die übrigen Teile des Gesetzes stimmten die FDP und die Linksfraktion dagegen, während die übrigen Fraktionen zustimmten
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TOP 20 ERASMUS-Programm
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Vorbereitung eines Reformgesetzes zur Steigerung der Wirksamkeit des Strafrechts (Strafrechtsreformgesetz)“ (19/17485) beraten und im Anschluss zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Augenmerk auf häufige Bagatelldelikte
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, eine Expertengruppe einzusetzen, die sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzt. Im Mittelpunkt müsse dabei die Überprüfung von Normen im Hinblick auf Praktikabilität, Bedeutung und auch Wertungswidersprüchen innerhalb des Systems verschiedener Sanktionen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht stehen.
Besonderes Augenmerk sei dabei auf besonders häufige Bagatelldelikte zu legen. Dabei sei vor allem die Präzisierung oder die Ausgliederung aus dem Strafrecht im Bereich geringfügiger Delikte zu prüfen. Insbesondere im Bereich Diebstahl und Unterschlagung sowie Betrug erscheine die ressourcenintensive Bindung von Polizei und Justiz bei Taten im Bagatellbereich überprüfungswürdig
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TOP 21 Strafrechtsreform
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Vorbereitung eines Reformgesetzes zur Steigerung der Wirksamkeit des Strafrechts (Strafrechtsreformgesetz)“ (19/17485) beraten und im Anschluss zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Augenmerk auf häufige Bagatelldelikte
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, eine Expertengruppe einzusetzen, die sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzt. Im Mittelpunkt müsse dabei die Überprüfung von Normen im Hinblick auf Praktikabilität, Bedeutung und auch Wertungswidersprüchen innerhalb des Systems verschiedener Sanktionen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht stehen.
Besonderes Augenmerk sei dabei auf besonders häufige Bagatelldelikte zu legen. Dabei sei vor allem die Präzisierung oder die Ausgliederung aus dem Strafrecht im Bereich geringfügiger Delikte zu prüfen. Insbesondere im Bereich Diebstahl und Unterschlagung sowie Betrug erscheine die ressourcenintensive Bindung von Polizei und Justiz bei Taten im Bagatellbereich überprüfungswürdig
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6. März 2020 (150. Sitzung)
TOP 23 Internationaler Frauentag
Die Verwirklichung von Chancengleichheit von Frauen und Männern – das haben anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März nahezu alle Fraktionen im Rahmen einer Vereinbarten Debatte am Freitagmorgen, 6. März 2020, gefordert. Dabei legten die einzelnen Rednerinnen allerdings unterschiedliche Schwerpunkte. So drangen einige auf ein Paritätsgesetz im Bundestag, andere verlangten, Gewalt gegen Frauen stärker zu bekämpfen.
AfD: Frauen vor Gewalt schützen
Mariana Harder-Kühnel (AfD) stellte klar, es gehe ihrer Fraktion um Gleichberechtigung im Sinne gleicher Chancen – nicht um Gleichstellung. Deutlich sprach sich die Abgeordnete auch gegen Frauenquoten aus: Chancengleichheit bedeute nicht, dass der Staat „in typischen Männerberufen, in sämtlichen Gremien und Parlamenten in sozialistischer Manier eine Quote von 50 Prozent erzwingen muss“, sagte Harder-Kühnel.
Der Bundesregierung und den anderen Fraktionen hielt sie vor, „Phantomdebatten“ über „gendergerechte Sprache oder Unisex-Toiletten“ zu führen. „Sie machen Frauen da zu Opfern, wo sie gar keine sind, aber schweigen da, wo Frauen zunehmend zu Opfern werden“, so die AfD-Politikerin. Sie forderte, Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Frauen müssten „angstfrei und auch ohne männliche Begleitung“ abends auf die Straße gehen können
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TOP 24 Reduktion der Bauvorschriften
Anträge der Linksfraktion, in denen eine bessere Unterstützung der Kommunen gefordert wird, hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2020, debattiert. Der Antrag mit dem Titel „Kommunen fördern und Rekommunalisierung unterstützen“ (19/10755) wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (19/16002) vor.
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TOP 25 Kohleausstieg
Der Bundestag hat die Beratungen über ein Ende der Kohleverstromung und Kohleförderung in Deutschland aufgenommen. In erster Lesung debattierte er am Freitag, 6. März 2020, über den Entwurf der Bundesregierung für ein Kohleausstiegsgesetz (19/17342). Dieser sieht vor, dass bis spätestens 2038 schrittweise alle Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Die Kraftwerksbetreiber sollen dafür Entschädigungen bekommen. Ausgleichsmaßnahmen für Verbraucher sollen den Umstieg von der Kohle auf andere Energiequellen flankieren. Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Kohlekommission. Mitberaten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion gegen den Kohleausstieg (19/17528). Das Plenum verwies ihn zusammen mit dem Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Minister: Klimaschutz und Erhalt des Wohlstandes
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der den Gesetzentwurf einbrachte, nannte ihn „einen historischen Schritt hin zu mehr Klimaschutz und zu mehr Nachhaltigkeit bei gleichzeitigem Erhalt unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unseres Wohlstandes“. Er verwies auf den bereits erfolgten Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und den Rückgang der CO2-Emissionen und äußerte den Wunsch, „dass bei all dem Weltuntergangsgerede ab und zu auch einmal anerkannt wird, dass wir im Klimaschutz viel erreicht haben“.
Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz sei aber, dass „die Politik vor Ort auch auf Akzeptanz stößt“, fügte Altmaier an. Deshalb weiche der Zeitplan im Gesetzentwurf für die Abschaltung einzelner Kohlekraftwerke von den Empfehlungen der Kohlekommission ab, um zuvor einen erfolgreichen Strukturwandel in den betroffenen Regionen zu ermöglichen. Dazu werde das noch ausstehende Strukturstärkungsgesetz 40 Milliarden Euro innerhalb von 20 Jahren für den Strukturwandel in den Braunkohlegebieten von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen bereitstellen.
AfD: Kohleausstieg schadet Deutschland
Dagegen malte Steffen Kotré (AfD) die Folgen eines Kohleausstiegs in schwärzesten Farben. Er warf der Bundesregierung vor, in der Energiepolitik wie das Zentralkomitee in einem kommunistischen Staat zu agieren, und warnte: „Wir bekommen mit dieser Planwirtschaft die Mangelwirtschaft.“ Kotré sagte eine wachsende Instabilität der Stromversorgung und in der Folge eine Deindustrialisierung Deutschlands aufgrund der Energiewende voraus.
Der Kohleausstieg in Deutschland sei darüber hinaus wirkungslos, fuhr Kotré fort, da überall in der Welt neue Kohlekraftwerke geplant würden. Deutschland werde dann Kohlestrom aus Polen importieren, sagte er voraus und schloss: „Die Bundesregierung reiht sich mit dem Kohleausstieg ein in diktatorische Regierungen dieser Erde, die Volksvermögen vernichten und denen die Menschen völlig egal sind.“
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TOP 26 Förderung wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen
Anträge der Linksfraktion, in denen eine bessere Unterstützung der Kommunen gefordert wird, hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2020, debattiert. Der Antrag mit dem Titel „Kommunen fördern und Rekommunalisierung unterstützen“ (19/10755) wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (19/16002) vor.
Zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen in der Daseinsvorsorge fördern“ (19/17519). Ein neuer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mögen die besten gewinnen – Wettbewerb auf kommunaler Ebene sichern“ (19/17515) wird ebenfalls im federführenden Bauausschuss beraten werden.
AfD: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer
Marc Bernhard (AfD) warf der Linksfraktion vor, von Rekommunalisierung zu sprechen, aber Verstaatlichung zu meinen und damit eine „DDR 2.0“ schaffen zu wollen. 40 Jahre Sozialismus hätten aber ganz klar gezeigt, „dass der Staat eben nicht der bessere Unternehmer ist“, sondern Mangelwirtschaft die Folge sei. In Berlin, so Bernhard weiter, habe sich die Linkspartei bis vor ein paar Jahren selber noch als Turbokapitalistin aufgeführt.
Nachdem sie in Berlin begonnen habe, mitzuregieren, sei „gegen jede Vernunft alles verscherbelt worden, was nicht niet- und nagelfest war“. Nun ziele der Antrag darauf ab, auf Kosten des Steuerzahlers die eigenen Fehler teuer rückabzuwickeln. Bernhard sagte weiter, die Linksfraktion wolle die ergebnisoffene Beratung der Kommunen auflösen. Stattdessen solle ein Institut geschaffen werden, „das einzig und allein dazu dienen soll, die Kommunen in die von Ihnen propagierte Verstaatlichung zu vertreiben“.
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TOP 27 Antrag der AfD: Bundeswehreinsatz im Mittelmeer (SEA GUARDIAN)
Der Bundestag hat am Freitag, 6.März 2020, über die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer debattiert. Den Antrag der Bundesregierung (19/17286) zur Fortsetzung des noch bis Ende März laufenden Mandats um längstens ein Jahr bis Ende März 2021 überwies das Parlament im Anschluss zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion (19/17529) zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss.
Antrag der AfD
Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Sicherheitsoperation ,Sea Guardian‚ im Mittelmeer beenden – Maßnahmen zur Evaluierung des Auslandseinsatzes ergreifen“ (19/17529). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Bundeswehrmandat für „Sea Guardian“ auslaufen zu lassen und nicht erneut zu verlängern. Auch solle sie einen Evaluationsbericht erstellen, welcher die Fähigkeiten zu dem Informationsaustausch sowie der Weitergabe von durch Staaten in der Mittelmeerregion erstellten Lagebildern miteinbezieht.
Gegenüber der Nato solle die Regierung dafür werben, sich mit den bisherigen Ergebnissen von „Sea Guardian“ kritisch auseinanderzusetzen. Auch solle sie den Nordatlantikrat dazu auffordern, sich mit einem entsprechenden Beschluss der Beendigung der Mission anzuschließen. Bei der Afrikanischen Union und den nordafrikanischen Staaten solle sich die Regierung schließlich dafür einsetzen, selbst aktiver gegen den maritimen Waffenschmuggel und gegen Terrorismus vorzugehen.(ahe/hau/06.03.2020)
https://www.youtube.com/watch?v=TiFcnwgfyKc
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ZP 10 Antrag der AfD Agrarpaket und Düngeverordnung
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2020, über die Reinhaltung des Grundwassers debattiert. Der Bundestag überwies einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Grundwasserqualität wissenschaftlich fundiert und repräsentativ ermitteln“ (19/17514) zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss. Die FDP hatte sich die Federführung beim Landwirtschaftsausschuss gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.andwirtschaftsausschuss oder im Umweltausschuss beraten werden soll.
AfD-Antrag abgelehnt
Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Landwirtschaftliche Familienbetriebe vor den Folgen einer Änderung der Düngeverordnung schützen“ (19/14071) ab, zu dem der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Beschlussempfehlung (19/14944) vorgelegt hatte.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die abschließende Beratung eines Antrags der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ergebnisoffenen Dialog mit Landwirten führen – Beratungen zu Agrarpaket und Düngeverordnung auf wissenschaftliche Grundlagen stellen und Betroffene einbeziehen“ (19/16476).
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TOP 29 Änderung des THW-Gesetzes
Die Bundesregierung will das THW-Gesetz (Technisches Hilfswerk) ändern. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17291) überwies er nach erster Lesung am Freitag, 6. März 2020, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.
Ziel der Novelle ist es laut Bundesregierung die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken. Eingerichtet worden sei das Technische Hilfswerk (THW) ursprünglich für den Zivilschutz und die Bewältigung von Naturkatastrophen. Neue Gefahren, zum Beispiel die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung oder die Folgen des Klimawandels führten jedoch zu neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Diesem Wandel müsse sich das THW stellen und seine Fähigkeiten entsprechend anpassen.
Regierung will Ehrenamt im THW stärken
Von den neuen Regeln erhofft sich die Bundesregierung mehr Rechtsklarheit und Transparenz. Mit der Novellierung solle die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des Ehrenamts auch im THW mit seinen 80.000 Freiwilligen weiter vorangebracht werden.
So sollen unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer moderat ausgedehnt werden. Dazu gehören den Angaben zufolge auch Maßnahmen, mit denen die Einsatzbereitschaft nach THW-Einsätzen wiederhergestellt wird. (hau/06.03.2020)
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TOP 30 Schutz vor Konversionsbehandlungen
Die Bundesregierung will Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität verbieten. Ihren Gesetzentwurf „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ (19/17278) hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2020, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. An den Gesundheitsausschuss überwies das Parlament auch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gefährlichen Pseudotherapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung ein Ende setzen“ (19/7931 neu). Die Grünen hatten sich mit der Linken die Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewünscht, konnten sich aber in der Abstimmung nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.
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ZP13 Arbeitslosenversicherung
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2020, erstmals über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung weiterentwickeln“ (19/17522) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
„Weiterbildung für alle ermöglichen“
Die Grünen wollen die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, indem arbeitsmarktbedingte Weiterbildung für alle ermöglicht wird. Dazu wolle ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung eingeführt und der Vorrang von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung abgeschafft werden.
Die Fraktion will die Kurzarbeit konsequent auf die Ermöglichung von Weiterbildung und Qualifizierung ausrichten. Dazu solle allen Beschäftigten, die aufgrund von vorübergehenden konjunkturellen Einbrüchen das Konjunktur-Kurzarbeitergeld erhalten, eine Qualifizierung ermöglicht werden.
„Zugang zur Arbeitslosenversicherung erleichtern“
In einem ersten Schritt in Richtung Arbeitsversicherung wollen die Abgeordneten den Zugang zur Arbeitslosenversicherung deutlich erleichtern. Dazu wollen sie die die Anwartschaftszeit absenken, sodass es bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt. Für Beitragszeiten von 24 Monaten und weniger würden damit alle Arbeitslosen für jeweils zwei Monate Beitragszahlung einen Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten.
Die Grünen wollen „aktuell bestehende Ungerechtigkeiten“ beim Arbeitslosengeld I durch die Arbeitsversicherung beenden und den Service der Arbeitsagentur für die soziale Absicherung verbessern. Arbeitslosen solle das Arbeitslosengeld nicht länger gekürzt werden, weil sie nach einem Job suchen, der weniger Wochenstunden hat als ihre alte Stelle. Deswegen solle sich die Höhe des Arbeitslosengeldes stets an der Höhe der gezahlten Beiträge orientieren. (eis/vom/06.03.2020)
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ZP Aktuelle Stunde – Verhältnis der Partei DIE LINKE. zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung
Während einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Verhältnis der Partei Die Linke zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ am Freitag, 6. März 2020, haben Redner aller anderen Fraktionen Kritik am Parteivorsitzenden der Linken, Bernd Riexinger, geübt, angesichts dessen Reaktion auf einen Beitrag eines seiner Parteimitglieder auf einem Strategietreffen der Partei in Kassel.
Auf die Aussage „…auch wenn wir das eine Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen…“ hatte Riexinger entgegnet: „Wir erschießen sie nicht, wir setzen sie schon für nützliche Arbeit ein.“
AfD: FDP hätte linken Ministerpräsidenten verhindern können
Dr. Alexander Gauland (AfD) kritisierte die FDP. Sie habe es in der Hand gehabt, in Thüringen einen linken Ministerpräsidenten zu verhindern, es aber „leider vorgezogen, zu Kreuze zu kriechen“. Jetzt diese Aktuelle Stunde zu beantragen sei „nicht besonders konsequent und auch nicht liberal“, befand er.
Gauland sagte weiter, die Warnung vor einem angeblich drohenden Faschismus sei das konstante Begleitgeräusch der politischen Auseinandersetzung im Bundestag. „Heute richtet sich diese Warnung gegen uns“, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende. Doch habe Thüringen gezeigt, „wie schnell auch CDU und FDP in das Fadenkreuz dieses Antifaschismus geraten können“.