Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt
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Pressekonferenz am Tag vor der Bundestagssitzung
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24. Mai 2023 (105. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 2 Befragung Bundesregierung (Ministerien für Gesundheit und für Vereteidigung)
Martin Sichert (AfD) wollte vom Bundesgesundheitsminister wissen, was die Regierung unternimmt, um die Ursachen der Übersterblichkeit in der Bevölkerung im vergangenen Jahr zu ermitteln. Es seien 58.000 Menschen mehr gestorben, also zu erwarten gewesen wäre. Lauterbach sagte, man sei im Austausch mit der Wissenschaft und dem Expertenrat zu Coronafragen. Sobald Untersuchungsergebnisse vorlägen, würden sie mitgeteilt.
In der Corona-Zeit seien Krebs- und Herz-Kreislauf-Vorsorgetermine nicht wahrgenommen und Operationen verschoben worden. Der Minister verwahrte sich gegen die Unterstellung, dass Nebenwirkungen der Covid-Impfungen ursächlich für die Übersterblichkeit gewesen seien. Hunderttausende Menschenleben seien durch die Impfungen gerettet worden.
TOP 3 Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. Mai 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/6864), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
Fast zwei Drittel der insgesamt 58 Fragen, nämlich 36, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke waren mit jeweils elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich jeweils 20, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Elf Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zehn Fragen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Antworten auf drei Fragen wurden vom Bundesministerium für Gesundheit, je zwei Antworten vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium der Justiz erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium der Finanzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
… Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung, ob die aktuellen Äußerungen von Ministerin Bettina Stark-Watzinger über die Gefahren von Technologien mit Künstlicher Intelligenz (KI), welche unter Umständen geeignet seien, die Bevölkerung zu „kontrollieren“, so zu verstehen sind, dass die Ministerin auch auf eine Reglementierung dieser mittels KI ausgestatteter Dienste in Deutschland hinwirkt. Sollte dies der Fall sein, wollte Peterka wissen, in welcher Form…
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/24.05.2023)
ZP1 aktuelle Stunde: Heizungspläne der Bundesregierung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 24. Mai 2023, in einer Aktuellen Stunde mit der sogenannten Wärmewende befasst. Die Beratung erfolgte auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion zu dem Thema „Heizungspläne der Bundesregierung stoppen – Wärmewende technologieoffen und sozial verträglich neu starten“…
AfD: Die Wärmewende ist nicht machbar
„Der Heizungshammer muss komplett weg“, konstatierte Marc Bernhard (AfD). „Die Wärmewende ist nicht machbar“, sagte der AfD-Abgeordnete. Sie verursache Kosten von mehr als 2000 Milliarden Euro, es gebe nicht genug Wärmepumpen, nicht genug Facharbeiter, nicht genug Strom – und die Bürger hätten nicht genug Geld, um die Kosten des Einbaus und der Sanierung zu bezahlen.
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TOP 4 Berufsbildungsbericht 2023
Berufsbildungsbericht 2023
Der Ausbildungsmarkt stagniert weiter auf Krisenniveau: Zwar stieg 2022 die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge leicht um 0,4 Prozent auf 475.100. Doch im Vergleich zu 2019, vor der Coronapandemie, waren es im vergangenen Jahr fast zehn Prozent weniger neue Ausbildungsverträge. Das zeigt der Berufsbildungsbericht 2023 der Bundesregierung.
Das Angebot an Ausbildungsstellen ist demnach seit dem Corona-Einbruch 2020 auch im vergangenen Jahr wieder etwas gewachsen und lag bei 544.000. Das ist im Vergleich zu 2021 ein Plus von 1,4 Prozent. Die Nachfrage hingegen sank um ein Prozent. Den offenen Ausbildungsstellen standen 535.000 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber.
68.900 unbesetzte Lehrstellen
Insgesamt 68.900 Lehrstellen blieben 2022 unbesetzt. Das sind laut Berufsbildungsbericht neun Prozent mehr Stellen als im Vorjahr und fast 30 Prozent mehr als 2019 – ein neuer Höchststand. Gleichzeitig konnten 22.700 junge Menschen, die an einer Ausbildung interessiert waren, keinen Platz finden. Die Zahl dieser unversorgten Bewerber sank im Vergleich zu 2021 um 7,8 Prozent. 37.700 junge Menschen fanden eine Alternative , wie etwa einen weiteren Schulbesuch oder einen Studienplatz. Erstmalig sei der „Anteil unbesetzter Stellen am betrieblichen Angebot“ höher gewesen als der „Anteil noch suchender Bewerberinnen und Bewerber an der Nachfrage“, heißt es im Bericht. Allerdings bestünden über Regionen und Berufe hinweg deutliche Unterschiede.
Eine besondere Herausforderung für den Ausbildungsmarkt sieht die Bundesregierung in der weiter sinkenden Ausbildungsnachfrage junger Menschen. Betriebe seien folglich mit „immer größeren Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen konfrontiert“, schreibt sie im Bericht. Zudem verweist sie auf die demografische Entwicklung: Die Zahl junger Menschen, die 2022 die allgemeinbildenden Schulen verlassen habe, sei erneut gesunken – gemäß der Prognosen der Kultusministerkonferenz um 4,7 Prozent im Vergleich zu 2019. Ein Tiefstand der Schulabgängerzahlen sei 2026 zu erwarten. (sas/vom/24.05.2023)
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Anrag AfD: TOP 6 Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. Mai 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beraten. Der Antrag mit dem Titel „Städte und Gemeinden vor Wohnungsnot schützen – Vetorecht bei Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (20/6901) wurde im Anschluss an die Aussprache federführend in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen überwiesen.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag plädiert die AfD-Fraktion Für ein Vetorecht der Kommunen bei der Zuweisung von Migranten. Demnach soll der Bundestag es für erforderlich erklären, Kommunen künftig „das Recht einzuräumen, Zuweisungsentscheidungen aus übergeordneten wohnungs- und sicherheitspolitischen Gründen ganz oder teilweise abzulehnen“. Auch soll es das Parlament dem Antrag zufolge für erforderlich halten, „solche Städte und Gemeinden grundsätzlich von der Zuweisung von Migranten auszuschließen, in denen Wohnungsnot herrscht und zum Beispiel eine Mietpreisbremse zur Regulierung des Wohnungsmarktes eingeführt worden ist“.
Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage zu einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes aufgefordert. Danach soll die Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur bestehen, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat. (vom/sto/24.05.2023)
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25. Mai 2023 (106. Sitzung)
TOP 10 Energieeffizienz und Energiedienstleistungen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872) der Bundesregierung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.
Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.
Energie- oder Umweltmanagementsysteme
Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.
Für den Bund ergäben sich einmalige Kosten in Höhe von acht Millionen Euro und laufende Kosten in Höhe von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Für die Länder betrage der einmalige Erfüllungsaufwand 47,9 Millionen Euro und die laufenden Kosten 34,26 Millionen Euro pro Jahr. Der Wirtschaft entstünden durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in der Umsetzung dieses Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 262,1 Millionen Euro – allein durch die durch Managementsysteme ausgelösten unmittelbaren Effekte (Verhaltensänderungen und Betriebsoptimierungen) ergäben sich auf der anderen Seite aber Einsparungen an Energiekosten in Höhe von 581,7 Millionen Euro pro Jahr, so die Rechnung der Bundesregierung.
Stellungnahme des Bundesrats
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bund aufgefordert, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Dies gelte insbesondere auch für die sich aus der angestrebten Verpflichtung der Kommunen durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergebenden finanziellen Aufwände.
Das lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab: „Die Pflichten der Länder resultieren aus der Umsetzung der EED-Novelle. Die Länder sind hierbei – wie der Bund – durch die EED unmittelbar verpflichtet diese umzusetzen. Ein Anspruch auf den Ausgleich etwaiger Mehraufwände durch den Bund besteht insofern nicht. Im Übrigen ist eine Verpflichtung der Kommunen im Gesetz nicht vorgesehen.“ (vom/mis/25.05.2023)..
AfD: Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort
Rainer Kraft (AfD) nannte das von der Regierung vorgelegte Gesetz ein „Energieinsuffizienzgesetz“: Nach dem Atomausstieg sei nun zu wenig Energie da, deshalb fordere die Regierung nun, Energie zu sparen. „Ihr Ziel ist die Rationierung von Energie“, sagte Kraft im Plenum.
Das geplante Gesetz zwinge Unternehmen zu unwirtschaftlichen Maßnahmen. Die „wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen“ würden zu Abwanderungen oder Übernahmen von Unternehmen sorgen und auch zum Verlust von Arbeitsplätzen. „Das ist ein Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte Kraft.
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ZP2 Energieeffizienz und Energiedienstleistungen
Im Bundestag ist es bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams (20/6904) am Donnerstag, 25. Mai 2023, zu einer neuerlichen Kontroverse über die Asylpolitik in Deutschland gekommen. Während der Unions-Vorstoß aus der Koalition als „Irreführung“ und „Täuschung“ kritisiert wurde, warfen Vertreter der CDU/CSU der Regierung Fehler und Versäumnisse in der Migrationspolitik vor. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Weiterberatung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Zuvor hatte die Union beantragt, gemäß Paragraf 80 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung der Vorlage einzutreten. Dies kann das Parlament auf Verlangen einer Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen. Bei der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag wurde jedoch bei Zustimmung der Union und AfD gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 80/Die Grünen, FDP und Die Linke die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt.
Antrag der Union
Der Gesetzentwurf der Unions-Fraktion sieht vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass sich die Zahl der Ausländer in Deutschland, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, aktuell „auf Rekordniveau“ befinde. Ausweislich des Ausländerzentralregisters seien Ende 2022 insgesamt 304.308 Menschen ausreisepflichtig gewesen, davon 248.145 mit einer Duldung und 56.163 ohne Duldung.
Dem stünden im Jahr 2022 etwas mehr als 26.500 freiwillige Ausreisen und 12.945 vollzogene Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern gegenüber, während mehr als 22.400 Abschiebungen vor der Übergabe der Ausreisepflichtigen an die Bundespolizei gescheitert seien. Grund für dieses Scheitern sei vielfach, „dass die zuständigen Landesbehörden die Personen zu Beginn der geplanten Rückführungsmaßnahme nicht antreffen“. Die aktuelle Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn Tagen ermögliche dem Ausreisepflichtigen weiterhin „ein kurzfristiges Untertauchen“…
AfD kritisiert Vollzugsdefizite
Steffen Janich (AfD) sagte, die Bundespolizei habe in ihrem letzten Jahresbericht beklagt, dass weniger als die Hälfte der geplanten Rückführungen tatsächlich vollzogen worden seien. Dabei sei das Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung des Aufenthaltsgesetzes nicht neu.
Um Recht und Gesetz auch im Bereich der Aufenthaltsbeendigung für Menschen ohne Bleiberecht umzusetzen, sei eine nationale Kraftanstrengung notwendig. Die im Gesetzentwurf der Union vorgesehene Verlängerung des Aufenthaltsgewahrsams sei dabei eine „winzig kleine Stellschraube“.
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TOP 16 Reform der Europawahlen
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 25. Mai 2023, einem Vorschlag für eine umfangreiche Reform der Europawahlen („Direktwahlakt 2022“) zugestimmt und zudem über die deutsche Zustimmung zur geplanten Wiedereinführung einer Sperrklausel beraten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Als Vorlage diente einerseits ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6821), mit dem zunächst ein bereits im Juli 2018 vom Rat der Europäischen Union gefasster Beschluss in deutsches Recht umgesetzt werden soll: Deutschland muss danach für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) künftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einführen.
Da dies laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geltenden Vorgaben des Grundgesetzes widerspricht, ist für die deutsche Zustimmung die verfassungsändernde Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats erforderlich. Mehrere Redner machten in der rund 70-minütigen Debatte deutlich, dass die Sperrklausel in Deutschland am unteren Ende, also bei zwei Prozent, angesetzt werden sollte. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Mit der zweiten Vorlage, einem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/5990) zum Direktwahlakt 2022, macht der Bundestag von seinem Recht auf Stellungnahme nach Grundgesetzartikel 23 Gebrauch und empfiehlt der Bundesregierung, den jüngsten Vorschlag des EP für eine noch weitreichendere Reform der Europawahlen zu unterstützen, auch wenn sie „in Einzelfragen noch politischen und juristischen Klärungsbedarf, etwa bei der vorgesehenen Geschlechterparität“ sehen.
Der EP-Vorschlag sieht unter anderem vor, transnationale Listen und einen unionsweiten Wahlkreis zu schaffen und damit das Spitzenkandidatenprinzip zu stärken. Das Wahlalter soll europaweit auf 16 Jahre abgesenkt, ein in allen Ländern einheitlicher Wahltag am 9. Mai festgelegt und eine geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten realisiert werden. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Ampelfraktionen gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Europaausschusses (20/6891).
Grüne: Sichtbarer, lebendiger und europäischer
Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, mit den Änderungen würde die Demokratie gestärkt und die Europawahl „sichtbarer, lebendiger und europäischer“. Würden Wahlkampfdebatten bisher aus nationaler Perspektive geführt, könnten sich die Bürgerinnen und Bürger mit gesamteuropäischen Parteiprogrammen und den dazu gehörigen Gesichtern künftig besser mit europäischen Themen auseinandersetzen.
Die Einführung der Sperrklausel, die von den Grünen kritisch gesehen wird, bezeichnete Kopf als „Zwischenschritt“ auf dem Weg zu einem neuen Europawahlrecht.
SPD: Sperrklausel stellt Arbeitsfähigkeit sicher
Jörg Nürnberger (SPD) nannte die Einführung der Sperrklausel notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlaments sicherzustellen. Um kleinere Parteien aber nicht zu benachteiligen, sollte sie nicht höher als zwei Prozent sein. Gleichwohl sei diese Änderung lediglich „der Spatz in der Hand“, der Direktwahlakt 2022 mit seinen weitergehenden Vorschlägen dagegen „die Taube auf dem Dach“.
Wie zuvor schon Kopf warf er der Union wegen ihrer „Fundamentalopposition“ vor, weil sie den Direktwahlakt 2022 ablehnt.
Union sieht „noch einige offene Fragen“
Für sie begründete Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) ihre Kritik. So sei insbesondere die geplante geschlechterparitätische Besetzung der Wahllisten „verfassungsrechtlich angreifbar“. Zwar müsse der Anteil von Frauen in politischen Ämtern erhöht werden, „aber nicht durch ein schlecht gemachtes Gesetz“. Dos Santos-Wirtz verwies auf Urteile der Verfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen, mit denen ähnliche Regelungen gekippt wurden.
Die Unionsabgeordnete sah auch bei den transnationalen Listen und dem Spitzenkandidatenprinzip „noch einige offene Fragen“, nannte im Gegenzug jedoch die Einführung der Sperrklausel eine „dringende Notwendigkeit“. Sie fördere die Funktionsfähigkeit des Parlaments und beuge dessen Zersplitterung vor.
AfD: Bürgerfern und undemokratisch
Ganz anders sehen es die Fraktionen von AfD und Linken. Die Zwei-Prozent-Hürde bedeute eine „schamlose Umgehung der Rechtsprechung der Bundesverfassungsgerichts“, urteilte Jochen Haug (AfD). „Es geht dabei nur darum, die Pfründe der großen Parteien gegenüber den kleinen auszubauen.“
Die Vorschläge des Direktwahlakt 2022 nannte er zudem „bürgerfern und im Kern undemokratisch“. So seien zwingemde Geschlechterquoten für Wahllisten „offensichtlich verfassungswidrig“. Transnationale Listen bedeuteten, dass die Wähler weitgehend unbekannte Personen und Positionen wählen sollten.
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ZP5 Aktuelle Stunde – Staatsangehörigkeitsrechtsreform Aktuelle Stunde
Der vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland ist am Donnerstag, 25. Mai 2023, in einer Aktuellen Stunde des Bundestages bei der CDU/CSU- wie bei der AfD-Fraktion auf klare Ablehnung gestoßen. Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen in der Debatte ebenso wie Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) die Kritik an den Plänen mit Nachdruck zurück, während Die Linke trotz grundsätzlicher Zustimmung zu dem Reformvorhaben Nachbesserungsbedarf anmeldete.
Faeser wirbt für Akzeptanz von Mehrstaatigkeit
Dem Gesetzentwurf zufolge soll unter anderem Mehrstaatigkeit zugelassen werden und eine Einbürgerung in der Regel nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch nach drei Jahren. Faeser betonte, dass sich derzeit nur ein Bruchteil der Einbürgerungsberechtigten auch tatsächlich einbürgern lasse. Ein Grund dafür sah die Ressortchefin darin, dass Deutschland verlange, sich bei einer Einbürgerung für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Es sei daher „höchste Zeit“, dass Deutschland ebenso wie die überwiegende Zahl der EU-Staaten Mehrstaatigkeit akzeptiere.
Sie hob zugleich hervor, dass mehr als zehn Millionen Menschen in der Bundesrepublik nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügten. Mehr als die Hälfte davon lebe bereits seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, arbeitete hier, zahle hier Steuern und sei hier zuhause, aber könne sich nicht an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen. Dies sei „nicht gut für unsere Demokratie“.
AfD warnt vor „Verramschung der Staatsbürgerschaft“
Dr. Gottfried Curio (AfD) monierte, trotz einer „Rekordzuwanderung“ setze die Regierungskoalition mit ihrem Reformvorhaben „neue Anreize“. So solle die deutsche Staatsangehörigkeit „samt allen Aufenthalts- und Anspruchsrechten“ schon nach fünf oder drei Jahren erworben werden können, obwohl sie „allenfalls Abschluss einer gelungenen Integration“ sein dürfe.
Von der Ampel werde aber der „Preis für etwaige Anstrengungen vorab verschleudert“. Dies sei der falsche Weg. Dabei wollten zwei Drittel der Deutschen keine Vereinfachung der Einbürgerung. Mit einer „noch früheren Verramschung der Staatsbürgerschaft“ solle fehlende Integration vertuscht und Statistiken „frisiert“ werden.
Die Reform sende das Signal aus, das man in Deutschland „mit Fleiß und Arbeit“ auch schneller dazugehören könne. Dies sei „genau der richtige Weg“. (sto/25.05.2023)
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ZP 4 Asylrecht in der Europäischen Union
Die Genfer Flüchtlingskonvention war am Freitag, 23. Mai 2023, das Thema einer Beratung im Bundestag. Die Fraktion Die Linke hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen – Asylrecht in der Europäischen Union sichern“ (20/6902) vorgelegt. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) für den Erhalt und die Stärkung des individuellen Rechts auf Asyl einzusetzen und „insbesondere verpflichtenden Grenzverfahren und der Ausweitung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten-Regelungen klar zu widersprechen“.
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass Ende April dieses Jahres eine „geeinte Positionierung der Bundesregierung zur GEAS-Reform“ bekannt geworden sei. Die Bundesregierung unterstütze Pläne der EU-Kommission zur Einführung verpflichtender Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Das werde „zur massenhaften (faktischen) Inhaftierung von Schutzsuchenden führen“. Asylsuchende sollten für die Dauer der Verfahren an den Grenzen rechtlich als noch nicht eingereist gelten. Um diese „Fiktion der Nicht-Einreise“ durchsetzen zu können, müssten die Betroffenen interniert werden, wie es derzeit in den geschlossenen Auffanglagern auf den griechischen Ägäis-Inseln geschehe.
Außerdem befürworte die Bundesregierung Pläne der EU-Kommission „für eine stark ausgeweitete Drittstaatenregelung“, schreibt die Fraktion weiter. Asylsuchende „könnten dann pauschal auf vermeintlich sichere Drittstaaten verwiesen werden, ohne dass ihre Schutzbedürftigkeit inhaltlich geprüft wird“. (sto/25.05.2023)
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TOP 23 Ausbau von Balkonkraftwerken
Das Plenum des Deutschen Bundestages hat sich am Donnerstag, 25. Mai 2023, mit einem Vorschlag der Union zu sogenannten Balkonkraftwerken befasst. Die Abgeordneten hatten einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (20/6905, BalKraftBeschG) vorgelegt, der nach der Debatte zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen wurde.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion plädiert für einen beschleunigten Ausbau von sogenannten Balkonkraftwerken. Die Union will dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen: Konkret soll für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-) Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden.
Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken darf, so die Union. Dabei trügen die Photovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (sas/25.05.2023)
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Antrag AfD TOP 24 Ausbau von Balkonkraftwerken
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Moratorium der Klimaschutzpolitik und des Übereinkommens von Paris“ (20/6915) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ab sofort keine weiteren Maßnahmen umzusetzen, die in Zusammenhang mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 stehen.
Die Abgeordneten fordern die Regierung darüber hinaus auf, auf Gesetze, Regelungen und Vorschriften zu verzichten, die staatliche und nichtstaatliche Organisationen dabei unterstützen, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu forcieren oder die Technologietransfers sowie finanzielle Hilfen an Drittstaaten beinhalten. (mis/vom/25.05.2023)
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26. Mai 2023 (107. Sitzung)
TOP 25 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Nach einer erneut kontroversen und teils hitzig geführten Debatte über die Zukunft der Pflegeversorgung hat der Bundestag die jüngste Pflegereform verabschiedet. Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, einer Entlastung von Pflegebedürftigen zugestimmt. In namentlicher Abstimmung wurde ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/6544) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (20/6869) wurde indes für erledigt erklärt. Mit der Reform sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entlastet und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) stabilisiert werden. Ein dazu von der Fraktion Die Linke zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgelegter Änderungsantrag (20/6985) zur Finanzierung der häuslichen Pflege wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Abgelehnt wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und Die Linke ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (20/4669). Ebenfalls keine Mehrheit fand eine Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Pflege stabil finanzieren“ (20/6546) gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6983) zugrunde. Zu den Gesetzentwürfen hat der Haushaltsausschuss zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6984) eingebracht.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf sieht bereits zum 1. Juli 2023 eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Der Arbeitgeberanteil liegt paritätisch bei 1,7 Prozent. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Pflegebeitragssatz nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte steigen. Für Mitglieder ohne Kinder gilt künftig ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent.
In der häuslichen und stationären Pflege werden die Leistungen erhöht. So werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben. Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen und nicht nur einmalig. Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, umso höher der Zuschlag. Neu strukturiert und systematisiert werden die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 18 SGB XI.
Änderungen im Ausschuss
In den Beratungen hat sich der Gesundheitsausschuss auf einige Änderungen verständigt. Insgesamt billigte der Ausschuss zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, darunter die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.
Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss die Verordnung dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung. Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten. Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.
Minister hebt Leistung der Angehörigen hervor
In der Schlussberatung würdigten Redner aller Fraktionen den herausragenden Einsatz pflegender Angehöriger, ohne die die Versorgung nicht zu leisten wäre. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erinnerte daran, dass Deutschland zu den Ländern mit der ältesten Bevölkerung gehöre, was für die Pflege eine besondere Herausforderung sei. Technische Hilfsmittel seien keine Lösung, denn Pflege habe auch mit Zuwendung und Nächstenliebe zu tun. Der Minister betonte, in der sozialen Pflegeversicherung gebe es keine Effizienzreserven. Ohne die Leistung der Angehörigen wäre die Pflegeversorgung nicht zu schultern.
Lauterbach räumte weiteren Reformbedarf ein, warnte aber zugleich davor, die Pflegeversicherung kaputt zu reden. Deutschland habe eine Absicherung in der Pflege, auf die andere Länder verzichten müssten. Die Pflegeversicherung sei trotz aller Defizite großartig, das dürfe nicht kleingeredet werden. „Das ist die Perle unseres Sozialstaates.“ Die Pflege sei auch nicht kaputtgespart worden, sondern die Ausgaben in der Pflege verdoppelten sich alle acht Jahre, das Geld sei richtig angelegt.
Der Minister kündigte für nächstes Jahr Vorschläge für eine breitere Finanzierung der Pflege an. Was die aktuelle Reform betrifft, sagte er: „Es ist keine Schande, mit wenig Geld gute Gesetze zu machen.“
AfD: Anhebung der Leistungsbeträge ist zu gering
Auch die AfD hält eine viel weiter reichende Reform für unerlässlich. Thomas Dietz (AfD) kritisierte in der Debatte die aus seiner Sicht zu geringe Anhebung der Leistungsbeträge. Die erste Erhöhung der Pflegeleistungen seit 2017 stehe in keinem Verhältnis zur offiziellen Inflation. Seiner Ansicht müssen die pflegenden Angehörigen wesentlich stärker unterstützt werden. „Dieses Gesetz ist eine Notoperation an einem schwer kranken Patienten, dem deutschen Pflege- und Gesundheitssystem.“ Über Jahrzehnte habe die Politik dabei zugesehen, wie dieser Patient an seine Belastungsgrenze komme.
Dietz rügte, es gebe einen Mangel an Investitionen und motivierten Fachkräften. Stattdessen würden Fachkräfte aus Ländern rekrutiert, die ein schwächeres Gesundheitssystem hätten. „Das ist unsoziales Verhalten und entspricht nicht unserem Verständnis von Fairness und Nachhaltigkeit.“
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Antrag AfD: TOP 28 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch – Aufarbeitungskommission mit dem Recht zur Aufklärung und Mitwirkung einrichten sowie strafrechtliche Anzeigepflicht für bestimmte Personengruppen einführen“ (20/6086) der AfD-Fraktion beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine unabhängige Aufarbeitungskommission unter dem Vorsitz des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einzurichten und gesetzlich zu verankern. Hintergrund sind laut Antrag unter anderem die Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen gesellschaftlichen Institutionen. Mit ihrer Forderung bezieht sich die Fraktion auf einen Vorschlag des UBSKM. Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, dürfe der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht allein darauf bauen, „dass in Kirchen und anderen Institutionen eine Selbstaufklärung stattfindet, sondern er hat die Aufklärungsprozesse aktiv zu fördern“.
Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „zu prüfen, auf welche Weise rechtskonform im deutschen Strafrecht normiert werden kann, dass Amtsträger, Leitungspersonal und Mitarbeiter, die davon erfahren, dass in ihrer Institution sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stattfindet, verpflichtet sind, hierüber unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis zu setzen“. (scr/25.05.2023)
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TOP 31 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und andere Gesetze (20/6824) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zielt laut Regierung darauf ab, dem Instrument der Sektoruntersuchung zu einer höheren Wirksamkeit zu verhelfen. Dieses Instrument ermögliche den Kartellbehörden, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen. Derzeit hätten viele Untersuchungen jedoch eine lange Verfahrensdauer, was sich negativ auf die Aktualität und Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auswirke und es erschwere, auf die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu reagieren, stellt die Regierung fest.
Neben einer zeitlichen Straffung des Verfahrens will sie die höhere Wirksamkeit der Sektoruntersuchung vor allem dadurch erreichen, dass das Bundeskartellamt die Befugnis erhält, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen.
Leichtere Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
Einfacher werden soll den Angaben zufolge die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung für die Kartellbehörden. Dazu sollen die Nachweisanforderungen im Hinblick auf den konkret erlangten Vorteil abgesenkt werden. Damit könnten Kartellbehörden wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, leichter abgeschöpft werden, damit die Vorteile nicht bei den Unternehmen verbleiben, die die Verstöße begangen haben, schreibt die Regierung.
Um die EU-Verordnung 2022/1925 effektiv durchsetzen zu können, soll das Bundeskartellamt Untersuchungen mit Blick auf Verstöße gegen die Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung vornehmen können. Darüber hinaus sollen vor allem die Vorschriften zur Erleichterung der privaten Rechtsdurchsetzung in Kartellsachen dort, wo es geboten erscheine, auf diese Verordnungsartikel angewendet werden können, heißt es weiter. Nach Angaben der Bundesregierung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit einem „erheblichen“ jährlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt zu rechnen, in der Summe voraussichtlich circa 1,97 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden, heißt es im Gesetzentwurf. (vom/emu/26.05.2023)
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