BERLIN – Pandemie der Definitionen: Die Bundesregierung ge-/miss-/braucht ihr Gesetzgebungsrecht dazu, an Covid erkrankte Geimpfte einfach als „ungeimpft“ wegzudefinieren und damit dem Blick der Bürger zu entziehen.
Das „neue Normal“: Mit Hilfe von Definitionen lügen und täuschen
Die Regierungen von Bund und Ländern haben sich mit Hilfe von Neudefinitionen von Begriffen in zentralen Punkten einfach eine neue Sprache erschaffen. Seither reden Regierungen und Bevölkerung gezielt aneinander vorbei. Wenn sich die Bevölkerung z.B. über „Clankriminalität“ beschwert, sagt die Regierung einfach „gibt es bei uns nicht„, wohl wissend, daß sie das selbe mit dem Begriff „Kriminalität mit familiärem Bezug“ meint. Wenn der Staat von „Covid-Inzidenz“ spricht, versteht die Bevölkerung „Covid-Kranke„, der Staat aber „ein positiver PCR-Test genügt, man benötigt nicht einmal Symptome„. Und wenn der Staat von „Geimpften“ spricht, so meint er damit alle Personen, die die Spritze bekommen haben, aber keinerlei Symptome haben. In dieser Privatsprache gibt es damit keinerlei Geimpfte, die auch Krankheitssymptome haben. In Folge gibt es auch keine „Geimpften“ Covid-Patienten in Krankenhäusern. Der Gesundheitsminister ist sich darüber offenbar wohl bewußt, denn
„wenn man dauernd weiter testet, hört die Pandemie ja nie auf“
So einfach ist das offenbar!
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In Bayern gibt es keine Clans, sondern nur „Kriminalität mit familiärem Bezug“
Es scheint eine neue Marotte der Regierungen in Bund und Ländern zu geben. So behauptet die bayerische Staatsregierung, daß es keine „Clankriminalität“ in Bayern gebe. Der Grund ist ganz einfach: Die Staatsregierung hat „Clankriminalität“ – ohne es der Bevölkerung mitzuteilen – einfach in „Kriminalität mit familiärem Bezug umdefiniert„.
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Mit Hilfe von Definitionen die Realität umdeuten
Seit Auftreten von Covid zeigt sich eines ganz deutlich: Machthaber setzen ihre Möglichkeiten, mit Hilfe von Rechtssetzungsakten dazu ein, bisher für alle Krankheiten geltenden Begriffe einfach umzudefinieren. Das war bei der WHO genauso zu beobachten, wie bei der Bundesregierung:
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WHO Neudefinition von „Herdenimmunität“
Seit immer klarer wird, daß die Herdenimmunität mit den mRNA-Wirkstoffen nicht ereichbar ist, wurden nicht etwa die untauglichen Wirkstoffe auf den Prüfstand gestellt, sondern die Definition des zu erreichenden Ziels „Herdenimmunität“.
Die alte Variante ist noch im Online-Archiv abrufbar:
Die aktuelle Variante wurde inzwischen wieder aus dem Netz genommen.
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Inzidenz (Covid) = Prävalenz + Inzidenz (Standard)
Vergleichbar verhält es sich mit dem Begriff der „Inzidenz“. Das RKI versteht eigentlich unter dem Begriff „Inzidenz“ / „Inzidenzrate“ die Anzahl der Neuerkrankungen(!) innerhalb einer definierten Population – beispielsweise den Einwohnern (EW) einer Stadt, eines Landes oder einer Region – in einem bestimmten Zeitraum an. Nicht aber bei Covid. Erst am Tag vor Weihnachten 2020 veröffentlichte das RKI die Definition der „Covid-Inzidenz“, die man aber nur unter „Falldefinition Covid“ überhaupt findet:
Das bedeutet: zu dem was klassisch als „Inzidenz“ bezeichnet wird, wurde im Fall von Covid, ohne daß dies bis 23.12.2020 bekannt gegeben worden wäre, einfach noch die Zahlen hinzuaddiert, die man in der Medizin klassisch unter dem Begriff der „Prävalenz“ definiert:
Hieraus ergibt sich die Formel: Inzidenz (Covid) = Prävalenz + Inzidenz (Standard). Das aber hat dramatische Konsequenzen in den Fallzahlen, wie folgende Beispiele erkennen lassen:
Es bedeutet nämlich, daß auch Symptomlose mit positivem PCR-Test als „Covid-Fall“ gelten und in die „Inzidenz“ einfließen. Bricht sich ein Symptomloser das Bein, geht ins Krankenhaus und bekommt beim Routine-Eingangs-Test einen positiven PCT-Test, gilt er demnach als Covid-Patient. Begeht ein Symptomloser z.B. aus Verzweiflung über die Covid-Maßnahmen-Politik der Staatsregierung einen Selbstmordversuch, wird ins Krankenhaus auf die Intensivstation gebracht bekommt beim Routine-Eingangs-Test einen positiven PCT-Test, gilt er demnach als Corona-Intensivpatient. Im Fall, daß eine dieser beiden beschriebenen Personen sich im Krankenhaus einen multiresistenten Krankenhauskeim einfängt und daran verstirbt, gilt er als „Corona-Toter“.
Kranke Geimpfte gelten als „ungeimpft“
Die selbe Methode wenden die Regierungen von Bund und Ländern an, wenn es nun darum geht, ob jemand „geimpft“ ist. Gemäß § 2 SchAusnahmV hat der Gesetzgeber nämlich definiert, Personen, die eine Staats-Spritze erhalten haben, und KEINE Symptome haben, als „geimpft“ zu bezeichnen und Personen, die Symptome haben, werden vom umdefinierten Begriff „Geimpft“ nicht abgedeckt:
Mit anderen Worten: Die Regierungen von Bund und Ländern koppeln sich in ganz zentralen Punkten einfach von der Normalsprache, wie sie auf der Straße von jedermann gesprochen und verstanden wird, einfach ab und missbrauchen ihre Gesetzgebungskompetenz dazu, eine Regierungs-Privatsprache zu erfinden diese Politiker und kommunizieren dann mit den Bürgern in dieser gerade erfundenen Privatsprache, während der Bürger darunter etwas ganz Anderes verstehen muß.
Auf diesem Weg koppelt sich auch der gesamte Regierungsapparat von der Kontrolle durch die Bürger und die Parlamente einfach ab!
Impfdurchbrüche werden als „wahrscheinliche Impfdurchbrüche“ definiert und die „Impfdurchbrüche“ in zeitliche Vorgaben gepresst
Die selbe Methodik findet erneut bei den „Impfdurchbrüchen“ Anwendung. Schaut man in das „Fachwörterbuch Infektionsschutz“ des RKI, von W Kiehl 2015 so entdeckt man dort folgende Definition von „Impfdurchbruch“:
Impfdurchbruch, Erkrankung trotz Schutzimpfung; ein Impferfolg kann aus verschiedenen Gründen ausbleiben:
– Die individuelle Disposition des Geimpften (temporäre oder permanente Faktoren) kann eine Immunantwort vollständig verhindern oder nur eingeschränkt ermöglichen.
– Selten können Fehler in der Behandlung oder Anwendung des Impfstoffs, sehr selten auch bei der Herstellung oder der Lagerung des Impfstoffs eine Ursache sein.
Eine Erkrankung nach Impfung einer bereits infizierten Personen (→ Inkubationsimpfung) ist kein echter Impfdurchbruch.
Primäres Impfversagen: Ein Impferfolg bleibt (aus verschiedenen Gründen) von vornherein aus.
Sekundäres Impfversagen: Ein ursprünglich erreichter Impfschutz nimmt im zeitlichen Verlauf schneller ab, als zu erwarten wäre
Festzuhalten ist: Es gibt demnach keine Definition, daß „Impfdurchbruch“ an einem Zeitkorridor festgemacht würde. Die Definition ist glasklar „Impfdurchbruch, Erkrankung trotz Schutzimpfung“ und nicht „Erkrankung ab aufgebauter Immunreaktion nach der Schutzwirkung“
- Ein „wahrscheinlicher Impfdurchbruch“ ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.
- Ein „Impfdurchbruch“ liegt vor, wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik festgestellt wird. Ein vollständiger Impfschutz besteht in der Regel, wenn nach der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind (2-Dosen-Impfschema bei Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria, 1-Dosen-Impfschema bei Janssen). Ein Impfdurchbruch würde also bspw. vorliegen, wenn eine Person, die vor einigen Monaten ihre zweite Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt. Impfdurchbrüche werden wöchentlich im ausführlichen Situationsbericht des RKI veröffentlicht.
Wie nicht anders zu erwarten, verschweigen viel zu oft als Zersetzungsagenturen wirkende, aber als „Faktenchecker“ bezeichnete Agenturen diese Tatsache und schirmen damit diese Lügen von der Bevölkerung ab:
An diesem Punkt geschieht außerdem noch etwas sehr Spannendes: Während bei den „Covid-Infektionen“ per Definition die „Inzidenz“ durch Hinzuzählen der asymptomatischen Fälle, also der „Prävalenz“ künstlich aufgeblasen wurde, wie man dem Dokument zur „Falldefinition Covid“ entnehmen kann, ist dies bei den Impfdurchbrüchen genau nicht der Fall! Bei den Impfdurchbrüchen werden nur symptomatische Fälle gezählt und das RKI verweist explizit darauf, daß asymptomatische Fälle gerade nicht dazugezählt werden und hält die Zahl der Covid-Fälle bei Geimpften / Impfdurchbrüche damit so klein, wie möglich:
Mit anderen Worten: Eine geimpfte Person, die eine so hohe Virenlast in sich trägt, daß ein Ungeimpfter wohl mindestens hospitalisiert wäre, oder sogar auf der Intensivstation läge, wird statistisch selbst dann nicht als „Impfdurchbruch“ erfasst, wenn er von dieser Virenlast etwas an Ungeimpfte überträgt und diese dann infiziert!
Wie zu erwarten, ist es so, daß die bei „Geimpften entdeckten Covid-Fälle – das sind bis zum 14.10. immerhin 986033, also fast eine Million „Symptomatische COVID-19-Fälle (mit Angabe Impfstatus)“ – den Covid-Fällen hinzu, die dann wiederum in die „Inzidenz“ eingehen. An einer Inzidenz von 35 wiederum ist der Beginn der 3G-Regel angekoppelt:
Hierdurch werden klar diagnostizierte Covid-Kranke mit Symptomen und Impfungen einfach als „wahrscheinlichen“ Impfdurchbruch umdefiniert und für den deswegen bedeutungsentleerten Begriff „Impfdurchbruch“ werden einfach Zeitkorridore herangezogen. Wenn also beide Impfungen drei Wochen auseinander liegen und wenn seit der 2. Impfungen mehr als 14 Tage verstrichen sind, dann erst sei man „geimpft“. Als Grund wird angeführt, daß erst dann „Impfschutz“ besteht, ganz so, als ob der Geimpfte etwas dafür könne, wann das Serum gewillt ist, zu wirken. Präziser wäre in diesem Zusammengang aber gewesen im ersten Fall von einem „Impfdurchbruch“ zu sprechen und im zweiten Fall z.B., von einer „Überwindung der durch Impfung erlangten Abwehrkräfte“
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„Sekundäres Impfversagen“: Wenn die die Lügen auf die Realität treffen
Die ersten beiden Staats-Lügen haben wir in früheren Beiträgen beriets ausführlich offen gelegt. Die Umdefinition von „geimpft“ ist jedoch noch relativ neu. Ihrer Auswirkung widmen wir daher einen eigenen Beitrag.