Stradtratssitzung Burghausen: AfD lehnt Diskriminierung durch „freiwilliges“ 3G+ ab, beantragt kostenfreie Covid-Tests und will Burghausen blackoutsicher machen

Quelle: Von Martin Falbisoner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25243073

BURGHAUSEN – Burghausen soll dem Willen der AfD zufolge eine blackoutsichere Stromversorgung erhalten, auch Geringverdienern durch kostenlose Covid-Tests weiterhin eine Teilhabe am Gesellschaftsleben eröffnen und die Diskriminierung durch 3G+ beenden. Die AfD erkennt außerdem in der Panikmache des Landrats in Bezug auf Covid, einen Grund für das desaströse Ergebnis der InnKliniken, weil dadurch auch Kranke davon abgeschreckt wurden, sich in Kliniken zu begeben.

 

AfD setzt im Stadtrat zu Burghausen erneut Akzente: Im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung hat sich die AfD am 13.10.2021 für eine innergemeindliche „Zonierung“ / Reduktion der Grundsteuer  z.B. in den Grüben ausgesprochen, um diese attraktiver zumachen. Außerdem hat die AfD das sich anbahnende und auf Burghausen auswirkende Finanzdesaster der InnKliniken angesprochen, da Burghausen zu dessen Begleichung ja über die Kreisumlage ca. die Hälfte beiträgt.  Darüber hinaus hat die AfD erneut versucht den Umgang der Stadt mit Covid weg vom obrigkeitshörigen Narrativ und hin zu einem wissenschaftlich fundierten Umgang mit Covid zu bewegen. Hierzu hatte die AfD auch einen Dringlichkeitsantrag (im Original Anlage 1 s.u.) gestellt gehabt, mit dem Ziel, daß sich Bürger der Stadt weiter ein Mal die Woche kostenlos auf Covid testen lassen können. Der Stadtrat hat diesen Antrag per Abstimmung als nicht dinglich gewertet, wodurch er erst in der nächsten Sitzung behandelt werden wird. Außerdem wurde ein Zwischenbericht über einen Antrag der AfD gegeben, die Stromversorgung der Stadt „blackoutsicher“ und „inselbetriebsfähig“ einzurichten (im Original Anlage 2 s.u.).

 

Bürgermeister Schneider gegen Reduktion der Grundsteuern in innergemeindlichen „Sonderwirtschaftszonen“

Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ sprach sich die AfD für eine Umsetzung der von der CSU auf  Landesebene vorangetriebene Zonierungsmöglichkeit bei der Grundsteuer innerhalb einer Kommune an, sobald diese noch in der Planung befindliche Option in Rechtskraft erwachsen sollte. Demnach hätte eine Gemeinde die Möglichkeit, in Teilen ihres Gebiets durch verringerte Grundsteuern diese Steuern zu senken, um in dieses Gebiet z.B. Gewerbe anzulocken. Bürgermeister Schneider sprach sich gegen eine derartige Instrumente aus und will nur „einen einzigen Stauersatz“ in Burghausen.

Die AfD hingegen spricht sich für dieses Instrument aus. So könnten beispielswiese die Grüben möglicherweise dadurch belebt werden, wenn für diese eine derartige „Zonierung“ eingerichtet werden könnte, innerhalb der die Grundsteuer reduziert ist.

Noch ist diese Möglichkeit nicht in Gesetzeskraft erwachsen und auf Landdesebene in Diskussion. Die CSU treibt diese Öffnungsklausel für die Kommunen aber derzeit weiter voran. Die Kommunen jedoch lehnen sie bisher ab, weil sie den damit verbundenen Wettbewerb nicht haben wollen, wie wir von Teilnehmern der AfD, die an der Anhörung am 1.10.2021 im Landtag teilgenommen haben, erfahren haben.

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Desaster InnKliniken

Im offiziellen Teil der Stadtratssitzung verwies die AfD im Rahmen des Tagesordnungspunkts „Finanzangelegenheiten“ auch darauf, daß auf die Stadt durch das desaströse Ergebnis der Inn-Kliniken höhere Ausgaben zukommen werden. Die AfD korrigierte den im Aufsichtsrat der InnKliniken sitzenden Bürgermeister Schneider dahingehend, daß die Kliniken nicht 10 Millionen Minus gemacht haben, sondern im Kern einen operativen Verlust 30 Millionen Minus, von denen dieses Jahr 20 Millionen durch Covid-Hilfen der Staatsregierung ersetzt wurden, die nächstes Jahr jedoch wegfallen werden.

30 Millionen Minus zu machen bei 10.000 weniger behandelten Fällen, läßt befürchten, daß absehbar ist, daß dies in den nächsten Jahren nicht revidierbar sein wird. Die AfD argumentierte, daß Landrat Schneider durch seine Panikmacherei eine zu große Anzahl an Patienten abgeschreckt hat, ärztliche Hilfe im InnKlinikum aufzusuchen, weil sie eben Angst hatten, sich dort entweder mit Covid anzustecken, oder einem Covid-Patienten das Bett wegzunehmen.

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Umgang mit Covid in Burghausen

Nach dem verlorenen Prozess, als Bürgermeister Schneider den Bürgern versuchte das Atmen frischer Luft am Stadtplatz zu verbieten, versucht es Bürgermeister Schneider nun ein zweites Mal: Er hat verordnet, daß man das Hallenbad und die Bibliothek nur noch mit PCR-Test betreten darf!

Diese Maßnahme dürfte ähnliche Wirkungen haben, wie Landrat Schneiders monatelange Covid-Panikmache: Die Bürger gingen nicht mehr ins Krankenhaus und bescherten den InnKliniken ein Minus von 10.000 Behandlungen und einen operativen Verlust von 30 Millionen Euro.

Um es auf den Punkt zu bringen: Landrat Schneider und ´Bürgermeister Schneider schädigen mit ihrer Covid-Panikmache offenkundig die Steuerzahler des Landkreises massiv!

 

AfD beantragt einen kostenlosen Test pro Bürger und Woche in Burghausen

Seit diesem Montag sind Corona-Tests nicht mehr kostenfrei.

Einen Corona-Test selbst zu bezahlen, ist für Wohlhabende Singles kein Problem. Für z.B. Bedürftige und Familien mit z.B. Kindern im Studium ist es hingegen schon ein Unterschied, wenn sie z.B. für eine Einladung zweier Kinder zum Geburtstagsessen vier mal 10-15Eur zusätzlich ausgeben müssen, oder für einen Shoppingbummel zu zweit zwei mal 10-15Eur alleine dafür ausgeben müssen, um ein Bummel durch die Stadt und deren Angebote betreten zu dürfen, denn unter Dächern gilt ja grundsätzlich die 3G-Regel und in Ausnahmen nicht.

Außerdem sind die Corona-Tests natürlich eine Hürde, die Kunden davon abschreckt, in eine Kneipe zu gehen, oder in ein Restaurant, oder Sport zu treiben, ins Hallenbad zu gehen etc. Mit anderen Worten: Die Covid-Tests schneiden diese Anbieter von einem Teil ihrer Kunden ab, was reduzierte Einnahmen zur Folge hat.

Darüber hinaus nehmen diese Tests den Bürgern die Freiheit und üben einen mittelbaren Impfzwang aus und sind damit ein Instrument staatlicher Impf-Nötigung!

Nicht zuletzt wird durch unterlassene Testungen das Risiko erhöht, daß unerkannte Superspreader nicht zu erkennen, was zur Folge hat, daß diese mehr Personen infizieren, als mit Testungen.  Inzwischen ist wissenschaftlich anerkannt, daß Impfungen die Übertragung von Covid nicht unterbrechen können. Die derzeitigen Impfungen reduzieren bestenfalls für den Geimpften, daß dieser schwer erkrankt, das aber auch nur so lange, bis die Impfung nach einigen Monaten nachlässt.

Aus mindestens diesen vier Gründen hat die AfD im Stadtrat per Eilantrag beantragt, daß jedem Bürger in Burghausen pro Woche eine Testung gegen Covid durch die Stadt Burghausen erstattet wird. Alle anderen Mitglieder des Stadtrats lehnten es ab, daß dieser Eilantrag auf die Tagesordnung gesetzt wird. Er wird daher erst in der nächsten Stadtratssitzung behandelt werden können.

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AfD lehnt 3Gplus-Diktat in Burghausen ab

Bereits vor etwas über einem Jahr hatte Burghausens Bürgermeister Schneider den harten Corona-Hund gegeben und den Bürgern der Stadt um Mitternacht das Atmen frischer Luft z.B. auf dem Stadtplatz verboten. Das Argument damals war:

„es könnte ja sein, daß jemand kommt und diese beiden dann in der Nähe zueinanderstehen und sich dann anstecken“

Damals wurde er von der AfD per Klage in die Schranken verweisen. Nun erfolgt offenbar der zweite Anlauf:

15.00 Uhr: Burghausen verschärft Zugangsregeln für Hallenbad, Sauna und Bibliothek auf 3G plus

Die Stadt Burghausen verschärft die Zugangsregelungen zu Hallenbad, Sauna und zur Stadtbibliothek auf 3G plus: Ab Montag reicht Ungeimpften ein Antigenschnelltest nicht mehr, um diese zu besuchen. Es braucht stattdessen einen PCR-Test.

Diese Tests sind, wenn keine Ausnahme vorliegt, ab Montag (11.10.21) selbst zu bezahlen und meist teurer als ein Antigenschnelltest von einer anerkannten Stelle. Kinder brauchen keinen negativen PCR-Test, ebenso wenig Schüler, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Ihnen genügt als Nachweis der Schülerausweis.

Mit dieser Meldung schaffte es Bürgermeister Schneider in den Live-Ticker des Bayerischen Rundfunks.

Die AfD lehnt diese Maßnahme ab. Die von Bürgermeister Schneider genannte Begründung, daß seiner Überzeugung nach nur Impfen aus der Covid-Krise helfe entspricht dem bekannten Narrativ der Herrschenden, hat sich jedoch längst von der Realität abgekoppelt.

  • Realität ist, daß zutrifft, daß Covid eine Infektion auslösen kann, die insbesondere für Vorerkrankte und lebensverkürzend sein kann. Fakt ist aber auch, daß die Dauer dieser Lebensverkürzung in den offiziellen Sterbezahlen von 2020 statistisch nicht nachweisbar ist.
  • Realität ist darüber hinaus, daß bei Ungeimpften und Geimpften die identische Virenlast identifiziert wurde.
  • Realität ist außerdem, daß die derzeit angebotenen „Impfungen“ für einige Monate für den „Geimpften“ das Risiko reduzieren schwerer zu erkranken.

Dieser Effekt der „Impfung“ hat jedoch zur Folge,  daß „geimpfte“ Personen mit einer Virenlast herumlaufen, bei der sie schon längst krank sind und sich ohne „Impfung“ längst zur Genesung ins Bett gelegt hätten. Sie laufen herum, eben weil sie sich durch die Impfung bei hoher Virenlast nicht krank fühlen. Auf diese Weise laufen „Geimpfte“ Träger hoher Virenlasten unerkannt durch unsere Städte, die – mangels Tests – nicht erkannt werden und Covid an Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen weitergeben.

 

Anlagen

Anlage 1 Dringlichkeitsantrag vom 11.10.2021

Dringlichkeitsantrag/Antrag

des Ratsherrn Thomas Schwembauer

Impf-Apartheids-Gesellschaft verhindern: Fairness bei Covid-Tests für Burghauser Bürger und Burghauser Gewerbe

Der Stadtrat möge per separater Abstimmung beschließen,

  1. die Stadt Burghausen, ermöglicht jedem Bürger der Stadt pro Woche einen kostenfreien Covid-Test;

  2. die in 1 beantragte Ermöglichung kann nicht kumuliert in Anspruch genommen werden;

  3. die in 1 beantragte Ermöglichung erfolgt mit Hilfe einer Erstattung der vom Getesteten vorab bezahlten Kosten für einen Test pro Woche, indem der Getestete die Zahlungsquittung an einer Stelle der Stadt einreicht und von der Stadt den gezahlten Betrag zurückerhält;

Begründung

Grundsätzlich steht die AfD dafür, alle Covid-Maßnahmen aufzuheben. Großbritannien lebt seit dem „Freedom day“ mit einer Inzidenz von ca. 500, ohne daß deren Gesundheitssystem zusammengebrochen wäre. In Serbien schwankt die Inzidenz um die 1000, in den Balkanländern liegt sie über 300. Der Bezirk Braunau hat seit Wochen mit über 300 eine der höchsten Inzidentien Österreichs. Aus den Zahlen zur Bettenbelegung in Oberösterreich kann man keine „Überlastung des Gesundheitssystems“ erkennen https://www.land-oberoesterreich.gv.at/266394.htm In Schweden ist das Gesundheitssystem nicht einmal zusammengebrochen, als Schweden keinen harten Lockdown durchgeführt hatte. Dies war nicht der Fall, obwohl Deutschland 33 Intensivbetten pro 1000 Einwohner vorhält, die Schweiz 11 Intensivbetten pro 1000 Einwohner und Schweden 2 Intensivbetten pro 1000 Einwohner. Dafür liegt die Inzidenz in Schweden ohne „harten Lockdown“ derzeit nur knapp über 50 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/04/PD20_119_231.html und in der „zweiten „Welle“, „dritten Welle“ etc. lag die Sterblichkeit pro Million Einwohner genau auf dem selben Niveau, wie in Deutschland (Anlage 2)!

Diese Tatsachen belegen, daß die auf das „Covid-Argument“ aufgebauten Zwangsmaßnahmen von Bund und Ländern wenig mit Gesundheitsschutz und dafür offenkundig viel mit sachfremden Gründen zu tun haben.

Bis sich diese Tatsachen auch in Deutschland durchsetzen, unterstützt die AfD alle wissenschaftlich gerechtfertigten Maßnahmen, die der Bevölkerung das Leben mit den staatlichen Zwangsmaßnahmen der Altparteien erleichtern.

Eine sinnvolle Erleichterung sind kostenfreie Tests, weil, erstens: Tests allen Bürgern Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und zweitens: insbesondere durch die Kostenfreiheit Personenkreise mit geringen Einkommen nicht von dieser Teilhabe ausgeschlossen werden.

Wenn man die Position der Regierungen in Bund und Ländern einnimmt, daß vom Covid-Virus eine starke Gefahr ausgeht, dann sind und bleiben Testungen das zentrale Mittel der hierauf präzise gerichteten Gefahrenabwehr und zwar für Geimpfte, als auch für Ungeimpfte gleichermaßen.

Wenn man hingegen die Position der AfD einnimmt, daß vom Covid-Virus derzeit keine stärkere Gefahr ausgeht, als bei einer stärkeren Grippe-Welle, wie sie bereits vielfach durchlebt wurde, dann sind alle Covid-Maßnahmen jetzt bereits aufzuheben.

Die AfD lehnt in Burghausen die Streichungen der kostenlosen Tests somit insbesondere aus sozialen Gründen ab, und weil die „Impfungen“ erwiesenermaßen nicht das leisten, was versprochen wurde:

Streichung kostenloser Tests: eine Weichenstellung in eine Impf-Apartheits-Gesellschaft

Die Streichung kostenfreier Covid-Tests ist de facto erstens ein Einstieg in eine staatliche Impf-Nötigung für Geringverdiener und zweitens eine Weichenstellung in eine Impf-Apartheits-Gesellschaft. Beides lehnt die AfD grundsätzlich ab!

Bei Kosten für einen Covid-Schnell-Test von 10-15Eur, bedeutet dies, daß wenn eine vierköpfige Familie zum Geburtstag der Kinder zum Wirt ums Eck einmal Essen gehen möchte, zusätzliche 40-60Eur anfallen. Das selbe gilt für Friseurbesuche, Kinobesuche, Diskothekenbesuche oder das Betreiben von Hallensport, z.B. in Hallenbädern. Mit anderen Worten: Geringverdiener werden durch diese von SPD und CD/SU beschlossenen Streichungen von kostenlosen Covid-Tests politisch gewollt in das Dilemma versetzt, von diesen Aktivitäten ausgeschlossen zu sein, oder sich durch den Staat ein Serum injizieren zu lassen, von dem bisher niemand weiß, welche mittel- und langfristigen Wirkungen es entfaltet! Der AfD-Antrag sichert damit Beziehern von geringen Einkommen die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.

Auch die mit dem Streichen der kostenlosen Tests verbundene Spaltung der Gesellschaft in Geringverdiener, die sich eine Substanz mit unbekannter mittel- und langfristigen Wirkungen injizieren lassen müssen, um am gesellschaftlichen Leben weiter teilnehmen zu können auf der einen Seite und Gutverdiener, denen diese Zusatzkosten gleichgültig sind und die halt für einen Besuch in der Gaststätte 40-60Eur mehr ausgeben, lehnt die AfD ab. Da alle Altparteien an irgend einer Regierung un Bund und Ländern beteiligt sind, wollen alle Altparteien speziell Geringverdiener auf diesem Weg erpressen, bzw. vom sozialen Leben ausschließen.

Weil Impfungen nicht die behauptete Wirkung erzielen, können Infizierte nur mit „Tests“ identifiziert werden

Am 10.11.2020 bezeichneten z.B. Karl Lauterbach (SPD) und Andere die mRNA-Impfstoffe als Game-Changer https://www.youtube.com/watch?v=GX6v0Gei7l4 mit dem eine Herdenimmunität erreicht werden könne. Der „Impfstoff“ habe eine 90-prozetige Wirksamkeit, wurde damals in die Welt gesetzt und von interessierten Kreisen und deren Multiplikatoren mit großem Aufwand verbreitet. Außerdem wurde bei der Bevölkerung von den selben Kreisen das Bild aufgebaut, daß man nach einer derartigen „Impfung“ erstens Covid selbst nicht mehr weitergeben könne, zweitens, gegen Ansteckungen durch Covid immunisiert sei und drittens an Covid nicht erkranken könne und viertens an Covid nicht mehr sterben könne.

Falsche Versprechen/Hoffnungen:

Inzwischen ist erwiesen, daß jede dieser Behauptungen falsch ist, bzw. schon immer falsch war. Sogar die Tagesschau meldete bereits:

Wenn sich Geimpfte jedoch infiziert haben, dann übertragen sie das Virus offenbar im gleichen Maße wie Ungeimpfte. Denn vollständig Geimpfte können nahezu dieselbe Viruslast tragen wie Ungeimpfte.https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

Im Detail:

  • Impfung bringt Herdenimmunität und damit eine Aufhebung der sonstigen Schutzmaßnahmen“!?: Die Behauptung, man könne, wenn man geimpft ist, sich mit Covid selbst nicht mehr infizieren und Covid auch selbst nicht mehr weitergeben, und damit eine „Herdenimmunität“ aufbauen, mit dem Ziel, daß mit Hilfe der Impfung alle Schutzmaßnahmen überflüssig werden, wurde durch den Berater der Regierung Österreichs, Prof. Kollaritsch in der ZIB bereits am 15.12.2020 als Lüge, enttarnt. Kollaritsch legte den erstaunten Österreichern offen, daß eine „Herdenimmunität“ durch Impfungen gar nicht möglich ist, weil die bisherigen „Impfstoffe“ eine Übertragung von Covid gerade nicht verhindern. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=f74sWxHJXmU (Min. 2:40). Einen vergleichbaren Hinweis haben die Deutschen von offizieller Seite bis heute nicht erhalten. Daraus folgt: Interessierte Kreise haben mit den „Impfungen“ Hoffnungen geweckt, von denen von vorne herein klar war, daß sie nie erfüllt werden können.

  • Geimpfte können sich selbst und Andere nicht mit Covid infizieren“!?: Untersuchungen der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) lassen erkennen, dass Menschen, die sich mit der Delta-Variante infizieren, sehr ansteckend sind. Ob sie geimpft sind oder nicht, hat darauf keinen Einfluss. Das berichtet der britische „Guardian“. In einem offiziellen Statement der PHE heißt es dazu, dass erste Ergebnisse zeigten, dass die Viruslast bei Geimpften, die aufgrund eines „Impfdurchbruchs“ positiv getestet wurden, genauso hoch sei wie bei ungeimpften Delta-Infizierten... Auch Daten der US-Seuchenschutzbehörde aus der vergangenen Woche deuteten bereits daraufhin, dass Geimpfte das Delta-Virus ebenso übertragen können wie Ungeimpfte. https://www.tagesspiegel.de/politik/studie-aus-grossbritannien-viruslast-bei-geimpften-genauso-hoch-wie-ungeimpften-delta-infizierten/27492972.html Der Spiegel ergänzt: „Allerdings deutet die Untersuchung auch darauf hin, dass Geimpfte, wenn sie sich infizieren, eine ähnlich hohe Viruslast haben können wie nicht Geimpfte.https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-geimpfte-haben-aehnliche-viruslast-wie-ungeimpfte-a-f3edc621-e8dd-4931-a8cc-d3a50aa904cc Damit steht fest: Geimpfte können Ungeimpfte mit Covid anstecken. Sie von Covid-Tests auszunehmen macht infizierte Geimpfte zu anonymen Superspreadern, die mangels Tests nicht entdeckt werden und weiterhin Geimpfte und Ungeipfte infizieren können.

  • Impfung gegen Covid schützt vor Krankenhausaufenthalten“!?: Auch die Behauptung, die „Impfung“ sei zu 90% wirksam und man könne, wenn man „geimpft“ ist, nicht mehr an Covid erkranken, hat sich als falsch herausgestellt: In den Sommerferien probierte das über alle Bürger zu 80 Prozent durchgeimpfte Island die “Herdenimmunität“ aus und scheiterte. Nach der Rückkehr aus den Sommerferien stellten 20% Ungeimpfte in Island 45% der am 2.8. hospitalisierten Covid-Fälle und die 80% der Geimpften stellten 54% der am 2.8. hospitalisierten Covid-Fälle https://www.visir.is/g/20212139155d/svona-var-187.-upp-lysinga-fundurinn-vegna-co-vid-19 Hieraus folgt: wenn sich dieser Trend aus Ländern, die früh mit Impfungen beginnen haben, wie Island, Israel, Großbritannien, bewahrheitet, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in Deutschland die Verhältnisse von Geimpften zu Ungeimpften in den Krankenhäusern an die die Verhältnisse von Geimpften zu Ungeimpften in der Gesellschaft angleichen werden.

  • Impfung gegen Covid schützt vor schweren Verläufen und vor Tod“!?: Aus der Berechnung aus Schottland wurde ersichtlich, daß es in der Woche zwischen dem 29. Juli und dem 5. August folgende Sterbezahlen bei Personen mit positivem PCR-Test in Schottland gab:

    • 14 Ungeimpfte mit positivem PCR-Test

    • 2 Personen mit positivem PCR-Test, die lediglich eine Impf-Dosis zuvor erhalten hatten 

    • 34 Personen mit positivem PCR-Test, die beide eine Impf-Dosen erhalten hatten dem ersten Wochenbericht des „Public Health Scottland“ (Quelle: Vergleich der  Tabelle 17 der Wochenberichte des „Public Health Scottlandvom 10.August und vom 18.August)

Das erste Erwachen aus dieser Impf-Illusion begann in den USA bereits nach Feierlichkeiten am 4.Juli

  • Travis Dagenais ist einer der Geimpften in Provincetown, bei dem eine Infektion nachgewiesen wurde. Er sei einer der vielen gewesen, die im Vertrauen auf den Impfschutz „alle Vorsicht in den Wind geschlagen“ und ausgelassen in der Menge den 4. Juli gefeiert hätten. „Die vorherrschende öffentliche Botschaft war, dass das Vakzin die Rückkehr zur Normalität bedeutet“, sagte der 35-Jährige der Nachrichtenagentur AP.“ https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

Hieraus folgt: wenn sich dieser Trend aus Ländern, die früh mit Impfungen beginnen haben, wie Island, Israel, Großbritannien, bewahrheitet, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in Deutschland die Verhältnisse von Geimpften zu Ungeimpften in den Sterbezahlen in Krankenhäusern an die die Verhältnisse von Geimpften zu Ungeimpften in der Gesellschaft angleichen werden. Die Weichenstellung in diese Richtung ist offenbar in diesen Tagen bereits geschehen:

  • Am 12.10.2021 ist der Bild-Zeitung zu entnehmen, daß auch Deutschland diesen Trend aus Ländern, die früh zu „Impfen“ begonnen haben, zeitverzögert nachvollziehen beginnt: „Der Anteil geimpfter Menschen, die mit Corona auf einer Intensivstation liegen, stieg in den letzten Wochen sprunghaft an. Und dramatisch gerade bei den Älteren: Das RKI vermeldete hier in den letzten Wochen 144 Todesfälle nach wahrscheinlichen Impfdurchbrüchen. Das heiß, rund ein Drittel aller Corona-Toten bei den über 60-Jährigen war geimpft! Zugleich reduzierte das Robert-Koch-Institut seine Angaben zur Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe. Und spricht von einer Impfeffektivität für die Altersgruppe Ü60 von nur noch 77 Prozent.“ https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2021/ratgeber/corona-mehr-geimpfte-auf-intensivstation-brauchen-wir-alle-die-dritte-impfung-77912360.bild.html

Die Folge von „Impfungen“ und der von den Altparteien auf die „Impfungen“ aufgebauten Propaganda ist damit die Tatsache, daß sich Geimpfte in falscher Sicherheit wiegen und als „Ausscheider“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes herumlaufen und andere Bürger anstecken und zwar sowohl Ungeimpfte andere Bürger, als auch geimpfte andere Bürger!

Der Gesetzgeber behandelt „Infizierte“ und „Ausscheider“ gleich:

Das Infektionsschutzgesetz kennt neben dem symptomatisch-Infizierten auch den symptomlosen „Ausscheider“: „Ausscheider im Sinne von § 2 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz ist „eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein

Das Infektionsschutzgesetz behandelt Infizierte und Ausscheider grundsätzlich gleich:

  • § 25 Infektionsschutzgesetz: Ermittlungen (1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html

  • § 28 Infektionsschutzgesetz: Schutzmaßnahmen (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html

Bund und Länder behandeln „Infizierte“ und „Ausscheider“ ungleich:
Ungeachtet der Tatsache, daß Covid-„Impfungen“ nicht das halten, was versprochen wurde und ungeachtet der Tatsache, daß das Infektionsschutzgesetz Ausscheider und Infizierte gleich behandelt gehen die Regierungen von Bund und Ländern bei Covid einen ganz anderen Weg:

Bund und Länder entlasten „Infizierte“ und „Ausscheider“ gleichermaßen von praktisch allen Schutzpfichten gegenüber Nichtinfizierten, sobald diese „geimpft“ sind und belasten hingegen diese, wenn sie nicht „geimpft“ sind und das sogar bis in die erste Klasse der Grundschule hinab!

Irrationale Bevorzugung „Geimpfter“

Daß in Realität auch bei der Anwendung von 3G und sogar von 2G Covid in „Superspreader-Events“ verbreitet werden kann, daß also sogar „Geimpfte“ und „Genesene“ untereinander Covid massenhaft weitergeben können, haben Festivals und Diskothekenöffnungen belegt, wie z.B.

Im diametralen Gegensatz zur Tatsache, daß es sich bei diesen Geimpften um unerkannte Superspreader handeln kann, haben die Regierungen in Bund und Ländern dieser Personengruppe folgende Erleichterungen ermöglicht:

  • Für vollständig geimpfte und genesene Personen gelten Ausnahmen von derzeit geltenden Einschränkungen. Laut der 3G-Regel benötigen vollständig Geimpfte und Genesene (innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) keinen negativen Test, wenn sie zum Beispiel in der Innengastronomie zu Gast sind, zum Friseur wollen oder Sport im Innenbereich treiben möchten. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Auch bei der Einreise nach Deutschland gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/regelungen-fuer-geimpfte-und-genesene.html#tab-4852-0

  • Für Einreisen aus dem Hochrisikogebiet Serbien (Inzidenz ca. 1000) gilt die völlig widersinnige Regel: „Wer bei der Einreise aus einem Hochrisiko-Gebiet nur einen Corona-Test, aber keine vollständige Impfung und auch keinen Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren.https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/

Hieraus folgt: Bund und Ländern ist es offenbar völlig gleichgültig, daß „Geimpfte“ Covid völlig unkontrolliert, weil von Testungen befreit, weitertragen können. So können z.B. Personen aus Serbien, wo die Inzidenz derzeit bei knapp 1000 liegt (ohne daß das Gesundheitssystem zusammengebrochen wäre) problemlos als geimpfte „Ausscheider“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes einreisen und bleiben hierbei unerkannt, weil für sie wegen einer Impfung keine Testpflicht besteht und können in Deutschland unter Geimpften und Ungeimpften als „Superspreader“ wirken.

So fahren beispielswiese LKW-Fahrer aus Serbien, den baltischen Staaten, Rumänien etc. trotz einer Inzidenz dort von bis zu 1000 völlig ungetestet durch Deutschland, sobald sie „geimpft“ sind.

Nur mit Testungen können auch diese unerkannten Superspreader identifiziert werden, oder kann ihr Wirken identifiziert und eingegrenzt werden. Ohne Testungen besteht die Gefahr, daß diese geimpften unerkannten Superspreader es sein werden, deren Lebenswandel das Gesundheitssystem in Zukunft tatsächlich belasten könnte.

Rottenburg und Tübingen haben sich dafür entschieden, Kosten für Tests zu übernehmen

Zwei Städte haben sich bereits entschieden, diesen Weg zu gehen:

    • Rottenburg zahlt: Die Kosten in Rottenburg übernimmt laut einer Sprecherin die Stadt. Allerdings nur solange man nicht überrannt werde und die Kosten dafür tragen könne. Rottenburg wolle keinen „Testtourismus“ erzeugen, so die Sprecherin. Die Stadt will in den ersten Tagen beobachten und dokumentieren, wie groß der Bedarf an Tests tatsächlich ist, zum Beispiel bei Geimpften, die sich aber trotzdem ab und an testen lassen wollen, um sicher zu gehen.

    • Lisa Federle testet kostenlos: Die kostenlosen Schnelltests, die nicht über den Bund für die geregelten Ausnahmefälle abgerechnet werden können, bezahlt in Tübingen das DRK aus den für Schnelltests zweckgebundenen Spenden.“https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/corona-schnelltests-bleiben-teilweise-in-tuebingen-kostenlos-100.html

 

Anlage 2 Blackoutsichere Stromversorgung für Burghausen

Dringlichkeitsantrag/Antrag

des Ratsherrn Thomas Schwembauer

Burghausen blackoutsicher

Der Stadtrat möge per separater Abstimmung und angesichts der auch in Bayern politisch gewollten Gefährdung einer stabilen Versorgung mit Elektrizität beschließen,

  1. der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Versorgung der Bürger und Gewerbetreibenden Burghausens mit Strom blackoutsicher sichergestellt ist;
  2. der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Versorgung der Bürger Burghausens mit Strom inselbetriebsfähig ausgestaltet ist;
  3. bei Zusammenbrauch des umgebenden Netzes ein Inselbetrieb mindestens einen Monat aufrechterhalten werden kann;
  4. das Stromnetz der Bürger Burghausens derart ausgestaltet wird/bleibt, daß es im Falle eines eigenen Zusammenbrauchs aus eigener Kraft und ohne Hilfe von außen wieder in den normalen Versorgungszustand zurückversetzt werden kann;
  5. aus der Förderung fallende Solar-Stromproduzenten durch die Stadt Burghausen, wie z.B. die Stadtwerke oder durch ein von ihr zu gründendes Unternehmen – so weit es den in 1 bis 4 definierten blackoutsicheren Betrieb nicht in Frage stellt – ein Angebot erhalten, an dem in 1 bis 4 definierten Netz beizutragen;
  6. dem Stadtrat – vorzugsweise noch vor Weihnachten – Bericht darüber erstattet wird, wie lange im Falle eines Blackout die Stadt in er Lage ist, die Frischwasser- und Abwasserverorgung zu gewährleisten;
  7. dem Stadtrat – vorzugsweise noch vor Weihnachten – Bericht darüber erstattet wird, auf welchen Wegen im Falle eines Blackout die Stadt auch angesichts eines ausgefallenen Telefonnetzes die Sicherheit in der Stadt gewährleistet wird;
  8. dem Stadtrat – vorzugsweise noch vor Weihnachten – Bericht darüber erstattet wird, auf welchen Wegen im Falle eines Blackout die Stadt die Gesundheitsversorgung in der Stadt aufrechtzuerhalten plant, insbesondere angesichts eines ausgefallenen Strom- und Telefonnetzes;
  9. dem Stadtrat – vorzugsweise noch vor Weihnachten – Bericht darüber erstattet wird, welche Verbesserungspotentiale die Verwaltung identifiziert, um Burghausen blackoutsicher zu machen.
Begründung
In der Neujahrsrede 2020/2021 hatte der Antragsteller bereits angeregt gehabt, die Stadtwerke Burghausen zu einem Strom-/Energieproduzenten und Strom-/Energieverkäufer weiterzuentwickeln.
Diese Bemühungen nutzen jedoch wenig, wenn durch die Stadt Burghausen als Stromproduzent beim Aufkommen von Wind durch eigene Windparks, oder bei starkem Sonnenschein durch eigene Solar-Stromproduktion bereits bestehenden Produktionsspitzen noch weitere weitere Produktionsspitzen obendrauf setzt und hiermit zur weiteren Destabilisierung des gesamten Netzes beiträgt.
Eine große Anzahl an Fachleuten aus der Energiewirtschaft gesteht unter der Hand zu, dass durch die so bezeichnete „Energiewende“ das Ereignis eines großflächigen und länger anhaltenden Blackout nur noch eine vergleichsweise kurze Zeit auch sich warten lassen wird. Die Spanne reicht von „diesen Herbst“ bis „maximal fünf Jahre“.
Wie realistisch dieses Szenario ist, zeigt sich, wenn man jetzt bereits gedanklich die im Inland produzierten Kapazitäten abzieht, die bis 2030 in Bayern – durch Ministerpräsident Söder politisch gewollt – vom Netz genommen werden sollen, also Kernenergie und Kohleverstromung.
So lag die Gesamterzeugung im deutschen Netz am 14. Januar um 13 Uhr bei 45.026 MWh, wenn Atom und Steinkohle gedanklich bereits abgezogen wurden, was in Kürze ja tatsächlich geschehen wird. Dem stand zu diesem Zeitpunkt ein Verbrauch von 74.667 MWh gegenüber. Dies hätte dies eine Unterdeckung von 40% ergeben (Quelle: s.u. Teil 2 Min 0ff).
Außerdem lag die Gesamterzeugung im deutschen Netz am 24. Juni um 19 Uhr bei 38612 MWh, wenn man auch hier den aus Kernkraftwerken und Steinkohle gewonnenen Strom gedanklich bereits abzieht. Dem stand ein Verbrauch von 60.229MWH gegenüber. Dies hätte eine Unterdeckung von 64% ergeben (Quelle: s.u. Teil 2 Min 0ff).
Weitere Begründungen zu den beantragten Punkten: vgl. Vortrag von Herrn Markus Engelsberger in Burghausen am 11.7.2021
Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=BjSiQtpZgEE
Teil 2:  https://www.youtube.com/watch?v=tEg7kVNyMG0
Teil 3:  https://www.youtube.com/watch?v=a-t_T_hso9Q
Um für die eigenen Bürger eine maximal mögliche Stromsicherheit garantieren zu können, ist es anzustreben, daß das Stromnetz, an dem die Haushalte in Burghausen hängen „inselbetriebsfähig“ ist, also in der Lage ist, unabhängig vom Zustand des umgebenden Netzes, den nachgefragten Strom liefern zu können. Als Vorbilder können hier das Pustertal
 oder die Allgäuer Gemeinde Wildpoldsried gelten.

Das selbe gilt für die Schwarzstartfähigkeit des Netzes, also die Fähigkeit das Stromnetz auch dann wieder in Betrieb zu setzen, wenn kein eigener Strom vorhanden ist, um beispielsweise ein Kraftwerk anzufahren. Die Begründung wurde im Nachhinein noch um einen Beitrag im Focus ergänzt.