Kriminalisierung einer Bewegung: Der Innenminister Bayerns läßt mit esotherisch wirkenden Begründungen Esotheriker aus dem Querdenken-Umfeld beobachten

"Rechter?" Hippie vor russischer Botschaft Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=eNFu_9hXdbk

MÜNCHEN – Mit äußerst widersprüchlich  wirkenden Ausführungen läßt der Innenminister Bayerns Personen aus dem „Querdenken-Umfeld“ nun durch den Verfassungsschutz beobachten und folgt damit offenbar einer Vorgabe des Ministerpräsidenten Markus Söder.

 

Die von den Regierungen in Bund und Ländern gelieferten Antworten der Narrative, oder die Verweigerung plausibel wirkender Antworten auf immer drängendere Fragen aus der Gesellschaft vermögen ebenso immer breiter werdende gesellschaftliche Kreise immer weniger zu überzeugen.

Rein beispielhaft seien in diesem Zusammenhang folgende zwei Fragen aufgeführt, die sich immer breitere Gesellschaftsschichten stellen:

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, daß sich Bürger abwenden und eigene Antworten suchen und die antwortende Politik und ihre Lautsprecher dann nicht mehr ernst nehmen.

Die davon betroffenen Kreise in Politik und Verwaltung diskreditieren derartige eigenen Deutungsmuster aus der Bevölkerung, die sich viel zu oft nur dadurch auszeichnen, daß sie den vorgegebenen Narrativen nicht folgen,  gerne als „Verschwörungstheorien“.

Im August 2020 schreckten Bilder das Polit-Establishment in Berlin und München auf. Rund um eine Querdenken-Veranstaltung hatten Ende August zahlreiche weitere Anmelder eigene Veranstaltungen angemeldet gehabt. Darunter auch einige Anmelder, die von den Verfassungsschutzbehörden mindestens „beobachtet“, wenn nicht  sogar gesteuert werden. Die Staatsregierung

„Es besteht immer die Gefahr, dass sich aus größeren Bewegungen kleine Protestgruppen entwickeln, die am Ende einen radikalen Kern bilden, der zu einer Terrorzelle werden kann.“

 

Tolpatschige Inzenierungen von „Parlments-Stürmungen“

Besonders tolpatschig haben sich die Verfassungsschutzbehörden hierbei im Umfeld der Gruppe „staatenlos.info“ und Tamara Kirschbaum betätigt. Dieser von Verfassungsschutzbehörden „beobachteten“ Gruppe wurde von den Behörden doch glatt gestattet an diesem Tag innerhalb der  Sperrzone des Bundestags eine Kundgebung abzuhalten. Ein an dieser Kundgebung dann beteiligter Gelbwesten-Agitator motivierte diese Menge dann sich in Richtung Reichstag zu bewegen, woraus durch „Qualitätsmedien“ dann eine „Reichstags-Stürmung“ konstruiert wurde. In Folge dieser Ereignisse wurde Frau Kirschbaum dann sozial vernichtet und das Geschehen dann undifferenziert den Querdenkern in die Schuhe geschoben, die Kilometer entfernt am großen Stern ihre Kundgebung abhielten.

Noch tolpatschiger stellten sich später die Behörden Österreichs an, als die diese Szenerie offenbar kopieren wollten. Die dort eingestetzen „Qualitätsmedien“ erfanden daraufhin einen „Sturm auf das Parlament“, den es nie gab.  Schon im Vorfeld spekulierten „Qualitätsmedien“ in Österreich am 15.1.2021 über einen solchen „Sturm“. Am 19.1.2021 meldete die Links-Presse

Corona-Demonstranten: Polizei untersucht Pläne für einen Staatsstreich

Am Tag der Demonstration zitierte dann die Links-Presse den ÖVP-Innenminister wie folgt:

Selbst die Stürmung der Parlamentsrampe musste verhindert werden, bestätigte Nehammer. Das seien schon Bilder, die an den Sturm auf das US-Kapitol erinnerten, so der Innenminister. Insgesamt habe sich ein „verheerendes Bild gezeigt“. An den Versammlungen haben Hooligans, Personen aus der rechtsradikalen Szene, aber auch Familien teilgenommen. Die Polizisten hätten aber gute Arbeit geleistet, betonte Nehammer. 

Nachträglich stellte sich heraus, daß all dies frei erfunden war.

 

Bayerische Staatsregierung nimmt Andersdenkende ins Visier

Von Anbeginn an verschten die Behörden die Proteste gegen die Covid-Maßnehmen zu ersticken. Es gelang ihnen jedoch nicht.  Am 24.11. wollte Söder

Verflechtungen zwischen AfD und „Querdenkern“ ausleuchten 

Doch er fand nichts. Unabhängig hiervon hatte das Bundeskriminalamt (BKA) unter dem Betreff

Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der COVID-19-Pandemie

eine Einschätzung über „Querdenken“ verfasst gehabt, die auch an die Landeskriminalämter ging und damit auch der Staatsregierung vorliegt.
Diese Einschätzung des BKA ist noch immer im www abrufbar, wenn auch nicht auf der Webseite, auf der sie ursprünglich eingestellt wurde. Auch das BKA fand keine derartigen Zusammenhänge, weil es sie nicht gibt. Während die AfD durch die verfehlte EU-Politik der Altparteien durch Enttäuschte aus den Parteien FDP, CD/SU, Freie Wähler etc. herausgewachsen ist, sind die Querdenker durch die angeblich Covid-bedingt notwendigen Freiheitseinschränkungen aus den Altparteien links der Mitte, wie SPD; Grüne, Linke herausgewachsen. Zutreffend ist hingegen, daß beide das gemeinsame Ziel vereint, die im Grundgesetz definierten Freiheiten durch den Staat nicht einschränken zu lassen, sei es durch ein „Virus“ auf Seiten der „Querdeker“, oder sei es durch einen demokratisch nicht legitimierten EU-Staat  auf Seiten der AfD-Anhänger.

Doch all die Versuche altbekannten, die Querdenker mit „Rechtsextremisten“ oder „Antisemiten“ in Verbindung zu setzen, um sie so zu diskreditieren und die Protestwelle zu brechen, brachten offenbar nicht den erwünschten Erfolg.

Unter Bezugnahme auf „Querdenken“ und den „Sturm des Kapitols“ zitieren Presseorgane am 11.01.2020 den Bayerischen Ministerpräsidenten mit einer – gemessen an diesem BKA-Papier und den Tatsachen im Kapitol – merkwürdig wirkenden Aussage:

„Auch wenn die Umfragewerte der AfD* sinken, besteht die Gefahr, dass sich aus ihrem Umfeld heraus in Deutschland ein Corona-Mob oder eine Art Corona-RAF bilden könnte, die zunehmend aggressiver und sogar gewalttätig werden könnte“, sagte Söder. Auf die Nachfrage, was er denn mit „Corona-RAF“ meine, antwortet Söder: „Es besteht immer die Gefahr, dass sich aus größeren Bewegungen kleine Protestgruppen entwickeln, die am Ende einen radikalen Kern bilden, der zu einer Terrorzelle werden kann.“ Schon am Freitag äußerte er sich auf Twitter zu den Bildern aus den USA und zog einen Vergleich zu Deutschland: „Was Querdenker und Teile der AfD verbreiten, bringt echtes Unheil über unser Land. … Was in den USA stattfand, ist nicht weit weg. Wir müssen unsere Demokratie schützen.“

Abgesehen vom Umstand, daß bei den bevorstehenden Wahlen in Sachen-Anhalt die AfD dabei ist, die CDU als stärkste Kraft im Land abzulösen, ist es schlichtweg frei erfunden, daß „Teile der AfD“ mit „Querdenken“ zusammenarbeiten. Außerdem wußte Söder au dem besagten BKA-Papier, daß das genaue Gegenteil der Fall ist. Und das Herauswachsen einer Terrorzelle aus einer großen Bewegung wäre nach dieser Beschreibung auch für die CSU ebenso denkbar.

All diese – eigentlich verbotenen – Versuche des Staates die Querdenker-Bewegung und damit die Proteste gegen Covid-Maßnahmen zu brechen blieben bisher erfolglos! Dessen ungeachtet verkündete der Bayerische Rundfunk am 15.3.2021:

Doch die bisher auf dem Tisch liegenden Begründungen erlauben Zweifel über die Fundiertheit dieser Maßnahme:

Gemessen an diesem Maßstab müßten die JUSOS, die Grüne Jugend, NoPAG, Fridays for Future, Extinction Rebellion etc. längst vom Verfassungsschutz beobachtet werden, werden sie  aber nicht, wodurch man zum Schluss kommen kann, eine derartige Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz und vom Grundsatz der Neutralität des Staates,  sei seinereits

geeignet, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern.

.

Kriminalisierung der Querdenken-Bewegung

Bisher waren den  Polizeikräften durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Hände gebunden gegen eine Versammlung vorzugehen,  in der Verstöße lediglich mit ein paar hindert Euro belegt waren.

Nach Erfahrungen schwenkten die Behörden offenbar darauf um, einzelne Handlungen, wie sie auf Querdenker-Kundgebungen häufig vorkommen durch völlig irrwitzige Strafandrohungen zu kriminalisieren. So fällt auf, daß im vierten Infektionsschutzgesetz ausgerechnet solche Handlungen mit bis zu 5 Jahre Haft ausgestattet wurde, die auf Querdenken-Kundgebungen häufig vorkommen. § 74 des Gesetzes lautet nun: 

Mit bis zu 5 Jahren kann also bestraft werden, wer:

Nun hat die Polizei die Aufgabe erhalten ein Rechtsgut zu schützen, das der Gesetzgeber mit bis zu 5 Jahren strafbewehrt hat, was eine andere Einsatzhemmschwelle mit sich bringen dürfte.

.

Zersetzung der Querdenken-Bewegung durch die Verfassungsschutzbehörden

Einen weiteren Strategieschwenk mußten die Behörden offenbar einleiten, als sie keinerlei Verbindungen zu AfD, Antisemiten, Rechtsextremen etc. finden konnten. Man erfand für die Verfassungsschutzbehörden einfach eine neue Kategorie, um so einen Vorwand zu generieren, das dem Verfassungsschutz zur Verfügung stehende Zersetzungsinstrumentarium einsetzen zu können, um ,so der Bewegung ihre Köpfe zu nehmen.

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2021 wurde für die aus dem Querdenken-Umfeld stammenden Proteste gegen die Maßnahmen der Regierung, mit deren Hilfe angeblich das Covid-Virus zurückgedrängt werden soll, eigens die neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Legitimierung des Staates“ erfunden und gemäß Innenminister Seehofer wurden auch gleich erste Personen darunter subsumiert.

Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht. Verschwörungsmythen wie QAnon oder andere antisemitische Ressentiments werden dabei ebenso bemüht, wie weitere aus rechtsextremistischen oder „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Zusammenhängen bekannte Stereotype. Verschwörungstheorien sind ein nahezu durchgängig festzustellendes Phänomen und haben eine erhebliche katalysatorische Wirkung…. Aber auch Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – zuvörderst zu nennen sind hier Protagonisten der Querdenken-Bewegung – zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht. Es werden Verbindungen zu „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Organisationen sowie Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert. Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern… Die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen ist in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat daher einen neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Legitimierung des Staates“ eingerichtet. Innerhalb dieses Bereichs wurde ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Legitimierung des Staates“ eingerichtet, dem die diesbezüglich relevanten Akteure zugeordnet und nachrichtendienstlich bearbeitet werden. Das Sammel-Beobachtungsobjekt ermöglicht sowohl eine Bearbeitung als Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung.““ 

Dem bayerischen Verfassungsschutzbericht ist hierzu auf Seite 353 zu entnehmen:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie gewinnen zunehmend auch Verschwörungstheorien an Bedeutung, die bislang nicht unmittelbar aus extremistischen Zusammenhängen bekannt waren beziehungsweise die nicht klar extremistischen Akteuren oder Gruppen zugeordnet werden konnten. Manche weisen gleichwohl – teils in subtiler Form – Bezüge zu extremistischen Ideologien und somit auch Anschlusspotenzial für Extremisten auf. Im Kontext des aktuellen Protestgeschehens anlässlich der staatlichen Corona-Maßnahmen konnte in Teilen des Protestfeldes eine gesteigerte Bereitschaft festgestellt werden, planvoll und zielgerichtet gegen staatliche Institutionen vorzugehen. Dabei spielen auch Verschwörungstheorien eine zum Teil signifikante Rolle. Im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stößt insbesondere die Verschwörungstheorie „Q“ auf Resonanz. Deren Anhänger diskreditieren ihnen unliebsame politische Entscheidungsträger als Marionetten einer angeblich weltweit operierenden Schattenregierung, auch „Deep State“ genannt. Sie nehmen dabei Bezug auf antisemitische Verschwörungsmotive wie die „Weltverschwörung einer jüdischen Finanzelite“ und greifen die ebenfalls antijüdisch konnotierte Ritualmordlegende auf. Im Zusammenhang mit Protestaktivitäten gegen die CoronaSchutzmaßnahmen hetzen einzelne Personen und Gruppierungen zudem gegen ein vermeintliches „Corona-“, „Quarantäne-“ oder „Merkelregime“. Mittels verschwörungstheoretischer Narrative sollen demokratische Institutionen delegitimiert werden. So seien beispielsweise die Bundes- und Landesregierungen von einem Elitezirkel gesteuert, der gegen die Interessen der Menschen handle. Diese Eliten werden oftmals vermeintlich als „Kapitalisten“, „Juden“, „Globalisten“ oder „Multikultis“ entlarvt. Die „Arbeiterklasse“, ethnisch und/oder rassisch definierte „wahre Deutsche“ oder schlicht das „manipulierte“ Volk und die Mehrheitsgesellschaft werden zum Opfer der Intrigen dieser Elite stilisiert. Verschwörungstheorien wie „Q“ können dazu beitragen, dass sich Verschwörungsgläubige von Staat und Gesellschaft in zunehmendem Maße entfremden. Jedoch stellen die bloße Behauptung von Einzelpersonen oder Gruppierungen, in einer Diktatur zu leben oder der Glaube an die „Q“-Verschwörungstheorie für sich noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz dar. Sollten sich die Aktivitäten jedoch zu Blockade- und Sabotageaktionen, einem gewaltsamen Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger oder ernsthaften Aufrufen hierzu verdichten, ist die Schwelle zum Extremismus überschritten.“ 

 

 

Franz Bergmüller fragt nach

Der Abgeordnete Bergmüller legt angesichts der eingeleiteten Beobachtung von Personen aus dem Querdenken-Umfeld der Staatsregierung  folgende Fragen zur Beantwortung vor:

1. Neues Phänomenfeld „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder „Verschwörungs-Extremismus

1.1. Welche Definition legt die Staatsregierung dem neu geschaffenen Phänomenfeld des Bundesverfassungsschutzes „Verfassungsschutzrelevante Legitimierung des Staates“ bzw. „Verschwörungs-Extremismus“ etc. zugrunde (Bitte Definition zitieren)?

1.2. Aus welchen Gründen ist die in 1.1. abgefragte Definition nicht bei der Vorstellung dieses neuen Phänomenbereichs nicht ebenfalls offengelegt worden?

1.3. Wie viele Personen sind auf Basis der in 1.1. und 1.2. abgefragten Phänomene zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage Beobachtungsobjekt des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz geworden (Bitte in männlich und weiblich ausdifferenzieren)?

 

2. Anwendung des in 1 abgefragten neuen Phänomenbereichs

2.1. Wie sollen der letzte Absatz auf Seite 353 und der erste Absatz auf Seite 354 des aktuellen Berichts des BayLfV widerspruchsfrei gelesen werden, wo beispielsweise Phänomene als „Weltverschwörung einer jüdischen Finanzelite“ in einen zur Beobachtung geeigneten Kontext dargestellt werden, die dann wie alle weiteren von der Staatsregierung ausgeführten Beispiele durch den Satz „Jedoch stellen die bloße Behauptung von Einzelpersonen oder Gruppierungen, in einer Diktatur zu leben oder der Glaube an die „Q“-Verschwörungstheorie für sich noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz dar.“ am Ende komplett entwertet werden (Bitte diese offenkundigen Widersprüche auflösen)?

2.2. Ist das von der Staatsregierung erwähnte Narrativ der „Weltverschwörung einer jüdischen Finanzelite“ aus Sicht der Staatsregierung unter die von der Staatsregierung verwendete Definition für Antisemitismus der IHRA „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.“ subsumierbar (Bitte begründen)?

2.3. Welche genauen Aussagen / Handlungen etc. der in 1.3. abgefragten Personen waren auschlaggebend für die Einleitung von deren „Beobachtung“ angesichts der Feststellung der Staatsregierung „Jedoch stellen die bloße Behauptung von Einzelpersonen oder Gruppierungen, in einer Diktatur zu leben oder der Glaube an die „Q“-Verschwörungstheorie für sich noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz dar.“ (Bitte für jeden in 1.3. abgefragten Einzelfall so ausführen, daß eine Identifikation der Person durch den Leser der Antwort nicht möglich ist)?

 

3. Supranationale Zusammenschlüsse als Zielobjekte bürgerlicher Ablehnung

3.1. Hält die Staatsregierung die Kritik an dem demokratisch nicht legitimierten supranationalen Zusammenschluss von Industriellen, Politikern aus Regierungsparteien und Opposition, Inhabern von Medienkonzernen, Gewerkschaftlern und teilweise Geistlichen auf dem Weltwirtschaftsforum des Herrn Klaus Schwab, wo unter Aufhebung der Gewaltenteilung systematisch an der Verfolgung gemeinsamer Ziele gearbeitet wird, für einen Gegenstand, der einem gesetzlichem Beobachtungsauftrag für das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegen kann bzw. tatsächlich unterliegt (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?

3.2. Hält die Staatsregierung die Kritik an dem demokratisch nicht legitimierten supranationalen Zusammenschluss von Industriellen, Politikern aus Regierungsparteien und Opposition, Inhabern von Medienkonzernen, Gewerkschaftlern und teilweise Geistlichen auf den Bilderbergtreffen, wo unter Aufhebung der Gewaltenteilung systematisch an der Verfolgung gemeinsamer Ziele dieser Kreise gearbeitet wird, für einen Gegenstand, der einem gesetzlichem Beobachtungsauftrag für das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegen kann bzw. tatsächlich unterliegt (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?

3.3. Hält die Staatsregierung die Kritik an einzelnen demokratisch nicht legitimierten supranationalen Olegarchen und/oder deren in 2 abgefragten Treffen auf denen ohne demokratische Legitimation ganz offen politische Willensbildung betrieben wird, und/oder die mit Hilfe von Stiftungen und/oder Spenden und/oder sonstigen Unterstützungen von so genannten NGOs auch aktiv in die politische Willensbildung eingreifen, ohne hierfür auch nur ein einziges Mal demokratisch legitimiert worden zu sein, oder sich auch nur einer demokratischen Wahl gestellt zu haben, wie z.B. auch Herrn Bill Gates, etc. für einen Gegenstand, der einem gesetzlichem Beobachtungsauftrag für das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegen kann bzw. tatsächlich unterliegt (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?

 

4. Bekämpfung der Kritiker undemokratischer Strukturen durch die Staatsregierung

4.1. Wenn „Nein“ in einem der Punkte 3.1. bis 3.3. aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung Personen, die genau diese Kritik üben, mit der Einlassung „Deren Anhänger diskreditieren ihnen unliebsame politische Entscheidungsträger als Marionetten einer angeblich weltweit operierenden Schattenregierung, auch „Deep State“ genannt“ als Beobachtungsobjekte des BayLfV dar (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?

4.2. Wenn „Nein“ in einem der Punkte 3.1. bis 3.3. aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung Personen, die genau diese Kritik üben und den demokratischen Rechtsstaat dadurch von Eingriffen durch demokratisch nicht legitimierte Kräfte schützen wollen, mit der Einlassung „Im Zusammenhang mit Protestaktivitäten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen hetzen einzelne Personen und Gruppierungen zudem gegen ein vermeintliches „Corona-“, „Quarantäne-“ oder „Merkelregime““ als Beobachtungsobjekte des BayLfV dar (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?

4.3. Wenn „Nein“ in einem der Punkte 3.1. bis 3.3. aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung Personen, die genau diese Kritik üben, und den demokratischen Rechtsstaat dadurch von Eingriffen durch demokratisch nicht legitimierte Kräfte schützen wollen, mit der Einlassung „So seien beispielsweise die Bundes- und Landesregierungen von einem Elitezirkel gesteuert, der gegen die Interessen der Menschen handle.“ als Beobachtungsobjekte des BayLfV dar (Bitte hierbei die Schwelle offenlegen, ab der gemäß Gesetz eine offizielle „Beobachtung“ gerechtfertigt ist)?

 

5. Eingriff des Staates in eine Protestbewegung

5.1. Erlaubt der Beobachtungs-Status, den der bayerische Innenminister zu einzelnen Akteuren aus dem in 1 bis 4 abgefragten Umfeld bekannt gegeben hat, rein theoretisch und rein rechtlich betrachtet, die Beteiligung staatlicher Behörden an Aktivitäten zu Blockade- und Sabotageaktionen gegen staatliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger oder die Beteiligung zu Anstiftungen zu solchen (Bitte Rechtsgrundlage angeben)?

5.2. Erlaubt der Beobachtungs-Status, den der Innenminister zu einzelnen Akteuren aus dem in 1 bis 4 abgefragten Umfeld bekannt gegeben hat, rein rechtlich betrachtet, die Beteiligung staatlicher Behörden an einem gewaltsamen Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger oder die Beteiligung zu Anstiftungen zu solchen (Bitte Rechtsgrundlage angeben)?

5.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, daß durch die von ihr ausgesprochene „Beobachtung“ nicht ganz normale Bürger davon abgeschreckt werden, ihr Menschenrecht auf Kundgabe ihres politischen Willens auszuüben?

 

6. Ungleichbehandlung von Querdenken mit anderen Protestbewegungen

6.1. Aus welchen Gründen erwähnt die Staatsregierung Personen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Bewegung ab Seite 353 letzten Absatz mit den dort gewählten Ausführungen im bayerischen Verfassungsschutzbericht und eine Bewegung wie „Extinction Rebellion“ nicht, deren erklärtes Ziel ein Systemwechsel mit Hilfe von zivilem Ungehorsam es ist, wie man deren Selbstverständnis Wir lehnen es ab, wenn Yoga ausschließlich genutzt wird, um das toxische System, dass den Klimawandel verursacht, individuell erträglicher oder komfortabler zu machen. Yoga kann ein Mittel für den Systemwechsel sein. Aus „yogischer“ Perspektive ist die Straßenblockade äquivalent zur körperlichen Blockade.“ Auf deren Homepage entnehmen kann (Bitte den Grund für diese offenkundige Ungleichbehandlung darlegen)?

6.2. Aus welchen Gründen erwähnt die Staatsregierung Personen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Bewegung ab Seite 353 letzten Absatz mit den dort gewählten Ausführungen im bayerischen Verfassungsschutzbericht und eine Bewegung wie „Fridays für future“ nicht, obwohl deren Ikone Greta Thunberg für ihre Bewegung das Tiel ausgab „And yes, I know we need a system change rather than individual change.“ von ihren Anhägern genau das fordert, was die Staatsregierung bei den Personen im „Querdenken-Umfeld als beobachtungswürdig herausstellt, nämlich einen Systemwechsel (Bitte den Grund für diese offenkundige Ungleichbehandlung darlegen)?

6.3. Aus welchen Gründen erwähnt die Staatsregierung Personen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Bewegung ab Seite 353 letzten Absatz mit den dort gewählten Ausführungen im bayerischen Verfassungsschutzbericht und eine Bewegung wie die „Grüne Jugend“ nicht, obwohl deren Losung lautet „Wir sind oft dagegen – gegen . Wir sind aber auch dafür – für einen Systemwechsel“ und von ihren Anhägern genau das fordert, was die Staatsregierung bei den Personen im „Querdenken-Umfeld als beobachtungswürdig herausstellt, nämlich einen Systemwechsel (Bitte den Grund für diese offenkundige Ungleichbehandlung darlegen)?

 

7. Identifikation von „Verschwörungstheorien“ durch die Staatsregierung

7.1. Anhand welcher Kriterien/Vorgaben identifiziert die Staatsregierung eine Theorie als „Verschwörungstheorie“ (Bitte möglichst präzise angeben, da mit Hilfe dieser Kriterien ja entschieden wird, ob der Staat in Grundrechte des Bürgers eingreifen darf oder nicht, und angesichts der Tatsache, daß der Maßstab für eine solche Bewertung rein logisch betrachtet ja nur die Frage sein dürfte, ob die Inhalte dieser „Verschwörungstheorie“ später durch die Realität bestätigt weren)?

7.2. Woher will die Staatsregierung das Wissen, nehmen die Frage seriös zu beantworten, ob es sich bei dem oftmals als „Verschwörungstheorie“ bezeichneten Konzept des „Great Reset“ des Herrn Klaus Schwab um eine Verschwörung gegen Parlamentarismus und im Grundgesetz garantierte Bürgerrechte handeln könnte, die dieser ausweislich seines Buchs „Klaus Schwab COVID-19 der große Umbruch“ unter Missbrauch des Covd-Virus vorantreiben möchte, oder nur um eine „Verschwörungstheorie“, mit der Folge, daß der Vertreter dieser „Theorie“, dann als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes auserkoren wird, wenn die Staatsregierung ausweislich Drucksache 18/13952 „…bislang keine Veranlassung gesehen, sich mit der genannten Publikation oder dem darin enthaltenen Konzept inhaltlich näher auseinanderzusetzen.„?

7.3. Woher will die Staatsregierung das Wissen, nehmen die Frage seriös zu beantworten, ob es sich bei den Vorhersagen des Erzbischofs Vigano, – z.B. aus seinem Offenen Brief an Präsident Trump – mit dem am 30.9.2020 bereits veröffentlichten Inhalt „Der Zweck des Great Reset ist die Einführung einer Gesundheitsdiktatur, die auf die Einführung freiheitsvernichtender Maßnahmen abzielt und sich hinter verlockenden Versprechungen verbirgt, ein universelles Einkommen zu gewährleisten und individuelle Schulden zu erlassen. Der Preis für diese Konzessionen aus dem Internationalen Währungsfonds wird der Verzicht auf Privateigentum und die Einhaltung eines Impfprogramms gegen Covid-19 und Covid-21 sein, das von Bill Gates in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Pharmakonzernen gefördert wird.“ um die Aufdeckung einer Verschwörung, oder um eine Verschwörungstheorie handelt, mit der Folge, daß Anhänger dieser „Theorie“, dann als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes auserkoren wird, wenn die Staatsregierung ausweislich Drucksache 18/13952 „…bislang keine Veranlassung gesehen, sich mit der genannten Publikation oder dem darin enthaltenen Konzept inhaltlich näher auseinanderzusetzen.“?

 

8. Beitrag der Staatsregierung an der Bildung und Verbreitung von „Verschwörungstheorien“

8.1. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung ihrer eigenen Einschätzung zufolge dazu, daß sich Verschwörungstheorien rund um das Covid-Virus bilden und ausbreiten, indem sie beispielsweise in der Kommunikation rund um Covid eine Angst- und Schreckens-Politik u.a. dadurch betreibt, daß sie aus Nachrichten und wissenschaftlichen Meldungen regelmäßig das Negativste herauspickt und dieses dann viel zu oft auch noch zusätzlich übertreibt, wie z.B. die – gemessen am „second technical Briefing“ der britischen Regierung zu B.1.1.7 – völlig unseriöse Behauptung, B.1.1.7 sei „tödlicher“, als andere Mutationen, obwohl in diesem Briefing explizit ausgeführt ist, daß B.1.1.7 zu ca 40% weniger stationären Behandlungen und damit auch zu weniger Todesfällen bei bereits Infizierten führt?

8.2. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung ihrer eigenen Einschätzung zufolge dazu, daß sich Verschwörungstheorien rund um das Covid-Virus bilden und ausbreiten, indem sie beispielsweise die Offenlegungen des Präsidenten des Welt-Ethik-Rats in der Biotechnologie bei der UNO, Prof Tritto – vgl. Drucksache 18/10909, und/oder – womöglich – die vom Anfragesteller der Staatsregierung bereits vorgelegten, aber noch nicht beantworteten Inhalte des offenen Briefs des Erzbischofs Vigano an den US-Präsidenten, und/oder– womöglich – den wissenschaftlichen Belegen des Forscherteams um Rosanna Segreto von der Uni Innsbruck für eine künstliche Herstellung von Covid im Wuhan-Labor, die wissenschaftlich belegen „The genetic structure of SARS‐CoV‐2 does not rule out a laboratory origin““ – was Gegenstand einer die kommenden Tage einzureichenden weiteren Anfrage an die Staatsregierung ist – bisher wenig überzeugende Antworten lieferte?

8.3. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung ihrer eigenen Einschätzung zufolge dazu, daß sich Verschwörungstheorien rund um das Covid-Virus auch auf den Eindruck aufbauen, die Staatsregierung könnte einen „Schutzschirm für Verschwörer“ aufbauen, indem sie legitime Proteste gegen Eingriffe auf die politische Willensbildung durch demokratisch nicht legitimierte Einzelpersonen, und/oder gegen demokratisch nicht legitimierter Zusammenschlüsse von Personen, und/oder gegen so bezeichnete und durch demokratisch nicht legitimierte Olegarchen finanzierte und mit politischen Inhalten ausgestattete NGOs, dadurch diskreditiert, daß sie ausgerechnet derartige Proteste, oder Einzelpersonen, die diese Proteste tragen, durch die Verfassungsschutzbehörden überwachen läßt (Bitte insbesondere unter Bezugnahme auf die in 4.2.; 4.3.; 7.2.; 7.3. abgefragten Argumente beantworten)?