MIESBACH – Acht nach einer Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff Verstorbene in zwei Altenheimen werfen die Frage auf: Werden Impf-Tote in Bayern einfach als „Corona-Tote“ umetikettiert?
Wer sich nun fragt, warum er hier liest „ACHT nach einer Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff Verstorbene“ und anderen Zeitungen entnimmt, daß es doch sieben waren, die geimpft waren und einer war, der nicht geimpft war, bevor sie verstorben sind, der hat im Kern schon das verstanden, was nun folgen wird. Die Manipulation des Lesers mit Hilfe von Zahlen. Es ist wohl richtig, daß sieben Personen bereits geimpft waren, als sie verstarben und eine Person verstarb, bevor sie geimpft wurde. Tatsache ist aber auch, daß alle acht Personen starben, nachdem die Impfungen zu Ende waren. Und deswegen ist es zutreffend zu schreiben: „ACHT NACH (irgend) einer Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff Verstorbene…“ Wer dies verstanden hat, der wird auch den Trick verstehen, mit dem die Regierungen in Bund und Land die Zahlen der „Corona-Toten“ steigen lassen und die Zahlen der „Impf-Toten“ marginalisieren:
Die Lokalpresse meldet:
Um die Antwort auf die eingangs gestellte Frage vorwegzunehmen: Ja, in Deutschland und in Bayern sollen „Impf-Tote“ als „Corona-Tote“ umettiketiert werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eigens zwei diametral entgegengesetzte Definitionen in die Welt gesetzt, was denn überhaupt ein „Impf-Toter“ ist und was ein „Corona-Toter“ ist:
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Bei „Corona-Toten“ die Fallzahlen amtlich aufblasen
Die Art, wie die Regierungen in Bund und Ländern die so genannten „Corona-Toten“ zählt, ist schon hochgradig dubios. Wie auf Rosenheim-alternativ mehrfach dargestellt, wird mit Hilfe einer Definition des Bundes einfach festgelegt, daß jeder, der positiv auf Covid-19 getestet wurde und später verstirbt, ein „Corona-Toter“ ist. Daß hierbei eindeutige Vorgaben der WHO ignoriert werden, ist den Regierungen in Bund und Ländern gleichgültig. Mit dem Wissen, daß von 100 positiv auf Covid-19 getestete Personen etwa ein Prozent überhaupt nur ins Krankenhaus muß und daß von diesen zum Glück nur maximal jeder Zweite auf die Intensivstation muß und daß davon zum Glück nur etwa jeder zweite ein Beatmungsgerät benötigt und daß von den Beamteten etwa zwei Drittel überlebt, wird klar, daß dieser Personenkreis nur einen geringen Anteil an den Covid-19-Toten stellt.
Darüber hinaus ist es so, daß bei jeder Aufnahme in ein Altenheim oder Pflegeheim routinemäßig ein Schelltest und/oder ein PCR-Test durchgeführt wird.
Außerdem ist es so, daß Statistiken zufolge ein Altenheimbewohner ca. 2 1/2 Jahre im Heim verbleibt und ein Pflegeheimbewohner ca. 2 1/2 Monate.
Und es ist so, daß von den Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, etwa 50% gar keine Symptome verspüren. 49% verspüren mindestens eines der typischen Covid-19-symptome, die denen der Grippe ähnlich sind.
In Folge kann es also gar nicht anders sein, als daß in die durch amtliche Vorgaben definierte Statistik der Corona-Toten auch all die Personen eingehen, die entweder gar keine Symptome verspürt haben, oder nur Erkältungssymptome verspürt haben und danach versterben.
Wie hoch der jeweilige Anteil an den Toten ist, darüber wollen die Regierungen in Bund und Ländern keine Daten erheben, denn es wurde ursprünglich vom RKI aufgegeben, keinen Obduktionen durchzuführen. Das Beispiel in Miesbach könnte zeigen, daß dieses Obduktionsverbot in den Köpfen der Verantwortlichen noch immer seine Wirkung entfaltet.
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Bei „Impf-Toten“ die Fallzahlen amtlich verschwinden lassen
Im diametralen Gegensatz zum Umgang mit den Fallzahlen bei „Corona-Toten“ sind die Regierungen in Bund und Ländern bei den „Impf-Toten“ offenbar darauf aus, die Zahlen möglichst klein zu halten. Zu diesem Zweck gibt der Sprecher der Bundesregierung die Vorgabe aus, daß die zu erwartenden Impf-Toten nur dann Impf-Tote sind, wenn dies kausal belegt ist (Video Min. 7).
Man kann davon ausgehen, daß wenn die Regierungen in Bund und Ländern diese Vorgabe auch bei der Ermittlung von „Corona-Toten“ angewendet hätten, dann Lock-Downs wegen der geringen Zahl der Toten der Öffentlichkeit nicht vermittelbar gewesen wäre und damit auch der durch die Lockdowns in der Wirtschaft angerichtete Schaden in diesem Ausmaß unmöglich gewesen wäre.
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Realistische Zahlen zu „Impf-Toten“?
Da die Regierungen in Bund und Ländern also versuchen die Zahl der „Impf-Toten“ durch Anwendung des bei „Corona-Toten“ per Definition nicht angewendeten „Kausalitätsbegriffs“ so klein wie möglich zu halten, stellt sich die Frage, wie hoch die Zahl der Impf-Toten tatsächlich ist:
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VAERS-Datenbank in den USA: 55 Impf-Tote bei ca. 10 Million Impfungen
Gemäß der freiwilligen Datenbank VAERS, einem Meldesystem für unerwünschte Arzneimittelwirkungen von Impfstoffen in den USA waren nach etwa 10 Millionen Covid-Impfungen in den USA am 17.1.2021 in diesem System zu Nebenwirkungen der Covid-19 Impfung insgesamt 6.741 Fälle in der Datenbank eingetragen. 225 davon mußten nach der Impfung in das Krankenhaus. 96 Patienten sollen lebensbedrohliche Zustände erlitten haben. Bei 55 davon war als Nebenwirkung „Tod“ kategorisiert. 24 Patienten werden zukünftig mit einer permanenten Behinderung leben müssen. Bei drei Patienten hatten die Einsender „Geburtsdefekte“ als Diagnose eingetragen gehabt.
Aufgrund der Freiwilligkeit der Eingaben in diese Datenbank dürften diese Daten eine Untergrenze darstellen.
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1.9 Millionen Impf-Protokolle: 11,1 schwere allergische Reaktionen pro Million Impfungen
Eine weitere Quelle über Nebenwirkungen hat der Sender NBC News analysiert. Für den Bericht wurden bis 6.1. 1,9 Millionen Impfprotokolle auf der Suche nach schweren allergischen Reaktionen in Folge der Impfung ausgewertet. Diese zählen unter den bisher bekannte Nebenwirkungen zu den gefährlichsten und können sogar zum Tod führen. Der Analyse ist einnehmbar, daß unter einer Million Impfungen 11,1 Fälle von schweren allergischen Reaktionen auftraten. Insgesamt wurden 21 Fälle mit schweren allergischen Reaktionen, weitere 83 Fälle mit leichten Reaktionen dokumentiert.
Die CDC rät daher all jenen von weiteren Impfungen ab, bei denen nach der ersten Impfung eine allergische Reaktion erkennbar war.
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Norwegen: Nach 33611 Impfungen 23 Tote
Einen noch präziseren Einblick in das Ausmaß des Sterbens nach Impfungen gibt das Land Norwegen mit Hilfe von „Wochenberichten“ zu Impfungen, in denen auch Todesfälle aufgelistet werden. Gemäß Angaben der norwegischen Medizin-Agentur sind – Stand 15.1. – nach 33611 Covid-19-Impfung bereits 23 „Impf-Tote“ zu beklagen. In 13 Fällen wurden „Nebenwirkungen“ des Impfstoffs als Ursache des Todes festgestellt. Gemäß Angaben der Behörden habe es sich hierbei an und für sich um unbedenkliche und rasch abklingende Nebenwirkungen gehandelt, gab die norwegische Medizin-Agentur bekannt:
Genauer gesagt haben die durchgeführten Obduktionen offenbar folgendes ergeben:
Die aktualisierte Impf-Empfehlung Norwegens lautet nun:
Norwegen hat gemäß „www.statista.de“ am 15.1.2021 bei seinen 6,4 Millionen Einwohnern 33611 Impfungen durchgeführt und 13 durch Obduktion bestätigte „Impf-Tote“ zu verzeichnen. Rechnerisch übertragen auf 842455 Impfungen am 15.1. bei einem 83-Millionen-Volk ergäbe das 340 Impf-Tote.
Aufgrund der Amtlichkeit dieser Angaben dürften diese Daten eine Obergrenze darstellen.
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Schweiz: Nach 170.000 Impfungen 5 Tote
Einen weiteren Einblick gewährte am 22.1. die Schweiz in ihre Zahlen.
16 Meldungen (38 %) wurden als schwerwiegend eingestuft und
fünf Meldungen standen in Zusammenhang mit einem tödlichen Verlauf.
Die fünf Todesfälle werden dann in der Schweiz noch wie folgt wegrelativiert:
Und schwupp, schon sind alle Impf-Toten weg.
In Deutschland und Bayern schweigt man sich bisher über die Zahl der Impf-Toten aus.
Die Meldung aus Norwegen dürfte dabei helfen, das Geheimnis dieser Zahlen zu lüften. Dort erfährt man „dass häufige Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen wie Fieber und Übelkeit bei einigen gebrechlichen Patienten zum Tod geführt haben könnten„. Das Verständnis wäre also: Die Impfung führt zu Nebenwirkungen und die Nebenwirklungen führen zum Tod und schwupp: Der Patient ist nun ganz offiziell an einer der Nebenwirkungen verstorben und nicht an der Impfung selbst, denn diese war ja nicht „kausal“ für den Tod! Da stellt sich nur noch die Farge, warum man diese Zählweise nicht auch bei „Corona-Toten“ verwedet hat?
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Sind die acht Toten aus Miesbach „Corona-Tote“ und/oder „Impf-Tote“?
Vor dem Hintergrund dieser Fakten wirft die Meldung, daß nach Impfungen in zwei Miesbacher Pflegeheimen 8 Personen verstorben sind, ergänzende Fragen auf. Bisher ist nicht erkennbar, daß die Verantwortlichen gewillt sind, mehr Fakten zu erheben, als die Fakten, die einem von selbst ins Auge springen und unvermeidlich sind. An oberster Stelle stellt sich natürlich die frage nach einer Obduktion.
An Stelle neue Fakten zu erheben, die die Bevölkerung zu diesen acht Toten interessiert, veröffentlicht das Landratsamt das gerade notwendige Minimum an Fakten, wie z.B.
In Folge nutzt das Landratsamt diese wenigen Informationen dazu, alle acht Verstorbenen in Richtung „Corona-Tote“ zu bürsten. Dem steht jedoch das wissenschaftliche Faktum entgegen, daß Norwegen, bei Obduktionen von 23 geimpften Schwerkranken Verstorbenen ermittelt hat, daß bei 13 von ihnen ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Tod sehr alter und sehr gebrechlicher Personen besteht und deren Impfung ausgesetzt hat
Deutschland/Bayern lassen die Behörden weiterimpfen.
Franz Bergmüller stellt die Fragen, die alle Anderen nicht stellen
Angesichts dieser dubiosen Umstände hat der Abgeordnete Bergmüller folgende Fragen an die Staatsregierug gerichtet:
1. Personal der beiden von acht Todesfällen betroffenen Heime
1.1. Wie viele Beschäftigte sind – der Kenntnis der Staatregierung zufolge – seit 15.12.2020 an mindestens einem der Tage in einem der beiden Heime anwesend gewesen (Bitte von 15.12. bis 15.1. täglich aufschlüsseln)?
1.2. Wie viele Covid-19-Tests sind – der Kenntnis der Staatregierung zufolge – seit 15.12.2020 an jedem Tag an den in 1.1. abgefragten Personen durchgeführt worden (Bitte von 15.12. bis 15.1. täglich aufschlüsseln)?
1.3. Wie lauten die in 1.1. und 1.2. abgefragten Zahlen für andere Dienstleistungen, wie z.B. Reinigungspersonal, Essenanlieferung etc.?
2. Besucher / Sterbefälle
2.1. Wie viele Besucher sind – der Kenntnis der Staatregierung zufolge – seit 15.12.2020 an mindestens einem der Tage in jedem der beiden Heime anwesend gewesen (Bitte von 15.12. bis 15.1. täglich aufschlüsseln)?
2.2. Wie viele der in 1.1. bis 2.1. abgefragten Personen haben – der Kenntnis der Staatregierung zufolge – mindestens eine Staatsbürgerschaft in einem der Länder, die in den letzten 2 Wochen des Jahres 2020 als Risikogebiet ausgewiesen war. (Bitte vollständig aufzählen)?
2.3. In Wie viele Personen sind in den letzten fünf Jahren in jedem der beiden Heime pro Kalenderwoche verstorben?
3. Covid-Tests
3.1. Wie viele Covid-19-Tests sind ab 15.12.2020 bis 15.1.2021 in jedem der beiden Häuser durchgeführt worden (Bitte für jeden der Tage nach Tests an Angestellten, an Patienten und an Service-Personal und nach Antigen/PCR und auf die beiden Häuser aufschlüsseln)?
3.2. Wer hat die in 3.1. abgefragten Tests durchgeführt (Bitte wie in 3.1. aufschlüsseln und Testergebnisse angeben)?
3.3. In welche Statistiken geht jeder der Verstorbenen ein (Bitte vollständig angeben, auch für die Statistik als „Corona-Tote“)?
4. Impfung
4.1. An welchen Tagen wurde in jedem der Häuser geimpft (Bitte für jedes der Häuser separat und chronologisch aufgeschlüsselt angeben und hierbei auch angeben, wann jeder Geimpften bis zur Beantwortung dieser Anfrage verstorben ist)?
4.2. Wie viele der Geimpften waren „Patienten mit instabiler oder akuter Erkrankung“ an denen die die Studienreihen von Pfizer-BioNTech gemäß Vorspruch keine Erprobung dieses Impfstoffs durchgeführt haben (Bitte für jedes der Häuser separat angeben und hierbei angeben, wann der Geimpfte bis zur Beantwortung dieser Anfrage verstorben ist)?
4.3. Welche Nebenwirkungen haben sich bei den acht verstorbenen Bewohnern und bei allen übrigen Bewohnern eingestellt (Bitte so beantworten, da deren Anonymität gewahrt bleibt)?
5. Die Verstorbenen
5.1. Wie viel Zeit verging in Stunden bei jedem der Verstorbenen zwischen Impfung und im Totenschein eingetragenen Sterbezeitpunkt?
5.2. Welche der Hinweise, die auf dem Beipackzettel des Impfstoffherstellers, oder auf der vom Impfarzt und/oder vom Impfling in der Aufklärung zumindest theoretisch zu unterzeichnenden Umstände waren wegen des Alters und der Krankenhistorie eines jeden der Verstorbenen relevant (Bitte hierbei die Funktionen der Personen benennen, der für diese Impfungen die Impfbelehrung der Impflinge unterschrieben haben, also bei Arzt und Impfling)?
5.3. Wie viele Eintragungen enthält jeder der Totenscheine der in 5.1. abgefragten Verstorbenen an den Stellen I a); b) c); II; und beim IPC-Code (Bitte hierbei auch offenlegen, ob den Totenschein ein Amtsarzt ausgefüllt/unterschrieben hat und in jeden Fall die Stelle kennzeichnen, an der im Totenschein die Eintragungen für Coid-19 vorgenommen wurden)?
6. Norwegen setzt nach Todesfällen bei Älteren/Vorerkrankten die Impfung aus
6.1. Seit wann ist der Staatsregierung die von den Behörden Norwegens im ersten Wochenbriefing zur Impfung herausgegebene Information bekannt, daß seit Impfbeginn 23 sehr alte und gebrechliche Geimpfte verstorben sind?
6.2. Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, daß Obduktionen bei den in 6.1. abgefragten 23 Personen ergeben haben, daß 13 von ihnen, kausal an Nebenwirkungen verstorben sind, die durch die Impfung hervorgerufen wurden?
6.3. Aus welchen Gründen vollzieht die Staatsregierung in ihrem Wirkungsbereich die nach der in 6.2. abgefragten Feststellung vorgenommene Änderung für die Vorgaben zur Impfung Älterer und kranker Patienten – nicht nach, von der Verabreichung des Impfstoffs bei sehr alten und/oder sehr erkrankten von einer Verabreichung des Impfstoffs abzusehen, oder erwirkt eine solche Änderung bei den Bundesbehörden (Bitte ausführlich begründen)?
7. Die politische Wertung des Bundes, wann bei „sehr wahrscheinlichen Todesfälle im Zusammenhang mit Impfungen“ ein kausaler Zusammenhang gegeben ist
7.1. Teilt die Staatsregierung die in der Pressekonferenz vom 21.1. auf Nachfrage des Journalisten Reitschuster geäußerte und im Vorspruch zitierte Einschätzung/Vorgabe der Bundesregierung, daß es „im „zeitlichen Zusammenhang“ von Impfungen bei älteren Menschen und Personen mit schweren Vorerkrankungen zu Todesfällen kommen kann“ (Bitte begründen und hierbei das Ausmaß der Umsetzung dieser Vorgabe in Bayern bei nach einer Covid-19-Imofung Verstorbenen offenlegen)?
7.2. Teilt die Staatsregierung die in der Pressekonferenz vom 21.1. auf Nachfrage des Journalisten Reitschuster nachgelieferte Verengung der in 7.1. abgefragten Antwort „es sei sogar „sehr wahrscheinlich““, dass es „im zeitlichen Zusammenhang“ mit der Impfung bei hochbetagten Menschen zu Todesfällen kommen kann (Bitte begründen und hierbei das Ausmaß der Umsetzung dieser Vorgabe in Bayern bei nach einer Covid-19-Imofung Verstorbenen offenlegen)?
7.3. Teilt die Staatsregierung die in der Pressekonferenz vom 21.1. auf Nachfrage des Journalisten Reitschuster bekannt gegebene politische Wertung der in 7.1. abgefragten Antwort, daß diese „sehr wahrscheinlichen Todesfälle im Zusammenhang mit Impfungen“ keine „kausalen Todesfälle“ im Zusammenhang mit Impfungen seien (Bitte begründen und hierbei das Ausmaß der Umsetzung dieser Vorgabe in Bayern bei nach einer Covid-19-Imofung Verstorbenen offenlegen)?
8. Obduktion
8.1. Wurde es von den für Obduktionen zuständigen und/oder den diesen Stellen übergeordneten Stellen im Landratsamt unterlassen eine Obduktion anzuordnen (Bitte ausführlich begründen)?
8.2. Mit welchen amtlichen Stellen außerhalb des Landratsamts hatten das Gesundheitsamt und der Landrat von Miesbach Kontakt, um mit dem Tod der acht Altenheimbewohner in Zusammenhang stehende Fragen zu besprechen / zu klären (Bitte vollständig chronologisch aufschlüsseln)?
8.3. Aus welchen Gründen hat das Landratsamt Miesbach die in 1 bis 8.2 gestellten Fragen nicht von sich aus beantwortet, um mit Hilfe von größtmöglicher Transparenz Verschwörungstheorien von Anbeginn ad en Boden zu entziehen?