Achte Bund-Länder-Konferenz: Sie radikalisieren sich weiter: Lockdown-Extremisten in Bund und Ländern setzen sich weiter durch

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile

BERLIN/MÜNCHEN – Bund und Länder entfernen die Maßnahmen zur angeblichen Zurückdrängung von Covid-19 nun noch weiter von der Realität. Die Lockdown-Extremisten in Bund und Ländern geben weiterhin den Ton an, verschonen weiterhin Industrie und Grenzverkehr und laden dafür die Lasten weiterhin den Kleinbetrieben und Gewerbetreibenden auf, schikanieren die Normalbevölkerung und Kinder, die aus den Schulen ausgesperrt werden.

 

Bereits am 5.1. war erkennbar, daß die von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen weniger mit einer Pandemiebekämpfung zu tun hatten.

Geschont werden große Arbeitgeber, internationale Konzerne, der ÖPNV, der grenzüberschreitende Berufsverkehr, die Grenzpendler, auch wenn sie aus Hot-Spots wie z.B. Tschechien kommen.

Um diesen Schützlingen der Regierungen in Bund und Ländern die Freiräume zu ermöglichen, werden andere schikaniert, gequält, geschlossen, vernichtet: Die Regierungen in Bund und Ländern führen dafür einen heldenhaften Kampf gegen Kinder, die nicht in die Schule dürfen, gegen Eltern, die gezwungen werden, Ersatzlehrer zu spielen, gegen Familien, die nicht in den Schnee dürfen, gegen geschlossene Einzelhändler, die zusehen müssen, wie die Kunden die Waren in den offenen Discountern und Großmärkten kaufen, Gegen Hotelbetreiber und Gastwirte, die von ihren Kunden abgeschnitten werden, ganz so, als ob Covid-19 auf Essen sitzen würde und darauf warten würde, verspeist zu werden..

Grundsätzlich hat sich seit dem letzten Treffen der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten nichts verändert. Die Covid-19-Infektionszahlen waren bereits am 5.1.2021 – für einen Winter – hervorragend und nichts hatte am 5.1. darauf hingedeutet, daß sich dies ändern würde. Bereits am 5.1. haben wir daher die Überzeugung vertreten, daß die reinen Zahlen eigentlich eine Lockerung der Maßnahmen erzwingen.

Dessen ungeachtet hatten die Regierungen in Bund und Ländern die Maßnahmen jedoch verschärft. Als Argument mußten am 5.1. die Rentner herhalten, die es nun auf einmal zu schützen galt, nachdem die Regierungen in Bund und Ländern sie über fast ein Jahr ungeschützt gelassen haben.

Als Argument mußte am 5.1. außerdem die Behauptung herhalten, die Daten am 5.1. wären nicht aussgagekräftig, da sie den Zustand während der Ferien wiedergeben. Nun sind die Daten „aussagekräftig“ und nun werden diese nun endlich aussagekräftigen Daten der neuen Entscheidung gar nicht mehr zugrunde gelegt.

Nur nebenbei bemerkt wurde am 5.1.2021 die „Großbritannien-Mutation“ noch nicht einmal erwähnt und das, obwohl Boris Johsnon am 21.12.  die Alamglocken so laut läutete, daß der Eurotunnel und die meisten Flugverbindungen nach Großbritannien (kurzzeitig) gekappt wurden.

Doch inzwischen fällt sogar Teilen der „Qualitätspresse“ auf, daß dies alles nicht zusammenpaßt:

Grund für die vom Kanzleramt angestrebte Verschärfung ist einzig und allein die britische Corona-Mutation, über die die Regierung jedoch keine eigenen Erkenntnisse hat… Gestern wollte BILD wissen, was das Kanzleramt über die Bedrohung durch die britische Corona-Mutation weiß. Außerdem: Welches Szenario es für Deutschland fürchtet und warum man den Mega-Lockdown will, obwohl die wichtigsten Corona-Zahlen sinken. Denn noch immer warten Bevölkerung und Parlament auf eine Erklärung für eine weitere Verschärfung.

Und die WELT titelt:

Merkel gegen die Argumente aus

und auch

„Uns droht ein Mega-Lockdown auf Basis unbrauchbarer Zahlen“

Höchst merkwürdige Umstände, die es sich deswegen lohnt genauer zu betrachten:

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Die Werte verbessern sich weiter, aber die Altparteien verschärfen den Hausarrest der insbes. Familien,  Eltern und Kinder noch weiter

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß in der KW2 des Jahres 2021 96,5% der Personen, die Regierungen in Bund und Ländern als „Corona-Tote“ bezeichnet (47494 „Tote“ davon 485858 Ü60 = 96,5%) aus der Generation 60+ stammen, ist es festhaltenswert, daß die selben Regierungen in Bund und Ländern Maßnahmen ergreifen, die in erster Linie die Bevölkerungsteile betreffen, die jünger als 60 sind.

Stand 19.1.2020 haben sich praktisch alle Wert seit Beginn des von den Altparteien am 17.12. in Kraft gesetzten Lockdown weiterhin signifikant verbessert.

Die Inzidenz liegt im Bund bei 142 und in Bayern nur noch bei 145.

All diese Zahlen errechnet das RKI nicht selbst, sondern man muß sei sich mühsam auf Basis der vom RKI offiziell herausgegebenen Daten selbst errechnen bzw. dem Tagesreport der DVI vom 19.1.2020 entnehmen.

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R-Wert hervorragend

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile

Der R-Wert liegt am 19.1. bei weiterhin nur 0,87, nach 0,81 am 5.1. Praktisch bedeutet dies, daß ein Infizierter nur noch 0,87 Personen ansteckt. Diesen guten Wert relativierte das RKI am 5.1. mit folgenden Worten klein:

„Der R-Wert liegt aktuell unter 1. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Zahl an infizierten Personen in Deutschland bedeutet dies jedoch weiterhin eine hohe Zahl von täglichen Neuinfektionen.“

Am 19.1. änderte das RKI diese Aussage wie folgt:

Der R-Wert liegt aktuell etwas unter 1. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Zahl an infizierten Personen in Deutschland bedeutet dies eine hohe Zahl von täglichen Neuinfektionen.

Auch die Entwicklung des R-Werts ist positiv: Sie schwankt seit Monaten um die 1 und war bereits vor Beginn des zweiten Lockdown unter 1 abgetaucht (gelbe Linie). Auf der Abbildung des RKI erkennt man sie einmal gemittelt über 7 Tage (gelb), einmal gemittelt über 4 Tage (grün).

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Inzidenz-Zahlen sinken permanent

R-Wert Quelle https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-05-de.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile

Die Abbildung des RKI auf der linken und rechten Seite zeigt den Verlauf des R-Werts der über die an das RKI übermittelten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Links die Situation am 5.1. und rechts die Situation am 19.1. Man kann erkennen, daß die Belastung sich vom Norden der der tschechischen Grenze weg nach Norden ins Landesinnere bewegt. Sachsen Anhalt und Thüringen zahlen nun den Preis der unkontrollierten Grenzen z.B. zwischen Sachsen und Tschechien.

In der untigen Abbildung sieht man den Verlauf der Inzidenzien. Die Gesamte Inzidenz war seit Mitte November stabil. Anfang Dezember stieg sie dann an. Ab Mitte Dezember erkennt man, daß die Lockdown-Maßnahmen sofort Wirkung zeigen.

Seit Beginn der Lockdown-Maßnahmen am 17.12.  stürzt die Inzidenz der Neuansteckungen innerhalb der drei Wochen Lockdown von knapp 25.000 auf ca. 10.000 ab und halbiert sich damit bundesweit.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021-01-19-de.pdf?__blob=publicationFile

Details zur Entwicklung der Inzidenzien in den einzelnen Bundesländern gehen aus folgender Grafik (rechts) hervor:

Die breite Linie zeigt die Entwicklung im Bundesdurchschnitt und die anderen Linien die Enzwicklungen der einzelnen Bundesländer.  Klar erkennbar ist, daß bei allen Bundesländern mit dem Beginn der Lockdown-Maßnahmen die Zahlen sinken. Details findet man beim RKI.

Damit ist klar ersichtlich, daß die Entwicklung der Covid-Zahlen in Deutschland eine Verschärfung der Maßnahmen gerade nicht rechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund läßt sich festhalten: Alle bisher durch die Regierungen und Bund und Ländern vorgetragenen Gründe, mit denen ein Lockdown gerechtfertigt wurde, wurden mit der Zeit durch das Auftauchen von Fakten durch die Realität als unzutreffend entlarvt.

Da inzwischen offenbar gar kein Grund mehr vorliegt den die Regierungen in Bund und Ländern instrumentalisieren können, um die Maßnahmen weiter zu verschärfen, weichen sie offenbar auf Ereignisse im Ausland aus, wie z.B. ein Anstieg der Zahlen in Großbritannien, insbesondere in der Umgebung südöstlich von London oder auf die Zahlen aus Irland. In beiden Fällen wird bei einer genaueren Betrachtung klar, wie wenig gerechtfertigt und manipulativ dies ist.

 

Hurra, es gibt die „Großbritannien-Mutation“ (?)

Am 19.1.2021 können die Regierungen von Bund und Ländern auch nicht einmal mehr das Argument vom 5.1. aufbauen, daß die Daten wegen Ferien angeblich verfälscht seien. Vielmehr zeigt sich, daß dieses noch am 5.1. vorgebrachte Argument mindestens ein Irrtum, wenn nicht eine reine Phantasie, oder ggf. sogar eine glatte Lüge war, denn nichts, außer die Phantasie der Regierenden liefertet jemals einen konkreten Hinweis darauf, daß die Werte vom 5.1. verzerrt gewesen wären. Doch das Quälen der Bevölkerung wurde durch neue und zusätzliche Maßnahmen noch einmal verschärft.

So wie am 5.1. das Argument falsch war, daß die Daten nicht tragfähig seien, so ist gemäß Informationsstand vom 19.1. auch das Argument falsch daß die Großbritannien-Mutation B.1.1.7. eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem darstellen könnte.

Dessen ungeachtet wird B.1.1.7 nun dazu herangezogen, all das zu begründen, was mit Hilfe der bisherigen Argumente nicht mehr begründbar ist:

Am 14.1. begann die Bild-Zeitung bereits die Bevölkerung auf noch weitergehende Maßnahmen einzustimmen und die Bild-Zeitung nannte  auch Angela Merkel als die zentrale Einpeitscherin:

Sie verwies auf Experten, die „sehr beunruhigt“ über die britische Corona-Variante seien und warnte vor einem Anstieg der Fallzahlen wie in Großbritannien und Irland. Dort sei die Situation „dramatisch“, die Menschen trauten sich nicht mehr auf die Straße. Ihr Appell an das CDU-Präsidium: „Wir müssen Kräfte mobilisieren“, um eine solche Entwicklung in Deutschland zu vermeiden. Dazu will die Bundeskanzlerin bereits in der kommenden Woche, möglicherweise am 20. Januar, eine Ministerpräsidentenkonferenz mit den Regierungschefs der Länder abhalten, um über eine neue Verschärfung der Maßnahmen zu beraten – den MEGA-LOCKDOWN!

Statt B.1.1.7 das Eindringen nach Deutschland durch eine Unterbrechung der Eintragswege z.B. vom Hot-Spot um London herum z.B. durch eine Unterbrechung der Flüge und Grenzkontrollen so schwer wie möglich zu machen und ggf. auch Fernfahrer regelmäßigen PCR-Tests zu unterziehen, läßt Angela Merkel durch CSU-Minister Scheuer prüfen, wie sie die Belastung wieder einmal auf die Bevölkerung abwälzen kann.

Nach BILD-Informationen wird bereits im Verkehrsministerium geprüft, welche Konsequenzen für Mobilität und Logistik ein kompletter Shutdown des Landes hätte. Man arbeite daran, trotzdem die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Verkehrsminister Andreas Scheuer wollte sich auf BILD-Anfrage dazu nicht äußern.

Dessen ungeachtet rechtfertigen die bisher verfügbaren Daten zu B.1.1.7 derartige Maßnahmen gerade nicht:

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B.1.1.7. breitet sich schneller aus

Zur Mutation B.1.1.7 ist zunächst festzuhalten, daß alle im Umlauf befindlichen Covid-19-Viren Mutationen sind. Es gibt keinen Covid-19-Virus, der selbst keine Mutation ist.

Inzidenzien in Nordirland, England, Wales, Britannien und „Greater Lndon“ Quelle: https://ourworldindata.org/coronavirus/country/united-kingdom?country=~GBR

Zutreffend ist zwar, daß sich die Mutation B.1.1.7 offenbar dadurch von den bisherigen Mutationen abhebt, daß sie sich schneller ausbreitet, als alle anderen Varianten.

In einer am 15.1. veröffentlichten Studie wird angegeben, daß diese schnelere Ausbreitung nicht auf spezielle Altersgruppen  bezogen ist:

„Direct population-representative estimates show that the B.1.1.7/VOC202012/01 SARS-CoV-2 variant leads to higher infection rates, but does not seem particularly adapted to any age group.“

Die Bildzeitung zitiert am 20.1. Prof Drosten, der von einer 35%ig schnelleren Ausbreitung ausgeht:

„Pro Tag ist die Übertragung sechs Prozent höher als beim Wildtyp“, so der Experte. Umgerechnet komme man insgesamt so auf eine höhere Übertragbarkeit von 35 statt wie bisher angenommen bis 70 Prozent.

Der WHO kann man im Wochenbericht vom 12.1. eine 10-15% schnellere Ausbreitung entnehmen:

„Analyses using contact tracing data showed higher transmissibility (secondary attack rates) where the index case has the variant strain, from around 11% to 15% of named contacts.“

Eine Information, die am 19.1. damit auch dem Kanzleramt vorliegen dürfte. Zutreffend ist wohl auch, daß B.1.1.7 die anderen Varianten zunehmend verdrängt. Dies geht in der Tat aus dem ersten Briefing des NHS vom 21.12.2020 hervor. Richtig ist aber auch, daß 60% weniger Infizierte „schwere Fälle“ haben. In Folge dessen wird das Krankenhausystem entlastet.

Was durch die Regierungen von Bund und Ländern aber verschwiegen wird, ist daß diese Zunahme in Großbritannien längst gestoppt ist und die Zahlen wieder sinken.

So weit diese Tatsache nicht kommuniziert wird, arbeiten die Regierungen in Bund und Ländern zusammen mit der „Qualitätspresse“, die diese Fakten nicht recherchiert offenkundig manipulativ.

Statt aber den Eintrag der B.1.1.7-Mutation aus dem Hot-Spot „Greater London“ auf den Kontinent z.B. dadurch zu unterbinden, daß Flüge ausgesetzt bleiben oder mindestens die Passagiere bei der Ankunft zu 100% kontrolliert werden, geschieht in diese Richtung offenbar gar nichts, wie man der Tafel der Abflüge von Flughafen Heathrow täglich entnehmen kann.

 

B.1.1.7. immunisiert besser vor einer Neuinfektion und belastet den Körper weniger

Richtig ist aber außerdem, daß wer sich mit B.1.1.7 infiziert hatte, weniger damit rechnen muß, sich noch einmal zu infizieren, als wenn er sich mit irgend einer anderen Mutation infiziert gehabt hätte. Genauer gesagt sind nachersten Erkenntnissen die Re-Infektionen bei allen anderen Mutationen doppelt so hoch, wie bei der Mutation B.1.1.7.

Aus welchen Gründen auch immer findet man diese Argumente und Tatsachen – wenn überhaupt- in Wissenschaftsmagazinen, oder man muß die Studien selbst lesen und findet sie dann. Die „Qualitätspresse“ hat all diese Tatsachen fein säuerlich weggeschnippelt, wobei ergänzt werden muß, daß der NHS im Briefing 2 vom 5.1., wo all diese ersten positiven Erkenntnisse veröffentlicht wurden, im Papier selbst diese Zahlen zwar genannt hat dann aber mit Hilfe einer politischen und wissenschaftlich nicht fundierten Bewertung, daß dieser Vorteil des Virus „not significant“ sei, ideologisch entwertet wurde, wie man hier im Detail nachlesen kann.
Die aktuell vorhandenen, ersten Informationen deuten also darauf hin, daß B.1.1.7 eher ein Glücksfall sein könnten denn die in seiner beschleunigten Ausbreitung liegende Gefahr wird durch die Tatsachen weide kompensiert, daß B.1.1.7 weniger schwere Fälle produziert, die eine Behandlung im Krankenhaus notwendig machen. Außerdem ist ein mit B.1.1.7 Infizierter noch besser vor einer Reinfektion geschützt.

Damit ist B.1.1.7 eine gute Nachricht für alle Bürger und eine schlechte Nachricht für die Impfstoffhersteller, denn auch dieses Virus entwickelt sich offenbar so weiter, daß es seinen Wirt, von dem es lebt, nicht tötet. Wegen B.1.1.7. besteht also eher die Gefahr, daß die Käufer von Impfstoff genauso auf ihren Käufen sitzen bleiben könnten, wie die Käufer von Schutzmasken seit dem Sommer auf ihren Vorräten sitzen bleiben und es staatlicher Zwangsmaßnahmen braucht, um diese Käufe unter die Leute zu bekommen.

Wenn sich also die Mutation B.1.1.7 nicht noch in eine andere Richtung entwickelt, wie derzeit, dann muß man eigentlich sagen: „Hurra, wir haben die B. 1.1.7.-Mutation“!

Die am 19.1. beschlossenen Maßnahmen können – nach jetzigem Kenntnisstand – unter keinen Umständen mit der Mutation B.1.1.7 gerechtfertigt werden.

Am 22.1. informierten Boris Johnson die Öffentlichkeit über neu vorliegende Daten. Diesen zufolge könnte B.1.1.7 sich nicht nur schneller ausbreiten, sondern auch mehr Opfer kosten. Der Premier und seine Fachleute setzen jedoch hinter Information jedoch noch zahlreiche Fragezeichen (vgl. insbes. ab Min. 14.):

 

Der Trick Merkels eine feiertagsbedingte Ausbreitung in Irland als Ausbreitung wegen B.1.1.7 umzuettiketieren

Neben Großbritannien wird durch die Regierungen in Bund und Ländern außerdem auch Irland als Grund herangezogen, in Deutschland die Maßnahmen zu verschärfen.

Quelle: https://www.hpsc.ie/a-z/respiratory/coronavirus/novelcoronavirus/surveillance/epidemiologyofcovid-19inirelandweeklyreports/COVID-19%20Weekly%20Report_%20Week%202_%20Slidset_HPSC%20-%20Website.pdf

Seit Tagen wird im Kabinett die Infektionskurve aus Irland diskutiert. „Es herrscht die blanke Angst wegen der Mutation“, sagte ein Teilnehmer zu BILD. Seit Mitte Dezember erlebte Irland den steilsten Anstieg von Corona-Ansteckungen, der bislang weltweit registriert wurde. Die 7-Tages-Inzidenz stieg zwischen dem 29. Dezember bis zum 10. Januar von 140 auf gut 1000, mittlerweile fällt sie wieder.

Bei genauer Betrachtung fällt auch bei Irland auf, daß die Regierungen in Bund und Ländern ganz zentrale Informationen wegschneiden müssen, um dieses Argument überhaupt aufbauen zu können.

Der Hinweis „mittlerweile fällt sie wieder“ ist unpräzise. Man hätte auch schreiben können/müssen: „mittlerweile haben sich die Zahlend er Neuinfektionen seit dem Hoch in der KW1 wieder halbiert.

Welche weiteren Informationen das sind, wird aus einem Interview des offiziellen Vertreters der WHO erkennbar, der das genaue Gegenteil von dem sagt, was Angela Merkel als Argument aufbaut.

Angela Merkel schneidet bei ihrem Verwies auf Irland nämlich das Faktum weg, daß die gegenwärtigen Anstiege in Irland

„auf die zunehmende soziale Vermischung in der Weihnachtszeit zurückzuführen“
Quelle: https://www.hpsc.ie/a-z/respiratory/coronavirus/novelcoronavirus/surveillance/epidemiologyofcovid-19inirelandweeklyreports/COVID-19%20Weekly%20Report_%20Week%202_%20Slidset_HPSC%20-%20Website.pdf

waren. So kann man der offiziellen Wochenanalyse der irischen Gesundheitsbehörden entnehmen, daß die Werte in der Gruppe der Jugend in der KW1 des Jahres 2021 besonders stark betroffen waren und bereist in der KW2 wieder stark sanken, während in der KW2 die Werte n der Generation der 80-Jährigen stiegen.   

Das Faktum dieses Anstiegs innerhalb der Jugend hat aber rein gar nichts mit B.1.1.7 zu tun. Diese Nachricht haben wir von niemand geringerem, als von der Weltgesundheitsorganisation. Der Notfallchef der WHO Mike Ryan äußerte am 11.1. gegenüber der Irish-Times nämlich
Der Wochenanalyse der Zahlen aus Irland der KW1 des Jahres kann man für die erste Woche des Jahres 2020 entnehmen, wer die Hauptreiber dieses Anstiegs der Zahlen sind: Seite 11 und 12 der Wochenanalyse kann man beispielsweise entnehmen, daß dies die Generation der 19-24-Jährigen ist. Diese Altersgruppe hat eine Inzidenzzahl von 2000 erreicht. Innerhalb der 19-24-Jährigen sind wiederum die Frauen stärker an diesem gegenwärtigen Anstieg beteiligt, als die Männer.
Bestätigt wird diese Erkenntnis, durch den ehemaligen WHO-Epidemiologen Klaus Stöhr.  Prof. Klaus Stöhr ist Virologe und Epidemiologe, arbeitete 15 Jahre lang für die Weltgesundheitsorganisation WHO, leitete dort die Pandemie-Vorbereitung und die weltweite Influenza-Überwachung. ein Mann, der offenbar weiß, wovon der spricht. Doch das Kanzleramt will ihn bei der Runde der 8 Experten nicht dabei haben. Auch er bestätigt, daß ein Aufheben der Maßnahmen zu Weihnachten für den Anstieg verantwortlich war und nicht B.1.1.7. Nun, als dieser Anstieg von Weihnachten sich wieder abflaut, rückt B.1.1.7 nach.
Angesichts dieser Tatsache und der Tatsachen, daß den Bürgern Bürgerrechte genommen werden, daß gezielt die kleinen Betriebe belastet werden und angesichts der Erfahrung, daß es auch bei höheren Inzidenzien keine Überlastung des Gesundheitssystms gibt, etc. verlangt Prof. Stöhr eine Neujustierung der Maßnahmen und ein neues Gleichgewicht.
Stöhr schlägt 130-150 als Wert vor. Stattdesen wählt sich Angela Merkel vor Lockwown-Extremisten und Lockdown-Extremistinnen als Berater aus: so fordert eine
  • Frau Prof Viola Priesemann einen „Mega Lockdown„, um das gar nicht erreichbare Ziel von 25 zu erreichen. Sie flog nach Beschwerden einiger Läderchefs am 19.1. wehgen ihrer Arroganz aus dem Treffen
  • Frau Melanie Brinkmann  ein „Null-Infektionen-Ziel„, das noch weniger erreichbar ist

Die Bild-Zeitung stellt die Lockdown-Extremisten und vor allem Lockdown-Extrenmistinnen aus Merkels Team einzeln vor.

Und nicht nur das. Der Chef des Info-Instituts Clemens Fuest bewirbt sich mit einer  „No-Covid-Strategie“ offenbar um die Aufnahme in diesen Club der Lockdown-Extremisten

Laut Fuest könnte sich aufgrund von Mutationen die Situation in den kommenden Monaten sogar noch mal deutlich verschlimmern. Es drohten weitere Lockdowns, sogar Schließungen von Industriebetrieben wären dann denkbar. „Das muss unbedingt verhindert werden“, so Fuest. Sonst rutsche Deutschland in eine schlimme Rezession.

und Fuest weiter:

Helfen soll eine ganz neue Strategie. Fuest hat gemeinsam mit zwölf anderen Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen ein Papier veröffentlicht, in dem sie beschreiben, wie man die Infektionen auf null senken und so weitere Lockdowns verhindern könnte. Die Wissenschaftler sprechen von einer No-Covid-Strategie.

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Missachtung der Vorgabe der WHO Lockdowns nur als allerletztes Mittel einzusetzen

Neben all diesen politischen Umdeutungen vorliegender Fakten verschweigen die Regierungschefs aus Bund und Ländern und die Teile der „Qualitätspresse“, die sich als Lautsprecher dieser Regierungen verstehen, daß die WHO von Lockdowns grundsätzlich abrät. Dr. David Nabarro von der WHO appellierte an die Staats- und Regierungschefs der Welt, damit aufzuhören, „Lockdowns als primäre Bekämpfungsmethode“ gegen das Coronavirus einzusetzen. Er sagte auch, dass das Einzige, was durch den Lockdown erreicht werde, die Armut sei…“ ‚.
Das gesamte Interview kann man hier nachhören Sein Abraten vom Lockdown z.B. bei Min 21:30.
Auch wenn die Deutschen inzwischen gelernt haben, daß Frau Merkel und Herr Söder die Argumente offenbar ziemlich gleich gültig sind, verwundert es doch ein wenig daß ihnen sogar die Appelle aus der WHO gleichgültig sind.
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Die Beschlussvorlage des Kanzleramts für den 19.1. und die Beschlüsse aus der Sitzung

Hier stellen wir die Beschlussvorlage zur Verfügung, wie sie am 19.1. auch Ministerpräsident Söder vorgelegen haben muß. Vor dem Treffen stellten einige Länderchefs klar, daß sie hierzu andere Auffassungen haben.

Ministerpräsident Söder vor der Sitzung

Ministerpräsident Söder nach der Sitzung

Stellungnahme des Ministerpräsidenten Söder aus München

https://www.youtube.com/watch?v=4wp5sdSGkys

 

Der Bild-Zeitung sind intressante Hinweise aus den Verhandlungen zu entnehmen:

Angela Merkel gibt vor, daß die Lasten ihrer Ziele wieder einmal Schülern, und Kindern aufgeschultert werden:

Das Intressante ist ihre Begründung: Ihr liegen offenbar keine objektiven Gründe aus Ländern, wie z.B. Hessen oder Niedersachsen vor, sondern sie gibt lediglich an, kein hin- und her zu wollen:

Die Kanzlerin betonte zuvor in der Runde, dass die Schulen besser jetzt länger dicht bleiben sollten, als dass es ein stetiges Hin und Her gebe. Besonders wandte sie sich dabei an Länder wie Niedersachsen und Hessen, in denen die Grundschulen im Wechselmodell offen haben.

Der von der Bild-Zeitung befragte Prof. Spitzer erkennt eine besondere Belastung bei jungen Frauen und und bleibende Schäden Grundshcülern.

 

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 Entwurf Stand: 18.1.2021 21.00 Uhr

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Zum Beginn des Jahres 2021 ist die Corona-Pandemie von großer Hoffnung geprägt. Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen, der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem Jahr überwunden werden kann. Genau dies war auch von Anfang an das Ziel von Bund und Ländern: Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Ferner zeigt sich deutlich, dass die Beschränkungen seit dem 16. Dezember wirken und Neuinfektionszahlen zurück gehen. Mit Erleichterung nehmen Bund und Länder zur Kenntnis, dass damit auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstation auf immer noch hohem Niveau jetzt leicht rückläufig ist. Das hat auch viel mit dem besonnenen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger während der Weihnachtsfeiertage zu tun. Dafür sind die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder von Herzen dankbar.

Zu Beginn dieses neuen Jahres gibt es aber auch große Herausforderungen: Die Impfstoffmengen werden -bei allen Bemühungen um frühzeitige Impfstofflieferungen und zusätzliche Produktionskapazitäten- in den kommenden Monaten noch knapp sein, sodass eine Entspannung der Lage durch Impfimmunität in der Bevölkerung noch nicht zu erwarten ist. Die Winterzeit ist außerdem ohnehin eine Zeit, in der Atemwegserkrankungen sich leicht ausbreiten, was die Bekämpfung des Virus erschwert. Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger von den langen Monaten des Lebens in der Pandemie belastet und wünschen sich eine baldige Entlastung von den pandemiebedingten Einschränkungen.

Ganz wesentliche Sorgen machen aber vor allem die Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV2-Virus. Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sind sehr alarmiert, weil alle epidemiologischen Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus. Ferner scheint es leichter in der Lage zu sein, sich bei Kindern und Jugendlichen zu verbreiten. Ähnlich wie damals zu Beginn der Pandemie hinsichtlich des Virus gibt es jetzt bezüglich der neuen Mutation noch keine eindeutige Gewissheit bezüglich dessen Eigenschaften. Da die Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil
die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde.

Deshalb gebietet es das Vorsorgeprinzip, den weiteren Eintrag nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen in Deutschland möglichst weitgehend zu unterbinden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind daher heute vorgezogen zu einer Konferenz zusammengetreten, um zur Abwendung der Risiken, die durch die Mutation hinzugetreten sind, den Rückgang des Infektionsgeschehens in Deutschland noch einmal deutlich zu beschleunigen. Bei einer niedrigen Reproduktionszahl wird auch die Reproduktion einer möglichen ansteckenderen Mutation stärker gehemmt. Dazu ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Vorteil ist aber, dass eine schnellere Senkung der Infektionszahlen früher dazu führt, dass die Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder kontrollieren können -und damit Öffnungen wieder realistisch möglich werden, ohne ein erneutes exponentielles Ansteigen der Neuinfektionen zu riskieren. Wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Maßnahmen ist dabei die Bereitschaft in der Bevölkerung, die Maßnahmen in ihrem Alltag so umzusetzen, dass das Virus wirklich keine Chance zur Verbreitung hat. Die weit überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland tut dies seit fast einem Jahr mit großer Disziplin. Zum Beispiel die Mobilitätsdaten zeigen aber auch, dass die Konsequenz nicht mehr in allen Bereichen das Niveau hat, wie im März und April 2020. Deshalb appellieren Bund und Länder jetzt noch einmal an die gesamte Bevölkerung: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres auf niedrigem Infektionsniveau unsere Freiheiten wieder zurückgewinnen können.

Solange wir auf einem mittleren bis hohen Infektionsniveau verharren, entsteht jedoch kein Raum für Lockerungen. Und wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist sogar eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich. Dies gilt es zu vermeiden. Deshalb braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, schnell die Neuinfektionszahlen zu senken. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Die entsprechenden Landesverordnungen sollen mit Wirkung vom 21. Januar in Kraft gesetzt werden. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 15. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 15. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen
und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten, welche auch die notwendigen Voraussetzungen schafft, ein erneutes Ansteigen der Zahlen zu vermeiden. Dies erfordert in jedem Falle die Fähigkeit der Gesundheitsämter, die Kontaktnachverfolgung vollständig zu gewährleisten.

2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsriskos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird. In anderen Staaten gilt die Regel, dass generell nur Treffen mit Personen aus ein oder zwei weiteren fest definierten Haushalten gestattet sind („social bubble“).

3. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder sogar virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

4. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt und so in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und -wo möglich und nötig- durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel sowie durch die Reduzierung des Präsenzbetriebes in Bildungseinrichtungen erreicht werden. Ergänzend dazu wird eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr eingeführt.

5. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlich verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Daher werden bis 15. Februar die Schulen grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Die Familien- und die Kultusministerkonferenz werden gebeten, sich für die Zeit ab dem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 darauf vorzubereiten, Kindertagesstätten wieder zu öffnen, Wechselunterricht unter Einhaltung von Abstandsregeln in den Grundschulen vorzusehen und in weiterführenden Jahrgängen weiterhin Distanzunterricht zu planen.

Anm: Die Öffnungsklausel „grundsätzlich“ nutzt der Ministerpräsident Baden-Württembergs um ab dem 1.2. die Grunschulen schrittwiese wieder zu öffnen, wie er in einer Pressekonferenz selbst mitteilt 

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Für das Personal in Altenund Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend haben Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die entsprechenden Schulungen. Die kommunalen Spitzenverbände koordinieren, um den regionalen Bedarf zu erfassen und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Neben den Pflege- und Altenheimen sind auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Daher ist es wichtig, dass auch in diesen Einrichtungen ausreichende Testungen vorgenommen werden können. Für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe übernimmt der Bund die Personalkosten für die Testung. Für die Sachkosten gilt die bereits getroffene Regelung in der CoronavirusTestverordnung.

► So sollen „für Alten und Pflegeheime besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. Heißt: FFP2-Maskenpflicht fürs Personal „beim Kontakt mit den Bewohnern“, konsequentes Testen von Mitarbeitern und Besuchern.

7. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.

► Zudem sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht, Gesangsverbot.

8. Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden aufgefordert das Angebot zu nutzen. Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Pendler-Stoßzeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo möglich so einzusetzen, dass Pendlerverkehre zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt werden. Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhandware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

9. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder nunmehr auch unterhalb einer Inzidenz von 200 solange und so umfangreich weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, dass eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

► In Ländern bzw. Landkreisen mit hoher 7-Tage-Inzidenz sollen „umfassende Maßnahmen“ beschlossen werden können. ABER: Die Corona-Leine und Ausgangssperren wurden wörtlich hingegen gestrichen!

10. Seit dem Start der Impfungen in Deutschland am 27. Dezember 2020 wurden in Deutschland über eine Mio. Bürgerinnen und Bürger geimpft. Die ersten Zweitimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen zur Erstimpfung haben begonnen. Fast 50 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wurden bereits geimpft. Bund und Länder halten an ihrem Ziel fest, bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnerinne und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot zu machen. Nachdem die Lieferungen bis zum 18./19. Januar 2021 nach Plan erfolgten, wurde unerwartet und viel zu kurzfristig letzten Freitag dem Bund und den Ländern über die EU-Kommission mitgeteilt, dass Pfizer / BioNtech wegen Umbauten im Werk Puurs die bereits zugesagte Liefermenge für die nächsten zwei bis drei Wochen nicht werden vollständig einhalten können. Nach Angaben von Pfizer dienen die Umbauten dazu, die Kapazitäten ab Mitte Februar zu erhöhen. Zugesagt worden ist nunmehr, dass die für das erste Quartal angekündigten Mengen auch trotz dieser Umbauten vollständig im ersten Quartal geliefert werden.  Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen. Bund und Länder setzen darauf, dass nach den Zulassungen der Impfstoffe von Pifzer / BioNTech und Moderna auch der von der EMA angekündigte Zeitplan bis Ende Januar zu einer Zulassung des Impfstoffes von AstraZeneca führt, sofern sich keine unerwarteten Ergebnisse bei der Prüfung der eigereichten Daten ergeben. Die Zulassung dieses dritten Impfstoffes für die Europäische Union ermöglichte noch im ersten Quartal eine signifikante Steigerung des Impfangebots. Bund und Länder begrüßen die enorme Kooperationsbereitschaft, die sich in der deutschen und europäischen Pharmaindustrie zeigt. Nachdem die Bundesregierung seit dem Frühjahr derartige Kooperation fördert und begleitet, entwickelt sich nun nach der Zulassung erster Impfstoffe noch weiter verstärket Anstrengungen Vom Maschinenbau über die Hersteller von Vorprodukten in der chemischen Industrie bis hin zum Ausbau von Kapazitäten zur Abfüllung, um schnellstmöglich die Produktions- und Abfüllkapazitäten zu erhöhen. Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass mit der mRNA-Technologie eine völlig neue Technologie zur Anwendung kommt, die eine spezielle Fachexpertise und Produktionsumgebung braucht, In diesem Sinn ist auch die angekündigte Zusammenarbeit von CureVac und Bayer zu begrüßen. Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden von Bund und den jeweiligen Standortländern werden die notwendigen Verfahren durch eine Bündelung von Ressourcen und eine Verkürzung der formalen Abläufe beschleunigen.

► Auch die Punkte 10 (u. a. verlässliche Lieferdaten zum Corona-Impfstoff) und 11 (Überwachung der Infektionen mit der Corona-Mutation) wurden verhältnismäßig schnell abgehakt.

11. Es ist wesentlich, durch vermehrte Sequenzierung einen Überblick über die Verbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten. Deshalb hat das Bundesministerium der Gesundheit am 18.01.2021 erstmalig ein CoronavirusSurveillanceverordnung erlassen, die die Voraussetzungen (Struktur, Vergütung, Meldewege etc.) dafür schafft, dass im Rahmen der Krankheitserreger-Surveillance kurzfristig mehr Genomsequenzdaten der in Deutschland zirkulierenden Varianten des Virus für Analysen zur Verfügung stehen und dem RKI gemeldet werden, um relevante bekannte und vor allem auch neue Mutationen und deren Verbreitung schnell zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten.

► Auch die Punkte 10 (u. a. verlässliche Lieferdaten zum Corona-Impfstoff) und 11 (Überwachung der Infektionen mit der Corona-Mutation) wurden verhältnismäßig schnell abgehakt.

12. Bund und Länder danken den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern für die wichtige Arbeit, die sie nunmehr seit fast einem Jahr unter hohem Arbeitsdruck zur Kontrolle der Pandemie leisten. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens musste in den letzten Monaten vielfach die Arbeit priorisiert werden und eine vollständige Kontaktnachverfolgung war nicht mehr möglich. Voraussetzung für den Beginn einer Öffnungsstrategie ist jedoch die wiedererlangte Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch eine vollständige Kontaktnachverfolgung. Deshalb ist es erforderlich, die Gesundheitsämter jetzt organisatorisch und personell in die Lage zu versetzen, dies leisten zu können. Deshalb werden die Länder -wo notwendig- die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.

► Eine Einigung gab es auch bei Punkt 12. Die Kernaussage lautet: „Grundlage der Öffnungsstrategie ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung der Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch eine vollständige Kontaktnachverfolgung.“ Dazu sei es erforderlich, „die Gesundheitsämter organisatorisch und personell in die Lage zu versetzen, dies leisten zu können.“

13. Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, in Kürze wieder eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter sicherzustellen ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass alle Gesundheitsämter auf die Nutzung von SORMAS und DEMIS umstellen. Der Bund wird die Kapazitäten bereitstellen, dass die Anbindung bis Ende Februar flächendeckend erreicht ist.

► Auch Punkte 13 ging durch: die Digitalisierung der Gesundheitsämter. Demnach sollen bis Ende Februar alle Gesundheitsämter eine Software für die „bessere“ Nachverfolgung der Corona-Kontakte installieren und sukzessive implementieren.

14. Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

► Die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Beschäftigte sollen „verbessert“ werden. So hieß es bereits in der Beschlussvorlage: „Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.“

15. Die WHO hat wiederholt festgestellt, dass die Europäische Union aufgrund ihrer Freizügigkeit auch epidemisch als ein Gebiet anzusehen ist. Bereits in den zurückliegenden Monaten haben immer wieder ein unterschiedliches Infektionsgeschehen und unterschiedliche Beschränkungsmaßnahmen dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten sich trotz der ergriffenen Maßnahmen wechselseitig beeinflusst hat. Vor dem Hintergrund möglicher Mutationen, die sich dominant ausbreiten, ist die Notwendigkeit einer gemeinsamen Strategie gegen die Ausbreitung des Virus und zur Bekämpfung der Mutanten von allergrößter Bedeutung. Deshalb wird Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden. Bereits in dieser Woche hat der Bund eine Einreiseverordnung erlassen, die die bestehenden kurzfristig vor Weihnachten ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königsreichs und Südafrika ablösen und nunmehr generell bei Einreisenden aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, greifen und neben Auflagen für die Beförderer von Reisenden auch verschärfte Test- und Quarantänepflichten vorsehen. Darüber hinaus hat Deutschland bei Einreisen aus Risikogebieten zusätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-TestStrategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Bei Mutationsgebieten ist der Test vor Einreise obligatorisch. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

► Und auch beim vorletzten Punkt gibt es Einigkeit. Europäische Zusammenarbeit und der Grenzverkehr: „Deshalb wird Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021 dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden“, hieß es dazu in der Beschlussvorlage.

 

Franz Bergmüller stellt der Staatsregierung die Fragen, die andere nicht stellen:

 

1. Die Empfehlung der WHO Lockdowns zu unterlassen (I)

1.1. Teilt die Staatsregierung die dringende Empfehlung des Sonderbeauftragten für Covid-19 der Weltgesundheitsorganisation Dr. Nabarro „We really do appeal to all world leaders: stop using lockdown as your primary control method‘“?

1.2. Aus welchen wissenschaftlich belegten Gründen behauptet die Staatsregierung in der Sendung Kontraste vom 16.1.2021 im diametralen Gegensatz zu der in 1.1. abgefragten Vorgabe der WHO „Wir können nicht wen bequemsten, oder den gefälligsten Weg gehen, sondern den, der am nachhaltigsten ist und das ist die derzeitige Strategie – Anm. des Lockdowns – alle anderen Strategien sind national wie international gescheitert“ (Bitte die wissenschaftlichen Belege mit Quellenangabe auflisten)?

 

2. Die Empfehlung der WHO Lockdowns zu unterlassen (II)

2.1. Teilt die Staatsregierung die dringende Empfehlung des Sonderbeauftragten für Covid-19 der Weltgesundheitsorganisation Dr. Nabarro „Lockdowns just have one consequence that you must never ever belitte nd that is making poor people an awgful lot poorer“ (Im Abweichensfall bitte unter Angabe von wissenschaftlichen Belegen begründen)?

2.2. Aus welchen Gründen handelt die Staatsregierung im diametralen Gegensatz zu dieser Empfehlung der WHO?

2.3. Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse weicht die Staatsregierung von diesem Appell der WHO ab?

 

3. Die Empfehlung des ehem. Leiters des Global-Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO Klaus Stöhr zur Inzidenzzahl 50

3.1. Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Staatsregierung der Überzeugung, daß die Erfahrung des ehemaligen Leiters des Global-Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO Prof. Klaus Stöhr „Die Maßnahmen werden zwar Wirkung zeigen, aber die Inzidenz niemals auf Dauer unter 50 zu halten sein“ derart falsch ist, daß die Staatsregierung das Gegenteil behautet und als zu  erreichendes Ziel definiert?

3.2. Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Staatsregierung der Überzeugung, daß die Erfahrung des Empfehlung des ehemaligen Leiters des Global-Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO Prof. Klaus Stöhr „Der Ansatz der aktuellen Strategie ist ja, eine Inzidenz* von 50 anzustreben, damit die Gesundheitsämter die Kontakte wieder weitestgehend nachverfolgen können. Im Winter ist dieser Zielwert illusorisch, reines Wunschdenken.“ derart falsch ist, daß die Staatsregierung das Gegenteil behautet und als zu erreichendes Ziel definiert?

3.3. Teilt die Staatsregierung das Verständnis bzw. die Definition des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahingehend, daß verhältnismäßig nur sein kann, was als Ziel überhaupt erreichbar ist (Bitte unter Bezugnahme auf den vom Ministerpräsidenten in der Bundespressekonferenz am 19.1.2021 vertretenen Grundsatz beantworten, daß wichtig sei, daß wir auf die Inzidenz von 50 kommen um über eine Öffnung reden zu können, begründen)?

 

4. Kenntnisstand der Staatsregierung zu den Ursachen der Inzidenzzahlen in Irland

4.1. Welche wissenschaftlich begründeten Informationen lagen der Staatsregierung bis 20.1.2021 vor, die der Einschätzung des Notfallchef der WHO Dr. Mike Ryan zu seinem Heimatland Irland „Mein eigenes Land in Irland . . . hat einen der akutesten Anstieg der Krankheitsinzidenz eines Landes der Welt erlitten… und zwar nicht aufgrund der Variante, möchte ich hinzufügen, sondern aufgrund der zunehmenden sozialen Vermischung und Verringerung der physischen Distanzierung. Neue Variantenstämme… waren nicht der Treiber der neuen Entwicklung.““ widersprechen?

4.2. Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung durch Ministerpräsident Söder in diametralen Gegensatz zu den in 4.1. abgefragten Fakten in der Sendung Kontraste 16.1. mit den Sätzen „Die Gefahr eines mutierenden Virus … ist eine sehr ernst zu nehmende Gefahr. Wir haben gesehen, wie innerhalb kürzester Zeit die Infektionszahlen nach oben schnellen, in Irland aber auch in Grobbritannien… Deswegen ist ein Lockdown den wir jetzt haben meine der beten Schutzmaßnahmen“ eine Beziehung zwischen einer Mutation und den Zahlen in Irland hergestellt?

4.3. Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse weicht die Staatsregierung durch die in 4.2. abgefragte Aussage von der in 4.1. abgefragten Feststellung des Notfallchef der WHO Dr. Mike Ryan ab?

 

5. Kenntnisstand der Staatsregierung zur Mutation B.1.1.7 am 19.1.2021

5.1. Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Staatsregierung der Überzeugung, daß die Erkenntnis der WHO, veröffentlicht am 10.1. im Wochenbericht „Analyses using contact tracing data showed higher transmissibility (secondary attack rates) where the index case has the variant strain, from around 11% to 15% of named contacts.“ derart falsch ist, daß die Staatsregierung in Person des Ministerpräsidenten bei der Pressekonferenz vom 20.1. die Mutation B.1.1. mit dem Satz „Bei einer bis zu 70% höheren Ansteckungsquote müssen wir mit erheblichen Folgen rechnen“ mit einer Erhöhung der Verbreitungsgeschwindigkeit von 70% in Verbindung bringt (Bitte die wissenschaftlichen Quelle für diese in die Welt gesetzten 70% nennen)?

5.2. Aus welchen Gründen verschwieg die Staatsregierung der Öffentlichkeit bis incl. der Pressekonferenz vom 20.1.2021 die dem „Technical Briefing 2“ der britischen Gesundheitsbehörden zur Mutation B.1.1.7 entnehmbare wissenschaftliche Erkenntnis „Die Forscher entdeckten jedoch bei dieser Gegenüberstellung, dass 16 COVID-Patienten (0,9%), die mit dem Stamm B.1.1.7 infiziert waren, aufgrund ihrer Symptome ins Krankenhaus mussten. Im Vergleich hierzu wurden 26 Patienten (1,5%), die mit den gängigen SARS-CoV-2-Stämmen infiziert waren, im selben Zeitraum ins Krankenhaus eingeliefert worden.“ dass alle anderen Covid-19 Virenstämme die Krankenhäuser um ca. 60% stärker belasten, als die Mutation B.1.1.7?

5.3. Aus welchen Gründen verschwieg die Staatsregierung der Öffentlichkeit bis incl. der Pressekonferenz vom 20.1.2021 die dem „Technical Briefing 2“ der britischen Gesundheitsbehörden zur Mutation B.1.1.7 entnehmbare wissenschaftliche Erkenntnis „Two reinfections were detected in the variant case group (1.13/1000 cases) compared to 3 reinfections in the comparator group (1.70/1000 cases, Fisher’s exact P=1.00)“  dass die Mutation B.1.1.7 um 50% stärker vor einer Neuinfektion schützt, als alle  anderen Covid-19 Virenstämme?

 

6. Die Empfehlung des ehem. Leiters des Global-Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO Klaus Stöhr zu der Mutation B.1.1.7

6.1. Über welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse verfügte die Staatregierung bis incl. 20.1.2021 daß sie im diametralen Gegensatz zum ehemaligen Leiter des Global-Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO Prof. Klaus Stöhr „In England bleibt es für mich noch spekulativ, wie hoch der Anteil der Mutation am Infektionsgeschehen ist. Seit drei Wochen gibt es keine neuen Bewertungen aus England. Für robuste Schlussfolgerungen braucht es mehr Daten.“ eine Verknüpfung zwischen dem enormen Anstieg der Inzidenzzahlen auf bis zu 2000 in einigen Stadteilen von Greater London und der Mutation B.1.1.7 zieht?

6.2. Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Staatsregierung der Überzeugung, daß die Erfahrung des Empfehlung des ehemaligen Leiters des Global-Influenza-Programms und SARS-Forschungskoordinator der WHO Prof. Klaus Stöhr „Eine Einschleppung der Variante nach Deutschland kann sowieso nicht verhindert werden. Die englischen Kollegen gehen sogar davon aus, dass die Variante aus Europa stammt. Sie existiert ja auch schon in Deutschland“ derart falsch ist, daß die Staatsregierung das Gegenteil behautet und es ausweislich der Pressekonferenz vom 20.1. als zu erreichendes Ziel ausgibt B.1.1.7 eine Ausbreitung in Bayern verhindern zu können?

6.3. Wie glaubt die Staatsregierung eine seit November 2020 im Land befindliche Mutation erfolgreich bekämpfen zu können, wenn sie lediglich eine von 2000 Proben sequenzieren lässt?

 

7. Positive Aspekte der Mutation B.1.1.7

7.1. Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung dagegen, daß es eine gute Nachricht wäre, daß bei einer identischen Zahl von Infizierten mit der Mutation B.1.1.7 mit Infizierten anderer Covid-19-Mutationen aus der ersten Gruppe „nur“ 26 Personen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen und aus der zweiten Gruppe jedoch 36 Personen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen?

7.2. Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung dagegen, daß es eine gute Nachricht wäre, daß bei einer identischen Zahl von Infizierten mit der Mutation B.1.1.7 mit Infizierten anderer Covid-19-Mutationen aus der ersten Gruppe „nur“ 2 Personen eine Neuinfektion  erleiden und aus der zweiten Gruppe jedoch 3 Personen eine Neuinfektion erleiden?

7.3. Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung dagegen, daß das Unterlassen der Kommunikation dieser in 7.1. und 7.2. abgefragten positiven Aspekte der Mutation B.1.1.7 bei gleichzeitiger Darstellung von Extremwerten betreffend der angenommenen beschleunigten Ausbreitung, der reinen Angstmacherei in der Bevölkerung dient?

 

8. Politischer Missbrauch von Covid-19 und B.1.1.7

8.1. Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung gegen die Lesart der in 6.1. und 6.2. abgefragten Umstände, daß in diesem Fall ein Ziel ausgegeben wird, das in einem Winter praktisch überhaupt nicht dauerhaft erreichbar ist?

8.2. Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung gegen die Lesart der in 4 und 5 abgefragten Umstände, daß in diesem Fall eine ausgewogene Darstellung aller am 19.1. verfügbaren Tatsachen über das Zustandekommen der hohen Inzidenzien in Irland und Großbritannien unterlassen wurde, um Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten?

8.3. Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung gegen die Lesart der in 1 bis 7  abgefragten Umstände der konsequenten Ignorierung der Vorgaben der WHO zu Lockdowns in Pandemien, daß die Staatsregierung deswegen von der Vorgabe der WHO, Lockdowns zu unterlassen, abweicht und deswegen praktisch nie erreichbare Zielvorgaben setzt, und deswegen die Inzidenzzahlen aus Irland und Großbritannien manipulativ kommuniziert, um Covid-19 so lange wie möglich dahingehend politisch missbrauchen zu können, ganz andere Ziele zu erreichen, als die Bevölkerung vor Ansteckungen zu schützen, wie z.B. zum weiteren Transfer nationalstaatlicher Souveränität auf die  Ebene der EU, um die EU auch auf diesem Wege – im diametralen Gegensatz zu den Vorgaben des Lissabon-Urteils des BVerfG Randnummer 297 Satz 2 – weiter zu einem Staat auszubauen?