BERLIN / MÜNCHEN – Am 8.12.2020 veröffentlichte die deutsche Wissenschaftsakademie Leopoldina ein „wissenschaftliches“ Werk, das dann von der Kanzlerin als Begründung für einen „harten Lockdown“ herangezogen werden wird, im Rahmen dessen die Deutschen einen großen Teil des Tages in ihren Wohnungen eingesperrt werden.
Seit Wochen erquengelt die Kanzlerin einen „harten Lockdown“. Am 15.12. endete dann für viele Bayern die Zeit, in der sie halbwegs frei ihren Tag selbst bestimmen durften. Die Ministerpräsidenten der Länder spielen jedoch nicht einheitlich mit. Zur Begründung für diesen „harten Lockdown“ wird dann am 8.12. ein Papier der „Akademie der Wissenschaften Leopoldina“ aus dem Hut gezaubert, das, wenn man es liest eher einem Schulaufsatz oder einem Beitrag in Wikipedia ähnelt, als einem wissenschaftlichem Werk und auf das sich Angela Merkel dann am 9.12. im Bundestag beziehen wird.
Gemäß Anhang stammt das Werk von einer 34-köpfigen Arbeitsgruppe. Bis auf eine Ausnahme bekleiden alle Professuren. 14 sind darüber hinaus Direktoren. Sechs sind Präsidenten oder deren Stellvertreter. Zwei sind Vorstandsvorsitzende. Diese vertreten die Disziplinen Geschichte, Ethik, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsmathematik Medizin, Immunologie und Virologie.
Nicht unerwähnt sollte hierbei bleiben, daß der Mann der Kanzlerin, Herr Sauer nach einer steilen Karriere in der DDR nun für die Leopoldina tätig ist. Hierzu sollte man im Hinterkopf haben, daß regimekritische Bürger der DDR in der Regel erst gar keinen Studienplatz bekamen, oder aus Studiengängen entfernt wurden. Offenbar war das Vertrauensverhältnis zwischen DDR-Diktatoren und Herrn Sauer so eng, daß dieser sogar im Westen forschen durfte, ohne daß die Kommunisten in Berlin offenbar Angst hatten, da er im Westen bleibt.
Von 1977 bis 1991 war er am Zentralinstitut für physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften der DDR (Standort Berlin-Adlershof) tätig. 1982 erhielt er den Friedrich-Wöhler-Preis der Chemischen Gesellschaft der DDR. In dieser Zeit arbeitete er unter anderem zwölf Monate als Postdoc am Heyrovský-Institut in Prag bei Rudolf Zahradník und, da er seit 1988 Reisekader war, an der Universität Karlsruhe (TH) bei Reinhart Ahlrichs.
Staatsregierung rechnete seit April 2020 mit „zweiter Welle“, tat aber nichts
Markus Söder rechnete bereits am 28. April 2020 wie folgt vor einer zweiten Welle warnte:
„Eine zweite Welle wird irgendwann kommen. Wann, weiß keiner“
Dessen ungeachtet tat die Staatsregierung den gesamten Sommer praktisch gar nichts. Doch nicht nur das, der Vertreter der Staatsregierung im Landkreis Altötting machte im Chor mit allen Altparteien die AfD auch noch dafür lächerlich, daß sie am 13.7. mit Hilfe des Kreistags den Landrat daran erinnern wollte doch endlich etwas gegen das Einsickern erster Infizierter aus Osteuropa zu unternehmen:
Am 13.7. beantragte die AfD im Kreistag zu Altötting angesichts der Infektionszahlen in Osteuropa und in weiser Voraussicht:
„Der Kreistag möge beschließen,
1. den Landrat zu beauftragen, jeden aus einem Gebiet mit erhöhten Corona-Fallzahlen zurückkehrenden Bewohner des Landkreises zu verpflichten innerhalb von 24 Stunden einen Corona-Test durchzuführen, wobei unter „Gebiet mit erhöhten Corona- Fallzahlen“ die Infiziertenzahlen zu verstehen sind, die auch für den Landkreis selbst gelten;
2. Hilfsweise zu 1 den Landrat zu beauftragen, dem Kreistag auf der kommenden Sitzung des Kreistags / Kreisausschusses oder deren Ferienvertretungen ein Konzept vorzulegen wie – z.B. durch zurückkehrende Urlauber von außen in den Landkreis eingeschleppte – Corona-Infektionen schnellstmöglich identifiziert werden.
Damals gab sich Landrat Schneider (CSU) alle Mühe den Antrag der AfD lächerlich zu machen:
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Der Landrat sprach sich mit dem Argument, daß dieser Antrag in seine Kompetenzen als Vertreter der Staatsregierung falle und daher nicht in die Kompetenz des Kreistags dafür aus, den Antrag abzulehnen. Hierbei verschwieg der Landrat jedoch, daß der Kreistag den Landrat selbstverständlich jederzeit damit beauftragen kann, den Bürgern eine zusätzliche Leistung anzubieten.
Am 2.8. erkannte dann sogar Markus Söder:
und Schlußfolgerte am 3.8.:
Die dann von der Staatsregierung eingeführten freiwilligen Testmöglichkeiten für Rückkehrer auch aus Osteuropa setzte Landrat Schneider wenige Wochen später dann selbstverständlich um und schwieg darüber daß die AfD bereits Wochen vorher eine inhaltsidentische Forderung als Antrag bereits gestellt hatte.
Die Staatsregierung und die Landräte als deren Vertreter hatten den gesamten Sommer Zeit sich auf die selbst vorhergesehene „zweite Welle“ vorzubereiten. Sich jetzt auf angeblich fehlende Ressourcen zu berufen erinnert an die früher regelmäßigen Rechtfertigungsversuche der Bundesbahn, daß man im Winter „vom Winter überrascht worden“ wäre.
Maskenzwang entgegen der WHO-Empfehlung durch Lobbyarbeit aus dem Umfeld des World Economic Forum eingeführt
Als es am 22.4. um die Beendigung des Lock-Downs ging, rutschte es der rechten Hand von Bundeskanzlerin Merkel dann heraus: Die Masken hätten am Ende „null Einfluss auf das Infektionsgeschehen“, so Kanzleramtsminister Braun:
Doch das Kanzleramt bleibt bei seiner Linie – es stellt sich gegen eine generelle Verpflichtung zum Tragen von Mund- und Nasenschutz. In der Runde mit den Staatskanzleichefs der Länder ging Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (47, CDU) am Dienstag in die Vollen, wetterte intern gegen die Masken. Die hätten am Ende „null Einfluss auf das Infektionsgeschehen“… Angela Merkel (65, CDU) hatte sich bereits in der Videoschalte am Mittwoch vergangener Woche auffällig kritisch gegenüber einer Maskenpflicht geäußert.
Als dann genügend Masken vorhanden waren, stützte Kanzlerin Merkel ihre 180Grad-Wende hin zum Tragen der Masken auf einen angeblichen Kursschwenk der WHO. Doch die für Gesundheit zuständige Journalistin in der britischen BBC enthüllte, daß ihr während ihrer Recherchen zu Masken mitgeteilt wurde, daß dieser Kursschwenk der WHO aufgrund von Lobbyarbeit interessierter Kreise zustande kam:
Das Swiss Research Center recherchierte wiederum diesen Lobbyisten:
Bei der „politischen Lobbyarbeit“ sollte es sich insbesondere um die Gruppe „Masken für alle“ handeln , die von einem „Young Leader“ des WEF Davos gegründet wurde und sich einer weltweiten Maskeradepflicht gegenüber Behörden und Regierungen verschrieben hat.
Damit ist festhaltenswert, daß die Masken-Propaganda, der sich Angela Merkel unterworfen hat, eine Quelle im direkten Umfeld des umstrittenen Gründers des Welt-Wirtschaftsforums Klaus Schwab hat.
Diese Erinnerung an Angela Merkels Unterwürfigkeit zur „Positionsänderung“ der WHO lohnt es auch deswegen in Erinnerung zu haben, wenn man nun Angela Merkels Ablehnung der Vorgaben der WHO zu Lock-Downs untersucht, weil auch die „Qualitätspresse“ dies -aus welchen Gründen auch immer – „übersehen“ hat:
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Lockdown entgegen der Warnungen von WHO-Vertretern
Vertreter der Weltgesundheitsorganisation WHO warnen jedenfalls vor einem Lockdown, wie ihn die Kanzlerin mit ihren Ministerpräsidenten durchpeitscht. So etwa Dr. David Nabarro in einem Interview mit Spectator TV. Nabarro ist nicht nur Arzt, sondern einer von sechs Sonderberichterstattern der WHO, die aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie ernannt wurden.
Nabarro sagt in dem Beitrag:
Festhaltenswert ist an dieser Stelle, daß gemäß WHO durch die Staaten ein Lockdown nur dann in Betracht gezogen werden soll, wenn „um Zeit zu gewinnen„. Das aber auch nur dann, wenn mindestens einer der folgenden vier weiteren Punkte zutrifft:
- um umzuorganisieren,
- um sich neu aufzustellen,
- um die eigenen Ressourcen neu auszutarieren, oder
- um medizinisches Personal zu schützen, das erschöpft ist
Letztendlich also bei Unvorhersehbarkeit oder bei Organisationsversagen. Unvorhersehbarkeit kommt aber nicht in Betracht, weil Markus Söder bereits am 28. April 2020 wie folgt vor einer zweiten Welle warnte:
„Eine zweite Welle wird irgendwann kommen. Wann, weiß keiner“
Organisationsversagen kommt eher in Betracht, weil den gesamten Sommer Zeit war, sich vorzubereiten, womit also die Verantwortung für den zweiten Lockdown der Staatsregierung und nicht den angeblich unvorsichtigen Bürgern zuzurechnen wäre. Wie sollen sich denn die Bürger auch gegen die bedauernswerten osteuropäischen LKW-Fahrer oder Erntehelfer, oder nach den Ferien aus der osteuropäischen Heimat an ihre Arbeitsstellen in Deutschland zurückkehrenden Arbeiter, oder auch die Urlauber, die in Osteuropa die niedrigen Preise genossen haben, wehren?
Die Kompetenz diese Einschleppungen durch Grenzkontrollen wirksam zu reduzieren hätte die Bundesregierung gehabt, hat sie aber der Ideologie der „Offenen Grenzen“ folgend nicht umgesetzt.
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Rechtfertigung für den Lockdown unter Berufung auf einen vierseitigen „Schüleraufsatz“ von Vertretern der Leopoldina
Wenn nun aber die Bundesregierung jede noch so absurd wirkende und offenkundig auf Lobbyarbeit interessierter Kreise zurückzuführende Kehrtwende der WHO folgt, stellt sich die Frage, warum die selbe Bundesregierung dann nicht auch der WHO-Empfehlung zu der noch viel einschneidenderen Maßnahme einen Lockdown unter allen Umständen zu verhindern, nicht auch folgt, weil dessen soziale, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten einfach zu hoch sind?
An dieser Stelle schweigt die Bundesregierung jedoch.
Zur (angeblichen) Rechtfertigung taucht dann am 8.12. auf einmal ein viereinhalbseitiger Aufsatz (davon eineinhalb Seiten Bilder) auf, der von zahlreichen Mitgliedern der Leopoldina unterzeichnet ist. Genau einen Tag vor der Generaldebatte im Bundestag. In dieser Generaldebatte am 9.12. bettelte sie den Bundestag an, doch diese Hinweise aus der „Wissenschaft“ Ernst zu nehmen und hat auch gleich die aus ihrer Sicht passenden Maßnahmen dabei: „Harter Lockdown vom 24. Dezember bis zum 10. Januar“
Unwissenschaftlicher Auftritt der „Wissenschaftler“
Der Rat der Wissenschaft sei nach Ansicht von Frau Merkel in diesem Dokument der Leopoldina zu finden. Diese sieben Seiten, haben keinen
- erkennbaren Verantwortlichen für das Gesamtwerk,
- niemand beansprucht Autorenrechte (was im Wissenschaftsbetrieb höchst unüblich ist)
- der Begriff eines „Autor“ kommt nicht einmal vor, sondern nur windelweich „Mitwirkende in der Arbeitsgruppe„, als würde es sich um Komparsen in einem C-Movie handeln würde
- Die Aufgabenstellung der „Arbeitsgruppe“ wird ebensowenig vorgestellt, wie die Beiträge der einzelnen Wissenschaftler zum Ganzen.
Laut Christian Drosten, einem dieser Mitwirkenden, enthält das Papier allerdings keinen Rat, sondern eine „deutliche und letzte Warnung der Wissenschaft“. Wenn die Politik nicht auf diese Warnung höre, dann habe
„sie sich auch nicht mehr für die Wissenschaft entschieden“.
Wissenschaft hat aber die Aufgabe – wie der Name schon sagt – Wissen zu schaffen, als Neues hervorzubringen. Davon ist in jenem Beitrag aber nichts entnehmbar. Der Neuigkeitswert der Inhalte dieses Werks liegt bei ziemlich genau Null. Dafür kann der Leser dem Werk Plattitüden, wie die Folgende entnehmen:
Unwissenschaftlicher Inhalt
Bei genauem Lesen kommt dieser Beitrag jedoch auch von den Inhalten her über einen Aufsatz auf Wikipedia-Niveau oder auf Schüler-Niveau nicht hinaus. Das Werk zitiert auch fast keine Quellen. Und wenn es einmal eine Quelle zitiert, werden hierbei die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens verletzt.
Dies ist jedenfalls auf folgender Grafik aus dem Papier der Leopoldina „Irland vs. Deutschland“ Quelle: picture alliance; der Fall.
Spannend ist nun der Punkt, daß die Leopoldina auch regierungskonforme Wissenschaft zum Thema Klimawandel veröffentlicht. In der Diskussion mit Personen, die als Klimaleugner oder Wissenschaftsfeinde diskreditiert werden, ist hier eines der zentralen Argumente, daß man bei komplexen und vernetzten Systemen keinesfalls aus dem zeitlichen Zusammentreffen von Ereignissen auf einen kausalen Zusammenhang schließen dürfe, denn eines der zentralen Argumente der „Klimaleugner“ und „Wissenschaftsfeinde“ ist ja gerade, daß es keinerlei Beweise dafür gibt, daß man mit Hilfe der Erhöhung oder Verringerung des CO2 das Klima beeinflussen kann. Dieses Argument wehren die Altparteien und die Lepoldina ja gerade mit dem Gegenargument ab, daß Korrelation eben keine Kausalität sei.
Bei den Covid-Zahlen jedoch wird unter Berufung auf den Verlauf der Zahlen in Irland und Deutschland nun gegenteilig argumentiert und behauptet, daß das komplexe System der „Infektionen“, die für die Covid-Zahlen in Irland verantwortlich sein sollen und das komplexe System der „Infektionen“, die für die Covid-Zahlen in Deutschland verantwortlich sein sollen doch kausal zueinander verlaufen zu haben, wenn man in Irland und Deutschland die identischen Maßnahmen ergreifen würde.
Schon diese Behauptung ist vollkommen unwissenschaftlich. Darüber hinaus wirkt sie auch noch boshaft, da verschwiegen wird, daß in Irland Schulen und Kindergärten offen geblieben sind, und diese Reduktion dennoch erreicht wurde, was das Argument der AfD stützt, daß Schulen und Kindergärten zu schließen keinen erkennbaren Beitrag zur Reduktion des Ausbruchsgeschehens hat. Ein seriöser Wissenschaftler hätte dies mindestens in einer Fußnote vermerkt.
So kommt auch die Zeitung die WELT in einer Analyse zu dem Schluß:
Und die WELT fragt ergänzend:
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Unterlassene Äußerungen zur Kultur/Sport/Homeoffice
In der Veröffentlichung wird auf Gruppenaktivitäten im Bereich von Kultur bzw. Sport und das Homeoffice eingegangen. Warum die Gruppenaktivitäten im Bereich Sport für Profifußballer nicht gelten, für Orchester aber schon und warum Personen, die sich in der Arbeit nicht berühren, ins Homeoffice sollen, Profifußballer aber nicht, wird völlig unwissenschaftlich einfach ausgeklammert und erst gar nicht behandelt. Doch bei zwei Themen hat man das Glück, daß auf sie sogar eingegangen wird, nämlich auf Weihnachten und Schulpflicht:
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Unwissenschaftliche Äußerungen zu Weihachten
In dem „wissenschaftlichen“ Werk ist etwa zu lesen:
Aha, demnach ist es also „Wissenschaft“, daß ein Bürger zu Weihnachten, mehr Personen trifft, als während eines anderen ganz normalen Wochentags an dem man arbeitet und am Abend zur Familie zurückkehrt? Es gibt bisher auch keinerlei wissenschaftlichen Untersuchungen darüber, ob sich zu Weihnachten oder zu Neujahr oder zwischen Weihnachten und Neujahr Strich mehr oder weniger Personen begegnen, als an einem normalen Werktag? Aus der eigenen Anschauung der meisten Bürger heraus ist schon eine jede dieser Äußerungen evidenter und blanker Unfug. Oder wissenschaftlich ausgedrückt: Die Grundthesen sind bereits unbelegt und damit unwissenschaftlich. Aus einer unbelegten Grundthese heraus Schlussfolgerungen zu ziehen ist jedenfalls das genaue Gegenteil von Wissenschaft.
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Unwissenschaftliche Äußerungen zur Schulpflicht
In dem „wissenschaftlichen“ Werk ist außerdem zu lesen:
Ohne jegliche Herleitung wird diese Schlussfolgerung einfach so „in den Raum geworfen“, Vermutlich glauben die „Mitwirkenden“, daß so die Anzahl der Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen reduziert werden kann. Dem Werk kann jedoch keine Studie entnommen werden, aus der irgendwelche Fakten zu entnehmen sind. Die damit verbundene Annahme, daß Kinder das Virus identisch verbreiten, wie Erwachsene bleibt eine reine Spekulation. Frau Prof. Dr. Felicitas Thiel, Arbeitsbereich Schulpädagogik/ Schulentwicklungsforschung, Freie Universität Berlin und Prof. Dr. Ralph Hertwig, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin die als einzige Pädagogen unter den „Mitwirkenden“ aufgeführt sind, schweigen hierzu.
Ob man mit einer Aufhebung der Schulpflicht tatsächlich die Zahl der Kontakte unter jungen Menschen reduzieren kann, wird allerdings nicht diskutiert. Vielleicht könnte die Soziologie einen Beitrag dazu leisten, zu sagen, was Kinder und Jugendliche tun, wenn sie nicht in der Schule sind.
Die Leopoldina eine Wiederholungstäterin?
Es ist aber nicht das erste Mal, daß die Leopoldina eine Anschauung der Regierung durch eine „Stellungnahme“ nachträglich wissenschaftlich heilig spricht. So veröffentlichte sie im September 2020 in ihrer Stellungnahme die Aussage:
Das Problem ist nur: Prof Drosten hat zum Mittleren Satz zu den von ihm entwickelten PCR-Tests im Kern das genaue Gegenteil in die Welt gesetzt.
Da es letztendlich auf das Ergebnis ankommt, ist der Satz „Eine Verwechslung von SARSCoV-2-spezifischer RNA mit RNA anderer Viren (auch anderer Coronaviren) ist bei allen verwendeten Tests ausgeschlossen“ mindestens (boshaft?) irreführend, denn Fakt ist offenbar „Aber bei einem Corona-Virus des Menschen wurde der Test dann kreuzreagieren mit einem Corona-Virus des Rindes…. und es würde kreuzreagieren mit einem Corona-Virus des Kamels… “ Da stellt sich dann doch die Frage nach dem wissenschaftlichen Gehalt der Stellungnahmen der Leopoldina.
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn diese Positionen der Leopoldina in die Rechtsprechung migrieren, was gemäß eines Rundschreibens der „Anwälte für Aufklärung“ bereits bei einem ersten Urteil der Fall ist.
„In der Zwischenzeit nehmen die Gerichte für den „Nachweis einer Infektion durch PCR- Test“ nicht mehr nur auf die Aussagen des Robert-Koch-Instituts Bezug. In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts München, in dem es um die Rechtmäßigkeit einer Quarantäne-Anordnung einer gesunden Schülerin ging, verwies das Gericht nun auch auf Ihre hochgeschätzte wissenschaftliche Aussage, die Sie als hochkarätige Mitglieder der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften getätigt haben (vgl. VG München, ablehnender Beschluss vom 4. Dezember 2020 – M 26b S 20.6199: Quarantäneordnung wurde bestätigt, da der PCR- Test auch nach Aussage der Leopoldina eine akute Infektion nachweisen kann).“
Auf diesem weg gelangt dann eine durch die Leopoldina geheiligte politische Spekulation in die Rechtsprechung. Ein Skandal!
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Desaster für die Leopoldina und die „Mitwirkenden“
Unter dem Strich handelt es sich bei dieser Veröffentlichung um eine ebenso nachhaltige Beschädigung für das Ansehen der Leopoldina, wie es zum Zeitpunkt des Aufstiegs der Luxus-Bekleidungsfirma BOSS aus Metzingen der Aufkleber der Firma war, der sich dann bald auf jeder Vorstadt-Rostlaube wiederfand, dessen Fahrer sich wichtiger fühlen wollte, als er ist und sich die BOSS-Kleidung dennoch nicht leisten konnte.
Mit diesem Aufsatz über nur viereinhalb Seiten weitgehend unwissenschaftlichem Inhalt die Freiheit von über 80 Millionen Bürger einzuschränken, ist ein Desaster, mit dem nicht alle einverstanden sind, selbst innerhalb der Leopoldina nicht. So geht das Mitglied der Leopoldina Prof. Dr. Michael Esfeld, selbst „Professeur ordinaire de philosophie des sciences Université de Lausanne“ geht mit diesem im Namen der Leopoldina erschienenen Werk hart ins Gericht:
„Diese Stellungnahme verletzt die Prinzipien wissenschaftlicher und ethischer Redlichkeit“
Das Werk ist zu offenkundig ein unwissenschaftliches Auftragswerk, für das die „Mitwirkenden“ ihren Namen hergegeben haben, womöglich im Vertrauen, es wurde etwas weniger Peinliches dabei herauskommen. Daß das gesamte Werk am Ende lediglich zwei Verweise auf wissenschaftliche Studien enthält, konnten sie im Vorfeld vermutlich nicht wissen. Jetzt aber ist es zu spät und der Ruf der Leopoldina und derer, die ihren Namen für dieses bizarre Werk hergegeben haben, ist es auch.
Franz Bergmüller stellt der Staatsregierung die Fragen, die Andere nicht stellen
Angesichts der Tatsache. daß sich an diesem Werk auch Wissenschaftler aus Bayern beteiligt haben, stellt sich hier ernsthaft die Frage nach der Qualitätssicherung des Wissenschaftsbetriebs in Bayern:
- Beitrag aus Bayern zur 7. Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina vom 08. Dezember 2020 „Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen„
1.1. Aus welchen Gründen beteiligten sich Institutionen, an denen der Freistaat mindestens zum Teil beteiligt ist, an der „7. Ad-hoc-Stellungnahme – 08. Dezember 2020 Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen„?
1.2. Welche Institutionen, an denen der Freistaat mindestens zum Teil beteiligt ist, haben zu der in 1.1 abgefragten Stellungnahme beigetragen?
1.3. Wie verlief der Auswahlprozess der Institutionen, die aus Bayern zu der in 1.1 abgefragten Stellungnahme einen Beitrag geleistet haben?
- Wissenschaftliche Qualität der „7. Ad-hoc-Stellungnahme – 08. Dezember 2020 Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen„
2.1. Entspricht die in 1 abgefragte Stellungnahme den Anforderungen die durch die Staatsregierung an eine wissenschaftliche Veröffentlichung gestellt werden?
2.2. Welche wissenschaftlich belastbaren Inhalte kann die Staatsregierung der in 1 abgefragten Stellungnahme entnehmen (Bitte begründen)?
2.3. Aus welchem Grund gibt es in dieser Studie nur „Mitwirkende“ und keinen „Autoren“, der als „Autor“ auch zu erkennen gibt, Verantwortung für den Inhalt zu übernehmen?
- Wissenschaftliche Qualität der Äußerungen zur Schule
3.1. Macht sich die Staatsregierung die in der in 1 abgefragten Stellungnahme getätigten Äußerungen zum Umgang mit Schule während des „harten Lockdown“ zu eigen (Bitte begründen)?
3.2. Welche Tatsachen/Studienergebnisse sind der Staatsregierung bekannt, die erkennen lassen, daß Kinder in Schulen Covid-19 verbreiten (Bitte hierzu die Anzahl der Ausbrüche in Schulen mit der Anzahl der Folgeinfektionen im November 2020 in jedem der Regierungsbezirke Bayerns angeben)?
3.3. Welche Tatsachen/Studienergebnisse sind der Staatsregierung bekannt, die erkennen lassen, daß Kinder bei Beschulung in Schulen mehr Kontakte haben, als Kinder wenn diese zuhause sind?
- Wissenschaftliche Qualität der Äußerungen zur Weihnachten
4.1. Macht sich die Staatsregierung die in der in 1 abgefragten Stellungnahme getätigten Äußerungen zum Umgang mit Weihnachten während des „harten Lockdown“ zu eigen (Bitte begründen)?
4.2. Welche Tatsachen/Studienergebnisse sind der Staatsregierung bekannt, die erkennen lassen, daß Personen an Weihnachten mehr Kontakt haben, als während der Arbeitswoche?
4.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, daß derart durch die Leopoldina quasi „geheiligte“ aber wissenschaftlich unbelegte Spekulationen und ideologische Vorfestlegungen aus dem Regierungslager, wie sie auch in den Fragen 1 bis 8 dargelegt werden, Eingang in die Rechtsprechung bayerischer Gerichte finden?
- Vorgaben der WHO für einen Lockdown durch den Arzt und Sonderberichterstatter der WHO Nabarro
5.1. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro: „Wir müssen lernen, einen Weg zu finden, mit diesem Virus zu koexistieren, und zwar einen, der nicht in großem Maß mit Leiden und Tod verbunden ist“ (Im Abweichensfall bitte begründen)?
5.2. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro: „Das heißt, wir brauchen einen Mittelweg: Das Virus in Schach halten und gleichzeitig die Wirtschaft und das soziale Leben am Laufen zu halten.“ (Im Abweichensfall bitte begründen)?
5.3. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro: „Wir denken, das ist machbar.“ (Im Abweichensfall bitte begründen)?
- Vorgaben der WHO für einen Lockdown durch den Arzt und Sonderberichterstatter der WHO Nabarro
6.1. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro: „Wir bei der Weltgesundheitsorganisation befürworten Lockdowns nicht als Hauptmittel, um das Virus zu kontrollieren.“ (Im Abweichensfall bitte begründen)?
6.2. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro: „In unseren Augen sind Lockdowns nur dafür gerechtfertigt, um Zeit zu gewinnen “ (Bitte im Abweichensfall begründen)?
6.3. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro, daß die in 6.2. abgefragten einzigen Umstände, die einen Lockdown erlauben neben dem Zeitmoment auch noch eines aus drei Umstandsmomenten aufweisen müssen, nämlich daß die durch einen Lockdown gewonnene Zeit nur dazu da sein darf: „um sich umzuorganisieren.“ (Bitte mit Beispiel und Zahlen genau darlegen bzw. im Abweichensfall bitte begründen)?
- Vorgaben der WHO für einen Lockdown durch den Arzt und Sonderberichterstatter der WHO Nabarro
7.1. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro, daß die in 6.2. abgefragten einzigen Umstände, die einen Lockdown erlauben neben dem Zeitmoment auch noch eines aus drei Umstandsmomenten aufweisen müssen, nämlich daß die durch einen Lockdown gewonnene Zeit nur dazu da sein darf: „sich neu aufzustellen.“ (Bitte mit Beispiel und Zahlen genau darlegen bzw. im Abweichensfall bitte begründen)?
7.2. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro, daß die in 6.2. abgefragten einzigen Umstände, die einen Lockdown erlauben neben dem Zeitmoment auch noch eines aus drei Umstandsmomenten aufweisen müssen, nämlich daß die durch einen Lockdown gewonnene Zeit nur dazu da sein darf: „die eigenen Ressourcen neu auszutarieren.“ (Bitte mit Beispiel und Zahlen genau darlegen bzw. im Abweichensfall bitte begründen)?
7.3. Teilt die Staatsregierung die Position des Covid-19-Sonderberichterstatters Nabarro, daß die in 6.2. abgefragten einzigen Umstände, die einen Lockdown erlauben neben dem Zeitmoment auch noch eines aus drei Umstandsmomenten aufweisen müssen, nämlich daß die durch einen Lockdown gewonnene Zeit nur dazu da sein darf: „medizinisches Personal zu schützen, das erschöpft ist.“ (Bitte mit Beispiel und Zahlen genau darlegen bzw. im Abweichensfall bitte begründen)?
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Dem Unterlassen der Staatsregierung zurechenbarer Anteil an Verantwortung am Lockdowns
8.1. Aus welchen Gründen handelt die Staatsregierung gegen die in 1 bis 7 dargelegten Empfehlungen der WHO?
8.2. So weit sich die Staatsregierung auf „Unvorhersehbarkeit“ einer zweiten Welle beruft, wie steht das in Einklang mit der Äußerung von Ministerpräsident Söder von Ende April 2020 „Eine zweite Welle wird kommen“?
8.3. Welchen Anteil an eigenem Organisationsversagen sieht die Regierung aus dem Umstand heraus, daß sie selbst im April vor einer zweiten Welle warnte, und dann bereits Mitte Dezember den Lockdown durchführen muß?