93. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 29. März 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

29. März 2023 (93. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

.

TOP 1 Befragung Bundesregierung (Bundeskanzer)

„Unser Land braucht mehr Tempo.“ Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hob in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 29. März 2023, auf die Beschleunigung von Verfahren ab. Die Regierung habe sich vorgenommen, das Land zu modernisieren und dafür zu sorgen, dass „Dinge schneller funktionieren als in den letzten Jahrzehnten“. Die notwendigen Entscheidungen seien vorbereitet worden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Energienetze und Energieerzeugungsanlagen voranzubringen und den Klimawandel aufzuhalten. Scholz nannte das Ziel, dass bis 2030 15 Millionen Fahrzeuge elektrisch fahren.

Marc Bernhard (AfD) wollte wissen, was sich für die Öl- und Gasheizungsbesitzer konkret ändere. Der Kanzler unterstrich, dass das Land 2045 klimaneutral sein wolle. Für die Betroffenen gebe es eine unbürokratische Regelung, bei der viele Kombinationen möglich seien.

.

 

TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 29. März 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/6141), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

30 der insgesamt 59 Fragen und damit gut die Hälfte wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit elf Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erfahren, wie die Bundesregierung den Internetausbau im ländlichen Raum voranbringen möchte.

.

ZP 1 Jahrestag des Massakers im Kiewer Vorort Bucha

Ein Jahr nach dem Massaker im Kiewer Vorort Bucha hat sich der Bundestag am Mittwoch, 29.03.2023, parteiübergreifend dafür stark gemacht, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. „Es geht heute und künftig vor allem um eins: Gerechtigkeit für die Opfer und Überlebenden“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grüne), in einer Aktuellen Stunde, die auf Antrag der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung aufgesetzt wurde. Die größte Schwächung des internationalen Völkerstrafrechts sei es, wenn Kriegsverbrechen ungesühnt blieben, sagte Amtsberg.

AfD kritisiert „geopolitische Blindheit“

Jürgen Braun (AfD) kritisierte die Energieabhängigkeit von Russland und die geopolitische Blindheit, in die verschiedene Bundesregierungen unter Kanzlerin Dr. Angela Merkel Deutschland geführt hätten.

Der Atomausstieg 2011 sei der „erste Schritt zum russischen Einfall in die Ukraine“ gewesen. Die heutige Bundesregierung habe aus diesem Fehler nichts gelernt, da sie weiter an der „Ächtung der Kernenergie“ festhalte.

.

TOP 4 Bundeswehreinsatz SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Der Bundestag hat am Mittwoch, 31. März 2023, die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer beschlossen. Für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-geführten Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer (20/5667) votierten in namentlicher Abstimmung 551 Abgeordnete. 106 Parlamentarier stimmten gegen die Vorlage, zwei enthielten sich.

Zur Abstimmung hatten der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/6035) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6036) vorgelegt.

Antrag der Bundesregierung

Der Bundestag hatte das Bundeswehrmandat zuletzt am 18. März 2022 um ein Jahr bis Ende März 2023 verlängert. Deutschland beteiligt sich seit 2016 an der Sicherheitsoperation.

Auftrag ist der Schutz des Mittelmeerraums vor allem durch Überwachung des Seegebiets, durch Erstellung und Austausch von Lagebildern, Bekämpfung des Terrorismus und Verhinderung von Waffenschmuggel. (vom/ahe/29.03.2023)

.

TOP 22 Ausreisepflichten im Asylgesetz:

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. März 2023, zwei Oppositionsanträge zum Asylrecht beraten. Die Vorlagen der Unionsfraktion mit dem Titel „Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen“ (20/6173) und der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten“ (20/6184) überwies das Parlament nach der Aussprache an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der CDU/CSU

In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die „im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angekündigte Rückführungsoffensive umgehend auf den Weg zu bringen“. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die freiwillige Rückkehr durch „ausreichende und zielgerichtet eingesetzte finanzielle Ressourcen sowie durch die Implementierung von einheitlichen Qualitätsstandards bei der Rückkehrberatung“ fördern. Bei der Aushandlung und Umsetzung von bilateralen Rücknahmeabkommen und sonstigen Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbeziehen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die EU-Partner soll sie laut Vorlage unterstützen, „den EU-Visahebel gegenüber den Regierungen unkooperativer Herkunftsstaaten einzusetzen“.

Ferner dringt die Fraktion darauf, dass „pragmatische Lösungen“ für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden. Zudem plädiert sie dafür, Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote konsequent zu ahnden, und möchte sichergestellt haben, „dass insbesondere Verstöße von Straftätern unmittelbar in Abschiebungshaft und unverzügliche Aufenthaltsbeendigung münden“. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die im Rahmen der Großen Koalition gemeinsam beschlossenen gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung bei der Identifizierung aufrechtzuerhalten“ und von der geplanten Identitätsfeststellung mittels Versicherung an Eides statt abzusehen, „da eine Überprüfung der gemachten Angaben unmöglich ist“. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion unter anderem dafür aus, einen besonderen Ausweisungstatbestand für Angehörige krimineller Vereinigungen, insbesondere der organisierten Kriminalität und Clan-Kriminalität, zu schaffen.

Antrag der AfD

„Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/6184). Danach soll die Bundesregierung gegenüber Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Ausländer, die bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger nicht oder nur unzureichend kooperieren, Maßnahmen im Bereich der Visavergabe, der Handelspolitik, des Technologietransfers und der Entwicklungszusammenarbeit „konzertiert“ einsetzen. Auch will die Fraktion die Bürger von dauerhaft unkooperativen Herkunftsstaaten von der Möglichkeit ausgeschlossen sehen, zum Studium oder zwecks Ausbildung beziehungsweise Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Positive Anreize wie eine erleichterte Visavergabe soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge erst dann gewähren, wenn ein Herkunftsstaat zuvor über einen relevanten Zeitraum bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger kooperiert hat.

Mit Blick auf den Irak plädiert die Fraktion dafür, „auf das kürzlich unterbreitete Angebot von dessen Regierungschef einzugehen, einen gemeinsamen Ausschuss zu schaffen, der die freiwillige Rückkehr von ausreisepflichtigen Irakern fördert und organisiert“. Ferner fordert sie die Bundesregierung auf, „speziell im Verhältnis zu Syrien Verhandlungen mit der Regierung aufzunehmen, um eine Rückführung von Straftätern sowie von nur subsidiär Schutzberechtigten, also nicht individueller Verfolgung ausgesetzter Personen, in die befriedeten Gebiete Syriens zu ermöglichen“. Im Verhältnis zur EU und den anderen Mitgliedstaaten soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten durch Zurückweisung an der Grenze oder sofortige Rücküberstellung das sogenannte „Drehtürphänomen“ beenden, „wonach in andere Dublin-Staaten überstellte Asylbewerber kurzfristig wieder nach Deutschland einreisen und hier erneut einen Asylantrag stellen“. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem im Verbund mit den Bundesländern dafür sorgen, dass ausländische Straftäter „ausnahmslos abgeschoben werden – entweder in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat“. (sto/ste/29.03.2023)

.

Antrag AfD ZP2 Souveränität Deutschlands innerhalb der Europäischen Union

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 29. März 2023, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Souveränität Deutschlands innerhalb der Europäischen Union erhalten“ (20/6172) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, die Federführung übernimmt der Europaausschuss.

Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll nach Ansicht der AfD-Fraktion alles unterlassen, „was auf die Umwandlung der EU als einer Gemeinschaft souveräner und gleichberechtigter Nationalstaaten in einen europäischen Bundesstaat zielt“. Der Bundestag sollte zudem stets in der Lage bleiben, seine haushaltspolitische Verantwortung wahrzunehmen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/6172).

In der Begründung der AfD-Fraktion heißt es, die Europäische Union greife seit Jahren immer stärker in die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten ein. „Überregulierungen und Verbote bestimmen den Alltag aller EU-Bürger.“ Die EU sollte sich als Gemeinschaft souveräner Staaten jedoch auf ihre „fundamentalen Werte und Ziele rückbesinnen“. Dabei sei eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung, die Wirtschaftsgemeinschaft und insbesondere den freien Handel sowie die Zollunion zu stabilisieren und zu fördern. Die Idee der „Vereinigten Staaten von Europa“ im Sinne der Schaffung eines europäischen Bundesstaates unter Aufgabe der mitgliedstaatlichen Souveränität würde eine Mehrheit der Bürger in der EU ablehnen, schreibt die Fraktion mit Verweis auf verschiedene Umfragen. (joh/irs/29.03.2023)

.

30. März 2023 (94. Sitzung)

.

TOP 9 Sportbericht der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals über den 15. Sportbericht beraten, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/5900) vorgelegt hat. Nach der Aussprache wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Sportausschuss überwiesen.

Ministerin will Deutschland wieder in Bewegung bringen

Zum Auftakt der Debatte sprach die für den Sport zuständige Ministerin für Inneres und Heimat, Nancy Faeser (SPD). Die vergangenen Jahre mit der Coronakrise und dem Krieg in der Ukraine, der die Energiepreise explodieren ließ, seien für den Sport sehr herausfordernd gewesen. Eingeschränkter Trainingsbetrieb, Schließungen von Sportanlagen, Saisonabbrüche, die Vereine hätten Mitglieder, ehrenamtlich Engagierte und Einnahmen verloren; vor allem Kinder hätten sich zu wenig bewegt, kurzum: Die Krisen hätten Spuren hinterlassen. Um Deutschland wieder in Bewegung zu bringen, solle der Breitensport mit gezielten Hilfen unterstützt werden. Als Beispiel nannte sie die Stärkung des Ehrenamts, Vereinsgutscheine und Einstiegsangebote. Dafür unterstütze der Bund das Programm „Restart Germany – Sport bewegt Deutschland“ mit insgesamt 25 Millionen Euro.

„Wir haben viel zu tun, und wir haben viel vor“, sagte Faeser. Mehr Medaillen bei Olympischen Spielen, mehr Sportgroßereignisse in Deutschland selbst, mehr Schutz und Sicherheit vor jeglicher Form von Diskriminierung im Sport, wozu zum Beispiel ein unabhängiges Zentrum für „Safe Sport“ gehört. Was auch dazu gehöre, sei die Integration aus der Ukraine geflüchteter Athleten. Die Entscheidung des IOC, Russlands Sportler wieder zuzulassen, nannte einen Schlag ins Gesicht aller ukrainischen Athletinnen und Athleten.

Union: Viele Ankündigungen, wenige Taten

Stephan Mayer (CDU/CSU) erinnerte daran, dass es der Sportbericht den Zeitraum 2018 bis 2021 umfasse. Ja – das seien goldene Jahre gewesen: noch nie sei so viel Geld in den Spitzensport investiert worden, noch nie der Aufwuchs im Haushalt so hoch gewesen, und noch nie seien so viele Projekte angestoßen worden wie in dieser Legislaturperiode – als Schwarz-Rot regierte.

Für die Sportpolitik der aktuellen Ampelkoalition aber sehe es „sehr mau“ aus, sagte Mayer: Das Auftreten der Ministerin in Katar bei der Fußball-WM 2022 habe dem Bild Deutschlands im Ausland nicht geholfen; die Ministerin werfe mit vielen neuen Begriffen um sich, aber tatsächlich sei nichts voran gebracht worden; 25 Millionen Euro für das Restart-Programm seien ein Tropfen auf dem heißen Stein – einzelne Bundesländer gäben mehr Geld aus – und niemand wisse was sich hinter dem neuen Modewort Sportfördergesetz und der „unabhängigen Agentur zur Fördermittelvergabe“ verberge.

Grüne: Gleicher Lohn für gleiche Leistung

Sportpolitik sei Gesellschaftspolitik, sagte Tina Winklmann (Bündnis90/Grüne). Die Ampelfraktionen seien dabei, Grundlegendes zu schaffen, um  Athletinnen vor sexueller Gewalt zu schützen, sagte Winklmann, aber das Thema Gleichstellung im Sport müsse noch entschiedener angegangen werden: Es dürfe nicht sein, „dass Frauen weniger Geld, weniger Förderung bekommen, obwohl sie gleiche Leistung bringen“. Sie rufe die Verbände auf, aktiv zu werden: „Gleicher Lohn für gleiche Leistung – das gilt auch im Sport“.

AfD wünscht sich Olympische Spiele in Deutschland

Jörn König (AfD) nannte es ein Verdienst seiner Partei, dass erstmalig überhaupt über den Sportbericht im Bundestag geredet werde. Der Regierung warf er Schlafmützigkeit vor. Der Sport sei jahrzehntelang vernachlässigt worden. Während sich der Kulturetat seit 1992 verfünffacht habe, habe sich der des Sports nur verdreifacht, dabei machten doch eher mehr Menschen Sport als ins Theater gingen.

Die AfD würde es zudem sehr begrüßen, wenn Deutschland sich um Olympische Spiele bewerben würde, sagte König. Deutschland habe seit 1972, den Sommerspielen in München, keine Olympischen Spiele mehr ausgerichtet. Keine der großen Sportnationen und der großen Wirtschaftsnationen sei so lange – inzwischen 50 Jahre -, nicht mehr Ausrichter von Olympischen Spielen gewesen.

.

TOP 7 Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. März 2023, zwei Oppositionsanträge zum Asylrecht beraten. Die Vorlagen der Unionsfraktion mit dem Titel „Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen“ (20/6173) und der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten“ (20/6184) überwies das Parlament nach der Aussprache an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der CDU/CSU

In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die „im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angekündigte Rückführungsoffensive umgehend auf den Weg zu bringen“. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die freiwillige Rückkehr durch „ausreichende und zielgerichtet eingesetzte finanzielle Ressourcen sowie durch die Implementierung von einheitlichen Qualitätsstandards bei der Rückkehrberatung“ fördern. Bei der Aushandlung und Umsetzung von bilateralen Rücknahmeabkommen und sonstigen Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbeziehen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die EU-Partner soll sie laut Vorlage unterstützen, „den EU-Visahebel gegenüber den Regierungen unkooperativer Herkunftsstaaten einzusetzen“.

Ferner dringt die Fraktion darauf, dass „pragmatische Lösungen“ für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden. Zudem plädiert sie dafür, Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote konsequent zu ahnden, und möchte sichergestellt haben, „dass insbesondere Verstöße von Straftätern unmittelbar in Abschiebungshaft und unverzügliche Aufenthaltsbeendigung münden“. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die im Rahmen der Großen Koalition gemeinsam beschlossenen gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung bei der Identifizierung aufrechtzuerhalten“ und von der geplanten Identitätsfeststellung mittels Versicherung an Eides statt abzusehen, „da eine Überprüfung der gemachten Angaben unmöglich ist“. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion unter anderem dafür aus, einen besonderen Ausweisungstatbestand für Angehörige krimineller Vereinigungen, insbesondere der organisierten Kriminalität und Clan-Kriminalität, zu schaffen.

Antrag der AfD

„Die Zeitenwende in der Migrationspolitik mit einer Rückführungsoffensive 2023 einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/6184). Danach soll die Bundesregierung gegenüber Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Ausländer, die bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger nicht oder nur unzureichend kooperieren, Maßnahmen im Bereich der Visavergabe, der Handelspolitik, des Technologietransfers und der Entwicklungszusammenarbeit „konzertiert“ einsetzen. Auch will die Fraktion die Bürger von dauerhaft unkooperativen Herkunftsstaaten von der Möglichkeit ausgeschlossen sehen, zum Studium oder zwecks Ausbildung beziehungsweise Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Positive Anreize wie eine erleichterte Visavergabe soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge erst dann gewähren, wenn ein Herkunftsstaat zuvor über einen relevanten Zeitraum bei der Rücknahme der eigenen Staatsbürger kooperiert hat.

Mit Blick auf den Irak plädiert die Fraktion dafür, „auf das kürzlich unterbreitete Angebot von dessen Regierungschef einzugehen, einen gemeinsamen Ausschuss zu schaffen, der die freiwillige Rückkehr von ausreisepflichtigen Irakern fördert und organisiert“. Ferner fordert sie die Bundesregierung auf, „speziell im Verhältnis zu Syrien Verhandlungen mit der Regierung aufzunehmen, um eine Rückführung von Straftätern sowie von nur subsidiär Schutzberechtigten, also nicht individueller Verfolgung ausgesetzter Personen, in die befriedeten Gebiete Syriens zu ermöglichen“. Im Verhältnis zur EU und den anderen Mitgliedstaaten soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten durch Zurückweisung an der Grenze oder sofortige Rücküberstellung das sogenannte „Drehtürphänomen“ beenden, „wonach in andere Dublin-Staaten überstellte Asylbewerber kurzfristig wieder nach Deutschland einreisen und hier erneut einen Asylantrag stellen“. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem im Verbund mit den Bundesländern dafür sorgen, dass ausländische Straftäter „ausnahmslos abgeschoben werden – entweder in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat“. (sto/ste/29.03.2023)

.

TOP 8 Handlungsfähigkeit und Lösungsfähigkeit der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, für die Fortsetzung des Südsudan-Einsatzes des Bundeswehr gestimmt. In namentlichen Abstimmung haben 626 Abgeordnete für einen Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (Unmiss)“ (20/5668) gestimmt. 53 Parlamentarier haben gegen die Vorlage gestimmt und fünf haben sich enthalten. Der Entscheidung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/6037) und ein Bericht der Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6038) zugrunde.

Antrag der Bundesregierung

Der Bundestag hatte das Mandat der Bundeswehr zuletzt am 18. März 2022 um ein Jahr bis Ende März 2023 verlängert. Der Einsatz basiert laut Antrag der Bundesregierung auf der Resolution 1996 von 2011 und folgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Aufgabe der Mission in Südsudan ist der Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die Mandatsbezeichnung Unmiss steht für „United Nations Mission in the Republic of South Sudan“. (vom/ahe/30.03.2023)

.

TOP 9 Strukturwandel in der Lausitz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sicherheit und Klarheit beim Strukturwandel in der Lausitz“ (20/4417) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, für mehr „Sicherheit und Klarheit beim Strukturwandel in der Lausitz“ zu sorgen. Dazu solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Förderung auf den Zeitraum 2023 bis 2033 vorzieht. Bislang seien für den Strukturwandel in der Kohleregion Förderperioden von 2027 bis 2032 und 2032 bis 2038 geplant. „Die Fördermittel werden künftig in gleichgroßen Jahresscheiben vergeben, damit keine Förderlücken entstehen“, fordert die Fraktion.

Des Weiteren solle ein Unterstützungspaket für die Kommunen in den Kohlerevieren aufgelegt werden, „dass es diesen ermöglicht, ihre Planungskapazitäten durch Personaleinstellungen deutlich zu erhöhen“, schreiben die Abgeordneten. Gefordert wird außerdem, ein Förderinstrument zu entwickeln, mit dem „ökologische und nachhaltige Industriearbeitsplätze in der Region geschaffen beziehungsweise durch Transformation erhalten werden“. Dabei seien vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu fördern.

Weiterhin solle zusammen mit den Ländern ein Konzept für Bürgerbeteiligung vorgelegt und ein Gremium für die Umsetzung der nationalen Wasserstrategie mit dem Schwerpunkt Wassermanagement in den Kohleregionen eingesetzt werden.

SPD: Transformation braucht Zeit

Hannes Walter (SPD) bemerkte, dass die Lausitz mit ihren Kraftwerken dazu beigetragen habe, dass die Menschen in Deutschland im Winter nicht frieren mussten. Er forderte, dass die vorhandenen Kohlekraftwerke weiterlaufen, bis eine klimaneutrale Versorgung gewährleistet werden kann.

„Die Transformation braucht Zeit, ein Strukturbruch wie in den 90er Jahren darf sich nicht wiederholen“, sagte Walter. Es sei zudem niemandem zu vermitteln, wenn Deutschland aus der Kohle aussteige, bei Bedarf dann aber Kohlestrom aus Tschechien importieren müsse.

Union kritisiert „Klimapolitik ohne Kompass“

Knut Abraham (CDU/CSU) warf der Ampel vor, einen „Basar an Ausstiegsdaten zu veranstalten“ und eine „ideologiegetriebene, freihändige Klimapolitik ohne Kompass“ zu machen. Der Kohleausstieg werde völlig losgelöst vom Grad der Energieversorgung diskutiert. In der Lausitz sei bereits überall die Aufbruchsstimmung zu spüren, doch der massive Fachkräftemangel drohe den Wandel auszubremsen, sagte der Unionspolitiker.

In Richtung der Ampel sagte Abraham: „Hören Sie auf Ihre Abgeordneten wie Hannes Walter, wir brauchen keinen Ausstieg vor 2028.“ Wandel brauche Zeit und Vertrauen, sonst werde aus dem Wandel ein Bruch, schloss Abraham.

„Wenn ich auf die Lausitz schaue, sehe ich Transformation“

Michael KellnerParlamentarischer Staatssekretär (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich „hoffnungsfroh“, dass die Arbeitsplätze erhalten werden können. „Wenn ich auf die Lausitz schaue, sehe ich Transformation“, sagte Kellner im Plenum. Grünen Wasserstoff herzustellen, mit dem dann grüner Stahl hergestellt werden kann, „das ist gelebter Klima- und Wohlstandsschutz.“

Man habe heute beim Wandel alle Chancen. „Deshalb sollten wir nicht Luftschlösser über alten Kühltürmen bauen, sondern in die Zukunft blicken“, so Kellner. Wenn der Kohleausstieg früher gelänge, dann sei es richtig, dass die Mittel dafür vorgezogen und flexibilisiert würden.

AfD wirft Linken „Staatsdirigismus“ vor

Enrico Komning (AfD) stimmte der Linkenabgeordneten Lay zu, dass seit eineinhalb Jahren nichts passiert sei in der Lausitz. Die Linke werfe der Bundesregierung zurecht vor, dass sie mit ihrem schwankenden Kurs die Planungssicherheit der Kommunen zerstöre. „Es kommt aber von der Linken kein Wort darüber, dass die Beschleunigung des Kohlausstiegs zurückgenommen werden muss“, so Komning. Stattdessen die „typischen Vorschläge aus der linken Mottenkiste – das ist Staatsdirigismus pur.“

Der Bundesregierung warf der AfD-Abgeordnete vor, dass sie entgegen ihrer Behauptungen überhaupt kein Interesse daran habe, dass „irgendeine Region blüht“.

.

ZP 3 Handlungsfähigkeit und Lösungsfähigkeit der Bundesregierung

Unter dem Titel „Handlungsfähigkeit und Lösungsfähigkeit der Bundesregierung“ haben sich auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion am Donnerstag, 30. März 2023, Rednerinnen und Redner von Koalition und Opposition einen Schlagabtausch über die Qualität der Arbeit der Koalition geliefert. Hintergrund waren die Beschlüsse des Koalitionsausschusses am vergangenen Dienstag.

Union übt scharfe Kritik an Ampel-Regierung

Für die CDU/CSU-Fraktion kritisierte Mario Czaja die Ampel-Regierung deutlich. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als „großes Werkstück“ angekündigten Beschlüsse seien „allerhöchstens Stückwerk“ und verrieten „eine ganze Menge über den Zustand dieser Bundesregierung“. Diese sei als Fortschrittskoalition angetreten, befinde sich nun aber in einer „On-Off-Beziehung“ – man halte es nicht miteinander aus, komme aber irgendwie nicht voneinander los, frotzelte der Abgeordnete.

Die Beschlüsse seinen nicht mal mehr „dünne Absichtserklärungen“, zudem fehlten Themen wie die Kindergrundsicherung und der Haushalt. „Die Union kann es deutlich besser als Sie“, schloss Czaja.

SPD lobt Koalition als handlungsfähig

Für die SPD-Fraktion wies Dr. Matthias Miersch die Kritik zurück. Wie auch andere Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen lobte der Sozialdemokrat die Koalition als handlungsfähig und verwies auf die Beschlüsse der vergangenen eineinhalb Jahre. Hätte die vorherige Große Koalition so viel Handlungsfähigkeit wie die Ampel in einem Jahr bewiesen, „hätten wir ganz andere, nämlich viel geringere Probleme“, sagte Miersch.

Mit Bezug auf die von der Koalition geplante Anpassung des Klimaschutzgesetzes betonte der Abgeordnete, dass sich an dessen Zielen und Pfaden nichts verändern werde.

AfD fordert „Politik im Interesse Deutschlands“

Für die AfD-Fraktion kritisierte der Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla die Ampel-Koalition umfassend. Unter anderem führe die von der Koalition angestrebte „Transformation“ in die „Deindustrialisierung und postmoderne Beliebigkeit“. Chrupalla forderte mehr Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen und kritisierte, dass sich Leistung eigentlich nicht mehr lohne.

Die von der Koalition geplante Erhöhung der Lkw-Maut würde direkt an die Endverbraucher weitergegeben werden und somit die Inflation erhöhen, prognostizierte der Abgeordnete. „Machen Sie endlich Politik im Interesse Deutschlands und unserer Bürger“, schloss Chrupalla.

.

TOP 11 Inflationszuschuss im Rettungs- und Gesundheitswesen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden“ (20/5809) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss.

Antrag der CDU/CSU

Angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise fordert die CDU/CSU-Fraktion einen Zuschuss von mindestens 500 Euro für Mitarbeiter im Rettungs- und Gesundheitswesen, die nicht vom Coronabonus profitiert haben. Die Bundesregierung müsse eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten vermeiden, die im Zuge der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen eine besondere Leistung erbracht hätten und weiterhin erbringen. Zudem solle anerkannt werden, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Rettungswesen von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen seien.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll dem Antrag zufolge ein Zuschuss von mindestens 500 Euro für Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte in der Notfallmedizin, Beschäftigte im Rettungsdienst, in Ambulanzen, Herzkatheterlaboren, in den diagnostischen Abteilungen, für das Pflegepersonal in Dialysezentren, Beschäftigte im klinischen Reinigungswesen, Pflegehilfskräfte, für Auszubildende in Pflegefach-, Pflegehelfer- und Gesundheitsberufen aller Lehrjahre sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, in denen weniger als die von der Bundesregierung geforderten Beatmungsfälle behandelt wurden, auf den Weg gebracht werden. Der Zuschuss solle für Beschäftigte im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Somatik und Psychosomatik gewährt werden, heißt es weiter. (vom/pk/30.03.2023)

.

TOP 12 Inflationszuschuss im Rettungs- und Gesundheitswesen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals über Anträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/5990) und der AfD (20/6005) zur Wahl des Europäischen Parlaments beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten beide Anträge zur weiteren Beratung in den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.

Antrag der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/5990) auf, bei den Verhandlungen in Brüssel eine legislative Entschließung des Europaparlaments zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europaparlaments sowie zur Aufhebung des Ratsbeschlusses 76/787/EGKS, EWG, Euratom und des „diesem Beschluss beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments“ zu unterstützen.

Auch wenn die Fraktionen in Einzelfragen noch politischen und juristischen Klärungsbedarf sähen, etwa bei der grundsätzlich vorgesehenen Geschlechterparität oder bei der Ausgestaltung eines gemeinsamen europäischen Wahltages, würden sie die Vorschläge des Parlaments vom 3. Mai 2022 grundsätzlich begrüßen, schreiben die Abgeordneten.

Positiv sei, dass viele Neuerungen die EU-weite Dimension der Wahl zum Europäischen Parlament deutlich stärken würden, „insbesondere die Schaffung eines unionsweiten Wahlkreises, in dem an der Spitze der Listen Kandidaten jeder politischen Gruppierung für das Amt der/des EU-Kommissionspräsidentin/en stehen“.

„Weitreichende Neuerung der rechtlichen Grundlagen“

Die Initiative des Europäischen Parlaments beinhalte eine weitreichende Neuerung der rechtlichen Grundlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament, betonen die Abgeordneten. Sie bedeute „eine vollständige Ablösung des aus dem Jahr 1976 stammenden und zuletzt 2002 geänderten Direktwahlaktes durch eine Verordnung“. Die Implikationen dieses beabsichtigten Wechsels der Rechtsaktform seien im weiteren Verfahren zu prüfen.

Die Koalitionsfraktionen machen mit dem Antrag von der Möglichkeit einer Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gebrauch.

Antrag der AfD

Auch der Antrag der AfD-Fraktion (20/6005) bezieht sich auf die legislative Entschließung und den Verordnungsvorschlag des Europaparlaments (Ratsdokument 9333/22). Die Fraktion sieht die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente durch den Verordnungsvorschlag verletzt und fordert die Bundesregierung daher auf, dies „gegenüber dem verbliebenen Präsidium des Europäischen Parlaments zu thematisieren“. Außerdem solle sie dem Bundestag schildern, welche Auswirkungen sie durch die „wiederholte Missachtung der nationalen Parlamente“ erwartet.

In der Anlage zur legislativen Entschließung habe das Europäische Parlament den Verordnungsvorschlag bekanntgemacht, der den bisherigen rechtlichen Rahmen „durch qualitativ neue, weitgreifende Regelungen zu ersetzen sucht“, schreiben die Abgeordneten. Gleichzeitig habe das Europaparlament offenbar versucht, den nationalen Parlamenten ihre Mitwirkungsrechte in der Causa vorzuenthalten, indem es mit Blick auf die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes beziehungsweise der Subsidiaritätsfrist „Verwirrung gestreut hat“.

Der Verordnungsvorschlag tangiere zahlreiche wesentliche Belange der Mitgliedstaaten, daher dürften die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entsprechend gelten, betont die AfD-Fraktion. Die Verfahrensweise des Europäischen Parlaments sei „inakzeptabel“. Sie zeuge von einem verzerrten Verständnis des Integrationsprozesses und der Rolle der nationalen Parlamente. (vom/joh/30.03.2023)

.

TOP 13 Solarenergieförderung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sonnenpaket für Deutschland: Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung“ (20/6176) beraten. Die Vorlage wird im Ausschuss für Klimaschutz und Energie federführend weiterberaten.

Antrag der Unionsfraktion

Die Abgeordneten von CDU und CSU fordern unter anderem die Zertifizierungspflichten befristet auszusetzen und die Verschärfungen der Normen durch Netzbetreiber zu unterbinden. Ein geringerer bürokratischer Aufwand, heißt es zur Begründung, steigere die Akzeptanz der Bevölkerung und beschleunige so die Energiewende. Zudem solle das Anmeldeverfahren für neue Photovoltaikanlagen vereinfacht und erheblich vergünstigte KfW-Darlehen für die Anschaffung von Photovoltaikanlangen in Kombination mit Speichern eingeführt werden. Bei erneuerbaren Energien wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Infrastrukturprojekten der Energiewende solle auf Ausgleichsflächen verzichtet und die Nutzung von Seitenstreifen für PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten vor, die regulatorischen Hürden für Mieterstrommodelle weiter abzubauen, so dass die im EEG beschriebenen Verfahren, welche zum Ausgleich der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch gedacht war, durch realitätsnahe Lösungen ersetzt werden. Wünschenswert seien darüber hinaus deutlich verbesserte gesetzliche Grundlagen für Bürgerenergiegesellschaften. So sollten Minderheits-Beteiligungen kommunaler Unternehmen an Bürgerenergie-Gesellschaften zugelassen werden. Auch eine Reduzierung der Mindestabstände von PV-Anlagen halte man für geboten, heißt es.

Dringend sei dem Personal- und Fachkräftemangel mit effektiven Initiativen entgegenzuwirken, stellt die Unionsfraktion fest. Der Fachkräftemangel sei ein Kernproblem, das einen stärkeren Zubau von PV-Anlagen stocken lasse: „Hier gilt es, insbesondere verfügbare Potenziale im Inland zu heben.“ So brauche es neben einer gezielten Förderung von Forschung und Entwicklung – auch durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen – den Ausbau der Infrastruktur und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine Fachkräfte-Offensive und Versorgungssicherheit sowie wettbewerbsfähige Energiepreise mit Blick auf den hohen Strombedarf der Solarindustrie. (ste/30.03.2023)

.

TOP 16 Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, die Ratifizierung der Änderungen am Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5651), mit dem die von der Versammlung der IMO am 8. Dezember 2021 vorgenommenen Änderungen am Übereinkommen umgesetzt werden sollen, stimmten alle Fraktionen außer die AfD. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen zwei Drittel der 175 IMO-Mitgliedstaaten zustimmen. Der Abstimmung im Bundestag lagen eine Empfehlung und ein Bericht des Verkehrsausschusses zugrunde (20/6159).

Änderung des IMO-Übereinkommens

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 ist die IMO zuständig für die Annahme von internationalen Seeschifffahrts-Regelungen und Normen über maritime Sicherheit, die Leistungsfähigkeit der Seeschifffahrt und den Schutz, die Verhütung und die Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe.

Durch die Änderungen des IMO-Übereinkommens soll unter anderem der Rat der Organisation von derzeit 40 auf 52 Mitglieder erhöht und die bisherige zweijährige Amtszeit der Ratsmitglieder auf vier Jahre verlängert werden. Als Exekutiv- und politisches Steuerungsorgan der Organisation ist der Rat für die Erstellung von Empfehlungen in Bezug auf maritime Sicherheit und Umweltverschmutzungsprävention zuständig. (aw/irs/29.03.2023)

.

Antrag AfD TOP 17  Verwendung von Pflanzen­schutzmitteln

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, zwei Oppositionsanträge zur Verwendung von Pflanzenschutzmittel abgelehnt. Die Vorlage der Unionsfraktion zu einem EU-Verordnungsvorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (20/3487) wies das Parlament gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD zurück. Gegen einen Antrag der AfD mit dem Titel „Pflanzenschutz sichert Ernten – Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen gewährleisten und gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz erhalten“ (20/3539) stimmten alle übrigen Fraktionen. Zu beiden Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vor (20/588420/4143).

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Der Antrag der Unionsfraktion (20/3487) zielte darauf ab, eine Stellungnahme des Bundestages zu den Verhandlungen über den EU-Verordnungsvorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der EU-Verordnung 2021/2115 zu beschließen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, in Brüssel dafür einzutreten, dass die Belastung der Umwelt durch einen umfassenden Ansatz aus Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz, Digitaliserung und anderen Bereichen minimiert wird. Auch sollte sich die Regierung gegen ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in landschaftlichen Schutzgebieten und Natura-2000-Gebieten einsetzen.

Dafür sollte sich die Regierung für bessere Förderung und schnellere Genehmigungsverfahren von risikoärmeren Optionen stark machen und dafür sorgen, dass die Entscheidung über mögliche weitere Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten getroffen wird. Auch müsste sichergestellt werden, dass die nationalen Reduktionsziele zu einem europaweit einheitlichen Ergebnis führen und jeder Mitgliedstaat den gleichen Wert der gewichteten Intensität von Verwendung und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel erreicht, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft zu verhindern. Vorrangig sei, die Ernährung sicherzustellen.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag, die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln auf EU-Ebene zu harmonisieren. Sie verlangte von der Bundesregierung, sich für eine gemeinsame europäische Pflanzenschutzstrategie zur Ertrags- und Ernährungssicherung einzusetzen. Zur Begründung hieß es, dass Pflanzenschutzmittel angewendet würden, um Pflanzen zu schützen und Ernten zu sichern.

Seit 1987 sei der sogenannte integrierte Pflanzenschutz als Leitbild des modernen Pflanzenschutzes im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert und gehöre zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, so die Fraktion. Immer häufiger würden jedoch viele Pflanzenschutzmittelzulassungen in Deutschland an neue nationale Auflagen geknüpft, was einem harmonisierten Binnenmarkt für Pflanzenschutzmittel zuwiderlaufe. (vom/nki/30.03.2023)

.

TOP 18 Meeres­verschmutzung, CO2-Speicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Unionsfraktion „zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972“ (20/6177) beraten. Nach der Aussprache überwies das Parlament die Initiative gemeinsam mit einem CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten“ (20/6178) in die Ausschüsse. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Union

Die CDU/CSU-Fraktion will die in Deutschland bislang verbotene Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund ermöglichen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Nach dem Willen der Union sollen die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf  (20/6177) soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.

Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten.

.

TOP 26c Arbeitsbedingungen von Saisonbeschäftigten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Nicht nur in der Landwirtschaft – Ausbeutung von Saisonbeschäftigten verhindern“ (20/6187) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der Fraktion Die Linke

Bessere Arbeitsbedingungen für Saisonbeschäftigte fordert die Fraktion Die Linke. So sollen nach Vorstellung der Fraktion ausländische Saisonarbeitskräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Außerdem sollen Arbeitsverträge künftig in die jeweilige Muttersprache übersetzt und Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, bessere Unterkünfte bereitzustellen und die Arbeitszeit „tagesaktuell, elektronisch und manipulationssicher“ zu erfassen.

Ausländische Saisonbeschäftigte spielen laut Fraktion besonders in der Landwirtschaft eine zentrale Rolle. Wegen ihrer oftmals fehlenden Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem und geltende Arbeitsstandards bestünde für sie ein erhöhtes Ausbeutungsrisiko. Durch das Konstrukt der versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung hätten viele ausländische Saisonkräfte in Deutschland keine Rentenansprüche, obwohl sie jährlich für mehrere Monate in der Bundesrepublik arbeiten würden, schreiben die Abgeordneten. (des/30.03.2023)

.

Anrag AfD ZP 4 bessere Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität“ (20/6194) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Gesetzentwurf der AfD

Nach mehreren Fällen von Kindergewalt fordert die AfD-Fraktion eine Verschärfung des Strafrechts. Das Problem der Kinderdelinquenz sei durch den aktuellen Fall der 12-jährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, heißt es in dem Gesetzentwurf der Fraktion. Laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) seien 2021 insgesamt 223.614 Straftäter jünger als 18 Jahre alt gewesen. Die Zahl der Täter bis 14 Jahre sei um 9,7 Prozent auf 68.700 gestiegen. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) seit schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Die Frage, ob eine Person im Einzelfall doch schuldfähig sein könnte, werde im deutschen Recht nicht gestellt.

Die Abgeordneten fordern in dem Gesetzentwurf, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken. Gleichzeitig solle der Staatsanwaltschaft das Recht eingeräumt werden, beim Familiengericht die Unterbringung eines Kindes zu beantragen. Dadurch könne künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden. Auch solle eine vorläufige Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei zu diesem Zweck ermöglicht werden. (pk/30.03.2023)

.

31. März 2023 (95. Sitzung)

TOP 14 Strompreisbremsegesetz u. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 31. März 2023, eine Änderung der Energiepreisbremsen (20/5994) beschlossen. Den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU an. Linke und AfD votierten gegen die Vorlage. Zur Abstimmung im Parlament hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (20/6217).

Einen von der Unionsfraktion eingebrachten Änderungsantrag (20/6220) zu der Gesetzesinitiative hatten die Abgeordneten zuvor mit 391 Nein-Stimmen bei 181 Ja-Stimmen und 64 Enthaltungen zurückgewiesen. Auch ein ebenfalls namentlich abgestimmter Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/6219) erhielt keine Mehrheit: 398 Abgeordnete votierten gegen die Vorlage, 247 dafür, zwei Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die am 24. Dezember 2022 in Kraft getretenen Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) und zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) sehen eine Prüfbehörde vor, der verschiedene Aufgaben im Rahmen des Gesetzesvollzugs obliegen. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben.

Angesichts der umfangreichen und komplexen Aufgaben, die die Prüfbehörde im Rahmen des Gesetzesvollzugs übernehmen soll, planen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf den Kreis der für die Aufgabenwahrnehmung infrage kommenden Personen oder Institutionen um juristische Personen des Privatrechts zu erweitern. Hierdurch könne stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden, was, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, für den sehr zeitkritischen Vollzug des StromPBG und des EWPBG sachgerecht und erforderlich erscheine.

Damit trage der Entwurf zur Erreichung von Ziel 16 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zu Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ bei, heißt es im Gesetzentwurf.

Paragraf 48a StromPBG

Konkret soll mit der Einführung eines Paragrafen 48a StromPBG der bestehenden Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der Prüfbehörde in Paragraf 48 Absatz 1 Nummer 1 StromPBG eine Rechtsgrundlage hinzugefügt werden, um juristische Personen des Privatrechts zu beleihen, sodass auch sie bei Bedarf die Aufgaben der Prüfbehörde nach dem StromPBG und dem EWPBG wahrnehmen können. Zugleich sollen die Begriffsbestimmungen der Prüfbehörde im StromPBG und im EWPBG entsprechend angepasst werden.

Darüber hinaus sollen die Erklärungsfristen gegenüber der Prüfbehörde nach den Paragrafen 37 Absatz 2, 37a Absatz 6 StromPBG sowie nach den Paragrafen 29 Absatz 2, 29a Absatz 6 EWPBG verlängert und einander angepasst werden. Zuletzt wird in Anlage 5 Nummer 1.2 vorgesehen, dass ab dem 15. Februar 2023 auch äquivalente Absicherungsgeschäfte, die in ihrer Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der Energiebörse European Energy Exchange AG in Leipzig (EEX) entsprechen, nach den Bestimmungen der Anlage 5 gemeldet werden dürfen. (mis/irs/31.03.2023)

.

TOP 21 Nationale Sicherheitsstrategie

Über die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP niedergelegte Absicht, eine Nationale Sicherheitsstrategie vorzulegen, hat der Bundestag am Freitag, 31. März 2023, debattiert. Anlass war ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie“ (20/6182), der nach der ersten Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde.

CDU/CSU an Regierung: Raufen Sie sich zusammen!

Die CDU/CSU-Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag auf die Koalitionsvereinbarung von Ende 2021, in der es heißt: „Wir werden im ersten Jahr der neuen Bundesregierung eine umfassende Nationale Sicherheitsstrategie vorlegen.“ Sie fordert die Bundesregierung auf, diese Strategie nun schnell vorzulegen. Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) kritisierte, das Verfahren zu deren Erarbeitung sei „völlig verkorkst“ und von Ressort-Egoismus bestimmt. Damit spielte er insbesondere darauf an, dass sich die Koalition nach Differenzen, ob ein neu zu schaffender Nationaler Sicherheitsrat beim Kanzleramt oder beim Auswärtigen Amt angesiedelt werden sollte, entschieden hat, auf ein solches Gremium zu verzichten.

Wadephul nannte es angesichts der aktuellen Lage „sicherheits- und außenpolitisch verheerend für dieses Land“, dass es noch immer keine Nationale Sicherheitsstrategie gibt. Das heiße auch: „keine Afrika-Strategie, keine China-Strategie, keine neue Konzeption der Bundeswehr, kein neues Fähigkeitsprofil“. Eindringlich appellierte er mit Blick auf die Regierungsbank: „Raufen Sie sich zusammen!“

SPD: Vorlage in wenigen Wochen

SPD-Abgeordnete begründeten die Verzögerung damit, dass mit dem „Überfall Putins auf die Ukraine“, wie Rebecca Schamber sagte, „in vielen Bereichen neue Realitäten entstanden“ seien. Auf diese aber hätten Regierung und Parlament schnell reagiert. Jeden Tag träfen sie sicherheitspolitische Entscheidungen.

Dr. Nils Schmid (SPD) gab bekannt, dass sich die Nationale Sicherheitsstrategie in der Ressortabstimmung befinde und „in wenigen Wochen“ vorgelegt werde. Dann werde sie auch umgehend im Bundestag beraten.

AfD: Haben mehrfach Nationalen Sicherheitsrat gefordert

Nach Ansicht von Joachim Wundrak (AfD) war es ein „großer Fehler“, die Federführung zur Erarbeitung der Nationalen Sicherheitsstrategie ins Auswärtige Amt zu geben. Sie hätte ins Kanzleramt gehört, befand Wundrak. Die AfD habe bereits in ihrem Wahlprogramm 2017 eine Nationale Sicherheitsstrategie gefordert.

Anträge der Fraktion, einen Nationalen Sicherheitsrat mit einem Nationalen Sicherheitsberater an der Spitze einzurichten, hätten die anderen Fraktionen mehrfach abgelehnt, führte Wundrak aus. Ohne ein solches Gremium aber werde auch eine Nationale Sicherheitsstrategie „lediglich ein weiteres Stück Papier bleiben“.

.

TOP 20 75 Jahre European Recovery Plan (Marshall Plan)

Der Bundestag hat aus Anlass des 75. Jahrestages des Marshall-Plans für Westeuropa die bedeutende Leistung der USA für den Wiederaufbau des Kontinents gewürdigt. Zugleich setzt sich eine Mehrheit der Abgeordneten dafür ein, die Ukraine mit einem vergleichbaren Plan heute auf ihrem Weg zu einem demokratischen und rechtsstaatlichen Mitglied der Europäischen Union zu unterstützen. Einen entsprechenden Antrag (20/6192) der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen diese am Freitag, 31. März 2023, mit ihrer Koalitionsmehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Die Unionsfraktion, die sich mit einem eigenen Antrag (20/6180) für das gleiche Anliegen stark machte und darüber hinaus für das Ziel einer Freihandelszone zwischen den USA und der EU, scheiterte an der Ablehnung aller anderen Fraktion. Das 1947 vom damaligen US-Außenminister George C. Marshall präsentierte und am 3. April 1948 vom US-Kongress verabschiedete European Recovery Program war ein amerikanisches Wiederaufbauprogramm für Europa nach dem Zweiten Weltkrieg.

AfD: Interessen aller Kriegsparteien berücksichtigen

Enrico Komning (AfD) warf den Ampelfraktionen und der Union vor, das Jubiläum zu missbrauchen, um mit einem Bogenschlag zur Unterstützung der Ukraine eine Kriegsdebatte anzuheizen.

„Sie pervertieren damit die Grundidee des Marshallplans, der auf Aussöhnung mit dem Kriegsgegner und nicht auf Eskalation gerichtet war.“ Die Lehre des Versailler Vertrags sei, dass ein dauerhafter Frieden die Interessen aller Kriegsparteien berücksichtigen müsse.

.

Antrag AfD TOP 23 Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag hat am Freitag, 31. März 2023, erstmals über einen Entwurf für ein 20. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (20/6189) sowie über einen Antrag mit dem Titel „Beschaffung neuer Brennelemente für die noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke – Sicherstellung des Betriebs der Kernkraftwerke im Winter 2023/2024“ (20/6190) beraten. Beide Vorlagen hatte die AfD-Fraktion vorgelegt. Sie wurden nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion stemmt sich gegen den Atomausstieg. Mit einem Gesetzentwurf (20/6189) zur Änderung des Atomgesetzes will sie die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der drei letzten noch laufenden Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland schaffen. Auch die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen sollen nach dem Willen der AfD wieder reaktiviert werden. Konkret sieht der Entwurf eine „entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage“ von zehn Jahren für alle AKW vor. Die aktuell noch aktiven Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollten ursprünglich am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise hatte der Bundestag im November beschlossen, die Laufzeiten der drei AKW im Streckbetrieb befristet bis längstens 15. April 2023 zu verlängern.

Dass die Bundesregierung darüber hinaus auf den Weiterbetrieb der AKW verzichten wolle, sei, so die AfD-Fraktion, „nicht zielführend“. Die Maßnahmen begründeten zudem „zusätzliche Gefahr“, heißt es im Gesetzentwurf. Noch immer sei die Erdgasversorgung angespannt. In einer solchen Situation müssten „alle zur Verfügung stehenden Energiequellen“ genutzt werden, um eine „gefährliche Mangelsituation in der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden“. Einwände der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb weist die Fraktion zurück: Sowohl Personal als auch Brennstoff könne bereitgestellt werden. Technisch und organisatorisch seien längere Laufzeiten also möglich.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will den Betrieb der drei noch aktiven Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland über den kommenden Winter verlängern. In einem Antrag (20/6190) fordert sie die Bundesregierung auf, zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung gemeinsam mit den Ländern eine Betriebsverlängerung für die AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 über den Winter 2023 / 2024 vorzubereiten. Die Betreiber bräuchten sofortig eindeutige und verbindliche Zusagen Zusage, um „vorsorglich“ Brennstoff zu beschaffen sowie Personal und Technik „mit Gewährleistung des Bundes“ bereitzustellen, heißt es in einem Antrag.

Gefordert wird neben einer Änderung des Atomgesetzes auch, die Betreiber bei der Beschaffung von Brennelementen finanziell und organisatorisch zu unterstützen, um die rechtzeitige Belieferung mit Brennstoff zu ermöglichen. Der Bundestag hat im November beschlossen, den eigentlich zum 31. Dezember 2022 geplanten Atomausstieg wegen der Energiekrise zu verschieben und die drei verbliebenen AKW im Streckbetrieb bis zum 15. April 2023 weiterlaufen zu lassen. (sas/vom/31.03.2023)

.

TOP 3

Die Abgeordneten haben am Freitag, 29. März 2023, über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation „Eunavor med Irini“ im Mittelmeer beraten. Ein entsprechender Antrag der Bundesregierung (20/6117) wurde anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss.

Antrag der Bundesregierung

Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung im Mittelmeer um ein weiteres Jahr verlängern. Die von der EU in der Mission wieder vorgesehene Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine soll aber weiterhin nicht Teil des deutschen Mandats sein. Die Operation zielt darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen (VN) gegen Libyen durchzusetzen und einen Beitrag zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten zu leisten. Die Bundeswehr soll Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden auf 17 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung betont, dass Eunavor Med Irini der einzige Akteur sei, der das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen auf hoher See umsetze und somit einen wichtigen Beitrag zum VN-geführten Friedensprozess und der Stabilisierung des Landes leiste. Trotz des internationalen diplomatischen Engagements gebe es fortwährend Verstöße gegen das Waffenembargo gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an die ost- und westlibyschen Akteure. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung befänden sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land. „Ihr vollständiger Abzug sowie ein geregelter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen, teilweise auch ihre Überführung in reguläre Sicherheitsstrukturen, stehen noch aus.“ Um eine langfristige politische Stabilisierung Libyens zu ermöglichen und die Friedensperspektive des Landes zu stärken, gelte es, den VN-geführten Friedensprozess weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch zu unterstützen. (ahe/31.03.2023)

.

Antrag AfD TOP 25 Europäische und deutsche Datenwirtschaft

Der Bundestag hat am Freitag, 31. März 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Data Act – Für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft“ (20/6181) beraten. Im Anschluss überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Data Act – Zur Modernisierung der deutschen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft“ (20/6191) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales.

Antrag der CDU/CSU

Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion. In ihrem Antrag (20/6181) fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act „eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft“ ermöglicht werde. Diese solle die Datenverfügbarkeit und Datennutzung rechtssicher steigern. Auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Datenstrategie der Bundesregierung von 2021 mit über 240 Maßnahmen müsse weiter vorangetrieben werden, schreiben die Abgeordneten.

Um die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken, solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern, insbesondere im Cloud-Bereich verringert werde. Das Parlament solle ab sofort umfassend und regelmäßig zum Stand der Verhandlungen informiert werden, heißt es weiter.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion möchte eine Reihe von Präzisierungen in einzelnen Artikeln des Verordnungsvorschlags für den Data Act. So soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen über das geplante Datengesetz im Europäischen Rat darauf hinweisen, dass „bei nicht näher definierten öffentlichen Notlagen Daten missbräuchlich erlangt werden können“, schreibt sie in ihrem Antrag (20/6191).

Auf das im Koalitionsvertrag angekündigte Datengesetz solle zudem verzichtet werden: Die Ausarbeitung eines solchen nationalen Gesetzes binde „nur unnötig Ressourcen“ und trage nichts zur Modernisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft bei, schreiben die Abgeordneten. Im Hinblick auf die ePrivacy-Verordnung fordert die Fraktion, dass Verbraucherinteressen hinsichtlich eines „handhabbaren Datenschutzes“ Vorrang vor den Interessen der digitalen Werbewirtschaft haben sollen. (lbr/31.03.2023)

.

ZP 6 Aktuelle Stunde: Maßnahmen gegen die hohen Lebensmittelpreise

Die Linksfraktion hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf null Prozent und eine Kontrolle von Preisen verlangt. In einer von der Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am Freitag, 31. März 2023, mit dem Titel „Preisexplosion im Supermarkt – Maßnahmen gegen die anhaltend hohen Lebensmittelpreise“ verwies Ina Latendorf (Die Linke) darauf, dass die Lebensmittelpreise mit über 20 Prozent im Jahresvergleich viel stärker gestiegen seien als die Preise in anderen Bereichen.

Fast 14 Millionen Menschen, darunter 2,8 Millionen Kinder, seien von Armut betroffen. „Das ist unwürdig und ein Skandal“, so Latendorf. Der Krieg in der Ukraine sei ein Grund, aber nicht die einzige Ursache. Die massiven Preissteigerungen hätten bereits im dritten Quartal 2021 begonnen. „Die Lage ist dramatisch, und man kann nicht tatenlos zuschauen“, erklärte Latendorf. Sie forderte außerdem einen Zuschuss von 200 Euro für Bürgergeld-Empfänger sowie eine Übergewinnsteuer für Lebensmittelkonzerne.

SPD: Bürger um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet

Peggy Schierenbeck (SPD) erklärte, die Preisanstiege müssten ernst genommen werden, auch bei der Energie. Die Bundesregierung habe jedoch für 200 Milliarden Euro einen Abwehrschirm aufgespannt, um Bürger zu entlasten und um die soziale Gerechtigkeit zu stärken. Die kalte Progression sei abgebaut worden. Es habe eine Energiepreisbremse von 300 Euro für Arbeitnehmer und Rentner sowie 200 Euro für Studierende und weitere Leistungen gegeben.

Die Bürger würden in Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Eine „nahezu historische Entscheidung“ sei die Anhebung des Kindergeldes auf einheitlich 250 Euro zum 1. Januar gewesen. „Wir helfen Familien in der Krise und lassen sie nicht alleine“, so Schierenbeck.

CDU/CSU: Preisdeckel sind der falsche Weg

Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU) bezeichnete die Preisexplosion an den Supermarktkassen als für alle Menschen höchst ärgerlich. Für Menschen mit niedrigem Einkommen sei sie existenziell bedrohlich. „Inflation ist unsozial“, erklärte Thies. Das sei in der Ampelkoalition offenbar noch nicht angekommen.

Preisdeckel seien aber in einer Marktwirtschaft der falsche Weg. Zum Stopp der Preisexplosion sollten die Produzenten der Nahrungsmittel, also die Landwirte, entlastet werden. Denkbar sei eine Senkung der Steuer auf Agrardiesel. Außerdem müsse das Angebot erhöht werden. Aber wer wertvolle Ackerflächen stilllege, verknappe das Angebot.

Grüne: Preise steigen auch durch Spekulation

Nichts schönzureden gebe es beim Preisanstieg, räumte Dr. Ophelia Nick (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)Parlamentarische Staatssekretärin für Ernährung und Landwirtschaft, ein. Die Bundesregierung habe aber reagiert und verschiedene Maßnahmen zur Bremsung der Teuerung auf den Weg gebracht. „Die Hilfspakete wirken“, erklärte Nick. Es gebe Hinweise auf ungerechtfertigte Preisanhebungen: „Das kann niemand gutheißen.“ Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass man die Folgen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges nicht vollständig ausgleichen könne.

Renate Künast (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass die Preise auch durch Spekulation an den Rohstoffbörsen gestiegen seien.

AfD: Die Lebensmittelkrise ist hausgemacht

Die Lebensmittelpreise hätten ein Niveau erreicht, das für viele Menschen nicht mehr bezahlbar sei, stellte Bernd Schattner (AfD) fest. Die aktuellen Tarifabschlüsse hörten sich gut an, aber sie würden bei dieser Inflation verpuffen. Die kalte Progression im Steuerrecht sorge dafür, dass von den Lohnerhöhungen kaum noch was übrig bleibe.

Auch die Erhöhung der Lkw-Maut werde die Verbraucher belasten. „Die Lebensmittelkrise ist hausgemacht“, sagte Schattner. Die Energiepreise seien durch den „ohne Not“ erfolgten Verzicht auf preiswertes russisches Gas massiv gestiegen. Seine Fraktion habe schon  früher verlangt, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel temporär auf null zu setzen.

FDP: Den Wettbewerb nicht abblocken

Ingo Bodtke (FDP) erinnerte, dass niedrige Inflationsraten vor allem Geringverdiener entlasten würden. Daher müsse alles unternommen werde, die Inflation wieder einzudämmen. Dazu müsse die Produktion erhöht werden. Der Wettbewerb dürfe nicht abgeblockt werden. Landwirtschaftliche Betriebsinhaber bräuchten Hilfen beim Stallumbau.

Eine intelligente Inflationsbekämpfung senke die Kosten, ehe diese bei den Verbrauchern ankommen würden. Zur Wahrheit gehört laut Bodtke allerdings auch, dass Lebensmittel in Deutschland früher zu billig gewesen seien und nicht die gebotene Wertschätzung erfahren hätten. Es sei zu viel weggeworfen worden. (hle/31.03.2023)