75. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 14. Dezember 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

14. Dezember 2022 (75. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Regierungserklärung

Vor dem Beginn des ersten Gipfeltreffens der EU-Mitgliedsstaaten und des südostasiatischen Staatenverbands (ASEAN) in Brüssel hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Regierungserklärung am Mittwoch, 14. Dezember 2022, angesichts großer Herausforderungen die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit in einer „multipolaren Welt“ betont. „Die Vorstellung einer bipolaren Ära, in der sich alles um die USA und China dreht, geht an der globalen Wirklichkeit vorbei“, sagte Scholz. „Die Welt des 21. Jahrhunderts wird eine multipolare Welt sein.“

Für die Bewältigung von Herausforderungen wie Klimaschutz, Pandemien, Biodiversität oder Digitalisierung müsse man nicht nur die Lieferketten diversifizieren, sondern auch die „Verbindungen in alle Teile der Welt“. Es brauche Partnerschaften auch mit aufstrebenden Nationen in Asien, Afrika, Lateinamerika und der Karibik. Dabei verwies der SPD-Politiker auch auf die große Bedeutung des südostasiatischen Staatenverbunds mit seinen 670 Millionen Einwohnern.

EU-Beitritt der Westbalkan-Staaten vorantreiben

Auch zu Fragen des am Donnerstag stattfindenden Europäischen Rats äußerte sich der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung: So mahnte er angesichts der andauernden Kontroverse über einen EU-Gaspreisbremse davor, die Versorgungssicherheit zu gefährden: „Wir können nicht so in Preise eingreifen, dass dann zu wenig Gas nach Europa geliefert wird“, betonte er. Gleichzeitig zeigte sich Scholz zuversichtlich, dass man eine „gute, pragmatische Verständigung“ erzielen werde.

Mit Blick auf die Erweiterung der Union drängte der Kanzler zudem erneut zu einer schnelleren Integration der sechs Westbalkan-Staaten an die EU. Es sei gut, dass Bosnien-Herzegowina nun einen Kandidatenstatus erhalten habe.

Scholz: Putin hat sich „fundamental verrechnet“

Der Kanzler betonte zudem die Einigkeit der EU in der Unterstützung der Ukraine. Der russische Präsident Waldimir Putin habe sich „fundamental verrechnet“. Alle Ziele seines Kriegs gegen die Ukraine habe er verfehlt: Weder habe er das Land in wenigen Tagen einnehmen, noch den Westen spalten können. „Wer immer glaubt, er könne die Grundwerte der EU, zu denen sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben, ausspielen gegen die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Union, der wird damit scheitern“, sagte er auch an die Adresse Ungarns. Das EU-Land hatte zunächst die Auszahlung eines 18-Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine wegen des Streits um Rechtsstaatlichkeit und Fördergelder mit der EU-Kommission blockiert.

Russland drohte der Kanzler mit weiteren EU-Sanktionen: Diese werde man solange aufrechthalten und weiter verschärfen, solange Putin seinen brutalen Angriffskrieg fortsetze. Die Ukraine könne weiter auf die – auch militärische – Unterstützung Deutschlands und der EU rechnen, versprach Scholz.

AfD fordert Ende wirtschaftlicher Sanktionen

Tino Chrupalla (AfD) warnte hingegen die Bundesregierung vor einer zu “konfrontativen„ Außenpolitik: Es brauche “Zusammenarbeit auf Augenhöhe„ und keine “ideologischen Denkansätze„.

Der Co-Fraktionsvorsitzende der AfD forderte zudem ein Ende der Sanktionen gegen Russland: Deutschland als Land ohne Rohstoffe und mit hoher Inflation könne es sich nicht erlauben, “ständig wirtschaftliche Sanktionen im Namen einer feministischen Außenpolitik„ zu verhängen. Das schade dem Land und seinen Bürgern, so Tino Chrupall

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TOP 2 Befragung der Bundesregierung: Bundesministerin für Bildung und Forschung

Bundesbauminister Klara Geywitz (SPD) zeigt sich optimistisch, dass es den Kommunen gelingen wird, im Januar die erhöhten Wohngeldsätze zu bezahlen. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 14. Dezember 2022, hob die Ministerin hervor, dass dreimal mehr Menschen im neuen Jahr doppelt so viel Wohngeld bekommen. Darüber hinaus wies sie auf die deutliche Mittelsteigerung für den sozialen Wohnungsbau hin, für den 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Außerdem kündigte sie für 2023 ein Konzept zur Wohngemeinnützigkeit mit dem Ziel an, dauerhaft preiswerte, sozialgebundene Wohnungen am Markt zu schaffen. Ergänzt werde dies durch einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, um die Kommunen und Länder zu unterstützen.

Kosten des Wohnens

Marc Bernhard (AfD) hob auf das Neubauziel von 400.000 Wohnungen ab, von denen dieses Jahr knapp 250.000 erreicht würden. Die Regierung mache das Wohnen sehr viel teurer, die Leute könnten sich die Kosten nicht mehr leisten.

Geywitz sagte, es müsse von der reinen Energieeffizienz auf die Frage der Treibhausgasemissionen umgestellt werden. Das befürworte auch Low-Tech-Ansätze, die im Bauunterhalt preiswerter seien, und den Einsatz von nachhaltigen Materialien. Mit Stromerzeugung auf dem Dach gebe es die Möglichkeit, Nebenkosten zu sparen. Im Justizministerium gebe es auch Ansätze zur Teilwarmmiete.

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TOP 3 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Dezember 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/4851) die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Abgeordnete der Linken mit den meisten Fragen

19 der insgesamt 38 Fragen und damit genau die Hälfte wurden von Abgeordneten der Fraktion Die Linke gestellt. Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion waren mit neun Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit acht Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Zehn Fragen und damit ein gutes Viertel aller Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz. Acht Fragen sollte das Bundesministerium für Gesundheit beantworten, sechs Fragen das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mit jeweils vier Fragen mussten sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befassen. Zwei Fragen gingen an das Auswärtige Amt und je eine Frage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, ob die Presse nach Kenntnis der Bundesregierung vorab über die Operation „Kangal“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz beziehungsweise über die Operation „Schatten“ des Bundeskriminalamtes informiert wurde und falls ja, wann und durch wen. „Kangal“ bezeichnet die Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der jüngsten Razzia aufgrund von Staatsstreich-Plänen, „Schatten“ die entsprechende Ermittlergruppe des Bundeskriminalamtes.

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ZP1 Aktuelle Bedrohung durch Netzwerke aus Rechtsextremen und Reichsbürgern

Eine Woche nach einer großangelegten bundesweiten Razzia gegen eine mutmaßliche Terror-Gruppe aus dem Spektrum der sogenannten Reichsbürger hat sich der Bundestag am Mittwoch, 14 Dezember, in einer von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragten Aktuellen Stunde mit den Vorkommnissen befasst. Zu Beginn der Woche hatten Vertreter der Sicherheitsbehörden bereits bei einer von der Unionsfraktion beantragten Sondersitzungen des Innen- sowie des Rechtsausschusses sowie im Parlamentarischen Kontrollgremium über die Aktion informiert.

Razzia im „Reichsbürger“-Milieu

Mehrere tausend Einsatzkräfte hatten in der Vorwoche mehr als 150 Objekte durchsucht und 25 Personen festgenommen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 54 Beschuldigte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Die Gruppe steht den Angaben zufolge unter Verdacht, mit Waffengewalt eine neue Regierung installieren zu wollen und auch Tote in Kaufe genommen zu haben. 23 Beschuldigte sitzen aufgrund dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Darunter sind der mutmaßliche Kopf der Gruppe, Heinrich XIII. Prinz Reuß, sowie die Berliner Richterin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, Dr. Birgit Malsack-Winkemann. Zwei weitere Beschuldigte sitzen in Italien beziehungsweise Österreich in Auslieferungshaft.

AfD: Partei steht für parlamentarischen Weg

Für die AfD-Fraktion führte Dr. Gottfried Curio aus, dass es sich bei denen, die an dem „Irrglauben“ festhalten, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik existiere nicht, und dem Gewalttaten folgen lassen wollen, um „kriminelle Staatsfeinde“ handle. Es sei ein Erfolg für den Rechtsstaat, wenn das unterbunden werde. Das gelte auch dann, wenn man wie der ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) in der Gruppe keine „reale Bedrohung“ erkennen könne und sie für „skurrile Spinner“ halte, sagte Curio mit Verweis auf entsprechende Zitate des Sozialdemokraten.

Curio führte in seiner Rede unter anderem an, dass die Zahl der Reichsbürger geringer sei als die der Linksextremisten und Islamisten.  Mit Verweis auf die Umfragewerte seiner Partei – „auch nach der letzten Woche“ – sagte Curio, „die Existenz und Arbeitsfähigkeit der AfD“ sei „die beste Versicherung des Parlamentarismus gegen politische Bestrebungen, die sich reichsbürgerhaft außerhalb des demokratischen Systems stellen.“ Die Partei stehe für den „parlamentarischen Weg“, so Curio.

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Anrag AfD TOP ZP2 „bundesweiter Transparenz“ bei Straftaten mit Messern

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 14. Dezember 2022, erstmals einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Umgehend bundesweite Transparenz bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer sowie bei Antisemitismus im Kontext von Zuwanderung herstellen“ (20/4871) beraten. Nach der Debatte überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion dringt darauf, dass spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2023 deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige, die bei Gewaltdelikten ein Messer verwenden, einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit bundesweit erfasst werden. Die Fraktion fordert zudem „eine zeitnahe bundesweite Erfassung der Toten und Verletzten durch Gewaltdelikte mit Messern durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder nach Staatsangehörigkeit“. Die jeweiligen Ergebnisse sollen nach dem Willen der Fraktion auf Bundesebene „im Rahmen eines Bundeslagebildes zur Messerkriminalität oder im Rahmen einer Erweiterung des Bundeslagebildes Kriminalität im Kontext von Zuwanderung durch den Bund regelmäßig aufgeschlüsselt werden“. Eine entsprechende Einigung solle die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern auf der nächsten Innenministerkonferenz erzielen. Ziel sei, eine aussagekräftige Kriminalitätsstatistik zu Messerangriffen zur Verfügung zu stellen.

Ferner plädieren die Abgeordneten für ergänzende Befragungen durch zuständige Polizei- und Sicherheitsbehörden bei polizeilichen Ermittlungen zu Gewalttaten mit Messern. Dabei sollen deutsche Tatverdächtige laut Vorlage bei Gewaltdelikten mit Messern nach vorhandenen Migrationshintergründen befragt werden, „damit sich der Anteil deutscher Tatverdächtiger genauer aufschlüsseln lässt“.

Zugleich macht sich die Fraktion für bundesweite regelmäßige Aufforderungen an die Islamverbände stark, „aktiv in ihren Gemeinden konkrete Basisarbeit in Form von Programmen und Veranstaltungen gegen Antisemitismus durchzuführen“. Dabei sollten deren Anzahl sowie die Teilnehmeranzahlen und Art der Umsetzung dem Antrag zufolge durch die Antisemitismusbeauftragten von Bund und Ländern systematisch abgefragt und in jährlichen Berichten veröffentlicht werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion in der Vorlage eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme antisemitischer Einstellungen unter Zuwanderern „in Verbindung mit einer repräsentativen Umfrage zu vorhandenen antisemitischen Einstellungen und Einflussfaktoren wie Herkunft und Religionszugehörigkeit“. (sto/14.12.2022)

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TOP 4 Unterstützung des EU-Beitrittskandidaten Moldau

Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Dezember 2022, einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Den EU-Beitrittskandidaten Moldau weiter unterstützen“ (20/4332) angenommen. Der Auswärtige Ausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/4772). Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion. Die AfD votierte dagegen, die Linke enthielt sich.

Antrag der Koalitionsfraktionen

„Seit dem völkerrechtswidrigen und brutalen Überfall Russlands am 24. Februar 2022 auf die Ukraine und imperialistischen Äußerungen der russischen Staatsführung mit Blick auf die Nachbarländer Russlands sieht sich die Republik Moldau in ihrer Sicherheit bedroht“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Sorgen Moldaus seien begründet und nachvollziehbar.

Gleichzeitig habe das Land seit der Wahl Maia Sandus zur Staatspräsidentin 2020 die Forderungen aus der Bevölkerung nach demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen und einer Überwindung von Korruption und Vetternwirtschaft aufgegriffen, „einen mutigen und ambitionierten Reformkurs eingeschlagen und sich der Europäischen Union weiter angenähert“.

Zweckgebundene Budgethilfen

Neben der andauernden Unterstützung der EU-Beitrittsperspektive soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Modernisierung des Beitrittsprozesses durch Teilnahme an attraktiven Zwischenschritten einsetzen sowie Moldau direkte, zweckgebundene Budgethilfen für die Überwindung kurzfristiger Herausforderungen in Aussicht stellen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Verringerung der Energieabhängigkeit von Russland, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Mobilisierung von Investitionen unter anderem im Rahmen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie auf die Hilfe für Geflüchtete in Moldau und hier insbesondere den Schutz von Frauen und Kindern.

Außerdem soll sich die Bundesregierung für eine Fortsetzung des Dialoges rund um die Frage der territorialen Integrität der Republik Moldau bezüglich der transnistrischen Region einsetzen und dabei insbesondere die OSZE-Mission in der Republik Moldau sowie direkte Kontakte zwischen der Regierung und dem transnistrischen Landesteil unterstützen. (ahe/hau/14.12.2022)

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TOP 4 Energiepreisbremse für Hochschulen

Die Fraktion der CDU/CSU will die Hochschulen in die Härtefallregelung der Energiepreisbremse aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Schutzschirm für wissenschaftlichen Nachwuchs spannen“ (20/4874) hat der Bundestag am Mittwoch, 14. Dezember 2022, erstmals beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen.

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Antrag AfD TOP 9 Unterstützung von Ukraine-Geflüchteten in Bildung und Forschung

Die Situation der Flüchtlinge aus der Ukraine hat den Bundestag am Mittwoch, 14. Dezember 2022 beschäftigt. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm das Parlament einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Unterstützung in Bildung und Forschung für Geflüchtete aus der Ukraine“ (20/1856) an. Union und AfD stimmten gegen die Vorlage, die Linke enthielt sich der Abstimmung.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zügig pragmatische Lösungen schaffen – Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder bestmöglich sicherstellen“ (20/1859). Die Vorlage wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/3771).

Antrag der Koalitionsfraktionen

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.

So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung ab.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion drang in ihrem abgelehnten Antrag auf „pragmatische Lösungen“, um die Beschulung ukrainischer Kinder bestmöglich sicherzustellen. So forderte sie angesichts der Zahl von bis zu 400.000 geflüchteten Kindern, die das deutsche Schulsystem aufzunehmen habe, den Finanzbedarf der Länder zu überprüfen, um die Einstellung von bis zu 24.000 zusätzlichen Lehrkräften zu ermöglichen. Dabei sollten auch geflüchtete ukrainische Lehrkräfte und „andere pädagogisch und fachlich geeigneten Personen“ ukrainischer Sprache eingebunden sowie nach Möglichkeit ukrainische Lernmaterialien und Lernplattformen genutzt werden, heißt es in der Vorlage.

Dafür sollte die Bundesregierung zudem digitale Endgeräte bereitstellen. Zur Finanzierung sollte geprüft werden, ob bisher nicht abgerufene Gelder aus dem Digitalpakt Schule verwendet werden könnten oder ob ein einschlägiges Bundesprogramm aufgesetzt werden müsse. Ziel sei es, die nationale Identität der ukrainischen Kriegsflüchtlinge während ihres „vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland“ und die Anschlussfähigkeit an das ukrainische Bildungssystem zu erhalten, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (des/sas/hau/14.12.2022)

 

 

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15. Dezember 2022 (76. Sitzung)

TOP 8 Energiepreisbremse

Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit nun greifen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzten ihre Vorhaben in namentlicher Abstimmung durch. Für den Gesetzentwurf „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ (20/4683) stimmten am Donnerstag, 15. Dezember 2022, 370 Abgeordnete. 256 Parlamentarier votierten gegen die Vorlage, 33 enthielten sich. Einen Gesetzentwurf  „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (20/4685) nahm das Parlament mit 373 Ja-Stimmen bei 187 Nein-Stimmen und 101 Enthaltungen an.

Abgelehnt hat das Plenum zwei von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entschließungsanträge zur Erdgasbremse (20/4913) und zur Strompreisbremse (20/4918) sowie einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag (20/4919) und einen Änderungsantrag (20/4917) zur Gaspreisbremse. Beide Ursprungsentwürfe wurden zuvor im Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch an einigen Stellen geändert. Den Abstimmungen lagen neben den entsprechenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses (20/491120/4915) jeweils Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/491220/4916) zugrunde.

Preisbremsen für Erdgas und Wärme

Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, heißt es im Koalitionsentwurf. Trotz zahlreicher Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits umgesetzt habe, verblieben die Preise für Erdgas und Wärme in Deutschland und Europa sowie die sich daraus ergebenden Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zugleich drohe ein weiterer Anstieg dieser Preise. „Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen erforderlich“, schreiben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Diese Maßnahmen verfolgten nicht nur das Ziel, durch die Ausweitung des Angebots einen weiteren Anstieg der Preise für Erdgas und Wärme zu verhindern. „Sie sollen vor allem zu einer spürbaren Entlastung bei privaten, gewerblichen, gemeinnützigen und industriellen Letztverbraucherinnen und -verbrauchern sowie Kundinnen und Kunden führen.“

Kontingent für Erdgas- und Wärmeverbrauch

Die Entlastung bestimme sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen der Vorlage zufolge von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Einführung einer Strompreisbremse

Durch die Strompreisbremse sollen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 bei den Strompreisen entlastet werden (20/4685). Auch wenn die Großhandelspreise für Strom zuletzt zurückgegangen seien, verblieben die Strompreise in Deutschland und Europa weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Krise, wird zur Begründung angeführt. Zugleich sorgten die anhaltend hohen Börsenstrompreise auch für einen Anstieg anderer Strompreisbestandteile. So prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 einen erheblichen Anstieg der Redispatchkosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im deutschen Stromnetz, der im Ergebnis höhere Übertragungsnetzkosten und damit höhere Übertragungsnetzentgelte bedeuten würde.

Im Einzelnen soll die Entlastung wie folgt ausgestaltet sein: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, deren vertragliche Strompreise bereits jetzt oder über den Umsetzungszeitraum des Gesetzes hinweg über einer gesetzlich definierten Höhe liegen, sollen durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet werden, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023.

Entlastung von industriellen Unternehmen

Die Entlastung von insbesondere industriellen Unternehmen mit besonders hohen Stromkosten folge den Vorgaben und insbesondere den Beihilfehöchstgrenzen des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“, den die EU-Kommission am 28. Oktober 2022 beschlossen hat. Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 werden den Angaben zufolge durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert und damit ein deutlicher Anstieg verhindert, der sich in der Plankostenprognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 abzeichnete. Diese Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute. Die Entlastungsmaßnahmen seien so ausgestaltet, dass für den Verbrauch oberhalb des festgelegten Basiskontingents weiterhin gleichzeitig Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten würden, heißt es im Entwurf.

Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. So sehr die Stromverbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Stromerzeuger von eben diesen hohen Strompreisen: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter. Dabei komme dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Auffangfunktion zu: Zum einen stelle er die Zwischenfinanzierung sicher, denn die Entlastungsbeträge würden bereits ab März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst ab August 2023 abgerechnet und gezahlt werden. Zum anderen werde am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiberbe stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden.

Boni- und Dividendenverbot

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in beiden ihren Gesetzentwürfen per Änderungsantrag einige Ergänzungen vorgenommen. So wurden in Paragraf 29a (Gaspreisbremse) beziehungsweise 37a (Strompreisbremse) jeweils ein Boni- und Dividendenverbot eingefügt. Dieses sieht vor, dass ein Unternehmen, das eine Entlastungssumme über 25 Millionen Euro bezieht, den Mitgliedern seiner Geschäftsführung sowie Mitgliedern von gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorganen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 keine Boni oder vergleichbare Vergütungen im Sinn des Paragrafen 87 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes gewähren darf. Weiterhin dürfen jenen Personen vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 keine freiwilligen Vergütungen oder Abfindungen gewährt werden, „die rechtlich nicht geboten sind“, wie es in den Änderungsanträgen hieß.

In beiden Gesetzentwürfen ist zudem ein Passus zum sogenannten Differenzbetrag eingefügt worden (Paragraf 16 Gaspreisbremse, Paragraf 5 Strompreisbremse), der einen Missbrauch der Entlastungsinstrumente verhindern soll: Die Berechnung des Differenzbetrags solle Kunden vor steigenden Energiekosten schützen und einen wirksamen Wettbewerb zwischen Anbietern gewährleisten, heißt es in den Gesetzen. So sollen die Kunden einen Anreiz bekommen, Anbieter mit wettbewerbsfähigen Preisen zu wählen, und einen Missbrauch der Entlastungsregelung zu verhindern. Dieser könnte dann eintreten, wenn man absichtlich einen Vertrag mit hohen Preisen wählt, um dann eine entsprechend hohe Entlastungszahlung zu erhalten. Zudem wurde eingefügt, dass die Entlastung, die Vermieter an ihre Mieter weitergeben müssen, für die laufende Abrechnungsperiode zu berücksichtigen ist: „Die Höhe der Entlastung und die Höhe des auf den Mieter entfallenden Anteils an der Entlastung sind mit der Abrechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen“, heißt es in Paragraf 26 (Gaspreisbremse) und Paragraf 12a (Strompreisbremse).

Sachfremde Gesetzesänderungen

Zusammen mit dem Gesetz zur Gaspreisbremse will die Regierung weitere Vorschriften ändern, unter anderem im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Dort geht es unter anderem um die Vergütung von Apothekern für die Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten. Hierfür sollen sie im Zeitraum 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 eine Vergütung in Höhe von sechs Euro je Erstellung erhalten. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es durch Änderung von Paragraf 20c Apothekern ermöglichen, Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchzuführen.

Des weiteren sieht eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes vor, dass es Programme zur Abfederung von Preissteigerungen für private Verbraucher geben soll, falls diese Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzen und „nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse oder anderen Entlastungsmaßnahmen erfasst werden“.

Entschließung angenommen

Im Rahmen des Abstimmung über die Beschlussempfehlung wurde zudem eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen, die die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Juli 2023 einen Bericht zur Wirkung der Preisbremsen vorzulegen; zu prüfen, inwieweit die bestehenden Programme ausreichen, um Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu verhindern und die Möglichkeit zu eruieren, bis zum Sommer 2023 innerhalb der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen ein Basiskontingent für Haushalte umzusetzen, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten. (fla/mis/hau/ste/15.12.2022)

AfD kritisiert „planwirtschaftliche Transfers“

Steffen Kotré (AfD) sagte, das Abrissunternehmen Ampelkoalition mache Schulden, die nicht mehr rückzahlbar seien. Planwirtschaftlich würden Löcher mit Steuergeldern gestopft, die ohne die Sanktionen gegen Russland gar nicht erst entstanden wären. Geboten sei, auf Kernenergie, Kohleverstromung und die Beendigung der Sanktionen zu setzen.

Über Umwege komme weiterhin russisches Gas nach Deutschland. Russland bekomme also weiter Geld. Die Koalition gehöre wegen der Veruntreuung von Steuergeldern auf die Anklagebank. Die planwirtschaftlichen Transfers lösten nicht die Probleme und gefährdeten die Zukunft.

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ZP3 Iranische Protestbewegung – frauenorientierte Außenpolitik

Die Unionsfraktion ist mit ihrer Forderung nach einer entschlosseneren Unterstützung der iranischen Protestbewegung gescheitert. Ihr Antrag mit dem Titel „Iranische Protestbewegung entschlossen unterstützen – Den Testfall einer frauenorientierten Außenpolitik zum Erfolg machen“ (20/3930) fand am Donnerstag, 15. Dezember 2022, gegen das Votum der übrigen Fraktionen keine Mehrheit im Plenum. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/4775) zugrunde.

Antrag der Union

Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für die Einberufung eines Sonderrates der EU zur Lage im Iran einzusetzen und die „Maßnahmen und Mittel“ zur Unterstützung der Protestbewegung und der iranischen Bevölkerung auszuweiten – so etwa durch Zugang zu verschlüsselter Telefonie, Internet und Satellitenkommunikation. Weitere Forderungen zielten auf eine Ausweitung der EU-Sanktionen auf „alle Personen und Organe des iranischen Regimes, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste befasst beziehungsweise an dieser beteiligt sind“ sowie die EU-weite Listung der iranischen Revolutionsgarden und die Belegung ihrer Mitglieder mit Einreisesperren und Einfrieren von Vermögenswerten.

Die andauernden Proteste in der islamischen Republik Iran böten die „einmalige Chance“, systematische Verbesserungen für die Lage der Frauen und einen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Freiheitsrechten zu erreichen, begründete die Unionsfraktion ihren Vorstoß. Es bedürfe jetzt der „tatkräftigen“ Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere Deutschlands und Europas, und einer „echten frauenorientierten Außenpolitik, die die Verbesserung der Lage der Frauen konkret in den Blick“ nehme. Der Druck auf die Regimekräfte müsse deutlich erhöht und die deutsche und europäische Iranpolitik auf den Prüfstand gestellt werden.

AfD warnt vor Bürgerkrieg in der Region

Eugen Schmidt (AfD) warnte vor einem weiteren Bürgerkrieg in der Region. Deutschland dürfe Krisen nicht anfeuern, sondern müsse sie entschärfen und darüber mit der iranischen Führung und iranischen Oppositionellen ins Gespräch kommen.

Stattdessen habe Außenministerin Annalena Baerbock das deutsch-iranische Verhältnis schwer beschädigt und stattdessen liefere die Bundesregierung Waffen an Irans Gegenspieler Saudi-Arabien und befeuere so den Krieg im Jemen: „Heuchelei und Selbstgefälligkeit – Markenzeichen grüner Außenpolitik.“ Union und Regierungsfraktionen zielten auf den Regimewechsel ab. „Sie haben nichts aus den letzten 20 Jahren misslungener westlicher Interventionspolitik gelernt.“

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Antrag AfD TOP 8 Situation der Raffinerie PCK Schwedt

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 15. Dezember 2022, über die Situation der Raffinerie PCK Schwedt vor dem Hintergrund des Embargos gegen russisches Öl als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beraten. Erstmals erörterten die Abgeordneten einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „PCK Schwedt retten und transformieren – Deindustrialisierung Ostdeutschlands verhindern“ (20/4762) und der AfD-Fraktion mit dem Titel „Mitteldeutsche Ölversorgung gewährleisten – Für die Raffinerie PCK Schwedt Vollauslastung ermöglichen und deren Versorgung sicherstellen“ (20/4890). Beide Vorlagen überwies das Parlament im Anschluss in die Ausschüsse, wobei der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernimmt.

Zur Abstimmung standen darüber hinaus zwei weitere AfD-Anträge. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Deutsche Arbeitnehmerinteressen bei Energieembargo berücksichtigen – Massenentlassungen in Schwedt verhindern“ (20/1863) und „Öl- und Gasembargo verhindern – Bürger und Unternehmen schützen“ (20/1862) wies der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller zurück. Dazu hatten der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Klimaschutz und Energie Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/490820/2481). Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Verlässliche Rahmenbedingungen für die Raffinerie PCK Schwedt“ (20/4875). Die Vorlage wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Linksfraktion abgelehnt.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/4890) auf, auf den notwendigen Ausbau der Rohöltransportinfrastruktur für die Versorgung der deutschen Raffineriestandorte einzuwirken. So solle die Auslastung der Standorte zu 100 Prozent jederzeit gewährleistet werden können.

Zudem solle mit “erheblich beschleunigten Genehmigungsverfahren„ für den Betrieb und Ausbau der Raffineriestandorte Schwedt und Leuna gesorgt werden, wenn im Notfall eine ausreichende Versorgung des Absatzgebietes mit Erdölprodukten andernfalls nicht gewährleistet werden könne.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte von der Bundesregierung, den Industrie- und Energiestandort Schwedt und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten. In ihrem Antrag (20/1863) verlangten die AfD-Abgeordneten zudem, die Regierung solle die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Folgen eines Energieembargos für die Raffinerie Schwedt umfassend und transparent ermitteln und die Erkenntnisse dem Bundestag zur Beratung vorlegen. Diese Analyse sollte auch die Folgen eines Produktionsausfalls in Schwedt für die Sicherheit der deutschlandweiten Versorgung mit Mineralölprodukten und weiterer Arbeitsplätze sowie mögliche preisliche Verwerfungen beinhalten.

Zur Begründung ihres Antrags verwies die AfD-Fraktion darauf, dass die PCK-Raffinerie in Schwedt im Nordosten Brandenburgs bislang russisches Erdöl der “Druschba„-Mineralölleitung verarbeite. Eine Alternative zum besonders schwefelhaltigen russischen Öl sei mit vielen Fragezeichen verbunden. Bei einem Ölembargo sei die Existenz der Raffinerie und der 1.200 Arbeitsplätze direkt bei PCK und der 2.000 Arbeitsplätze im Umfeld akut gefährdet.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung des Weiteren auf, die geplanten, den Erdölbezug betreffenden Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt sowie die entsprechenden Maßnahmen auf EU-Ebene abzulehnen (20/1862). Die geplanten Sanktionen könnten erhebliche negative Konsequenzen und Effekte für die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland haben, während die absehbare Wirkung auf die russische Regierung in keinem Verhältnis zu diesen Konsequenzen stehe, hieß es in dem Antrag.

Die Embargodrohungen hätten sich jetzt schon als Treiber der Energiepreise erwiesen und verteuerten damit den Bezug von Gas und Öl, während sie parallel dazu “mehr Geld in die Kassen der russischen Exporteure„ spülten. Die Folgen seien erhebliche Mehrkosten für deutsche Bürger und Unternehmen und eine weiter sinkende Energieversorgungssicherheit, schrieb die AfD-Fraktion.

AfD: Konservative Kräfte müssen sich zusammenschließen

Karsten Hilse (AfD) kam zu dem Schluss, dass bislang keine Ersatzlieferungen garantiert worden seien. Zudem habe Staatssekretär Kellner vor einiger Zeit in Schwedt gesagt, dass dort die Lichter “nicht sofort„ ausgehen werden: “Das heißt dann ja aber, dass sie später ausgehen werden„, so Hilse.

In Bezug auf den Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Thema sagte Hilse, die Union bemängele zurecht nicht nur das Fehlen von Ersatzmengen für Schwedt zu fairen Preisen, sondern auch den Mangel einer jeglichen Rechtsgrundlage für das Embargo. In Richtung der Unionsfraktion forderte der Abgeordnete, dass sich die konservativen Kräfte zusammenschließen müssten.

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ZP8 Infektionswelle in Kinderkliniken und Kinderarztpraxen

In einer von gegenseitigen Vorwürfen geprägten Debatte haben Regierung und Opposition über die aktuelle Infektionswelle in Kinderkliniken und Kinderarztpraxen beraten. Redner aller Fraktionen machten dabei am Donnerstag, 15. Dezember 2022, deutlich, dass neben aktuellen Problemlösungen die Versorgung der Kinder auch perspektivisch verbessert werden muss, um in Krisenlagen handlungsfähig zu bleiben.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) kündigte in der Aktuellen Stunde konkrete Reformen an, um die pädiatrische Versorgung schnell und wirksam zu stärken. Redner der Opposition kritisierten in scharfer Form die teilweise prekäre Versorgungslage für kranke Kinder.

Linke monieren „kaputtgespartes Gesundheitssystem“

Ates Gürpinar (Die Linke) sprach von einem „kaputtgesparten Gesundheitssystem“. Es müsse sofort gehandelt werden. Er verwies auf eine Umfrage, wonach etliche Krankenhäuser bereits Kinder abweisen mussten. Von 110 befragten Kliniken hätten Ende November 43 schon kein freies Bett mehr gehabt, inzwischen sei die Lage schlimmer. Kinder seien zum Teil im Flur mit Sauerstoff versorgt worden.

Gürpinar sagte, die Überlastung der Kinderkliniken sei nicht neu. In den vergangenen 30 Jahren sei die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben worden, wobei mit der Versorgung von Kindern kaum Profit zu erwirtschaften sei. Die Zahl der Beschäftigten sei in der Folge gesunken. So könne jede neue Krankheitswelle leicht zum Kollaps führen. Die Beschäftigten in Kliniken müssten das politische Versagen mit Mehrarbeit ausbaden. Er forderte ein Wiederaufbauprogramm für die Kinderheilkunde und Anreize für Beschäftigte, in die Versorgung zurückkommen, um sich um die Kinder zu kümmern.

AfD: Es gab Hetze gegen Kinder

Die AfD-Fraktion stellte einen Zusammenhang her zwischen der aktuellen Infektionswelle und der Coronapolitik der vergangenen Jahre. Martin Sichert (AfD) sagte, in der Coronakrise sei Stimmung gegen Kinder gemacht worden, teils habe es Hass und Hetze gegen Kinder gegeben, von denen angeblich ein besonderes Infektionsrisiko ausgegangen sei.

Heute seien die Intensivstationen der Kinderkliniken randvoll, weil den Kindern durch das Maskentragen die Immunisierung fehle. Kinder müssten Infekte durchmachen, um Immunität zu entwickeln und dürften nie wieder zum Masken tragen genötigt werden. Sichert forderte darüber hinaus, die Krankenhauslandschaft zu stärken, statt Kliniken zu schließen. „Wir können froh sein über jedes Krankenhaus, das wir haben.“

Minister: Kinder verdienen ökonomiefreie Versorgung

Lauterbach räumte ein, dass die Lage derzeit besonders schwierig ist und versprach, den Kindern und ihren Eltern sofort zu helfen. Das Personal in Kliniken und Praxen arbeite am Limit. Die Regierung habe reagiert und die Pflegepersonaluntergrenzen in Kliniken ausgesetzt. Das Ziel sei, das Pflegepersonal flexibel einzusetzen. Er betonte, es gehe dabei nicht darum, Pflegekräfte aus anderen Bereichen für die komplizierten Fälle in der Kinderversorgung einzuplanen, sondern eher für gewöhnliche Fälle wie Brüche oder eine Mandelentzündung, um die Spezialkräfte zu entlasten. Diese Initiative werde von den Kliniken auch gut angenommen.

Der Minister kündigte ferner an, auf die Budgetregelungen zu verzichten, damit Ärzte für jede zusätzliche Leistung auch voll bezahlt werden. „Wir setzen die Budgetierung ab sofort für die Kinderkliniken und Praxen aus.“ Um junge Fachärzte für Kinderheilkunde zu gewinnen, sei außerdem eine dauerhafte Aussetzung der Budgets in der Praxis vorgesehen. Wer sich für die Kinderheilkunde entscheide, werde von den Budgets nicht mehr erfasst, sagte Lauterbach:  „Wir setzen die Budgets in der Kinderheilkunde in den Praxen vollkommen und dauerhaft aus.“ Die Kinder verdienten eine „ökonomiefreie Versorgung“.

Honorarkräfte, die in Kliniken zusätzlich arbeiten, sollen zudem über die Pflegebudgets vollständig abrechnet werden können. Der Minister kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Neuregelungen an. Sollte sich die Lage in den Kinderkliniken nicht verbessern, will Lauterbach notfalls auch planbare Eingriffe bei Erwachsenen verschieben. Er versicherte: „Wir lassen hier kein Kind zurück.“ Er will außerdem Vorschläge unterbreiten, um aktuelle Lieferengpässe für bestimmte Arzneimittel zu überwinden.

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AfD Antrag 27 „geschlechtergerechte Sprache“

Zwei von der AfD-Fraktion eingebrachte Anträge zum Thema „geschlechtergerechte Sprache“ hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, beraten. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Auswirkungen geschlechtergerechter Sprache sowie des generischen Maskulinums auf die Wort- und Schriftsprache und ihre Wahrnehmung in der Bevölkerung“ (20/4894) als auch der Antrag „Beibehaltung des generischen Maskulinums in Rechts- sowie in Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr“ (20/4895) wurden im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/4894 ) eine Untersuchung der Auswirkungen geschlechtergerechter Sprache sowie des generischen Maskulinums auf die Wort- und Schriftsprache und ihre Wahrnehmung in der Bevölkerung. Sie begründet ihre Initiative damit, dass das Ziel, Frauen sichtbarer zu machen, verfehlt werde. Das generische Maskulinum sei das Ergebnis einer Sprachproduktion, an deren Entwicklung Frauen insbesondere über den mündlichen Sprachgebrauch sowie die Erziehung der Kinder ebenso stark wie Männer Anteil gehabt hätten. Es sei deshalb kein Zeichen von Unterdrückung.

Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, unter Beteiligung aller im Bundestag vertretenen Parteien durch eine von einem Meinungsforschungsinstitut durchzuführende Umfrage herauszufinden, wie viele Menschen sich durch die Benutzung des generischen Maskulinums diskriminiert fühlen. Außerdem soll eine Studie zum Gebrauch und zu den Auswirkungen des Gebrauchs des generischen Maskulinums in Wort- und Schriftsprache auf die Wahrnehmung und das Denken von Personen durchgeführt werden. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz soll die Regierung darauf hinwirken, dass Schüler und Studenten nicht schlechter bewertet werden, weil sie das generische Maskulinum anstatt einer geschlechtergerechten Sprache anwenden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Beibehaltung des generischen Maskulinums in Rechts- sowie in Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten: „Sprachwissenschaftler und Germanisten widersprechen der These, nach der die Bürger bei Pluralformen wie ‚die Ärzte‘ vorwiegend an Männer denken. An den entsprechenden Studien, aus denen diese These hervorgeht, kritisieren sie gravierende wissenschaftliche Mängel – die Interpretation der Ergebnisse betrachten sie als falsch und irreführend.“

Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) vorzulegen. Durch diese Änderung soll die im Gesetz geregelte sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, in Dienstvereinbarungen der Dienststellen, in den Satzungen, Verträgen und Vertragsformularen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen sowie im Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden. Ferner soll der Bund mit den Bundesländern in einen Dialog darüber treten, ob die in den jeweiligen Landesgesetzen geregelte sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer sowie im dienstlichen Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden sollte. (che/hau/15.12.2022)

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16. Dezember 2022 (77. Sitzung)

 

AfD Antrag ZP 17 Nebenwirkungen der Corona-Impfung

In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde über Nebenwirkungen der Corona-Impfung am Freitag, 16. Dezember 2022, haben Redner der anderen Fraktionen der AfD eine bewusste Verunsicherung der Bevölkerung vorgeworfen. Die von AfD-Politikern angeführten Daten über angebliche Risiken der Impfungen seien teilweise konstruiert oder schlicht falsch. Redner von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und Die Linke warfen der AfD am Freitag vor, mit verdrehten Daten den Bürgern und Beschäftigten im Gesundheitssystem zu schaden.

AfD: Regierung drückt sich vor Debatte 

Die AfD-Fraktion forderte hingegen Aufklärung über mögliche Impfnebenwirkungen. Martin Sichert (AfD) sagte, die Bevölkerung habe sich massenhaft gegen Corona impfen lassen im Vertrauen darauf, dass damit die Gesundheit geschützt werde. Tatsächlich drücke sich die Bundesregierung jedoch vor einer Debatte über Impfnebenwirkungen, weil die Angst groß sei vor einschlägigen Erkenntnissen.

So zeigten Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „deutliche Risikosignale“. Todesfälle mit unbekannter Ursache seien drastisch gestiegen, ebenso Fälle von Impfnebenwirkungen, auch gebe es einen Anstieg schwerer Erkrankungen. Diesen Risikosignalen müsse nachgegangen werden. Es sei beschämend, wie die Regierung die Augen vor möglichen Nebenwirkungen verschließe. Auch müssten die Impfgeschädigten ernstgenommen werden.

SPD: AfD verbreitet Fake News

Redner der anderen Fraktionen wiesen die Darstellungen der AfD scharf zurück und sprachen von Fake News. Matthias Mieves (SPD) analysierte in seiner Rede, wie die AfD Daten verdrehe und so zu falschen Schlüssen komme.

Die AfD-Fraktion versuche, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Todesfällen zu konstruieren, das entbehre jeglicher Grundlage. Sie verbreite Fake News und schade damit den Menschen in Deutschland. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) habe im Übrigen im Gesundheitsausschuss die relevanten Daten präsentiert und erläutert.

Union: AfD verdreht Datensätze

Stephan Pilsinger (CDU/CSU) sprach von „falschen Horrorzahlen“ der AfD und haltlosen Unterstellungen. Die AfD glaube, einen investigativen Coup zu landen, faktisch würden seriöse Daten von seriösen Institutionen missbraucht, das sei unverfroren. Kausalitäten würden konstruiert, Datensätze verdreht und die Menschen damit verwirrt.

Pilsinger erinnerte daran, dass es Fälle von Long-Covid und Post-Vac, also Erkrankungen nach einer Impfung, gibt und die Betroffenen auf Mitgefühl und Hilfe angewiesen seien. Das müsse ernst genommen werden, es müssten Therapiemöglichkeiten geschaffen werden. Die Bundesregierung müsse mehr tun, um das Leiden der Patienten zu verringern.

Grüne kritisieren „Politik der Verleugnung“

Nach Ansicht von Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) sind die AfD-Aussagen eine Zumutung für alle Bürger, aber vor allem für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, die in der aktuellen Infektionswelle unter Hochdruck daran arbeiteten, das Gesundheitssystem am Laufen zu halten.

Die AfD verfolge eine Politik der Verleugnung und der Unwahrheiten und ignoriere die Herausforderungen und den Einsatz der Menschen im Gesundheitswesen. Tatsachen würden verdreht und Skandale produziert, die gar keine seien. Anstatt eine ernstgemeinte Debatte über Nebenwirkungen zu führen, schüre die AfD Unsicherheiten. Dabei sei wissenschaftlich bewiesen, dass die Corona-Impfung schütze, auch wenn es Nebenwirkungen geben könne. Die AfD wolle diese Tatsachen nicht anerkennen, das sei schändlich.

Linke fordert Revolution im Gesundheitswesen

Auch die Linksfraktion betonte den Nutzen der Impfungen. Kathrin Vogler (Die Linke) sagte, es komme bei Impfungen auch zu Nebenwirkungen und in seltenen Fällen zu schweren Impfschäden. Das sei jedoch kein Grund, auf die Impfungen zu verzichten, denn noch immer stürben viele Menschen an Covid-19, litten an Long-Covid oder Post-Covid.

Gleichwohl müsse über die Ausrichtung des Gesundheitssystems gesprochen werden. Die Profitorientierung im Gesundheitswesen führe dazu, dass Menschen den Institutionen nicht mehr vertrauten. Sie forderte, die Ökonomisierung im Gesundheitswesen zurückzudrehen. „Wir brauchen eine Revolution im Gesundheitswesen.“

FDP: Die Impfstoffe sind sicher

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, es mache sie fassungslos und wütend, wie die eigentlich wichtige Thematik von Impfnebenwirkungen instrumentalisiert werde. Auf diese Weise würden Verschwörungstheoretiker befeuert, das sei einfach nur schäbig.

Die FDP-Abgeordnete verwies auf die umfangreichen Datensätze, die zu Impfungen erhoben werden, um zu einer Nutzen-Risiken-Abwägung zu kommen. Das sei entscheidend für die Zulassung von Impfstoffen. Dabei würden auch Daten über unerwünschte Nebenwirkungen erfasst, die beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Übrigen für jeden frei einsehbar seien. Die Zulassung von Impfstoffen könnte bei verstärkt auftretenden Nebenwirkungen widerrufen werden. Aschenberg-Dugnus betonte: „Die Impfstoffe sind sicher.“ (pk/16.12.2022)