62. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 19. Oktober 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

19. Oktober 2022 (62. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Das Gesundheitsministerium 

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing (FDP) hat in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 19. Oktober 2022, hervorgehoben, dass die Weichen für die Digitalstrategie und die Gigabit-Strategie gestellt seien. Er kündigte an, dass es künftig möglich sein werde, mit dem Smartphone vom Sofa aus in wenigen Minuten einen Personalausweis zu beantragen, eine neue Wohnung mitzuteilen oder ein Unternehmen anzumelden.

Jeder zweite Anschluss in Deutschland solle bis 2025 mit Glasfaser versorgt sein. Handy-Empfang solle bis 2026 auch im ICE und auf der Berghütte problemlos möglich sein. Dem CSU-Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl versicherte der Minister, es werde Rechts- und Datensicherheit geschaffen, die Identifikation des Bürgers im Rahmen der „digitalen Identität“ müsse zweifelsfrei sein.

ÖPNV und Generalsanierung im Schienennetz

Der Minister zog im Übrigen eine positive Bilanz des 9-Euro-Tickets. 52 Millionen Menschen hätten das Ticket erworben, zehn Millionen seien bereits Abonnenten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Erfolgsgeheimnis dieses Tickets sei dessen Einfachheit gewesen, betonte der Minister. Er freue sich, dass Bund und Länder schnell ein Nachfolgeticket schaffen wollten.

Wissing kündigte darüber hinaus an, dass im Schienennetz wichtige Korridore künftig generalsaniert werden sollen. Im Anschluss an eine Generalsanierung gebe es dann jahrelang freie Fahrt. Das Bundeskabinett habe den Masterplan Ladeinfrastruktur II beschlossen, demnächst werde ein Planungsbeschleunigungsgesetz eingebracht, für die Brückensanierung stünden 400 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung und die Fördermittel für den Fahrradverkehr würden verstetigt.

49-Euro-Ticket soll auf 9-Euro-Ticket folgen

Wolfgang Wiehle (AfD) hielt dem Minister vor, es habe in den Sommermonaten aufgrund des 9-Euro-Tickets einen Rückgang im Ticketverkauf gegeben, unter dem auch die Busbranche gelitten habe. Außerdem habe der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen, dass der ÖPNV Ländersache sei. Der Minister entgegnete, im ländlichen Raum seien ÖPNV-Tickets so teuer, dass es fast schon „prohibitiven Charakter“ habe. Die Entlastungswirkung bewertete er im ländlichen Raum höher als in urbanen Gebieten. Den Hinweis des Bundesrechnungshofes nehme er sehr ernst, weshalb eine Arbeitsgruppe nun Finanzierungsfragen klären solle. Es gebe im ÖPNV Vertriebskosten von zwei Milliarden Euro, bei denen eingespart werden könnte, um den Ausbau voranzubringen.

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AfD ZP1 Ausweitung des Energieangebots

Der Kurs der Bundesregierung in der Energiepolitik und insbesondere die Frage längerer Laufzeiten für Atomkraftwerke hat im Bundestag erneut für Streit gesorgt: In einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 19. Oktober 2022, welche die AfD-Fraktion zur Ausweitung des Energieangebots beantragt hatte, forderten Rednerinnen und Redner nicht nur der AfD, sondern auch der CDU/CSU-Fraktion erneut, die drei noch aktiven Kraftwerke über den April 2023 hinaus weiterlaufen zu lassen. Am Montag erst hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den schwelenden Streit innerhalb seiner Regierungskoalition um den Weiterbetrieb der AKWs mit der Ankündigung zu beenden versucht, dass die drei verbliebenen Meiler Isar 2, Neckarwestheim 2 und auch Emsland bis zum 15. April in Betrieb bleiben sollen, um so im Winter möglicherweise drohende Blackouts durch Netzinstabilitäten zu verhindern.

AfD für „Renaissance der Kernenergie“

Das sei nicht genug, befand Steffen Kotré (AfD). Alle verfügbaren Energieträger müssten über den April hinaus am Netz bleiben, darauf drängten auch Wirtschaftsvertreter und Experten. Die mangelnde Energiesicherheit gefährde den Wirtschaftsstandort Deutschland: „Die Pleitewelle rollt bereits, viele Unternehmen verlagern auch die Produktion ins Ausland“, warnte er.

Als Gegenmaßnahme brauche es nun eine „Renaissance der Kernenergie“, so Kotré. Nicht nur die drei am Netz verbliebenen Meiler sollten unbefristet weiterlaufen, auch andere, noch verfügbare sollten wieder in Betrieb genommen werden.

Union fordert Verlängerung bis mindestens Ende 2024

„Alles was ohne Erdgas Strom produzieren kann, muss ans Netz“, forderte auch Jens Spahn (CDU/CSU). Schließlich gehe es um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Zu diesem Mix gehörten auch die Atomkraftwerke in Deutschland dazu. Die drei noch aktiven Meiler müssten daher in Betrieb bleiben – und nicht nur wie der Bundeskanzler angekündigt habe, bis April 2023, sondern mindestens Ende 2024.

Das „sogenannte Machtwort des Kanzlers“ in dieser Angelegenheit sei vielleicht für die Koalition ein „großer Schritt“, für Deutschland auf dem Weg zur Lösung des Stromproblems aber nur ein „Mini-Schrittchen“, monierte er. Die Bundesregierung dürfe nicht weiter Zeit verlieren: „Wir sollten neue Brennelemente bestellen“, so Spahns Forderung.

SPD verteidigt Entscheidung für Streckbetrieb

Dieser Forderung erteilte Markus Hümpfer (SPD) sogleich eine Absage: Dass die AKWs Isar 2, Neckarwestheim 2 und auch Emsland bis April im Streckbetrieb weiterliefen, leiste einen Beitrag zur Versorgungssicherheit – profitieren täten davon aber vor allem Bundesländer wie etwa Bayern, die erneuerbare Energien nicht genügend ausgebaut hätten. Wer den Weiterbetrieb über den April hinaus fordere, müsse aber auch sagen, woher neuer Brennstoff kommen solle, verlangte er. Die Bestellung von Brennstäben dauere gut 12 Monate, das sei keine Option.

Dies unterstrich auch Dr. Nina Scheer (SPD): Der Ausbau erneuerbarer Energien sei mit einem Weiterbetrieb von Atomkraftwerken und Brennstoffkäufen nicht vereinbar. Dass die drei noch aktiven AKWs über das eigentliche Atomausstiegsdatum des 31. Dezembers noch für dreieinhalb Monate länger am Netz bleiben sollen, sei eine Übergangslösung. Ein „Streckbetrieb – nichts weiter.“ Nicht mit der Atomkraft, sondern vor allem mit dem Ausbau erneuerbaren Energien werde die Bundesregierung das Energieangebot ausweiten, versicherte sie.

Grüne: Probleme auch durch AKWs mitverschuldet

Bernhard Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, der Atomkraft völlig unkritisch gegenüber zu stehen. Offensichtliche Probleme blende sie komplett aus: Dass die Technologie eben entgegen der AfD-Darstellung nicht verlässlich zur Stromversorgung beitrage, zeige die Lage in Frankreich, wo die Hälfte der Reaktoren außer Betrieb sei.

Das „Desaster der europäischen Atomkraftwerke“ sei neben der Gasverknappung aufgrund des Ukrainekriegs „das maßgebliche Problem“ für die vernetzte europäische Stromversorgung. Doch trotz der eingestellten Gaslieferungen aus Russland habe es die Ampel geschafft, dass die Gasspeicher inzwischen fast voll seien und Gasimportpreise wieder fielen. „Es geht voran“, betonte Herrmann.

Linke: Atomkraft ist Schwachsinn

Ralph Lenkert (Die Linke) schließlich zählte auf, weshalb ein Festhalten an der „Atomkraft Schwachsinn ist“: Die Technologie sei hochriskant, die Endlagerfrage bliebe ungelöst und „auch der Mythos, dass französischer Atomstrom Deutschland rettet“, sei nun widerlegt. Von 56 AKWs liefen „keine 30“, betonte Lenkert: „Raten Sie mal, welcher deutsche Strom nun Frankreich rettet?“.

An weiteren Problemen kämen hinzu: lange AKW-Bauzeiten, hohe Versicherungskosten, große Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Uranbergbau. Stattdessen brauche es eine Energieversorgung die tatsächlich risikoarm, bezahlbar und sicher sei – und von der die Menschen in Regionen profitierten, erklärte der Abgeordnete. Seine Fraktion plädiere zum Beispiel für den Ausbau von Wärmenetzen und die Nutzung des Überschussstroms für Wärme.

FDP: Wir brauchen ein anderes Stromdesign

Auch Dr. Lukas Köhler (FDP) fand es sinnvoller, über die Zukunft des Stromsystems zu diskutieren als über Atomkraft. Die Zukunft sei auch keine Welt, in der man noch „von russischen Pipelinegas“ abhängig sein wolle. Daher gelte es unter anderem über ein anderes Stromdesign nachzudenken.

Um weiterhin stabile, verlässliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen, brauche es Netz- und Preisstabilität. Gerade letztere hänge vom schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ab. Und diesen beschleunige die Bundesregierung, unterstrich Köhler und verwies unter anderem auf den Netzausbau, der nun zum Beispiel im „überragenden öffentlichen Interesse“ sei. (sas/19.10.2022)

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TOP 3 Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Oktober 2022, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung beraten (20/3876). Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dieses Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen. Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.

Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügt, soll auf die Anwendung der PPR 2.0 verzichtet werden können. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Ferner sollen die Budgetverhandlungen beschleunigt, das Verfahren der Krankenhausabrechnungsprüfung vereinfacht und die Strukturprüfung bei Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste (MD) weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu stärken und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur stärker zu verbreiten. (vom/pk/19.10.2022)

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TOP 4 Unterstützung für Studierende und Fachschüler

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Oktober 2022, Anträge der CDU/CSU-Fraktion (20/4044) und der Fraktion Die Linke (20/4052) abgelehnt, die die Unterstützung von Studierenden zum Ziel hatten. Gegen den Antrag der Linken votierten alle übrigen Fraktionen. Den Antrag der Union wies der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linksfraktion zurück.

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass „Studenten und Fachschüler jetzt in der Krise unterstützt“ und die 200 Euro Zuschuss zügig ausgezahlt werden. „Die Bundesregierung lässt Studierende in der aktuellen Krise bisher völlig im Regen stehen. Von dem ersten Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro haben seit Juni 2022 bisher lediglich vier Prozent aller Studierenden in Deutschland profitiert (Stand: 23. September 2022). Bei der Energiepreispauschale hat die Bundesregierung Studierende schlicht vergessen“, so die Fraktion.

Die Abgeordneten verlangten deshalb, die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro unbürokratisch bis allerspätestens zum 15. November 2022 auszuzahlen. Es sollte sichergestellt werden, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren unbürokratisch und rein digital erfolgt und dass nicht intendierte Auszahlungen an sogenannte Schein-Studierende durch niedrigschwellige Nachweispflichten, etwa durch die Abgabe einer persönlichen Erklärung, verhindert werden.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linke will die Unterstützung für Studierende „krisenfest gestalten“, und zwar „nicht nur in diesem Winter“. Die Fraktion forderte in ihrem Antrag eine krisenfeste Unterstützung für Studierende und Fachschüler. „Das BAföG reicht für viele nicht mehr, die monatlichen Kosten zu decken. Zwar wurden mittlerweile Schritte wie Einmalzahlungen für Heizkosten und Energie im Rahmen der Entlastungspakete I bis III seitens der Bundesregierung eingeführt“, so die Fraktion. Allerdings würden die Einmalzahlungen kaum bei den Studierenden, Auszubildenden sowie Fachschülerinnen und Fachschülern ankommen und nicht annähernd die zusätzlichen Kosten decken können. Hier müsse schnellstmöglich eine rasche Lösung mit den Ländern gefunden werden.

Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein Verfahren festzulegen, mit dem die versprochenen 200 Euro als Einmalzahlung im Rahmen des Entlastungspakets III schnell an alle Studierenden und Fachschülerinnen und -schüler ausgezahlt werden. Außerdem brauche es eine kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs für Schüler, Auszubildende und Studierende, so die Linksfraktion. Sie forderte darüber hinaus einen Hochschulsozialpakt Wohnen und den Zukunftsvertrag Studium und Lehre mit mehr Mitteln auszustatten, um die Mehrkosten durch die Preissteigerungen vor allem bei Energie auszugleichen. Die Bundesregierung sollte auch unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BAföG vorlegen, um es bedarfsdeckend und als Instrument, das sich an soziokulturellen Lebensrealitäten von Studierenden orientiert, zu gestalten. (che/vom/19.10.2022)

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TOP 5 Änderung des Aufenthaltsrechts

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Oktober 2022, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (20/3717) beraten. Der Gesetzentwurf wurde  im Anschluss an die Aussprache zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke (20/3973) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Einführung eines sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ will die Bundesregierung langjährig geduldeten Ausländern ermöglichen, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis, wie aus ihrem Gesetzentwurf (20/3717) hervorgeht. Danach sollen zugleich die geltenden Bleiberechtregelungen weiterentwickelt sowie die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern konsequenter durchgesetzt werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung und den Zugang von Asylbewerbern zu Integrationskursen.

Das einjährige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der einjährigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen. Ende vergangenen Jahres haben sich der Vorlage zufolge in Deutschland 242.029 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 136.605 seit mehr als fünf Jahren.

Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen

Ferner sieht das Gesetz laut Bundesinnenministerium vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten würden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu solchen Fachkräften soll laut Gesetzentwurf dadurch erleichtert werden, dass nachziehende Angehörige keinen Sprachnachweis erbringen müssen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Rückführung von Straftätern und Gefährdern

Konsequenter als bisher soll die Rückführung vor allem von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern.

Eine weitere Neuregelung zielt auf Flüchtlinge mit einer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung ab, denen aufgrund nicht verfügbarer Unterlagen oder Nachweise eine Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nicht zeitnah erteilt werden kann. Daher soll zur kurzfristigen Lösung sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden und qualifizierten Versorgung in Aufnahmeeinrichtungen befristet eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde eingeführt werden, die auf die Versorgung anderer Schutzsuchender in der entsprechenden Einrichtung beschränkt ist.

Gesetzentwurf der AfD

Der von der AfD-Fraktion zur Debatte angekündigte Gesetzentwurf zur „Behebung von Fehlanreizen im Asylverfahren und zur klaren Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration“ wurde wieder von der Tagesordnung genommen.

Antrag der Linken

Die Linke wendet sich in ihrem Antrag (20/3973) gegen eine „Abschiebungsoffensive“ und tritt für ein „wirksames Bleiberecht“ ein. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf für ein Chancen-Aufenthaltsrecht in geänderter Fassung erneut einzubringen, um sowohl humanitären Anliegen als auch dem Vorhaben gerecht zu werden, „Kettenduldungen“ zu beenden. Vor allem will die Fraktion eine stichtagsunabhängige Regelung und Erleichterungen beim Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht, wobei Ausschlussgründe deutlich abgemildert werden müssten.

Auch sollten die seit 2015 vorgenommenen Verschärfungen im Abschiebeverfahren und bei der Abschiebungshaft zurückgenommen werden. Das betreffe vor allem Abschiebungen ohne Vorankündigung und den Umgang mit kranken Menschen. Ferner verlangt die Fraktion, alle Formen von Abschiebungshaft ersatzlos zu streichen. (vom/sto/19.10.2022)

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AFD ZP 2 Leistungen für Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 19. Oktober 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialstaatsmagnet jetzt abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber“ beraten (20/4051). Der sogenannte Rechtskreiswechsel bezeichnet den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion kritisiert, dass ukrainische Flüchtlinge seit dem Sommer statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sofort Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bekommen. Dies habe zu einem erwartbaren stärkeren Zuzug aus der Ukraine geführt, für deren Kosten nun die Steuerzahlen aufkommen müssten, so die AfD.

Sie fordert deshalb unter anderem, diesen Rechtskreiswechsel unverzüglich rückgängig zu machen. Außerdem soll das AsylbLG dahingehend geändert werden, dass, unabhängig von der Art der Unterbringung der Asylbewerber oder sonstigen Leistungsberechtigten, ein strenges Sachleistungsprinzip als Regelfall vorgesehen und bare oder unbare Geldleistungen nur noch ausnahmsweise gewährt werden. Für den Fall, dass vom strengen Sachleistungsprinzip ausnahmsweise abgewichen werden müsse, solle die Leistungserbringung durch unbare Geldleistungen geschehen (beispielsweise durch ausschließlich in Deutschland nutzbare Prepaid-Karten, Geldkarten und Wertgutscheine).(che/irs/19.10.2022)

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20. Oktober 2022 (62. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 7 Regierungserklärung 

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat vor dem bevorstehenden Treffen des Europäischen Rates in Brüssel an die internationale Verantwortung beim Wiederaufbau der Ukraine appelliert. „Wer die Bilder aus den von Russland befreiten ukrainischen Städten und Dörfern sieht, der versteht: Das wird eine Generationenaufgabe, bei der die gesamte zivilisierte Staatengemeinschaft ihre Kräfte bündeln muss“, sagte er am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bei seiner Regierungserklärung im Bundestag. Dort kündigte Scholz, der derzeit auch die G7-Präsidentschaft innehat, eine internationale Expertenkonferenz am 25. Oktober in Berlin an, bei der Vorschläge für den Wiederaufbau gesammelt werden sollen.

„Putin irrt sich. Wir sind nicht schwach“

„Unser Land steht zusammen, Europa steht zusammen, wir zeigen Solidarität untereinander und mit der Ukraine“, betonte Scholz. Der russische Präsident Wladimir Putin werde seine Kriegsziele nicht erreichen. Er  spekuliere auf die Schwäche des Westens und der Ukraine. „Aber er irrt sich. Wir sind nicht schwach.“

Scholz plädierte im Bundestag für eine engere europäische und internationale Koordinierung bei der militärischen Unterstützung der Ukraine und verwies dabei auf die am Montag von den EU-Außenministern beschlossene EU-Trainingsmission für 15.000 ukrainische Streitkräfte. Eines der beiden Hauptquartiere dafür werde sich in Deutschland befinden.

Scholz wirbt für Ausbau erneuerbarer Energien

Trotz des Stopps russischer Gaslieferungen sieht der Kanzler Deutschland ausreichend gerüstet für die kommenden Monate. Spätestens zum März werde auch die Gaspreisbremse umgesetzt, kündigte er an. Niemand sollte Angst haben, von den Preisen für Strom, Gas oder Fernwärme überfordert zu werden.

Mit Blick auf die Pläne für einen europäischen Preisdeckel für den Einkauf von Gas, der auch Thema in Brüssel sein soll, warnte der SPD-Politiker vor Risiken. „Ein politisch gesetzter Preisdeckel birgt immer das Risiko, dass die Produzenten ihr Gas dann anderswo verkaufen – und wir Europäer am Ende nicht mehr Gas bekommen, sondern weniger.“ Als das beste Mittel gegen ein zu knappes Energieangebot bezeichnete der Regierungschef den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Union wirft Ampel „zu langsames Agieren“ vor

Zum Auftakt der anschließenden rund 90-minütigen Aussprache warf Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU/CSU) der Ampel-Koalition ein zu langsames Agieren in der Energiekrise vor. „Die besten Beschlüsse in Brüssel bewirken überhaupt nichts, wenn die Bundesregierung nicht schnell zu wirksamen Entlastungen kommt für private Haushalte und Unternehmen.“ Der Regierungserklärung hätten die Zuhörerinnen und Zuhörer kaum Konkretes entnehmen können, „wann ihnen denn nun endlich geholfen wird“.

Der Unions-Fraktionschef kritisierte zugleich die EU-Kommission. Diese bringe immer neue Richtlinien, Verordnungen und bürokratische Belastungen vor allem für die Unternehmen in Europa auf den Weg. Um zu verhindern, dass die Wirtschaft durch Gesetzgebungsakte der EU weiter beeinträchtigt werde, brauche es ein Belastungsmoratorium auf europäischer Ebene.

FDP will Marshallplan für die Ukraine

Ein solches befürwortete für die FDP auch Christian Dürr. Die Koalition habe für Deutschland bereits ein Belastungsmoratorium im jüngsten Abwehrschirm verankert, betonte er. „Das sollte auch auf europäischer Ebene der Fall sein.“ EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sei Mitglied der CDU, bemerkte er in die Richtung von Merz, es wäre gut, wenn sie die Forderung ihrer Partei auch zur Politik der EU machen würde.

Der FDP-Fraktionschef sprach sich außerdem für einen Marshallplan für die Ukraine aus. Mit Blick auf die Energiekrise habe die Bekämpfung von Inflation und hohen Preisen „für alle höchste Priorität“, um Strukturbrüche zu vermeiden. Den von der EU-Kommission vorgeschlagenen gemeinsamen Gaseinkauf nannte Dürr einen „richtigen Gedanken“, um die Gasspeicher für den Winter 2023/24 füllen zu können.

Grüne plädiert für „Signal der Geschlossenheit“

Nach Ansicht von Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann muss von dem Gipfeltreffen in Brüssel ein „Signal der Geschlossenheit“ ausgehen. Europäische und nationale Maßnahmen gegen hohe Energiepreise wie gemeinsame Gaseinkäufe, die Senkung des Verbrauchs, die Diversifizierung von Energiequellen und ein „Booster“ für die erneuerbaren Energien müssten Hand in Hand gehen und eine Übergewinnsteuer erhoben werden, um die sozialen Härten abzufedern.

Zugleich dürfe Europa nicht nachlassen in seinem Engagement für die Ukraine. Der Unionsfraktion warf sie vor, sich in der größten Krise des Landes und Europas „in Fundamentalopposition zu verkriechen“ anstatt Verantwortung zu übernehmen.

AfD will Ende der „wertegeleiteten Sanktionspolitik“

AfD-Co-Fraktionschef Tino Chrupalla forderte die Bundesregierung auf, ihre Waffenlieferungen an die Ukraine zu stoppen, ihre „wertegeleitete Sanktionspolitik“ gegen Russland zu stoppen und mitzuhelfen, den Krieg durch Verhandlungen zu beenden.

Mit ihrem „selbst entfachten Wirtschaftskrieg“ schädige sie nachhaltig, „was die Generationen vor uns mühevoll errichtet haben“. Die Hilfsmaßnahmen erreichten die Bürger zu spät, außerdem seien sie „schlechte Kompromisse“, deren Kosten am Ende ohnehin die Steuerzahler tragen müssten.

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TOP 14 Entlastungspaket Wissenschaft

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll die Bundesregierung die Bundesnetzagentur umgehend anweisen, Wissenschaftseinrichtungen entsprechend ihres jeweiligen Bedarfs im Notfall als geschützte Kunden prioritär mit Energie zu versorgen. Es sei umgehend ein Gipfel mit der Wissenschaft zum Thema „Sichere und bezahlbare Energieversorgung“ einzuberufen, um eine umfassende Bedarfsanalyse zu erstellen, auf deren Grundlage gemeinsam mit den Bundesländern ein Entlastungspaket Wissenschaft erarbeitet wird. Zusätzlich soll ein Notfallfonds für die Wissenschaft eingerichtet werden, um kurzfristig zielgerichtete Hilfen zur Verfügung stellen zu können. Über den entsprechenden Antrag der Union (20/4047) debattierte der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2022, und überwies ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein Entlastungspaket und die Einrichtung eines Notfallfonds, um Schaden vom deutschen Wissenschaftssystem abzuwenden. „Unsere Wissenschaft ist in akuter Gefahr. Durch explodierende Preise, insbesondere bei den Energiekosten, sind Wissenschaftseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Dabei droht Schaden insbesondere für die Kühlung unwiederbringlicher Biodatenbanken, für Großforschungsanlagen, für Hoch- sowie Höchstleistungsrechner und IT-Infrastrukturen mit hohem Strombedarf, für Tierhäuser der Forschungsinstitute und für die Lehre sowie für Promotionsstellen. Die Schäden eines Winters können schwerwiegende Folgen über Jahre und Jahrzehnte hinweg verursachen“, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten verlangen unter anderem von der Bundesregierung, die Bundesnetzagentur umgehend anzuweisen, Wissenschaftseinrichtungen entsprechend den jeweiligen Bedarfen im Notfall als geschützte Kunden prioritär mit Energie zu versorgen. Es soll zudem umgehend ein Energiegipfel für die Wissenschaft zum Thema „Sichere und bezahlbare Energieversorgung“ einberufen werden, um eine umfassende Bedarfsanalyse vorzunehmen. Auf Grundlage dessen soll gemeinsam mit den Ländern ein Entlastungspaket Wissenschaft erarbeitet werden. Zusätzlich soll ein Notfallfonds für die Wissenschaft eingerichtet werden, in dessen Rahmen zielgerichtete Hilfen für die Wissenschaft geschaffen und kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. (aw/che/vom/20.10.2022)

Union warnt vor Verlust von Forschungsergebnissen

Die explodierenden Energiepreise bedrohten Deutschlands Wissenschaftseinrichtungen in ihrer Existenz, führte Thomas Jarzombek (CDU/CSU) aus. Sollte die Energieversorgung nicht gewährleistet oder schlicht nicht bezahlt werden können, drohe „ein unwiederbringlicher Verlust von Forschungsergebnissen“ in Biodatenbanken, Großforschungsanlagen, Hoch- und Höchstleistungsrechnern oder Tierhäusern der Forschungsinstitute. Diese Wissenschaftseinrichtungen könnten eben nicht 20 Prozent ihres Strombedarfs einsparen, die Anlagen müssten durchgehend auf dem normalen Niveau betrieben werden.

Der Bundesregierung warf Jarzombek vor, die Wissenschaft schlicht vergessen zu haben bei ihrer Rettungsschirmpolitik. Es reiche eben nicht aus, wenn sich Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in der aktuellen Ausgabe des „Handelsblatts“ am Tag der Debatte im Bundestag für einen Rettungsschirm für die Wissenschaft ausspreche. Die Ministerin müsse ihre Rolle einer „Schutzpatronin“ endlich ausfüllen, forderte der Unionsabgeordnete.

AfD für Wiedereinstieg in die Kernenergie

Der AfD-Abgeordnete Dr. Marc Jongen unterstützte zwar prinzipiell das Anliegen der Union, bezichtigte sie jedoch zugleich, selbst für die Situation verantwortlich zu sein. Es sei Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) gewesen, die den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen und Deutschland in eine einseitige Abhängigkeit von russischem Gas geführt zu haben. „Hier ruft der Brandstifter nach der Feuerwehr“, sagte Jongen.

Deutschland betreibe die „dümmste Energiepolitik der Welt“, wie das „Wall Street Journal“ festgestellt habe. Die Lösung der Energiekrise könne nur in einem Wiedereinstieg in die Kernenergie und einer Beendigung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland liegen, argumentierte Jongen.

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AfD TOP 9 Energiepreispauschale an Rentner

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und für Änderungen der Verdienstgrenze bei den Midijobs zugestimmt (20/3938). Die Vorlage wurde in dritter Beratung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Keine Mehrheit hingegen fand ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, Rentner beim Entlastungspaket nicht zu vergessen (20/2034). Die Vorlage wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Den Entscheidungen lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4095) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde (20/4102).

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Laut Gesetzentwurf soll diese Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/2034) auf, Rentner bei den Entlastungspaketen nicht zu vergessen. Sie schreibt: „Die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind jedoch genauso von steigenden Energiepreisen betroffen, wie andere Bevölkerungsgruppen. Unabhängig davon, ob man die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen als ausreichend ansieht oder nicht, ist es daher geboten auch die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten bei den Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.“

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der „wenigstens“ die Zahlung eines einmaligen Zuschusses zu den Energiekosten für Erwerbsminderungs- und Altersrentner in Höhe von 300 Euro durch die Rentenversicherung festschreibt. Die entstehenden Kosten sollen durch den Bund in voller Höhe erstatten werden. Dieser Zuschuss soll nach dem Willen der Abgeordneten steuerfrei sein. (che/20.10.2022)

Regierung: Unbürokratische Hilfe für 20 Millionen

Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte, durch die Verabschiedung des schnell ausgearbeiteten Gesetzentwurfes werde man es schaffen, dass 20 Millionen Rentner noch vor Weihnachten die Energiepreispauschale auf dem Konto hätten. Anspruchsberechtigt seien alle Rentner, denen nun unbürokratisch geholfen werde.

Griese verteidigte auch die Midijob-Regelungen als wichtige Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen.

AfD: Zu wenig und zu spät

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) betonte, ihre Fraktion habe eine solche Zahlung für Rentner schon im Mai gefordert. Sie kritisierte jedoch auch, dass viele Menschen nicht in den Genuss der Pauschale kämen, die es auch dringend nötig hätten, wie zum Beispiel pflegende Angehörige oder Bezieher von Krankengeld. „Wie immer ist es zu wenig und zu spät“, sagte sie.

Deutlich kritisierte sie auch die Midijob-Änderungen. Die Sozialkassen dadurch derart zu belasten, zeige, dass die Regierung den Ernst der Lage nicht begriffen habe, so Schielke-Ziesing.

 

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TOP 6 Einsetzung einer Enquete-Kommission ,Sicherstellung der Energieversorgung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsetzung einer Enquete-Kommission ,Sicherstellung der Energieversorgung für die Bundesrepublik Deutschland’“ (20/4061) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission „Sicherstellung der Energieversorgung für die Bundesrepublik Deutschland“ einsetzt. Auftrag der aus 19 Bundestagsabgeordneten und 19 Sachverständigen bestehenden Kommission soll sein, eine Bestandsaufnahme und Evaluation der Energieversorgung in Deutschland vorzunehmen. Dabei sollen Vor- und Nachteile der von der Bundesregierung anvisierten Energiepolitik „ergebnisoffen“ gegeneinander abgewogen und Vorschläge, Optionen und grundsätzliche Alternativen für eine Energieversorgung der Zukunft erarbeitet werden.

Stärken und Schwächen der von der Bundesregierung seit 2000 betriebenen „Energiewende“ will die Fraktion auf der Basis eines Vergleichs der Energiepolitik starker Industrienationen analysieren lassen. Für den Gesetzgeber solle die Kommission Handlungsempfehlungen formulieren, wie eine langfristige stabile und kostengünstige Energieversorgung in der Bundesrepublik gewährleistet werden kann. Dabei sollen nach Ansicht der Fraktion der erwirtschaftete Wohlstand erhalten und energiepolitische Abhängigkeiten vermieden werden. Der Industriestandort solle nicht gefährdet und die Umwelt am wenigsten belastet werden. Die Kommission solle dem Bundestag bis Ende 2024 einen Abschlussbericht mit Arbeitsergebnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen. (vom/20.10.2022)

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ZP4 Antrag AfD GKV Finazierungsgesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 20. Oktober 2022, abschließend mit der Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (20/344820/371320/4001 Nr. 1.4) nahm das Parlament gegen das Votum der Oppositionsfraktionen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung an. Zur Entscheidung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung vor (20/4098). Die Fraktionen der CDU/CSU (20/4092) und Die Linke (20/4093) hatten jeweils einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der CDU/CSU-Antrag wurde gegen die Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Gegen den Antrag der Linken stimmten in namentlicher Abstimmung 534 Parlamentarier. Für die Initiative stimmten 37 Abgeordnete, 70 enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden hingegen acht Anträge der Oppositionsfraktionen zu dem Thema. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/2375) wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken abgelehnt. Fünf Anträge der AfD-Fraktion (20/236020/353220/353320/353620/3537) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller zurück. Bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken ab (20/3484), gegen einen zweiten (20/3485) votierten alle übrigen Fraktionen. Grundlage der Abstimmungen waren die vom Gesundheitsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlungen (20/4086).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben. Der variable Zusatzbeitrag für Versicherte wird 2023 steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des sogenannten Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz festlegen. Gerechnet wird mit einer Anhebung um 0,3 Prozentpunkte. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich in zwei Stufen anteilig mit einem Solidarausgleich an der Stabilisierung der Beitragssätze beteiligen. Dazu werden die Liquiditätsreserven weiter abgeschmolzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Dadurch sollen Mittel frei werden für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen.

Extrabudgetäre Vergütung von Leistungen

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Sparvorgaben. So soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten abgeschafft werden. Für die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, wird eine zeitlich unbefristete Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vorgesehen. Die Auswirkungen dieses Vergütungsanreizes sollen evaluiert werden. Es soll analysiert werden, inwieweit durch die offenen Sprechstunden tatsächlich ein schnellerer Zugang zur fachärztlichen Versorgung erzielt wird. Geplant ist mit der Reform auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte.

Gespart werden soll außerdem bei Arzneimitteln. Für 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant. Ferner wird das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert. Der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung erhöht, auf zwei Jahre befristet. Vorgesehen sind überdies angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Für den Krankenhausbereich ist geplant, dass ab 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden können.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Die Koalition brachte 17 Änderungsanträge ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. So wird das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen auf vier Millionen Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen nach der Abschmelzung von Rücklagen noch genügend Finanzreserven behalten.

Auf die komplette Abschaffung der extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten, die als wenig erfolgreich eingeschätzt worden war, wird verzichtet. Stattdessen soll die Regelung reformiert werden mit einem zielgenaueren Anreizsystem für die Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Die Neuregelung soll zudem evaluiert werden.

Regierung lehnt höheren Bundeszuschuss ab

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates für eine weitergehende Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der GKV ab. Das geht aus einer Unterrichtung (20/3713) der Bundesregierung hervor. Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einen dynamisierten jährlichen Bundeszuschuss sowie für 2023 einen Zuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro.

In der Erwiderung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es, der Bund beteilige sich durch die Gewährung eines weiteren Bundeszuschusses in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie eines Darlehens in Höhe von einer Milliarde Euro in erheblichem Maße an der finanziellen Stabilisierung der GKV im Jahr 2023. Das Bundesgesundheitsministerium werde bis Ende Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung vorlegen.

Abgelehnter Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion forderte ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser, um Kostensteigerungen aufzufangen. Auf die Krankenhäuser wirkten zahlreiche Preiserhöhungen parallel ein, insbesondere die Energiekosten sowie die Kosten von Waren- und Medizinprodukteherstellern, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/2375). Die kurzfristig nur in Teilen refinanzierbaren, inflationsbedingten Kostensteigerungen brächten die Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage, die es mit einem Soforthilfeprogramm abzuwehren gelte.

Die Abgeordneten schlugen vor, einen unterjährigen Rechnungszuschlag mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 in Höhe von 4,54 Prozent im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie in Höhe von 2,27 Prozent in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) gesetzlich zu verankern. Damit könnten die Kostensteigerungen für 2022 abgefedert werden. Für 2023 sollten die Landesbasisfallwerte beziehungsweise die Krankenhausbudgets angepasst werden, um den Krankenhäusern die Mittel dauerhaft zukommen zu lassen.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Abschaffung der Budgetierung für Ärzte. Die niedergelassenen Ärzte hätten ein Recht, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben, so die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/2360). Die Bundesregierung grenze die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zulasten der Patienten ein. Daher müsse eine ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes sofort außer Kraft gesetzt werden. Starre Budgetvorgaben dürften nicht über die medizinische Behandlung entscheiden.

Nach Aufhebung der Budgetierung dürften Patienten nicht finanziell belastet werden, etwa durch eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge, heißt es in dem Antrag weiter. Mehrkosten müssten anderweitig finanziert werden, etwa durch eine vollständige Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte eine Neuregelung für Importarzneimittel, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Preisunterschiede in europäischen Ländern auf dem Arzneimittelmarkt würden für Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt. So seien Apotheker nach bestimmten Regeln zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet, so die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/3532).

Die Abgeordneten forderten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verpflichtung des Apothekers zur Abgabe eines Importarzneimittels in Fällen, in denen der Arzt es nicht ausdrücklich verordnet hat, aufgehoben wird. Damit sollte auch die Importquote unwirksam werden.

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

Nach Ansicht der AfD-Fraktion müssten Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksamer begrenzt werden. Deutschland sei bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln vom Nicht-EU-Ausland abhängig, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/3533). Die Abgeordneten forderten, dass pharmazeutische Unternehmen die Nichtverfügbarkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in Deutschland unverzüglich melden müssen und die betroffenen Arzneimittel nicht exportiert werden dürfen.

Bei Rabattverträgen müssten die Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer innerhalb der EU herstellt. Zudem müsste eine für zwei Monate ausreichende Arzneimittelreserve für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingerichtet werden.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Abschaffung der Fallpauschalen-Abrechnung (DRG) im Krankenhaus und die Einführung eines sogenannten Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems. Das DRG-System setze zum Schaden der Patienten und des Personals falsche Systemanreize, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/3536).

Das DRG-Abrechnungssystem müsse abgeschafft und die Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus neu geordnet werden. Mit dem Prospektiv-Regionale-Pauschalensystem würde den Leistungserbringern im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale bezahlt, die sie selbst verwalten müssten. Die Kalkulation der Pauschale solle auf morbiditätsorientierten Regionalbudgets basieren, mit denen die Unterschiede der Lebensbedingungen abgebildet würden.

Fünfter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion schlug vor, das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch auf Medizinalcannabis anzuwenden. Seit 2017, also seit der Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), seien die Ausgaben der Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark gestiegen, s o die Fraktion in ihrem Antrag (20/3537). Demnach lagen die Ausgaben im Juni 2017 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen.

Aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden. Zwar genieße Medizinalcannabis in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein AMNOG-Verfahren würde die Arzneimittel entmystifizieren, indem es Nutzen und Risiken objektiviere und damit den Erstattungspreis senke. Die Arzneimittel würden für Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig würden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle und durch die zeitgleiche Reduzierung der Erstattungspreise die Beitragszahler entlastet.

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TOP 16 Russland in Afrika

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Strategie zum Umgang mit Russlands wachsendem Einfluss in Afrika“ (20/4048) debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Antrag der Union

Russland nutze seinen begrenzten Einfluss äußerst geschickt, um durch „Guerilla Geopolitics“ mit wenig Einsatz hohe (politische und wirtschaftliche) Erträge zu erzielen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Anders als das Engagement Chinas in Afrika geschehe dies „häufig verdeckt oder subtil über Proxys wie die Söldnergruppe Wagner und ihre affiliierten Entitäten, die es dem Kreml erlauben, eine direkte Einmischung zu verleugnen und Sanktionen zu umgehen“. Diese Entwicklung sei ein Problem für deutsche und europäische Interessen vor Ort geworden. Das aktuelle russische Vorgehen in Mali und in den Jahren zuvor in der Zentralafrikanischen Republik gehören zu den konkretesten Beispielen, argumentieren die Abgeordneten.

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU die Bundesregierung unter anderem auf, „eine kohärente und ressortübergreifende Strategie vorzulegen, wie mit Russlands wachsendem Einfluss in Afrika, insbesondere in der Sahelzone sowie in Zentralafrika und dem Horn von Afrika, umzugehen ist“. Außerdem sprechen sie sich für die Entwicklung einer Strategie aus, „um den breit angelegten und gegen westliche Staaten gerichteten Desinformationskampagnen, die Russland in Afrika steuert, eine geeignete, möglichst einheitlich europäische Antwort in Form von koordinierter public diplomacy entgegenzustellen“. Diese Antwort müsse sowohl falsche russische Vorwürfe gegen Deutschland und die EU glaubhaft widerlegen, sowie, wo angebracht, aktiv Verfehlungen Russlands aufgreifen und öffentlich thematisieren. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Arbeit der regionalen Deutschlandzentren in Kairo, Pretoria und Dakar, die Förderung von Energiepartnerschaften mit afrikanischen Staaten und der Handelsbeziehungen EU-Afrika sowie die Unterstützung afrikanischer Landwirte, um unabhängiger von russischen Getreide- und Düngelieferungen zu werden. (ahe/vom/20.10.2022)

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TOP 13 Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (20/3884) gebilligt. Zuvor hatte der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (20/4097). Der Haushaltsausschuss hat zum Entwurf einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die Finanzierbarkeit (20/4101) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen der Regierung zufolge alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind.

Sie sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten. Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss vor.

Mehrausgaben von rund 551 Millionen Euro

Der Bundesregierung zufolge werden von der Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, profitieren. Das Gesetz sieht außerdem eine Konkretisierung des Paragrafen 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor. Sie soll es den Leistungserbringern in der Pflege ermöglichen, zügig Verhandlungen mit den Pflegekassen aufzunehmen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Insgesamt rechnet der Bund bei Einführung des zweiten Heizkostenzuschusses mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023. Es wird angestrebt, dass die Zuschüsse noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Änderungen im Ausschuss

Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dem im Ausschuss für Wohnen zugestimmt wurde, wird im Gesetz nun klargestellt, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: zum einen eine „erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur“, zum anderen eine „erhebliche Änderung der Energieaufwendungen“. (vom/joh/20.10.2022).

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TOP 18, 20 Expertenkreis Politischer Islamismus

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, Anträge der Unionsfraktion (20/3929) und der AfD-Fraktion (20/3946) zur Weiterführung des Expertenkreises Politischer Islamismus abgelehnt. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Inneres und Heimat Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/409120/4090). Für die Unionsinitiative stimmte auch die AfD, der Antrag der AfD selbst erhielt hingegen keine weitere Unterstützung aus den Reihen der übrigen Fraktionen.

Antrag der Union

Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion den „Expertenkreis Politischer Islamismus“ im Innenministerium mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode weiterführen. Die Fraktion forderte die Regierung zudem auf, das Gremium mit Mitteln für eigene Forschungsaufträge und Publikationen in Höhe von jährlich 250.000 Euro auszustatten.

Auch sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge eine Dokumentationsstelle „Politischer Islamismus in Deutschland und Europa“ beim Innenministerium einrichten, die das Wirken von Personen und Gruppen aus dem Bereich des politischen Islamismus in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik dokumentiert. Ferner drang die Fraktion unter anderem darauf, mit Bundesmitteln Lehrstühle zur Erforschung des politischen Islamismus einzurichten und gezielt Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu unterstützen.

Analyse von Aspekten des politischen Islamismus

Wie die Abgeordneten ausführten, trat der Expertenkreis zum politischen Islamismus erstmals im Juni 2021 im Innenministerium auf Initiative des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) zusammen. Der Kreis habe die Aufgabe gehabt, verschiedene Aspekte des politischen Islamismus, insbesondere des nicht gewalttätig agierenden Islamismus, zu analysieren und das Ministerium zu beraten. Der Expertenkreis sei zunächst auf ein Jahr angelegt gewesen, doch habe sich während der Beratungen „schnell gezeigt, dass dieses Gremium dauerhaft etabliert werden muss, um die gewünschten Ergebnisse zu liefern“.

Wie von beteiligten Experten berichtet worden sei, habe sich das Innenministerium trotzdem entschieden, diesen Expertenkreis nicht weiterzuführen, hieß es in der Vorlage weiter. Darin äußerte die Fraktion zugleich ihr Unverständnis über diese Entscheidung, da die Herausforderungen in diesem Bereich der Islamismus-Bekämpfung weiterhin hoch seien.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag forderte die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, den im Bundesministerium des Innern und für Heimat bestehenden Expertenkreis als dauerhaftes Fachgremium einzurichten, die Entscheidung zur Auflösung des Gremiums zu revidieren und es „mit allen notwendigen Mitteln bestmöglich bei seiner Arbeit zu unterstützen“. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion bei der Bekämpfung von Extremismus den Fokus „auf das tatsächliche und statistisch dokumentierte Bedrohungspotenzial“ legen und alle Budgets und Maßnahmen hieran orientieren.

Weiter schrieb die Fraktion, der Islamismus sei und bleibe eine „ernstzunehmende Bedrohung in Deutschland: für das Wohlergehen und die freiheitliche Lebenskultur seiner Bevölkerung sowie wesentliche Grundprinzipien wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“. Jede Verharmlosung oder Beschwichtigung des politischen Islamismus sei unangebracht und sicherheitsgefährdend. Die „alleinige Fokussierung“ der amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den Rechtsradikalismus werde der Bedrohungslage nicht gerecht.  (vom/sto/20.10.2022)

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ZP 6 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Die Müllverbrennung wird künftig in die CO2-Bepreisung einbezogen. Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (20/343820/381920/4001 Nr. 1.7) angenommen. CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4096). Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/4099) fand keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen verkündet worden – zunächst für die Sektoren Wärme und Verkehr. Mit dem jetzt gebilligten und zuvor vom Ausschuss geänderten Gesetz sollen nunmehr auch ab 2024 die Brennstoffe Kohle und Abfälle aufgenommen werden. Die Aufhebung der bisherigen Brennstoffbeschränkung sichere eine umfassende CO2-Bepreisung aller fossilen Brennstoffemissionen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetze (BEHG), heißt es.

Diese CO2-Bepreisung sei als Querschnittsinstrument erforderlich, da sämtliche fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets sind, das nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung einem jährlich vorgegebenen Reduktionspfad folgen muss, heißt es weiter.

Bepreisung fossiler Brennstoffemissionen

Die Bepreisung der fossilen Brennstoffemissionen wird laut Gesetz zu einem Anstieg der Kosten der Abfallverbrennung führen. Gleichzeitig erhöhten sich mit einem steigenden CO2-Preisniveau für die preissetzenden Kraftwerke im EU-Emissionshandel auch die Marktpreise von Abfallverbrennungsanlagen, die im unteren einstelligen Prozentbereich produzieren.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf forderte der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis der Vernichtung des Schadstoffpotenzials in den gefährlichen Abfällen; ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück. Die Bundesregierung lehnte dies ab.

Regierung gegen Ausnahmen bei der CO2-Bepreisung

In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung (20/3819) hieß es zur Begründung: „Emissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen sind Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets, welches zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen unter der europäischen Klimaschutzverordnung zu verringern ist.“ Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sei ein zentrales Instrument zur Erreichung dieses Ziels.

Und: „Kohlendioxidemissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen belasten das deutsche Emissionsbudget genauso wie Emissionen aus anderen Abfallverbrennungsanlagen, nicht erbrachte Minderungen in diesem Bereich müsste die Bundesrepublik Deutschland demzufolge durch Zukauf entsprechender Mengen an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten ausgleichen.“ Daher sei es folgerichtig, dass sämtliche Abfallverbrennungsanlagen, einschließlich der Sonderabfallverbrennung, in die CO2-Bepreisung einbezogen würden. (pst/mis/irs/ste/20.10.2022)

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Antrag AfD TOP 32g Erweiterungsbau Bundeskanzleramt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Erweiterungsbau für das Bundeskanzleramt stoppen“ (20/4064) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion setzt sich demnach für einen Stopp des Erweiterungsbaus des Bundeskanzleramts ein. Die Planungen dafür sollten nicht weiterverfolgt werden und der Haushaltsgesetzgeber keinerlei Mittel freigeben. Zugleich sollte die Bundesregierung prüfen, inwiefern Heimarbeitslösungen kurz- und mittelfristig den Mangel an Büroräumen beheben könnten. Der Personalzuwachs im Bundeskanzleramt sollte gestoppt und auf die Rückübertragung von Aufgabenbereichen in die Ministerien fokussiert werden.

In der Begründung beruft sich die Fraktion auf den Bundesrechnungshof, der von wesentlich höheren Kosten als den veranschlagten 600 bis 640 Millionen Euro ausgehe und das Projekt scharf kritisiere. Fraglich sei nach Ansicht der AfD auch, „wie der massive Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter überhaupt zu Stande kommen konnte, der zur Notwendigkeit eines Neubaus von 400 Büros führte“. (joh/20.10.2022)

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TOP 15 Änderungen im Insolvenz­recht, Abschaffung des Güterrechtsregisters

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (20/2730) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/4087) mit breiter Mehrheit gebilligt. Zugestimmt hatten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die Fraktion der AfD votierte gegen die Initiative.

Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf im federführenden Rechtsausschuss zuvor um sachfremde sanierungs- und insolvenzrechtliche Regelungen ergänzt, um auf die aktuelle Situation auf den Energie- und Rohstoffmärkte zu reagieren. Die Regelungen gehen zurück auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister werden dem Gesetz zufolge abgeschafft. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stehe in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, heißt es weiter. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau.

Zur Umsetzung werden die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben. „Mit Blick auf den Vertrauensschutz der Eingetragenen ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Abschaffung des Güterrechtsregisters vorgesehen, in der für Alteintragungen die Wirkung der Eintragung gegenüber Dritten nach dem geltenden Paragraf 1412 BGB in geänderter Fassung weiter gilt“, führt die Bundesregierung aus. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 8. Juli 2022 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.

Änderungen im Ausschuss

Die Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht gehen zurück auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung. Diese hatte dazu eine Formulierungshilfe beschlossen, die von den Koalitionsfraktionen als Änderungsantrag im Rechtsausschuss eingebracht worden war. Die Koalition begründet ihren Vorschlag mit den derzeitigen „Verhältnissen und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten“. Diese belasteten nicht nur die finanzielle Situation von Unternehmen, sondern erschwerten auch deren vorausschauende Planung. „Das gilt auch für die Planungen, die das Insolvenzrecht den Geschäftsleitern haftungsbeschränkter Unternehmensträger durch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung (Paragraf 15a Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 der Insolvenzordnung (InsO)) auferlegt“, hieß es im Änderungsantrag.

Vorgesehen ist daher unter anderem, den Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate und die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen von sechs auf vier zu verkürzen. Zudem soll die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung von sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden. Die Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Zur Begründung des verkürzten Prognosezeitraums wird in dem Antrag unter anderem angeführt, dass vermieden werden soll, dass Unternehmen „wegen dieser allgemeinen, alle Marktteilnehmer treffenden Unsicherheiten in ein Insolvenzverfahren gezwungen werden“. Umgesetzt werden sollen diese Regelungen im bisherigen Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, das mit der Änderung zum Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz werden soll. (scr/vom/20.10.2022)

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TOP 22  Entwicklungspolitische Ziele

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Entwicklungspolitische Ziele durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nachhaltiger erreichen“ (20/4043) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Aussprache in den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU-CSU fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die entwicklungspolitischen Ziele durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nachhaltiger zu erreichen. Im Einzelnen verlangt die Fraktion, die im diesjährigen Haushaltstitel „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ vorgenommenen Kürzungen zurückzunehmen und die geplanten Ausgaben wenigstens wieder auf das Niveau von 2021 anzuheben. Auch solle die Regierung prüfen, ob und wie die Förderinstrumente zum Engagement der deutschen Privatwirtschaft in Entwicklungsländern besser aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls reduziert werden können.

Wichtig sei dabei, so die Unionsfraktion, das der Umfang der Förderung dieses Engagement und die Vielfalt der differenzierten Fördermöglichkeiten in unterschiedlichen Sektoren nicht gekürzt werden. Ziel müsse sein, dass sich alle, die für ein stärkeres Engagement der deutschen Wirtschaft in Entwicklungsländern verantwortlich sind, noch besser koordinieren, um Unternehmen einen unkomplizierten Zugang zu Beratungs- und Finanzierungsangeboten zu ermöglichen. Die Abgeordneten halten eine abgestimmte Strategie der Bundesregierung für nötig, um möglichst wirksam handeln zu können.

Aufbau dualer Ausbildungssysteme fördern

Den Haushaltstitel „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“, aus dem über strukturierte Fonds Kredite an Unternehmen in Entwicklungsländern vergeben werden, will die Fraktion in den kommenden Jahren wieder deutlich anheben. Sie schlägt zudem vor, den Aufbau dualer Ausbildungssysteme in Entwicklungsländern intensiv zu fördern, da dies einen Weg in „hochwertige Beschäftigung“ biete. Unterstützt werden sollen darüber hinaus die Global Gateway Initiative der EU in Höhe von 300 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Ankündigung des G7-Gipfels auf Schloss Elmau vom 26. bis 28. Juni 2022, in den nächsten fünf Jahren gemeinsam bis zu 600 Milliarden US-Dollar an öffentlichen und privaten Investitionen für die Infrastruktur zu mobilisieren. „AfricaConnect“ als Säule des in der vergangenen Wahlperiode geschaffenen Entwicklungsinvestitionsfonds wollen die Abgeordneten weiterentwickeln, weil dieses Instrument vor allem dazu diene, das privatwirtschaftliche Engagement von Unternehmen in Deutschland und der EU in afrikanischen Entwicklungsländern zu fördern.

Wichtig sei, so die Fraktion weiter, durch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft darauf hinzuwirken, dass Investitionen nicht nur einer ausschließlich am Gewinn orientierten Unternehmenspolitik dienen, sondern auch dazu beitragen, die globalen Entwicklungsziele und die international vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Schon heute wirkten viele Unternehmen an der Bewältigung globaler Probleme mit, indem sie innovative technische Lösungen, Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln. Zudem diene privatwirtschaftliches Engagement auch dem Technologietransfer sowie dem Aufbau von Fachwissen in Entwicklungsländern, was für eine selbsttragende Entwicklung unverzichtbar sei. Dieses Engagement diene beiden Seiten, heißt es weiter, denn Unternehmen könnten so neue Handelspartner gewinnen und neue Absatzmärkte erschließen. (vom/20.10.2022)

 

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TOP 19  Römischer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (20/3444) gebilligt. Zur Abstimmung hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4088) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem angenommenen Gesetz will die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Ratifizierung von Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs schaffen. So habe die Vertragsstaatenversammlung Änderungen des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe b und e des Statuts angenommen: In Bezug auf Kriegsverbrechen im internationalen bewaffneten Konflikt und im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt seien die Verbrechenstatbestände um die Verwendung bestimmter Waffen klarstellend ergänzt worden.

Durch eine Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten werde außerdem das vorsätzliche Aushungern im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht unter Strafe gestellt, was bereits für den internationalen bewaffneten Konflikt der Fall sei.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist Deutschland Vertragsstaat des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Römischen Statuts, mittels dessen der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet wurde. Er habe Gerichtsbarkeit über die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. (vom/ahe/20.10.2022)

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ZP 3c Ost-West-Rentenüberleitung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer garantieren“ (20/4049) beraten. Nach der Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion verweist in ihrem Antrag auf den von der Vorgänger-Bundesregierung 2021 beschlossenen Fonds und dessen Einstellung in den Haushaltsplan für 2022. Die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP habe den vorgesehenen Bundesanteil (eine Milliarde Euro) für den Fonds um die Hälfte gekürzt, kritisiert die Unionsfraktion.

Sie fordert deshalb, den in der 19. Legislaturperiode geplanten Fonds noch 2022 umzusetzen. Ein Nichtzustandekommen dürfe nicht riskiert werden. Stattdessen müsse bei einer fehlenden Beteiligung der Länder das Fondsvolumen alleinig durch den Bund mit dem dafür ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vorgesehenen Bundesanteil von einer Milliarde Euro finanziert und hierfür bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsentwurfs 2023 am 10. November 2022 ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden. (che/20.10.2022)

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TOP 21 Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (20/3822) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die abendliche Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie 2019/2121 zur Änderung der EU-Richtlinie 2017/1132 „in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ von Unternehmen (Umwandlungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie 2017/1132 vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie).

Außer der Richtlinienumsetzung, die mit diversen Folgeänderungen einhergeht, enthält der Entwurf laut Bundesregierung „Neuregelungen, mit denen das Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz beschleunigt werden soll, ohne die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschneiden“.

Wie die Bundesregierung schreibt, soll die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie überwiegend „unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der bewährten Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen“. Weiter heißt es: „Auf dieser Linie sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel (zusammen im Weiteren: grenzüberschreitende Umwandlungen) in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. Innerhalb dieses Buches dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels.“ (vom/scr/20.10.2022)

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TOP 24 RV-Mindestrücklagengesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (20/398) mit der breiten Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Zu Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2695).

Gesetzentwurf der Linken

Die Linke forderte in ihrem Gesetzentwurf, die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2023 von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, hieß es darin.

Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der Rentenkommission, schrieb die Fraktion. Zur Finanzierung schlug sie höhere Beitragssätze vor, ohne diese genau zu beziffern. (vom/che/20.10.2022)

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TOP 24 SGB IV-Änderungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden, schreibt die Regierung. Zudem würden technische Vorgaben an die sich fortentwickelnden technischen Standards angepasst. Ferner würden gesetzliche Änderungen im Vermögensanlagerecht, im Künstlersozialversicherungsgesetz sowie in anderen Rechtsbereichen vorgenommen.

Beispielsweise soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst werden. Auch soll der Sozialversicherungsausweis durch den Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden. Beginn und Ende der Elternzeit von Arbeitnehmern sollen den Sozialversicherungsträgern künftig im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens durch den Arbeitgeber mitgeteilt werden.

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TOP 25 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes 

Mit 514 Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (20/3708) gebilligt. 92 Parlamentarier stimmten namentlich gegen die Initiative, zwei enthielten sich. Der Rechtsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4085).

Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf im federführenden Rechtsausschuss um eine sachfremde Änderung im Strafgesetzbuch ergänzt. Danach soll künftig die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. AfD und Linke stimmten in der zweiten Beratung gegen diese Änderung im Strafgesetzbuch.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der beschlossenen Änderungen ist nach Regierungsangaben die Anpassung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. „Das Abkommen enthält Regelungen zum Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über Informationen in den jeweiligen Strafregistern“, führt die Bundesregierung aus.

Außerdem soll durch die Änderung im BZRG eine EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden, wie es weiter heißt. Dabei handele es sich um die EU-Verordnung vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung EU-Verordnung 2018/1726.

Ferner sollen laut Gesetzentwurf mit Einzeländerungen im BZRG und in der Gewerbeordnung „Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes“ angegangen werden.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme ging der Bundesrat unter anderem auf die Auslegung der sogenannten Flagging-Regelung in der EU-Verordnung ein. Die Länderkammer forderte, die Bundesregierung möge sich weiter dafür einsetzen, „dass nur solche strafrechtlichen Verurteilungen gekennzeichnet werden müssen, die nach Inkrafttreten des § 58d BZRG rechtskräftig geworden sind“. In ihrer Gegenäußerung führte die Bundesregierung aus, dass sie das Anliegen zur Kenntnis genommen habe und die „Belange der Länder weiterhin umfassend berücksichtigen“ würden.

Der Nationale Normenkontrollrat schrieb in seiner Stellungnahme, dass die Darstellung der Regelungsfolgen „nachvollziehbar und methodengerecht“, aber nicht vollständig sei. Mangels Angaben der Länder habe das Bundesministerium für Justiz „den Erfüllungsaufwand der Verwaltung (Länder) nur grob und lückenhaft abschätzen“ können, monierte der Normenkontrollrat.

Änderungen im Ausschuss

Der Rechtausschuss beschloss am Mittwoch, 19. Oktober, den Gesetzentwurf der Bundesregierung um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu ergänzen, der eine Änderung in Paragraf 130 Strafgesetzbuch vorsieht. Wie die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag ausführten, erfolgte die Änderung aufgrund eines von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission habe gerügt, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosen unzureichend umgesetzt habe. Wie die Fraktionen schrieben, sind diese beiden Handlungen – außer beim Bezug auf Taten unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (§ 130 Absatz 3 StGB) – bisher nicht explizit in einer Strafvorschrift genannt. „In aller Regel dürften solche Handlungen vom Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 1 Nummer 1 StGB erfasst werden“, schrieben die Fraktionen. Mit der Klarstellung solle nun klargestellt werden, dass die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung „ausdrücklich pönalisiert“ werden.

Nach dem neuen Absatz 5 in Paragraf 130 StGB sollen diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können. Voraussetzung ist, dass sich die öffentliche Billigung, Leugnung beziehungsweise gröbliche Verharmlosung von Völkerstraftaten (§§ 6 bis 12 Völkerstrafgesetzbuch) auf die in Absatz 1 Nummer 1 des Paragrafen genannten Personenmehrheiten bezieht „oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten“. In Absatz 1 werden die Personenmehrheiten als „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ und „Teile der Bevölkerung“ benannt. Ferner muss die Billigung, Leugnung beziehungsweise gröbliche Verharmlosung in einer Weise erfolgen, „die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.

Höhere Strafandrohung für die Verharmlosung des Holocaust

Wie die Koalitionsfraktionen ausführten, weicht die neue Strafvorschrift in zwei Aspekten von der Strafvorschrift zur Billigung, Leugnung und Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ab. So ist der neuen Strafvorschrift zum einen nur die „gröbliche Verharmlosung“ strafbar. Die im Vergleich erhöhten Anforderungen begründeten die Fraktionen damit, dass es vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte gerechtfertigt sei, „dass der Bereich strafbarer Äußerungen in Bezug auf die Verharmlosung des Holocausts in Paragraf 130 Absatz 3 StGB etwas weiter gesteckt ist als derjenige für verharmlosende Äußerungen zu anderen Völkerrechtsverbrechen“. Ähnlich wurde im Änderungsantrag die höhere Strafandrohung für die Verharmlosung des Holocaust von fünf Jahren Freiheitsstrafe begründet: „Wegen der Einzigartigkeit des Holocausts müssen für dessen Billigung, Leugnung und Verharmlosung im Einzelfall höhere Strafen möglich sein als für vergleichbare Äußerungen betreffend andere Völkerrechtsverbrechen.“

Ferner führten die Koalitionsfraktionen aus, dass durch die Einbeziehung von Äußerungen in einer Versammlung die neue Vorschrift „geringfügig über die Mindestanforderungen des Rahmenbeschlusses“ hinausgehe. Dies sei „zur Vermeidung von systematischen Widersprüchen geboten“. Zudem wurde nach Darstellung der Fraktion kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, die Strafbarkeit der Leugnung und der gröblichen Verharmlosung nur auf solche Völkerstraftaten zu beschränken, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden. „Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass ein Völkerrechtsverbrechen im Falle des Leugnens und gröblichen Verharmlosens gerichtlich endgültig festgestellt sein muss, während es bei einem Billigen desselben tatsächlichen Geschehens auf eine solche gerichtliche Feststellung nicht ankommen soll“, hieß es zur Begründung. (scr/vom/20.10.2022)

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21. Oktober 2022 (64. Sitzung)

TOP 26 Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes

Die Abgeordneten des Bundestages haben einen „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro beschlossen, um den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise zu begegnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampelfraktionen zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (20/3937) nahm das Parlament am Freitag, 21. Oktober 2022, gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung von AfD und Linke an. Zur Abstimmung hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4094).

Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag der CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf (20/4133). Darin forderte die Unionsfraktion alle vorhandenen Potenziale zur Stärkung der Angebotsseite zu nutzen und zu diesem Zweck unter anderem die drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke mindestens bis zum 31. Dezember 2024 weiter zu betreiben, um das Stromangebot zu erhöhen und den Strompreis zu senken. Für den Antrag stimmten 168 Parlamentarier, 414 votierten dagegen, 61 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung.

Beschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7

Zuvor hatte das Parlament einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, der die Überschrift „Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ (20/4058) trägt. Damit wurde eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes beschlossen, um die vorgesehene Kreditaufnahme zu ermöglichen.

Satz 6 und 7 im Absatz 2 des Artikels 115 besagen: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.“ Für den Antrag stimmten 390 Abgeordnete, 239 votierten dagegen, 36 Parlamentarier enthielten sich der Abstimmung.

Ebenfalls abgestimmt wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine neuen Schattenhaushalte begründen“ (20/3944) und der Linksfraktion mit dem Titel „Schuldenbremse für 2023 aussetzen“ (20/3976). Beide Vorlagen wurden mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit einem „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise begegnen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, wie es in ihrem Gesetzentwurf (20/3937) heißt. Das Sondervermögen des Bundes, das zuletzt zur Krisenbewältigung während der Corona-Pandemie aktiviert worden war, soll laut Entwurf mit einer entsprechenden Kreditermächtigung für dieses Jahr ausgestattet werden und um Regelungen zur Finanzierung der Maßnahmen ergänzt werden.

Zu den Maßnahmen gehören eine „Gaspreisbremse“, eine „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden können. Die Maßnahmen sollen bis zum 30. Juni 2024 möglich sein. Die Kreditaufnahme durch das Sondervermögen ist auf die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß der Schuldenregel des Grundgesetzes in Artikel 115 anzurechnen.

Änderungen im Ausschuss

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen ergänzte der Haushaltsausschuss den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf. Mit den Änderungen wird unter anderem im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine qualifizierte Sperre für die wesentlichen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen festgeschrieben, die vom Haushaltsausschuss aufgehoben werden muss.

Zudem wird die Berichtspflicht von einem ein- auf einen halbjährigen Turnus verkürzt. Weitere Änderungen im Stabilisierungsfondsgesetz sowie im Energiesicherungsgesetz dienen dazu, ungewollte Körperschafts- und Grunderwerbsteuerzahlungen in Verbindungen mit Maßnahmen aus dem Fonds zu vermeiden.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wandte sich in ihrem Antrag (20/3944) gegen die Pläne der Bundesregierung, die Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Gas- und Strompreise über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu finanzieren. Sie forderte stattdessen, keine weiteren Schattenhaushalte zu begründen und stattdessen alle Einnahmen und Ausgaben in den Kernhaushalt einzustellen.

Wie die Fraktion ausführte, plane die Koalition, im ersten Jahr ihrer Regierungszeit 500 Milliarden Euro neue Schulden zu machen. „Fast drei Viertel davon wird nicht im Kernhaushalt veranschlagt, sondern ist in sogenannten Sondervermögen zu finden“, kritisierte die Fraktion und schrieb von einem durchsichtigen Manöver, „mit dem die echte Neuverschuldung in den nächsten Jahren verschleiert werden soll“. Der Kernhaushalt bilde somit „einen immer kleineren Teil der Wirklichkeit ab“. Die Grundsätze von Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Fälligkeit würden „schlicht ignoriert“ werden.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Schuldenbremse sollte nach Auffassung der Fraktion Die Linke auch 2023 ausgesetzt werden. Das forderte die Fraktion in einem Antrag (20/3976). Aufgrund der Auswirkungen der anhaltenden Inflation, der damit einhergehenden Belastungen für große Teile der Bevölkerung sowie von Industrie und Wirtschaft und der zu erwartenden dramatischen sozialen Folgen bedarf es staatlicher Maßnahmen in erheblichem Umfang„, so die Begründung.

Wie die Fraktion ferner ausführte, müsse die Schuldenbremse des Grundgesetzes solange ausgesetzt werden, bis es eine Mehrheit für ihre Abschaffung gebe, “um weiteren Schaden vom Land und seinen Menschen abzuwenden„. (vom/scr/21.10.2022)

FDP: Mehr Kontrolle durch das Parlament

Für die FDP-Fraktion betonte Otto Fricke, dass die Ampelkoalition mit dem Gesetzentwurf ihr Versprechen einhalte, noch vor dem Winter dafür zu sorgen, dass für die Heizperioden 2022/2023 und 2023/2024 ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die geplanten Maßnahmen zu finanzieren.

Wie auch andere Redner der Koalitionsfraktion hob Fricke die Änderungen im Haushaltsausschuss hervor, die zu mehr Kontrolle durch das Parlament führen würden. Der Haushaltspolitiker kritisierte, dass die Union sich gegen die Nutzung des Sondervermögens stelle, obwohl sie in der Vergangenheit selbst viele Sondervermögen eingerichtet habe. Er warf der Fraktion zudem vor, keine durchgerechneten Alternativen vorzulegen. Pure und simple Opposition reiche nicht, „dafür ist die Sache zu ernst“, meinte der FDP-Abgeordnete.

Union kritisiert „Umgehungsmanöver“ der Koalition

Für die CDU/CSU-Fraktion entgegnete Dr. Mathias Middelberg, dass die Koalition noch nichts Konkretes zu den Gas- und Strompreisbremsen und den Unternehmenshilfen vorgelegt habe. „Wir würden gerne rechnen, aber dann müssten wir von Ihnen eine Berechnungsgrundlage kriegen“, kritisierte der Christdemokrat. Ehrlicher wäre es, in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt zu verabschieden und die Hilfen für das nächste Jahr im Haushalt 2023 einzustellen und gegebenenfalls erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel zu beantragen.

Die Finanzierungsmethode der Koalition sei hingegen „maximal unsolide“ und ein „schlichtes Umgehungsmanöver“, damit der Bundesfinanzminister 2023 sagen könne, er halte 2023 die Schuldenbremse sein. „Es ist Schwachsinn, was Sie machen“, befand Middelberg.

SPD will Möglichkeit der Rückwirkung prüfen

Für die SPD-Fraktion retournierte Dr. Matthias Miersch den Vorwurf des Christdemokraten. Die Unionsfraktion verweigere sich nämlich, die Grundvoraussetzung zu schaffen, „dass wir die Bevölkerung und die Unternehmen in diesem Land schützen“. Das Gesetz sei die Grundbedingung für die Erstattung der Abschlagszahlungen im Dezember, die Unternehmenshilfen ab Januar 2023 und für die Deckelung der Preis ab März 2023, führte der Sozialdemokrat aus.

Mit Blick auf die Ausgestaltung von Gas- und Strompreisbremsen kündigte Miersch an, dass seine Fraktion unter anderem klären wolle, ob es für die geplant ab März 2023 gedeckelten Preise eine Möglichkeit der Rückwirkung beziehungsweise weiterer Abschlagszahlungen geben könnte. Auch eine Obergrenze bei der Gaspreisbremse aus Gerechtigkeitsgründen erwähnte Miersch als Möglichkeit.

AfD wirft Regierung „extraordinäres Versagen“ vor

Für die AfD-Fraktion warf Albrecht Glaser der Bundesregierung vor, durch ihre Energiepolitik eine „Anschlag auf den Staat“ verübt zu haben. Es sei ein „extraordinäres Versagen“, meinte Glaser mit Verweis auf die Bedeutung russischer Gas- und Ölimporte für die deutsche Versorgung. Glaser verwies – wie auch die Union – auf die Kritik des Bundesrechnungshofes. Der Hof hatte in einem Bericht haushalts- und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Die Koalitionäre „behandeln die Schuldenbremse genauso wie die EU-Staaten den Stabilitäts- und Wachstumspakt“, kritisierte Glaser. Er forderte eine neue Energiepolitik unter Einbeziehung der Kernkraft, das empfehle auch Greta, sagte der Abgeordnete. Die Bundesregierung richte sich „in Traumland“ ein, doch die Krisen würden kommen. „Sie werde dafür politisch bezahlen“, sagte Glaser.

Grüne: EU muss solidarisch und geschlossen bleiben

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Dr. Sebastian Schäfer, dass man bei der stark nach innen gerichteten Debatte nicht den Kontext vergessen dürfe, nämlich darum, dass Putin und seine Truppen den „Terror-Krieg“ auch in dieser Woche immer weiter eskalierten. Mit den 200 Milliarden Euro werde ein klares Zeichen gesetzt, „dass wir der russischen Aggression trotzen“, sagte der Grünen-Abgeordnete.

Mit Verweis auf die Verhandlungsergebnisse der Nacht zu einem EU-weiten Gaspreisdeckel, sagte Schäfer, dass der Erhalt von Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eine europäische Frage seien. „Entscheidend bleibt, dass Putins Kalkulation nicht aufgeht und die EU solidarisch und geschlossen bleibt“, sagte der Grünen-Abgeordnete.

Linke will Übergewinnsteuer für „Krisengewinnler“

Für die Fraktion Die Linke warf Dr. Gesine Lötzsch der Bunderegierung vor, eine Frage nicht zu beantworten: „Wer soll eigentlich die gigantische Strom- und Gasrechnung bezahlen?“ Lötzsch forderte, „Krisengewinnler“ wie Strom- und Rüstungskonzerne durch eine Übergewinnsteuer heranzuziehen. Die Linken-Haushaltspolitikerin warb zudem grundsätzlich für eine flexiblere Regelung zur staatlichen Kreditaufnahme: „Der Fuß muss dauerhaft von der Schuldenbremse!“

Lötzsch kritisierte, dass die Koalition stattdessen auf eine Sondervermögen setze. „Sie wollen uns die Katze im Sack verkaufen – und das können wir nicht akzeptieren.“ Sie forderte, die Schuldenbremse für 2023 auszusetzen, dann könne man das vernünftig finanzieren. „Wir sind für Vernunft statt Ideologie – schließen Sie sich uns an“, sagte Lötzsch.

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TOP 27 Deutschlands Rohstoffabhängigkeit reduzieren

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Oktober 2022, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Rohstoffabhängigkeit reduzieren – Neue Rohstoffpartnerschaften auf den Weg bringen, heimische Rohstoffgewinnung stärken“ (20/4042) debattiert. Ebenfalls zum ersten Mal beraten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine erfolgreiche Politik der Außenwirtschaft und der Rohstoffsicherung ohne ideologische Scheuklappen“ (20/4065). Beide Vorlagen überwies das Parlament im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss.

Antrag der CDU/CSU

Mehr Unabhängigkeit Deutschlands bei dem Bezug und der Erschließung von Rohstoffen fordert die Fraktion von CDU/CSU. Die deutsche Wirtschaft sei bei Energierohstoffen und Metallen „in weiten Teilen fast vollständig abhängig vom Ausland“, schreiben die Abgeordneten; viele Betriebe seien mit der Knappheit von Rohstoffen, Versorgungsengpässen und deutlichen Preissteigerungen konfrontiert. Die Fraktion fordert, neben dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft auch das Engagement Deutschlands bei der Gewinnung von Rohstoffen im In- und Ausland auszubauen. Dafür sollen laut Antrag Unternehmen „von der Exploration über die Genehmigung bis zur Beschaffung und Verarbeitung politisch und finanziell wirksamer unterstützt werden“; auch, um im Wettbewerb mit starken Akteuren wie China nicht das Nachsehen zu haben.

Weiter fordern die Unionsabgeordneten, dass Rohstoffpartnerschaften ausgebaut beziehungsweise neue Partnerschaften mit rohstoffreichen Drittstaaten abgeschlossen werden, ein Rohstoffgipfel mit den Bundesländern und der Industrie einberufen wird und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Gewinnung von Rohstoffen durch Öffentlichkeitsarbeit gestärkt wird.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine „störungsfreie und krisenfeste“ Rohstoffbelieferung Deutschlands. Dies könne beispielsweise durch eine Diversifizierung der Lieferbeziehungen geschehen, wie die Abgeordneten schreiben. Da man sich auf dem Rohstoffmarkt in einem Verdrängungswettbewerb mit China und anderen Staaten befinde, müsse Deutschland Angebote an potenzielle Rohstofflieferanten machen, die einen Wettbewerbsvorteil darstellten. Es sei zudem im Interesse Deutschlands, über Rohstoffpartnerschaften langfristige Preis- und Absatzgarantien zu vereinbaren.

So müsse eine „eigenständige“ Außenhandelspolitik betrieben werden, um für deutsche Unternehmen eine langfristige Verfügbarkeit von Rohstoffen in der erforderlichen Mengen sicherzustellen, fordern die AfD-Abgeordneten. Zudem seien zukünftig in Fragen der Außenhandels- und Entwicklungspolitik die „historisch gewachsenen Kulturen und Gesellschaftssysteme zu tolerieren und zu respektieren“ und darauf zu verzichten, „fremden Ländern eine LGBTQ-Agenda aufzuzwingen“, wie es weiter heißt. Zudem solle das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ aufgehoben werden, heißt es in dem Papier. (emu/vom/21.10.2022)

CDU/CSU sieht Produktionsstandort Deutschland gefährdet

Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) sah den Produktionsstandort Deutschland ohne eine gesicherte Rohstoffversorgung „massiv gefährdet“. In der aktuellen Situation sehe man, wie Rohstoffe auch als geostrategische Waffe eingesetzt würden. Eine Fokussierung auf die Kreislaufwirtschaft reiche nicht aus.

„Wir müssen beim Recycling besser werden, aber wir müssen eben auch beim Rohstoffabbau im In- und Ausland besser werden“, sagte Rouenhoff. Deutschland und Europa sollten sich nicht länger von China oder Russland abhängig machen. „Daher gilt es auch neue Partnerschaften und Handelsabkommen zu schließen und alles daranzusetzen unsere Bezugsquellen zu diversifizieren.“

SPD: Lieferkettengesetz dringend erforderlich

Sebastian Roloff (SPD) bilanzierte, dass die Ampelkoalition bereits die Bedeutung des Themas Rohstoffsicherung erkannt habe. Der Antrag der Unionsfraktion enthalte „einige Forderungen“, die seine Unterstützung fänden, sagte der Abgeordnete. Doch davon habe die Regierung schon einige „aufs Gleis gesetzt“.

Es sei absolut korrekt, dass man die Abhängigkeit von China reduzieren und andere Alternativen aufzeigen müsse. Deshalb sei das Lieferkettengesetz dringender erforderlich denn je: „Wir dürfen keinesfalls darauf verzichten oder es verzögern.“

AfD kritisiert verfehlte Außenhandelspolitik

Dr. Malte Kaufmann (AfD) kritisierte die „verfehlte Außenhandelspolitik“ der Bundesregierung. Viele Rohstoffe, darunter Holz, Metalle, Kunststoff und Gummi seien Mangelware geworden, „die Folgen für die Unternehmen sind drastisch.“ Das sehe man an der Pleitewelle, die wenige Tage zuvor von der Regierung in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses „verleugnet“ worden sei, so Kaufmann.

Er forderte eine „pragmatische Außenhandelspolitik“ und keine „ideologiegetriebene grüne Politik, die am Ende niemandem dient“.

Ministerium: Regierung geht Rohstoffsicherung „aktiv“ an

Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin (Bündnis 90/Die Grünen), berichtete, dass die Regierung die Rohstoffsicherung „aktiv“ angehe. So werde unter anderem an die Unternehmen appelliert, ihre Bezugsquellen zu diversifizieren. „Doch wir handeln nicht nur rein national, wir müssen mit anderen Staaten gemeinsam an einem Strang ziehen“, sagte Brantner.

Als nächstes müssten beim Recycling die Quoten erhöht werden, es müsse in die Forschung neuer Materialien investiert und die Akzeptanz für den heimischen Abbau von Rohstoffen gefördert werden, führte die Grüne aus.

Linke: Rohstoffabhängig von Russland und China

Christian Leye (Die Linke) führte einige Statistiken auf: Deutschland sei der fünfgrößte Rohstoff-Verbraucher der Welt und beziehe mehr als 99 Prozent der im Bergbau gewonnenen Metalle aus dem Ausland.

Im Antrag der Union werde „etwas nebulös“ von geopolitischen Spannungen gesprochen, aber dabei müsse man doch offen über die beiden „Elefanten im Raum“ sprechen: „Das ist die Rohstoffabhängigkeit von Russland und das ist die Rohstoffabhängigkeit von China“, so Leye. Er warnte davor, es auf einen neuen Handelskrieg ankommen zu lassen, das werde die Bevölkerung nicht mitmachen.

FDP: Bestehende Abhängigkeiten verkleinern

Reinhard Houben (FDP) sagte in Richtung der AfD-Fraktion, eine Abhängigkeit bei bestimmten Rohstoffen sei „deutsche Realität seit 200 Jahren“. Es habe vor allem Steinkohle, Braunkohle und Erze gegeben, aber eben andere Rohstoffe noch nie. „Ich habe noch nie einen Kautschukbaum in Deutschland wachsen sehen“, so Houben.

Die Bundesregierung sei aktiv dran, die bestehenden Abhängigkeiten zu verkleinern, aber die Rohstoffsicherheit sein ein „Langfristthema“: „Doch wir werden es nicht nur mit ausländischen Partnern, sondern auch in Deutschland lösen.“

Grüne: „Zeitenwende“ in der Rohstoffpolitik angekommen

Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grünen) sah die „Zeitenwende“ nun auch in der Rohstoffpolitik angekommen. Die internationalen Märkte stellten eben nicht immer die von der Industrie benötigten Rohstoffe zur Verfügung.

Außerdem brauche man Preisstabilität, wie man gerade an der Energiekrise und den steigenden Gaspreisen spüre. „Wir brauchen Souveränität, weil wir die Wirtschaft und den Mittelstand schützen müssen“, sagte Detzer.

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TOP 28 Bundeswehreinsatz im Irak

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Oktober 2022, der weiteren Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak bis Ende Oktober 2023 zugestimmt. Für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (20/3818) stimmten 534 Abgeordnete, 104 votierten dagegen und fünf Parlamentarier enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung. Dazu hatten der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4089) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit eingebracht (20/4137).

Antrag der Bundesregierung

Vorgesehen ist die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen.

Auch wenn die zusammenhängende territoriale Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich gebrochen worden sei, dauere der bewaffnete Angriff der Terrororganisation weiterhin an, schreibt die Bundesregierung. Der IS verfüge weiterhin im IS-Kerngebiet über die Ressourcen, militärische Mittel und den Willen, zeitlich und räumlich begrenzt eine territoriale Kontrolle auszuüben. Die Terrororganisation sei weiterhin „fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien und Europa sowie darüber hinaus zu verüben“.

Zusatzausgaben von knapp 87 Millionen Euro

Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve, OIR) erbracht. Ausschließlich im Rahmen dieser Anti-IS-Koalition soll der Einsatz durch Luftbetankung und bodengebundene Luftraumüberwachung unterstützt werden.

Die Unterstützung mit Nato-AWACS-Flügen zur Luftüberwachung sei aufgrund des russischen Angriffskriegs „umpriorisiert“ worden und seitdem nicht mehr für OIR im Irak im Einsatz, heißt es weiter. Dennoch bleibe die Aufgabe Teil des deutschen Mandats, um für den Fall der Wiederaufnahme mandatsrechtlich vorbereitet zu sein. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 auf voraussichtlich insgesamt knapp 87 Millionen Euro. (vom/ahe/21.10.2022)

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TOP 30 Digitale Souveränität

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Oktober 2022, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Digitale Souveränität durch den Aufbau eines europäischen Satelliten-Internets stärken“ beraten (20/4050). Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Digitales überwiesen.

Antrag der Union

Konkret fordern die Abgeordneten, dass „Start-Ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maßgeblichen Anteil an dieser Initiative“ als direkte Auftragnehmer und nicht als Unterauftragnehmer erhalten und, dass deutsche Unternehmen unter Berücksichtigung der Kompetenzen der Industrie für Raumfahrt und New Space umfassend einbezogen werden.

Weiter fordert die Fraktion, eine Startmöglichkeit für Trägerraketen mit Kleinsatelliten im eigenen staatlichen Hoheitsgebiet zu prüfen sowie Initiativen, um die kritische Infrastruktur im Weltraum schützen zu können. (lbr/vom/21.10.2022)

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TOP 31 Meeresschutzgebietes im antarktischen Wedellmeer

Mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses hat der Bundestag am Freitag, 21. Oktober 2022, einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Einrichtung eines Meeresschutzgebietes im antarktischen Wedellmeer (20/4057) angenommen.

Gemeinsamer Antrag

Dem Antrag zufolge solle sich die Bundesregierung bei der Jahrestagung der zuständigen „Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis“ (CCAMLR) dafür einsetzen, dass ein entsprechender Vorschlag der EU wieder eingebracht werde.

Im Vorfeld der CCAMLR-Tagung solle sie „alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ nutzen, um eine möglichst breite Zustimmung zu dem Antrag zu erreichen, den die Bundesregierung „maßgeblich“ vorbereitet und in den vergangenen Jahren immer wieder an neue Forderungen verschiedener CCAMLR-Mitgliedstaaten angepasst habe, schreiben die Abgeordneten. Auch außerhalb der Kommission solle sie auf „höchster diplomatischer Ebene“ bei den Beteiligten für den Schutz des Wedellmeeres werben.

Dieses gelte mit allein 14.000 am Boden lebenden verschiedenen Tierarten als „Schatzkammer der Artenvielfalt, sei aber in zunehmenden Maße dem Druck internationaler Fischfangflotten ausgesetzt, die das sensible Ökosystem gefährdeten. Fangschiffe machten vor allem Jagd auf den sich langsam vermehrenden Antarktischen Seehecht sowie Krill, der eine wichtige Nahrungsgrundlage für Wale, Pinguine und andere Tiere darstelle, erklären die Fraktionen. (sas/21.10.2022)

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TOP 32 Bundesweiter Mietenstopp

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Oktober 2022, erstmals über drei Anträge der Fraktion Die Linke zum Mietrecht beraten. Nach rund 45-minütiger Aussprache wurden die Anträge mit den Titeln „Bundesweiter Mietenstopp angesichts hoher Inflationsraten“ (20/2685), „Mietanpassungen von Indexmieten untersagen“ (20/2687) und „Keine Kündigungen – Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise besser schützen“ (20/4054) zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

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ZP 6  Stopp der Bundesförderung für den Gigabit-Ausbau

Die Oppositionsfraktionen haben während einer Aktuellen Stunde am Freitag, 21. Oktober 2022, den Stopp der Bundesförderung für den Gigabit-Ausbau in einer Aktuellen Stunde deutlich kritisiert. Von einem Frontalangriff der Ampel auf die ländlichen Regionen, sprach Dr. Rainhard Brandl (CDU/CSU). Dem hielt Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) entgegen, es sei gut, dass die Gelder aus dem Förderprogramm auch tatsächlich abfließen, was in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sei. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert (FDP), sagte, es sei nichts Ungewöhnliches, wenn Fördertöpfe auch mal leer sind. Sie kündigte zugleich neue Förderrichtlichtlinien an, die an die derzeitige Situation angepasst würden.

CDU/CSU: Die Ampel ist eine Förderstopp-Koalition

Brandl sagte zu Beginn der Aussprache, die Ampel sei als Fortschrittskoalition gestartet und als Förderstopp-Koalition gelandet. Zuerst habe Wirtschaftsminister Habeck zu Beginn des Jahres die KfW-Gebäudeförderung eingestellt.

Nun habe Digitalminister Dr. Volker Wissing von heute auf morgen die Breitbandförderung des Bundes beendet. Als Begründung dafür werde genannt: „Zuviel Erfolg, zu viele Anträge.“ Diesen Erfolg, so der Unionsabgeordnete weiter, habe Wissing seinen Vorgängern im Amt, Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt (beide CSU), zu verdanken.

SPD: „Graue-Flecken-Programm“ ist ein voller Erfolg

Für Johannes Schätzl (SPD) ist die derzeitige Antragssituation ein Beleg für das hohe Tempo beim Glasfaserausbau. Drei Milliarden Euro an gebundenen Mitteln seien verausgabt worden. Das „Graue-Flecken-Programm“ sei ein voller Erfolg.

Für ihn sei klar, dass die Finanzmittel im nächsten Haushalt nochmals überprüft werden müssen. „Wir werden in der Koalition auch dafür sorgen, dass keine Förderlücke entsteht“, betonte er. Frist- und ordnungsgemäße Anträge müssten bearbeitet werden.

AfD will Wiederaufnahme der Graue-Flecken-Förderung

Mit der Entscheidung zeige die Ampelkoalition, dass die Digitalisierung keine Priorität bei ihr habe, befand Joana Cotar (AfD). Gerade die FDP habe noch in der vergangenen Legislaturperiode die Digitalisierung „rauf und runter gespielt“, was bei ihrer Fraktion Unterstützung gefunden habe.

Nun werde die Förderung des schnellen Internets gestoppt. „Das kann doch nicht ihr Ernst sein“, sagte Cotar. „Wir fordern die unverzügliche Wiederaufnahme der Graue-Flecken-Förderung durch die Bundesregierung.“

Grüne: Skandalisierungsversuch der Union

Paula Piechotta (Grüne) warf der Unionsfraktion einen Skandalisierungsversuch vor, wo nichts zu skandalisieren sei. „Dass die Gelder zum ersten Mal auch wirklich abfließen, ist ein Erfolg“, befand die Grünenabgeordnete.

In den Zeiten der großen Koalition sei dies nie der Fall gewesen. Sie sei froh, wenn Programme endlich laufen. Die Förderrichtlinie werde nun angepasst. „Nächste Jahr gibt es sogar noch mehr Geld“, sagte Piechotta.

Linke: Unberechenbarkeit ist Gift für langfristige Projekte

Viele Kommunen, Landkreise und Bundesländer habe es wie ein Schlag getroffen, „als von einem Tag auf den anderen die Breitbandförderung des Bundes gestoppt wurde“, sagte Anke Domscheit-Berg (Die Linke). Unberechenbare Förderstrategien und widersprüchliche Signale seien aber Gift für langfristige Projekte wie den Gigabit-Ausbau in Deutschland, so die Linken-Abgeordnete.

So etwas müsse gerade ein FDP-Minister wissen, dessen Partei ständig davon rede, wie wichtig es sei, Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, damit in die Zukunft investiert werde. Das gelte aber für Kommunen, Landkreise und Bundesländer genauso.

FDP: Die Mittel sind schlichtweg ausgeschöpft

Maximilian Funke-Kaiser (FDP) nannte die Formulierung Förderstopp „billigen Populismus“. Die Mittel seien schlichtweg ausgeschöpft. Zur Überzeichnung der Programme sei es gekommen, weil der Förderrichtlinie eine Priorisierung fehle.

„Diese Förderrichtlinie kommt von Ihnen“, sagte Funke-Kaiser in Richtung Unionsfraktion. „Es ist Ihre Förderrichtlinie also auch Ihr Förderstopp, den Sie zu verantworten haben“, sagte der FDP-Abgeordnete und kündigte ebenfalls eine Änderung der Förderrichtline zum 1. Januar 2023 an. (hau/21.10.2022)