30. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 27. April 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quellle: https://www.youtube.com/watch?v=lBOmo5SS9ic

Sitzungswoche

27. April 2022 (30. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Eidesleistung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

TOP 2 Befragung der Bundesregierung: Wirtschaftsministerium

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 27. April 2022, erläutert, welche Waffen die Bundesrepublik in die Ukraine geliefert hat: Tausende Panzerfäuste, Flugabwehrraketen Stinger, Fliegerfäuste Strela, Munition im zweistelligen Millionenbereich, Bunkerfäuste, Maschinengewehre, Panzerabwehrrichtminen, Handgranaten im sechsstelligen Bereich und Sprengladungen. Darüber hinaus sei eine Industrieliste aufgelegt worden mit Panzerminen und Artilleriemunition.

Gepard-Flugabwehrpanzer für die Ukraine

Mehrfach bezog sich die Ministerin auf das Nato-Außenministertreffen am 6. April, bei dem der sogenannte Ringtausch vorbereitet worden sei aufgrund der Einsicht, unter den Verbündeten koordiniert vorgehen zu müssen. Dadurch hätten sofort einsatzfähige Panzer sowjetischer Bauart in die Ukraine geliefert werden können. Den Lieferländern seien die Panzer wiederum ersetzt worden. Zusätzlich würden der Ukraine nun auch Flugabwehrpanzer des Typs Gepard bereitgestellt. „Wir haben alles dafür getan, die Hilfen für die Ukraine auszubauen, finanziell, humanitär und auch mit Waffen“, betonte Baerbock. Entscheidend sei, dass die Waffenlieferungen ankommen und die Ukraine dadurch unterstützt wird.

Baerbock wies ferner auf die „große Herausforderung“ hin, das eigene Bündnisgebiet zu sichern, „unsere baltischen Freunde und Nachbarn zu unterstützen“. Dieser Krieg betreffe die ganze Welt, weshalb andere Länder nicht aus dem Blick verloren werden. Baerbock sprach damit die verschärfte Ernährungssituation in der Sahelzone an.

„Putin trägt die alleinige Verantwortung“

„Verstörende Töne“ aus dem Auswärtigen Amt hatte Stefan Keuter (AfD) vernommen und fragte nach den strategischen Zielen mit Interessenwahrung aller Seiten.

Dem hielt Baerbock entgegen, dass 141 Staaten in den Vereinten Nationen beschlossen hätten, das russische Regime zu isolieren. Das einzige Interesse sei, dass die Menschen in der Ukraine in Frieden leben können. Für das, was dort passiere, trage allein der russische Präsident die Verantwortung. Putin zerstöre die Entwicklung seines eigenen Landes.

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TOP 2 Fragestunde

Wird nachgereicht, sobald vorhanden

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TOP 3 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 27. April 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/1484) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Fast zwei Drittel insgesamt 63 Fragen, nämlich 40, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit zwölf, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit neun Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 24, richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium für Inneres und Heimat, je sechs Fragen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten. Je drei Antworten wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erwartet. Mit je zwei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Je eine Frage ging schließlich an das Bundesministerium der Justiz und an das Bundesministerium für Gesundheit.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Florian Müller vom Bundesverkehrsministerium erfahren, wie die Haltung der Bundesregierung bezüglich der Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen ist.

Die Thüringer Abgeordnete Martina Renner (Die Linke) fragte das Bundesinnenministerium, ob der Bundesregierung angesichts sich wiederholender Waffenfunde bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern Erkenntnisse darüber vorliegen, wie viele Waffen, Sprengstoff und Munition seit Januar 2020 im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern aufgefunden wurden.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, welchen Standpunkt die Ministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) aktuell hinsichtlich einer aus seiner Sicht zu befürwortenden Laufzeitverlängerung noch in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke in Deutschland einnimmt. Peterka fragte, ob Lemke mittlerweile der Ansicht zustimmt, dass sich die aktuelle Energiekrise durch ein Abschalten weiterer Kernkraftwerke vertiefen würde.

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ZP 1 Aktuellen Stunde über das Thema „Wissenschaft warnt vor gravierenden Folgen des Klimawandels – IPCC fordert entschlossenes Handeln

Obwohl seit Jahrzehnten klar ist, dass die Treibhausgasemissionen sinken müssen, um dem Klimawandel und der Erderwärmung Einhalt zu gebieten, sind sie bis zuletzt gestiegen. Zwar hat sich das Wachstum im vergangenen Jahrzehnt etwas verlangsamt und wurde durch die Corona-Pandemie kurzfristig sogar gestoppt. Doch liegen die Emissionen heute höher als jemals zuvor. Das ist die Bilanz des jüngst veröffentlichten Sonderberichts des Weltklimarats (IPCC). Auf Verlangen der die Regierung tragenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP debattierte der Bundestag am Mittwoch, 27. April 2022, in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Wissenschaft warnt vor gravierenden Folgen des Klimawandels – IPCC fordert entschlossenes Handeln“.

Grüne sehen Welt nach wie vor in Abhängigkeit fossiler Energien

In ihrem Eingangsstatement machte Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Welt voller Risiken und Krisen – Angriff Russlands auf die Ukraine, Energierversorgungskrise, Erderwärmung  – eine gute Nachricht aus: Weltweit sei der Preis für erneuerbare Energien in den vergangenen zehn Jahren um 85 Prozent gesunken. Doch die schlechte folgte auf dem Fuße: Dennoch hänge die Welt nach wie vor an fossilen Energien, die CO2-Emissionen stiegen weiter, und die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad sei kaum noch zu erreichen.

Die Menschheit befinde sich in einer Spirale der Selbstzerstörung – und das sei das maximale Sicherheitsrisiko, das alle beträfe. Deshalb sei – Stichwort „Oster“- und Sommerpaket„ – die größte Ausbauinitiative für erneuerbare Energien seit dem EEG, die die Ampel auf den Weg bringen will,  so wichtig und richtig.

Union: Die Zeit zum Handeln ist jetzt

Unionsfraktions-Vertreter Andreas Jung (CDUC/SU) stellte fest, die Stabilität, die in der Bewegung der Natur liege, sei nicht nur bedroht, sondern bereits verletzt, die Folgen des Klimawandels seien schon je verheerend und würden in Zukunft noch verheerender werden. Deshalb mache er sich die nachdrückliche Botschaft des IPCC-Berichts zu eigen: “Die Zeit zu handeln ist jetzt!„ Und das am besten, wie in der Reaktion auf den russischen Angriffs gegen die Ukraine, in einem international abgestimmten Vorgehen.

Jung warb für eine Allianz von Vorreitern die gemeinsam vorangehen, in Partnerschaften einer nachhaltigen Entwicklung Innovationen austauschen und den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren vorantrieben.

SPD wollen beschleunigte Genehmigungsverfahren

Der Kampf gegen den Klimawandel sein ein Wettkampf mit der Zeit, sagte Nina Scheer von der SPD. Deshalb sei es ein zentrales Anliegen der Ampelkoalition, die Hemmnisse, die einem schnellen Wandel im Wege stünden, rasch abzubauen. Es könne nicht sein, dass das Planungsverfahren für eine Windkraftanlage sich über Jahre hinziehe, das dürfe höchstens Monate dauern. Um sich nicht in neue Importabhängigkeiten zu begeben, sei der schnellstmögliche Umstieg auf Erneuerbare das Gebot der Stunde: Erneuerbare seien überall verfügbar, würden  immer günstiger und seien immer vielfältiger einsetzbar.

Scheer bedauerte, dass es dem “führenden Industriestaat und Energiewende-Pionierland Deutschland„ nicht gelungen sei, das Abwandern von Produktionsstätten Erneuerbarer Energien den vergangenen Jahren und den Verlust von mehr als 100.000 Arbeitsplätzen zu verhindern. Da brauche es dringend eine Kehrtwende.

AfD kritisiert düstere Prognosen

Karsten Hilse von der AfD fühlt sich bei Veröffentlichung des IPPC-Berichts an Weihnachten erinnert: “Alle Jahre wieder…„. Aber statt Hoffnung, wie das Christuskind, brächten die Wissenschaftler nur immer neue düstere Prophezeiungen.

Hilse forderte die Abgeordneten im Plenum auf einmal zu schauen, was an Weltuntergängen in den vergangenen 50 Jahren prophezeit wurden – und wie viele davon eingetreten seien.

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TOP 4 Aktuellen Stunde über das Thema „Wissenschaft warnt vor gravierenden Folgen des Klimawandels – IPCC fordert entschlossenes Handeln

Hundert Milliarden Euro will die Koalition neben dem regulären Verteidigungshaushalt bereitstellen, hauptsächlich um Ausrüstung für die Bundeswehr zu beschaffen. Für dieses sogenannte Sondervermögen soll die Schuldenbremse des Grundgesetzes nicht gelten. Allerdings fehlt der Koalition die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, um das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Bei der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (20/1409) nebst Grundgesetzänderung (20/1410) am Mittwoch, 27. April 2022, warben die drei Regierungsfraktionen deshalb um die Stimmen der CDU/CSU-Opposition. Diese allerdings verlangte Änderungen. Darüber wird nun im Haushaltsausschuss verhandelt werden, in den das Plenum die beiden Gesetzentwürfe überwiesen hat, aber auch auf der Ebene von Fraktionsführungen und Regierung.

Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit soll gestärkt werden

Mit dem Gesetzentwurf (20/1410) soll der Artikel 87a des Grundgesetzes geändert werden, wofür im Bundestag und im Bundesrat jeweils Zweidrittelmehrheiten erforderlich sind. Der Gesetzentwurf (20/1409) dient der Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz). Die Mittel des Sondervermögens sollen laut Entwurf des Bundeswehrsondervermögensgesetzes an den Zweck „Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ gebunden sein und „der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen“ (Paragraf 2). Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2023 der Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit dem Haushaltsgesetz festgestellt wird. Der Wirtschaftsplan für 2022 soll dem Gesetz demnach als Anlage beigefügt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen laut Entwurf dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden. Die Tilgung der aufgenommenen Kredite soll nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen. „Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt“, heißt es in dem Entwurf in Paragraf 8 Absatz 2 weiter.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Errichtung eines solchen Sondervermögens und dessen Verankerung im Grundgesetz in der Sondersitzung des Deutschen Bundestages am 27. Februar 2022, drei Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, angekündigt. Ziel ist es, die „Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ der Bundeswehr zu stärken. Vor allem sollen mehrjährige, komplexe Ausrüstungsvorhaben damit finanziert werden. Um die Ausgaben dieses geplanten Sondervermögens zu decken, soll das Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen. (st/scr/27.04.2022)

Finanzminister Lindner umwirbt Unionsabgeordnete

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte mit Nachdruck die Notwendigkeit, schnell auf die dramatisch veränderten Sicherheitslage in Europa zu reagieren. „Man muss kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“, sagte er, „und deshalb muss die Bundeswehr ertüchtigt werden“. Er wisse, dass dies viele, wenn nicht alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion ebenso sähen. Deshalb könne er sich nicht vorstellen, dass nur ein Teil von ihnen der angestrebten Grundgesetzänderung zustimmen werde.

Lindner spielte damit auf Überlegungen an, die Union könne nur so viele Ja-Stimmen abgeben, wie den Koalitionsfraktionen zu einer eigenen Zwei-Drittel-Mehrheit fehlen, was im Fall von Abweichlern auf ein Scheitern hinausliefe. Linder stellte die anstehende „Richtungsentscheidung“ in einen „historischen Zusammenhang mit dem Nato-Doppelbeschluss“. Diesen hatte unter der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt (SPD) die damals oppositionelle CDU/CSU-Fraktion mitgetragen, während er in Schmidts eigener SPD-Fraktion umstritten war.

CDU/CSU: Ankündigung des Kanzlers nicht umgesetzt

Tatsächlich unterstützte Alexander Dobrindt (CDU/CSU) ein Sondervermögen von über hundert Milliarden Euro, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner „Zeitenwende“-Regierungserklärung am 27. Februar angekündigt habe. Allerdings, wandte er ein, würden in den vorliegenden Gesetzentwürfen „wesentliche Punkte der Ankündigung des Bundeskanzlers nicht umgesetzt“. Denn dieser habe hundert Milliarden für „Rüstungsvorhaben“ der Bundeswehr angekündigt „und für nichts anderes“. Der vorliegende Formulierungsvorschlag für das Grundgesetz lasse aber auch viele andere Verwendungen zu.

Zudem habe Scholz angekündigt, zusätzlich im regulären Verteidigungshaushalt das Zwei-Prozent-Ziel der Nato überzuerfüllen. Das aber sei in der Haushaltsplanung des Finanzministers „schlichtweg nicht berücksichtigt“. Und schließlich vermisste der Vorsitzende der CSU-Gruppe in der Unionsfraktion einen Tilgungsplan für das schuldenfinanzierte Sondervermögen. Dobrindt gab bekannt, dass weitere Gespräche mit Regierung und Koalition in dieser Sache vereinbart seien, ob es aber zu einer Einigung komme, sei offen.

Verteidigungsministerin Lambrecht begründet Gesetzentwurf

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) begründete die offenere Formulierung im Gesetzentwurf mit den vielfältigen Herausforderungen, nachdem Russlands Präsident Waldimir Putin „die Friedensordnung in Europa zertrümmert“ habe. Die hundert Milliarden würden nicht allein für große Rüstungsprojekte benötigt, sondern beispielsweise auch für persönliche Schutzausrüstung der Soldaten.

Zudem fehle alleine Munition für zwanzig Milliarden Euro. Ausdrücklich lobte Lambrecht die Ernsthaftigkeit, mit der die Unions-Opposition mit der Regierung über Waffenhilfe für die Ukraine gesprochen habe, und mahnte diese Ernsthaftigkeit nun auch für die Entscheidung über das Sondervermögen an.

Außenministerin Baerbock verweist auf die Bündnisfähigkeit

Ergänzend verwies Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Aufgaben nicht nur durch die eigene Verteidigungsfähigkeit, sondern auch durch die Bündnisfähigkeit definiert würden.

„Unsere Bündnispartner haben es uns erst ermöglicht, in den letzten Jahrzehnten hier in Frieden aufzuwachsen“, nun schauten „viele Hauptstädte in Europa und darüber hinaus“ auf Deutschland. Neben Aufgaben im Rahmen der Nato und der Europäischen Union müsse Deutschland zudem auch seiner „Verantwortung in den Vereinten Nationen gerecht werden können“. Auch dazu solle das Sondervermögen dienen.

AfD unterstützt das Ziel, nicht den Weg

Die AfD-Fraktion unterstützt nach den Worten ihres Abgeordneten Peter Boehringer (AfD) ausdrücklich das Ziel, das die Koalition verfolgt. Den Weg über das Sondervermögen allerdings nannte Boehringer haushalts- und verfassungsrechtlich bedenklich. Die Verfassung werde missbraucht, indem ein konkreter Haushaltsbetrag in sie hineingeschrieben werde.

Das Verfahren erinnere ihn an das Septennats-System, mit dem Reichskanzler Otto von Bismarck vor 130 Jahren den Wehretat für mehrere Jahre festgeschrieben und damit der parlamentarischen Kontrolle entzogen habe. In ähnlicher Weise solle nun die parlamentarische Kontrolle zwar nicht abgeschafft, aber doch eingeschränkt werden. Nach Boehringers Ansicht gehören die hundert Milliarden regulär in den Kernhaushalt eingestellt. Die Mehrheit dafür sei im Bundestag gesichert. Die gewählte Konstruktion diene ausschließlich der Umgehung der Schuldenbremse.

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TOP 5 „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. April 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen“ (20/1015) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1317) zugrunde.

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen vor allem der Aufwand und die Dauer der IT-Umsetzung gesetzlicher Vorgaben transparent gemacht werden.

Trotz Fortschritten beim Vorhaben KONSENS der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes („Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) erscheine die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus. Seit mehr als zehn Jahren bündelt KONSENS die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung mit dem Ziel, zu vereinheitlichen, zu standardisieren und zu modernisieren.

„Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen“, heißt es im Unionsantrag weiter. (vom/scr/27.04.2022)

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TOP 5 „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. April 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen“ (20/1015) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1317) zugrunde.

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen vor allem der Aufwand und die Dauer der IT-Umsetzung gesetzlicher Vorgaben transparent gemacht werden.

Trotz Fortschritten beim Vorhaben KONSENS der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes („Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) erscheine die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus. Seit mehr als zehn Jahren bündelt KONSENS die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung mit dem Ziel, zu vereinheitlichen, zu standardisieren und zu modernisieren.

„Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen“, heißt es im Unionsantrag weiter. (vom/scr/27.04.2022)

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Antrag AfD: TOP 6 Erhalt § 219a StGB 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 27. April 2022, erstmals über einen Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ (20/1505) beraten. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ab. Die Streichung des Paragrafen würde dem „verfassungsrechtlichen Auftrag, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, diametral widersprechen, schreibt die Fraktionund zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

„Der rechtliche Schutzanspruch des ungeborenen Lebens wird negiert, wenn Schwangerschaftsabbrüche ohne Rücksicht auf das eigenständige Lebensrecht ungeborener Kinder beworben oder als vermeintlich normale medizinische Dienstleistung banalisiert oder wenn über sie scheinbar neutral ‚informiert‘ wird“, heißt es weiter. Aus Sicht der Bundesregierung verhindert die Norm aktuell, dass Ärztinnen und Ärzte beispielsweise auf ihrer Webseite sachlich über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dazu anwenden.

Die AfD-Fraktion fordert zudem, die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommene Änderung an dem Paragrafen zu evaluieren. Zu klären sei, „ inwiefern die 2020 erfolgten Änderungen des § 219a dem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht werden, den ‚Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben‘. Dies gilt insbesondere im Blick auf die seitdem möglichen ‚Veröffentlichungen‘ in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern“, schreibt die Fraktion.

Weiterhin schlägt die Fraktion unter anderem vor, „Schwangerschaftskonfliktberatung nur mit persönlichem Kontakt als solche anzuerkennen und bloß telefonisch oder ‚online‘ geführte Beratungen zu unterbinden“. Zudem fordert die AfD, „die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und des eigenständigen Lebensrechts ungeborener Kinder zu stärken“. (scr/eis/27.04.2022)

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28. April 2022 (31. Sitzung)

ZP3 Territoriale Integrität der Ukraine

Der Deutsche Bundestag setzt sich für die umfassende Unterstützung für die Ukraine im Angriffskrieg Russlands ein und schließt für diesen Zweck auch die Lieferung schwerer Waffen aus Deutschland nicht aus. Für einen entsprechenden gemeinsamen Antrag (20/1550) der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der größten Oppositionsfraktion CDU/CSU votierten am Donnerstag, 28. April 2022, in namentlicher Abstimmung 586 Abgeordnete, 100 stimmten mit Nein, sieben enthielten sich.

Grüne: Ukraine hat das Recht auf Selbstverteidigung

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Britta Haßelmann machte deutlich, dass die Entscheidungen für solche Waffenlieferungen nicht leichtfertig getroffen würden: „Wir wägen ab, wir zweifeln, ja, wir hadern, aber wir entscheiden, und das ist am Ende das, was zählt.“ Es gehe um die Abwägung, einerseits nicht selbst Kriegspartei zu werden, andererseits die Ukraine nicht schutzlos dem Aggressor Russland zu überlassen.

Die Entscheidungen seien stets vom festen Grundsatz geleitet, „dass die Ukraine nach der Charta der Vereinten Nationen ein uneingeschränktes Recht auf Selbstverteidigung hat“, sagte Haßelmann. Sie betonte mit Blick auf Gas- und Ölimporte aus Russland überdies die Notwendigkeit, „alles dafür zu tun, um aus dieser wahnsinnig zementierten Abhängigkeit fossiler Energien“ rauszukommen.

Union kritisiert Zögerlichkeit des Kanzlers

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU/CSU) warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) „Unsicherheit und Schwäche“ im Ukraine-Konflikt vor. Scholz habe über Wochen hingehalten, offen gelassen, ausweichend geantwortet. „Das ist nicht Besonnenheit, das ist Zögern, das ist Zaudern und das ist Ängstlichkeit“.

Merz kritisierte insbesondere eine frühere Äußerung des Bundeskanzlers, dass die Lieferung schwerer Waffen aus Deutschland einen dritten Weltkrieg heraufbeschwören könnte. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Länder, die mehr für die Ukraine täten als Deutschland, die Kriegsgefahr erhöhen würden. Dies sei eine „groteske Umkehrung von Ursache und Verantwortung für diesen Krieg“, sagte Merz. Die Einschätzung sei auch historisch „falsch und irreführend“, weil eine Politik der Besänftigung und Beschwichtigung die Ausweitung einer Aggression überhaupt erst möglich mache.

SPD: Antrag ein Signal an Putin und die Ukraine

Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil warf seinem Vorredner daraufhin parteipolitische Profilierung vor: „Das hätte heute eine staatspolitische Rede von Ihnen werden können. Es ist aber eine parteipolitische Rede geworden“, sagte er in Richtung des Unionsfraktionsvorsitzenden und CDU-Parteichefs.

Er sei dankbar dafür, dass die Ampel-Fraktionen und die CDU/CSU einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht hätten, sagte Klingbeil. Der Antrag richte das klare Signal an Kreml-Chef Wladimir Putin und an die Menschen in der Ukraine, „dass wir auf der richtigen Seite der Geschichte als Deutscher Bundestag stehen“.

AfD warnt vor weiteren Waffenlieferungen

Der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla (AfD) warnte davor, dass weitere Waffenlieferungen an die Ukraine Deutschland in den Krieg hineinziehen könnten. „Heute bringen die Koalition und die Unionsfraktion einen gemeinsamen Antrag ein, der den Ukraine-Krieg verlängern wird und uns zur Kriegspartei in einem atomar geführten Krieg machen könnte.“  Der Antrag lese sich wie „die Beitrittsbekundung zu einem Krieg“, kritisierte er.

Die Ukraine sei ebenso ein souveräner Staat wie Russland. „Es liegt im deutschen Interesse, auch zukünftig zu beiden Staaten ein gutes Verhältnis zu unterhalten, politisch, wirtschaftlich und kulturell“, sagte Chrupalla.

FDP: Butscha ist kein Einzelfall

FDP-Fraktionschef Christian Dürr bezeichnete Russlands „fürchterlichen Krieg gegen die Ukraine“ als Krieg gegen die liberale Demokratie. „Deshalb ist es eben auch im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands, dass die Ukraine diesen Krieg nicht verliert.“ Es sei richtig, auch die Lieferung schwerer Waffen einzubeziehen. „Russland hat die Ukraine überfallen mit einem Vielfachen an Militärgerät. Fünfmal so viele Panzer, dreimal so viele aktive Soldaten.

Die Ukraine befindet sich in einem Krieg auf offenem Boden“, sagte Dürr. Es sei bereits zu sehen gewesen, was das bedeute. „Butscha ist kein Einzelfall. Jeder russische Vorstoß bedeutet, dass sich diese Verbrechen wiederholen“, sagte Dürr mit Blick auf Vorwürfe russischer Kriegsverbrechen in diesem Kiewer Vorort.

Linke fürchtet eine Eskalation

Der Vorsitzende der Linksfraktion Dr. Dietmar Bartsch warnte hingegen vor einer Eskalation durch weitere Waffenlieferungen. Unter anderem mit der Angst vor einem Atomkrieg habe der Bundeskanzler die Lieferung schwerer Waffen ursprünglich ausgeschlossen, „und zwar zu Recht“, sagte Bartsch.

Nun gebe es bei der Ampel eine neue Kehrtwende und einen „fatalen Wettlauf“ beim Ruf nach weiteren Waffen: „Höher, schneller, weiter.“ Bartsch bezweifelte, dass mit der Lieferung schwerer Waffen der Krieg beendet werden könne. Viel zu wenig werde über diplomatische Bemühungen geredet. Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und Deeskalation seien zwei Seiten derselben Medaille.

Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, alle Bemühungen der ukrainischen Regierung, in direkten Verhandlungen mit der russischen Führung einen Waffenstillstand zu erzielen, zu unterstützen, wobei klar sein müsse, dass es keine Verhandlungen über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg geben dürfe. Falls es zum Abschluss eines Abkommens komme, müsse Deutschland gemeinsam mit den USA, Kanada und anderen Nato- und EU-Partnern bereit sein, aktiv dazu beitragen, seine Einhaltung zu gewährleisten.

Außerdem soll die Lieferung benötigter Ausrüstung an die Ukraine fortgesetzt und wo möglich beschleunigt werden und dabei auch die Lieferung auf schwere Waffen und komplexe Systeme etwa im Rahmen des Ringtausches erweitert werden, ohne die Fähigkeiten Deutschlands zur Bündnisverteidigung zu gefährden. Gegenüber der Volksrepublik China soll zudem mit Nachdruck die Erwartung Deutschlands und der Europäischen Union kommuniziert werden, dass die Volksrepublik ihre Billigung des Krieges aufgibt und stattdessen die Bestrebungen für einen Waffenstillstand aktiv unterstützt.

Weitere Maßnahmen

Des Weiteren soll im Anschluss an das von der EU beschlossene Embargo für Kohle schnellstmöglich ein Ausstiegsfahrplan für russische Öl- und Gasimporte auf den Weg gebracht und der zügige und konsequente Ausbau erneuerbarer Energien forciert werden. Es sollen Energiequellen diversifiziert werden, ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen. Nach der Umsetzung eines vollständigen Stopps aller Energielieferungen aus Russland, soll eine weitgehende Listung und ein weitgehender Ausschluss aller russischen Banken aus dem internationalen Bankenkommunikationssystem Swift auf den Weg gebracht werden.

Auch soll der weitere Ausbau der Truppenpräsenz der Nato an ihrer Ostflanke, auch durch weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr über die bisher beschlossene Stärkung hinaus, auf den Weg gebracht werden, insbesondere im Baltikum. An russische Soldaten soll zudem der Appell gerichtet werden, die Waffen niederzulegen, und darauf hingewiesen werden, dass ihnen der Weg ins deutsche und europäische Asylverfahren offenstehe. Darüber hinaus soll am Ziel der Herstellung einer europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung festgehalten werden, die für alle Staaten gleichermaßen Gültigkeit hat und die Unverletzbarkeit ihrer Grenzen garantiert. (ahe/eis/28.04.2022)

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ZP 13 Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, einen Antrag mit dem Titel „Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte“ (20/1499) der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der Union. Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Hilfsprogramm für Wirtschaft, Wohlstand und Beschäftigung“ (20/1514). Der Antrag wurde mit der breiten Mehrheit des Plenums gegen die Antragsteller abgelehnt.

Enrico Komning (AfD) nannte den Antrag der Union einen „Schaufenster-Antrag“ und stellte fest, dass die Union sechzehn Jahre lang Teil der Regierung war. „Was hat Sie daran gehindert, alles, was Sie jetzt fordern, umzusetzen?“, fragte Komning. Die Union rede von Bürokratieabbau, aber dabei sei sie es doch gewesen, die den „Mount Everest der Bürokratie“ aufgebaut hätte.

Das Beste sei dann, so der AfD-Abgeordnete, dass die Union nun die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken verlange. „Sie haben doch erst Kohle und Kernkraft beerdigt und damit die Energiekrise und die Abhängigkeiten verursacht“, sagte Komning.

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TOP 7 Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zum Mindestlohn debattiert. Hierfür hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes (20/1408) vorgelegt. Darüber hinaus haben die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“ (20/1503) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

Bundesregierung: Zeichen des Respekts

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der Debatte: „Heute geht es darum, ein Versprechen einzulösen: Mehr Respekt für diejenigen, die den Laden am Laufen halten.“ Es könne nicht sein, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen am stärksten belastet werden, deshalb müsse der höhere Mindestlohn schnell kommen.

Auch mit zwölf Euro sei der Mindestlohn nur eine absolute Untergrenze, deshalb müsse es parallel darum gehen, die Tarifbindung zu stärken, betonte Heil.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen. Durch die Regelungen zur Anhebung des Mindestlohns entstünden für die öffentliche Hand zusätzliche Kosten durch erforderliche Anhebungen von Löhnen und Gehältern von geschätzt rund 4,41 Millionen Euro im Jahr 2022 und von rund 14,9 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023, schreibt die Bundesregierung. Soweit durch das Gesetz eine Anhebung der Arbeitsentgelte erforderlich werde, komme es bei den betroffenen Arbeitgebern zu höheren Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2022 und zu geschätzt rund 5,63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Als Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns könnten sich zudem bei vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts sei jedoch nicht möglich.

AfD: Ohne Deregulierung wäre der Mindestlohn überflüssig

Jürgen Pohl (AfD) warf der Mindestlohnkommission monatelange Untätigkeit angesichts der seit letztem Herbst schon steigenden Preise vor. Er erinnerte außerdem an Berechnungen, wonach mittlerweile ein Stundenlohn von 12,63 Euro nötig sei, um später eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen.

„Somit fällt das Wahlgeschenk doch nicht so generös aus“, stellt er fest. Außerdem kritisierte er die Deregulierung des Arbeitsmarktes unter Rot-Grün vor 20 Jahren, die einen Mindestlohn erst nötig gemacht habe.

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TOP 10 Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zum Mindestlohn debattiert. Hierfür hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes (20/1408) vorgelegt. Darüber hinaus haben die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns“ (20/1503) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen. Durch die Regelungen zur Anhebung des Mindestlohns entstünden für die öffentliche Hand zusätzliche Kosten durch erforderliche Anhebungen von Löhnen und Gehältern von geschätzt rund 4,41 Millionen Euro im Jahr 2022 und von rund 14,9 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023, schreibt die Bundesregierung. Soweit durch das Gesetz eine Anhebung der Arbeitsentgelte erforderlich werde, komme es bei den betroffenen Arbeitgebern zu höheren Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2022 und zu geschätzt rund 5,63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Als Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns könnten sich zudem bei vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts sei jedoch nicht möglich.

AfD: Ohne Deregulierung wäre der Mindestlohn überflüssig

Jürgen Pohl (AfD) warf der Mindestlohnkommission monatelange Untätigkeit angesichts der seit letztem Herbst schon steigenden Preise vor. Er erinnerte außerdem an Berechnungen, wonach mittlerweile ein Stundenlohn von 12,63 Euro nötig sei, um später eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen.

„Somit fällt das Wahlgeschenk doch nicht so generös aus“, stellt er fest. Außerdem kritisierte er die Deregulierung des Arbeitsmarktes unter Rot-Grün vor 20 Jahren, die einen Mindestlohn erst nötig gemacht habe.

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ZP 7 Aktuelle Stunde zu der von der Bundesregierung angekündigten Kehrtwende bei Energiepreisen

Privathaushalte und Energieunternehmen ächzen gleichermaßen unter immer weiter steigenden Kosten. Nach dem Stopp russischer Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien zittert die deutsche Wirtschaft für den Fall, dass Russland als nächstes die Versorgung nach Deutschland einstellen wird. Sollte es dazu kommen, würden die Kosten für Heizen, Tanken, aber vor allem auch für Lebensmittel und Konsumgüter in bisher unbekannte Höhen steigen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion unternehme die Bundesregierung viel zu wenig und reagiere immer viel zu spät auf die seit Monaten steigenden Energiepreise. In einer Aktuellen Stunde ernteten die Maßnahmen – wie die Entlastungspakete I und II – der Bundesregierung zur Entlastung von Verbrauchern heftige Kritik. Die Aussprache fand am Donnerstag, 28. April 2022, auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion statt.

AfD kritisiert ein „Bürokratiemonster“ 

Die Opposition sieht in den aktuell beschlossenen Entlastungsprogrammen der Bundesregierung „Bürokratiemonster“. Bernd Schattner (AfD) kritisierte das in dieser Woche vom Kabinett verabschiedete Entlastungspaket.

„Finanzminister Lindner hat zugegeben, dass den Steuerbehörden dadurch Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro entstehen“, sagte Schattner. Auch den geplanten Umstieg auf LNG-Gas lehnte der AfD-Redner ab. Stattdessen forderte er, Kohle- und Atomkraftwerke länger laufen zu lassen.

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ZP 9 Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals mit einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (20/1411) befasst. Abgesetzt wurde hingegen die Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413). Ebenfalls abgesetzt wurde ein von Fraktion der AfD angekündigter Antrag mit dem Titel „Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen“. Nach der Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.

Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro

Vorgesehen ist darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben soll. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, soll diesen Betrag als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

Anträge der Linken

Die Fraktion Die Linke legt zur Debatte zwei Anträge mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502) vor. Im ersten Antrag fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.

Im zweiten Antrag fordert die Linksfraktion, den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor.

Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter. (vom/che/28.04.2022)

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TOP 15 Forcierung der Klimaanpassung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenrechten, der Natur und zum Erhalt des Wohlstands“ (20/1498) debattiert, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Nach der Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen für eine bessere Anpassung an den Klimawandel zu verstärken und „umgehend“ ein Klimaanpassungsgesetz zur Daseins- und Zukunftsvorsorge vorzulegen. Dieses solle die „berechtigten Belange von Ländern, Kommunen, Landwirten, Grundstückseigentümern und anderen Betroffenen“ einbeziehen.

Ziel sei eine bessere Vorsorge zum Schutz vor künftigen negativen Klimawandelfolgen wie etwa Extremwetterereignissen, heißt es im Antrag der Fraktion. Dazu solle die Bundesregierung insbesondere die deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel sowie den entsprechenden Aktionsplan „verbindlicher und mit überprüfbaren Zielen“ ausgestalten und die Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums zu einem „Gemeinschaftsprojekt der gesamten Bundesregierung“ weiterentwickeln. Es müssten Mindeststandards zur Erstellung von Gefahren- und Risikoarten für lokale Starkregenereignisse sowie Starkregenfrühwarnsysteme erarbeitet werden, mahnen die Abgeordneten.

Projekte für eine klimaresiliente Entwicklung

Außerdem plädieren sie dafür, Kommunen bei Projekten für eine klimaresiliente Entwicklung langfristig zu unterstützen und baulichen Maßnahmen von Hauseigentümern und mittelständischen Unternehmen zur Hochwasserprävention wie etwa Dachbegrünung und Entsiegelung über ein neu aufzulegendes KfW-Programm zu fördern.

Eine weitere Forderung der Unionsfraktion zielt auf die Reform des Katastrophenschutzes sowie der Katastrophenhilfe. So solle die Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe „weiterhin konsequent“ verfolgt und um den Aspekt des Zivilschutzes ergänzt werden, schreiben die Abgeordneten. Katastrophenschutz, Katastrophenhilfe und Zivilschutz müssten mit „wesentlich mehr“ Haushaltsmitteln ausgestattet werden als bisher vorgesehen, heißt es im Antrag.(sas/28.04.2022)

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TOP 12 Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, für eine Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage gestimmt. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1025) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung haben die Koalitionsfraktionen, CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD votiert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1544) und ein Bericht Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1548) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1546) der AfD-Fraktion, der eine Abschaffung des EEG gefordert hatte.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Mit dem Gesetz sollen die Verbraucher nach Willen der Koalitionsfraktionen bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.

Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollen künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

Entlastung der Letztverbraucher

Der Wegfall der EEG-Umlage mindert laut Gesetzentwurf die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf Strom. Er führe somit bezogen auf Stromlieferungen an Letztverbraucher, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zu geringeren Umsatzsteuereinnahmen. „Die gewonnene Kaufkraft dürfte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden“, schreiben die drei Fraktionen.

Sie betonen, dass das Gesetz ausschließlich dazu dient, die strombeziehenden Unternehmen und die Verbraucher zu entlasten, und nicht dazu, die Gewinnmargen von Stromunternehmen zu erhöhen. Um sicherzustellen, dass diese Entlastung auch tatsächlich schon ab Jahresmitte an die Letztverbraucher weitergegeben wird, soll das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Vor allem wollen die Koalitionsfraktionen vermeiden, dass trotz Absenkung der EEG-Umlage auf null der Strompreis für die Letztverbraucher nicht hinreichend transparent gesenkt wird. Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird seit dem Jahr 2000 erhoben, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Vergütung von Strom aus Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, zu vergüten.

Ausschuss präzisiert Senkung der EEG-Umlage

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch, 27. April, einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die Änderung betrifft einen Passus, nach dem eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nur dann besteht, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen sei. Das war kritisiert worden, weil es sich bei der Preiskalkulation um ein Betriebsgeheimnis handele, das als interner Prozess nicht transparent nachvollziehbar sei und ein Schlupfloch für die Unternehmen bieten könne, um die Senkung zu umgehen.

Das will die geänderte Fassung vermeiden, indem sie eine Regelvermutung einführt: „Dem § 118 werden die folgenden Absätze angefügt: “Es wird vermutet, dass die Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in die Kalkulation der Preise eingeflossen ist, es sei denn, der Stromlieferant weist nach, dass dies nicht erfolgt ist.„ Und: “Es wird vermutet, dass die Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gemäß Satz 1 Nummer 1 Kalkulationsbestandteil ist, es sei denn, der Stromlieferant weist nach, dass dies nicht erfolgt ist.„ (mis/28.04.2022)

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AfD TOP 17 Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 aufheben

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 aufheben“ (20/1507) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Ausschuss für Gesundheit zur federführenden Beratung überwiesen.

Antrag der AfD

Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht habe sich das Wesen der zu bekämpfenden Pandemie deutlich geändert, heißt es dem Antrag der Fraktion. Die Impfstoffe gegen Covid-19 könnten zwar den Geimpften vor schweren Verläufen schützen, aber eine Ansteckung des Geimpften nicht sicher ausschließen und auch nicht die Weitergabe der Krankheitserreger an Patienten.

Der Impfschutz sei somit im Wesentlichen Eigenschutz, was im Gesundheitswesen zur Folge habe, dass die zu schützende Person, also der Patient, durch die Impfung des Personals kaum geschützt werden könne. Die Verhältnismäßigkeit der Regelung sei somit grundsätzlich neu abzuwägen. (pk/eis/28.04.2022)

Hierzu auch:

https://www.youtube.com/watch?v=HEKnkhyvbkU

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TOP 14 Deutsche Welle Aufgabenplanung

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 28. April 2022, mit dem  Entwurf der Aufgabenplanung 2022 bis 2025 der Deutschen Welle (20/1308) befasst. Über die Finanzierung des Auslandssenders wurde auf Grundlage einer Unterrichtung durch die Deutsche Welle beraten, die im Anschluss an den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Weiterberatung überwiesen wurde.

Deutsche Welle will ihre Reichweite erhöhen

Die Deutsche Welle will ihre Reichweite bis 2025 von derzeit 289 Millionen auf 400 Millionen wöchentliche Nutzerkontakte erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor allem die digitalen „On Demand“-Angebote ausgebaut werden. Nach Angaben des Senders nutzen derzeit rund 50 Millionen Menschen weltweit die Radio-Programme des Senders, 117 Millionen Menschen die TV-Angebote und 122 Millionen Menschen die digitalen Angebote der Deutschen Welle. Der Sender verbreite seine Informationsangebote in insgesamt 32 Sprachen weltweit.

Die Deutsche Welle habe die digitale Nutzung ihrer Angebote zwischen 2017 und 2021 von wöchentlich 36 Millionen Nutzerkontakten auf 122 Millionen mehr als verdreifachen können, heißt es in der Unterrichtung. Diese Steigerung zeige das große Wachstumspotenzial von Inhalten, die on demand, also zeit- und ortsunabhängig, genutzt werden können. Vor allem die junge Zielgruppe der Deutschen Welle präferiere bereits heute die „On-Demand“-Angebote. Auch aus diesem Grund setzt der deutsche Auslandssender verstärkt auf die Zielgruppe der 14- bis 40-Jährigen.

Angesichts des gesetzlichen Auftrages der Deutschen Welle behalte Deutsch als Programmsprache weiterhin eine besondere Bedeutung. Die wichtigste Angebotssprache bleibe jedoch Englisch. Aufgrund ihres im Vergleich zum jeweiligen Bevölkerungsdurchschnitt höheren Bildungsniveaus würden viele Menschen innerhalb der Kernzielgruppe Englisch sprechen beziehungsweise über ausreichend Englischkenntnisse verfügen, um das englischsprachige Informationsangebot nutzen zu können. Bereits jetzt würden die englischsprachigen Inhalte wöchentlich von rund 100 Millionen Menschen genutzt. (aw/eis/28.04.2022)

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TOP 19 CO2-Bepreisung bei Mietnebenkosten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürden“ (20/1329) debattiert. Der Antrag wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Antrag der Linken

Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf. Auch sollen die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung novelliert werden, damit die CO2-Preise bei der Wärmeversorgung spätestens zum Beginn der nächsten Heizperiode im Herbst 2022 nicht mehr von Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, sondern vollständig von Vermieterinnen und Vermietern.

Für private Kleinvermieterinnen und -vermieter, die durch die Kosten energetischer Sanierung in eine wirtschaftliche Notlage geraten, empfiehlt die Fraktion, einen Härtefallfonds einzurichten. Darüber hinaus müssten kommunale Unternehmen der Nah- und Fernwärmeversorgung per Gesetz finanziell so entlastet werden, dass kohlendioxidbedingt Preisaufschläge bei den Heizkosten für Mieterinnen und Mieter kompensiert werden.

Zweifel an ökologischer Lenkungswirkung

Zur Begründung heißt es, Mieterinnen und Mieter entschieden weder über die Qualität der Gebäudehülle noch über die Effizienz ihrer Heizung oder die Brennstoffart. Dies liege in der Verantwortung der Vermieterinnen und Vermieter.

Davon unabhängig steht für die Fraktion die Sinnhaftigkeit einer CO2-Bepreisung im Wärme- und im Verkehrssektor grundsätzlich infrage. Sie habe kaum eine ökologische Lenkungswirkung, da die Preise hierfür in diesen Sektoren weit über 100 Euro je Tonne betragen müssten. Dafür gehe von ihr eine relevante Verteilungswirkung zulasten eines Teils der ärmeren Haushalte aus. Die vorgesehenen Rückzahlungssysteme können diese zusätzlichen Belastungen häufig nicht ausgleichen oder nicht angemessen auf Härtefälle reagieren, schreibt die Fraktion. (vom/28.04.2022)

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TOP 16 Änderung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, beschlossen, künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wählen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (20/1332) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/1542) zugrunde.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bundestag künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählt. Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetzentwurf auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 sei das Amt deshalb unbesetzt geblieben.

Neuregelung soll Rechtssicherheit schaffen

Die derzeit geltende Regelung zu Besetzung der Leitungsstelle biete „keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen“, schreiben die Fraktionen. Die geplante Neuregelung solle nun Rechtssicherheit und Klarheit über die Rolle der Antidiskriminierungsstelle im Gefüge der Bundesverwaltung schaffen und zudem deren Unabhängigkeit unterstützen, heißt es im Entwurf weiter.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die nationale Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. (vom/sas/28.04.2022)

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TOP 18 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, für einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (20/470) gestimmt. Für die Initiative in einer vom Ausschuss geänderten Fassung haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Der federführende Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (20/1536) vorgelegt.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Der Bundesrat strebt mit seinem Gesetzentwurf eine andere Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz an. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten. Daher soll das sogenannte Zerlegungsverfahren, also die Aufteilung des Steueraufkommens, wie bei anderen Steuerarten auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden.

Wie in dem Gesetzentwurf erläutert wird, fällt das Steueraufkommen aus Sportwetten wegen der zentralen Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main fast vollständig im Land Hessen an. Das Aufkommen aus dieser Steuer habe sich zwischen 2013 und 2019 von 189 Millionen Euro auf 464 Millionen Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen, wobei das Aufkommen im „Coronajahr“ 2020 sogar stark eingebrochen sei.

Der Bundesrat empfiehlt, als Grundlage die vorangegangenen Kalendervierteljahre und die aktuell verfügbaren Daten zu den Einwohnerzahlen heranzuziehen, um künftig „Wellenbewegungen“ beim Steueraufkommen zu vermeiden. Es entstehe zwar ein etwas höherer Verwaltungsaufwand, da künftig vier Zerlegungsabrechnungen erforderlich seien. Die für die Zerlegung zuständige Finanzbehörde Hamburg halte diesen Mehraufwand jedoch für vertretbar, heißt es.

Stellungnahme der Bundesregierung

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen, das Zerlegungsverfahren für bestimmte Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz von einer einmaligen nachträglichen Jahresabrechnung basierend auf fixierten Zerlegungsvorauszahlungen auf eine quartalsweise Abrechnung umzustellen.

Ziel sei allein, lediglich temporäre Verzerrungen im Kassenaufkommen aus haushalterischen Gründen zu vermeiden, die durch erhebliche Schwankungen im Jahresaufkommen entstehen können. Eine Veränderung des materiellen Steuerrechts oder der faktischen Steuerverteilung zwischen den Bundesländern sei damit nicht verbunden. (vom/hle/28.04.2022)

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29. April 2022 (32. Sitzung)

TOP 20 Jahresbericht der Wehrbeauftragten

2021 war das Jahr der Bundeswehr„2021 war das Jahr der Bundeswehr“: Das hat die Wehrbeauftragte des Bundestages, Dr. Eva Högl, am Freitag, 29. April 2022, in der Debatte zum Jahresbericht 2021 (20/900) gesagt. Högl hat ihren Bericht zehn Minuten lang im Bundestag vorgestellt. Es folgte eine knapp 40-minütige Aussprache, ehe der Bericht zur weiteren Beratung in den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen wurde.

Högl begrüßt das geplante Sondervermögen

Die Truppe habe gezeigt, was sie kann. Bei der Amtshilfe oder beim Ende des Afghanistan-Einsatzes: „Die Bundeswehr war da, wo sie gebraucht wurde – professionell und zuverlässig“, befand Högl. Aktuell sei die Bundeswehr gefordert wie noch nie. Daher bräuchten die Soldatinnen und Soldaten beste Rahmenbedingungen, sagte die Wehbeauftragte und begrüßte ausdrücklich das geplante 100 Milliarden Euro-Sondervermögen und die Erhöhung des Verteidigungshaushaltes.

„Das sind in schweren Zeiten gute Nachrichten für die Bundeswehr.“ Die Mittel müssten genutzt werden, um die volle Einsatzbereitschaft wieder herzustellen. Die Priorität sollte aus ihrer Sicht die persönliche Ausstattung der Soldaten sein, wofür der Bundestag 2,4 Milliarden Euro bereitgestellt habe. „Das Geld muss schnell und vollständig in der Truppe ankommen“, verlangte sie.

„Streitkräfte müssen modernisiert werden“

In ihrem Bericht begrüßt Högl die von der Bundesregierung angekündigte Einrichtung eines Sondervermögens von 100 Milliarden Euro und die Erhöhung des Verteidigungshaushalts. „Um die Bundeswehr bei Material, Personal und Infrastruktur bestmöglich aufzustellen, braucht es Investitionen“, schreibt sie.

Die Streitkräfte müssten modernisiert werden, damit sie für ihren „Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung“ gerüstet seien. Die Dringlichkeit und Notwendigkeit habe der Angriff von Russlands Präsident Wladimir Putin auf die Ukraine „schonungslos“ offengelegt.

Materielle Defizite bei Auslandseinsätzen

Die Wehrbeauftragte moniert die materiellen Defizite der Bundeswehr in ihren Einsätzen in Mali, im Niger und in Litauen im Rahmen der Nato-Mission „Enhanced Forward Presence“. Die Einsatzbereitschaft von Großgerät habe „teilweise nur knapp 50 Prozent“ betragen. Alltägliche Ausrüstungsgegenstände wie Schutzwesten oder Winterjacken seien mitunter erst in das Einsatzgebiet nachgeschickt worden, was „völlig inakzeptabel“ sei.

„Im Ernstfall riskieren unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz ihr Leben. Dafür haben sie Anspruch auf bestmögliche und vollumfängliche Ausstattung.“ Högl mahnt bei der Beschaffung der persönlichen Ausrüstung der Soldaten eine Vereinfachung des Vergaberechts an. Der Truppe komme es vor allem auf eine funktionale Ausstattung an, „die häufig auf dem freien Markt lieferbar ist und damit schnell zu beschaffen wäre“.

„Bundeswehr-Einsatz in Mali überprüfen“

Zudem fordert sie eine Überprüfung des Bundeswehr-Einsatzes in Mali. Der Einsatz in der Sahelregion gestalte sich in der Praxis aufgrund der sich „stetig verschlechternden politischen Rahmenbedingungen“ immer schwieriger.

„Ein erneuter Putsch in Mali und die undurchsichtigen Absichten der Militärjunta lassen viele Fragen offen – wie es in Mali, in der Region, mit dem internationalen und deutschen Engagement weitergeht“, schreibt die Wehrbeauftragte. Es sollte „sorgfältig und bedacht diskutiert werden“, ob oder wie der Einsatz fortgeführt werden soll.

„Hauptwaffensysteme nicht voll einsatzfähig“

Der verfügbare Bestand aller Hauptwaffensysteme der Bundeswehr sei „immer noch weit davon entfernt, voll einsatzfähig zu sein“, heißt es in Högls Bericht weiter. Den Klarstand, also die Einsatzfähigkeit des militärischen Geräts, gibt sie für Ende 2021 mit 77 Prozent an. Als Beispiel benennt Högl den Hubschrauber CH-53, der seit rund 50 Jahren zum Inventar der Bundeswehr gehöre und der die „niedrigste Einsatzbereitschaft der fliegenden Systeme der Luftwaffe“ habe. Aufgrund seines Alters sei er besonders störanfällig, es fehle an notwendigen Ersatzteilen. Daher sei es „misslich“, dass im vergangenen Jahr keine Entscheidung über das dringend notwendige Nachfolgemodell gefallen sei.

Sorgen bereitet der Wehrbeauftragten zudem die bauliche Infrastruktur der Truppe. So sei der Zustand von Unterkünften, Sanitäreinrichtungen, Truppenküchen und Sportplätzen zum Teil „desolat“. Es bestehe ein „erheblicher Investitionsbedarf“. Die zuständigen Landesbauverwaltungen seien personell nicht ausreichend aufgestellt. Hinzu kämen enge rechtliche Vorgaben sowie das Zusammenspiel verschiedener Akteure, die Sanierungen und Neubauten mitunter erheblich verzögerten.

„Afghanistan-Einsatz schonungslos analysieren“

Högl verweist in ihrem Bericht zudem auf den im vergangenen Jahr beendeten Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Insgesamt hätten 59 Soldaten ihr Leben in Afghanistan verloren. Viele weitere seien seelisch und körperlich verwundet worden. Zum Ende des Einsatzes sei es der Bundeswehr gelungen, in nur elf Tagen mehr als 5.000 Personen nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. „Es war die größte, schwierigste und gefährlichste Evakuierungsmission in der Geschichte der Bundeswehr.“

Der Afghanistan-Einsatz müsse „schonungslos und umfassend“ durch die noch einzurichtende Enquete-Kommission des Bundestages analysiert werden. Högl forderte zudem für alle Auslandseinsätze eine Exit-Strategie, die auch die Ortskräfte der Bundeswehr umfasse. „Hier hätte in Afghanistan frühzeitiger und umfassender gehandelt werden müssen“, mahnt Högl.

„Amtshilfe im Inland darf kein Dauerzustand sein“

Ausdrücklich lobt die Wehrbeauftragte die Amtshilfe-Einsätze der Bundeswehr während der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. In diesen Einsätzen habe die Bundeswehr ihre Einsatzfähigkeit bewiesen. Zum anderen seien aber auch „eklatante Defizite im Bereich des zivilen Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe offengelegt“ worden.

Es bedürfe grundlegender Reformen, um für künftige Pandemien und Naturkatastrophen „tragfähig und nachhaltig“ aufgestellt zu sein. Högl betonte, dass die Amtshilfe der Bundeswehr im Inland „subsidiär und kurzzeitig“ angelegt sei. „Sie ist und darf kein Dauerzustand sein“, stellt die Wehrbeauftragte fest. Kernauftrag der Bundeswehr sei die Landes- und Bündnisverteidigung.

„Anstrengungen für mehr Frauen in der Truppe notwendig“

Ausführlich geht die Wehrbeauftragte auch auf die Situation der Frauen in der Bundeswehr ein. Seit der Öffnung der Streitkräfte für Frauen in allen Laufbahnen vor 20 Jahren habe sich die Zahl der Soldatinnen von 5.800 auf 23.606, einschließlich 1.605 freiwillig Wehrdienst Leistende, im vergangenen Jahr erhöht.

Die anvisierten Quoten von 15 Prozent in allen Laufbahnen mit Ausnahme des Sanitätsdienstes und von 50 Prozent im Sanitätsdienst seien jedoch noch immer nicht erreicht. So liege der Anteil von Soldatinnen in der Bundeswehr insgesamt bei 12,85 Prozent und im Sanitätsdienst bei 41,08 Prozent. Es seien deshalb weitere Anstrengungen für mehr Frauen in der Truppe und vor allem in Führungspositionen notwendig. Im vergangenen Jahr sind insgesamt 2.606 persönliche Eingaben von Soldaten und Soldatinnen bei der Wehrbeauftragten eingegangen. Im Jahr 2020 waren es 2.753. (hau/aw/29.04.2022)

Ministerin will vollausgestattete und einsatzbereite Bundeswehr

Der Wehrbericht nenne die Mängel bei der Bundeswehr klar beim Namen, sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD). Jetzt sei Handeln gefragt, „mehr denn je“. Die Entwicklungen des Ukrainekrieges machten deutlich: „Wir brauchen eine vollausgestattete und einsatzbereite Bundeswehr.“ Angesichts des massiven Investitionsbedarfes sei das 100 Milliarden Euro Sondervermögen so entscheidend, sagte die Verteidigungsministerin. „Wir sind nach den vielen Jahren des Mangels auf diesen Booster dringend angewiesen“, betonte sie.

Ebenso wie Högl monierte auch Lambrecht den geringen Frauenanteil in der Bundeswehr, der bei knapp über zwölf Prozent liegt. Das sei zu wenig. „Vielfalt in all ihren Dimensionen ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern bietet auch einen praktischen Mehrwert“, so die Ministerin. Studien zeigten schließlich, dass diverse Teams leistungsfähiger und erfolgreicher seien.

AfD forderte mehr gesellschaftliche Anerkennung

Hannes Gnauck (AfD) betonte: Kernaufgabe der Bundeswehr sei die Landesverteidigung. Die im Wehrbericht aufgezeigten Mängel machten aber deutlich, dass die etablierte Politik die Bundeswehr nicht wie eine ernstzunehmende Armee behandle. Vielfach müssten die Soldaten Teile der Ausrüstung selbst beschaffen. Das könne aber nicht der Anspruch einer professionellen Armee sein, sagte Gnauck.

Der AfD-Abgeordnete forderte mehr gesellschaftliche Anerkennung für den Beruf des Soldaten, anstatt ihn nur mit Geldanreizen attraktiver machen zu wollen. Kritik übte er an der Verweigerungshaltung der SPD zum Einsatz bewaffneter Drohnen. „Damit hätten viele Gefallene in Afghanistan verhindert werden können“, sagte er. Gnauck bemängelte auch die aus seiner Sicht fehlende Veteranenkultur. Dem Thema werde im Wehrbericht „nicht mal eine Viertelseite“ gewidmet. Zu Gender- und Vielfaltsideologien hingegen gebe es mehrere Seiten. „Ihre politischen Prioritäten haben nichts mit der Verantwortung für die Soldaten zu tun, die Sie in die Auslandseinsätze schicken“, sagte Gnauck.

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TOP 23 Impulse für Einzelhandel und Innenstädte

Der Bundestag hat sich am Freitag, 29. April 2022, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Nachhaltige Impulse für Einzelhandel und Innenstädte“ (20/1318) befasst. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

CDU/CSU will eine „Allianz für die Innenstädte“

Carsten Linnemann (CDU/CSU), berichtete bei der Vorstellung des Antrags davon, dass er selbst aus einer Einzelhandelsfamilie stamme und sich noch gut an die belebte Innenstadt der 90er Jahre erinnere, die er als Kind wahrgenommen habe. Doch heute werde es in den deutschen Innenstädten immer stiller, die Zentren sähen alle gleich aus, so Linnemann.

Mit dem Antrag wolle die Union gegen die Verödung der Innenstädte vorgehen und sie zu „Erlebnisräumen und Kommunikationsplattformen“ ausbauen. „Die Innenstädte sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält“, sagte Linnemann. Die Union habe deshalb 20 Punkte erarbeitet, um ein ganzheitliches Konzept vorzulegen und eine „Allianz für die Innenstädte“ auf Bundes- und Kommunalebene zu bilden.

SPD: Attraktivere Rahmenbedingungen schaffen

Esra Limbacher (SPD) nennt die Forderung der Union „wohlfeil“: Das Innenministerium sei in den vergangenen 16 Jahren unionsgeführt gewesen: „Die Probleme von heute sind die Versäumnisse von gestern“, sagte Limbacher an die Union gewandt. Die Bundesregierung habe eine Innenstadtstrategie vorlegt, von der die Union für ihren Antrag „maßgeblich abgeschrieben habe“.

Die Zahlen der Umsatzrückgänge im stationären Einzelhandel seien nicht gut, so Limbacher. Doch das „Veröden der Innenstädte“ sei nicht erst seit der Pandemie ein Problem. Es gehe nun darum, wieder attraktivere Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu schaffen.

AfD beklagt sinnlose Lockdowns und 2G-Regeln

Kay-Uwe Ziegler (AfD) bezeichnete es als „absurd“, dass die Union sich nun für die Stärkung des Einzelhandels ausspreche, während sie ihn während der Pandemie mit „sinnlosen Lockdowns und 2G-Regeln“ gegängelt habe. „Hier präsentiert sich der Brandstifter als Feuerwehr“, sagte Ziegler in Richtung der Antragssteller aus CDU und CSU.

Die Regeln während der Pandemie seien ein „großes Konjunkturprogramm für den Onlinehandel“ gewesen, so Ziegler. „Wenn Sie etwas für den Einzelhandel tun möchten, nehmen Sie mal 1000 Euro und geben Sie die im Einzelhandel in Ihrer Region aus“, schlug der AfD-Abgeordnete vor.

Grüne vermissen Vorschläge zur Finanzierung

Maik Außendorf (Bündnis 90/Die Grünen) dankte der CDU/CSU-Fraktion, dass diese das „wichtige Thema“ mit ihrem Antrag auf die Tagesordnung gebracht habe. Die Feststellung der aktuellen Situation sei „vollkommen richtig“, befand der Grüne. Seine Fraktion habe bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf die Probleme in den Innstädten hingewiesen.

Außendorf vermisste im Antrag die Antwort auf die Frage, an welcher Stelle die Ausgaben für den Ausbau der Innenstädte eingespart werden sollen, wenn die Union sich wie angekündigt mit ihren Vorschlägen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewegen wolle.

Linke gegen spekulativen Leerstand in Innenstädten

Pascal Meiser (Die Linke) schloss sich dem Dank, das Thema zur Sprache zu bringen, an. Der Antrag mache zwar einige „diskussionswürdige Vorschläge“, weise aber auch „große Leerstellen“ auf. „Welche Mitverantwortung die Union an der Situation tragt, darüber schweigen Sie sich aus“, sagte Meiser.

Seine Fraktion fordere, dem spekulativen Leerstand in den Innenstädten konsequenter einen Riegel vorzuschieben. „Das Ladensterben hat unterschiedliche Gründe“, sagte Meiser. Die Union verliere in ihrem Antrag jedoch kein Wort über die überhitzten Immobilienmärkte, die dazu beitrügen.

FDP: Einzelhandel soll „lokal und digital“ werden

Manfred Todtenhausen (FDP) wies darauf hin, dass seine Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode drei Anträge zum Thema gestellt habe und man bereits zu dieser Zeit habe reagieren können, wenn die Regierung diese angenommen hätte.

Er sei der Meinung, so Todtenhausen, dass man dem stationären Einzelhandel in der Pandemie mehr geholfen hätte, wenn man die Geschäfte mit Hygienekonzepten offen gehalten hätte, statt sie während der Schließung finanziell zu unterstützen. Die Regierung werde den Einzelhandel nun „lokal und digital zukunftsfit machen“, kündigte der Liberale an. „Unser Finanzminister hat das auf dem Schirm.“

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, wirksame steuerliche Instrumente für eine rasche Erholung der innerstädtischen Betriebe einzuführen, insbesondere eine Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung. Außerdem soll geprüft werden, ob und welche wirksamen Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer für die Innenstadt möglich und sinnvoll sind.
Darüber hinaus soll ein Innenstadt- und Ortskernfonds aufgelegt werdem, mit dem innovative Projekte zur Reaktivierung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen unterstützt werden können. Damit sollen neben dem Handel auch im Kulturbereich Tätige unterstützt werden, um mit vielfältigen Kultur- und Freizeitaktivitäten die Lebendigkeit der Innenstadtbereiche zu stärken. Bestehende Programme zur Stärkung von Innenstädten und Ortskernen sollen darin integriert werden.
Des Weiteren soll in Abstimmung mit den Bundesländern prüft werden, ob eine anlassbezogene Ausweitung von werktäglichen Ladenöffnungszeiten mehr Flexibilität, eine erweiterte Frequenz und damit deutliche Impulse für den innerstädtischen Einzelhandel setzen kann. (vom/eis/29.04.2022)

 

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ZP 6 Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Der Bundestag hat sich am Freitag, 29. April 2022, erstmals mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer Gesetze“ (20/1501) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, sind aus Sicht der Bundesregierung die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung zu stärken. Deshalb soll zum einen das Energiesicherungsgesetz von 1975 präzisiert und zum anderen die Erdgas-Versorgungssicherheitsverordnung der EU (SoS-Verordnung) aktualisiert werden, um einen schnellen und praktikablen Vollzug bei Solidaritätsersuchen an Deutschland zu gewährleisten.

Wie die Regierung ausführt, soll das EnSiG mit Blick auf bestehende Verordnungsermächtigungen präzisiert und durch zusätzliche Verordnungsermächtigungen ergänzt werden, um zum Beispiel unklare Einfluss- und Rechtsverhältnissen bei Betreibern kritischer Infrastrukturen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden, entgegenwirken zu können. Dementsprechend soll auch die Gassicherungsverordnung angepasst werden. Darüber hinaus soll das Energiesicherungsgesetz eine neue Struktur erhalten, so dass besondere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Energiemarktes zu Maßnahme der Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall voneinander abgegrenzt sind.

Treuhandverwaltung über Unternehmen

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, soll die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen werden. Des Weiteren ist im Entwurf die Möglichkeit für Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten und großen Preissprüngen vorgesehen. Im Gesetzestext heißt es dazu, alle Versorger „entlang der Lieferkette“ hätten nach Ausrufung der Gas-Alarm- oder Notfallstufe das Recht, „ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen. Die Preisanpassung ist dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Eintritt mitzuteilen.“

Für Wirtschaft und Verwaltung entstehen damit laut Entwurf erhebliche einmalige Kosten. Für die Wirtschaft, sofern ein Krisenfall festgestellt wird oder ein Solidaritätsfall nach der SoS-Verordnung der EU eintritt, entsteht vor allem Personalaufwand in Höhe von einmalig 800.000 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand, der überwiegend aus Maßnahmen zum Betrieb der digitalen Plattform Erdgas besteht, beläuft sich auf rund 7,1 Millionen Euro. Der Aufwand für die Durchführung der unmittelbar geltenden Verordnung der EU wird mit einmalig 607.000 Euro quantifiziert.

Für die Verwaltung gilt: Wird ein Krisenfall nach Energiesicherungsgesetz festgestellt beziehungsweise ein Solidaritätsfall nach der SoS-Verordnung der EU tritt ein, entsteht ein Personalaufwand, der einmalig rund 2,2 Millionen Euro beträgt. Der jährliche Erfüllungsaufwand entsteht überwiegend aus Maßnahmen zum Betrieb der digitalen Plattform Erdgas und nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Für die Verwaltung entsteht ein jährlicher Aufwand von rund 1,7 Millionen Euro. Der Aufwand für die Durchführung der unmittelbar geltende Verordnung der EU wird mit einmalig 340.000 Euro quantifiziert. (mis/eis/29.04.2022)

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TOP 24 Zentrales Immobilienregister

Der Bundestag hat am Freitag, 29. April 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Zentrales Immobilienregister sofort einführen“ (20/1513) beraten, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hat. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Antrag der Linksfraktion

Die Linken-Abgeordneten fordern mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt in Deutschland. Dafür soll ein bundesweites zentrales Immobilienregister eingerichtet werden, das einen europaweiten Daten-Austausch sicherstellt. Vor allem sollen die Eigentümerschaft sowie sonstige Nutzungsrechte unter Nennung der Nutzungsberechtigten genannt werden.

Auch Angaben zu möglichen Rechtsinhabern, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändungen sollen in dem Register stehen, das gleiche wird mit einer Übersicht über wirtschaftliche Berechtigungen in- und ausländischer natürlicher und juristischer Personen gefordert. Mit dem Register sollen Spekulationen und Geldwäsche auf dem Immobilienmarkt eingeschränkt werden, heißt es in dem Antrag. (nki/29.04.2022)

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TOP 22 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI

Der Bundestag hat am Freitag, 29. April 2022, der Fortsetzung des Bundeswehr-Einsatzes im Mittelmeer zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 534 Abgeordnete für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI“ (20/1240) im Mittelmeer ab. Gegen des Einsatz haben 109 Abgeordnete gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (20/1535) des Auswärtigen Ausschusses und eine Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (20/1547) zugrunde.

Antrag der Bundesregierung

Die Teilnahme der Bundeswehr an dieser Mission soll nach dem Willen der Bundesregierung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Beendet werden soll aber die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine. Wie die Bundesregierung schreibt, zielt die Operation weiterhin darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und einen zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen.

Die Bundeswehr soll weiterhin Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Die Beteiligung an der Mission begründet die Bundesregierung mit dem Ziel, zu einer stabilisierenden Wirkung auf Libyen sowie zu dem durch die Vereinten Nationen geführten Friedensprozess des Landes beizutragen.

Kosten von 21,8 Millionen Euro

Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf Meeresgebiete außerhalb der Küstenmeere Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu kommen der Luftraum über diesen Gebieten sowie angrenzende Seegebiete, die zur Umleitung und Übergabe von Schiffen in einen europäischen Hafen benutzt werden. Davon
ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 15 Seemeilen.

Das Mandat ist befristet bis Ende April 2023, die einsatzbedingten Kosten werden auf rund 21,8 Millionen Euro beziffert. Als rechtliche Grundlage werden unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, verschiedene Resolutionen des Sicherheitsrates und die Beschlüsse 2020/472/GASP und 2021/542/GASP des Rates der Europäischen Union angeführt. (vom/ahe/29.04.2022)