235. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 23. Juni 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://youtu.be/BVvncFmAY_A

Sitzungswoche

23. Juni 2021 (235. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Aktuelle Stunde zum geordneten Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. Juni 2021, eine gemischte Bilanz des 20-jährigen Bundeswehreinsatzes in Afghanistan gezogen. In einer anlässlich des Abzugs der Nato-Truppen anberaumten Aktuellen Stunde dankten Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sowie Abgeordnete aus allen Fraktionen zudem den Soldatinnen und Soldaten, die am Einsatz in Afghanistan beteiligt waren, für Ihre Einsatzbereitschaft. Auf der Tribüne des Bundestages saßen während der Debatte Rückkehrer der Mission „Resolute Support“.

Schäuble: Viele Hoffnungen sind nicht in Erfüllung gegangen

Nach Ansicht von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble, der aus Anlass des 80. Jahrestags des Überfalls von Nazideutschland auf die Sowjetunion und des Abzugs aus Afghanistan vor Eintritt in die Tagesordnung Worte an das Plenum richtete, hat die Bundeswehr in diesem Einsatz „manches erreicht“ für die Sicherheit in Deutschland und die Menschen in Afghanistan. „Aber wir müssen ehrlich Bilanz ziehen. Viele Hoffnungen, die sich mit dem internationalen Einsatz verbanden, sind nicht in Erfüllung gegangen.“

Schäuble wertete die aktuelle Stunde daher als einen „Anfang für eine umfassende Gesamtbilanz“.  Die Erfahrungen am Hindukusch lehrten, „zurückhaltender in unseren Erwartungen und in der Einschätzung unserer Möglichkeiten zu sein. Und sie mahnen uns, unsere Schutzverpflichtung gegenüber der Bundeswehr ernst zu nehmen – im Übrigen auch gegenüber den afghanischen Ortskräften, die für die Bundeswehr, die Bundespolizei und andere deutsche Organisationen tätig gewesen sind“.

„Lehren für künftige Einsätze der Bundeswehr ziehen“

Kramp-Karrenbauer kündigte an, dass nach der „stillen Ankunft“ der letzten Soldatinnen und Soldaten und vor dem großen Abschlussappell mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im September bei einer Veranstaltung Bilanz gezogen werde. Es gelte, aus den „harten“ Lektionen im Afghanistan-Einsatz Lehren für künftige Einsätze der Bundeswehr, etwa in der Sahel-Zone, zu ziehen. Wichtig sei es, dass sich „überzogene politische Ambitionen und Ziele nicht wiederholten“.

Maas versprach, Deutschland werde in enger Partnerschaft mit der afghanischen Regierung und mit zivilen Mitteln fortführen, wofür die deutschen Soldatinnen und Soldaten „so viele Opfer“ gebracht hätten. Die Bundesregierung wolle auch den politischen Prozess in Doha „nach besten Kräften“ unterstützen. Frieden und Stabilität dauerhaft sicherzustellen, sei die größte Herausforderung.

Maas wie Kramp-Karrenbauer betonten, dass das zivile und militärische Engagement in den 20 Jahren des Einsatzes viel Positives bewirkt habe. Es habe Raum geschaffen für Entwicklung, sodass Frauen und Mädchen jetzt beispielsweise Schulen und Universitäten besuchen und Richterinnen und Journalistinnen sein könnten, sagte die Verteidigungsministerin. Maas sprach von einer immer selbstbewussteren Zivilgesellschaft und verwies unter anderem auf Erfolge bei der Bekämpfung der Mütter- und Kindersterblichkeit.

SPD: Land bleibt abhängig von internationaler Hilfe

Aydan Özoğuz (SPD) sprach angesichts des Taliban-Vormarsches in Afghanistan von „harten Rückschlägen“ und einer „unklaren Lage“ vor Ort.

Viele Afghaninnen und Afghanen blickten mir großer Unsicherheit in die  Zukunft. „Das Land wird daher weiterhin von internationaler Hilfe abhängig sein.“

AfD: Krieg war von Anfang an nicht zu gewinnen

Nach Ansicht von Armin-Paulus Hampel (AfD) war der Krieg in Afghanistan „von Anfang an nicht zu gewinnen“. Der internationalen Gemeinschaft warf er vor, sich „mit den übelsten Figuren des Landes verbündet zu haben, Warlords, Drogenhändlern, Waffenschiebern, Vergewaltigern“, anstatt sich auf die alten Stammeskulturen zu verlassen.

Den Drogenhandel, „die Geldquelle der Taliban“, hätten die Nato-Staaten „ignoriert und munter blühen lassen“. So gewinne man keinen Krieg. Wichtig sei es jetzt, den Bundeswehrsoldaten einen „ehrenvollen Abmarsch in Sicherheit und Frieden zu gewährleisten“.

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TOP 2 Befragung der Bundesregierung (Außenministerium)

Das Thema war die Corona-Politik, trotzdem nutzten Abgeordnete der Opposition wie auch des Koalitionspartners SPD die letzte Regierungsbefragung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 23. Juni 2021, um die scheidende Regierungschefin mit kritischen Fragen zur EU-, Haushalts-, Renten- und Klimapolitik aus der Reserve zu locken.

„Pandemie-Bekämpfung war ein Kraftakt der Gesellschaft“

In ihren Eingangsstatement hatte Merkel zuvor ein „Zwischenfazit“ ihrer Corona-Politik gezogen. Mit den ergriffenen Maßnahmen sei gelungen, die drohende Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden – auch wenn es dazu „leider“ einer Bundesnotbremse bedurfte, räumte die Kanzlerin ein.

Dass die dritte Welle der Pandemie gebrochen sei und die 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich liege, sei einem „Kraftakt der Gesellschaft“ zu verdanken, betonte die Kanzlerin und würdigte insbesondere den Einsatz von Ärzten und Pflegepersonal.

Wirtschaft steht vor „kräftigem Wachstum“

Die aktuellen Öffnungsschritte nannte Merkel „sachgemäß und verhältnismäßig“. Gleichwohl mahnte sie mit Blick auf die Ausbreitung der Delta-Virusmutante weiterhin zu „Augenmaß“: „Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir bewegen uns auf dünnem Eis.“ Das Erreichte dürfe nicht riskiert werden, warnte Merkel eindringlich.

Die Prognosen für die Zukunft seien gut – Wirtschaft und Arbeitsmarkt zeigten positive Trends. Deutschland stehe vor einem „kräftigen Wachstum“, sagte die Regierungschefin, bevor sie sich den Fragen der Abgeordneten stellte.

AfD fragt nach EU-Vertragsverletzungsverfahren

Albrecht Glaser (AfD) interessierte, wie die Bundesregierung zu dem Vertragsverletzungsverfahren stehe, das die EU-Kommission wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen Deutschland eingeleitet habe. Die EU-Kommission halte das Urteil der Karlsruher Richter für einen „gefährlichen Präzedenzfall“, so der Abgeordnete. „Wie sieht die Regierung den Angriff der EU auf den Kernbestand der deutschen Staatlichkeit?“

In ihrer Antwort betonte Merkel zwar den Vorrang des europäischen Rechts vor dem nationalen Recht. Gleichwohl stellte sie klar, dass es allein die Kompetenz der Nationalstaaten sei, Zuständigkeiten auf die europäische Ebene per Beschluss der nationalen Verfassungsorgane zu verlagern. „Es gibt keine Kompetenz-Kompetenz seitens der Europäischen Union.“

 

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TOP 3 Fragestunde

In der einstündigen Fragestunde am Mittwoch, 23. Juni 2021, haben Vertreter der Bundesregierung mündlich auf Fragen geantwortet, die von Abgeordneten vorab schriftlich gestellt wurden (19/30797). Die Fragen wurden getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 84 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 32 gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 27 Fragen, Abgeordneten der FDP-Fraktion mit 13 Fragen und Abgeordneten der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen.

Die weitaus meisten Fragen, nämlich 27, richteten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Zwölf Fragen gingen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, neun an das Auswärtige Amt und acht an das Bundesministerium der Finanzen. Sieben Fragen sollte das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit waren jeweils fünfmal gefragt. Je drei Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei jeweils einer Frage waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundeskanzleramt gefragt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der Thüringer AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen vom Innenministerium wissen, wie viele Ausländer seit 2014 nach Paragraf 22 des Ausländergesetzes in Deutschland aufgenommen wurden und welche Kosten der Bundesrepublik hierfür entstanden sind.

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TOP 4 Bericht Enquete-Kommission Berufliche Bildung

120 Sitzungen, sieben Projektgruppen, 38 Meinungen – der Bundestag hat nach drei Jahren Arbeit der EnqueteKommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ über den Abschlussbericht des Gremiums (19/30950) beraten. Die Vorsitzende Antje Lezius (CDU/CSU) betonte in der Debatte am Mittwoch, 23. Juni 2021, dass Deutschland enorm von der beruflichen Bildung profitiere und daher alle ein Interesse daran haben müssen, diese zukunftsfester zu machen, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und die Teilhabe und Integration junger Menschen zu fördern. „Im Bericht zeigen wir Chancen für die berufliche Bildung, etwa, wie eigenverantwortlich lebensbegleitendes Lernen zur Normalität werden kann“, sagte Lezius.

CDU/CSU: Pakt für die berufliche Bildung empfohlen

Auch ein Pakt für die berufliche Bildung, eine verlässliche Finanzierung digitaler Lehr- und Lernausstattung und Infrastruktur gehöre zu den Empfehlungen des Gremiums. Der Bericht sei ein „Geschenk an die künftige Regierung, bitte nutzen Sie ihn“, plädierte Lezius.

Sie hatte den Vorsitz des Gremiums im Jahr 2020 von Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) übernommen, der in seiner Rede betonte, dass das große Verdienst der Kommission die Einbindung aller Akteure sei.

AfD: Digitale Lernprozesse stoßen an Grenzen

Für die AfD-Fraktion sagte Nicole Höchst, dass der weit überwiegende Teil des Berichts im „gemeinschaftlichen Konsens erstrittenen wurde“. Es gebe aber auch Dissens, der sich in den Sondervoten zeige. Die AfD sehe in der digitalen Zukunft den Menschen im Mittelpunkt, die Digitalisierung bleibe Mittel zu Zweck. Es seien immer noch die Persönlichkeiten, die Schüler förderten und forderten, Lehrer seien keine reinen Moderatoren.

Die Pandemie habe zudem gezeigt, dass digitale Lernprozesse, etwa mit dem Fernunterricht, an Grenzen stoßen. Höchst plädierte dafür, die Bildungsausgaben zu erhöhen, Deutschland dürfe nicht weiter einen Mangel verwalten.

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TOP 5 Wohnungspolitik

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 23. Juni 2021, in einer halbstündigen Debatte mit Vorlagen zur Wohnungspolitik. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von AfD und Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion wurde ein Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Zukunft der Innenstädte – Perspektiven für lebendige Städte und Zentren“ (19/30978) angenommen. Einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Eine Bauoffensive für Studierende und Auszubildende unter einem Dach“ (19/23927), zu dem der Bauausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/24804 Buchstabe a), lehnen alle übrigen Fraktionen ab. Dies trifft auch auf den zweiten Antrag der FDP mit dem Titel „Durch Subjektförderung den Lock-In überwinden und neuen Wohnraum schaffen – Nachfrageorientiert, ökologisch und effizient“ (19/30944)  zu, der direkt abgestimmt wurde.

Die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP lehnten einen Antrag der Linken bei Enthaltung der Grünen ab, in dem ein „Rettungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau“ (19/30600) gefordert worden war. Der zweite Antrag der Linken zur Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit (19/17771 neu) wurde mit dem gleichen Abstimmungsverhalten abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses vor (19/30044 Buchstabe b). Abgelehnt wurde zudem ein Gesetzentwurf der Linken zur Einführung eines Grundrechts auf Wohnen (19/16479), zu dem der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben hatte (19/29453). Nur die Grünen unterstützten die Linksfraktion.

Angenommener Antrag der Koalition

Mit der Annahme des Koalitionsantrags (19/30978) wird die Bundesregierung aufgefordert, „umgehend eine Innenstadt-Strategie zu erarbeiten, die sich an den durch die Covid-19-Pandemie verschärften Herausforderungen und Problemlagen“ orientiert (19/30978).

So sollen etwa Fördermaßnahmen des Bundes gebündelt und mittelfristig ein ressortübergreifender Aktionsplan nachhaltige Innenstadt aufgelegt werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen von bundesweiten Wettbewerben „vorbildliche Innenstadtkonzepte“ ausgezeichnet werden. So könne ein Netzwerk von „kreativen Kommunen mit innovativen Innenstadtkonzepten“ etabliert werden, die auch den Handel mit einbeziehen, heißt es.

 

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TOP 6 Tätigkeitsbericht des Untersuchungsausschusses Maut

Koalition und Opposition haben ein diametral unterschiedliches Fazit der Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses („Pkw-Maut“) gezogen. In der Debatte über den Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (19/30500) am Mittwoch, 23. Juni 2021, attackierten Vertreter der Opposition Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vehement und forderten erneut seinen Rücktritt. Vertreter der Koalition erklärten hingegen, dass Scheuer keine Rechtsverstöße nachzuweisen seien.

AfD: Inszenierung auf Kosten des Steuerzahlers

Der Name von Andreas Scheuer werde immer mit dem Scheitern der Pkw-Maut verbunden bleiben, sagte Wolfgang Wiehle, Obmann der AfD-Fraktion im 2. Untersuchungsausschuss. Der Minister sei ein Großmeister der vollmundigen Ankündigungen und ein peinlicher Versager bei der Umsetzung. Es wäre ein Zeichen von Selbstachtung, wenn der Minister den Hut nähme.

Wiehle sprach von einem „dramatischen Scheitern“ des Projekts und einer politischen Inszenierung auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Ausgangspunkt sei der Koalitionsvertrag von 2013 gewesen, da dieser einen Auftrag formuliert habe, der europarechtlich nicht erfüllbar gewesen sei. Die politische Lehre aus dem Debakel müsse sein, Kompetenzen aus Brüssel nach Deutschland zurückzuholen.

 

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TOP 7 Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. Juni 2021, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, in dem die Fraktion gefordert hatte, ein Gruppenverfahren zur „großzügigen Aufnahme afghanischer Ortskräfte einzuführen, die für deutsche Behörden und Organisationen arbeiten oder gearbeitet haben“ (19/9274). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten den Antrag ab, die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die FDP enthielt sich. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/28962).

Transparentes und unbürokratisches Verfahren gefordert

Die Grünen verlangten in dem Antrag außerdem, den Familienangehörigen der visumberechtigten Ortskräfte, ebenfalls ein Visum für die Einreise nach Deutschland auszustellen. Ferner sollte die Bundesregierung der Vorlage zufolge die aktuellen und ehemaligen Ortskräfte „aktiv auf die Aufnahmemöglichkeit in Deutschland“ hinweisen und sie über die rechtlichen Voraussetzungen aufklären. Auch wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „einen Beschwerdemechanismus zu schaffen für abgelehnte Gefährdungsanzeigen und Aufnahmeersuchen“.

In der Begründung schrieben die Abgeordneten, die Bundesregierung stehe in der Verantwortung, den Zugang für afghanische Ortskräfte nach Deutschland zu erleichtern. Das Aufnahmeverfahren müsse transparent und unbürokratisch werden und auf der Annahme basieren, „dass die Ortskraft durch ihre Arbeit für deutsche Behörden und Organisationen generell in Afghanistan gefährdet ist“. (sto/hau/sas/23.06.2021)

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24. Juni 2021 (236. Sitzung)

TOP 8 Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat

Eine Abschiedsrede war es nicht, was Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am Donnerstag, 24. Juni 2021, im Bundestag vorgetragen hat: Anlässlich des am selben Tag beginnenden zweitägigen EU-Gipfels in Brüssel gab Merkel erneut eine, und ihre vermutlich letzte, Regierungserklärung im Bundestag ab. Aber da sich derzeit schwer abschätzen lässt, wie sich die Dinge nach der Bundestagswahl verhalten, wie schnell also der neu gewählte Bundestag am Ende des Jahres zusammentritt, wäre es voreilig, das „vermutlich“ wegzulassen. Schließlich haben die vergangenen 16 Jahre ihrer Kanzlerschaft gezeigt, dass nicht alles langfristig planbar ist, sondern politische, finanzielle oder eben gesundheitliche Krisen auch kurzfristig die Agenda verschieben können.

Also vermied es Merkel tunlichst und wie fast immer in ihren Reden, persönlich zu werden, sondern konzentrierte sich auf die harten Fakten und arbeitete routiniert jene Themen ab, die die Schwerpunkte des Gipfeltreffens sein werden: Umgang mit der Corona-Pandemie und wirtschaftlicher Wiederaufbau, Asylpolitik der EU, Umgang mit Russland und China und das alles verbindende Thema, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union.

Kanzlerin: EU muss gemeinsame Handlungsfähigkeit stärken

Angela Merkel warnte angesichts sinkender Infektionszahlen und steigender Impfquoten vor Leichtsinn. Die Pandemie sei vor allem in den armen Ländern noch nicht vorbei, „aber auch in Europa bewegen wir uns auf dünnem Eis“. Erneut sprach sie sich deutlich gegen eine Freigabe der Patente für Impfstoffe aus, stattdessen sollten über eine stärkere Lizenzvergabe ärmere Länder in der Produktion von Impfstoffen unterstützt werden. Die Entwicklung von Impfstoffen werde auch in Zukunft nur gelingen, wenn der Schutz geistigen Eigentums gewahrt bleibe, betonte die Kanzlerin.

Von der EU forderte Merkel, die gemeinsame Handlungsfähigkeit zu stärken. Die nationalen Alleingänge zu Beginn der Pandemie dürften sich nicht wiederholen. Der beschlossene Wiederaufbaufonds mit einer gemeinsamen Kreditaufnahme zeige, wie es anders gehe: „Auf eine außergewöhnliche Krise haben wir als EU eine außergewöhnliche Antwort gefunden.“

Merkel forderte außerdem weitere Milliardenhilfen für die Türkei für die Versorgung der Flüchtlinge sowie eine europäische Strategie für das Verhältnis zu Russland. Es reiche nicht, wenn der amerikanische Präsident mit dem russischen Präsidenten rede: „Stattdessen müssen wir Mechanismen schaffen, um gemeinsam und geeint auf Provokationen antworten zu können.“ Nur so werde man lernen, „den hybriden Angriffen Russlands etwas entgegenzusetzen“, sagte Merkel.

AfD: Entmachtung der deutschen Steuerzahler

Dr. Alice Weidel (AfD), als Chefin der größten Oppositionsfraktion im Bundestag direkt nach der Kanzlerin an der Reihe, kritisierte vor allem die aus ihrer Sicht verfehlte Corona-Politik der Bundesregierung. Während andere Länder zur Normalität zurückkehrten, starre Deutschland weiter auf Inzidenzwerte. Die Lockdown-Strategie habe das Land tief gespalten, „gigantische wirtschaftliche Kollateralschäden“ verursacht und die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößert, listete sie auf.

Der nun von der EU beschlossene „angebliche“ Wiederaufbaufonds sei „die Tarnkappe für die Einführung der europäischen Schuldenunion“ und entmachte die deutschen Steuerzahler, kritisierte Weidel.

 

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TOP 9 Förderung und Unterstützung des Handwerks

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Baustelle Handwerk – Aufbruch für Investitionen, Konjunktur und Beschäftigung in der Zeit nach Corona“ (19/30160) debattiert. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Antragsteller und der AfD-Fraktion abgelehnt.

FDP: Bürokratische Anforderungen haben überhand genommen

Manfred Todtenhausen verwies für die FDP-Fraktion auf die Hintergründe des Antrags: Die bürokratischen Anforderungen an Handwerker hätten überhand genommen, der Fachkräftemangel hinterlasse Spuren – vertieft noch durch die Corona-Zeit, in der weniger junge Menschen den Weg ins Handwerk gefunden hätten.

Die FDP habe einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der Belange der Arbeitssituation genauso wie Mitarbeiterbeteiligung und Vorstellungen zur qualifizierten Zuwanderung aufgreife.

Er wünsche sich, dass der Bundestag mehr auf die Bedürfnisse von Handwerkern eingeht, sagte Todtenhausen. Es sei Aufgabe der Politik, Unternehmen zu entlasten und dafür zu sorgen, dass der Weg in die Selbstständigkeit gern gegangen wird – auch im Handwerk.

AfD: Handwerk geht wegen falscher Politik kaputt

Enrico Komning (AfD) kritisierte das Regierungshandeln scharf. Das Handwerk gehe kaputt, weil die Regierenden eine falsche Politik machen, bilanzierte Komning. Wenn die Bundesregierung so weitermache, könne das Handwerk seiner gesellschaftlichen Bedeutung nicht mehr gerecht werden – Handwerksbetriebe prägten beispielsweise und vor allem die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen.

Ein gesundes Handwerk bedeute eine Stärkung des ländlichen Raums. Die AfD werde dem FDP-Antrag zustimmen, weil er ein Anfang sei – wenngleich ein wenig handwerksspezifisches Sammelsurium. Die AfD möchte eine stärkere Bindung von Nachwuchs- und Fachkräften an Betriebe, um deren Abwanderung in die Industrie zu stoppen.

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TOP 10 Bericht 1.UA – Breitscheid-Platz-Attentat

In Anwesenheit Hinterbliebener und Betroffener des Terroranschlags auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 hat der Bundestag am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses („Breitscheidplatz“) beraten (19/30800). Aus den Reihen der Opposition wurde dabei scharfe Kritik am Handeln der deutschen Sicherheitsbehörden laut.

Vor Eintritt in die Debatte sprach Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble den Angehörigen und den teils schwer Versehrten im Namen des gesamten Hauses sein Mitgefühl aus. Die Aussprache über den knapp 1.900 Seiten starken Bericht sei keineswegs parlamentarische Routine, so der Bundestagspräsident. Das Attentat auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz habe sich „in unser Gedächtnis eingegraben“, sagte er: „Zum einen, weil so viele unschuldige Menschen ihr Leben verloren haben, so viele verletzt oder traumatisiert wurden. Und zum anderen, weil die Absicht so anmaßend war: Der Attentäter wollte unsere Art, in Freiheit zu leben, zerstören. Unfrieden stiften, kurz vor Weihnachten.“

Der Anschlag habe viele Fragen aufgeworfen, so der Bundestagspräsident, der sich im Anschluss an die Aussprache mit den Hinterbliebenen und Betroffenen zum persönlichen Austausch traf. Die schmerzlichste Frage aber laute: „Warum ist es damals nicht gelungen, den Anschlag zu verhindern? Obwohl der Täter den Sicherheitsbehörden als gefährlich bekannt war?“

CDU/CSU: Die Tat hätte verhindert werden können

In die anschließende Stille hinein nannte Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) insbesondere „zwölf Gründe“, warum der Untersuchungsausschuss über drei Jahre lang dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt nachgegangen sei: Er verlas die Namen der zwölf Todesopfer des Terrorakts. Damit wollte er in Anwesenheit ihrer Angehörigen auch auf die zunächst aufgeworfene Frage eingehen, warum das Geschehen überhaupt vom Parlament aufgearbeitet werden solle, obwohl dadurch das Leid ohnehin nicht gelindert werden könne.

Der Bericht sei der Ausfluss von 132 Sitzungen mit 462 Stunden, 147 Zeugenvernehmungen und der Durchsicht Tausender Aktenordner, zählte er auf. Einige Fragen rund um den Anschlag von 2016 hätten nicht beantwortet werden können – etwa die zur Flucht des Attentäters Anis Amri oder nach der Herkunft seiner Schusswaffe. Es habe individuelle Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Sicherheitsbehörden gegeben: „Alle zusammen waren fatal“. Trauriges Ergebnis der Ausschuss-Untersuchungen sei, dass die mörderische Tat hätte verhindert werden können. Die Arbeit habe auch zum Ziel gehabt, darauf hinzuwirken, dass sich ein vergleichbares Geschehen nicht wiederholen könne.

AfD: Amri war kein Einzeltäter

Stefan Keuter (AfD) beklagte sich über Hindernisse, mit denen es der Untersuchungsausschuss bei seiner Arbeit zu tun gehabt habe. Hinsichtlich der Schuldfrage sei für ihn klar, dass Amri kein Einzeltäter gewesen sei.

Dass er den Anschlag beging, hätte verhindert werden können. So sei die Politik der offenen Grenzen ein Fehler gewesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe ihr Versprechen nach Aufklärung nicht eingehalten. Deswegen solle sie sich schämen.

Sondervotum der AfD

Die AfD-Fraktion stellt in ihrem Sondervotum die Frage, ob es zu diesem Anschlag gekommen wäre, wenn die bundesdeutschen Grenzen sowie die Außengrenzen der Europäischen Union und des Schengen-Raumes vor allem 2015 „ordnungsgemäß geschützt“ gewesen wären. Für die Fraktion lautet die „klare Antwort“, dass sich die Wahrscheinlichkeit für den schwersten islamischen Anschlag in der Bundesrepublik sowie damit verbunden das Leid der Angehörigen und Opfer dann erheblich reduziert hätten.

Zusammenfassend stellt die AfD fest, dass das Versprechen der Bundeskanzlerin, dass alles unternommen werde, um das Attentat aufzuklären, nicht erfüllt worden sei. (fla/vom/ll/ste/24.06.2021)

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TOP 11 Ökologisch-soziale Transformation, Wohlstand

Über den richtigen Kurs in der Wirtschaftspolitik zur Sicherung des Wohlstands angesichts der Herausforderungen von Dekarbonisierung und Digitalisierung hat der Bundestag am Donnerstag, 24. Juni 2021, debattiert. Nach einstündiger Aussprache lehnte das Parlament elf Anträge der Oppositionsfraktionen zum Wohlstand und zur ökologisch-sozialen Transformation ab.

Grüne: In ökologisch-soziale Transformation investieren

Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) forderte, die nach der Corona-Krise beginnende wirtschaftliche Erholung zu nutzen, um die notwendige ökologische und soziale Transformation voranzutreiben. Die „enormen Ausgabenprogramme“ gelte es nicht nur zur Stabilisierung zu nutzen – sondern auch für einen Umbau der Wirtschaft. Die Programme der Regierung seien dafür nicht ausreichend, so die Abgeordnete.

Es brauche ein Umsteuern, um im internationalen Wettbewerb um die modernsten Technologien zu bestehen und den Wohlstand von morgen zu sichern, drängte Hajduk. Mit dem Antrag lege ihre Fraktion einen Vorschlag für die entsprechenden Rahmenbedingungen vor. Wichtige Bausteine seien ein „wirksamer CO2-Preis“, Klimaverträge mit Unternehmen, aber vor allem ein „großes Investitions-und Modernisierungsprogramm“ für das kommende Jahrzehnt.

AfD für Senkung der Stromsteuer

Zum Rundumschlag holte Leif-Erik Holm (AfD) aus. „Wohlstand von morgen sichern“ – das klinge gut, aber mit der „öko-sozialistischen Transformation“ gelinge das nicht. „Das bringt uns eher zurück in die Steinzeit“, hielt Holm den Grünen vor. Und sozial seien die Pläne auch nicht: „All ihre utopischen Programme kosten unheimlich viel Geld.“ Dazu neue CO2-Zölle, steigende Sprit- und Strompreise – das alles belaste Wirtschaft und Steuerzahler, monierte Holm. Und alle anderen Parteien machten mit und „dackelten“ dem „biologischen Irrsinn“ der Grünen hinterher.

Eine wirkliche Entlastung der Verbraucher sehe nur der AfD-Vorschlag zur Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum vor, sagte Holm.

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ZP 8 Aktuelle Stunde – Sichere Jobs statt Dauerbefristung in der Wissenschaft

Seit Jahren schwelt die Debatte um prekäre Arbeitsbedingungen an Hochschulen. Mit dem 2016 novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetz wollte die Bundesregierung Nachwuchswissenschaftler eigentlich vor solchen besser schützen. Doch ohne Erfolg, kritisiert die Opposition, die in einer von der Fraktion Die Linke verlangten Aktuellen Stunde am Donnerstag, 24. Juni 2021, vor allem Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) Versagen vorwarf.

AfD kritisiert Universitäten als „Massenbetriebe“

Dr. Götz Frömming, Sprecher der AfD für Bildung und Forschung, sah zwar durchaus die Gefahr der „Ausbeutung“ von Doktoranden durch Professoren. Doch dem könne man durch ein „Bundesgesetz“ keinen Riegel vorschieben.

Der Kritik der Linken wollte sich der Abgeordnete nicht anschließen. „Diese betrachtet das Problem zu einseitig aus einer gewerkschaftlichen Perspektive“, bemängelte Frömming. Die hohe Zahl der Befristungen gehe eher auf „falsche politische Weichenstellungen“ zurück, welche die Universitäten aufgebläht und in den letzten Jahren zu „Massenbetrieben“ gemacht hätten.

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TOP 13 Klimaschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, nach einstündiger Debatte dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30949) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 351 Abgeordnete für, 290 gegen den Gesetzentwurf. Zehn Abgeordnete enthielten sich. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt. Entschließungsanträge der FDP- Fraktion (19/30986) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30987) wurden abgelehnt. Bei der FDP-Vorlage stimmten alle übrigen Fraktionen dagegen, beim Antrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion.

Geändertes Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung will mit der beschlossenen Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. Besonders stark in die Pflicht genommen wird dabei die Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss. Für die Jahre 2031 bis 2040 werden sektorübergreifend jährliche Minderungsziele festgelegt. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll im Jahr 2024 entschieden werden.

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat grundsätzlich den Änderungsentwurf begrüßt. Er weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung nun in der Pflicht stehe, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen. Im Einzelnen schlug der Bundesrat vor, den Gesetzentwurf durch einen Absatz zu ergänzen, der vorschreibt, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu verbessern. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Sie argumentierte, dass eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung nicht ohne Weiteres in die derzeitige Systematik des Klimaschutzgesetzes passe.

AfD: Klimawandel ist zum religiösen Dogma geworden

Wie beim Ermächtigungsgesetz könne es beim Klimaschutzgesetz gar nicht schnell genug gehen, sagte Karsten Hilse (AfD). Das Gesetz sei „ein weiterer Stein auf dem Weg in Unfreiheit und Armut“, sagte Hilse in seiner von zahlreichen Zwischenrufen begleiteten Rede. Der Sachverständige William Happner habe bei der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss dargelegt, dass von der Erhöhung der CO2-Konzentration keine Gefahr für das Klima ausgehe und dass es keinen Klimanotstand gebe.

Die Behauptung, das menschengemachte CO2 sei der Hauptgrund für den Klimawandel, sei zu einem religiösen Dogma geworden – und religiöse Dogmen seien schon immer die Grundlage für Freiheitsentzug gewesen.

Im Anschluss an Hilses Rede erklärte die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Die Linke), sie behalte sich vor, nach Prüfung des Protokolls Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur

Auch einen Gesetzentwurf „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/2745319/2840719/28605 Nr. 1.16) beschloss der Bundestag in der vom Wirtschafts- und Energieausschuss geänderten Fassung (19/30899). Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Dazu lagen ein Bericht des Wirtschaftsausschusses (19/30109) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30910) vor. Entschließungsanträge der FDP (19/30988) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/30989) zu diesem Gesetzentwurf wurden abgelehnt. Bei der FDP-Vorlage enthielt sich die AfD. Die Vorlage der Grünen wurde nur noch von der Linken unterstützt.

Mit diesem dritten beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Weg für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur bereiten. Zugleich werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dabei geht es laut Regierung um erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur, bevor ein Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene neue Anpassungen erfordern wird.

Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem

Für die Umwidmung von Gasleitungen, den Neubau von Wasserstoffleitungen und für die Integration bestehender privater Infrastrukturen brauche es Planungs- und Investitionssicherheit, so die Regierung. Die Regelung sei indes auch deswegen für den Übergang gedacht, weil es perspektivisch um eine Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem gehe und Erfahrungen etwa mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie in künftige Regelungen einfließen würden. In den Gesetzentwurf seien entsprechende Formulierungen für Übergangsregulierungen aufgenommen worden.

Der Bundesverwaltung entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 8,2 Millionen Euro bei einmaligen Umstellungskosten von etwa 1,65 Millionen Euro. Auf die Wirtschaft kommt den Berechnungen zufolge ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund zwölf Millionen Euro zu.

Entschließung beschlossen

In einer vom Bundestag gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von AfD und FDP angenommenen Entschließung zum Gesetzentwurf zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (19/27453) wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, für die Dauer der Übergangsregulierung Vorschläge für zusätzliche Förderinstrumente vorzulegen. Auch soll sie prüfen, wie die Förderinstrumente für die Dauer der Übergangsregulierung mittels eines Absicherungsmechanismus ergänzt werden können, um zu verhindern, dass es bei Ausfall einzelner Ankerkunden des Wasserstoffstartnetzes durch die damit einhergehende Erhöhung der Wasserstoff-Netzentgelte für die verbliebenen Kunden zu einem kaskadenartigen Einbruch der Wirtschaftlichkeit kommt.

Auf europäischer Ebene soll die Regierung eine Änderung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie, der Erdgasfernleitungsnetzzugangsverordnung und der Fernleitungsentgeltstrukturverordnung vorantreiben, um eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes zu ermöglichen. Dabei sei zu prüfen, ob entsprechende Anpassungen bereits im Rahmen des in Entstehung befindlichen Gasbinnenmarktpakets der EU-Kommission vorgenommen werden können. Auch soll die Regierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes herbeiführt, sobald dies europarechtlich möglich ist.

Verordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

Der Bundestag stimmte darüber hinaus der Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (19/2979319/29997 Nr. 2.4) in der vom Wirtschafts- und Energieausschuss geänderten Fassung (19/30902) zu. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Zur Abstimmung lagen auch ein Bericht des Wirtschafts- und Energieausschusses vor (19/31012) .

Mit der Verordnung regelt die Bundesregierung Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen. Konkret geht es um eine Definition von „grünem Wasserstoff“ und Folgen für die Befreiung von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Anforderungen werden laut Regierung so gesetzt, dass sie einen schnellen Markthochlauf der Technologie unterstützen und Mindestanforderungen an den „glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen“. Als grüner Wasserstoff gilt demnach nur der, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.

Für kleine Gülleanlagen gibt es künftig eine Anschlussförderung nach Ablauf des bisherigen 20-jährigen Förderzeitraums. So werde sichergestellt, dass diese Anlagen wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, heißt es. Bei den Änderungen zu Agro-Solaranlagen geht es um neue Flächen wie zum Beispiel Obstanbauflächen, die künftig gleichzeitig für Solaranlagen genutzt werden können.

Der Bundestag nahm zu dieser Verordnung eine Entschließung an, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Festlegung von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff dafür einzusetzen, „dass diese Regelungen mit den Anforderungen der Erneuerbaren-Energien-VO für die Markthochlaufphase vereinbar sind“.

Verordnung zur Vermeidung von Carbon-Leakage

Der Bundestag stimmte darüber hinaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition einer Verordnung der Bundesregierung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch nationalen Brennstoffhandel zu (BEHG-Corbon-Leakage-Verordnung; 19/2816319/28605) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30955) zu. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion dazu (19/30990) abgelehnt.

Die Bundesregierung will vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen. Zu diesem Zweck hatte sie dem Bundestag die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (19/28163) vorgelegt.

Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach Paragraf 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hatte. Beschlossen wurden Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird („Carbon Leakage“). Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. Zudem enthält die Verordnung die Möglichkeit, in einem nachgelagerten Prüfungsverfahren weitere Sektoren zu identifizieren, bei denen ein Carbon-Leakage-Risiko besteht.

Expertenbericht zu Treibhausgasemissionen

Im Jahr 2020 hat der Gebäudesektor die Zielvorgaben für die Treibhausgasemissionen verfehlt, während alle anderen Sektoren ihr jeweiliges Ziel wahrscheinlich oder sicher erreicht haben. Dies geht aus dem Bericht des Expertenrats für Klimafragen zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 (19/29683) hervor, den der Bundestag zur Kenntnis nahm. Der Expertenrat für Klimafragen besteht aus fünf Fachleuten und wurde zum 1. September 2020 berufen. Seine Einrichtung geht auf das 2019 beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz zurück. In seinem Bericht bewertet der Expertenrat die vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissionsdaten für das Jahr 2020.

Dem Bericht zufolge hat die Covid-19-Pandemie insbesondere im Verkehrssektor einen wesentlichen Einfluss auf die Emissionsdaten gehabt. Im Energiesektor spielten demnach auch der niedrige Erdgas- und Ölpreis sowie das Wettergeschehen eine Rolle. Zur Weiterentwicklung der Wirkungsweise des Klimaschutzgesetzes regt der Expertenrat an, einen zusätzlichen Prüfmechanismus für diejenigen Sektoren zu etablieren, die gemäß Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes das Sektorziel für das Vorjahr erreicht haben.

Sechs Anträge der AfD abgelehnt

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden sechs Anträge der AfD-Fraktion. Zum einen ging es der Fraktion um „Flugsicherheit auch bei Technologieoffenheit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen sichern“ (19/22445), „Verbrauchswerte nach dem WLTP-Prüfverfahren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festschreiben“ (19/30960) und um das „Well-To-Wheel-Prinzip bei der Bewertung der Flottenemissionen“ (19/30961), das eingeführt werden sollte.

Zu einem vierten Antrag mit dem Titel „Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“ (19/22455) lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/23263). Zum fünften Antrag mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“ (19/22448) hatte der Energieausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/23181). Vom Umweltausschuss lag darüber hinaus eine Beschlussempfehlung (19/27492) zu dem Antrag „Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten – Lebensräume für den Lachs erhalten“ (19/26897) vor.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Antrag mit dem Titel „Windindustrie gehört nicht in den Meeresraum – Keine Ausweisung von Vorranggebieten für Windindustrie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Rahmen der Raumordnung vornehmen“ (19/30405).

Erster Antrag der AfD

Nächtliche Annäherungen von Flugzeugen an unbeleuchtete Luftfahrthindernisse sind aus Sicht der AfD ebenso gefährlich wie Annäherungen von Flugzeugen an unbeleuchtete Luftfahrthindernisse bei Nebel und schlechter Sicht.

Sichergestellt werden müsse, so die Fraktion in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22445), dass im Falle eines Ausfalls der Steuerungseinrichtung für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung automatisch eine Dauerkennzeichnung aktiviert wird, um die Flugsicherheit zu gewährleisten.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/30960) die rechtsverbindliche Erklärung, dass die in dem vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Woldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Procedure) gemessenen Verbrauchswerte bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für die Berechnung und Einhaltung der Flottenverbräuche und die daraus gegebenenfalls resultierenden Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller gemäß den Vorgaben der EU verbindlich sind und nicht durch die Werte, die aufgrund der ab 1. Januar 2021 bei den Typgenehmigungsbehörden durch Auswertung der OnBoard-Fuel-Consumption-Meter (OBFCM) errechneten tatsächlichen Verbrauchswerte nachträglich korrigiert werden können.

Dritter und vierter Antrag der AfD

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/30961) forderte die Fraktion „bei der Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge das sogenannte ‚Well-To-Wheel‚-Prinzip für die Bewertung der Flottenemissionen einzuführen“. Dadurch sollten laut Fraktion gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Kraftstoffen erreicht werden.

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/22455) unter anderem eine „naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“. Sie verwies auf eine entsprechende Studie. Neben der naturschutzfachlichen Bewertung bedürfe es zudem einer Nachhaltigkeitsbewertung bezüglich der quantitativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die noch verbliebenen Insektenpopulationen, so die Fraktion.

Fünfter und sechster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem fünften abgelehnten Antrag (19/22448) ein Ende der Privilegien für Windenergieanlagen. Es gehe darum, Mensch und Umwelt zu schützen, schrieben die Abgeordneten. Sie formulierten darin Pläne für verschärfte Prüfpflichten für Anlagenbauer und gesetzliche Sanktionen bei Nichtbeachten dieser Pflichten.

Für strengere Vorschriften für Wasserkraftwerke und einen besseren Schutz des Atlantischen Lachses sprach sich die AfD-Fraktion in ihrem sechsten abgelehnten Antrag (19/26897) aus. (chb/pez/lbr/hau/fb/sas/ste/24.06.2021)

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Antrag AfD: TOP 19 Verwendung geschlechtergerechter Sprache

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 24. Juni 2021, zwei Anträge der AfD-Fraktion zum Asylrecht abgewiesen. Zum Antrag mit dem Titel „Asylchaos beenden – Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren (19/27843) lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/28501). Direkt abgestimmt wurde hingegen über den Antrag mit dem Titel “Schutzbedürftigkeit von Asylbewerbern wiederkehrend prüfen„ (19/30963).

Erster Antrag der AfD

Der Bundestag sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion feststellen, dass es ein Gebot politischer Vernunft darstelle, “dem Missbrauch des Asylrechts durch die massenhafte Stellung offensichtlich unbegründeter Asylanträge durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen einen Riegel vorzuschieben„. Dabei sei davon auszugehen, dass ein Fluchtgrund in jedem Fall dann nicht mehr vorliegt, wenn der Flüchtling einen sicheren Drittstaat erreicht hat, hieß es weiter im ersten Antrag der Fraktion (19/27843).

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Erwägungen Rechnung getragen wird.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD forderte in einem weiteren Antrag (19/30963), dass künftig reguläre Überprüfungen der Schutzbedürftigkeit eines Asylbewerbers oder Flüchtlings durch das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wiederkehrend in Abständen von drei Jahren erfolgen sollen.

Außerdem sollte vor der eventuellen Erteilung eines dauerhaften Niederlassungsrechts eine derartige Überprüfung der ersten ursprünglichen Entscheidung mindestens dreimal positiv durchlaufen werden müssen. (ste/eis/24.06.2021)

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Antrag AfD TOP 15 Bundesnaturschutzgesetz, Insektenschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) in namentlicher Abstimmung mit 355 Ja-Stimmen bei 276 Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen den Entwurf gestimmt. Er basiert auf dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung (19/1303119/13637 Nummer 3).

Zur Abstimmung über die vom Umweltausschuss geänderte Fassung (19/30713) lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30721) vor. Sechs Anträge aus den Reihen der Opposition fanden im Anschluss an die Aussprache keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Schutz von Insekten ist das Ziel des nun beschlossenen Regierungsentwurfs (19/28182). Er basiert auf dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Insekten seien integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielten in Ökosystemen eine wichtige Rolle, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Allerdings seien sowohl die Gesamtmasse der Insekten als auch die Vielfalt der Arten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, so die Regierung. Um die Lebensbedingungen der Insekten zu verbessern, sei die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich. Der Gesetzentwurf zielt dabei unter anderem auf die Eindämmung von Lichtverschmutzung sowie die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.

Entschließung angenommen

Mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion hat der Bundestag zudem eine Entschließung zu dem Gesetzentwurf angenommen, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, den Insektenschutz bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stärker zu berücksichtigen – etwa mit Blick auf den Bau geplanter Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen. AfD und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Auch soll die „Förderung für die Entwicklung robuster Sorten und die Implementierung robuster Anbausysteme“ erhöht werden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren, heißt es. In Zusammenarbeit mit den Ländern soll die Regierung außerdem Anreize für das Anlegen, die Pflege und den Erhalt von Streuobstwiesen und „anderen besonders wertvollen Biotopen“ schaffen. Verbessert werden sollen in diesem Zuge auch die Möglichkeiten zur Vermarktung von Produkten aus solchen Biotopen.

Aktionsprogramm der Bundesregierung

Das Aktionsprogramm Insektenschutz „Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“ (19/1303119/13637 Nr. 3) soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken, schreibt die Bundesregierung. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Das Aktionsprogramm enthält Erläuterungen zu den Zielen und den Bezügen zu anderen Strategien. Weiter definiert es konkrete Maßnahmen des Bundes in neun Handlungsbereichen. Um das Insektensterben zu stoppen, sei darüber hinaus Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie aus der Gesellschaft wichtig, schreibt die Regierung.

Bestandteil der Maßnahmen sollen ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen sein, durch die Insektenlebensräume und Strukturvielfalt gefördert und Schutzgebiete gestärkt werden sollen. 100 Millionen Euro sollen jährlich für die Förderung von Insektenschutz und den Ausbau der Insektenforschung bereitgestellt werden. Auch gehe es darum, „klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden“ und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Böden und Gewässer zu erreichen, schreibt die Bundesregierung.

Oppositionsanträge abgelehnt

Im Anschluss an die Aussprache abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen“ (19/26779) und „Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln rechtssicher und transparent ausgestalten“ (19/18603). Beide stießen bei CDU/CSU, SPD, der Linken und Grünen auf Gegenwind, während die AfD mit der FDP dafür stimmte. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschuss vor (19/3071319/26818 Buchstabe a).

Mit allen übrigen Stimmen abgewiesen wurde auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus – Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen“ (19/28457). Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30713).

Am Votum der Koalition, der AfD und der FDP scheiterte der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflanzenschutz konsequent auf Schutz von biologischer Vielfalt und Imkerei ausrichten“ (19/17767). Die Grünen stimmten für die Vorlage. Ein gemeinsamer Antrag der Linken und Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“ (19/23988) scheiterte an den Stimmen der übrigen Fraktionen. Zum ersten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/28081 Buchstabe b), zum zweiten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/27438) vor.

Mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der FDP wurde schließlich der Antrag der Grünen mit dem Titel „Naturschutz ist Klimaschutz – Mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen“ (19/29752) abgelehnt. Die Linke stimmte mit den Grünen dafür. Hierzu lag eine Beschlussvorlage des Umweltausschusses vor (19/30713).

Abgelehnter Antrag der AfD

Viele der Maßnahmen in dem im September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz belasteten die landwirtschaftlichen Betriebe unverhältnismäßig stark und gefährdeten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern, schrieb die AfD-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag (19/28457).

Sie forderte die Bundesregierung deshalb auf, die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz nicht umzusetzen, solange keine „validen wissenschaftlichen Fakten“ zu den Ursachen des Insektenrückgangs vorlägen. Außerdem sei die Forschung zu den Ursachen des Insektenrückgangs in Deutschland zu intensivieren, wobei die nicht landwirtschaftlichen Einflussfaktoren wie Windenergieanlagen und Lichtverschmutzung besonders berücksichtigt werden sollten, hieß es.

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TOP 16 Bericht Kommission Antiziganismus

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ (19/30310) in einer Debatte ausgewertet. Den Bericht hatte die Bundesregierung vorgelegt. Im Anschluss der Aussprache wurde der Bericht an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Bericht zu Antiziganismus in Deutschland

Laut der Unabhängigen Kommission Antiziganismus stellt Antiziganismus ein massives gesamtgesellschaftliches Problem in Deutschland dar. In ihrem Urteil stützt sie sich auf 15 aktuelle, von ihr initiierte Studien. Diese greifen besonders die Perspektiven der Betroffenen auf. Breite empirische Erhebungen seien dafür durchgeführt worden. Untersucht wurde Antiziganismus etwa in kommunaler Verwaltung, Schulbüchern und Polizei. Mehrere empirische Studien weisen laut dem Gremium hier institutionellen Antiziganismus nach.

Als Konsequenz fordert die Kommission eine umfassende Strategie gegen Antiziganismus. Unter anderem empfiehlt sie Bund und Ländern, Beauftragte gegen Antiziganismus zu berufen und eine ständige Bund-Länder-Kommission zu schaffen, um die Arbeit gegen Antiziganismus auf höchster Ebene politisch zu verankern.

Zudem verlangt sie, die zahlreichen Defizite bei der „Wiedergutmachung“ des Unrechts gegenüber Sinti und Roma umgehend zu kompensieren. Darüber hinaus brauche es einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung der sogenannten Zweiten Verfolgung nach 1945 durch eine von Perspektiven Sinti und Roma geprägte Wahrheitskommission, so die Empfehlung der Experten. Sie stellen fest, dass auch in der Asylpolitik seit Jahrzehnten zu einer erheblichen Benachteiligung von Roma gekommen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung, Diskriminierung, Gewalt und Krieg suchten.

Unabhängige Kommission Antiziganismus

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus wurde vom Deutschen Bundestag eingesetzt und hat sich am 27. März 2019 konstituiert. Dem Gremium gehören elf Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, die sich mit Antiziganismus beziehungsweise Rassismus gegen Sinti und Roma beschäftigen. (sas/24.06.2021)

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TOP 17 Krankenhausfinanzierung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, mehrere Anträge der Opposition für eine bedarfsgerechtere Finanzierung und Personalausstattung von Krankenhäusern abgelehnt.

Die Forderung der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Systemwechsel im Krankenhaus – Gemeinwohl statt Kostendruck und Profite“ (19/26168) wurde den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Die Forderung der FDP nach „mehr Investitionen und weniger Bürokratie“ in der Krankenhausfinanzierung (19/26191) wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD, Linke und Grünen gegen die Stimmen der FDP abgelehnt. Die Forderung der Grünen nach einer Reform des Vergütungssystems und der Investitionsfinanzierung für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung (19/27830) wurde gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/30803) zugrunde.

Ein weiterer Antrag der Linksfraktion (19/17544), in dem sie sich für die Einführung einer „bedarfsgerechten Personalbemessung“ ausspricht, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Linken und Grünen bei Enthaltung der  FDP abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/30119) zugrunde.

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TOP 31 Stiftungsrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) angenommen. Dem Gesetzentwurf stimmte er in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung(19/3093819/31118) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP,  Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Die AfD hatte zudem verlangt, über Teile des Gesetzentwurfs und über den Gesetzentwurf insgesamt getrennt abzustimmen. In namentlicher Abstimmung mit 412 Stimmen gegen 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Bundestag für die Annahme der Artikel neun und zehn zum Infektionsschutzgesetz. Diese besagen unter anderem, dass eine aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassene Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt. Bis zu ihrem Außerkrafttreten können solche Rechtsverordnungen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.

Stiftungsrecht vereinheitlicht

Im Übrigen wird mit dem Gesetz das Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche bestehende Vorschriften wurden geändert.

Zusätzlich wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundesamt der Justiz. Dadurch soll für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher werden. Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht habe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen geführt, so die Bundesregierung. (mwo/sas/24.06.2021)

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TOP 19 Verwendung geschlechtergerechter Sprache

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen AfD-Antrag abgelehnt, in dem sich die Fraktion gegen die Verwendung der „sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung“ sowie in Drucksachen des Bundestages (19/30964) ausgesprochen hatte. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 531 Stimmen gegen 74 Stimmen bei drei Enthaltungen zurückgewiesen.

Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache“, mit dem die Geschäftsordnung des Bundestages geändert werden soll (19/30965), wurde zur federführenden Beratung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD hatte in ihrem abgelehnten Antrag (19/30964) verlangt, zugunsten einer „besseren Lesbarkeit“ auf gendergerechte Sprache zu verzichten. Sie forderte eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Demnach sollte im Rahmen jeglicher Äußerungen – unabhängig von ihrer Form – die sogenannte „gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen nicht angewendet werden.

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache führe, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt werde.

Zweiter Antrag der AfD

Auch im zweiten Antrag (19/30965) verwies die AfD darauf, dass in den Vorlagen des Deutschen Bundestages das Gendersternchen, Binnen-I und andere Formen der sogenannten gendergerechten Sprache Einzug gehalten habe. Grundsätzlich würden die Vorlagen durch die Fraktionen, also die politische Ebene, erstellt. Beim Umgang mit diesen halte sich die Bundestagsverwaltung an das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“. Allerdings würden Gender-Sterne, Quer- oder Bindestrichen in Texten „bis auf Weiteres“ durch die Mitarbeiter der Verwaltung nicht mehr korrigiert, mit der Begründung, dass die Gesellschaft für deutsche Sprache noch nicht abschließend entschieden habe, wie mit dem Einzug des sogenannten „Gender Mainstreaming“ in die Sprache umzugehen sei.

Der Bundestag soll beschließen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend zu ändern, dass die Anwendung einer klaren und verständlichen Schreibweise verpflichtend wird und auf jedwede Darstellung des sogenannten „Gender Mainstreamings“ zugunsten der Lesbarkeit verzichtet wird, heißt es in dem Antrag. (sas/24.06.2021)

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TOP 18 Bundeswehreinsatz im Kosovo KFOR

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR) auf Antrag der Bundesregierung (19/29625) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 467 Abgeordnete für, 126 gegen die Fortsetzung des Mandats. Es gab vier Enthaltungen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/30628) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30629) zugrunde.

Unterstützung für einen stabilen Kosovo

Der KFOR-Einsatz der Bundeswehr im Kosovo wurde vom Bundestag erstmals am 11. Juni 1999 gebilligt. Die Kräfte der Bundeswehr haben im Wesentlichen den Auftrag, die Entwicklung des Kosovo zu einem stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Land zu unterstützen. Der Einsatz ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, doch hatte die Bundesregierung am 7. Juni 2000 in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses zugesichert, dass sie für die Fortdauer des Mandats alle zwölf Monate den Deutschen Bundestag befassen werde. Ferner werde die Bundesregierung den Deutschen Bundestag erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen, wenn eine der Fraktionen dies wünschen sollte.

Die letzte Verlängerung des Mandats durch den Deutschen Bundestag erfolgte am 17. Juni 2020. Bei der vorherigen Mandatsverlängerung am 28. Juni 2019 wurde die Obergrenze der maximal einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten von 800 auf 400 Kräfte gesenkt. Diese Obergrenze soll auch für anstehende Mandatsverlängerung beibehalten werden. Da die Sicherheitslage überwiegend ruhig und stabil sei, wurde die tatsächliche Anzahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt. Zugleich könnte die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Lage schnell und flexibel reagieren. (sas/24.06.2021)

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TOP 21 Nachhaltigkeit und Innovation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, elf Anträge der FDP und fünf Anträge der AfD zur Umwelt- und Verkehrspolitik abgelehnt.

Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden je ein FDP-Antrag mit dem Titel „Mit Marktwirtschaft und Innovation das Klima schützen und unseren Wohlstand sichern“ (19/30945) sowie mit dem Titel „Technologieoffenheit wahren – Elektromobilität nicht mit Euro 7 durch die Hintertür erzwingen“ (19/24640). Ein dritter FDP-Antrag mit dem Titel „Luftreinhaltung im Straßenverkehr – Ökonomisch, ökologisch und sozial“ (19/1693) wurde gegen die Stimmen von AfD und FDP abgelehnt. Zum zweiten und dritten Antrag lagen Beschlussempfehlungen des Verkehrsausschusses vor (19/2583119/5581).

Ein vierter Antrag, in dem die FDP einen Rechtsrahmen zur Hardware-Nachrüstung und Fonds zur freiwilligen Umrüstung von Euro-5-Diesel-Kfz (19/4534) fordert, wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/5768). Ein fünfter Antrag der FDP-Fraktion, die Grundwasserqualität „wissenschaftlich fundiert und repräsentativ“ zu ermitteln (19/17514), wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/17944) gegen die Stimmen der AfD und FDP zurückgewiesen.

Ein weiterer Antrag der Liberalen mit dem Titel „Synthetische Kraftstoffe als integraler Bestandteil einer ökologischen Kraftstoffstrategie“ (19/27180) wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/30681) abgelehnt. Die Forderung der Liberalen, „Tierwohl baurechtlich“ zu ermöglichen (19/20557), wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses (19/30041) vor.

Die Forderung „Waldschutzoffensive starten – Schädlingsbefall stoppen, Schadholz bergen, Wälder retten“ (19/21036) wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/25872) zurückgewiesen. Ein FDP-Antrag mit dem Titel „Smart Cities – Mit Datenfluss zu blühenden Städten“ (19/14045) wurde ebenfalls gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bauausschusses (19/15364) abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Liberalen mit dem Titel „Smart Germany – CO2 an die digitale Kette legen“ (19/14039) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/29837) abgelehnt. Einen letzten Antrag der FDP mit dem Titel „Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Transparenz und Teilhabe“ (19/23118) lehnten CDU/CSU, SPD, AfD, Linke und Grüne gegen die Stimmen der FDP auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/31123 Buchstabe c) ab.

AfD-Anträge abgelehnt

Abgelehnt wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen mehrere Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern“ (19/24647) und „Keine Bevorzugung von E-Mobilität – Beschleunigung bei synthetischen Kraftstoffen und Biokraftstoffen“ (19/30966). Zum ersten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/25831 Buchstabe a) vor, der zweite Antrag wurde direkt abgestimmt.

Dem Antrag „Diesel-Fahrverbote sofort und vollständig aufheben – Neueste wissenschaftliche Daten berücksichtigen“ (19/20069) lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/22459) zugrunde, dem Antrag „Vorfahrt für wissenschaftliche Erkenntnisse – Keine Fahrverbote bis zur Neuüberprüfung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte“ (19/7471) eine des Umweltausschusses (19/7771). Der Bauausschuss hatte eine weitere Beschlussempfehlung zum Antrag „Mensch und Umwelt schützen – Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässiger Bebauung festschreiben“ (19/22543) abgegeben (19/24547).

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TOP 20 Bundeswehreinsatz im Libanon UNIFIL

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen Antrag der Bundesregierung (19/29626) zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der friedenssichernden Mission Unifil (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste angenommen. 468 Abgeordnete stimmten für die Mandatsverlängerung, 127 lehnten sie ab, es gab drei Enthaltungen. Das Mandat gilt längstens bis Ende Juni 2022. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/30630) zugrunde. Zudem lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30631) vor.

Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste

Der Unifil-Einsatz der Bundeswehr vor der Küste des Libanon wurde vom Bundestag erstmals am 20. September 2006 gebilligt. Der Einsatz der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon selbst erfolgt seit 1978 und gilt als eine der ältesten aktiven UN-Beobachtermissionen. Mit der Mission soll die Küste des Libanon überwacht und der Schmuggel von Waffen unterbunden werden.

Die letzte Mandatsverlängerung hatte der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 17. Juni 2020 vorgenommen. Das Mandat wurde um zwölf Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Mandatsobergrenze soll bei 300 Soldatinnen und Soldaten beibehalten werden. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider und darf während Kontingentwechseln vorübergehend überschritten werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Unifil gibt die Bundesregierung für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 mit voraussichtlich rund 29 Millionen Euro an. (sas/24.06.2021)

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TOP 22 Verbraucherschutz bei Verträgen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für faire Verbraucherverträge“ (19/26915) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30840) angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mit dem Gesetz soll unter anderem Telefonwerbung reguliert werden. So wird für Energielieferverträge mit Haushaltskunden eine Bestätigungslösung eingeführt. Auch die Einführung eines Kündigungsbuttons und Änderungen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) mit dem Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes sind Gegenstand des Gesetzes.

Nein zu Oppositionsanträgen

Abgelehnt wurde ein FDP-Antrag mit dem Titel „Durchschnittspreisangaben bei Langzeitverträgen mit Verbrauchern einführen“ (19/17451). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD gegen das Votum der FDP bei Stimmenthaltung von AfD, Linksfraktion und Grünen. Ein weiterer Antrag der Liberalen mit dem Titel „Vorabwiderrufsbelehrung einführen − Effektiver Verbraucherschutz durch Kurzinformationen“ (19/26630) wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und Linke gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen.

Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der Grünen, mit denen sie sich für einen „Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (19/17449) einsetzten. Nur die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die FDP enthielt sich. Abgelehnt wurde überdies ein Antrag zur Nachbesserung des Gesetzes über faire Verbraucherverträge (19/28442), den außer den Grünen nur noch die Linksfraktion unterstützte. Dies gilt auch für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung „unerlaubter Telefonwerbung und unseriöser Geschäftspraktiken“ (19/3332), zu dem eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorlag (19/30739).

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Antrag AfD TOP 23 Nutzung von Daten des öffentichen Dienstes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ (19/2744219/2840819/28605 Nr. 1.17) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/3091119/31014) beschlossen. Die FDP, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/30912) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will ihre Open-Data-Strategie voranbringen. Ihr Gesetzentwurf (19/2744219/28408) zielt darauf ab, den Datenaustausch zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft an einigen Stellen erleichtern. Die Verwaltung wird verpflichtet, sogenannte .de-Mail-Zugänge zu schaffen und diese per elektronischem Personalausweis zu identifizieren. Auch die elektronische Aktenführung und die Einführung elektronischer Amts- und Verkündungsblätter wurden beschlossen.

Mit der Verpflichtung zur Bereitstellung unbearbeiteter, maschinenlesbarer Daten für „die gesamte Bundesverwaltung mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehener“ würden erstmals unbearbeitete Forschungsdaten miterfasst, heißt es im Regierungsentwurf. In diesen lägen „erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Transparenz, Überprüfbarkeit und Austausch in der Forschung“. Schließlich wurden mit dem Gesetzesbeschluss EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (19/29761) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP, Linke und Grünen bei Enthaltung der AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/30610) zugrunde. Mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein AfD-Antrag mit dem „Aufbau und Vermittlung von Datenkompetenz beschleunigen“ (19/29776), zu dem der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/30691).

Zwei FDP-Anträge mit den Titeln „Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation“ (19/26538) sowie „Staatliche Daten verwenden – Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen“ (19/27814) wurden jeweils mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD, der Linken und Grünen abgelehnt. Hierzu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vor (19/29818 Buchstabe b und c).

Schließlich lehnten die Abgeordneten einen zweiten FDP-Antrag zum „Umgang mit Fahrzeugdaten für Innovation, Sicherheit und Mobilität im 21. Jahrhundert“ (19/29755) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, FDP und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion ab. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/31099) zugrunde.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem abgelehnten Antrag (19/29776) die Datenkompetenz erhöhen. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, diesbezügliche Förderprogramme, die sich derzeit im Planungszustand befänden, „unverzüglich an den Start zu bringen“ und den Anteil der Maßnahmen in dem Bereich auf mindestens ein Viertel der Gesamtzahl anzuheben.

Zudem sollte die Bundesregierung einen Zwischenbericht über die angestrebten und erreichten Ziele der Programme vorlegen und sicherstellen, dass diese über die Legislatur hinaus in Förderprogramme münden.

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Antrag AfD TOP 24 Mietspiegel Mieterschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30933) beschlossen. AfD und FDP stimmten gegen den Gesetzentwurf, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Einen Entschließungsantrag der Grünen (19/30991) zum Gesetzentwurf lehnte der Bundestag ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs beschränkte der Bundestag die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze wurden in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, wurde eine Auskunftspflicht eingeführt. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, wurde der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurden zudem Vorlagen der Opposition: Die Linke forderte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels (19/28776), mit dem zweiten den Kündigungsschutz für Mieter zu verbessern (19/10284) und mit dem dritten, Kündigungen von Mietern über 70 zu verbieten (19/10283). Alle drei Anträge wurden bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Ein vierter Antrag von Bündnis 90/Die Grüne, um „Kündigungsschutz und Minderungsrecht in Zeiten der Pandemie zu verbessern“ (19/20542), wurde gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Rechts- und Verbraucherschutzausschuss (19/3078719/31112) zugrunde.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf zur Einführung einer Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und zur Bekämpfung des Mietnomadentums (19/20589) für die Fälle der ordentlichen Kündigung von Wohnraummietverträgen durch den Vermieter die Möglichkeit einer Schonfristzahlung einführen.

Zur Zurückdrängung des Mietnomadentums sollten die Vorschriften der Zivilprozessordnung, welche die Durchführung von Räumungsklagen betreffen, im Sinne eines zügigen Verfahrens gestrafft werden. In bestimmten Fällen sollte die Pflicht des Gerichtes entfallen, vor Erlass der einstweiligen Verfügung den Gegner anzuhören.

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Antrag AfD TOP 25 Änderung des Regionalisierungsgesetzes der Bahn

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/30400) angenommen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD, FDP und Die Linksfraktion beschlossen. Der Verkehrsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/30926), der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30927) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, werden in diesem Jahr um eine Milliarde Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden nach dem Schlüssel verteilt, der nach dem vorläufigen Mittelausgleich der Länder untereinander bezüglich der zusätzlichen Regionalisierungsmittel für das Jahr 2020 entstanden ist.

Die Covid-19-Pandemie habe bei den Verkehrsunternehmen im Jahr 2020 zu erheblichen Einnahmenausfällen geführt, „die sich im Jahr 2021 fortsetzen werden“, heißt es in dem Entwurf. Der ÖPNV sei systemrelevant und erfülle unabdingbare Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ein kostendeckender Vollbetrieb sei aufgrund sinkender Fahrgastzahlen und der verminderten Fahrgeldeinnahmen durch die Covid-19-Pandemie jedoch überwiegend nicht möglich. Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, „sodass sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann“, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Der Bund habe den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und wolle die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch 2021 unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen den Verkehrsunternehmen entstandene finanzielle Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, „dass das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann“.

Die erneute Bundeshilfe wird in zwei Tranchen ausgezahlt. „Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen und der Bund nicht – wie im Jahr 2020 geschehen – in eine Vorfinanzierung tritt“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Oppositionsanträge abgelehnt

Darüber hinaus abgelehnt wurde zwei Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Für ein modernes und wettbewerbliches Bahnsystem in Europa“ (19/28435) und für bessere „Entschädigungen für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (19/9927). Der erste Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linke und Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD zurückgewiesen. Der zweite Antrag fand keine Mehrheit gegen die CDU/CSU, SPD und Grünen bei Zustimmung der AfD und FDP sowie Enthaltung der Linksfraktion. Dem ersten der beiden Anträge lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/29524) zugrunde, dem zweiten eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/10756).

Mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen direkt abgelehnt wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Mittelrheintal zeitnah vom Schienengüterverkehr entlasten – Alternativrouten auf europäischer Ebene entwickeln“ (19/9973). Ebenfalls mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein AfD-Antrag mit dem Titel „Bahninfrastruktur in Deutschland nachhaltig verbessern – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Bahninfrastrukturfinanzierung beachten“ (19/11123). Dem Votum zum letztgenannten Antrag lag eine Beschlussempfehlung der Verkehrsausschusses zugrunde (19/15522 Buchstabe a).

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion sprach sich in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/9973) dafür aus, das Mittelrheintal zeitnah vom Schienengüterverkehr zu entlasten und Alternativrouten „auf europäischer Ebene“ zu entwickeln. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Koblenz-Niederlahnstein nach Limburg (3710) erneut zu prüfen, um diese als leistungsfähige Ausweichstrecke zu entwickeln.

Außerdem müsse die Trassenpreisfestsetzung für die durch das Mittelrheintal führenden Strecken 2324 und 2630 des europäischen Korridors 1 dahingehend überprüft werden, dass durch die Trassenbepreisung der Laufweg über das Mittelrheintal nicht gegenüber dem Europäischen Frachtkorridor 2 (RFC 2) (Rotterdam/Antwerpen-Namur-Luxemburg-Metz-Basel) „unnötig subventioniert wird“ und in der Folge Güterverkehre zwischen Nordseehäfen und den Mittelmeerstaaten „geradezu durch das Mittelrheintal gelockt werden“, anstatt den kürzeren Laufweg durch Belgien, Luxemburg und die französische Region Grand Est zu bevorzugen.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/11123) von der Bundesregierung, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Bahninfrastrukturfinanzierung im Rahmen der zwischen Bund und Bahn geschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zu beachten. Die Regierung sollte aufgefordert werden, die vom BRH identifizierten Schwachstellen der Bahninfrastrukturfinanzierung „umgehend zu beseitigen“.

Der Empfehlung des Rechnungshofes, die Beseitigung der bekannten Schwachstellen der LuFV nicht bis zum Jahr 2025 aufzuschieben, sei nachzukommen, hieß es in der Vorlage. Verbesserungen müssten bereits mit der anstehenden LuFV III umgesetzt werden. (hau/mwo/sas/24.06.2021)

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TOP 26 Änderung GOBT

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, für eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der Beeinträchtigung durch Covid-19 und die Änderung weiterer Regelungen (Paragraf 122a und Anlage 4) gestimmt. Dafür votierten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/30669) zugrunde.

Mit der beschlossenen Verlängerung bleiben die Regelungen nach Paragraf 126a der Geschäftsordnung des Bundestages bis zum Ende der laufenden Wahlperiode gültig. Vor allem ist der Bundestag weiterhin beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Ähnliches regelt der Paragraf auch für die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse. (ste/sas/25.06.2021)

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TOP 27 StGB – Nachstellungen, Cyberstalking

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/2867919/2963919/29997 Nr. 1.15) angenommen. Ziel ist ein besserer Schutz vor digitalem Stalking durch effektivere Bekämpfung von Nachstellungen sowie Erfassung des Cyberstalkings. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30948) gegen das Votum der FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.

Darüber hinaus wurde ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (19/2867819/2963819/29997 Nr. 1.14) angenommen. Für die vom Rechtsausschuss geänderte Fassung (19/30943) stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition votierte dagegen. Ein Entschließungsantrag der FDP (19/30992) wurde abgelehnt.

Ebenfalls beschlossen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen (19/28175). Für die vom Rechtsausschuss geänderte Fassung (19/3091) stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen FDP, Linksfraktion und Grüne bei Enthaltung der AfD. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen und Berichte des Rechtsausschusses zugrunde (19/3094119/3110819/3094819/3111119/3094319/31115).

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TOP 28 StPO – Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit dem die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten bei schwersten Straftaten ermöglicht werden soll (19/30399), beschlossen. Die Vorlage wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/3094019/31110) mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Wie es Gesetzentwurf (19/30399) heißt, sind nach bisheriger Rechtslage im Gegensatz zur Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten neue Tatsachen und Beweismittel als allgemeiner Wiederaufnahmegrund nicht zugelassen. Dies führe zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass selbst bei den schwersten Straftaten wie Mord und Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein in einem Freispruch geendetes Verfahren selbst dann nicht wiederaufgenommen werden kann, wenn nachträglich Beweismittel einen eindeutigen Nachweis der Täterschaft erlauben. Nach geltendem Recht bleibe es, sofern der Freigesprochene kein Geständnis ablegt, bei dem rechtskräftigen Freispruch, so die Regierung.

Neue belastende Informationen könne es besonders dann geben, so der Entwurf, wenn nach Abschluss eines Verfahrens neue Untersuchungsmethoden möglich geworden seien – wie dies beispielsweise seit den späten 1980er-Jahren mit der Analyse von DNA-Material der Fall gewesen sei oder wie dies künftig auch durch die digitale Forensik zu erwarten sei. Diese neuen technischen Verfahren führten dazu, dass zum Zeitpunkt des betreffenden Strafverfahrens bereits vorhandene und den Ermittlungsbehörden bekannte Beweismittel neu ausgewertet werden können, mit denen ein Tatnachweis so sicher geführt werden könne, dass ein Festhalten an der Rechtskraft des freisprechenden Urteils einen unerträglichen Gerechtigkeitsverstoß darstellen würde. Beschlossen wurde nun die Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Freigesprochenen um eine neue Nummer 5 in Paragraf 362 der Strafprozessordnung. (mwo/24.06.2021)

 

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TOP 29 Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einstimmig einen Gesetzentwurf (19/27635) angenommen, mit dem die Bundesregierung das Personengesellschaftsrecht modernisieren will. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/30942) und ein Bericht (19/31105) zugrunde.

Reform des Personengesellschaftsrechts

Laut Entwurf (19/27635) soll das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert werden. Es soll außerdem am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Den Gesellschaftern steht es künftig frei, ihre Rechtsbeziehungen in weitem Umfang im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Regelungen auszugestalten. Viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts würden den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht, heißt es im Entwurf.

Um der Vielfalt möglicher Gesellschaftszwecke weiter gerecht werden zu können und keine höheren Anforderungen an die Gründung der Gesellschaft stellen zu müssen, ist vorgesehen, dass die Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft selbst führen und für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haften. Damit wird aus Sicht der Regierung die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst. (mwo/sas/24.06.2021)

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TOP 30 Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ (19/2742419/2817419/28605 Nr. 1.11) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Zwei zu dem Entwurf vorgelegte Entschließungsanträge der Linken (19/30993) und Grünen (19/30994) wurden hingegen abgelehnt.

Ebenfalls angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (19/27653). Den Abstimmungen lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/30951) und einen Bericht (19/31116) zugrunde.

Erster Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Warenkauf-Richtlinie umgesetzt werden. Diese zielt unter anderem auf die Einführung von Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Dadurch solle die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache gewährleisten werden, schreibt die Bundesregierung.

Die Aktualisierungsverpflichtung bestehe für den Zeitraum, in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne. Für die Dauer dieser berechtigten Erwartungen könnten etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis maßgeblich sein.

Sonderregeln bei Bereitstellung digitaler Elemente

Für Geräte, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart sei, sollen Sonderbestimmungen eingeführt werden. So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden.

Ferner ist geplant, die Bestimmungen für Garantien zu ergänzen. So müsse eine Garantieerklärung dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger – etwa in Papierform oder aber auch per E-Mail – zur Verfügung gestellt werden, so die Bunderegierung. Aus der Garantieerklärung müsse zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie daneben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Zweiter Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen umgesetzt und mitgliedstaatliches Vertragsrecht harmonisiert werden.

Digitale Produkte seien ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor, vor allem für den grenzüberschreitenden Handel, schreibt die Bundesregierung. Das deutsche Vertragsrecht enthalte aber bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte. (sas/25.06.2021)

 

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TOP 32 Umweltstatistikgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (19/28180) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30916) angenommen. CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD und die FDP dagegen.

Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Das Umweltstatistikgesetz wurde geändert, um neuen Anforderungen der Europäischen Union an die Berichterstattung über Umweltthemen gerecht zu werden, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf.

Die Änderungen beziehen sich auf die Abfallstatistik, die Statistiken zur Wasserwirtschaft und die umweltökonomische Gesamtrechnung. Nötig seien die Änderungen, so die Regierung, weil seit der letzten Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2017 neue Rechtsgrundlagen der EU in Kraft getreten sind, die von den Mitgliedstaaten veränderte Datenlieferungen an die EU verlangten. (chb/sas/25.06.2021)

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TOP 33 Staatsangehörigkeitsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (19/2867419/2963519/29997 Nr. 1.12) zugestimmt und damit einen gesetzlichen Rahmen für die Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen geschaffen. Der Gesetzentwurf wurde in in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/30939) bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Novellierung werden „gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ geschaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Darin heißt es, das Bundesinnenministerium habe 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

„Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Erlassregelungen sollten nun „in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet“ werden. Gesetzlich verankert werde dies auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen wurden im Anschluss an die Bundestagsdebatte ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/27516). Ebenfalls abgelehnt mit allen anderen Stimmen des Hauses wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen“ (19/26547). Die FDP stimmte dem Antrag zunächst versehentlich zu. Ihr Abstimmungsverhalten wurde jedoch nachträglich im Plenarprotokoll korrigiert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/27516 Buchstabe b) zugrunde.

Darüber hinaus lehnten die Abgeordneten Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive“ (19/19484) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht – Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren“ (19/19552) ab. Der Antrag der Linksfraktion fand bei Enthaltung der Grünen keine Mehrheit. Den Antrag der Grünen unterstützte neben den Antragstellern nur noch die Linksfraktion. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/30939) zugrunde.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Auf höhere Hürden bei der Einbürgerung zielte der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546) ab. Darin führte die Fraktion aus, dass sich „durch die massenhafte Immigration der letzten Jahre“ nach Deutschland demnächst die Zahl derjenigen erhöhen werde, die Anspruch auf Einbürgerung haben. Zwar bewege sich die Zahl der Einbürgerungen seit Jahren auf relativ konstantem Niveau, doch werde sich dies voraussichtlich „durch die hohe Anzahl an zugewanderten Drittstaatsangehörigen, die sich häufiger als andere Ausländer einbürgern lassen, ändern“. Vor dem „Hintergrund der beschränkten Integrationsmöglichkeiten der angestammten Bevölkerung, der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der Bedrohung aus dem islamistischen Milieu“ sei es notwendig, die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft entsprechend anzupassen.

Dazu sollte nach dem Willen der Fraktion zur „Stärkung der Bedeutung von Vorverurteilungen und Lebensunterhaltssicherung“ im Staatsangehörigkeitsgesetz die Regelung gestrichen werden, „wonach aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch solche Ausländer eingebürgert werden können sollen, die wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt oder auf Grund ihrer Schuldunfähigkeit einer Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen worden sind, sowie auch solche Ausländer, die sich und ihre Angehörigen nicht zu ernähren imstande“ sind.

Einbürgerung nur bei verfassungskonformem Verhalten

Auch sollte laut AfD nur noch derjenige Anspruch auf Einbürgerung haben, der in der Vergangenheit noch nicht wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten in Erscheinung getreten war. Ferner sollte „der Antragsteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können“.

Darüber hinaus wollte die Fraktion das Beherrschen der deutschen Sprache auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zur Voraussetzung für den Anspruch auf Einbürgerung machen. Um dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 Rechnung zu tragen, sollte für die Einbürgerung international Schutzberechtigter laut Vorlage das Sprachniveau B1 (GER) verlangt werden. Die „Privilegierung von Integrationskursabsolventen und Personen mit besonderen Integrationsleistungen“ sollte nach dem Willen der Fraktion abgeschafft werden.

Abgelehnter Antrag der AfD

Ausländern, die Behörden über ihre wahre Identität oder Staatsbürgerschaft vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben getäuscht haben, sollte eine Einbürgerung grundsätzlich dauerhaft verwehrt bleiben. Das forderte die AfD in ihrem abgelehnten Antrag (19/26547). Ferner sollten bei der Einbürgerung Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz laut Vorlage „zumindest bei Betrugs- und Gewaltdelikten zukünftig immer ausdrückliche Berücksichtigung finden, wobei Gewaltdelikte einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen müssen“.

Zudem sollten nach dem Willen der Fraktion neben einem Einbürgerungstest im Regelfall noch weitere grundlegende Kenntnisse in der politischen Bildung in Form von 60 Pflichtunterrichtsstunden nachzuweisen sein, „die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen. Auch soll ein schriftlich abzugebendes Bekenntnis erforderlich sein, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Dieses Bekenntnis soll laut Vorlage auf der Einbürgerungsurkunde zur stetigen Erinnerung abgedruckt und unterschrieben sein.

Auch plädierte die Fraktion dafür, dass im Rahmen der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in den jeweiligen Amtsräumen gemeinsam mit dem Abholer “als klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im Rahmen einer feierlichen Übergabezeremonie anzustimmen„ ist.

 

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26. Juni 2021 (237. Sitzung)

TOP 34 Digitale Agenda in der 19. Legislaturperiode

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Juni 2021, im Rahmen einer Vereinbarten Debatte eine halber Stunde lang über die Digitale Agenda in der 19. Legislaturperiode (2017-2021) beraten. (sas/25.06.2021)

 

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TOP 35 Hightech-Strategie, Forschung, Innovation

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Juni 2021, erstmals eine halbe Stunde lang den Bericht der Bundesregierung zur Hightech-Strategie 2025 „Erfolgsmodell Hightech-Strategie für ein starkes Innovationsland Deutschland“ (19/30780) debattiert. Dazu lag den Abgeordneten ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2021 (19/30785) sowie das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit (19/30736) vor. Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Bildungs- und Forschungsausschuss überwiesen.

Fortschrittsbericht zur Hightech-Strategie 2025

Laut Bericht wurde noch nie in Deutschland so viel geforscht und entwickelt wie heute: Im Jahr 2017 noch lag der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) bei 3,04 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), wobei 2,1 Prozent aus der Wirtschaft und 0,94 Prozent aus staatlichen Mitteln kamen. Im Jahr 2018 beliefen sich die Investitionen des Bundes unter dem Dach der HTS auf mehr als 15,8 Milliarden Euro (Soll), schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht.

Mit der Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) habe sie sich entsprechend der Empfehlung der Expertenkommission Forschung und Innovation das Ziel gesetzt, spätestens ab dem Jahr 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft jährlich 3,5 Prozent des BIP in FuE zu investieren. Das sei eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre, heißt es im Bericht.

Strategisches Dach der Forschungs- und Innovationspolitik

Die HTS 2025 bildet das strategische Dach der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung und umfasst drei Handlungsfelder: Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, Entwicklung von Zukunftskompetenzen und Etablierung einer offenen Innovations- und Wagniskultur.

Sie deckt ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Herausforderungen ab, die den Themenfeldern „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ zuzuordnen sind. Das Thema Digitalisierung ist als Querschnittsthema angelegt.

Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit

Ziel des Rahmenprogramms „Digital. Sicher. Souverän.“ (19/30736) ist laut Bundesregierung der weitere Ausbau der technologischen Souveränität auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung. Dafür will sie bis 2026 mindestens 350 Millionen Euro bereitstellen.

An sieben übergeordneten strategischen Zielen ist das Programm ausgerichtet, schreibt die Bundesregierung: So soll es den digitalen Wandel sicher und nachhaltig gestalten, Daten und Know-how schützen und nutzen – und eine stabile, digitale Demokratie und Gesellschaft gewährleisten. Weitere Ziele sind laut Bundesregierung: das Ermöglichen selbstbestimmter Privatheit und innovativen Datenschutzes, die Qualifizierung und Gewinnung führender Köpfe sowie die Sicherung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas. Schließlich solle das Programm „Deutschland in Innovation und Transfer an die Weltspitze bringen“, heißt es darin.

Oppositionsanträge abgelehnt

Direkt im Anschluss an die Debatte abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP: ein neuer Antrag mit dem Titel „Anstoß zur Einführung einer Neuheitsschonfrist im europäischen und deutschen Patentrecht“ (19/30884) wurde auch von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt, während die Koalitionsfraktionen ihn ablehnten. Beim Antrag, in dem sich die Liberalen für die Stärkung des Biotechnologie-Standorts Deutschland stark machen und bessere „Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung von Antiinfektiva und Impfstoffen“ fordern (19/27434), enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen mit Aufnahme der Antragsteller lehnten ihn ab.

Keine Mehrheit fanden auch drei weitere Anträge der FDP „Technologische Mündigkeit gewährleisten – Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen verbessern“ (19/28430), „Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung smart gestalten“ (19/14742) und „Von der Biologie zur Innovation – Von der Innovation zum Produkt“ (19/19882) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Forschung für gute Gesundheit – in der Pandemie und darüber hinaus“ (19/27552). Zu den Anträgen hatte der Bildungs- und Forschungsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/3104719/2652319/31124). Gegen die FDP-Anträge stimmten alle übrigen Fraktionen, für den Antrag der Grünen stimmte nur noch die Linksfraktion.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem vier Anträge der AfD-Fraktion ab. Zum Antrag mit dem Titel „Förderung der automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos“ (19/27848) lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/31026) vor. Die übrigen drei Anträge mit den Titeln „Digitalpolitik ernst nehmen – Datenpolitik der Bundesregierung ambitionieren und internationale Monopolunternehmen beschränken“ (19/30967), „Digitalpolitik ernst nehmen – Digitalisierung in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft professionell umsetzen“ (19/30968) und „Digitalpolitik ernst nehmen – Strukturelle und strategische Neuausrichtung für mehr politische und inhaltliche Verantwortlichkeit“ (19/30969) wurden direkt abgestimmt.

Anträge der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27848) auf, das Wissen über die Erstellung und Detektion von sogenannten „Deep Fakes“ deutlich auszubauen, um der Verbreitung „angemessen begegnen zu können.“ Deep Fakes sind realistisch wirkende Inhalte wie Fotos oder Videos, die durch Techniken der künstlichen Intelligenz (KI) abgeändert und verfälscht wurden. Diese seien nicht „per se illegal“, hieß es in dem Antrag, entscheidend sei die Motivation und der Kontext der Verbreitung.

Die Abgeordneten schrieben weiter, dass medienforensische Fähigkeiten in „Behörden, Unternehmen und Hochschulen wie auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ auszubauen seien und eine systematische Aufklärung der Bevölkerung erfolgen müsse. Die Bundesregierung sollte dafür Kooperationen unterschiedlichster Institutionen rechtlich, organisatorisch, finanziell und technisch unterstützen, um bestehende Kompetenzen zu bündeln und die Prüfpraxis schlagkräftiger und schneller zu machen, hieß es in dem Antrag.

Mit drei weiteren Anträgen wollte die Fraktion die „Digitalpolitik ernst nehmen“. So forderte sie erstens, die Digitalisierung in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft „professionell“ umzusetzen (19/30968) und zweitens „internationale Monopolunternehmen“ zu beschränken (19/30967). Drittens brauche es in der Digitalpolitik eine strukturelle und strategische Neuausrichtung für mehr politische und inhaltliche Verantwortlichkeit, hieß es (19/30969).

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TOP 36 Gemeinnützigkeit politischer Organisationen

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Juni 2021, nach einstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Gemeinnützigkeit für politische Agitation“ (19/30970) abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei weitere Anträge der AfD mit den Titeln „Demokratie erhalten – Bundesweites Verbot der Antifa prüfen“ (19/20074) und „Linksextremistische Brandanschläge und Gewaltexzesse am 1. Mai stoppen – Effektivität der Terrorbekämpfung optimieren“ (19/29293), zu denen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vorlagen (19/2516219/31062). In allen drei Fällen stimmten die übrigen Fraktionen gegen die Anträge.

Erster Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/30970) auf, die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern anzuweisen, „in allen in Betracht kommenden Fällen“ den Leitlinien des Bundesfinanzhofs mit Blick auf die Zubilligung der Gemeinnützigkeit zu folgen.

Die AfD zitierte dabei insbesondere den Leitsatz: „Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck“. Politische Agitation, so die Antragsteller, dürfe nicht steuerlich begünstigt werden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion drang in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/20074) darauf, ein „bundesweites Verbot der Antifa“ zu prüfen. Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren stellten „heute nach den Gefahren durch islamistischen Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien, den Staat und seine Institutionen dar“, schrieb die Fraktion.

Danach sote die Bundesregierung prüfen, ob die Voraussetzungen von bundesweiten Vereinsverboten von Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“ zusammengeschlossen haben und deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, vorliegen, und in diesem Fall entsprechende Verbote auszusprechen. Auch sollte sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dafür einzusetzen, dass in Bezug auf ausschließlich lokal agierende Gruppierungen unter der Eigenbezeichnung „Antifa“ durch die Regierungen der Länder Vereinsverbote nach dem Vereinsgesetz geprüft und gegebenenfalls entsprechende Verbote ausgesprochen werden.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/29293) plädierte die AfD für eine Verschärfung des Strafgesetzbuchparagrafen 129a („Bildung terroristischer Vereinigungen“). Dazu forderte sie die Bundesregierung auf, diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge, die „mit terroristischer Zielsetzung“ begangen werden, zu erweitern. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „den Versuch hinsichtlich der Gründung und des Sich-Beteiligens an Vereinigungen zum Zweck der Androhung“ bestimmter Straftaten und zum anderen „den Versuch der Unterstützung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für Vereinigungen“ unter Strafe stellen.

Ferner sollte die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert werden zu prüfen, „inwieweit in bestimmten Fällen schwerwiegende politisch motivierte Angriffe auf Amts- und Mandatsträger (zum Beispiel auf Richter, Polizisten und Politiker), aber auch auf Parteikandidaten oder auf hinreichend bestimmbare Teile der Bevölkerung (zum Beispiel Demonstranten) oder staatliche Institutionen“ vom Tatbestand des Paragrafen 129a StGB besser erfasst werden können. (sas/sto/ste/25.06.2021)