204. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 13. Januar 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=PHyTLoLP8gI&feature=emb_title

Sitzungswoche

13. Januar 2021 (204. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Regierungserklärung zum Impfbeginn

Das Corona-Krisenmanagment der Bundesregierung wird von der Opposition weiter scharf kritisiert. In einer Aussprache über den Stand der Pandemie und den Beginn der Impfungen am Mittwoch, 13. Januar 2021, gegen das Coronavirus rügten Vertreter der Opposition, die Bundesregierung habe in der Krise falsche oder fragwürdige Entscheidungen getroffen und zuletzt beim Start des Impfprogramms wieder Fehler gemacht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies die Kritik zurück und machte deutlich, dass mit Beginn der Impfungen der Weg aus der Ausnahmesituation vorgezeichnet sei.

Minister: Deutschland in permanenter Ausnahmesituation

Spahn skizzierte in einer Regierungserklärung noch einmal die Entwicklung der Pandemie seit dem Anfang im Frühjahr 2020. Seit Monaten befinde sich Deutschland in einer permanenten Ausnahmesituation. Vor einem Jahr hätte sich kaum jemand vorstellen können, was das Virus für Deutschland und die Welt bedeuten würde. Harte Entscheidungen seien nötig geworden mit schweren Konsequenzen für Millionen Deutsche. Der Ernst der Lage zwinge zu Einschränkungen, damit die Infektionszahlen gesenkt werden könnten.

Die aktuelle Lage sei zwiespältig: Einerseits sei die Pandemie in ihre vermutlich schwerste Phase getreten, andererseits sei so schnell wie noch nie ein sicherer Impfstoff verfügbar. Somit gebe es Grund für Zuversicht. „Wir sind jetzt auf dem Weg raus aus der Pandemie.“ Mehr als 750.000 Menschen seien bereits geimpft worden, und wo geimpft werde, sei auch der Ablauf  professionell. Spahn sagte, es gebe berechtigte Fragen und auch Kritik. Es gehe daher darum, gemeinsam nach guten Lösungen zu suchen.

„Genug Impfstoff für alle bestellt“

Es gehe auch kein Weg daran vorbei, weiter rücksichtsvoll miteinander umzugehen und die Schutzvorschriften mit Maske und Abstand einzuhalten. Spahn verteidigte die Entscheidung, die Bestellung von Impfstoffen europaweit koordiniert zu haben. Die größte Impfaktion der Geschichte sei eine Gemeinschaftsaufgabe. Den europäischen Weg zu gehen, liege im nationalen Interesse. Es sei auch genug Impfstoff für alle bestellt worden, die sich impfen lassen wollten. Spahn betonte: „Wir krempeln zusammen die Ärmel hoch, damit diese Pandemie ihren Schrecken verliert.“

Spahn räumte ein, dass zu Beginn der Impfkampagne die Produktionskapazitäten begrenzt seien. Voraussichtlich im Sommer könne jedoch allen ein Impfangebot gemacht werden. Mehr Impfstoff biete weniger Angriffsfläche für das Virus. „Besiegen können wir das Virus nur, wenn sehr viele bereit sind, sich zu impfen.“ Die derzeit verfügten Auflagen seien hart, das verlange den Menschen viel ab und sei „eine bittere Medizin“, sagte Spahn und fügte an: „Aber wir müssen da jetzt gemeinsam durch.“ 2021 könne ein Jahr guter Nachrichten werden.

AfD: Der Lockdown ist unverhältnismäßig

Die Opposition schlug in ihrer Kritik unterschiedliche harte Töne an. Die AfD-Fraktion hielt der Bundesregierung erneut Versagen auf der ganzen Linie vor. Sebastian Münzenmaier (AfD) sprach von einem Desaster bei der Impfkampagne, ungerechtfertigten Corona-Auflagen und einem Trommelfeuer an Horrormeldungen, mit denen die Regierung Panik schüre. Auch gebe es keine Studien zu Impfstoff-Nebenwirkungen. Zweifel spielten keine Rolle, Grund- und Freiheitsrechte würden eingeschränkt, Hunderttausende Existenzen vernichtet.

Der in Deutschland entwickelte Impfstoff sei für Deutsche kaum verfügbar, rügte Münzenmaier, Bestellungen in ausreichender Menge seien „vergeigt“ worden. Statt die Risikogruppen mit Sonderöffnungszeiten und Taxi-Gutscheinen gezielt zu schützen, werde ein ganzes Land zum Stillstand gebracht. Der Lockdown sei unverhältnismäßig. Viele Wirtschaftsbereiche seien inzwischen irreparabel beschädigt. Derweil gebe es nach wie vor die meisten Corona-Toten in Alten- und Pflegeheimen. Der AfD-Abgeordnete forderte einen Kurswechsel in der Corona-Politik.

 

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TOP 2 Befragung der Bundesregierung Landwirtschaft

Die Bundesregierung will die weitere Investitionsförderung für Landwirte schon früher als geplant auszahlen. Das hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), während der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 13. Januar 2021, angekündigt.

Ministerin: Investitionsprogramm ist ein Erfolg

Landwirte sollen demnach schon Anfang März wieder Fördergeld aus dem „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ beantragen können, sagte Klöckner im Plenum. Schon zwei Tage nach dem Start des Programms, mit dem der Bund Bauern Investitionen in moderne Technik, Klima-, Natur und Umweltschutz ermöglicht, seien die zur Verfügung stehenden Mittel im Förderbereich „Maschinen“ bereits vergriffen.

„Das Programm hat den Nerv und den Bedarf der Branche so getroffen, dass die erste Tranche schon abgerufen wurde“, betonte die Ministerin. Diesen Schwung wolle die Bundesregierung aufrechterhalten und habe deshalb entschieden, die eigentlich erst für das zweite Halbjahr vorgesehenen Tranche vorzuziehen.

„Passgenaue Unterstützung für die Landwirtschaft“

Besonders erfreut zeigte sich die Ministerin, dass mehr als die Hälfte der Anträge aus „kleinstrukturierten Regionen“ gekommen und von kleineren und mittleren Unternehmen gestellt worden seien. Das zeige, dass das Programm passgenau zugeschnitten sei, so Klöckner. Selbst „ganz kleine Betriebe“ würden so in die Lage versetzt, moderne Maschinen anzuschaffen, die weniger Emissionen ausstoßen und den Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln verringern.

Damit sei die Förderpolitik der Bundesregierung alles andere als eine „platte Subventionsausschüttung“, unterstrich die CDU-Politikerin. Im Gegenteil: Ob mit Anreizen oder finanziellen Mitteln – die Bundesregierung greife den Landwirten dabei unter die Arme, die teils gegensätzlichen gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich mehr Klima-, Umwelt und Artenschutz sowie Ernährungssicherheit zu erfüllen.

Kabinett berät über Verbot des Kükentötens

Die Landwirtschaft befinde sich in einem Transformationsprozess, dabei unterstütze die Bundesregierung die Branche, so Klöckner weiter. Diese Strategie werde sie auch im Bereich Tierschutz fortsetzen. Sei es das Thema Stallumbau, das Verbot der betäubungslosen Ferkel-Kastration oder des „Kükentötens“ – die Bundesregierung formuliere nicht nur Forderungen, sondern begleite Landwirte und ermögliche mit ihrer Förderung alternative Techniken.

Ein Gesetzentwurf, der das routinemäßige Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken untersagen soll, werde im kommenden Kabinett besprochen, kündigte Klöckner an. Ziel sei es, für mehr Tierwohl zu sorgen – und die Brütereien in Deutschland zu erhalten. Das sei Politik mit „Augenmaß“.

AfD fragt nach EU-Agrarreform

Der AfD-Abgeordnete Wilhelm von Gottberg verwies als erster Fragesteller auf die schwelende Diskussion um die im Rahmen der EU-Agrarreform vorgesehenen Kappung und Degression der Direktzahlungen und fragte nach der Haltung der Ministerin: „Wie stehen Sie zu den vorgeschlagenen Parametern sowie zur Junglandwirteprämie und einer möglichen Gemeinwohlprämie?“, wollte von Gottberg wissen.

Klöckner antwortete nicht direkt, betonte in ihrer Antwort stattdessen, dass es ein großer Erfolg der Bundesregierung sei, dass es bei dem oberen Grenzbetrag der Zahlungen bleibe. Erreicht worden sei mit der Agrarreform zudem ein dringend benötigter „Systemwechsel“: „Wir wollen weg von Flächenauszahlungen und stattdessen mehr die Bewirtschaftung auf den Flächen in den Blick nehmen.“

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TOP 3 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 13. Januar 2021, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine halbe Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren (19/25730).

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 76 Fragen stammte genau die Hälfte, nämlich 38, von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgten Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion mit zwölf Fragen, Abgeordnete der AD-Fraktion mit acht Fragen und der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir, der eine Frage gestellt hatte.

Die meisten Fragen, nämlich 19, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit 14 Fragen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit zwölf Fragen, dem Auswärtigen Amt mit zehn Fragen und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit sieben Fragen. Vier Fragen sollte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beantworten, drei Fragen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Je zwei Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantworten. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundeskanzleramt.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragte das Justizministerium, ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, über den aus seiner Sicht zu begrüßenden Vorstoß der Bundesjustizministerin, (gegebenenfalls politisch beeinflusste) Weisungen der Justizminister in konkreten Verfahren für den Bereich der europäischen Rechtshilfe gesetzlich ausschließen zu wollen, um die vom Europäischen Gerichtshof gerügte mangelnde Unabhängigkeit deutscher Justizbehörden zurechtzurücken, hinauszugehen. Hinauszugehen insofern, als dass zukünftig auch das Weisungsrecht der Justizminister im Einzelfall in den übrigen Aufgabenbereichen der Staatsanwaltschaft und damit die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme insgesamt eingedämmt werden.

 

TOP 4 Regelungen über die Bestandsdatenauskunft

CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ (19/25294) vorgelegt, den der Bundestag am Mittwoch, 13. Januar 2021, erstmals beraten hat. Der Entwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Die inhaltlich mit den für verfassungswidrig erklärten Normen übereinstimmenden Vorschriften des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sollen geändert werden. Betroffen sind die Übermittlungsbefugnisse des Paragrafen 15a des Telemediengesetzes (TMG) und die Übermittlungsregelung für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen des Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Geändert werden sollen darüber hinaus die polizeilichen Abrufregelungen des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die nachrichtendienstlichen Abrufregelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sowie der Paragraf 100j der Strafprozessordnung. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, haben die Fraktionen die Paragrafen 15a TMG und 113 TKG entsprechend offen formuliert. Die entsprechenden Landesgesetze müssten von den Ländern geändert werden, heißt es.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit seinem Beschluss vom 27. Mai 2020 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzten die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes).

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.
Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist laut Verfassungsgericht grundrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber müsse aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssten die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

„Voraussetzungen werden weitgehend nicht erfüllt“

Der Senat hatte klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, müsse diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.

Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssten im Gegenzug erhöhte Anforderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden, heißt es in dem Beschluss. Die genannten Voraussetzungen würden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen habe der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind. (vom/13.01.2020)

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TOP 5 Dispozinsen

Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Dispozinsen deckeln – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ (19/25065) hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Januar 2021, nach erster halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

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TOP 6 Agroforstwirtschaft

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Januar 2021, nach einer halbstündigen Debatte einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Förderung der Agroforstwirtschaft mit dem Titel „Produktivität, Resilienz und Biodiversität steigern – Agroforstwirtschaft fördern“ (19/24389) angenommen und vier Anträge der Opposition zum Thema abgelehnt. Nur die FDP stimmte gegen den Koalitionsantrag.

Angenommener Antrag von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem angenommenen Antrag (19/24389) die Agroforstwirtschaft fördern und dabei die Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern. Demnach sollen durch die Bundesregierung Leistungen von Agroforstsystemen honoriert werden, indem die Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ermöglicht werden soll.

Außerdem sollen Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anerkannt werden.

Anträge der AfD abgelehnt

Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zwei Anträge der AfD ab. Im ersten Antrag hatte die Fraktion gefordert,  die „Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen“ zu fördern (19/23713), im zweiten, das „Agroforstsystem als ein nachhaltiges Anbausystem“ anzuerkennen (19/23726). Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen das Votum der AfD, der Linken und der Grünen wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, die gefordert hatte, Agroforstwirtschaft möglich zu machen (19/14374). Zur Abstimmung über diese Anträge lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/24783) vor.

Keine Mehrheit fand auch ein neuer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Agroforstsysteme umfassend zu fördern (19/25316). Auch diesen Antrag lehnten CDU/CSU, SPD und FDP ab, während die AfD, die Linksfraktion und die Grünen ihm zustimmten.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD sprach sich dafür aus, die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen zu fördern. Ihr erster Antrag (19/23713) forderte, dass die Bundesregierung den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren sollte, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können.

Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag beschäftigte sich die AfD-Fraktion mit der Anerkennung von Agroforstsystemen als nachhaltiges Anbausystem (19/23726).

Demnach sollten Agroforstsysteme als Fördertatbestand in den Rahmenplan der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellten. Die Agroforstwirtschaft nutze Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen.

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ZP1 Deutsche EU-Landwirtschaft

„Landwirtschaft eine Zukunft geben – EU-Agrarpolitik neu ausrichten und ambitioniert umsetzen“ (19/25796) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Mittwoch, 13. Januar 2021, erstmals beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Faire Bedingungen für Lebensmittel aus deutscher Landwirtschaft im EU-Wettbewerb“ (19/25794) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen hat.

Gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen“ (19/17778) ab. Dazu hatte der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20252).

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Antrag AfD TOP 8 Deutsche EU-Landwirtschaft

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Januar 2021, nach halbstündiger Aussprache dem „öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Beantragt hatte die Zustimmung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (19/25494). FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Vertrag, die AfD enthielt sich. Die Linke hatte zuvor beantragt, über den Vertrag nicht direkt abzustimmen, sondern ihn zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD konnte sich mit ihrem Anliegen einer sofortigen Abstimmung dagegen durchsetzen. Die übrigen Oppositionsfraktionen hatten wie die Linksfraktion für eine Überweisung in den federführenden Wirtschaftsausschuss gestimmt.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Modernste Kernenergie für Deutschland – Sicher, sauber und bezahlbar“ (19/22434) ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24904).

Ende der Braunkohleverstromung

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Betreibern von Braunkohleanlagen regelt neben der geplanten Beendigung der Braunkohleverstromung auch Fragen zu Entschädigungen für künftige Anlagenstilllegungen. Ziel des Vertrags sei es, eine tragfähige und für alle Vertragsparteien ausgewogene Lösung zu finden, die gleichsam die Reduktion von Treibhausgasen und die Sozialverträglichkeit des Kohleausstiegs in den Blick nimmt, schreibt das Wirtschaftsministerium in seinem Antrag (19/25494). Das Bundeskabinett hatte der Unterzeichnung des Vertrags in geänderter Fassung am 16. Dezember 2020 zugestimmt. Für die Rechtskräftigkeit ist allerdings ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderlich.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will Kernkraftwerke weiter nutzen. Sie sollten in Betrieb bleiben dürfen „sowie eine konventionelle Nutzung zukünftiger Kernenergieanlagen potenziell wieder ermöglicht werden“, forderten die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/22434), den der Bundestag ablehnte.

Darüber hinaus plädierte die Fraktion für eine entsprechende Forschungsförderung. Zur Begründung hieß es, Kernkraftwerke seien für eine sichere, umweltfreundliche, verlässliche und günstige Energieversorgung notwendig. (ste/13.01.2021)

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13. Januar 2021 (205. Sitzung)

 

TOP 9 Rentenversicherungs-und Alterssicherungsbericht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals den Rentenversicherungsbericht 2020 mit dem Gutachten des Sozialbeirats (19/24925) und den Alterssicherungsbericht 2020 (19/24926) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Berichte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialen übernimmt dabei die Federführung.

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TOP 10 Präventivgewahrsam für Gefährder

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, einen Antrag der AfD (19/23951) abgelehnt, der „Rechtsgrundlagen für einen Präventivgewahrsam auf Bundesebene für Gefährder“ einführen wollte. Die Fraktion forderte darin die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) „dahingehend einzuräumen, dass eine Person in Gewahrsam genommen werden kann, wenn aufgrund von Gefährderanalysen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person aufgrund ihres individuellen Verhaltens eine drohende terroristische Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut wie beispielsweise Leib und Leben darstellt“. Der Innenausschuss hatte zu der Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/25833).

Ingewahrsamnahme für drei Monate auf Anordnung

Gefährder sollten laut Vorlage durch richterliche Anordnung auf Antrag des BKA dann in Gewahrsam genommen werden, wenn dies zum Schutz „eines überragend wichtigen Rechtsguts und dem Allgemeinwohl unerlässlich ist“. Der Gewahrsam sollte für längstens drei Monate angeordnet werden können. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei Monate durch ein Gericht sollte dabei möglich sein, soweit die Anordnungsvoraussetzungen fortbestanden hätten. Unverzüglich beendet werden sollten die Maßnahme, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorlägen, hieß es in der Vorlage.

Zugleich wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „zeitnahe Verhandlungen mit den Bundesländern mit dem Ziel einer Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr aufzunehmen, um die Terrorbekämpfung effizienter auszugestalten“. In diesem Rahmen sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Bundeskriminalamtgesetz eine ergänzende Zuständigkeit des BKA einfügen für Fälle, „in denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von einer Person eine terroristische Gefahrenlage für ein überragendes Rechtsgut ausgeht“. (eis/sto/14.01.2020)

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TOP 11 Digitales Wettbewerbsrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, die Novelle des Wettbewerbsrechts beschlossen und bei der Gelegenheit die coronabedingte Kinderkrankengeld-Regelung des vergangenen Jahres auf das Jahr 2021 übertragen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz19/2349219/24439, 19/24795Nr. 1.1) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD  und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD, der FDP und der Linken in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/25868) angenommen. Mit dem Gesetzesbeschluss wurde zudem der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Sozialgesetzbuch auf das Jahr 2021 ausgedehnt. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/25869) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes (19/23492) ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich sollen mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten werden. Laut Bundesregierung kann es künftig Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln.

Die Reform soll zudem den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Da digitale Märkte schnelllebig seien, kann das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Außerdem schafft das Gesetz Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle. Zudem erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.

Der Wirtschaftsausschuss hatte am Regierungsentwurf noch Änderungen vorgenommen. So wurden die Vorschriften rund um den Kernparagrafen 19a in ihren Formulierungen präziser gefasst und mit Beispielen belegt. Verhaltenspflichten wurden punktuell ergänzt. Die Umsatzschwelle für die Fusionskontrolle wurde angehoben, und zwar auf 50 Millionen Euro (erste Inlandsumsatzschwelle) beziehungsweise 17,5 Millionen Euro (zweite Inlandsumsatzschwelle). Dadurch soll das Bundeskartellamt entlastet werden. Außerdem wird dem Bundesgerichtshof die erstinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten gegen Verfügungen des Bundeskartellamts nach Paragraf 19a zugewiesen. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat plädierte für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht (19/24439). Es sei zu prüfen, „ob die in Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzentwurfs formulierte Nummer 2 des Paragraf 39a Absatz 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach Paragraf 39a Absatz 1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden kann“.

Die Bundesregierung begründe im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (GWB-E, 19/23492) nicht nachvollziehbar, warum sie diese zweite Bedingung für die Anmeldepflicht formuliert hat, so der Bundesrat weiter. Es sei zu befürchten, dass kleine Digitalunternehmen zu wenig geschützt wären. „Bei Digitalunternehmen, auch kleinen, stammt oftmals ein großer Teil der Umsatzerlöse, der ein Drittel schnell übersteigen kann, aus grenzüberschreitenden, das heißt nicht im Inland erzielten Umsätzen.“

Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag unter Verweis auf unerwünschte Konsequenzen für den Investitionsstandort Deutschland sowie das Start-up-Ökosystem ab. Gerade Vertreter kleiner Digitalunternehmen hätten sich beim Erarbeiten des Gesetzentwurfs dafür eingesetzt, dass Investitionen in Start-ups durch die vorgesehene Regelung nicht erschwert werden.

Entschließung verabschiedet

Der Bundestag beschloss gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Anwendung des novellierten Wettbewerbsrechts und die Auswirkungen auf die Struktur der Digitalwirtschaft und der Wirtschaftsstruktur in Deutschland sowie auf die Wahlmöglichkeit der Verbraucher aufmerksam zu beobachten. Sie soll dem Bundestag nach vier Jahren berichten, und die Anwendung der neuen Vorschriften zum Datenzugang vor allem dahingehend bewerten, ob die verschieden gelagerten Interessen beim Datenzugang angemessen berücksichtigt und gewahrt werden konnten, welche Auswirkungen der Datenzugang auf die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft hat und ob die Berücksichtigung des Datenschutzes, des Immaterialgüterrechts und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen praxistauglich umgesetzt wird.

Zugleich soll die Regierung die europäischen Bemühungen für einen Ordnungsrahmen der Plattformökonomie in Form des Digital Markets Act begleiten und die deutschen Erfahrungen mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz den europäischen Institutionen sowie den Mitgliedstaaten offen zugänglich machen und in die europäische Debatte mit einbringen. Das „Gesetz über digitale Märkte“ (Digital Markets Act) auf EU-Ebene soll sicherstellen, dass es auf digitalen Plattformen fair zugeht. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste ist das Gesetz über digitale Märkte eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie.

Dem Bundestag soll die Regierung ein Jahr nach Inkrafttreten des Digital Markets Act das Verhältnis zwischen europäischen und deutschen Regelungen erläutern, deren jeweilige Wirkung auf die Digitalwirtschaft bewerten und sich daraus ergebende nötige Anpassungen des deutschen Wettbewerbsrechts vorschlagen. Auf EU-Ebene soll sie sich die Regierung auch dafür einsetzen, Möglichkeiten zu schaffen, Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung das Behindern von Innovation und Wettbewerb durch das strategische Aufkaufen von Wettbewerbern (sogenannte „Killer-Akquisitionen“) zu untersagen. Ebenso seien auf EU-Ebene die Voraussetzungen zu schaffen, um die Rechtssicherheit von Unternehmenskooperationen auch bei Vorliegen vertikaler Wettbewerbsverhältnisse zu unterstützen.

Kinderkrankengeld auch im Jahr 2021

Mit der GWB-Novelle nahm der Bundestag auch Änderungen des Dritten und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB III, V) vor. Der Leistungszeitraum für die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld wurde aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie auf das Jahr 2021 ausgedehnt. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 5. Januar.

Gründe für die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld können sein, dass die Schule, die Einrichtung zur Betreuung von Kindern (zum Beispiel Kita) oder die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, pandemiebedingt ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht. Liegt einer dieser Gründe vor, muss dies der Krankenkasse nachgewiesen werden. Die Krankenkasse kann hierzu eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung oder der Schule verlangen.

Anspruch besteht unabhängig von Homeoffice-Möglichkeit

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Für die Zeit des Bezugs von Krankengeld nach dieser Regelung kann weder für das dem Kinderkrankengeldbezug zugrundeliegende Kind noch für ein anderes betreuungsbedürftiges Kind eine Entschädigungsleistung nach nach dem Infektionsschutzgesetz beansprucht werden kann.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1. April 2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro.

Oppositionsanträge abgelehnt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Wettbewerbsrecht 4.0 ab, der das „digitale Monopoly“ beenden soll (19/23698 neu). Dieselben Fraktionen lehnten auch einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Internetgiganten zähmen – Fairen Wettbewerb für digitale Plattformen herstellen“ (19/23701) ab, wobei die Linksfraktion mit den Grünen dafür stimmte. Beim zweiten Antrag der Grünen mit dem Titel „Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb stärken“ (19/23705) enthielt sich die Linksfraktion. Die Grünen stimmten für ihren Antrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der FDP mit dem Titel „Für ein selbstbewusstes und wachstumsorientiertes Wettbewerbsrecht auf digitalen Märkten“ (19/23688). Neben der FDP stimmte auch die AfD dafür, die Koalitionsfraktionen und die Grünen lehnten ihn ab. Die Linke enthielt sich.

Überwiesener Antrag der AfD

Die AfD vermisst eine systematische Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Regulierung der Wettbewerbspraktiken von Handelsunternehmen. Das geht aus ihrem überwiesenen Antrag (19/25808) hervor. Darin fordert sie, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die freiwillige Verhaltenscodes für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern im Zusammenwirken zwischen allen beteiligten Verkehrskreisen und Stakeholdern entwickelt werden können. Zudem gelte es, staatliche Stellen zu benennen, die einerseits die Formulierung der Codes begleiten und andererseits für die Durchführung von Kontrollmaßnahmen verantwortlich zeichnen.

Freiwillige sogenannte Codes of Conduct seien in Deutschland immer wieder von Handelsverbänden aufgestellt worden, heißt es in dem Antrag. Ihre Wirksamkeit sei aber stets gering gewesen, weil die den Code verkündenden Organisationen weder eine systematische Kontrolle der Einhaltung sichern konnten noch über Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung verfügten. Auch seien Verbraucherorganisationen an der Formulierung des Codes in der Regel nicht beteiligt. Den Herausgeber der relativ wenigen Codes in Deutschland fänden sich meist im Zwiespalt zwischen den Geboten der Fairness und den Befürchtungen einzelner Unternehmen, sie könnten durch Codes of Conduct in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, vielleicht auch zum Opfer missbräuchlicher Abmahnungen werden, wenn Sanktionen gegen Verstöße existierten. (hau/ste/pez/sas/ste/vom/14.01.2021)

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TOP 12 Transatlanitischer Wirtschaftsraum

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Transatlantischer Wirtschaftsraum als europäische Antwort auf das ,Regional Comprehensive Economic Partnership‘-Freihandelsabkommen“ (RCEP) debattiert. Das RCEP ist ein seit 2020 bestehendes Freihandelsabkommen zwischen den zehn ASEAN-Mitgliedstaaten und fünf weiteren Staaten in der Region Asien-Pazifik. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

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TOP 13 Ernährungspolitischer Bericht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2021, eine Entschließung zum „Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit – Gesunde Ernährung, sichere Produkte“ (Ernährungspolitischer Bericht 2020, 19/1943019/20213 Nr.1.5) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Linksfraktion dagegen. Die übrigen Fraktionen enthielten sich. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/25817) vorgelegt.

Ernährungspolitischer Bericht 2020

In dem Ernährungspolitischen Bericht 2020 werden die bundespolitischen Grundlagen, Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz seit 2016 dargelegt.

Der Bericht befasst sich mit den Themen Fehlernährung und gesundheitliche Folgen, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Schutz vor Irreführung der Verbraucher, Nachhaltigkeit im Konsum, Ernährungsbildung und -information zur Förderung eines gesunden und ausgewogenen Lebensstils sowie der Lebensmittelversorgung weltweit.

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TOP 14 Freigabe der Patente für Impfstoffe

Die Linke will Patente für Impfstoffe freigeben (19/25787). Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, einen entsprechenden Antrag der Fraktion nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. „Weder wirtschaftliche noch nationale Interessen dürfen die Bekämpfung der Pandemie beeinträchtigen“, schreibt Die Linke darin.

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TOP 15 Nationale Bioökonomiestrategie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, über die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung (19/16722) beraten. Gegenstand der Aussprache war zudem ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung SMART gestalten“ (19/14742). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Mit ihrer im Januar 2020 vorgelegten Unterrichtung zur Nationalen Bioökonomiestrategie präsentiert die Bundesregierung ein Konzept, „dass der weiteren Übernutzung von Ressourcen, die die Biosphäre erheblich zu schädigen drohen, entgegen treten soll“. Um die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten, muss der Ressourcenverbrauch auf ein ökologisch verträgliches Maß reduziert werden, ist die Bundesregierung überzeugt.

Mit der Strategie unterstützt sie den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft. Dafür sollen neuartige Verfahren und Produkte entwickelt werden, um den natürlich vorhandenen Bestand zu schonen und dennoch Wohlstand zu schaffen.

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TOP 16 Soziale Sicherheit in der Corona-Krise

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ (19/25706) nach halbstündiger erster Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

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TOP 17 Aktuelle Stunde – Strategien zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

In einer auf Verlangen von CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Nach dem Sturm auf das US-Kapitol – Strategien zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und der Welt“ hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, den Angriff auf das Kapitol am 6. Januar in den USA verurteilt und eine klare Haltung gegenüber Feinden der Demokratie auch in Deutschland und Europa angemahnt.

Minister: Angriff auf Herzkammer der amerikanischen Demokratie

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem „Angriff auf die Herzkammer der amerikanischen Demokratie“. Der noch amtierende US-Präsident Donald Trump habe demokratische Spielregeln mit Füßen getreten und gezeigt, welchen „Bärendienst“ rechtspopulistische Regierungen ihren Ländern erweisen.

Es werde der neuen Regierung unter Joe Biden viel Kraft abverlangen, das Vertrauen in die amerikanischen Institutionen wiederherzustellen und die Gesellschaft auszusöhnen, urteilte Maas. Hetze und hasserfüllte Taten seien auch in Europa ein Problem, betonte er, daher gelte es, einen „Schulterschluss aller Demokraten gegen die Feinde der Demokratie zu suchen“.

AfD: Randalierer vom Kapitol gehören streng bestraft

Dr. Gottfried Curio (AfD) hatte zuvor von der „Eskalation einer Demonstration“ gesprochen und klargestellt, die Randalierer vom Kapitol gehörten „streng bestraft“. Die Auseinandersetzungen in einer Demokratie seien „ausschließlich mit friedlichen und demokratischen Mitteln zu führen“.

Der Bundesregierung und den übrigen Fraktionen warf er gleichwohl vor, einen „schamlos falschen Sachvergleich“ zu ziehen, um mit „Schreckensbildern aus den USA die deutsche Bevölkerung aufzuwiegeln gegen Kritiker der Regierungspolitik“. Dies sei „Hetze gegen demokratisch oppositionelle Minderheiten“, urteilte Curio.

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TOP 17 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, den Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/25795). nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Vorgesehen ist, die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 in den Fällen, in denen ein Steuerberater beauftragt wurde, um ein halbes Jahr zu verlängern. Um sechs Monate verlängert werden soll auch die Karenzzeit von derzeit 15 Monaten, in der keine Verzugszinsen auf die Steuerschuld erhoben werden.

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TOP 18 Einsatz deutscher Steuergelder im EU-Budget

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuergelder der deutschen Bürger vor nicht zielgerichtetem Einsatz im EU-Budget schützen und ihre Haftungen begrenzen“ (19/25806) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Gegen eine Mithaftung Deutschlands für „fremde Schulden“

Die Fraktion will die Bundesregierung auffordern, dem Bundestag eine Konzeption eines europäischen Mehrwerts und des deutschen Mehrwerts der EU-Mitgliedschaft vorzulegen. Auf dieser Grundlage sollte die Regierung ihre Zielsetzungen für die strategische Ausrichtung, Struktur und Höhe des Mittelfristigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2021 bis 2017 im Parlament zur Abstimmung stellen.

Darüber hinaus muss nach Ansicht der AfD der Charakter der EU als freiwilliger Zusammenschluss souveräner Staaten im Mittelfristigen Finanzrahmen gewahrt werden. Eine Hebelung des EU-Budgets, gleich welcher Art, lehnt die Fraktion ebenso ab wie eine Mithaftung Deutschlands für fremde Schulden. (hau/14.01.2020)

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TOP 19 Feststellung gem. § 52 Abs. 4 S. 1 Bundeswahlgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuergelder der deutschen Bürger vor nicht zielgerich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, in namentlicher Abstimmung einen Antrag von CDU/CSU und SPD zum Bundeswahlgesetz (19/25816) angenommen. Damit stellte der Bundestag fest, dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zur Bundestagswahl 2021 zumindest teilweise unmöglich ist. 486 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 72 dagegen, es gab 21 Enthaltungen.

Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Mario Mieruch (19/25901) zu dem Koalitionsantrag, dem nur der Antragsteller zugestimmt hatte. Mieruch wollte, dass die Unmöglichkeit auch für das Sammeln und Beibringen von Unterstützungsunterschriften für die Zulassung von Wahlkreisbewerbern und Landeslisten der Parteien festgestellt wird, die nicht im Bundestag oder in Landesparlamenten vertreten sind.

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TOP 20 Diskriminierung von Muslimen in Deutschland

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, die Antwort der Bundesregierung (19/17069) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland“ (19/11240) beraten. Ein dazu von der Linksfraktion vorgelegter Entschließungsantrag (19/25778), der unter anderem fordert, das „Unabhängige Expertengremium Islam/Muslimfeindlichkeit“ damit zu beauftragen, dem Bundestag eine Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen vorzulegen, wurde bei Enthaltung der Grünen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Antwort der Bundesregierung

Der Antwort zufolge sind in der Fallzahlendatei „Lapos“ für das vergangene Jahr insgesamt 184 Fälle islamfeindlicher Angriffe etwa auf Moscheen, Friedhöfe, Begegnungsstätten, Kulturvereine oder sonstige Religionsstätten erfasst. Bei den jeweiligen Delikten handelt es sich laut Bundesregierung unter anderem um Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, Beleidigung und Sachbeschädigung.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die genannte Zahlenangabe vorläufig und „durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen“. (sto/hau/14.01.2021)

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TOP 21 Jahr der deutschen Sprache

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 14. Januar 2021, mit zwei Anträgen der AfD, befasst, die darauf abzielen, die deutsche Sprache stärker hervorzuheben. So will die Fraktion mit ihrer ersten Initiative „2021 zum Jahr der deutschen Sprache erklären“ (19/25801). Der zweite Antrag sieht vor, „Deutsch als Arbeitssprache in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“ (19/25802) zu verankern. Der erste Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Kulturausschuss und die zweite Vorlage wurde zur federführenden Beratung in den EU-Ausschuss überwiesen.

Anträge der AfD

In ihrem ersten Antrag (19/25801) fordert die AfD, das Jahr 2021 zum „Jahr der deutschen Sprache“ zu erklären. Anlass hierfür gebe der 500. Jahrestags des Beginns der Bibelübersetzung durch Martin Luther. So solle etwa ein Programm aufgelegt und finanziert werden, „mit dem bundesweit durch Festveranstaltungen, Symposien und Diskussionen an die Bibelübersetzung erinnert wird“, schreiben die Abgeordneten. Des Weiteren fordern sie Dialogformate zwischen Wissenschaft und Bürgern, die die Zukunft und Gegenwart der deutschen Sprache in den Blick nehmen.

Mit ihrem zweiten Antrag (19/25802) will die AfD erwirken, dass Deutsch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union zur gleichberechtigten Arbeitssprache erhoben wird. Die Fraktion fordert, dass sich die Bundesregierung beim Europäischen Rat dafür einsetzt und dem Bundestag einen umfassenden Bericht über ihre entsprechenden Bemühungen zuleitet. (ste/14.01.2021)

 

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TOP 22 Schuljahr 2020/21, Planungssicherheit für Schulen

Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals zwei Anträge von FDP und Linksfraktion zur Situation des Bildungswesens in der andauernden Corona-Pandemie beraten. Die Liberalen fordern mit ihrer Initiative, den „Lockdown zu nutzen“ und das „Schuljahr zu retten“ (19/25791). Die Vorlage der Linken trägt den Titel „Schulen in der Pandemie – Planungssicherheit schaffen“ (19/25799). Im Anschluss an die Beratung wurden beide Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

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TOP 23 Vermögensaufbau und Besteuerung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25792) mit dem Titel „Mehr Vermögen aufbauen statt Leistung bestrafen“ zusammen mit einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Aufhebung des Vermögensteuergesetzes (19/25789) beraten. Die Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

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ZP 23 Durchsetzung des Homeoffice-Gebotes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Homeoffice-Gebot in der Pandemie konsequent durchsetzen“ (19/25798) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

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