BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
4. November 2020 (188. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Wirtschaftsministerium
Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus, neue Befugnisse für den Verfassungsschutz, bezahlbares Wohnen – es war ein breites Spektrum von Themen, zu denen die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht (SPD), am Mittwoch, 4. November 2020, in der Regierungsbefragung des Bundestages Stellung genommen hat. Zu Beginn der einstündigen Befragung durch die Abgeordneten hatte die Justizministerin zunächst noch einmal Kernpunkte des von ihr vorgelegten Gesetzesentwurfs gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder erläutert und gegen Kritik verteidigt.
Ministerin: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder besser verhindern
So betonte Lambrecht, sie habe mit ihrem Gesetzentwurf, der unter anderem längere Freiheitsstrafen für die Verbreitung von Kinderpornografie vorsieht, bewusst zwei Ansätze verbunden, um „unfassbare Fälle von Kindesmissbrauch“ zu besser zu verfolgen und Kinder vor solchen Gewalttaten besser zu schützen. Ziel sei einerseits eine effektivere Strafverfolgung, andererseits mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden.
Wichtig sei zudem gewesen, das Unrecht der Taten klar zu benennen, betonte die Ministerin. So solle im Strafgesetzbuch nicht mehr von „sexuellem Missbrauch von Kindern“, sondern von „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ gesprochen werden. „Es soll das klar zum Ausdruck gebracht werden, was den Kindern angetan wird. Das ist Gewalt“, sagte die Ministerin.
AfD fordert stärkere Bekämpfung des Islamismus
Stephan Brandner (AfD) hielt der Ministerin angesichts neuer islamistischer Anschläge vor, mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus einseitig nur rechtsextreme Taten in den Blick zu nehmen. „Jeder Extremismus muss bekämpft werden“, forderte der Abgeordnete und wollte wissen, was die Bundesregierung gesetzgeberisch plane, um auch den „extrem gefährlichen Islamismus“ in den Blick zu nehmen.
Lambrecht wies den Vorwurf zurück, gegenüber dem Islamismus „blind“ zu sein. Extremismus müsse in jeder Form bekämpft werden. Dazu sei unter anderem geplant, die Ermittlungen auf europäischer Ebene zu erleichtern – etwa mit der sogenannten e-Evidence-Richtlinie, die den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Daten als Beweismittel ermöglichen soll.
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TOP 2 Fragestunde
Auf die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 4. November 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/23818).
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 79 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen allein 36 gestellt. Es folgten Abgeordnete der Linken mit 14 Fragen, der AfD-Fraktion mit 14 Fragen und der FDP-Fraktion mit zwölf Fragen.
Allein 26 Fragen richteten sich an das Auswärtige Amt. Zehn Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, neun an das Bundesministerium für Gesundheit und acht an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sollte fünf Fragen beantworten, das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit jeweils vier Fragen. Drei Fragen wandten sich an das Bundesministerium der Verteidigung, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, an das Bundeskanzleramt und an das Bundesministerium der Finanzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Der Thüringer AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wollte vom Auswärtigen Amt wissen, wie die Bundesregierung die außenpolitische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika seit dem Amtsantritt des Präsidenten Donald Trump im Jahr 2017 beurteilt und welche Pläne für die neue Amtszeit eines US-Präsidenten hinsichtlich der Außenpolitik die Bundesregierung hat.
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ZP 1 Aktuelle Stunde – Belarus-Politik
Mit der Situation in Belarus hat sich der Bundestag am Mittwoch, 4. November 2020, befasst. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nahm das Parlament einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der Grünen mit dem Titel „Belarus – Politische Gefangene freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen, Zivilgesellschaft stärken und Verfassungsreform initiieren“ (19/23943) an. Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Belarus – Gewaltsame Unterdrückung der Opposition beenden und Zivilgesellschaft stärken“ (19/22492), zu dem eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses vorlag (19/23858). Die Grünen stimmten mit der FDP für den Antrag, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab.
Antrag der AfD
Die AfD nimmt in ihrem überwiesenen Antrag (19/23947) die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Belarus in den Blick. Der weißrussische Markt sei für die deutsche Wirtschaft wichtig und von strategischer Bedeutung im osteuropäischen Raum, schreiben die Abgeordneten. Eine Einmischung in innenpolitische Angelegenheiten unter Verletzung der Souveränität der Republik Belarus könne daher als nicht förderlich für eine zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit angesehen werden, heißt es weiter.
Die Beziehungen zu Belarus sollten deshalb „in ihrer gesamten Breite“ aufrechterhalten werden, fordert die Fraktion. Auch sei von Sanktionen gegen die Republik Abstand zu nehmen. (hau/ste/04.11.2020)
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Antrag AfD TOP 4 Klimaschutzpolitik
Einen Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Klimaschutz hat der Bundestag am Mittwoch, 4. November 2020, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Zum Antrag mit dem Titel „Für den schnellen und echten Ausstieg aus der Pariser Klimaübereinkunft vom Dezember 2015“ (19/22450) hatte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/23256).
Nicht abgestimmt wurde über die beiden AfD-Anträge mit den Titeln „Statt Klimaschutz Wohlstand und Umweltschutz ermöglichen – Engagement für den ,Green Deal‘ der Europäischen Union und für damit verbundene Kampagnen beenden“ (19/22458) und „Unsinnige Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland gerade in der Covid-19- Wirtschaftskrise streichen“ (19/22469). Sie wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
AfD für „Ausstieg aus dem Pariser Klimaübereinkommen“
Die AfD-Fraktion forderte Deutschlands vollständigen Ausstieg aus dem Pariser Klimaübereinkommen. In ihrem abgelehnten Antrag (19/22450) verlangten die Abgeordneten darüber hinaus unter anderem, „alle nationalen wie internationalen Verpflichtungen, die derzeit in Bezug auf den ,Klimaschutz‘ eingegangen wurden, zu beenden und keine zukünftigen Verpflichtungen mehr einzugehen“.
Zudem sollten „sämtliche Zahlungen, die aus oben angegebenen Verpflichtungen entstanden sind oder noch entstehen werden, vertragskonform“ beendet werden.
Erster abgesetzter Antrag der AfD
Die AfD spricht sich in ihrem ersten abgesetzten Antrag (19/22458) auch gegen den „Green Deal“ der Europäischen Union aus. Unter anderem führt die Fraktion darin aus, dass die Pläne für die Erreichung der Klimaneutralität „eine substanzielle Beeinträchtigung der Umwelt wegen der Förderung flächenintensiver, volatiler Umgebungsenergien und eine enorme Gefahr für Wohlstand, Freiheit und die Versorgungssicherheit Deutschlands“ darstellten.
Die Bundesregierung solle nach Willen der Fraktion aus dem „Green Deal“ aussteigen und alle damit verbundenen Vorhaben einstellen beziehungsweise unterlassen.
Zweiter abgesetzter Antrag der AfD
In ihrem zweiten abgesetzten Antrag (19/22469) fordert die AfD-Fraktion, „alle für den Klimaschutz relevanten Ausgaben im Bundeshaushalt, mit besonderem Blick auf die hierfür an das Ausland getätigten Zahlungen im Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) vertragskonform, schnellstmöglich und ersatzlos zu streichen“. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass es „keinen wissenschaftlichen Beweis für einen maßgeblichen Einfluss auf das Weltklima durch vom Menschen verursachte CO2-Emissionen“ gebe.
In jedem Fall sei jetzt der „Gefahr durch Verarmung und wirtschaftlichen Verfall“ in Folgen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie „deutlich höhere Priorität einzuräumen als irgendeiner Klima-Fiktion“, schreibt die Fraktion. (scr/hau/04.11.2020)
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Antrag AfD TOP 5 Bericht Unterschungsausschuß
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. November 2020, den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes zu eventuellenRechts- und Regelverstöße bei der Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmen (19/22400) nach halbstündiger Aussprache zur Kenntnis genommen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Antrag der AfD-Fraktion, der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesverteidigungsministerium Dr. Katrin Suder das Ehrenkreuz der Bundeswehr zu entziehen (19/17125). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vor (19/17881).
Keine Vorwürfe gegen damalige Verteidigungsministerin
Dem Bericht zufolge kam es beim Rekrutieren externer Berater im Bereich des Verteidigungsministeriums zu Verstößen von führenden Soldaten und Beamten. Vorwürfe gegenüber der damaligen Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) finden sich in dem Bericht, dem Sondervoten der Oppositionsfraktionen beiliegen, nicht. In einem der untersuchten Komplexe – es ging um die Entwicklung einer neuen IT-Strategie – stellt der Bericht fest, von der Leyen habe kaum eine Entscheidungsgrundlage zu den untersuchten Vorgängen selbst gezeichnet.
Zwar sei ihr Büro von den entscheidenden Vorgängen stets in Kenntnis gesetzt worden. Die Entscheidungen selbst seien aber häufig auf Ebene der Staatssekretäre getroffen worden. Offen sei geblieben, über welche Vorgänge die damalige Ministerin durch ihr Büro konkret informiert wurde.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD begründete ihren abgelehnten Antrag (19/17125) mit der Rolle Suders im Zusammenhang mit der sogenannten „Berateraffäre im Verteidigungsministerium“, zu deren Aufklärung sich der Verteidigungsausschuss am 30. Januar 2019 als Untersuchungsausschuss konstituiert hat. Nach Ansicht der AfD kam es unter der Verantwortung der früheren Staatssekretärin „nachweislich zu massiven Verstößen gegen das Vergaberecht“.
Sie habe die Beauftragung von „millionenschweren Beraterverträgen“ freigegeben, von denen ihr persönlich bekannte externe Berater profitiert hätten. Der Bundesrechnungshof gehe wegen der Missstände von einem erheblichen Vermögensschaden aus. Suder habe durch ihr Verhalten „ihre Vorbildfunktion für die Angehörigen der Bundeswehr konterkariert und das Vertrauen, das die Tätigkeit als Staatssekretärin gebietet, zerstört“, schrieb die Fraktion in ihrem Antrag.
Die AfD-Fraktion berief sich auf Paragraf 4 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen, auf den auch im maßgeblichen Erlass des Verteidigungsministeriums verwiesen werde. Demnach könne eine Auszeichnung entzogen werden, wenn sich der Beliehene der Auszeichnung unwürdig erweist oder ein solches Verhalten nachträglich bekannt wird. Katrin Suder habe als Staatssekretärin ein „unwürdiges Verhalten“ an den Tag gelegt, welches die genannten Voraussetzungen für eine Entziehung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr erfülle. (fla/hau/04.11.2020)
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TOP 5 Pandemieplan für das Gagstgewerbe
Einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Pandemieplan für Deutschlands Gastgewerbe statt pauschaler Schließungen“ (19/23932) hat der Bundestag am Mittwoch, 4. November 2020, nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den Tourismusausschuss überwiesen.
Antrag der FDP
Die Liberalen kritisieren in ihrem Antrag die pauschale corona-bedingte Schließung des Gastgewerbes im November 2020. Nicht nur sei der Umsatz in der Branche von März bis August 2020 ohnehin bereits um 40,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Auch gebe es Schätzungen, nach denen im ersten Quartal 2021 jedes fünfte Unternehmen aus der Gastronomie insolvenzgefährdet sein könnte, schreiben die Abgeordneten.
Die Bundesregierung solle deshalb ab dem Monat Dezember für Planungssicherheit und eine klare Maßnahmenstrategie in der Branche sorgen. Darüber hinaus solle mit Blick auf die Pandemiebekämpfung eine stärkere Differenzierung zwischen Speise- und Getränkegastronomie vorgenommen und geprüft werden, „inwiefern das Ausbruchsgeschehen durch die verschiedenen Betriebsarten des Gastgewerbes beeinflusst wird“. (vom/ste/04.11.2020)
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TOP 6 Verwaltungsverfahren für Familienpolitik
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. November 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ (19/21987, 19/22776, 19/23054 Nr. 5) in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/23774) angenommen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedet. Mit dem Gesetz wird eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.
Elterngeldstellen und Krankenkassen
Auch werden Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen. Zentral ist hier eine Regelung, die es ermöglicht, „dass die Datenstelle der Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen (für das Elterngeld) die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragt“. Zudem wird unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt.
Der Nutzen des Gesetzes besteht besteht laut Bundesregierung „in erster Linie darin, neue nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen“. Daraus folgten ein geringerer Zeitaufwand und geringere Kosten für Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Bei alledem könnten die Bürger selbst entscheiden, ob sie diesen neuen Behördenservice nutzen wollen. (sto/hau/04.11.2020)
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5. November 2020 (189. Sitzung)
TOP 8 Enquette-Bericht künstliche Intelligenz
Zwei Jahre, 36 Mitglieder, 25 Sitzungen: Das Ergebnis der Arbeit der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“, ein fast 800 Seiten langer Abschlussbericht (19/23700), stand am Donnerstag, 5. November 2020, im Zentrum einer einstündigen Debatte gleich zu Beginn der Plenarsitzung im Bundestag.
SPD: KI soll den Menschen in den Mittelpunkt stellen
Für Daniela Kolbe (SPD), Vorsitzende der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ (KI), genau die richtige Zeit und der richtige Platz für das Thema: „KI-Systeme prägen einige Wirtschafts- und Lebensbereiche bereits sehr stark, und es ist davon auszugehen, dass sie Einfluss auf alle Lebensbereiche nehmen werden“, betonte die SPD-Abgeordnete. In ihrer Arbeit hätten sich die 19 Sachverständigen und die 19 Abgeordneten in der Enquete-Kommission die unterschiedlichsten Lebensbereiche angesehen und seien „zu sehr konkreten Handlungsempfehlungen“ gekommen.
Kolbe appellierte an die Fachpolitiker, sich diese genau anzuschauen. „Wir wollen eine KI, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt“, sagte Kolbe. Daher brauche es KI-Systeme, die „etwas Sinnvolles tun“, die reale Probleme lösen und denen man vertrauen könne.
KI-Forschung braucht mehr Ressourcen
Neben den bereichsspezifischen Bestandsaufnahmen und jeweils zahlreichen Handlungsempfehlungen hat die Kommission in dem Bericht (19/23700) übergreifende Themenbereiche identifiziert, wie zum Beispiel die Bereiche „KI und Daten“, „KI und der Umgang mit Risiko“, „KI und Forschung“ und „KI und ökologische Nachhaltigkeit“.
Mit Blick auf Daten fordert die Kommission unter anderem den Aufbau einer europäischen Infrastruktur und verweist auf die GAIA-X-Pläne. Zudem soll Unternehmen der Zugang zu und das Teilen von Daten erleichtert werden, was aus Sicht der Kommission mögliche Anpassungen im Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht erfordert. Aus Sicht der Enquete-Kommission muss zudem die KI-Forschung mit mehr Ressourcen ausgestattet und der Transfer von Forschung in die Anwendung verbessert werden.
„Anwendungen für Umwelt und Klima ausbauen“
Hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit KI schlägt die Kommission unter anderem der Bundesregierung vor, die in ihrer KI-Strategie angestrebte Förderung von Anwendungen zum Nutzen von Umwelt und Klima ambitioniert auszubauen und umzusetzen. Zudem empfiehlt die Kommission, die Datenbasis zu positiven und negativen Effekten von KI-Anwendungen auf den Energieverbrauch zu verbessern.
Zu dem unter dem Stichwort Bias diskutierten Risiko diskriminierender KI-Anwendung empfiehlt die Kommission, den Transfer bereits bestehender Forschungserkenntnisse zu Diskriminierungserkennung und -vermeidung in den Software-Entwicklungsalltag zu fördern. Individuen müssten zudem in die Lage versetzt werden, sich gegen Diskriminierung durch KI zu wehren. „Um dies sicherzustellen braucht es, wenn KI über Menschen urteilt, einen Anspruch auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen, damit eine gerichtliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen möglich ist“, heißt es in dem Bericht. (sas/scr/05.11.2020)
AfD: Abhängigkeit von außereuropäischen Tech-Riesen beenden
Peter Felser (AfD) monierte mit Blick auf die Dominanz US-amerikanischer und chinesischer Digitalunternehmen, Europa habe ein Souveränitätsproblem. „Von außereuropäischen Tech-Giganten abhängig zu sein, ist eine Katastrophe.“
Von den vielen Chancen der KI, die der Kommissionsbericht beschreibe, bleibe nicht viel, wenn Deutschland nicht den Status einer „digitalen Kolonie“ abstreife. Felser forderte, mittelständische Unternehmen vor Tech-Konzernen zu schützen.
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Antrag AfD TOP 9 Parlamentsbeteiligung bei COVID-19
Wird der Bundestag bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausreichend beteiligt, oder gar übergangen? Diese Frage beschäftigt auch die Abgeordneten verstärkt, seit mit Beginn der zweiten Welle der Pandemie in Deutschland wieder neue Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen wurden. Am Donnerstag, 5. November 2020, waren zwei Anträge der AfD-Fraktion der Anlass für den Bundestag, sich in einer einstündigen Debatte mit dieser Frage zu befassen. Deutlich wurde zum einen, dass es eine breite Mehrheit für eine stärkere Einbindung des Bundestages gibt, zum anderen, dass der AfD-Fraktion von allen übrigen Fraktionen das Recht aberkannt wurde, sich als Hüterin von Demokratie und Rechtsstaat zu präsentieren.
Anträge der AfD
Nach einstündiger Debatte wurde der AfD-Antrag mit dem Titel „Verfassungswidrige Umgehung des Parlaments bei Corona-Maßnahmen beenden – Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig machen“ (19/23949) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Innenausschuss gewünscht, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Die ursprünglich geplante Beratung eines AfD-Antrags „Rechtssicherheit für Gastronomiebesucher“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen bei einer Enthaltung lehnte der Bundestag darüber hinaus einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (19/18977) mit dem Titel „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ ab. Das hatte der Innenausschuss empfohlen (19/23805).
AfD: Pauschales Durchregieren ist verfassungswidrig
Dr. Gottfried Curio (AfD) warf der Regierung planloses Agieren vor. Auch der neue Lockdown sei unspezifisch. Wieder dürfe das Parlament nur abnicken, was im Kanzleramt beschlossen worden sei. „Aber ein pauschales Durchregieren mit Verordnungen ist verfassungswidrig“, sagte Curio.
Es brauche vielmehr eine rechtliche und parlamentarische Grundlegung und eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Dieses sei aber nicht gegeben, der zweite Lockdown „geht wie der Schnitter mit der Sense durch die deutsche Wirtschaft“, kritisierte er. Und weiter: „Schluss mit dieser Arroganz der Macht, es braucht feinfühlige, gezielte Instrumente.“
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/18977), dass Eingriffe in Grundrechte nur „nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in verhältnismäßiger Weise, im Lichte der jeweilig betroffenen Grundrechte und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfolgen“. Ferner sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „die Corona-Verordnungen der Länder entsprechend geändert werden“.
Hierbei sollte sichergestellt werden, „dass religiöse Feiertage, die seit vielen Jahrhunderten das Leben in Deutschland prägen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten), auch unter erschwerten Rahmenbedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angemessen begangen werden“ können. Auch „sogenannte Kasualien (zumindest Taufen und Beerdigungen)“ müssten unter den „erschwerten Bedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in einer menschenwürdigen Form“ begangen werden können. „Zu diesem Zweck sollten Mustervorschriften durch die Bundesregierung erstellt werden, um situationsangemessene und verhältnismäßige Entscheidungen in Ländern und Kommunen sicher zu stellen“, hieß es in dem Antrag.
Überwiesener Antrag der AfD
In ihrem überwiesenen Antrag (19/23949) fordert die AfD die Rücknahme sämtlicher Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020. An diesem Tag kamen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder zusammen und verordneten einen partiellen Lockdown zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 ab dem 2. November.
Die AfD fordert, die seitdem geltenden Regelungen durch „zielgenau auf den Schutz der besonders durch das Sars-CoV-2-Virus gefährdeten, vor allem älteren und vorerkrankten Menschen ausgerichtete Maßnahmen zu ersetzen“. (che/sto/hau/ste/05.11.2020)
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Antrag AfD TOP 10 Beschleunigung von Investitionen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Investitionen“ (19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/24040) angenommen. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Einem Entschließungsantrag der Grünen (19/24049) stimmte nur noch die Linksfraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn am.
Abgelehnt wurde auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (19/24040) ein Gesetzentwurf der FDP „zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten“ (19/22106). Nur die AfD unterstützte noch das Anliegen der FDP, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich – Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzen“ (19/23131) abgelehnt. Auch das hatte der Verkehrsausschuss empfohlen (19/24040).
AfD nennt Gesetz Mogelpackung
Aus Sicht von Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD) kommt das Gesetz viel zu spät und ist zudem eine Mogelpackung. „Da, wo es wichtig ist für dieses Land, bei der Straßeninfrastruktur, wird fast keine Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren erzielt“, urteilte er. Bei Windindustrieanlagen, wo aus Sicht der AfD die Bürgerbeteiligung erhalten bleiben soll, „wollen Sie die Bürgerbeteiligung ausschalten“, warf Spaniel der Bundesregierung vor.
Seine Fraktion, so betonte er, wolle eine leistungsfähige Infrastruktur für alle Verkehrsträger. Das schließe den Ausbau der Straßen- und Luftfahrtinfrastruktur ein.
Minister: Wir haben wirklich eine Beschleunigung
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lobte das Gesetz.
Wenn es weniger langwierige Planfeststellungverfahren gebe, wenn Raumordnungsverfahren bei Projekten, bei denen keine Rechte von Bürgern betroffen sind, es keine Gefahren für die Natur und keine Eingriffe in die Landschaft gibt, überflüssig werden, „haben wir wirklich eine Beschleunigung“, zeigte er sich überzeugt.
Abgelehnter Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion verlangte in ihrem abgelehnten Antrag (19/23131) eine Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich, die eine Beschleunigungswirkung „nicht ausschließlich zum Vorteil von Schienen und Wasserstraßenprojekten erreicht, sondern gleichermaßen für Straßenbau- und Flughafeninfrastrukturprojekte erzielt“. Von der Bundesregierung forderte die AfD daher ein Gesetzentwurf, der unter anderem – entsprechend dem Vorschlag einer EU-Verordnung– die Erarbeitung der Planungsgrundlagen auf 24 Monate verkürzt.
Zudem müsse mit dem Entwurf die Möglichkeiten der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen umgesetzt werden. Die AfD verlangte außerdem eine Priorisierung der Planungskapazitäten pro Verkehrsträger „entsprechend dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte“. Die Infrastrukturprojekte müssten „unideologisch und primär nach dem Kriterium des vorteilhaftesten Kosten-Nutzen-Verhältnis“ umgesetzt werden, heißt es in dem Antrag. (hau/05.11.2020)
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TOP 11 Kranken-Pflegeversicheurng
Vier Anträge der Fraktion Die Linke zur Kranken- und Pflegeversicherung hat der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2020, erörtert. Nach einstündiger Debatte wurde der Antrag mit dem Titel „Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen und dadurch den Beitragssatz senken“ (19/23934) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Drei Anträge abgelehnt
Abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP der Antrag „Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern“ (19/1827), zu dem eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/22241) existiert. Für den Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen.
Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag der Linken mit dem Titel „Ein System für alle – Privatversicherte in gesetzliche Krankenversicherung überführen“ (19/9229) ab. Ihrem Antrag mit dem Titel „Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen“ (19/14371) stimmten auch die Grünen zu, während die AfD sich enthielt. Die Koalitionsfraktionen und die FDP lehnten den Antrag ab, zu dem eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vorlag (19/24026).
AfD: Wir sind mit dem dualen System gut gefahren
Jörg Schneider (AfD) ließ Sympathie erkennen für die Forderung der Linken, die Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel mitnehmen zu können. Das würde den Wettbewerb beleben und sei eine gute Idee. Was die Regelung für Beamte angehe, werde jedoch herumgedruckst statt ehrlich zu sagen, was geplant sei.
Schneider mutmaßte dahinter Klientelpolitik. Er warnte zugleich vor einer „sozialistischen Einheitsmedizin“ und verwies auf das aus seiner Sicht „marode“ Gesundheitssystem in Großbritannien. „Wir sind mit dem dualen System doch gut gefahren.“ Die höheren Honorare in der PKV seien eine Quersubventionierung für die GKV und eine Stück gelebte Solidarität.
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ZP 4 Familienentlastung, Behindertenpauschbetrag
Nach dem jüngsten Terroranschlag in Wien haben im Bundestag alle Fraktionen die Notwendigkeit eines entschiedenen Vorgehen gegen den islamistischen Terrorismus unterstrichen. Zugleich wandten sich Vertreter der Regierungskoalition wie der Opposition in einer von CDU/CSU und SPD verlangten Aktuellen Stunde am Donnerstag, 5. November 2020, nachdrücklich gegen eine Gleichsetzung des islamistischen Extremismus mit dem Islam.
Innenminister: Mit Anschlägen muss jederzeit gerechnet werden
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verwies auf die „ungeheure Bedrohung“, die der islamistische Terror nach wie vor darstelle. Die größte Bedrohung sei durch den Rechtsextremismus im Lande erwachsen, doch gehöre auch der islamistische Terror „zu den Herausforderungen unserer Zeit“. Die Gefährungslage hierzulande sei hoch: „Mit Anschlägen muss auch bei uns jederzeit gerechnet werden.“ Der Kampf gegen den Terrorismus richte sich aber „nicht gegen den Islam, sondern gegen fanatischen und gewalttätigen Extremismus“, fügte der Minister hinzu.
Das „Allerwichtigste“ sei nun, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden und das geltende Recht konsequent anzuwenden. Man werde sich mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten „gegen diesen barbarischen Terror stemmen“. Dazu zählten präventive Mittel wie repressive Mittel, polizeiliche Mittel, Überwachungsmaßnahmen, Integrationsmaßnahmen und auch Abschiebungen. „Nur eine solche ganzheitliche Herangehensweise wird uns dazu führen, dass wir eines Tages diese Geisel unserer Zeit überwinden werden“, betonte Seehofer.
Landesminister: Deradikalisierung in Haftanstalten intensivieren
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), sagte, die Anschläge zielten auf das „Grundverständnis unseres Zusammenlebens“. Man dürfe jedoch niemals akzeptieren, dass das Modell einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft beeinträchtigt oder ausgehöhlt wird.
Maier verwies darauf, dass die Attentäter von Dresden und Wien bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden und ihre Gefährlichkeit bekannt gewesen seien. Obwohl beide im Vorfeld schon in Haft gewesen seien, hätten die Anschläge nicht verhindert werden können. Ihm scheine auf den ersten Blick geboten, die Anstrengungen bei der Deradikalisierung in Haftanstalten zu intensivieren. Auch müsse man bei besonders gefährlichen Personen nach der Haft „eine stärkere Beobachtung bis hin zu einer temporären, vorbeugenden Ingewahrsamnahme in Betracht ziehen“.
AfD: Kriegserklärung an unsere westliche Lebensweise
Tino Chrupalla (AfD) betonte, der gewaltbereite Islamismus und der Dschihadismus versuchten die „Spielregeln in Europa“ zu ändern. Ihr „von Hass erfüllter Kampf“ ziehe eine Blutspur durch Europa. Die Mordanschläge von Paris, Nizza und Wien zielten „auf das Herz unserer Kultur und unserer Demokratie“ und seien eine „Kriegserklärung an die Freiheit, sprich: an unsere westliche Lebensweise“ gewesen.
Mit Blick auf islamistische Gefährder fügte der AfD-Bundessprecher hinzu, diese Menschen seien „nicht willens, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren“. Sie wollten sich nicht an die hierzulande geltenden Gesetze halten, sondern stellten „ihren religiösen Fanatismus über Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“. Es sei zu fragen, was daran hindere, diese Menschen unverzüglich in ihre Heimatländer abzuschieben“.
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TOP 13 Risikoreduzierungsgesetz für Banken
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2019 / 878 und 2019 / 879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ (19/22786) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/24044) beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die FDP und die Linksfraktion dagegen. Die AfD und die Grünen enthielten sich.
Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Kreditwesengesetzes“ (Gesetz zur Sicherstellung der Verbraucherrechte bei Sparkassennutzung, 19/11943) auf Empfehlung des Finanzausschusses (19/24044) ab.
Angenommener Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zu den Maßnahmen des beschlossenen Risikoreduzierungsgesetzes gehören eine Erleichterung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen. Ein wichtiges Teilstück des Gesetzentwurfs sind laut Regierung die Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen. Krisenbedingte Verluste von Banken und von deren Investoren sollen nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Große Banken sollen künftig Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Damit sollen im Krisenfall Verluste abgefedert werden, heißt es in den Entwurf.
Mehr Schutz vor Verlusten erwartet die Regierung auch durch Änderungen im Anleihenbereich. Von Verlustrisiken besonders betroffene Anleihen wie Nachranganleihen dürfen in Zukunft nur noch mit einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden dürfen. Für relevante Kapitalinstrumente nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz von kleinen und nicht komplexen Instituten gilt, dass diese an Privatkunden nur mit einer Mindeststückelung von 25 000 Euro veräußert werden dürfen.
Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf (19/11943) die Bargeldversorgung im ländlichen Raum und das Angebot von Finanzberatungen durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes sicherstellen. Dazu wollte die Fraktion den Auftrag der Sparkassen neu definieren.
So sollte den Sparkassen als dem gemeinen Nutzen dienenden Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe zugewiesen werden, in ihrem Geschäftsgebiet die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen. „Zu den Finanzdienstleistungen nach Satz 1 zählen das Angebot von Bargeld und das Angebot von Beratungsleistungen“, hieß es in dem Gesetzentwurf. (hle/hau/05.11.2020)
(Video wird nachgereicht, sobald verfügbar)
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TOP 14 Grundsätzegesetz Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
Die Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Entwurf „eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ (19/19273) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2020, nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen hat.
Wie die drei Fraktionen in dem Gesetzentwurf ausführen, ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz übernommen wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei „ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt“. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln.
Staatsleistungen an die Kirchen jährlich circa 548 Millionen Euro
Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, heißt es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich circa 548 Millionen Euro.
Mit dem Gesetzentwurf werden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei „das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht“. Hierbei werde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt. Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch „individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll“. Dem Entwurf zufolge sollen die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die – auch in Ratenzahlungen mögliche – Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein. (sto/hau/05.11.2020)
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Antrag AfD TOP 15 Offshore-Windanlagen Strompreise
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (19/20429, 19/22081, 19/22346 Nr. 1.22) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/24039) angenommen. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24046) vor.
Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausbau der Offshore-Windenergie zuverlässig, naturverträglich und kostengünstig absichern“ (19/20588) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/24027) abgelehnt. Neben den Grünen hatte auch die Linksfraktion für den Antrag gestimmt.
Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strompreise effektiv senken – Energieversorgung wieder auf marktwirtschaftliche Basis stellen“ (19/23953) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss.
Angenommener Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der beschlossenen Gesetzesänderung (19/20429) soll der Ausbau von Windenergie auf See beschleunigt werden. Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll von derzeit fünf Prozent bis 2030 auf 15 bis 20 Prozent und in den Folgejahren noch weiter gesteigert werden. Das Ausbauziel wird mit dem Gesetz von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahre 2030 angehoben. Um das erhöhte Ausbauziel zu erreichen, sollen zum einen Prüfvorgänge optimiert, zum anderen Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden.
Außerdem wird der Höchstwert für Gebote erhöht. Andernfalls könnten gemäß bislang geltender Regelungen nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden. Es bestünde das Risiko, dass sich dies negativ auf die Realisierungswahrscheinlichkeit auswirkt, so die Bundesregierung. Der Höchstwert wird nun auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt. Null-Cent-Gebote können wettbewerblich differenziert werden, und zwar mit einem dynamischen Verfahren, in dessen Verlauf die Zahlungsbereitschaft von Wettbewerbern geprüft werden soll.
Überwiesener Antrag der AfD
Die AfD will eine „wirksame Entlastung bei den Energiepreisen“ und fordert von der Bundesregierung in ihrem überwiesenen Antrag (19/23953), unwirtschaftliche Energieträger wie etwa Wasserstofftechnologien künftig nicht mehr zu subventionieren.
Des Weiteren solle die Energieversorgung zukünftig wieder auf marktwirtschaftlicher Basis sichergestellt und den Energieversorgungsunternehmen hierfür die erforderlichen Freiheiten bezüglich verwendeter Energieträger und Technologien eingeräumt werden, schreiben die Abgeordneten.
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TOP 16 Entwicklung von Regelbedarfen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, einer Änderung der Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) , in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/22750, 19/23549, 19/23839 Nr. 6) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/24034) angenommenen. Der Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24047) zugrunde.
Angenommener Gesetzentwurf der Regierung
Ziel des angenommenen Gesetzentwurfs (19/22750) ist eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigen sollen.
Ab Januar erhöht sich damit der Regelsatz für eine alleinstehende Person in der Grundsicherung von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro. Kinder bis fünf Jahre erhalten ab Januar 283 statt bisher 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten 309 statt bisher 308 Euro, und für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz von 328 auf 373 Euro. Angehoben werden die monatlichen Leistungen aber nicht nur in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, sondern unter anderem auch in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.
Abgelehnter Antrag der AfD
Heimbewohnern sollte im Jahr 2021 ein Taschengeld in Höhe von 160,56 Euro ausgezahlt werden, forderte die AfD in ihrem Antrag (19/23128). Derzeit liege der Betrag für Volljährige bei nur 116,64 Euro, schrieb sie.
Um ein „Mindestmaß an Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, sollte die Bundesregierung deshalb kurzfristig den entsprechenden Paragrafen 27b des Zwölften Sozialgesetzbuches ändern. Insbesondere sei dies mit Blick auf teilweise behinderte oder sehr alte Menschen in Heimen umzusetzen, hießt es in dem Antrag.
Damit werde dem tatsächlichen Bedarf von Menschen mit Behinderungen besser Rechnung getragen und es würden höhere Leistungsansprüche zugestanden, heißt es zur Begründung. (che/sas/ste/hau/05.11.2020)
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TOP 17 Kriminalitätsstistikgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen „zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ (19/2000) auf Empfehlung des Innenausschusses (19/15259) abgelehnt. CDU/CSU, SPD und AfD lehnten den Entwurf ab, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.
Einen Antrag der AfD-Fraktion (19/23952), in dem sie „mehr Transparenz bei der Analyse und öffentlichen Darstellung von Kriminalität im Kontext von Migration zur verbesserten Evaluierung der Sicherheits-, Integrations- und Migrationspolitik“ fordert, überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss.
Abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen
Ziel des Kriminalstatistikgesetzes (19/2000) sollte es den Grünen zufolge sein, „die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland“ zu schaffen. Dadurch sollte ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.
Als Begründung führten die Abgeordneten an, dass die Politik, um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage brauche. Diese müsse über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgehen.
Überwiesener Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem überwiesenen Antrag (19/23952) mehr Transparenz bei der Analyse und öffentlichen Darstellung von Kriminalität im Kontext von Migration. Dabei gelte es, verbesserte Erfassungs- und Berichtsstandards „zu relevanten Erkenntnissen wie der Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls konkreten Herkunftsländerbezügen von Tatverdächtigen verbindlich festzulegen“, schreiben die Abgeordneten.
Neben einer Reihe weiterer Forderungen verlangt die Fraktion auch, dass alle zukünftigen Pressemeldungen der Polizei zu deutschen Tatverdächten bundesweit auch Angaben zu etwaig festgestellten Herkunftsländerbezügen beinhalten. (sto/hau/ste/05.11.2020)
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TOP 20 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Der Bundestag hat für die Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21980, 19/22818, 19/23054 Nr. 13) wurde am Donnerstag, 5. November 2020, einstimmig angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/24045) zugrunde.
Bürokratie bei Fernunterrichtsverträgen abbauen
Mit dem Entwurf verfolgt die Bundesregierung nach eigenen Angaben unter anderem das Ziel, Bürokratie beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen abzubauen und den Zugang zu digitalen Bildungsangeboten zu erleichtern. Eingeführt werden neue Merkmale zur statistischen Erhebung der Anerkennungsverfahren. Zudem wird die gesicherte Datengrundlage verbessert.
„Diese neuen und konkretisierten Erhebungen erlauben bessere Erkenntnisse zu den Verwaltungsverfahren und können so auch für deren weitere Optimierung genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung.
Rolle der Ausländerbehörde klargestellt
Darüber hinaus wurden das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die damit eingeführten neuen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht für die Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten geändert. Bei reglementierten Berufen wird die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation eingefüht. Zu den reglementierten Berufen gehören laut Bundesanstalt für Arbeit beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst.
Bislang wurde die Gleichwertigkeit der Abschlüsse bei reglementierten Berufen innerhalb der Prüfung im Berufszugangsverfahren geprüft. Für eine größere Flexibilität an der Schnittstelle von Anerkennung und Fachkräfteeinwanderung muss es laut Bundesregierung die Möglichkeit einer gesonderten Entscheidung über die Gleichwertigkeit geben. Zudem wird die Rolle der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren klargestellt. (rol/hau/05.11.2020)
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TOP 19 Soziale Lage von Studenten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, über die Situation von Studierenden debattiert. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krisensichere Unterstützungsangebote zur Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden“ (19/23931) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem TItel „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Eine Bauoffensive für Studierende und Auszubildende unter einem Dach“ (19/23927) wird nun im federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen weiterberaten.
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TOP 22 Terrorismusbekämpfung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, für die Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung gestimmt. Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/23706) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/24008) zugrunde. Abgelehnt wurde mit breiter Mehrheit ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches“, der das Verwenden und Verbreiten des RAF-Symbols unter Strafe stellen wollte (19/22542). Dieser Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/23244) zugrunde.
Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD
Das Verwenden und Verbreiten des RAF-Symbols sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion unter Strafe gestellt werden (19/22542). Es sei eine höchst problematische Entwicklung, dass die Kommerzialisierung der RAF-Symbole, ihre straflose Verwendung und Verbreitung Linksextremismus verherrliche, schrieben die Abgeordneten.
Eine solche Verherrlichung sei für die Opfer, aber insbesondere für die Angehörigen der Opfer ein untragbarer Zustand. Der ideologische und tödliche Hass, der im RAF-Symbol zur Schau getragen wird, werde durch die Verwendung dieses Symbols vor allem durch die linke Szene wiederbelebt, was nicht toleriert werden sollte. (sto/mwo/hau/05.11.2020)
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TOP 21 Staateninsolvenzverfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, Schulden für Länder des globalen Südens zu erlassen. Ein entsprechender Antrag mit dem Titel „Schuldenerlass statt Schuldenfalle – Überschuldungskrisen im Globalen Süden mit einem Staateninsolvenzverfahren begegnen“ (19/20789) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/23319) zugrunde.
Ausdehnung des Schuldenmoratoriums
Die Grünen drangen in ihrem Antrag auf eine Ausdehnung des Schuldenmoratoriums und die Gewährung substanzieller Schuldenerlasse für die Länder des globalen Südens ab dem 1. Januar 2021. Die Schuldenstände seien in den vergangenen Jahren gefährlich gestiegen, schrieben die Abgeordneten. Mit der weltweiten Corona-Pandemie und der damit verbunden sozialen, gesundheitlichen, aber auch ökonomisch-finanziellen Herausforderung „ist die Situation nun besonders ernst“. Die Bundesregierung sollte sich daher „umgehend, nachhaltig und konstruktiv-kritisch“ für die Etablierung eines Staateninsolvenzverfahrens in allen dafür geeigneten multilateralen Gremien einsetzen und im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 alle Mitgliedstaaten der EU für die Schaffung eines solchen Mechanismus gewinnen.
Es gelte „uneingeschränkt, dass eine Verzögerung der Lösung mit dem Zeitverlauf überproportional teurer und schwieriger wird“, betonten die Antragsteller. Dies sei auch ein Hauptgrund, warum sich die Vollversammlung der Vereinten Nationen für die Etablierung eines Staateninsolvenzverfahrens einsetze. (joh/hau/05.11.2020)
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Antrag TOP 23 Verschiebung des Zensus auf 2022
Der Bundestag hat Donnerstag, 5. November 2020, der von der Bundesregierung geforderten Verschiebung des für 2021 geplanten Zensus (Volkszählung) auf das Folgejahr zugestimmt. Der Regierungsentwurf „zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ (19/22848, 19/23566, 19/23839 Nr. 8) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/24041) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24048) zugrunde.
Regierung: Vorbereitung wegen Corona nicht wie geplant
Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darlegt, haben sich mit der Corona-Krise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern habe Personal für andere Aufgaben wie der Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen werden müssen. Daher hätten die Vorbereitungen für den Zensus 2021 nicht wie geplant stattfinden können.
„Eine planmäßige Durchführung des Zensus im Mai 2021 kann daher nicht mehr sichergestellt werden“, schreibt die Regierung weiter. Daher müsse der Stichtag des Zensus, der 16. Mai 2021, um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben werden. Ebenso müssten die erforderlichen Datenlieferungen an den neuen Zensusstichtag angepasst werden. Für den Fall, dass aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich werden sollte, wurde die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.
Neuer Hafttatbestand
Zudem wurde mit dem beschlossenen Gesetz ein neuer Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Personen geschaffen, „die sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot und ohne Betretenserlaubnis im Bundesgebiet aufhalten und von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht oder die aufgrund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses“ ausgewiesen worden sind.
Damit wollte die Regierung eine Regelungslücke schließen. Die Anordnung der Sicherungshaft setze voraus, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Haftanordnung vollziehbar ausreisepflichtig ist. Stelle er „vor Haftanordnung einen Asylantrag, ist die Anordnung von Sicherungshaft nicht möglich, da der Asylantrag den Aufenthalt des Ausländers zum Zwecke der Durchführung des Asylverfahrens erlaubt und damit keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht“. Diese Regelungslücke wurde mit der neuen Vorschrift beseitigt, indem eine ergänzende Vorbereitungshaft in bestimmten Fällen geschaffen wurde. (sto/hau/05.11.2020)
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TOP 23 Sicherheit im Pass- und Dokumentenwesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ (19/21986, 19/22783, 19/23054 Nr. 8) gestimmt. Der Entwurf wurde in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/24007) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken
Künftig wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend. Zudem muss das Passbild in Zukunft ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Im Rahmen des Übermittlungsverfahrens wird auch die Biometrietauglichkeit geprüft. Ferner ist eine erweiterte Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in Behörden vorgesehen.
Um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen, wurde laut Vorlage alternativ eine ausschließliche Lichtbildaufnahme vor Ort in den Behörden erwogen. Diese Option sei vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen für den Fotofachhandel verworfen worden, so die Regierung. Die Lösung einer ausschließlich digitalen Lichtbild-Übermittlung durch private Dienstleister sei nicht gewählt worden, um durch die Wahlmöglichkeit den Antragsprozess bürgerfreundlicher zu machen.
Angabe des Geschlechts
Weiter werden die Angaben des Geschlechts im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokumentenwesen den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation angeglichen. Danach wird für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, in der visuell lesbaren Zone des Passes ein „X“ eingetragen, das in der maschinenlesbaren Zone als ein anderes Symbol repräsentiert wird.
„Um mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt zu unterbinden, soll eine Person, die eine Änderung nach Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgenommen hat, entscheiden können, ob im Pass beziehungsweise im ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder nunmehr gültige Angabe eingetragen werden soll.“
Kürzere Geltungsdauer von Kinderreisepässen
Darüber hinaus wurde die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt. Eine mehrmalige Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr bleibt indes zulässig. Daneben ist die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes weiterhin möglich.
Schließlich wurde für Strafgefangene eine Ausweispflicht ab drei Monaten vor Haftentlassung eingeführt, um deren Wiedereingliederung zu unterstützen. (sto/hau/05.11.2020)
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TOP 24 Schadstofffreisetzungs- u. verbringungsregister
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, Änderungen bei den Berichtsvorschriften über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen befürwortet. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166 / 2006“ (19/22846) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/24009) zugrunde.
Änderungen bei Berichtsfristen
Mit dem angenommenen Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung nach eigener Aussage den Vorgaben von Artikel 7 der EU-Verordnung 2019 / 1010 nac
(Wird nachgeliefert, sobald verfügbar)
TOP 25 Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes“ (19/22857) in einer vom Agrarausschuss geänderten Fassung (19/23755) beschlossen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, und Die Linke gegen die Stimmen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Nach erstmaliger Beratung wurde ein FDP-Antrag mit dem Titel „Waldschutzoffensive starten – Schädlingsbefall stoppen, Schadholz bergen, Wälder retten“ (19/21036) im Anschluss an die Aussprache an den Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das von der Europäischen Union unterstützte Schulprogramm zur Versorgung mit Obst, Gemüse, Bananen und Milch an Bildungseinrichtungen erfordert aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland eine Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes. Der nun angenommene Gesetzentwurf (19/22857) dient laut Regierung zur innerstaatlichen Koordinierung. Weil die Bundesländer eigenverantwortlich an der Durchführung des EU-Schulprogramms teilnehmen, übernehme der Bund lediglich eine Koordinierungsfunktion gegenüber der Europäischen Kommission, heißt es zur Begründung. So wurde unter anderem eine Informationspflicht der Bundesländer gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingeführt.
Mit dem Entwurf wurde außerdem in Form eines Omnibusgesetzes eine waldflächenbezogene Prämie beschlossen, die nur auf Antrag gewährt wird. Damit will der Bund in Höhe von 500 Millionen Euro befristet privaten und kommunalen Waldeigentümern unter die Arme greifen. Dadurch sollen entstandene Schäden teilweise kompensiert und gleichzeitig eine nachhaltige Waldwirtschaft unterstützt werden. Durch das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder soll die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) beauftragt werden. Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
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6. November 2020 (190. Sitzung)
TOP 27 Corona-Maßnahmen
Über die von Bund und Ländern jüngst beschlossenen Einschränkungen in der Corona-Krise wird weiter heftig gestritten. Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) nach einstündiger Aussprache zusammen mit Anträgen der AfD, der Linken und der Grünen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Covid-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden“ (19/23950), der Antrag der Fraktion Die Linke den Titel „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ (19/23942) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Titel „Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie“ (19/23980).
Minister: Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig
Die Opposition hält einige der Auflagen für überzogen und wissenschaftlich nicht fundiert. Kritik äußerte die Opposition auch an der aus ihrer Sicht unzureichenden Einbindung der Parlamente in die Entscheidungen. Die Bundesregierung verteidigte ihr Vorgehen und verwies auf den exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, es werde alles getan, um die Bürger vor dem Virus zu schützen. Dazu sei aber eine bittere Medizin in Form von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig.
Die Kontaktbeschränkungen im Frühjahr hätten gewirkt, nun gehe es darum, die zweite Welle zu brechen. Mit einer nationalen Kraftanstrengung müsse alles getan werden, um die Infektionskurve abzuflachen. Spahn betonte, die Lage sei ernst. Noch könne das Gesundheitssystem mit der Situation umgehen, auf Dauer sei aber die Dynamik zu stark. Er warnte: „Wenn die Intensivstationen einmal überfüllt sind, dann ist es zu spät.“
Der Minister räumte ein, dass die Gesellschaft durch die Einschränkungen in der Corona-Krise im Kern getroffen sei. So fürchteten Unternehmer um ihre Existenz, Kinder hätten auf Schule und Kita verzichten müssen, Eltern litten unter einer Doppelbelastung, Risikogruppen hätten sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückgezogen, Pflegebedürftige könnten Angehörige nicht sehen. Spahn betonte, die Pandemie sei eine Mammutaufgabe und der Höhepunkt vermutlich noch nicht erreicht. Zugleich gebe es in der Pandemie einen großen Zusammenhalt, Flexibilität, Kreativität und Besonnenheit. Spahn versicherte: „Wir werden die kommenden Herausforderungen gemeinsam bestehen.“
AfD: Maßnahmen sind unverhältnismäßig
Auch die AfD-Fraktion zweifelt am Sinn und Nutzen der jüngst verfügten Einschränkungen. Detlev Spangenberg (AfD) sagte, zum Wesen einer Demokratie gehöre, die Bürger bei Entscheidungen mitzunehmen. Er kritisierte die aus seiner Sicht beispiellosen Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Nicht einmal die Geborgenheit in der eigenen Wohnung sei künftig noch gesichert. Folgen der Beschränkungen seien eine psychische Belastung der Bevölkerung, Vereinsamung und berufliche Sorgen.
Es wäre besser, die besonders Gefährdeten zu schützen, sagte Spangenberg. Er warnte, das Land dürfe nicht in den Ruin getrieben werden. Die Gesundheitsgefahr durch Corona sei nicht größer als die durch andere Viruserkrankungen. Die politischen Maßnahmen seien unverhältnismäßig.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Zur Bewältigung der Corona-Krise soll im Bundestag ein drittes Bevölkerungsschutzpaket verabschiedet werden. Die Regelungen berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD (19/23944) eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten.
Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts angesichts der länger andauernden Pandemielage zu entsprechen, sei eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Und weiter: Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gebe der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor.
Vorbereitung künftiger Impfprogramme
Mit der Novelle werden auch kommende Impfprogramme vorbereitet. So sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Die zugrunde liegende Rechtsverordnung kann Regelungen zur Vergütung und Abrechnung vorsehen. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.
Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.
Ausweitung der Laborkapazitäten für Corona-Tests
Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der sogenannte Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können.
Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neuartige Überwachungs-Instrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen. Das Bevölkerungsschutzgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Antrag der AfD
Die AfD will mit in ihrem Antrag (19/23950) durchsetzen, dass die gegenwärtig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch andere ersetzt werden. Statt „Ausgangsverboten und Schließungen“ fordern die Abgeordneten etwa die bundesweite Förderung und Evaluierung von Hygienekonzepten.
Außerdem gelte es, den Schutz von Risikogruppen in den Mittelpunkt zu stellen, schreiben die Abgeordneten. So sollten Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern etwa Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt werden. Zugleich solle eine Hilfe für zuhause lebende Mitglieder von Risikogruppen etabliert werden (pk/06.11.2020)
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TOP 28 Autoindustrie
Angesichts der Probleme in der Automobilindustrie und besonders bei den Zulieferern hat sich der Abgeordnete Michael Theurer (FDP) am Freitag, 6. November 2020, im Bundestag für eine Freihandelsoffensive eingesetzt. Die deutschen Hersteller lebten davon, dass sie Premiumfahrzeuge produzieren und exportieren.
FDP: Klimaschutz und Arbeitsplätze zusammen sehen
In der Debatte ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Job-Kahlschlag in der Automobilindustrie verhindern, Industriestandort Deutschland zukunftsfit machen“ (19/23935), der nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde.
Theurer warf der „CDU-geführten Bundesregierung“ vor, die deutsche Automobilindustrie zu zerstören. Die „CDU-geführte EU“ besorge den Rest. Deutschland sei führend bei der Produktion von Verbrennungsmotoren. Dabei müsse es mit Blick auf klimaneutrale Kraftstoffe auch bleiben. Klimaschutz und Arbeitsplätze müssten zusammen gesehen werden.
CDU/CSU: Automobilproduktion in Deutschland halten
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) beschwor einen Transformationsprozess in der Automobilindustrie. In den letzten zehn Jahren habe es Versäumnisse gegeben, dazu der Diesel-Skandal. Er verwies auf das Konjunkturpaket mit Milliarden Euro an Fördergeldern nicht zuletzt für den Bereich Wasserstoff.
Es müsse alles darangesetzt werden, die Automobilproduktion in Deutschland zu halten. Das Land müsse zeigen: „Investitionen hier – können wir auch.“ Dazu sei es notwendig, unter anderem auch über das Steuersystem nachzudenken.
AfD: E-Auto-Wahn der EU und der Merkel-Regierung
Leif-Erik Holm (AfD) gab die Schuld am massiven Job-Kahlschlag in der Automobilindustrie und der drohenden verheerenden Pleitewelle bei den Zulieferern dem „E-Auto-Wahn der EU und der Merkel-Regierung“.
Es gebe keine überzeugenden Argumente für E-Autos, die Spielzeug für die Begüterteren und teurer Klamauk für jene seien, die ihr Auto zur Fahrt zur Arbeit benötigten. Die Produktion der Batterien verschlechtere sogar die Öko-Bilanz, weil der CO2-Ausstoß noch angeheizt werde. Er forderte Technologieoffenheit, insbesondere wenn es um synthetische Kraftstoffe gehe.
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TOP 29 Bericht zur Lage der Religionsfreiheit
Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, den zweiten Bericht der Bundesregierung „zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019)“ (19/23820) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Christen leiden unter Diskriminierung und Verfolgung
Dem Bericht zufolge lässt sich in den letzten Jahren weltweit ein Trend zu vermehrten Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit erkennen. Christen seien als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft weltweit von der Verletzung der Religionsfreiheit besonders betroffen. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen.
Zur Stärkung des Engagements für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit geschaffen, heißt es in der Vorlage. Durch Kabinettsbeschluss vom 11. April 2018 sei es dem Abgeordneten Markus Grübel (CDU/CSU) übertragen worden. Das Amt drücke die Solidarität der Bundesregierung mit allen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung verfolgten oder benachteiligten Menschen und Minderheiten aus.
Menschenrechte sind „universell, unveräußerlich und unteilbar“
„Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen Menschenrechten“, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) verankert. Menschenrechte verpflichteten Staaten dazu, Garanten der Freiheits- und Schutzrechte zu sein.
Die Menschenrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar, heißt es. Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit könne gleichwohl im Spannungsverhältnis mit anderen Rechten stehen – etwa dem der Meinungsfreiheit. Ebenso bestünden auch Synergien. „So bedeutet gerade das Zusammenwirken der Menschenrechte auch eine wechselseitige Stärkung der jeweiligen Freiheitsrechte“, schreibt die Bundesregierung. (hau/06.11.2020)
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TOP 30 Lage der älteren Generation – Digitalisierung
Den „Achten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland“ mit einer Stellungnahme der Bundesregierung (19/21650) hat der Bundestag am Freitag, 6. November 2020, nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Videotelefonie allen Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen zugänglich machen“ (19/20531), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorlag (19/24050). Die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen, die FDP und Die Linke dafür, die AfD und die Grünen enthielten sich.
Digitalisierung im Mittelpunkt
Der Achte Altersbericht stelle mit der Digitalisierung einen gesellschaftlichen Megatrend und seine Bedeutung für die Gruppe der älteren Menschen in den Mittelpunkt, heißt es in der Vorlage. Die Digitalisierung verändere die Art zu leben für alle Generationen grundlegend und in großer Geschwindigkeit. „Die Frage lautet nicht, ob wir zu einer digitalen Gesellschaft werden, sondern vielmehr wie es uns gelingt, den Wandel so zu gestalten, dass die Digitalisierung ihre Versprechen für ein besseres Leben und eine lebendige Demokratie einlöst“, schreiben die Autoren.
Für eine Politik für und mit Seniorinnen und Senioren bedeute dies, dass ihre Bedürfnisse, aber auch ihre Kompetenzen in alle Überlegungen zur Gestaltung der digitalen Welt einbezogen werden müssen. Nur so könne die immer weiter voranschreitende Digitalisierung zu einem guten Leben im Alter beitragen.
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Antrag AfD TOP 30 Gewerbemieten in der Corona-Krise
Über die Situation der Kommunen in Zeiten der Corona-Krise hat der Bundestag am Freitag, 6. November 2020, debattiert. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Risikoverteilung bei Gewerbemieten klarstellen – Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen“ (19/22898) überwies er nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss. Ein zweiter Antrag der Grünen mit dem Titel „Unsere Innenstädte fit für die Zukunft machen“ (19/23941) wird federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen erörtert werden.
Abgelehnt wurden Anträge der AfD, der Linken und der FDP. Dem Antrag der Linken „Von der Corona-Krise betroffene Gewerbetreibende bei der Miete entlasten“ (19/23112) stimmten nur die Antragsteller zu, während sich die Grünen enthielten. Den Antrag der AfD „Soforthilfen für Vermieter gewerblich genutzter Räume und Flächen“ (19/18722) lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Zu beiden Anträgen hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24042) abgegeben. Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/20208) lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP für „vitale Innenstädte“ (19/19118) ab. Nur die AfD stimmte mit den Liberalen dafür, die übrigen Fraktionen votierten dagegen.
AfD: Staatliche Eingriffe der falsche Weg
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sind staatliche Eingriffe in bestehende Mietverhältnisse der falsche Weg. Udo Theodor Hemmelgarn sagte, er wolle nicht, dass Mieter und Vermieter in Verteilungskämpfen gegeneinander ausgespielt werden.
Wenn man Zahlungsausfälle ausgleichen wolle, müsse man den Lockdown in dieser Form sofort beenden. Zugleich bekannte er, dass die Probleme von Innenstädten struktureller Art und älter als Corona seien. Hemmelgarn kündigte Anträge seiner Fraktion zu dieser Thematik an.
Abgelehnter Antrag der AfD
Soforthilfen für Vermieter gewerblich genutzter Räume und Flächen forderte die AfD-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag (19/18722). Gewerbliche Vermieter müssten die Möglichkeit erhalten, in Abhängigkeit von der Höhe der coronabedingten Einnahmenausfälle ein befristetes Zahlungsmoratorium für Forderungen aus Kredit- und Darlehensverträgen zu beantragen, das sich auf Zins- und Tilgungszahlungen erstreckt.
Außerdem sollten sie außerhalb bestehender Programme der staatlichen KfW-Bank ein gezieltes Darlehensprogramm zur Unterstützung der Vermieter von Gewerbeflächen erhalten, erklärten die Abgeordneten weiter. Die Darlehen sollten zinslos erteilt werden. Für die Hilfen gelte, dass Vermieter durch die Pandemie bedingte Mietausfälle glaubhaft darlegen.
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TOP 34 „Offener-Himmel-Abkommen“
Der „Vertrag über den offenen Himmel“ (Open Skies-Vertrag) stand im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte am Freitag, 6. November 2020. Der Bundestag nahm mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Für den Erhalt des Vertrags über den Offenen Himmel eintreten“ (19/23946) an. Die Grünen stimmen dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Linken mit dem Titel „Militärische Beobachtungsflüge fortsetzen – Vertrag über den Offenen Himmel retten – Austritt der USA verhindern“ (19/19487), den die AfD und die Grünen unterstützten, der aber von CDU/CSU, SPD und FDP zurückgewiesen wurde. Der Auswärtige Ausschuss hatte die Ablehnung empfohlen (19/20206).
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vertrag über den Offenen Himmel aufrechterhalten“ (19/20788), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vorlag (19/24006). Neben den Grünen stimmten auch die AfD und die Linksfraktion für den Antrag, während die Koalitionsfraktionen ihn bei Enthaltung der FDP ablehnten.
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Antrag AfD TOP 33 Radikaler Islam
Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, zwei von der AfD-Fraktion verfasste Anträge zur inneren Sicherheit beraten. Ein Antrag mit dem Titel „Verstärktes und effektiveres Vorgehen gegen die Ausbreitung des Islamismus in Deutschland“ (19/17126) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/23220) zugrunde.
Eine weitere Vorlage, die dem „radikalen Islam den Boden entziehen“ und dabei ein „Maßnahmenpaket gegen Islamisten und islamistische Verbände“ (19/23956) schnüren will wurde im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Abzustimmender Antrag der AfD
Die Bundesregierung wird in dem abzustimmenden Antrag (19/17126) aufgefordert, eine „deutlich verstärkte Beobachtung und Analyse der Muslimbruderschaft in Deutschland, ihrer Ableger, Tätigkeiten und Netzwerke anzustrengen“: Dies beinhalte auch „konkrete Maßnahmen vor allem gegen die Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland e .V. (IGD) und nachgeordnete Organisationen, deren bundesweite Einflussnahme präziser zu erfassen und zu analysieren“ sei. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion aufgrund der gesammelten Erkenntnisse verstärkt Verbote dieser Organisationen prüfen und umsetzen.
Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „den Moschee-Verband Ditib in Zusammenarbeit mit den Ländern im Hinblick auf etwaige verfassungswidrige staatspolitische Ziele und Netzwerkstrukturen zur Muslimbruderschaft umfassender zu analysieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung umzusetzen“.
Überwiesener Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/23956) eine Null-Toleranz-Politik gegenüber radikal-islamistischen Moscheevereinen in Deutschland. „Nicht wenige Muslime vertreten eine Form von Islamismus und nutzen das ihnen garantierte Recht auf Religionsfreiheit, um anderen Menschen ihr radikalislamisches Weltbild zu vermitteln“, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ausgangspunkte der Islamisierung und islamischen Radikalisierung seien vielfach Gebetshäuser und Moscheen.
Die Bundesregierung solle deshalb „geeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung von radikalislamischen Moscheevereinen durch ausländische Staaten und Organisationen“ in die Wege leiten. Darüber hinaus und unter anderem fordern die Abgeordneten bundeseinheitliche Regelungen, „wonach islamische Geistliche Predigten und Vorträge in deutscher Sprache zu halten haben“. (ste/sto/06.11.2020)
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TOP 31 Corona-Überbrückungshilfen
Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, der Forderung der FDP-Fraktion auf Nachbesserung bestehender Kreditprogramme für Unternehmen, die Aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, abgelehnt. Ein entsprechender Antrag (19/23679) wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/24037) zugrunde.
Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag mit dem Titel „Corona-Wirtschafts- und Überbrückungshilfen gerecht und unbürokratisch gestalten“ (19/23939) wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
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