182. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 7. Oktober 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Claudia Roth wird im Bundestag Heuchelei vorgeworfen, wegen ihres herzlichen Verhältnisses zu den islamistischen Mördern in der Regierung Irans https://www.youtube.com/watch?v=J10gHmNSkgs&feature=emb_title

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

7. Oktober 2020 (182. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Außenministerium

Der Fall Nawalny und der Konflikt in Berg-Karabach standen im Zentrum der Regierungsbefragung am Mittwoch, 7. Oktober 2020Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD), der den Abgeordneten Frage und Antwort stand, informierte zum Auftakt der einstündigen Befragung in seinem Statement über neueste Erkenntnisse und Entwicklungen im Fall des vergifteten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny.

Minister: OPCW bestätigt Vergiftung mit Nowitschok

So habe nun auch die Internationale Agentur zum Verbot von Chemiewaffen (OPCW) bestätigt, dass der russische Oppositionelle mit einem chemischen Nervengift der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Von der Organisation beauftragten Referenzlabore stimmten mit Ergebnissen überein, die bereits durch Speziallabore in Deutschland, Schweden und Frankreich erzielt worden seien, sagte Maas. Blut und Urin wiesen Spuren des „hochgefährlichen und international geächteten Kampfstoffes“ auf. Das könne nicht „ohne Konsequenzen bleiben“, so der Minister.

Er kündigte an, in den nächsten Tagen mit Partnern in der der EU und in der OPCW eine „gemeinsame Reaktion“ abstimmen. „Wenn die Vorgänge nicht aufgeklärt werden, werden zielgerichtete und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verantwortliche auf russischer Seite unvermeidlich sein“, erklärte Maas. „Russland täte gut daran, es nicht soweit kommen zu lassen.“

AfD fragt nach NGO-Mitarbeitern in Griechenland

Petr Bystron (AfD) verwies auf Medienberichte, wonach in Griechenland Mitglieder einer deutschen Nichtregierungsorganisation (NGO) wegen „Schlepperei“ verhaftet worden seien. Von Maas wollte der Abgeordnete wissen, wann die Bundesregierung anfangen wolle mit griechischen, italienischen und maltesischen Behörden zusammenzuarbeiten und die von „deutschen NGOs“ betriebene Schlepperei zu beenden.

Maas entgegnete, dass die Bundesregierung mit den genannten Behörden in einem „intensiven Dialog“ stehe und gerade nach dem Brand im Flüchtlingslager Moria mit diesen „eng“ zusammengearbeitet habe. Zu dem nachgefragten Sachverhalt könne er sich jedoch nicht äußern, so Maas, da ihm die nötigen Informationen fehlten. „Ich verwahre mich aber gegen den Eindruck, der hier entstehen soll, dass die private Seenotrettung eine Ansammlung von kriminellen Subjekten ist“, betonte der Minister. „Das weise ich in aller Deutlichkeit zurück.“ (sas/07.10.2020)

 

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TOP 2 Fragestunde

Auf die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 7. Oktober 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/23046).

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 84 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 34 gestellt. 19 Fragen kamen von Abgeordneten der Linken, 16 von FDP-Abgeordneten, zwölf von Abgeordneten der AfD-Fraktion und drei von SPD-Abgeordneten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der Thüringer AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen fragte das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung eine Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates einberufen wird, um auf die anhaltende Gewalt gegen und die Vertreibung von Christen in Nigeria, insbesondere in der Region Süd-Kaduna, aufmerksam zu machen, und wenn nein, warum nicht.

Befragung der Regierung zu Extremismus in der Polizei

17 Fälle von Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden in 3 Jahren unter 100.000 Mitarbeitern. Trotzdem befasst sich der Innenausschuss ständig damit. Da stellt sich die naheliegende Frage: Ist dieser Aufwand wirklich gerechtfertigt? Klar ist: Es gibt keinen strukturellen Rassismus in den Sicherheitsbehörden. Meine Frage an den parlamentarischen Staatssekretär, ob die Debatte darüber nicht völlig unverhältnismäßig ist:

Gepostet von Beatrix von Storch am Mittwoch, 7. Oktober 2020

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ZP 1  Aktuelle Stunde – Mobilität als Rückgrat unseres Wohlstandes

Während der von den Koalitionsfraktionen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mobilität als Rückgrat unseres Wohlstandes sichern – Der Forderung nach einem generellen Baustopp für Autobahnen und Bundesstraßen eine Absage erteilen“ am Mittwoch, 7. Oktober 2020, gab es von Seiten der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion massive Kritik an den von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen geforderten Baustopps für Autobahnen. Den Grünen wurde vorgeworfen, auf Landesebene den Autobahnbau mitzutragen und zu begrüßen, während auf Bundesebene ein Baustopp gefordert werde.

AfD: Fernstraßen sind Lebensadern einer modernen Industrienation

Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD) nannte Zahlen, die seiner Ansicht nach Zielstellungen der Grünen sind. 86 Prozent des Güterverkehrs laufen über die Schiene – nur zehn Prozent entfallen auf den Straßenverkehr. Das seien die Zahlen zur Verteilung des Güterverkehrs in der DDR im Jahr 1989. „Genau dahin wollen Sie zurück, in eine neue DDR – mit allen Konsequenzen für Wohlstand und Freiheit“, warf er Grünen und der Linken vor.

Die Forderung der Grünen nach einem Autobahnbaustopp reihe sich ein in eine lange Liste von Aussagen, „die der Lebenswirklichkeit der Menschen in diesem Land diametral entgegenstehen“. Die Fernstraßen, so Spaniel, seien die Lebensadern einer modernen Industrienation. Es gelte Geld in die Hand zu nehmen, um Deutschland als einen der attraktivsten Unternehmensstandorte der Welt auszubauen, forderte der AfD-Abgeordnete.

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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TOP 3 Anpassung der Regelbedarfe nach dem SGB XII

Der Bundestag hat am Mittwoch, 7. Oktober 2020, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (19/22750) beraten. Mitberaten wurden Anträge der Fraktionen der AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen: Der Antrag der AfD trägt den Titel „Taschengeld für die in Heimen lebenden Bürger“ (19/23128), die Vorlage der Linksfraktion ist mit „Rechentricks überwinden – Regelbedarfe sauber berechnen“ überschrieben (19/23113) und der Antrag der Grünen steht unter der Überschrift „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren – Regelbedarfsermittlung reformieren“ (19/23124). Alle Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs (19/22750) ist eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen.

Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigen sollen.

Antrag der AfD

Heimbewohnern sollte im Jahr 2021 ein Taschengeld in Höhe von 160,56 Euro ausgezahlt werden, fordert die AfD in ihrem Antrag (19/23128). Derzeit liege der Betrag für Volljährige bei nur 116,64 Euro, schreibt sie.

Um ein „Mindestmaß an Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, solle die Bundesregierung deshalb kurzfristig den entsprechenden Paragrafen 27b des Zwölften Sozialgesetzbuches ändern. Insbesondere sei dies mit Blick auf teilweise behinderte oder sehr alte Menschen in Heimen umzusetzen, schreiben die Abgeordneten.

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Antrag AfD TOP 4 Kindeswohl während Corona-Maßnahmen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 7. Oktober 2020, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine Kindheit ohne Abstand und Maske – das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen“ (19/23129) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung in den den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass bei der Festlegung von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Krise und auch bei den Beschlüssen zur Lockerung der Maßnahmen das Kindeswohl sowie die Rechte von Kindern und Eltern zu wenig beachtet wurden. Deshalb sollen unter anderem bei allen Corona-Maßnahmen die Auswirkungen auf das Kindeswohl geprüft, Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr von der Maskenpflicht und von Abstandsregeln befreit werden. Außerdem sollen Eltern, wenn sie mit ihren Kleinkindern im öffentlichen Raum sind, ebenfalls von der Maskenpflicht befreit werden. (sas/eis/07.10.2020)

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TOP 5 Änderung des Abgeordnetengesetzes

Der Bundestag hat am Mittwoch, 7. Oktober 2020, die Sanktionen nach nach dem Abgeordnetengesetz ausgeweitet. Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/13507) nahm er in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (19/23037) ebenso einstimmig an wie die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages.

 

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TOP 6 Bildungs- und Betreuungsgarantie

Der Bundestag hat am Mittwoch, 7. Oktober 2020, erstmals eine halbe Stunde lang über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Bildungs- und Betreuungsgarantie – Deutschlandweit für alle Kinder und Eltern“ (19/23106) debattiert. Der Antrag wurde anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

 

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TOP 7 Bundesmeldegesetz

Die Bundesregierung plant, das Bundesmeldegesetz zu überarbeiten. Der Bundestag hat am Mittwoch, 7. Oktober 2020, erstmals eine halbe Stunde lang über ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/22774) debattiert und die Vorlage im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Änderung des Bundesmeldegesetzes

Bundesmeldegesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung in einer Reihe von Regelungen überarbeitet werden. Damit sollen „verschiedene melderechtliche Abläufe und einzelne Regelungen weiter verbessert und an geänderte Gegebenheiten angepasst werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/22774).

In der Vorlage verweist sie darauf, dass bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten seien. Erstmals werde es dann möglich sein, dass Bürger selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke weiternutzen. Um die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, seien teilweise Rechtsänderungen sowie ergänzende Regelungen zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards erforderlich.

„Meldebehörden von unnötigen Prüfverfahren entlasten“

Auch sei das mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes 2015 von den Ländern in Betrieb genommene Verfahren zum automatisierten Abruf von Meldedaten nicht effektiv, heißt es in der Begründung. Danach soll der automatisierte Abruf besser an die behördlichen und datenschutzrechtlichen Bedürfnisse angepasst werden, indem die Datenkataloge vereinheitlicht werden und „eine Differenzierung erfolgt zwischen einem Abruf zu einer namentlich bestimmten Person (Personensuche) und einem Abruf einer Vielzahl von Personen, die nicht namentlich bestimmt sind (freie Suche)“.

Ferner soll der „Umgang mit Ersuchen um Auskunft aus den Melderegistern verbessert werden, die schutzbedürftige Personen betreffen, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken“. Um die Meldebehörden von unnötigen Prüfverfahren zu entlasten, sollen die abrufenden Stellen und Antragsteller auf die Datenübermittlung oder Auskunft verzichten können, wenn diese nicht sofort erfolgen kann.

Erleichterungen für Bürger und Religionsgemeinschaften

Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Bürger sowie für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften vor. So soll künftig eine Nebenwohnung auch am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden können und bei Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften die Zugehörigkeit zur selben Familie besser erkennbar gemacht werden.

Darüber hinaus sollen unter anderem mit der Verlängerung der Speicherdauer von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder Entziehungsgründen nach dem Wegzug der betroffenen Person oder einer Abmeldung von Amts wegen öffentliche Sicherheitsbelange gestärkt werden, „da im Fall einer Wiederanmeldung die Daten durchgängig übermittelt werden können“. (sto/sas/07.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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8. Oktober 2020 (183. Sitzung)

TOP 26 Risikoreduzierungsgesetz (Bankenpaket)

Die Bundesregierung will die Steuerzahler und Anleger besser schützen. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über den von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2019 / 878 und 2019 / 879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (19/22786) beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zu den Maßnahmen des geplanten Risikoreduzierungsgesetzes gehören eine Erleichterung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen.

Ein wichtiges Teilstück des Gesetzentwurfs sind die Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen. Krisenbedingte Verluste von Banken und von deren Investoren sollen nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Große Banken sollen künftig Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Damit sollen im Krisenfall Verluste abgefedert werden, heißt es in den Entwurf

Mehr Schutz vor Verlusten erwartet die Regierung auch durch Änderungen im Anleihenbereich. Von Verlustrisiken besonders betroffene Anleihen wie Nachranganleihen sollen in Zukunft nur noch mit einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden dürfen.

Stellungnahme des Bundesrates

Diesem Regelungsvorschlag widerspricht allerdings der Bundesrat in seiner Stellungnahme, in der zwar ein besonderes Schutzbedürfnis für Privatanleger im Hinblick auf nachrangige Verbindlichkeiten als neue Anlageklasse als gerechtfertigt bezeichnet wird. Für die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Mindeststückelung von 50.000 Euro im Wertpapierhandelsgesetz auch auf nachrangige Anleihen von Banken treffe dieses Argument hingegen nicht zu.

Der Absatz entsprechender Produkte auch an Privatanleger sei bereits etabliert und stelle auch keine Besonderheit gegenüber den Nachranganleihen von Unternehmen anderer Branchen dar. Das Anlagespektrum für Privatanleger würde durch diese Regelung weiter verengt und die Möglichkeiten deutscher Kreditinstitute, Mittel zur Erfüllung der Eigenmittelanforderungen einzuwerben, würden gleichzeitig eingeschränkt. Auch europarechtlich sei keine Ausweitung der Mindeststückelung geboten.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung den Ländern und erklärt, dass die Abwicklungsfähigkeit der Institute durch eine entsprechende Mindeststückelung verbessert werde. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass es zu deutlich erschwerten Abwicklungen kommen könne, wenn entsprechende Instrumente in der Hand von Privatanlegern seien. Die Ausweitung der Mindeststückelung soll für Instrumente gelten, die nach dem 28. Dezember 2020 begeben werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll ferner die Aufsicht über Sicherungsfonds für Lebens- und Krankenversicherungen effektiver gestaltet werden. Damit werde ein verfahrenssicherer Prozess für den Fall gewährleistet, dass erstmalig der Bestand eines Lebens- oder Krankenversicherers auf einen Sicherungsfonds übertragen werden müsse. (hle/sas/08.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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TOP 27 Jahressteuergesetz 2020

Die Bundesregierung plant eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über ihren Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 (19/22850) beraten. Der Gesetzentwurf wird nun im federführenden Finanzausschuss weiterberaten.

Jahressteuergesetz der Bundesregierung

Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf (19/22850) unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung an, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden

Zu den Änderungen gehört weiterhin, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden.

Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers. (hle/sas/08.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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Antrag AfD TOP 10 Fachkräfteeinwanderung

Entwicklung und internationale Zusammenarbeit

Mit scharfen Angriffen auf die Bundesregierung hat die AfD-Fraktion am Donnerstag, 8. Oktober 2020, ihren Antrag „Inländische Arbeitskräfte zuerst – falsche Weichenstellungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes rückgängig machen“ (19/23132) verknüpft. Alle Redner der übrigen Fraktionen kritisierten in der einstündigen Debatte den Antrag, der im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen wurde.

AfD: Regierung verantwortlich für massives Lohndumping

René Springer (AfD) hielt der Bundesregierung vor, sie habe mit ihren Corona-Maßnahmen Deutschland ins Chaos geführt und Beschäftigten und Unternehmen geschadet. In dieser Situation am Fachkräfteeinwanderungsgesetz festzuhalten sei gefährlich, verantwortungslos und falsch. Inländische Kräfte müssten an erster Stelle stehen und dürften keine zusätzliche Konkurrenz durch Arbeitskräfte aus dem Ausland bekommen.

Springer machte die Bundesregierung verantwortlich für massives Lohndumping, für eine beträchtliche Einwanderung in die Sozialsysteme und für eine nie dagewesene Abwanderung deutscher Arbeitskräfte ins Ausland.

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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Antrag AfD TOP 9 Brennstoffemissionshandel, Kraftstoffe

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/1992919/22346 Nr. 1.21) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/23184) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion votierten dagegen. Keine Mehrheit fand in dritter Lesung ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/23206), dem nur die Antragsteller zustimmten.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedete der Bundestag darüber hinaus eine Entschließung, die von AfD, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der FDP abgelehnt wurde. Ein Antrag der AfD (19/22428), die die „Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen wie dem C.A.R.E-Diesel in Reinform“ forderte und dabei „Technologieoffenheit gewährleisten“ wollte, wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Brennstoffemissionshandelsgesetz geändert

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz war ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt worden. Der Bundesrat hatte 2019 wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die Bundesregierung kündigte in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat an,  einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird diese Ankündigung umgesetzt. Gleichzeitig hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat angekündigt, die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel vollständig zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.

Carbon Leakage soll vermieden werden

Die Zertifikatspreise steigen für das Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro, für 2022 von 20 auf 30 Euro, für 2023 von 25 auf 35 Euro, für 2024 von 30 auf 45 Euro und für 2025 von 35 auf 55 Euro. Der bisherige Preiskorridor von 35 bis 60 Euro im Jahr 2026 erhöht sich auf 55 bis 65 Euro für ein Emissionszertifikat. Ein Zertifikat berechtigt zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid. Im ersten Jahr 2021 bedeutet dies umgerechnet eine Erhöhung von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel. Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können laut Regierung für manche Unternehmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen.

Dazu hatte die Bundesregierung angekündigt, dass sie das Notwendige zur Vermeidung von Carbon Leakage (Auslagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem) mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 regeln werde. Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage zu regeln. Ursprünglich sollte die Ermächtigung nur für Regelungen ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Entschließung verabschiedet

Der Bundestag richtet in seiner verabschiedeten Entschließung eine Reihe von Forderungen an die Bundesregierung. So soll die Regierung die Carbon-Leakage-Verordnung noch 2020 beschließen und dem Bundestag zuleiten sowie bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen auch die nationalen Besonderheiten berücksichtigen. Dies soll vor allem für die Möglichkeit gelten, zusätzliche Sektoren als beihilfeberechtige Sektoren anzuerkennen, die nicht oder nur mit wenigen Anlagen am EU-Emissionshandel teilnehmen.

Auch soll die Regierung für eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung des Schutzes vor Carbon Leakage mit einem einfachen Antragsverfahren und einer einfachen Gewährung von Kompensationen sorgen. Die Einzelfallprüfung auf Unternehmensebene sei so auszugestalten, dass Mitnahmeeffekte ausgeschlossen sind. Bei der unternehmensbezogenen Prüfung der Schwellenwerte soll sie, wenn sinnvoll und technisch umsetzbar, auf die einzelnen Standorte und in besonderen Fällen auf die jeweiligen Anlagen oder Produkte abstellen.

Um Liquiditätsengpässe von produzierenden Unternehmen zu vermeiden, soll die Regierung zudem über die staatliche KfW-Bank eine Untervariante des Unternehmerkredits für Betriebsmittel bei Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts prüfen. Bei der Berechnung der Beihilfe sei ein Verzicht auf die Verrechnung der Absenkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu prüfen.

Abgelehnter Entschließungsantrag der FDP

Die FDP forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/23206) unter anderem auf, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorzulegen und die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland in die Wege zu leiten.

Im Gegenzug zur nationalen Einbeziehung aller Brennstoffemissionen in den EU-Emissionshandel seien alle „überflüssigen, teuren und für Wirtschaft und Verbraucher restriktiven Regulierungen“ abzubauen, hieß es weiter.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion sprach sich für die Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen in Reinform aus. In ihrem Antrag (19/22428) verwies die Fraktion unter anderem auf das Potenzial dieser Kraftstoffe wie beispielsweise dem „aus Rest- und Abfallstoffen sowie Altspeiseölen und Fettresten hergestellte C.A.R.E.-Diesel“.

Die Fraktion wollte die Bundesregierung auch auffordern, die „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) entsprechend zu ändern. (scr/vom/ste/sas/08.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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TOP 11 Meeresschutzgebiet im Weddellmeer 

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Oktober 2020, nach halbstündiger Aussprache einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Meeresschutzgebiet im Weddellmeer der Antarktis jetzt einrichten“ (19/23125) angenommen.

Schutz eines „einzigartigen Ökosystems“

Mit dem Beschluss unterstütz das Parlament die internationalen Bemühungen der Bundesregierung und der Europäischen Union im antarktischen Weddellmeer, das größte Meeresschutzgebiet der Welt einzurichten und damit ein „einzigartiges und noch weitgehend unerforschtes Ökosystem“ unter Schutz zu stellen.

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der überarbeitete Antrag zur Unterschutzstellung des antarktischen Weddellmeeres bei der Jahrestagung der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) erneut zur Abstimmung gestellt wird. Im Vorfeld seien alle diplomatischen und anderen Kanäle und Möglichkeiten zu nutzen, damit das Weddell-Meeresschutzgebiet bald eingerichtet werden kann. (sas/eis/08.10.2020)

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TOP 13 Tarifrunde im öffentlichen Dienst

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke für höhere Löhne im öffentlichen Dienst debattiert (19/23111). Dabei wurde jedoch mehrheitlich ein staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie abgelehnt, wenngleich es viel Verständnis für die Forderungen der Beschäftigten nach Lohnerhöhungen und besseren Arbeitsbedingungen gab. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Linke hatte die Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales gesehen, konnte sich damit in der Abstimmung aber nicht durchsetzen.

Linke: Das ist keine Wertschätzung

Susanne Ferschl (Die Linke) kritisierte die Darstellung der Arbeitgeber, nach der die Forderungen der Beschäftigten „überzogen“ seien. „Können Sie sich eigentlich die Wut und Enttäuschung der Kolleginnen und Kollegen vorstellen? Das hat mit Wertschätzung nichts zu tun“, sagt Ferschl.

Dass die Kommunen nun unter anderem den Investitionsstau als Grund für ihre ablehnende Haltung heranziehen, sei unmöglich, denn dieser sei ja nicht das Versagen der Beschäftigten, betonte Ferschl.

CDU/CSU: Wir mischen uns nicht ein

Petra Nicolaisen (CDU/CSU) betonte, die Gesellschaft müsse das Engagement der Beschäftigten würdigen: „Applaus allein reicht da nicht.“ Sie fügte unter Hinweis auf die Tarifautonomie hinzu: „Aber wir mischen uns da nicht ein.“

Die Tarifpartner müssten nun gut abwägen zwischen den nachvollziehbaren Interessen der Beschäftigten und der angespannten Finanzlage der Kommunen, sagte Nicolaisen.

AfD: Er wurde kaputtgespart

Uwe Witt (AfD) argumentierte ähnlich: „Die Tarifautonomie ist das höchste Gut der sozialen Marktwirtschaft.“ In dem Antrag der Linken spiegle sich dagegen staatliche Regulierungswut wider, kritisierte er.

In den vergangenen Jahren sei im öffentlichen Dienst aber viel kaputtgespart worden, und dies habe erst die Rahmenbedingungen für die Situation geschaffen, in der öffentliche Arbeitgeber heute steckten, so Witt.

 

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ZP 5 Aktuelle Stunde zu politischen Konsequenzen für BM Scheuer

Vertreter der Opposition haben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach seiner Vernehmung im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) zum Rücktritt aufgefordert. Hingegen riefen Vertreter der Koalition in einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 8. Oktober 2020, dazu auf, zur Sacharbeit zurückzukehren. Die Aktuelle Stunde stand unter dem Titel „Politische Konsequenzen aus dem Auftritt des Bundesministers Scheuer im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu der gescheiterten Pkw-Maut“ und bezog sich auf die Vernehmung Scheuers am 1./2. Oktober 2020.

AfD will Bundeskanzlerin Merkel als Zeugin laden

Wolfgang Wiehle, Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, bezeichnete die Pkw-Maut als „politische Obsession einer kleinen Partei“. Das Problem gehe zurück auf den Koalitionsvertrag von 2013. Wenn der Ausschuss die Vorgeschichte aufklären wolle, müsse er auch Bundeskanzlerin Merkel und den damaligen SPD-Vorsitzenden Gabriel als Zeugen hören.

Wiehle kritisierte „auffällige Erinnerungslücken“ von Minister Scheuer und einen „abenteuerlichen Umgang mit Recht und Gesetz“. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Verkehrsministerium mit dem Abschluss des Betreibervertrags nicht bis 2019 gewartet habe. Als Bundesminister sei Scheuer „eine tonnenschwere Last“.

 

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TOP 14 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, Agrarpaket

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/21749) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung, während FDP und AfD gegen die Vorlage votierten. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22700). Ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (19/23127) wurde abgelehnt.

Einstimmig angenommen wurde außerdem der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (19/2198419/2281719/23054 Nr. 12). Zur Abstimmung lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Agrarausschusses vor (19/23162). Ein Antrag der FDP-Fraktion, die einen „ergebnisoffenen Dialog“ mit den Landwirten über Agrarpaket und Düngeverordnung forderte (19/16476) stieß nur bei der AfD auf Zustimmung. Der Rest des Hauses votierte gemäß einer entsprechenden Empfehlung des Ausschusses (19/17879) gegen den Antrag.

Geld für Entwicklung des ländlichen Raums

Eine Übergangsverordnung der Europäischen Kommission für das Jahr 2021 ermöglicht den Mitgliedstaaten zu beschließen, bis zu 15 Prozent ihrer für das Antragsjahr 2021 festgesetzten nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Förderung bereitzustellen.

Mit der beschlossenen Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes will die Bundesregierung die Option, Mittel für Direktzahlungen an die Landwirte für das Jahr 2021 in den ELER umzuschichten, in Höhe von sechs Prozent nutzen. Dies entspreche dem für das Jahr 2020 geregelten Umschichtungssatz, heißt es im Entwurf. Damit werde das Ziel verfolgt, dass vor allem die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen „durchfinanziert“ und zusätzlich Neuverpflichtungen eingegangen werden können, so die Bundesregierung.

Marktstabilisierung im Agrarsektor

Aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Marktstörungen im Agrarsektor werden nun das Agrarmarktstrukturgesetz und das Weingesetz angepasst. Aufbauend auf drei Durchführungsverordnungen der EU-Kommission 2020 / 593, 2020 / 594 und 2020 / 599 sollen Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor, im Sektor für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels sowie für die Planung der Erzeugung im Milchsektor ergriffen werden dürfen.

Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als deutsche Marktordnungsstelle im Agrarbereich für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein.

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TOP 12 Übereinkommen zu steuerbezogenen Maßnahmen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem „Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung“ (19/20979) auf Empfehlung des Finanzausschusses (19/23163) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Steuerabkommen sollen geändert werden

Derzeitige Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen seien vor allem von multinationalen Konzernen zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt worden, schrieb die Bundesregierung im Entwurf. Daher sollten die in Doppelbesteuerungsabkommen geregelten Möglichkeiten einer „Nichtbesteuerung durch Umsetzung der steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS)“ beseitigt werden, die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind. Hierzu gehört vor allem die Umsetzung eines Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch entsprechend Aktionspunkt 6 des BEPS-Aktionsplans.

Mit dem Vertragsgesetz wird das von Deutschland am 7. Juni 2017 unterzeichnete „Mehrseitige Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ ratifiziert und mit den steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans umgesetz. Je nach Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragsstaat sollen die unter das Übereinkommen fallenden deutschen Steuerabkommen entsprechend den Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans geändert werden. (sas/08.10.2020)

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Antrag AfD TOP 16 Bundeswahlgesetz (Größe des Bundestags)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, den Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/22894) mit 362 Ja-Stimmen, 281 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen angenommen. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen den Entwurf gestimmt. Zuvor war ein Änderungsantrag der drei fraktionslosen Abgeordneten Dr. Frauke Petry, Mario Mieruch und Uwe Kamann zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen aller übrigen anwesenden Abgeordneten abgelehnt worden.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament den Entwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/22894) ab. Keine Mehrheit fand auch der gemeinsame Entwurf von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672). Die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD stimmte gegen die Vorlage. Zu den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/23187).

Koalition: Bundestagsvergrößerung vermindern

Mit dem Gesetzesbeschluss hält der Bundestag am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, „bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird“.

Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Darüber hinaus wird „weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung“ vorgenommen, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, und ziehen Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.

Zur „Verminderung der Bundestagsvergrößerung“ wird laut Beschluss „mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen“ und ein weiterer Aufwuchs „auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern“ vermieden. Die Zahl der Wahlkreise wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 – also nach der nächsten Bundestagswahl – von 299 auf dann 280 reduziert.

„Reformkommission einsetzen“

Zudem wurde die Einsetzung einer Reformkommission beschlossen, „die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet“. Sie soll sich auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus soll das Gremium „Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen“. Ihre Ergebnisse soll die Kommission spätestens Mitte 2023 vorlegen.

In der Begründung hatten die Koalitionsfraktionen darauf verwiesen, dass der Bundestag „aufgrund der Veränderung des Wählerverhaltens und der Parteienlandschaft auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts“ bei der Wahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen hatte und eine weitere Erhöhung der Sitzzahl nicht ausgeschlossen sei. „Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung beeinträchtigen“, hieß es weiter.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Laut dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für eine Wahlrechtsreform (19/22894) sollte die Zahl der Abgeordneten regelmäßig auf die gesetzlich vorgesehene Sollgröße von 598 begrenzt werden. Dazu sollten die Direktmandate nach dem Willen der Fraktion in den unverändert bestehenden 299 Wahlkreisen in jedem Bundesland jeweils so vergeben werden, dass keine Überhangmandate mehr entstehen.

Dem Gesetzentwurf zufolge solte die relative Stimmenmehrheit im Wahlkreis künftig „zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung“ zur Erringung eines Direktmandats darstellen. Vielmehr sollten mit der Erststimme künftig nicht mehr unmittelbar Bundestagsabgeordnete, sondern sogenannte „qualifizierte Wahlkreiskandidaten“ gewählt werden. Erringen diese Kandidaten einer Partei mehr Mandate, als ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, sollte eine Rangfolge der Direktkandidaten dieser Partei nach ihrem prozentualen Stimmergebnis aufgestellt werden. „Danach werden den qualifizierten Wahlkreiskandidaten Mandate bis zur Erreichung der Sitzzahl zugeteilt, die der betreffenden Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht“, hieß es in der Begründung weiter. Die Mandatszuteilung erfolge „in der Reihenfolge der absteigenden prozentualen Stimmergebnisse“, beginnend mit dem höchsten Ergebnis.

Um zugleich das „personale Element im Rahmen des Verhältniswahlrechts gegenüber dem bisherigen Mischsystem mit Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zu stärken“, sah der Gesetzentwurf ferner die Möglichkeit vor, die Zweitstimme nicht nur zugunsten einer Partei abzugeben, „sondern auch bis zu drei Bewerberstimmen zugunsten einzelner Kandidaten auf der Landesliste einer Partei zu vergeben“. Dadurch könne die Reihenfolge der Landeslistenbewerber einer Partei beeinflusst werden. (sto/sas/08.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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TOP 18 Menschenrehctslage im Iran

Bündnis 90/Die Grünen fordern von der Bundesregierung mehr Konsequenz gegenüber dem Iran. Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals eine halbe Stunde lang über Anträge der Grünen mit dem Titel „Iran – Menschenrechtsverletzungen verurteilen und völkerrechtliche Verpflichtungen konsequent einfordern“ (19/22561) und der FDP-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Einsatz für Menschenrechte im Iran erhöhen – Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime entschieden verurteilen und ahnden“ (19/23117) debattiert. Beide Anträge wurden zur federführenden Beratung an den Menschenrechtsausschuss überwiesen.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Deutsche Iranpolitik neu ausrichten – Menschenrechtslage für das iranische Volk verbessern, Chance auf Frieden in der Region erhöhen“.

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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Antrag AfD TOP 17 Revision der europäischen Sozialcharta

Der Bundestag stimmt der Revision der Europäischen Sozialcharta zu, die der Bevölkerung der Unterzeichnerstaaten eine Reihe sozialer Rechte, etwa das Recht auf Arbeit, garantiert. Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 8. Oktober 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (19/20976) in der vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.

Abgelehnt wurden hingegen vier Vorlagen aus den Reihen der Opposition: Die AfD-Fraktion hatte zum einen die Kündigung der Sozialcharta (19/22520), zum anderen, das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt der Vereinten Nationen nicht zu ratifizieren (19/22927) gefordert. Beide Vorlagen wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Linksfraktion wiederum hatte sich für ein „Ja zur Revidierten Europäischen Sozialcharta“ (19/22123) sowie für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls eingesetzt, um „Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta“ zu ermöglichen (19/22124). Den Initiativen haben die Grünen zugestimmt, während die übrigen Fraktionen die Anträge zurückgewiesen haben. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/23182) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) ist es, die aktuelle Bedeutung der ursprünglichen Europäischen Sozialcharta (ESC) zu unterstreichen, zwischenzeitlich entstandene Regelungslücken zu schließen und arbeits- und sozialrechtliche Ergänzungen und Neuerungen aufzunehmen. Neben unveränderten und teilweise überarbeiteten Regelungen der ursprünglichen Sozialcharta enthält die RESC gänzlich neue Regelungen, die mit einem übergreifenden Diskriminierungsverbot miteinander verbunden sind.

Für die Vertragsstaaten sind durch die Ratifikation der RESC die Regelungen in der Fassung der RESC bindend, während die früheren Regelungen der Europäischen Sozialcharta (ESC) abgelöst werden. Da sich die ESC auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht, ist laut Grundgesetz ein Vertragsgesetz zur innerstaatlichen Umsetzung nötig.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/22520), die ESC zu kündigen. Darin betonte die Fraktion, gerade im Bereich der Sozialpolitik sei die Freiheit der Ausgestaltung des Sozialsystems „eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung des demokratischen Anspruchs und Merkmal nationaler Souveränität“. Auch wenn die ESC hehre Ziele verfolge und eine Vielzahl der Vorstellungen in der deutschen Gesetzgebung verwirklicht seien, könne kein supranationales Dokument die demokratische Entscheidungsfindung, die auch gegen solche Bestimmungen ausfallen kann, ersetzen, schreiben die Abgeordneten.

Sie forderten deshalb die Bundesregierung auf, die RESC vom 3. Mai 1996 nicht zu ratifizieren und die ESC vom 18. Oktober 1961 gemäß Artikel 37 zu kündigen. Ferner sollte die Regierung der Schaffung von Richtlinien für Sozialrecht auf internationaler Ebene stets unter Verweis auf demokratische Grundsätze entgegentreten. Im Ministerkomitee des Europarats sollte sie die grundsätzliche Ablehnung Deutschlands von Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht durch die Organisation des Europarats kundtun und begründen, hieß es in dem Antrag weiter.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (19/22927) forderte die AfD die Bundesregierung auf, das Fakultativprotokoll des UN-Sozialpaktes (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wsk-Rechte) nicht zu ratifizieren. Auch sollte die Bundesrepublik auf völkerrechtlicher Ebene die politische Unterstützung zu diesem Protokoll entziehen. Das Protokoll regelt ein Individualbeschwerderecht beim zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen für den Fall, dass sich Einzelpersonen oder Personengruppen in einem der wsk-Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben.

Die AfD befürchtete, dass auf diesem Wege ein überstaatlicher Rechtsweg für die Bundesrepublik und somit auch eine Art Paralleljustiz legitimiert werden könnte. Nicht zuletzt aus der Natur der wsk-Rechte, vor allem deren Undefinierbarkeit, würde sich die Bundesrepublik mit der Ratifizierung einem enormen Risiko aussetzen, warnte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag.

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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Antrag TOP 7 Koommunales Vorkaufsrecht – Immobilien

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Ausverkauf der Städte stoppen – Vorkaufsrecht stärken, Umwandlungen verbieten“ (19/22594) beraten, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen wurde.

Antrag der Linken

Die Fraktion will angesichts steigender Baulandpreise ein weitgreifendes Umwandlungsverbot und ein umfassenderes Vorkaufsrecht für Kommunen. Es gehe darum, den „Ausverkauf der Städte“ zu stoppen. Konkret soll das kommunale Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet ausgeweitet und so reformiert werden, dass es innerhalb einer Frist von sechs Monaten preislimitiert zu einem sozialverträglichen Ertragswert angewendet werden kann und auf Eigentumswohnungen, Erbbaurechte sowie bei Verkäufen von Immobilienanteilen mittels sognannter Share Deals ausgedehnt wird.

Bezüglich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen heißt es in dem Antrag, diese sollte in Milieuschutzgebieten und in bereits festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ausnahmslos verboten werden. (pez/08.10.2020)

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Antrag TOP 21 Pfändungsschutz Basiskonto

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850) befürwortet. Für den Regierungsentwurf in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung votierte der Bundestag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/23171) zugrunde. Abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung durch die Linksfraktion, der eine Reform des Basiskontos (19/19537) gefordert hatte. Dieser Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/22685) zugrunde.

Recht des Pfändungsschutzkontos

Wie es in dem Regierungsentwurf heißt, hat eine Evaluierung des P-Kontos ergeben, dass dieses sich seit seiner Einführung 2010 bewährt hat, aber noch in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Der Entwurf diene insbesondere der Lösung der in dem Schlussbericht der Evaluation angesprochenen Probleme und gestalte den Kontopfändungsschutz zugleich transparenter. Darüber hinaus würden weitere vollstreckungsrechtliche Fragen aufgegriffen, die vom Petitionsausschuss des Bundestages und aus der vollstreckungsrechtlichen Praxis an die Bundesregierung herangetragen worden seien. Dies betreffe den Zeitraum für die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen, den Pfändungsschutz von Gegenständen, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind, sowie den Vollstreckungsschutz für Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

Mit dem Gesetz werden unter anderem die Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) neu strukturiert. Die Wirkungen des P-Kontos werden in einem eigenen Abschnitt des Achten Buches der ZPO geregelt.

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Antrag TOP 22 Mietrecht, Gewerberemietrcht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (19/23116) beraten. Gegenstand der Aussprache war auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/23112), der eine Entlastung bei der Miete für von der Corona-Krise betroffene Gewerbetreibende fordert. Die Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

 

Antrag TOP 23 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen (19/2197919/2281919/23054 Nr. 14) zugestimmt. Für den Entwurf haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votiert. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/23180) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Stromnetzbetreiber werden damit zur marktgestützten Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen verpflichtet. Mit dem Gesetzesbeschluss werden Teile einer EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (EU 2019 / 944) in deutsches Recht umgesetzt. Zu den betroffenen Systemdienstleistungen gehören Dienstleistungen zur Spannungsregelung, zur dynamischen Blindstromstützung und und zur Schwarzstartfähigkeit. Ausgenommen sind „vollständig integrierte Netzkomponenten, die im Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers stehen“. Zudem kann die Bundesnetzagentur Ausnahmen in Fällen ermöglichen, in denen eine „marktgestützte Beschaffung einzelner Systemdienstleistungen nicht effizient ist“.

„Ziel der Vorschrift ist es, die Erbringung der Systemdienstleistungen durch die Einführung von transparenten und diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren für alle Marktteilnehmer zu öffnen. Dadurch sollen Potenziale für die technische Erbringung und wirtschaftliche Effizienz gehoben werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den Gesetzentwurf (19/22819) erhoben. (pez/08.10.2020)

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Antrag TOP 22 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2021 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021) (19/22861) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Geld für Darlehen und Beteiligungskapital

Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 734 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,9 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Das ERP-Sondervermögen des Bundes („European Recovery Program“) geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert. (pez/08.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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9. Oktober 2020 (184. Sitzung)

TOP 11 Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2020, nach halbstündiger Debatte dem Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (19/20596) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/23197) angenommen. Damit wurde eine Sonderregelung zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 353 Abgeordnete für und 268 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Es gab eine Enthaltung.

In zweiter Lesung abgelehnt wurde zuvor ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/23208), dem neben den Grünen nur noch die Linksfraktion zustimmte. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl trotz Corona ermöglichen“ (19/22925) ab.

Sonderregelung zur Kandidatenaufstellung

Die jüngsten Erfahrungen im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigten, heißt es im Koalitionsentwurf, „dass Situationen möglich sind, in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist“.

Das Bundesinnenministerium soll daher für Fälle einer Naturkatastrophe oder ähnlicher Ereignisse höherer Gewalt, aufgrund derer Versammlungen zur Kandidatenaufstellung ganz oder teilweise unmöglich sind, „durch Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber“ zulassen können, um deren Benennung ohne Versammlungen zu ermöglichen.

Elektronische Vorverfahren

Dies kann dem beschlossenen Gesetz zufolge „in der Weise geschehen, dass schriftlich Vorschläge eingereicht werden können, die Kandidaten sich jedenfalls schriftlich mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege allen Stimmberechtigten vorstellen können, dann aber jedenfalls die Schlussabstimmung in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgt“. Bei Listenaufstellungen „könnten vorbereitende Schritte auf elektronischem Wege oder zum Beispiel eine weitere Kandidatur für einen anderen Listenplatz in einem weiteren Briefwahlgang ermöglicht werden“.

Danach können elektronische Verfahren dabei „allenfalls zur Vorermittlung, Sammlung und Vorauswahl der Bewerbungen benutzt werden, also nur im Vorfeld und als Vorverfahren zur eigentlichen, schriftlich mit Stimmzetteln und geheim durchzuführenden Abstimmung der Stimmberechtigten über die Kandidaturen“. Dabei müsse gesichert sein, dass jeder Stimmberechtigte ein Vorschlagsrecht hat, allen Kandidaten Gelegenheit gegeben wird, sich und ihr Programm vorzustellen, und dass geheim gewählt wird.

Abgelehnter AfD-Antrag

Die AfD wendet sich mit ihrem Antrag (19/22925) gegen den Koalitionsentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Die darin vorgesehene Vorschrift sei „verfassungswidrig“, da sie die Regelung eines wesentlichen Vorgangs im Verfassungsleben auf die Exekutive übertragen wolle, ohne klare Leitlinien für die Ausgestaltung der Regelung zu geben, kritisierte die Fraktion.

Die Ermächtigung des Bundesinnenministeriums zum Erlass einer Rechtsverordnung, „die eine Abweichung vom Prinzip der Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl in Versammlungen neu einführen soll und die keine klaren Leitlinien für die Ausgestaltung einer nicht in Versammlungen erfolgenden Kandidatenaufstellung beinhaltet“, stelle einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz dar. (sto/sas/ste/09.10.2020)

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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ZP11 Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs

Der Bundestag hat die Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft beschlossen. Das Zentrum soll die historischen Zusammenhänge vermitteln, über das geschehene Leid in Europa und Deutschland aufklären und den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung geben. Den entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/23126) verabschiedete das Parlament am Freitag, 9. Oktober 2020, ohne Gegenstimmen. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Zugleich lehnte der Bundestag einen in weiten Teilen wortgleichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23161) mit der Stimmenmehrheit der Koalition ab. Während die Opposition eine Überweisung der Anträge in den Ausschuss für Kultur und Medien verlangt hatte, bestanden Union und Sozialdemokraten auf sofortiger Abstimmung der Anträge mit den gleichlautenden Titeln „Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken und bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkennen“.

AfD: Ausdruck eines „Sündenstolzes der Deutschen“

Marc Jongen (AfD) erklärte, seine Fraktion können angesichts der nationalsozialistischen Verbrechen zwar nicht gegen den Antrag stimmen, aber wegen dessen Subtextes auch nicht für ihn stimmen. Der Antrag sei Ausdruck eines „Sündenstolzes der Deutschen“ und eines „hypermoralischen Büßertums“.

Jongen berief sich dabei unter anderem auf den Publizisten Henrik M. Broder, der diese Art des „deutschen Erinnerungswahns“ kritisiert habe.

 

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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ZP 12 Förderung der MINT-Bildung

Um die Stärkung der MINT-Bildung ging es am Freitag, 9. Oktober 2020, im Rahmen einer einstündigen Debatte im Deutschen Bundestag. MINT steht für „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik“. In der in der Sache herrschte weitgehend Einigkeit: Die MINT-Ausbildung und die Ergreifung der MINT-Berufe müssen unterstützt und gefördert werden. Die FDP-Fraktion hatte dazu drei Anträge vorgelegt. „Zukunft braucht MINT – Schulisches und außerschulisches Lernen stärken“ (19/22299), „Neue Technologie an Schulen bringen – Zukunftsvertrag für moderne Bildung aushandeln“ (19/22300) und „Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Transparenz und Teilhabe (19/23118). Zudem lag der Debatte ein Antrag der Fraktion Die Linke „MINT-Bildung für mündige und aktive gesellschaftliche Teilhabe fördern“ (19/17792) zugrunde.

AfD: Furchtbare Anträge

Dr. Michael Espendiller (AfD) nannte alle eingereichten Anträge „furchtbar“. Er sagte: „Seitenweise Ahnungslosigkeit, und es tut mir um jeden Baum leid, der dafür sterben musste.“ Seit Jahrzehnten würden sich fast alle Fraktionen die Förderung der MINT-Bildung auf die Fahnen schreiben und seit Jahrzehnten würden sie fast gar nichts erreichen.

Alles, was Kinder, Schüler und Studenten mitbringen müssten, um bei den MINT-Berufen dabei zu sein, seien die beiden alten Tugenden Fleiß und Disziplin. Der Kompetenzerwerb im MINT-Bereich erfordere kein reiches Elternhaus. Espendiller sagte: „Alles was man braucht, sitzt im Wesentlichen zwischen den eigenen Ohren.“

(Wird nachgeliefert, sobald verfügbar)

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TOP 29 Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2020, das Freizügigkeitsgesetz/EU geändert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften im Unionsrecht (19/21750) stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nach halbstündiger Aussprache in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/23186) zu. Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie nachgebessert

Mit der Gesetzesänderung wird das Freizügigkeitsgesetz/EU entsprechend der Vorgaben der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie geändert. Konkret geht es um die Umsetzung des Artikels 3 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG, der den Zuzug von Familienangehörigen der Seitenlinie und von Lebenspartnern regelt, die keine EU-Bürger sind. Vor dem Hintergrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland war die Bundesregierung „nach erneuter Prüfung im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung“ zu der Auffassung gekommen, dass die Umsetzung der genannten Richtlinienbestimmung bislang nicht ausreichte.

Mit der Gesetzesänderung werden diese Defizite aus Regierungssicht nun korrigiert. Erleichtert wird  der Zugang anderer Verwandter als der engen Familienangehörigen von EU-Bürgern, die selber keine EU-Bürger sind, – etwa dann, wenn diese auf Pflege angewiesen sind. Gemeint sind Verwandte wie etwa Onkel, Tante, Neffe und Nichte.

Ferner wurden Regelungen geschaffen, um die Statusrechte von Briten und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nach dem Austrittsabkommen mit Großbritannien bestehen, zu berücksichtigen. Ebenso wurde die Grundlage dafür geschaffen werden, um Auszubildenden auch nach dem Übergangszeitraum für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt BAföG-Leistungen gegebenenfalls noch bis zum Abschluss zu zahlen. (sas/ste/sto/09.10.2020)

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TOP 24 Stand der Deutschen Einheit

Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, den Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2020 (19/22580) erörtert. Mitberaten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „30 Jahre Deutsche Wiedervereinigung – Einheit vollenden, Fehler korrigieren und ostdeutsche Interessen anerkennen“ (19/22489).

Wirtschaftskraft im Osten bei 73 Prozent des Westniveaus

Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, hat die durchschnittliche Wirtschaftskraft der neuen Bundesländer gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner/-in 2019 ein Niveau von knapp 73 Prozent erreicht, mit Berlin seien es sogar 79,1 Prozent des gesamtdeutschen Durchschnitts. Bei der Bewertung sei das niedrige Ausgangsniveau im Jahr 1990 von 37 Prozent relevant, fügt die Regierung hinzu. Seit der Wiedervereinigung hat sich das BIP je Einwohner/-in in den neuen Ländern (ohne Berlin) vervierfacht. Rechne man Berlin hinzu, sei es immer noch eine Verdreifachung.

Auch im Vergleich der europäischen Regionen zeige sich ein positiver Entwicklungstrend. Die neuen Länder hätten sich immer stärker dem europäischen Durchschnitt angenähert, die Bandbreite reiche von 84 Prozent des europäischen BIP pro Kopf in Mecklenburg-Vorpommern bis 99 Prozent für die Stadtregion Leipzig gemessen in Kaufkraftstandards im Durchschnitt der 27 EU-Mitgliedstaaten der Jahre 2016 bis 2018. Die ostdeutschen Regionen verfügten damit über eine Wirtschaftskraft, die beispielsweise mit der in vielen französischen Regionen vergleichbar sei und deutlich höher liege als etwa in Polen mit knapp 70 Prozent.

(Wird ergänzt, sobald vorhanden)

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TOP 29 Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2020, Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2198319/23054 Nr. 15) stimmten nach halbstündiger Aussprache in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/23185 neu) CDU/CSU, SPD und Linksfraktion zu. Die AfD stimmte dagegen, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Bei Enthaltung der AfD wurde zudem eine Entschließung verabschiedet.

Qualifizierungsnachweise für Lkw-Fahrer

Mit dem beschlossenen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2018 / 645 vom 18. April 2018 „zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein“ in deutsches Recht umgesetzt. Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und aus Gründen der Kostenersparnis werden Fahrerqualifizierungsnachweise künftig bundesweit ausgestellt. Damit wird die bereits bestehende Möglichkeit der Länder, diese Nachweise auszustellen, abgelöst, um die ungleiche Behandlung zwischen grenznahen Bundesländern und solchen, die nicht ans Ausland grenzen, zu vermeiden.

Entsprechend der EU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, vor allem die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen sowie ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungen ermöglicht. Ein solches Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfordere Verfahrensvorschriften, so die Bundesregierung, die nicht nur die Führung des Registers, sondern auch die Datenübermittlung regeln.

Entschließung verabschiedet

In der angenommenen Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht klarzustellen, dass die Gründung von Ausbildungsverbünden möglich ist.

Auch soll dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur bis Mai 2021 die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorgelegt werden, in der Regelungen über den Einsatz von Fremdsprachenprüfungen und den Einsatz von E-Learning enthalten sind. Schließlich soll dem Verkehrsausschuss bis Ende 2020 ein Bericht zur Möglichkeit des Einsatzes von E-Learning vorgelegt werden. (hau/sas/09.10.2020)

(Wird nachgeliefert, sobald verfügbar)

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Antrag AfD TOP 30 Mehr Frauen in den Deutschen Bundestag

Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2020, einen Antrag mit dem Titel „Mehr Frauen in den Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen“ (19/16485), der von einer Reihe weiblicher Mitglieder der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden war, wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mehr Frauen in den Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für mehr Repräsentanz von Frauen im Parlament“ (19/16486), dem nur die Antragsteller zustimmten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/23207).

AfD: Gegen Politik für einzelne Gruppen

Heftigen Gegenwind ernteten die Anträge von der AfD-Fraktion. Deren Rednerin Beatrix von Storch nannte die Vorlagen einen „Ausguss radikal-feministischer Ideologie“ und bedauerte, dass sich auch die FDP vor diesen Karren spannen lasse.

Von Storch stellte fest: „Männer und Frauen in Deutschland sind per Gesetz gleichberechtigt. Jeder hat das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.“ Eine Politik aber nur für bestimmte Gruppen lehnte sie ab: „Frauenquote ist Mittelalter“, befand die AfD-Abgeordnete.

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Antrag AfD TOP 31 Finnaziele Lasten der Migratoinspolitik

Der Bundestag hat sich am Freitag, 9. Oktober 2020, mit der Antwort der Bundesregierung (19/18352) auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/11733) befasst, die sich nach den „fiskalischen Lasten der Zuwanderung“ erkundigte. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Antrag der AfD (19/16488) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die finanziellen Lasten der Migrationspolitik „umfassend“ offenzulegen (19/16488). 494 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 73 dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/23183) zugrunde.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der AfD die „finanziellen Lasten der Migrationspolitik umfassend offenlegen“. Ihrem Antrag (19/16488) zufolge sollte die Regierung den Bundestag jährlich nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai in einem Bericht über die aktuellen Aufwendungen mit Bezug auf ihre Migrationspolitik informieren. Dies sollte neben den Aufwendungen, die beim Bund „im Zusammenhang mit seiner gesamten Migrationspolitik“ einschließlich der „Kosten der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung oder anderer indirekter Maßnahmen“ anfallen, auch die Kosten umfassen, die in den Ländern und Kommunen „für die Bewältigung der sogenannten humanitären Migration tatsächlich insgesamt anfallen“.

In diesem Bericht sollten die Kosten detailliert aufgeschlüsselt werden, unter anderem nach Leistungen für die Erstellung beziehungsweise das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, nach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII „insbesondere für Unterkunft, Heizung und Verpflegung sowie zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums“ sowie beispielsweise nach Leistungen für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, für Dolmetscher und Sprachkurse, für weitere Integrationsmaßnahmen oder für Rückführungen.

Zudem sollte die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem das Parlament jährlich „über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis“ informieren und die Abgeordneten in dem Bericht „regelmäßig detailliert über die aktuelle Höhe der ,Asylrücklage zur Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Belastungen‘ (sogenannte Flüchtlingsrücklage)“ in Kenntnis setzen.

Regierungsantwort auf die Große Anfrage

Die Zahl der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer ist laut Bundesregierung seit Ende 2014 von mehr als 8,15 Millionen um knapp 2,91 Millionen auf gut 11,06 Millionen Mitte 2019 angestiegen. Davon waren am 30. Juni vergangenen Jahres fast 4,84 Millionen EU-Bürger und gut 6,22 Millionen Drittstaatsangehörige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18352) auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/11733) hervorgeht. Die fünf Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach Mitte 2019 auf die Türkei mit gut 1,47 Millionen Menschen, Polen mit gut 860.000, Syrien mit knapp 770.000, Rumänien mit knapp 730.000 und Italien mit knapp 650.000.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum von Januar 2014 bis zum ersten Halbjahr 2019 insgesamt etwa 1,77 Millionen Menschen nach Deutschland eingereist sind, die in der Folge einen Asylantrag gestellt haben. Von diesen waren laut Vorlage ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2019 noch etwa 1,4 Millionen in der Bundesrepublik.

Insgesamt wurden den Angaben zufolge von Januar 2014 bis Juni 2019 laut AZR Asylverfahren rechts- oder bestandskräftig bei gut 1,48 Millionen Menschen abgeschlossen, von denen sich fast 1,15 Millionen Mitte vergangenen Jahres in der Bundesrepublik aufhielten, darunter fast 900.000 mit einer Aufenthaltserlaubnis und knapp 110.000 mit einer Duldung. Die Zahl der sich „nicht in Deutschland aufhältigen Personen mit einem im Zeitraum 2014 bis Juni 2019 abgeschlossenen Asylverfahren“ beläuft sich laut Bundesregierung auf rund 330.000. (sto/sas/09.10.2020)

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TOP 31 Einführunsggesetz zur Abgabenordnung

Die Fraktion Die Linke möchte eine mögliche Verjährung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Fällen verhindern. Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2020, einen entsprechenden Entwurf der Fraktion zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/22119) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung der FDP und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und AfD zurückgewiesen.

In namentlicher Abstimmung abgelehnt hat das Plenum mit 317 Stimmen gegen 169 Stimmen bei 68 Enthaltungen einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zur Einziehung von Taterträgen (19/22113). Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/22680) zugrunde.

Linke: Verjährung bei Cum/Ex verhindern

Im Gesetzentwurf wird erläutert, dass die Einführung des Paragraphen 375a der Abgabenordnung im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die Möglichkeit der strafrechtlichen Einziehung bei bereits verjährten Steueransprüchen verbessern sollte. Dies solle es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Erträge aus kriminellen Cum/Ex-Geschäften von Banken und anderen Beteiligten nach einer strafrechtlichen Verurteilung auch dann einzuziehen, wenn die steuerlichen Ansprüche bereits verjährt seien.

Zusätzlich zum Paragrafen 375a der Abgabenordnung sei jedoch auch ein neuer Paragraph 34 in Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung eingefügt worden. Diese Vorschrift regele den zeitlichen Anwendungsbereich des Paragraf 375a der Abgabenordnung und lege fest, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gelte, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Hierdurch dürfte in den Fällen, in denen bis zu diesem Zeitpunkt eine steuerliche Verjährung bereits eingetreten sei, die Tatbeute auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung einbehalten werden, kritisiert die Fraktion Die Linke. Daher soll der Artikel 97 Paragraf 34 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung aufgehoben werden.

Grüne: Ausweitung der strafrechtlichen Einziehung

Steueransprüche wie Taterträge aus Steuerhinterziehungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Paragrafen 375a der Abgabenordnung durch Verjährung steuerschuldrechtlich erloschen sind, sollen der strafrechtlichen Einbeziehung und auch der dafür geltenden 30-jährigen Verjährung unterliegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (19/22113).

Die Fraktion weist darauf hin, dass durch im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes erfolgte Änderungen eine Einziehbarkeit von steuerschuldrechtlich durch Verjährung erloschenen Taterträgen aus Steuerhinterziehung auf alle am 1. Juli 2020 noch nicht verjährten Steueransprüche ausgeweitet worden sei. Bei Steuerhinterziehung verjähre die Steuerschuld regelmäßig nach zehn Jahren, während die Möglichkeit der Einziehung in 30 Jahren ab Tatbeendigung verjähre. Aufgrund dieser Diskrepanz drohe die Einziehung von Taterträgen aus zurückliegenden Steuerhinterziehungen in möglicherweise großem Umfang, etwa bei Cum/Ex-Fällen, zu scheitern. Das widerspreche dem Ziel der 2017 erfolgten Neuordnung des Einziehungsrechts, wonach – selbst wenn die Tat ungesühnt bleibe – der materielle Nutzen nicht beim Täter verbleiben solle, begründete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Vorstoß. Die Maßnahme diene unter anderem der Einheit der Rechtsordnung. (hle/sas/09.10.2020)

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ZP 13 Aktuelle Stunde zur Absage der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Ob die Folgen der Corona-Pandemie, die Beziehungen zu Großbritannien nach dem Brexit oder der Klimaschutz: Die Herausforderungen, die die EU zu meistern hat, sind groß. Ebenso groß sind aber auch Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Über die Frage, wie die Halbzeitbilanz nach drei Monaten deutschen Rats-Vorsitzes ausfällt, gingen die Meinungen im Bundestag auseinander. Die Bilanz sei enttäuschend, befand so etwa die FDP, die in der von ihr beantragten Aktuellen Stunde am Freitag, 9. Oktober 2020, zudem kritisierte, dass die Bundeskanzlerin ihre Regierungserklärung zwischen zwei Europäischen Räten abgesagt hatte.

AfD: EU fehlt die Existenzberechtigung

Harsche Kritik an der EU übte wiederum die AfD: Eigentlich müsse sich die Aktuelle Stunde damit befassen, was sich „hinter EU-Machenschaften“ verberge, die sich als „ewige Erfolgsmeldungen tarnen“, so Harald Weyel (AfD). „Immer gibt es vor EU-Gipfeln einen Berg unlösbarer Probleme, die sich nach zähen, harten Verhandlungen glücklicherweise in einem Kompromiss auflösen, bei dem es nur Gewinner gibt.“

Aber in Wirklichkeit ändere sich nie etwas: „Deutschland zahlt, lässt sich die Agenda von Frankreich diktieren und lässt die Tage der EU-Ratspräsidentschaft ungenutzt verstreichen“, monierte der Abgeordnete. Die EU habe sich spätestens seit der „Corona-Hysterie“ ihrer letzten Existenzberechtigung beraubt.