162. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 27. Mai 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=oEBKZDGIAow

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

27. Mai 2020 (162. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung Müller, Dr. Gerd Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ein Corona-Soforthilfeprogramm für arme Länder, das geplante Lieferketten-Gesetz für Menschenrechte in der Wirtschaft und das neue Entwicklungshilfe-Konzept „BMZ 2030“ – diese Themen standen im Fokus der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 27. Mai 2020, in der sich Dr. Gerd Müller (CSU), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Fragen der Abgeordneten stellte.

Sein Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung hatte Müller insbesondere genutzt, um für die von ihm angestrebten Corona-Soforthilfen für Entwicklungsländer zu werben.

4,3 Milliarden Euro Soforthilfe

Für diese sollen laut Berechnungen seines Ministeriums im laufenden Jahr 4,3 Milliarden Euro notwendig sein. Eine Milliarde Euro soll durch Umschichtungen im Etat des Ministeriums finanziert werden, drei weitere Milliarden will Müller über einen Nachtragshaushalt finanzieren. Die Corona-Pandemie treffe weltweit insbesondere die Ärmsten und Schwächsten besonders hart, betonte der Minister im Plenum.

In Europa schnürten die Regierungen Rettungspakete in Höhe von „200 Milliarden Euro“ Höhe. Diese Hilfe gebe es in vielen armen Ländern nicht. Angesichts der weltweit „vier Milliarden Armen und 850 Millionen Hungernden“ sei jetzt Solidarität gefragt, so der CSU-Politiker: „Ich bitte Sie hier um drei Milliarden Euro für alle Entwicklungsländer.“ Ziel des Sofortprogramms sei es, einerseits Hunger zu bekämpfen, aber auch die Gesundheitssysteme zu stärken und die Wasserversorgung zu verbessern.

Müller für einen europäisch-afrikanischen „New Deal

Die geplanten Mehrausgaben verteidigte Müller auch mit Blick auf die „neue, gewachsene Rolle der Entwicklungszusammenarbeit“. Diese sei ebenso Zukunfts- und Friedenspolitik wie Klima- und Umweltpolitik, so der Minister. Nach der Corona-Krise dürfe es „kein Zurück zu einer Normalisierung der Globalisierung“ geben. „Wenn alle Menschen so leben und wirtschaften wollten wie wir, bräuchten wir drei Erden.“

Müller plädierte für einen europäisch-afrikanischen „New Deal“ – einen „EU-Afrika-Partnerschaftsvertrag“ und eine damit verbundene „Verdopplung der EU-Afrika-Mittel für die nächsten sieben Jahre“. Deutlich kritisierte Müller auch, dass die EU bislang keinen „einzigen zusätzlichen Eurocent“ zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen in Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt habe.

Sein Ministerium habe nun ein Reformkonzept vorgelegt, mit dem es auf die neuen Herausforderungen reagiere, betonte Müller. Das Konzept, mit dem die Zusammenarbeit mit armen Staaten umgestellt werden soll, „konzentriere sich auf die neuen Themen“, so Müller. Die Devise sei: „Mehr Wirksamkeit“.

AfD stellt Corona-Soforthilfen in Frage

Dietmar Friedhoff (AfD) wollte von Müller wissen, ob die geplanten Soforthilfen zur Corona-Bekämpfung in Entwicklungsländern wirklich „zielführend“ und nicht eher schädlich seien. Durch die „Behandlungskonzentration auf Covid-19“ könnten derzeit Krankheiten wie Masern, Polio und Tuberkulose in Afrika nicht behandelt werden. „Daher geht man in 2020 von über einer Million zusätzlicher Toten in Afrika aus“, gab der AfD-Abgeordnete zu bedenken.

Müller verteidigte das Sofortprogramm. Es gehe jetzt vor allem darum, zusätzliche Hungertote zu verhindern. Schon jetzt erlebten viele Länder Afrikas und Lateinamerikas eine Hungerkrise „gigantischen Ausmaßes“. Noch gebe es die Chance, rechtzeitig mit deutscher Hilfe die Notfallmedizin vor Ort aufbauen, mahnte Müller. „Wir sind drei Monate vor der Krise, haben Erfahrung und Wissen, das sollten wir zur Verfügung stellen.“

 

TOP 2; Fragestunde:

Im Anschluss an die einstündige Regierungsbefragung wurde am Mittwoch, 27. Mai 2020, die ebenfalls einstündige Fragestunde aufgerufen. Vertreter der Bundesregierung beantworteten darin Fragen, die Abgeordnete vorab schriftlich eingereicht hatten (19/19362). Die Fragen wurden getrennt nach Ressorts aufgerufen.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 87 Fragen stammten 43 von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 17 von Abgeordneten der Fraktion Die Linke, 16 von Abgeordneten der FDP-Fraktion und elf von Abgeordneten der AfD-Fraktion.,

Die meisten Fragen, nämlich 20, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, gefolgt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 14 Fragen und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit zehn Fragen. Acht Fragen sollte das Auswärtige Amt beantworten, jeweils sieben Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Fünf Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Finanzen, vier Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, drei Fragen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Je zwei Fragen sollten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium der Verteidigung beantwortet werden. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was die Abgeordneten wissen wollen

1. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Infektionsschutzgesetz zur Gänze oder in Teilen verfassungswidrig ist?

2. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)

Auf welche Gesamtsumme werden sich nach Schätzungen der Bundesregierung die Entwicklungskosten für die sogenannte „Corona WarnApp“ belaufen, und wann ist mit ihrer Fertigstellung zu rechnen?

14. Abgeordneter Dr. Roland Hartwig (AfD)
Welche Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, vom 27. April 2020 eine „gesetzliche Pflicht für nicht funktionierende Masken“ sei „ein Armutszeugnis eines Staates“ sowie „wissenschaftlicher Unsinn“; und weiter: „Wenn schon Gesetz, dann bitte richtig, aber nicht so nur das Versagen der Politik kaschieren, dasssie bis heute nicht in der Lage sind, uns mit ausreichend Masken zu versorgen“ (www.deutschlandfunk.de/weltaerztepraesident-montgomery-pflicht-fuer-nicht.694.de.html?dram:article_id=475525)?

51. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD)
Stellt die Bundesregierung Erwägungen an, nach dem Bekanntwerden der neuesten Zahlen zu Kindergeldbeziehern im Ausland (über 300 000 in 2019, vgl. Junge Freiheit vom 15. Mai 2020, https://jungefreiheit.de/politiik/deutschland/2020/zahl-der-kindergeldbezieher-im-ausland-steigt-auf-ueber-300-000/, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020), entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen etwa dergestalt zu ändern, den Bemessungssatz der Höhe der regelmäßig viel niedrigeren Lebenshaltungskosten im Ausland anzupassen (etwa nach österreichischem Vorbild, vgl. daDrucksache 19/19362 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu Tagesschau.de vom 14. Mai 2020, https://tagesschau.de/ausland/kindergeld-oesterreich-103.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020)?

53. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD)
Inwiefern ist der deutsch-französische Vorschlag, wonach die Europäische Kommission 500 Mrd. Euro Schulden zur wirtschaftlichen Erholungnach der Corona-Krise aufnehmen soll (www.welt.de/politik/ausland/article208068193/Erstmals-EU-Schulden-Merkel-und-Macron-wollen-500-Milliarden-Euro-gegen-die-Rezession.html), mit der „No-Bailout-Klausel“ der Verträge von Maastricht, Amsterdam und Lissabon vereinbar, nachder die Haftung der Europäischen Union für Verbindlichkeiten einzelner Staaten ausgeschlossen ist?

63. Abgeordneter Dr. Anton Friesen (AfD)
Kann die Bundesregierung erstens meine Kenntnis bestätigen, dass sich unter den am 18. April 2020 von den griechischen Inseln aufgenommenen 47 Minderjährigen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/ankunft-kinder-grc.html) Personen befanden, die sich zuvor bereits einmal in Deutschland aufgehalten hatten, aufgrund von Straffälligkeit aus Deutschland jedoch abgeschoben worden waren, sowie zweitens darüber Auskunft erteilen, aufgrund welcher Straftaten sie gegebenenfalls abgeschoben worden waren?

64. Abgeordneter Dr. Anton Friesen (AfD)
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Argumentation der USA, weiterhin JPCOA-Partei zu sein, trotz des Rückzugs Washingtons vom Atomabkommen vom Mai 2018, nach meiner Ansicht wohl um auch nach dem Ablauf der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats im Oktober 2020 Waffenlieferungen an den Iran unterbinden zu können (https://nationalin
terest.org/blog/middle-east-watch/trump-administration%E2%80%99s-looming-un-fight-russia-and-china-over-iran-150731; www.nytimes.com/2018/05/08/world/middleeast/trump-iran-nuclear-deal.html; www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/
nachrichten132.html?fbclid=lwAR0QKpTAxWzoO0QKeNI0dYLwlgDF73yBysbnwZlvnT-tGuU4
5K5mlhQ9V4)?

71. Abgeordneter Dr. Roland Hartwig (AfD)
Welche EU-Mitgliedstaaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung den Nahostfriedensplan „Peace to Prosperity“ der US-Administration und haben die geplante Annexion der Palästinensergebiete durch die israelische Regierung bisher nicht verurteilt oder zurückgewiesen, und welche substantiellen Unterschiede bestehen zwischen der Position der Bundesregierung und der der anderen Mitgliedstaaten?

81. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD)
Sieht die Bundesregierung auch im Lichte des Wechsels von Stephan Harbarth binnen knapp zweieinhalb Jahren als Abgeordneter des Deutschen Bundestages (CDU) hin zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Tagesschau.de vom 15. Mai 2020, https://tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-harbarth-neuer-praesident-101.html , zuletzt abgerufen am 20. Mai 2020)
Handlungsbedarf im Bereich der Regelungen des BVerfGG über die Wahl von Bundesverfassungsrichtern und -gerichtspräsidenten, etwa im Sinne von Sperrfristen für Berufspolitiker o. Ä., um die politische Unabhängigkeit des Gerichts zu wahren?

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TOP 3; Corona-Steuerhilfegesetz

Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 27. Mai 2020, hat der Bundestag ohne Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz19/19379) zur weiteren Beratung in die Ausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses überwiesen. Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf von CDU/CSU und SPD für das Corona-Steuerhilfegesetz (19/19150).

Vor der Überweisung nahm der Bundestag gegen die Stimmen der AfD die Tagesordnung vom 27. bis 29. Mai an, über die vorab zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Regierungsentwurf sieht wie der Koalitionsentwurf vor, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.

Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz.

„Auswirkungen der Pandemie abmildern“

In der Begründung schreibt die Bundesregierung, der Umsatzsteuersatz werde ermäßigt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche abzumildern und sei daher zeitlich begrenzt. Von der Senkung profitierten auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftswegen seien gastronomische Betriebe aufgrund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der Covid-19-Pandemie betroffen, heißt es in dem Entwurf weiter. Allerdings dürfte sich die Situation auch in diesem Bereich bis Mitte des Jahres 2021 wieder normalisieren, sodass eine Befristung der Maßnahme angezeigt sei.

Durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes werden eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur erwartet. Die Steuermindereinnahmen werden für das Jahr 2020 auf 235 Millionen Euro und für das Jahr 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro beziffert. (hle/27.05.2020)

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ZP 1; Aktuelle Stunde – wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise

Der Bundestag hat in einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 27. Mai 2020, über Wege aus der Wirtschaftskrise diskutiert. Zum Auftakt der von den Koalitionsfraktionen verlangten Sitzung mit dem Titel „Wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise auf allen staatlichen Ebenen unterstützen“ zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zufrieden mit dem bisherigen Handeln der Bundesregierung und der Bevölkerung in der Krise.

Minister: Wir brauchen wieder Wachstum in Deutschland

Deutschland habe die Krise besser bewältigt als viele Länder in einer ähnlichen Situation – medizinisch und gesundheitlich sowie wirtschaftlich. Nun gehe es darum, schnell und wirksam wieder in eine Phase wirtschaftlichen Wachstums zu geraten. Dabei machte der Minister deutlich, dass es maßgeblich um eine europäische Perspektive gehe – denn ein stark exportorientiertes Land wie Deutschland spüre die Rückwirkungen.

Altmaier warb für eine gemeinsame Offensive auf allen staatlichen Ebenen. „Wir brauchen wieder Wachstum in Deutschland.“ Ohne Wachstum gebe es keine Gerechtigkeit, sagte Altmaier. Er versprach Entbürokratisierung und Freiräume für Unternehmen und verteidigte den anvisierten Weg im Umgang mit der krisengeschüttelten Lufthansa. Man wolle nach dieser Krise mit wettbewerbsfähigen Unternehmen weiter eine Rolle auf den globalen Märkten spielen, deswegen verweigere man sich einem industriepolitischen Ausverkauf.

AfD: Normalzustand wiederherstellen

Es wäre gut gewesen, wenn dieses Paket als Basis für die Debatte vorgelegen hätte, kritisierte Enrico Komning von der AfD. Er beschrieb das Handeln der Bundesregierung als ein von Angst und Panik getriebenes. „Sie schmeißen erst das Kind in den Brunnen und rühmen sich jetzt dafür, dass Sie dem Kind ein Seil entgegenwerfen.“

Das beste Konjunkturpaket wäre seiner Ansicht nach, alle Corona-Maßnahmen sofort abzuschaffen und den Normalzustand wieder herzustellen. Die AfD ist für ein komplettes Abschaffen des Solidaritätszuschlags genauso wie für ein Abschaffen der EEG-Umlage.

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TOP 4; Bundeswehreinsatz EU NAVFOR Somalia ATALANTA

Mit 535 Ja- bei 82 Nein-Stimmen hat der Bundestag am Mittwoch, 27. Mai 2020, einer weitere Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführte EU-Navfor-Somalia-Operation „Atalanta“ (European Union Naval Force) zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias zugestimmt. 39 Abgeordnete enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/18866). Der Auswärtige Ausschuss hatte eine Beschlussvorlage (19/19196) abgegeben, in der die Annahme empfohlen wurde. Des Weiteren lag den Abgeordneten ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/19211).

Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten

Die Bundeswehr soll sich dem Antrag zufolge ein weiteres Jahr an der EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias beteiligen. Hauptaufgabe für die bis zu 400 einzusetzenden Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten bleiben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia.

„Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte – mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen – erfolgreich zurückgedrängt werden“, heißt es in der Vorlage. Die schwachen sich noch im Aufbau befindenden staatlichen Strukturen in Somalia, insbesondere im Sicherheitssektor, und die noch gering ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit ließen den für die Piraterie und andere organisierte Kriminalität verantwortlichen kriminellen Netzwerken jedoch weiterhin Spiel- und Rückzugsräume, die potenziell in erneute Übergriffe auf See münden könnten und daher weiterhin eine Gefahr darstellten.

Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, im Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sei maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. „Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika wahrt EU damit europäische Interessen und trägt zugleich zur Stabilisierung der Region bei“, schreibt die Bundesregierung.

Kein Einsatz an Land

Einsatzgebiet der Mission sind laut Antrag die somalischen Küstengebiete sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen von Piraten am Strand Somalias vorgehen. „Sie werden hierfür nicht an Land eingesetzt“, heißt es im Antragstext.

Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2021, die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich 35,5 Millionen Euro. (ahe/hau/27.05.2020)

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Antrag AfD TOP 5; Corona-Moratorium für Entwicklungshilfe

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Corona-Moratorium für Entwicklungshilfe und Umwidmung von Entwicklungsmitteln zur Pandemie-Bewältigung“ (19/19517) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Antrag der AfD

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bundesrepublik Deutschland seien gravierend, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag und warnen vor massiven Arbeitsplatzverlusten und mehreren Millionen Menschen, die von Kurzarbeit betroffenen sein könnten. Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung „bis zur endgültigen Bewältigung der Corona-Pandemie in Deutschland und Europa keine Neuzusagen für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit tätigen oder in Aussicht stellen“, heißt es in der Vorlage.

Auch bereits getätigte Neuzusagen in diesem Bereich seien, soweit noch nicht rechtsverbindlich, einzufrieren. Ausnahmen sollten dort gemacht werden können, wo die Entwicklungszusammenarbeit „zur Bewältigung der Corona-Pandemie in ihrer medizinischen bzw. gesundheitlichen Dimension unmittelbar beitrage“, oder in solchen Fällen, in denen eine Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft erwiesenermaßen „einen gegenseitigen Nutzen erbringe“, so die AfD. (ste/27.05.2020)

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TOP 6; Intensivpflege- und Rehabilitation

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, 19/19368) in erster Lesung zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (19/19518) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

„Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen“

Ziel des Regierungsentwurfs ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.

Verordnen dürfen die außerklinische Intensivpflege nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Damit Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, ist vorgesehen, dass die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.

„Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtern“

Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert werden: Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte sollen die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen. Die Krankenkassen sind laut Bundesregierung an diese Feststellung gebunden.

Mit dem Gesetz soll auch das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt werden: Der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung wählen, soll halbiert und die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen werden. (hau/27.05.2020)

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TOP 7; Blutspendeverbot

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, erstmals einen Antrag der FDP mit dem Titel „Einfach Leben retten – Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen“ (19/15260) erörtert und im Anschluss an die 30-minütige Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

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TOP 8; Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, den Bericht der Bundesregierung „über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen“ (19/18075) debattiert und mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Linksfraktion eine Entschließung angenommen. Die FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/19406) vor. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/19539) ab, wobei sich die FDP enthielt. Die Linke stimmte mit den Grünen für den Entschließungsantrag.

Kürzere Fahrzeit, höhere Kosten

Aus dem Bericht geht hervor, dass der viergleisige Streckenausbau im Abschnitt Hanau-Gelnhausen (Hessen) nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) der Bewältigung der stark wachsenden Schienenverkehre im Raum Frankfurt/Fulda/Würzburg/Erfurt innerhalb des Großprojekts der Ausbau- beziehungsweise Neubaustrecken (ABS/NBS) Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt dient. Aus vier möglichen Varianten sei die Variante SI 230 mit Hochgeschwindigkeitsgleisen innen und einer Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h ausgewählt worden, „obwohl sie nicht die kostengünstigste ist“, heißt es in der Vorlage.

Da den Mehrkosten in Höhe von sechs Millionen Euro jedoch ein höherer Nutzen durch Fahrzeitverkürzung gegenüberstehe, könne die Variante SI 230 dem Parlament als wirtschaftlichste Variante empfohlen werden. Mit der Auswahl der Variante SI 230 würden alle Projektziele vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren erfüllt. „Das EBA geht davon aus, dass mit der Wahl der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird“, heißt es in dem Bericht.

Als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung seien einige der dort geforderten Maßnahmen in die Vorzugsvariante aufgenommen worden, schreibt die Regierung. So würden die Haltepunkte der betroffenen Gemeinden mit Außenbahnsteigen und Lärmschutzwänden ausgerüstet und somit die von der Region geforderte aktive und barrierefreie Umgestaltung dieser Bereiche in großen Teilen ermöglicht.

Zusätzliche Forderungen nicht berücksichtigt

Das Dialogforum der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebe jedoch zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt worden seien, wird mitgeteilt.

Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes und der Barrierefreiheit. „Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des EBA nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“, heißt es in der Vorlage.

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27. Mai 2020 (163. Sitzung)

TOP 10; Globale Gesundheit

Mit breiter Mehrheit treten die Abgeordneten des Bundestages angesichts der Erfahrungen in der Coronakrise für eine stärkere internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik ein.

In mehreren Anträgen, die am Donnerstag, 28. Mai 2020, auf der Tagesordnung des Parlaments standen, sprechen sich die Fraktionen unter anderem dafür aus, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu stärken sowie wichtige Medikamente und Impfstoffe global zur Verfügung zu stellen. Nur die AfD-Fraktion äußerte sich kritisch zur Rolle der WHO in der globalen Gesundheitspolitik.

WHO ausreichend finanzieren

In der Coronakrise werde deutlich, dass den großen Herausforderungen nicht mehr nur mit nationalstaatlichen Mitteln begegnet werden könne, heißt es in einem Antrag (19/19491) der Fraktionen von Union und SPD, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von AfD und Linke bei Entschaltung von Grünen und FDP beschlossen wurde. Die wesentlichen Faktoren für ein gesundes Leben würden in einer immer stärker vernetzten und mobilen Welt zunehmend global bestimmt.

Die WHO sei die einzige international legitimierte, normgebende Autorität in Gesundheitsfragen und müsse gestärkt und ausreichend finanziert werden. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung einen ressortübergreifenden Austausch zum Thema globale Gesundheit. Dies beziehe insbesondere die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt, Bildung, Forschung, Außenwirtschaft und Gleichstellung ein.

AfD sieht Versagen der WHO während Corona

Die AfD-Fraktion stellte die nationale Gesundheitspolitik in der Coronakrise ebenso infrage wie die Rolle der WHO auf globaler Ebene. Ulrich Oehme (AfD) kritisierte den Antrag der Koalitionsfraktionen als „Wischiwaschi“ und rügte, Deutsches Steuergeld werde ausgeschüttet, ohne zu wissen, ob es sinnvoll eingesetzt werde.

Die WHO habe in der Coronakrise versagt und sich als inkompetent erwiesen. So hätte die WHO viel früher handeln müssen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die WHO sei das Geld nicht wert, das sie bekommen habe. Die nationalen Regierungen hätten früher Einreiseverbote verhängen müssen. „Wir können nur froh sein, dass Sars-CoV-2 nicht so tödlich ist wie die Pest im Mittelalter.“ (pk/28.05.2020)

 

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Antrag AfD TOP 11; Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rechtskonforme Zustände herstellen – PEPP-Anleihekäufe sofort beenden“ (19/19516) hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden und wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die AfD-Fraktion sieht darin das laufende Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) in Reaktion auf die Corona-Krise als „offensichtlich rechtswidrig, mandatsüberschreitend und unvereinbar mit den europäischen Verträgen“ an.

Kontroverse Debatte

Während die AfD ihre Position überwiegend mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem anderen Anleihekaufprogramm der EZB, dem „Public Sector Purchase Programme“ (PSPP), (2 BvR 859/15, EZB-Urteil, 5. Mai 2020) begründete, warfen Redner der übrigen Fraktionen den Antragstellern vor, dieses Urteil zu instrumentalisieren. Zudem rufe die AfD zum Verfassungsbruch auf, da die Bundesbank unabhängig sei. Gegenstand der Debatte war zudem, wie der Bundestag mit dem EZB-Urteilen umgehen könne.

Im Rahmen von PEPP, das die EZB am 18. März 2020 beschlossen hatte, können laut EZB temporär Anleihen öffentlicher und privater Schuldner in Höhe von 750 Milliarden Euro angekauft werden. Ziel des Programmes ist nach Angaben der Zentralbank, „den Risiken für die geldpolitische Transmission und der Preisstabilität durch den außerordentlichen Rückgang wirtschaftlicher Aktivität im Euroraum infolge des Coronavirus (COVID-19) zu begegnen“.

AfD warnt vor Steuererhöhungen

Peter Boehringer (AfD) wies die von ihm erwartete Kritik am Adressaten des Antrags zurück. Die Bundesbank zu adressieren, sei zwar „ungewöhnlich“, es handle sich aber nicht um eine „explizite Weisung“. Außerdem müsse der Bundestag in Folge des Verfassungsgerichtsurteils tätig werden. Im Rahmen von PEPP seien schon 200 Milliarden ausgegeben worden, die EZB wolle das Programm auch noch ausweiten. Es drohe ein „hoher Billionenschaden“. In der Folge würde es zu neuen deutschen Schulden und Steuererhöhungen kommen, prognostizierte Boehringer.

Antrag der AfD

Laut AfD soll der Bundestag die Bundesbank auffordern,  im Rahmen des Pandemic Emergency Purchasing Programme (PEPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) ab sofort keine weiteren Anleihen aufzukaufen und die bereits erworbenen Titel schrittweise zu veräußern. Dem Bundestag und dessen Vertretern solle die Bundesbank auf Anfrage künftig alle relevanten Informationen zu Anleihekaufprogrammen zur Verfügung stellen.

Das Vorgehen der EZB im Zuge der Corona-Krise ist aus Sicht der AfD offensichtlich rechtswidrig, mandatsüberschreitend und unvereinbar mit den europäischen Verträgen. Die Bundesbank dürfe sich an „derartigen Gesetzesübertretungen“ nicht beteiligen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem EZB-Urteil vom 5. Mai 2020 klargestellt habe. (hau/28.05.2020)

Wegen der Wichtigkeit dieses TOP hier die Beiträge aller Parteien:

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Antrag AfD TOP 14; Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz19/19150) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/18601) angenommen. Unter anderem wird damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent berechnet. Zugestimmt haben neben den Koalitionsfraktionen die FDP, dagegen votierte die AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/19379) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt. Der Finanzausschuss hatte zu den Vorlagen Beschlussempfehlungen abgegeben (19/19601).
Zum Gesetzentwurf hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt (19/19602). Abgelehnt wurden zudem drei Entschließungsanträge der FDP (19/1961219/1961319/19614).

Vier Oppositionsanträge abgelehnt

Außerdem lehnten die Parlamentarier die Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (19/18727) und „Negativfolgen der Corona-Maßnahmen auf das Gastronomiegewerbe eindämmen – Einen fairen und einheitlichen Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel im Gastronomiegewerbe einführen“ (19/19164) jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller ab..

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP wurde bei Enthaltung der Linken ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Verbesserte Verlustrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie gesetzlich und rechtssicher ermöglichen“ (19/19134) abgelehnt. Keine Mehrheit fand schließlich auch ein Antrag der FDP mit dem Titel „Keine Steuererklärungspflicht für Kurzarbeit – Progressionsvorbehalt für 2020 aussetzen“ (19/19501). Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion stimmte mit der FDP dafür und die Grünen enthielten sich.

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TOP 15: Rentenreform

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern Reformen zur Bekämpfung von Altersarmut. Über entsprechende Anträge mit den Titeln „Solidarische Mindestrente einführen – Altersarmut wirksam bekämpfen und das Rentenniveau anheben“ (19/8555) und „Mit der Garantierente Altersarmut bekämpfen“ (19/9231) hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Linken-Antrag mit der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19595). Eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses lag zum Grünen-Antrag vor (19/10033 Buchstabe c). Gemäß der Empfehlung wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

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ZP 7: Aktuelle Stunde – Finanzierungalternativen des europäischen Wiederaufbaufonds

Der von der EU-Kommission geplante Fonds zur Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft nach der Corona-Krise stieß am Donnerstag, 28. Mai 2020, bei den Fraktionen im Bundestag auf ein geteiltes Echo.

In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP mit dem Titel „Haltung der Bundesregierung zu den verschiedenen Finanzierungsalternativen für einen europäischen Wiederaufbaufonds“ waren vor allem zwei Details des Vorhabens umstritten: Zum einen der Plan, dass die EU Schulden aufnehmen solle, zum anderen die Weitergabe an notleidende EU-Staaten nicht nur unter konditionierten Krediten, sondern als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse.

Schulden im Namen der Europäischen Union

Nach den am Mittwoch, 27. Mai 2020, vorgestellten Plänen will die EU-Kommission mit ihrem Programm 500 Milliarden Euro als nicht rückzahlbare Zuwendungen und 250 Milliarden Euro als Kredite in den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise schleusen. Finanziert werden soll das über Schulden im Namen der Europäischen Union, die bis 2058 über den EU-Haushalt abbezahlt werden müssen. Zuvor hatten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron einen Wiederaufbaufonds für Zuschüsse in Höhe von 500 Milliarden Euro ins Spiel gebracht.

Die Regierungschefs Österreichs, der Niederlande, Dänemarks und Schwedens („Sparsame Vier“) hatten sich hingegen dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten nur Kredite bekommen sollten, die sie zurückzahlen müssen.

AfD: Macron will mächtiger werden

Peter Boehringer (AfD) warf hingegen die Frage auf, ob man bei diesem Vorhaben noch von „Eurobonds durch die Hintertür“ oder nicht besser von der Vordertür sprechen solle. Der Kommissionsvorschlag stelle das nationale Budgetrecht zur Disposition. „Der EU ist eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten. Punkt.“

Es sei ein Taschenspielertrick, wenn die Kommission sich darüber hinwegsetzen wolle und Kredite nun als Eigenmittel deklariere. Boehringer stellte auch infrage, dass Deutschland im Falle des Falles nur teilschuldnerisch haften werde. „Macron will mächtiger werden, und er braucht dazu den Zahlmeister Deutschland.“

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TOP 16: Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verordnung 2017 / 1939 des EU-Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA, 19/17963) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/19582) vor. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD votierte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

In zweiter Lesung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/19592). Die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich, die Koalitionsfrkationen und die AfD lehnten ihn ab.

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ZP 9: Reform und Kontrolle der Narichtendienste

Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, über zwei Vorlagen der FDP beraten, die sich mit der Reform der Nachrichtendienste befassen. Ein entsprechender Antrag, der „Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ (19/19509) zu ziehen einfordert, sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste“ (19/19502) wurden im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

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TOP 17: Adoptponshilfegesetz

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ (19/16718) hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Stimmenthaltung aller Oppositionsfraktionen zugestimmt. Den Abgeordneten lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor (19/19596).

Zuvor wurden in zweiter lesung die Änderungsanträge von Linksfraktion (19/19608) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/19609) jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden die Entschließungsanträge der FDP (19/19610) und der Linken (19/19611). Der FDP-Antrag fand bei Unterstützung durch die Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD sowie bei Enthaltung der Linksfraktion keine Mehrheit. Der Linken-Antrag stieß mit Ausnahme der Grünen beim Rest des Hauses geschlossen auf Ablehnung.

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TOP 18: Änderung Wasserhaushaltsgesetz

Um die Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigung in Gewässer zu verhindern, hat der Bundestag das Wasserhaushaltsgesetz geändert. Dem Entwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (19/18469) stimmten am Donnerstag, 28. Mai 2020, nach halbstündiger Debatte nur CDU/CSU und SPD zu. Alle vier Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/19580).

EuGH kritisiert Pflichtverletzung Deutschlands

In Ergänzung zu Änderungen an der Düngeverordnung vom Mai 2017 wird ein neuer Paragraf 38a in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen. Demnach soll auf Flächen, die an Gewässer grenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke erhalten oder hergestellt werden

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018. Darin hatte der EuGH geurteilt, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Richtlinie) verstoßen habe, da „zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ ausgeblieben seien, obwohl klar gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. (lbr/hau/28.05.2020)

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TOP 18: Sozialer Zusammenhalt während der Corona-Krise

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den sozialen Zusammenhalt während der Corona-Krise und danach stärken“ (19/19492) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

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TOP 21: Gesetz über jüdische Militärseelsorge

In der Bundeswehr wird eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet. Einstimmig nahm der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18074 neu) an, mit dem ein entsprechender Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden umgesetzt wird. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/19534) vor.

Grundrecht jüdischer Soldaten auf freie Religionsausübung

Ziel des Gesetzes ist es, das Grundrecht der jüdischen Soldaten auf freie Religionsausübung und ihren Anspruch auf Seelsorge in der Truppe umzusetzen. Derzeit existiere in der Bundeswehr nur eine evangelische und katholische Militärseelsorge, heißt es im Gesetzentwurf.

Konkret sieht das Gesetz die Einrichtung eines Militärrabbinats mit voraussichtlich 48 Dienstposten vor, das als nachgeordnete Bundesbehörde dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Die Kosten beziffert die Bundesregierung auf jährlich rund 4,67 Millionen Euro sowie einmalig auf rund 900.000 Euro. (aw/hau/28.05.2020)

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TOP 20: Ernährungspolitik

Über gesunde Ernährung hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, eine halbe Stunde lang debattiert. Dazu lagen mehrere Oppositionsanträge vor. Einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Regionale Ernährungssysteme stärken“ (19/15568) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

Abgelehnt wurden Anträge der Linken mit dem Titel „Für eine zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik – Besonders für Kinder“ (19/7025), der FDP mit dem Titel „Mehr Bildung, Bewegung und besseres Essen“ (19/9926) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gesunde Ernährung im Alltag einfach machen – Ernährungswende umsetzen“ (19/6441). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/13639) vor.

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ZP 11: Änderung des Bundeswahlgesetzes

Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, einen Neuzuschnitt mehrerer Wahlkreise beschlosen, als er einen Entwurf von CDU/CSU und SPD zur 24. Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/18968) annahm. Der Innenausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19597).

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TOP 22: Staatsangehörigkeitsrecht

Gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, einen Entwurf dieser Fraktion „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (19/86) abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/3267) vor.

Erstmals beraten und im Anschluss an den federführenden Innenausschuss überwiesen wurden drei Vorlagen der übrigen Oppositionsfraktionen. Ein FDP-Antrag fordert eine „Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für Zusammenhalt, Integration und rechtsstaatliche Konsequenz“ (19/19513), der Antrag der Linken ist mit dem Titel „Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive“ (19/19484) überschrieben und jener von Bündnis 90/Die Grünen trägt den Titel „20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht – Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren“ (19/19552).

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion drang mit ihrem Gesetzentwurf auf eine Rückkehr zur bis 2014 geltenden Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Die Fraktion verwies in der Vorlage darauf, dass das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht nach Abstammung (ius sanguinis) im Jahr 2000 „durch ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Geburtsort (ius soli) erweitert“ worden sei. „Dieses für die seit 2000 hier geborenen Kinder ausländischer Eltern geltende Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wurde regelhaft, jedoch nur auf Zeit (nämlich altersbezogen befristet) gewährt, sodass eine nur vorübergehende Doppelstaatigkeit entstand, die mit der Optionspflicht (für eine der beiden Staatsbürgerschaften) zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr endete“, heißt es in der Vorlage.

Damit sei eine erleichterte Einbürgerung unter prinzipieller Beibehaltung der einfachen Staatsbürgerschaft geschaffen worden. Diese Doppelstaatigkeit, die nur auf Zeit gewährt worden sei, werde „seit 2014 – im Gegensatz zum Sinn dieser Bestimmung – auf Dauer gewährt“. Die seit 2014 „bestehende unbefristet regelhafte Doppelstaatigkeit hier geborener Kinder ausländischer Eltern führt automatisch zu einer großen und wachsenden Anzahl doppelstaatiger Personen und damit in die vielfältige Problematik einer massenhaften, ja regelhaften Doppelstaatigkeit, die es zu vermeiden gilt“, schrieben die Abgeordneten weiter.

Daher sollten dem Gesetzentwurf zufolge in Paragraf 29 des Staatsangehörigkeitsrechts Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1a gestrichen „und somit die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei entstehender Doppelstaatigkeit“ wieder eingeführt werden.

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28. Mai 2020 (164. Sitzung)

ZP 18: Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Freitag, 29. Mai 2020, ohne Aussprache die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (19/19550) zum Geologiedatengesetz (19/17285) angenommen, das der Bundestag am 23. April 2020 auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/18751) beschlossen hatte. Während sich die FDP-Fraktion bei der Abstimmung enthielt, votierten die Abgeordneten der AfD gegen den Kompromiss.

Am 20. Mai 2020 hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen (19/19382), nachdem der Bundestagsbeschluss am 15. Mai 2020 keine Zustimmung in der Länderkammer erhalten hatte.

AfD übt Kritik am Vermittlungsverfahren

Weil dieses gewünscht wurde, erteilte Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble im Vorfeld der Abstimmung zwei Parlamentariern das Wort nach Paragraf 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses.

Stephan Brandner, AfD-Abgeordneter und ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuss, betonte in seiner Erklärung, dass seine Fraktion dem erzielten Kompromiss nicht zustimmen werde. Grund dafür sei unter anderem, dass die AfD bei entscheidenden Gesprächen im Bundeswirtschaftsministerium am Montag, 25. Mai 2020, nicht eingeladen gewesen sei. Das Vermittlungsergebnis, so Brandner, sei durch „Tricksen, Täuschen und Durchwinken von der übelsten Seite“ zustande gekommen.

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TOP 23: Europäische Arbeitnehmerentsendung

Die Bundesregierung will Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie in deutsches Recht übertragen. In der Debatte am Freitag, 29. Mai 2020, ging es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer verschärften europäischen Richtlinie über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ (19/19371). Überdies befassten sich die Abgeordneten mit zwei Anträgen – zum einen der FDP-Fraktion („Für einen unbürokratischen Binnenmarkt – Auslandsentsendungen vereinfachen und Protektionismus bekämpfen“, 19/19259), zum anderen der Fraktion Die Linke („Ausbeutung und Lohndumping bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung konsequent unterbinden“, 19/19231). Gesetzentwurf und Anträge wurden zur weiteren federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Minister: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort: Diese Maxime bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer beschwor nicht nur der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD). Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, habe das Recht, vor Risiken geschützt zu werden, meinte der Minister.

Ob Arbeitsverhältnisse, ob Wohnverhältnisse: Recht müsse geschaffen und durchgesetzt werden. „Wir sind für ein freizügiges Europa“, versicherte Heil: „Wer Freizügigkeit mit Ausbeutung verwechselt, hat uns zum Gegner.“ Auf die Agenda der zur Jahresmitte beginnenden EU-Präsidentschaft gehöre auch, einen Beitrag zu leisten für ein faires, sozialeres Europa.

AfD kritisiert EU der Ausbeutung

Norbert Kleinwächter (AfD) befand, der Gesetzentwurf sei lediglich ein Pflästerchen auf eine weit aufklaffenden Wunde. Es gebe keinen echten gemeinsamen Markt in Europa. Eine Richtlinie nach der anderen werde erlassen. Kompliziert und bürokratisch seien sie.

Besser wären Regelungen durch die Mitgliedstaaten selbst, sagte Kleinwächter. Eigentlich sei es doch so, dass die EU für viele Bürger keine EU der Freiheit, sondern eine EU der Ausbeutung sei.

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TOP 24: Bundeswehreinsatz EUTM Mali

Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai 2020, die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) beschlossen. In namentlicher Abstimmung befürworteten 437 Abgeordnete den Antrag der Bundesregierung (19/19002), 149 votierten dagegen. Es gab 58 Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/19583) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/19604) vor.

Jeweils bei den übrigen Fraktionen auf geschlossene Ablehnung stießen Entschließungsanträge der FDP (19/19598), der Linken (19/19599) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/19600).

Ebenfalls abgelehnt mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Militärmission EUTM Mali beenden“ (19/19154), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/19584) vorlag. Im Verlauf der Debatte befassten sich die Parlamentarier auch mit dem „Bericht der Bundesregierung zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel“ (19/18080), der im Anschluss an den federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde.

Mandatsgebiet wird ausgeweitet

Der vom Bundestag angenommene Antrag der Bundesregierung (19/19002) sieht vor, das Mandatsgebiet für den Einsatz der Bundeswehr Schritt für Schritt auf Gesamtmali sowie alle G5-Sahel-Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad) auszuweiten. Zudem sollen künftig bis zu 450 statt wie bisher bis zu 350 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten entsendet werden können.

Schwerpunkt im neuen Mandat sei die einsatznähere militärische Beratung und Ausbildung der malischen Soldatinnen und Soldaten sowie – nach Schaffung der Voraussetzungen seitens der Europäischen Union – die Ausweitung des Missionsgebietes auf alle G5-Sahel-Staaten, heißt es im Antrag. Diese Maßnahme ziele vor allem darauf ab, Beratung und Ausbildung auch in Burkina Faso und in Niger anbieten zu können, die beide durch grenzüberschreitendes Agieren terroristischer Gruppen zunehmend unter Druck geraten seien.

Der Einsatz basiere auf einem Ersuchen der malischen Regierung mit dem Einverständnis der weiteren G5-Sahel-Staaten sowie auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2021.

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ZP 3: Sicherheitsgesetz Hong Kong

Erstmals hat der Bundestag am Freitag, 29. Mai 2020, über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Sicherheitsgesetz für Hongkong verurteilen – Das Prinzip ‚Ein Land, zwei Systeme‘ bewahren“ (19/19504) debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linken zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Sie hatten für Federführung beim Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gestimmt.

In der Debatte waren sich die Redner in der Verurteilung des geplanten chinesischen Sicherheitsgesetzes für Hongkong sehr einig. Klaren Dissens allerdings gab es in der Frage, wie die Bundesregierung auf den Angriff auf die Autonomie der Sonderverwaltungszone und die damit verbundene Gefährdung der Bürger- und Menschenrechte reagieren solle.

AfD kritisiert „Kotau vor den Kommunisten“

Jürgen Braun (AfD) verband seine Kritik an der chinesischen Regierung mit der an der Bundesregierung. „Angela Merkel macht vor den chinesischen Kommunisten einen Kotau. An der Bürgerrechtsbewegung in Hongkong zeigt sie sich demonstrativ desinteressiert“, monierte der AfD-Abgeordnete.

Selbst wenn völkerrechtliche Verträge gebrochen würden, sei die Bundesregierung offenbar nicht bereit, ihre Politik gegenüber China zu ändern. Sie stehe weiterhin zum „Dogma der Ein-China-Politik“.

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TOP 27: Sozial-ökologische Transformation

Mit welchen Maßnahmen die Wirtschaft wiederbelebt werden soll, darüber hat der Bundestag am Freitag, 29. Mai 2020, kontrovers diskutiert. Gegenstand der Debatte waren Anträge FDP mit dem Titel „Nachhaltiges Wachstum – Der Weg aus der Rezession in eine klimaneutrale Zukunft“ (19/19510) sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zukunftspakt für einen sozial-ökologischen Aufbruch aus der Krise (19/19549). Im Anschluss wurde der FDP-Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Antrag der Grünen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

AfD will moderne Kernkraft fördern

Für die AfD-Fraktion arbeitete sich Andreas Bleck vor allem an dem von den Grünen vorgeschlagenen Programm im Umfang von 600 Milliarden Euro ab. „Getreu dem Motto: Viel hilft viel“ verspielten die Grünen das „letzte Tafelsilber“, nämlich die Kreditfähigkeit Deutschlands. Und „wie aus dem Politbüro heraus“ wollten sie von „oben anordnen, welche Technologie gefördert und welche verhindert wird“.

Am FDP-Antrag kritisierte Bleck vor allem die Fokussierung auf den Emissionshandel, den seine Fraktion ablehne. Der Forderung der Liberalen nach Technologieoffenheit stimme die AfD dagegen zu. Bleck plädierte für die Förderung moderner Kernkraft-Technologie. Mit ihr sei man „nicht gezwungen, sich zwischen Klimaschutz oder Versorgungssicherheit zu entscheiden“.

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TOP 29: Europäisches Instrument – Arbeitslosigkeitsrisiken

Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den Covid-19-Ausbruch“ (Sure-Gewährleistungsgesetz, 19/19494) hat der Bundestag am Freitag, 29. Mai 2020, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

„Konsequenzen des Covid-19-Ausbruchs eindämmen“

Wie aus dem Vorschlag für eine entsprechende Verordnung des Europäischen Rates hervorgeht, soll das „Sure“-Instrument Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, die erhebliche Finanzmittel mobilisieren müssen, um die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des Covid-19-Ausbruchs auf ihrem Hoheitsgebiet einzudämmen.

Es ermögliche einen finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten, die ihre öffentlichen Ausgaben sehr kurzfristig hochfahren müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten und soll als zweite Verteidigungslinie dienen, Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen unterstützen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten zu schützen.

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TOP 30: Kopftuchverhüllungen (Kinder)

Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai 2020, eine halbe Stunde lang über einen Antrag der AfD-Fraktion für ein „Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen unterbinden“ (19/19522) debattiert. Im Anschluss überwies das Parlament den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen damit aber nicht durchsetzen.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit es verfassungsrechtlich möglich oder geboten erscheint, das Tragen von Kopftüchern bei Kindern in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen zu untersagen. Gegebenenfalls solle im Rahmen der Kultus- und Innenministerkonferenz mit den Ländern in einen Dialog darüber eingetreten werden, ob das Tragen von Kopftüchern bei Kindern in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen gesetzlich untersagt werden sollte.

Die Problematik des Kopftuchs solle „als politisch-weltanschauliches Symbol“ bei Kindern im Rahmen der „Deutschen Islam Konferenz“ (DIK) thematisiert werden. Die teilnehmenden islamischen Verbände und Vertreter seien zu einer konstruktiven Mitarbeit bei ihrer Lösung aufzufordern. Im Rahmen der politischen Bildungsarbeit des Bundes (Bundeszentrale für politische Bildung, Programm „Demokratie Leben“) solle die Aufklärung über die mit dem Tragen des Kopftuchs bei Kindern als „politisch-weltanschauliches Symbol“ verbundenen Probleme intensiviert werden, heißt es in dem Antrag. (sas/29.05.2020)

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TOP 31: Europäisches Instrument – Arbeitslosigkeitsrisiken

Der Bundestag hat sich am Freitag, 29. Mai 2020, mit vier Initiativen zu sozialen Innovationen befasst. Ein Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen“ (19/19493) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Grünen hatten dafür plädiert, den Antrag zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, wurden darin aber nur von der Linksfraktion unterstützt.

Oppositionanträge abgelehnt

Keine Mehrheit fanden Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Social Entrepreneurship – Soziale Innovation als Zwilling der technologischen Innovation“ (19/18238) und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Soforthilfen breiter aufstellen – Existenz von Selbstständigen sichern und kleine Unternehmen bezuschussen“ (19/18706) sowie „Coronahilfen – Sozialunternehmen in der Krise eine Chance geben“ (19/18714). Die Grünen hatten beantragt, den FDP-Antrag zur weiteren Beratung an den Bildungs- und Forschungsausschuss zu überweisen, wurden darin allerdings nur von der Linksfraktion unterstützt.

Zur Abstimmung über die beiden Anträge der Grünen hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19239).

 

TOP 33: Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai 2020, erstmals den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/19495) erörtert und nach halbstündiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

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TOP 34: Ausbildung in der Corona-Krise

Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai 2020, erstmals über Anträge der FDP und der Linksfraktion zur Sicherung der beruflichen Bildung während der Corona-Pandemie debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Die FDP fordert ein „Corona-Sofortprogramm für die Berufliche Bildung“ (19/19514). Fachkräfte sollten abgesichert und die Digitalisierung beschleunigt werden, schreiben die Abgeordneten. Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Auszubildende in der Krise nicht vergessen – Ausbildungskatastrophe abwenden“ (19/19486).