142. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 29. Januar 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

29. Januar 2020 (142. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

TOP 1; Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Verteidigungsministerium

Zu wenig Personal, zu wenig Ausrüstung, zu viel Bürokratie – es sind Dauerthemen bei der Bundeswehr. Der aktuelle Wehrbericht (19/16500), den der Wehrbeauftragte des Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, gerade vorgelegt hat, dokumentiert erneut die bekannten Mängel. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 29. Januar 2020, hat nun die Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) dazu Stellung genommen. Neben Ausrüstungsmängeln und Auslandseinsätzen standen insbesondere auch Fragen nach den steigenden Verdachtsfällen von Rechtsextremismus in der Bundeswehr im Mittelpunkt der Befragung. Kramp-Karrenbauer hatte ihr Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung durch die Abgeordneten auch selbst dazu genutzt, um die Ergebnisse des Wehrberichts 2018 aufzugreifen.

AfD fragt nach Nachfolger für Tornado-Jets

Gerold Otten (AfD) knüpfte mit seiner Frage an die Debatte um Materialmängel in der Bundeswehr an. Er verwies auf die veraltete Technik der deutschen Tornado-Kampfjets und wollte von der Verteidigungsministerin wissen, ob die Bundeswehr weiterhin zum Konzept der „nuklearen Teilhabe“ in Deutschland stehe.

Das bejahte Kramp-Karrenbauer. Es sei eine „Grundkonstante“ der deutschen Sicherheitspolitik, dass Deutschland unter dem „Schutz des amerikanischen Nuklearschirm“ stehe. Davon rücke das Verteidigungsministerium nicht ab. Es sei aber auch „völlig klar“, dass der Tornado in die Jahre gekommen sei und ersetzt werden müsse. Die Debatte über das Nachfolge-Modell müsse in den „nächsten Wochen und Monaten“ geführt werden, so Kramp-Karrenbauer.

.

TOP 2; Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung fand am Mittwoch, 29. Januar 2020, die einstündige Fragestunde statt. Darin beantworteten Vertreter der Bundesregierung vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/16759), die getrennt nach Ressorts aufgerufen wurden.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Johannes Huber fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie die Bundesregierung die Ankündigungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil anlässlich des Autogipfels 2020 beurteilt, die Regierung werde den Strukturwandel in der Automobilindustrie „beschäftigungspolitisch begleiten“. Huber wollte wissen, welche Maßnahmen außer der von der Industrie gewünschten Vereinfachung und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie der Weiterbildung und Qualifizierung – welche in den Übergangsphasen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden soll – aktuell in der Beratung stehen.

.

TOP ZP1; Aktuelle Stunde – Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform

Im Streit um eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen hat sich am Mittwoch, 29. Januar 2020, in einer Aktuellen Stunde des Parlaments mit dem Titel „Demokratie stärken, Akzeptanz und Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern – Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform“ keine Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte abgezeichnet.

Während Redner von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für ihren gemeinsamen Gesetzentwurf (19/14672) warben, der unter anderem eine Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise vorsieht, äußerten Redner von Union und SPD Bedenken gegenüber einer Vergrößerung der Wahlkreise. Die AfD bekräftigte ihren vom Bundestag im vergangenen November abgelehnten Vorschlag (19/14066), die Zahl der in den Wahlkreisen gewonnenen Direktmandate einer Partei entsprechend deren Zweitstimmenergebnis zu begrenzen.

AfD: Kult um das Direktmandat entzaubern

Albrecht Glaser (AfD) hielt den anderen Oppositionsfraktionen vor, mit ihrem Gesetzentwurf auch keine Lösung vorgelegt zu haben. So gäbe es nach deren Modell jetzt 648 Bundestagssitze; hinzu komme das Thema der Wahlkreisgröße. Glaser betonte zugleich, dass die „partielle Direktwahl“ gegenüber der Verhältniswahl zurücktreten und der „Kult um das Direktmandat“ entzaubert werden müsse.

Dabei verwies er darauf, dass in Berlin eine Abgeordnete ein Direktmandat mit 22,5 Prozent errungen habe. Die Lösung des Problems sei eine Beibehaltung der Wahlkreise bei Begrenzung der Direktmandate pro Bundesland auf die Zahl, die der jeweiligen Partei nach ihren Zweitstimmen an Mandaten zustehen. Dabei kämen „die nach Stimmen- oder Prozentzahl schwächsten Direktbewerber“ nicht zum Zug. Dies sei „hochdemokratisch und very simpel“.

.

TOP 3; Energiesparrecht für Gebäude

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (19/16716) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

„Erneuerbare Energien effizient nutzen“

Für die Errichtung neuer Gebäude soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz würden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert, teilt die Regierung mit. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand würden weiterhin gelten. (hau/29.01.2020)

.

TOP ZP1; Aktuelle Stunde – Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform

„Für eine schnelle Aufnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder aus den EU-Hotspots in Griechenland“ setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/14024) ein, den der Bundestag am Mittwoch, 29. Januar 2020, nach halbstündiger Aussprache gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/16030). Einen neuen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige aus Griechenland“ (19/16838 neu) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.

.

TOP 5; Adoptionshilfegesetz

Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ (19/16718) hat der Bundestag am Mittwoch, 29. Januar 2020, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

.

TOP 6; Cum/Ex-Steuerskandal

Klare Fronten zwischen Koalition und Opposition bestimmten am Mittwoch, 29. Januar 2020, die Debatte über den wohl größten Steuerskandal in der deutschen Geschichte und zwei Anträge dazu. „Cum/Ex-Steuerskandal unverzüglich beenden“ ist der schon etwas ältere, aber erst jetzt ins Plenum gelangte Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/5765) überschrieben, „Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern“ (19/16836) hat Die Linke getitelt. Beide Anträge wurden zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Mit der Cum/Ex-Methode, die derzeit noch die Gerichte beschäftigen, haben sich Betrüger durch geschickte Aktiengeschäfte einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lassen. Später gab es den ähnlich gelagerten Cum/Cum-Skandal und zuletzt Cum/Fake mit gar nicht existenten „Phantom-Aktien“.

AfD: Skandal keineswegs ausgestanden

„Das ist ein starkes Stück, dass Sie das alles so wegwischen“, entgegnete Kay Gottschalk (AfD). Er müsse in diesem Fall Lisa Paus zustimmen. Dass der Staat so lange nicht gegen die Cum/Ex-Geschäfte eingeschritten sei, sei „schon begleiteter Steuerbetrug von Finanz- und Justizministerium“. Der Skandal sei außerdem noch keineswegs ausgestanden, da immer neue Fragen auftauchten.

Allerdings kritisierte Gottschalk auch die von Grünen und Linken in ihren Anträgen vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Verlagerung der Zuständigkeit für große Steuerzahler von den Ländern auf den Bund.

.

TOP 7; Teilhabe an Kultur in ländlichen Räumen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 29. Januar 2020, einen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen“ (19/7426) bei gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/9667) zugrunde.

.

30. Januar 2020 (143. Sitzung)

TOP ZP4 Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2020

Eine Erfolgsgeschichte, die in der aktuellen Situation der Unterstützung bedarf – so hat zusammengefasst Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die wirtschaftspolitische Lage in Deutschland beschrieben, als er im Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2020, eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2020 (19/16850) der Bundesregierung abgegeben hat. Der Bericht wurde im Anschluss zusammen mit dem Jahresgutachten 2019/20 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (19/15050) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Minister: Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter vereinbart

Deutschland befinde sich seit mehr als einem halben Jahrhundert in einem Aufschwung, sagte der Minister. Allerdings sei die Wirtschaft zuletzt nicht stark genug gewachsen. Man habe eine teilweise gespaltene Entwicklung – einerseits eine robuste Binnennachfrage mit entsprechendem Wirtschaftswachstum, andererseits eine exportorientierte Industrie, die zum Teil vor großen Problemen steht.

Wichtig sei, dass die Wirtschaft nun wieder an Fahrt gewinnt. Dafür gebe es eine realistische Chance in diesem Jahr, die mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden sollen. Altmaier erwähnte Verabredungen des Koalitionsausschusses von der Nacht zuvor: Man werde beispielsweise erstmals überhaupt eine Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter vornehmen.

„Automobil-Zulieferer werden nicht im Stich gelassen“

Es gebe die Überlegung, Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften gleichzustellen, was ein wichtiges Zeichen an den Mittelstand zu verstehen sei. Schließlich sollten Zulieferer in der Automobilindustrie unterstützt werden, etwa durch Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Diese Betriebe würden nicht im Stich gelassen, so Altmaier.

Der Minister erneuerte auch sein Plädoyer für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Unternehmen bräuchten in diesem Punkt Planungssicherheit, genauso wie sie generell Rahmenbedingungen bräuchten, die ihnen in Zeiten von internationalen Einflüssen, Struktur- und Klimawandel Verlässlichkeit und Vertrauen geben.

AfD: Idee vom Strukturwandel nicht zu Ende gedacht

Für die Opposition erklärte zunächst Tino Chrupalla (AfD), der Sachverständigenrat habe ein reines Gefälligkeitsgutachten erstellt. Er warf der Bundesregierung blinden Glauben an eine Transformation vor, die an der Realität vorbeigehe und von den Menschen nicht gewollt werde.

Die Idee vom Strukturwandel sei nicht zu Ende gedacht, zugleich vermisse er Dialogbereitschaft von der Seite der Wandel-Befürworter. Chrupalla bot diesbezüglich Gespräche an, sofern diese offen verlaufen würden.

.

TOP ZP11 Automatisierte Gesichtserkennung

Die mögliche Einführung automatisierter Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, zu einer heftigen Kontroverse im Bundestag geführt. Das Parlament debattierte erstmals über Anträge der Fraktionen von FDP (19/16862) und Bündnis 90/Die Grünen (19/16885), die sich gegen einen Einsatz solcher biometrischer Gesichtserkennung wenden. Im Anschluss wurden beide Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

AfD: Wunderbares Fahndungsinstrument

Roman Reusch (AfD) hielt FDP und Grünen vor, sie wollten ein „neues, wunderbar funktionierendes Instrumentarium zur Fahndung nach Straftätern verbieten lassen“. Gefahndet werde aber in den Systemen üblicherweise nach Mördern, Räubern, Terroristen und Sexualstraftätern.

Wer den Sicherheitsbehörden „ein wunderbares Fahndungsinstrument aus den Händen schlagen“ wolle, nehme „billigend in Kauf, dass eine große Zahl solcher Täter nicht erwischt wird“, sondern „weitermachen“ könne. Daher wünsche er den Unionsabgeordneten „viel Fortune dabei, den Bundesinnenminister wieder zu seiner früheren Auffassung zu bekehren“.

.

TOP 10 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, die Aufstockung der Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)“ (19/1562119/1640419/16578 Nr. 1.11) nahm er gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/16908) an. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zudem der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt (19/16914).

In zweiter Beratung abgelehnt wurde der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ (19/269519/16908). Neben den Grünen unterstützte auch die Linksfraktion den Entwurf, während die übrigen Fraktionen dagegen stimmten.

Mehr Geld für schienengebundenen ÖPNV

Dem Gesetz zufolge stehen für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich bereitstehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant – der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Für Forschungszwecke (Forschungsprogramm Stadtverkehr) soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jährlich 4,17 Millionen Euro ausgeben können.

Derzeit seien Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 28,6 Milliarden Euro für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet, schreibt die Regierung im Gesetzentwurf. Hiervon seien in den kommenden Jahren noch rund 8,8 Milliarden Euro als Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Die Realisierung der für das GVFG-Bundesprogramm angemeldeten Vorhaben müsse sichergestellt werden, heißt es. Die Länder müssten ihrerseits als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln die „Durchfinanzierung“ der jeweiligen Vorhaben als gesichert erklären.

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD-Fraktion schrieb in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/16924), ein einseitiger Verzicht auf Förderung des Straßenbaus in den Gemeinden sei nicht zu verantworten. Der Bund müsse auch hierfür Verantwortung übernehmen. Förderungsfähig werden sollten auch der Bau von öffentlichen Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen, der Bau von unterirdischen Straßen und Beschleunigungsmaßnahmen für den Straßenverkehr durch Digitalisierung und echtzeitgestützte Steuerung von Leitsystemen und Ampelanlagen.

Darüber hinaus sollte die Förderung des schienengebundenen ÖPNV weiterhin nur für Strecken mit besonderem Bahnkörper gelten. Auch sollte die Grunderneuerung vorhandener Anlagen entfallen, weil damit die Vernachlässigung der Unterhaltspflichten begünstigt würde. Betriebswirtschaftlich könnte es für die Betreiber sinnvoller sein, die Infrastruktur verfallen und deren Grunderneuerung durch öffentliche Zuwendungen finanzieren zu lassen, argumentierte die Fraktion. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Entschließungsantrag.

.

TOP 11 Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, Gesetzentwürfe der Fraktion Die Linke (19/13505) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/12200) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion (19/14063) zur „Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter“ abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/16542). Dem Gesetzentwurf der Linken stimmten nur noch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Gesetzentwurf der Grünen unterstützten auch noch Die Linke und die AfD, während CDU/CSU, SPD und FDP dagegen stimmten. Den Antrag der FDP lehnten CDU/CSU und SPD ab, während die Opposition geschlossen dafür stimmte.

Keine Mehrheit fand auch ein neuer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Verantwortung übernehmen – Einbürgerungsanspruch für Nachfahren der Verfolgten des NS-Regimes“ (19/16846), der direkt abgestimmt wurde. Das Abstimmungsergebnis musste wegen unklarer Mehrheitsverhältnisse im Hammelsprung-Verfahren ermittelt werden: 298 Abgeordnete lehnten den Antrag ab, 228 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung.

.

TOP 12 Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, beschlossen, die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützt, zu erhöhen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/1562219/1640219/16578 Nr. 1.9) nahm er auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (19/16909) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen an. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/16915).

5,25 Milliarden Euro zusätzliche Regionalisierungsmittel

Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel sollen der Vorlage zufolge im Jahr 2020 insgesamt 150 Millionen Euro betragen. Berücksichtigt man die dynamische Erhöhung dieses Betrages aus dem Jahr 2020 und die zusätzlich vorgesehene Erhöhung um weitere 150 Millionen Euro würden sich die zusätzlichen Mittel im Jahr 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro belaufen. Im Jahr 2022 seien es 308,15 Millionen Euro und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro.

Diese zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhten den bereits gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibe erhalten. „Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 um insgesamt 5,25 Milliarden Euro“, schreibt die Bundesregierung.

Entschließung verabschiedet

Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion eine Entschließung angenommen. Darin heißt es, die Erhöhung der Regionalisierungsmittel in den Jahren 2020 bis 2023 sei ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität. Mit diesem Mittelaufwuchs und der Dynamisierung der Mittel erhielten die Länder nun von 2020 bis 2031 rund 5,25 Milliarden Euro zusätzliche Mittel, um insbesondere Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu bestellen. Das komme besonders Pendlerinnen und Pendlern zugute.

Bei der jetzigen Rechtslage würden die zusätzlichen Bundesmittel in den Jahren 2021 und 2023 etwa zur Hälfte in die Trassen- und Stationsentgelte fließen. Auch die Sachverständigen hätten in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 13. Januar 2020 auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme (19/16402) eine Änderung des Paragrafen 37 Absatz 2 Satz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes vorgeschlagen, um die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte im SPNV dauerhaft auf 1,8 Prozent zu begrenzen. Um Änderungen am aktuellen Mechanismus zur Ermittlung der Trassen- und Stationsentgelte vorzunehmen, bedürfe es zuvor jedoch einer detaillierten Evaluierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah eine Evaluierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes vorzulegen, die Vorschläge für eine sachgerechte Klarstellung im Paragrafen 37 Absatz 2 Satz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes beinhaltet. Bei den Ländern soll sich die Regierung dafür einzusetzen, dass diese die derzeitigen Ausgabereste bei den Regionalisierungsmitteln im Sinne des Regionalisierungsgesetzes ausgeben. (vom/hau/30.01.2020)

.

TOP 13 Antrag der AfD: Verhältnis zwischen der EU und Israel

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, zwei Anträge der AfD-Fraktion zu Israel nach erster Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Im ersten Antrag verlangt die Fraktion, das Verhältnis der Europäischen Union zu Israel zu verbessern (19/16855). Der Antrag soll federführend im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden.

In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD Maßnahmen gegen die Diskriminierung von israelischen Staatsangehörigen (19/16856). Diesen Antrag überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss. Die AfD hatte die Federführung beim Rechtsausschuss beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Erster Antrag der AfD

Im ersten Antrag (19/16855) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für die Verbesserung des Verhältnisses zwischen der EU und Israel einzusetzen. Auch solle sie darauf hinwirken, dass die Haltung der EU gegenüber Israel berücksichtigt, dass Israel die einzige westliche Demokratie im Nahen Osten ist, die durch denselben islamistischen Terror bedroht werde, der auch in Europa schon viele Opfer gekostet habe.

Die Regierung solle sich in der EU ferner dafür stark machen, Unterscheidung zwischen einem politischen Arm und einem militärischen Arm der Hisbollah aufzugeben und die Hisbollah im Ganzen auf die Terrorliste der EU zu setzen. Die Kooperation zwischen den EU-Staaten und Israel vor allem bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus solle intensiviert werden. Darüber hinaus will die Fraktion, dass die EU-Kommission untersuchen lässt und Ausgaben und Förderprogramme überprüft, inwieweit es Verbindungen zwischen geförderten Organisationen und der sogenannten BDS-Bewegung oder anderen Initiativen mit gleichgerichteten Zielen gibt. Das Ergebnis solle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Zweiter Antrag der AfD

Im zweiten Antrag (19/16856) wird die Bundesregierung aufgefordert, Diskriminierungen von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit, wie zum Beispiel durch Kuwait Airways, künftig zu unterbinden. Zugleich solle versucht werden, eine Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik und Kuwait über den Fluglinienverkehr dahingehend herbeizuführen, dass derartige Diskriminierungen von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit künftig unterbunden werden.

Wenn sich die kuwaitische Seite nicht bereit erkläre, ihre diskriminierende Praxis zulasten von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit zu beenden, soll nach Ansicht der AfD die Möglichkeit geprüft werden, das Abkommen zu kündigen und die Kündigung gegebenenfalls als Ultima Ratio umzusetzen. (vom/30.01.2020)

.

TOP 14 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ (19/14336) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (19/16916) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 352 Abgeordnete für den Entwurf, 157 dagegen. Es gab 127 Enthaltungen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/1497719/1566019/15933 Nr. 5) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des  Haushaltsausschuss zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/16917).

Vier Initiativen der Opposition abgelehnt

In zweiter Beratung hatte der Bundestag zuvor einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/16926) abgelehnt. Dafür gestimmt hatten nur die Liberalen, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die FDP wollte erreichen, dass Doppelstrukturen vermieden und die vorhandenen zivilen Netzwerke gefördert und gestärkt werden, indem der Koalitionsentwurf dies klar und eindeutig herausstellt.

In dritter Beratung fand zudem ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/16927) keine Mehrheit. Ihm stimmten nur die Grünen zu, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab. Die Linke und die Grünen enthielten sich. Die Grünen hatten verlangt, die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung zu berücksichtigen und besonders den Anforderungen der Barrierefreiheit zu entsprechen.

Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung des Ehrenamts – Ausbau der Ehrenamtskarte“ (19/14346) vor, zu dem er Familienausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/16916) vorgelegt hatte.

.

TOP 15 Beschleunigte Beschaffung im Verteidigungsbereich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ (19/1560319/1634219/16578 Nr. 1.8) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/16902) angenommen.

Vergabestatistikverordnung geändert

Im Vergaberecht werden für den Bereich Verteidigung und Sicherheit Änderungen vorgenommen, um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken, erklärt die Bundesregierung. Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich sind. So gewinne in der Sicherheitspolitik die „Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können“, an Bedeutung.

Das Gesetz modifiziert die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Außerdem wurde vor allem die Vergabestatistikverordnung geändert. (pez/hau/30.01.2020)

.

TOP 17 Gewerbemieten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung schützen“ (19/16837) nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Linke hatte die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

.

TOP 18 Schutz von Hinweisgebern auf EU-Ebene

Keine Subsidiaritäts­klage wegen EU-Richt­linie zum Schutz von Hinweis­gebern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, einen Antrag der AfD-Fraktion (19/16857) abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, in Brüssel Subsidiaritätsklage gegen eine EU-Richtlinie zu erheben, weil diese gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Es handelt sich dabei um die EU-Richtlinie 2019 / 1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. In namentlicher Abstimmung stimmten 550 Abgeordnete gegen den Antrag, 83 Abgeordnete unterstützten ihn.

Richtlinie der EU-Kommission

Die Richtlinie (Ratsdokument 8713 / 18) zielt darauf ab, Personen zu schützen, die auf Verstöße gegen EU-Recht hinweisen. Die AfD sieht in dieser Richtlinie eine Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und bestreitet eine Zuständigkeit der EU-Kommission an, hier regelnd tätig zu werden. In der Richtlinie schreibt die EU-Kommission unter anderem, dass Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, eine in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahrnehmen.

Indem sie Verstöße gegen das EU-Recht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen, handelten diese Personen als Hinweisgeber und trügen entscheidend dazu bei, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden. Ziel der Richtlinie sei eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts und der EU-Politik in bestimmten Bereichen durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden.

AfD: Regelung ist nicht erforderlich

Die AfD argumentierte in ihrem Antrag, eine Regelung für den Schutz der Hinweisgeber sei nicht erforderlich. Die Mitgliedstaaten, jedenfalls Deutschland, hätten eigene Schutzvorschriften für Hinweisgeber. Die Schutzvorschriften dienten vor allem der effizienteren Überwachung der Mitgliedstaaten auf rechtmäßige Anwendung des EU-Rechts. Für solche Vorschriften, die Behörden und Unternehmen reglementierten, fehlten der EU die Ermächtigungen. Für die staatlichen und kommunalen Einrichtungen seien die Vorschriften souveränitätswidrig.

Die Maßnahme sei nicht erforderlich, so die Fraktion, weil die effiziente Durchsetzung des EU-Rechts auf nationalstaatlicher Ebene erreicht werden könne, soweit die Durchsetzung überhaupt defizitär sei. Der Rechtsetzungsakt sei unverhältnismäßig, weil der durch die Regelung notwendige Aufwand in operativer wie finanzieller Hinsicht im Verhältnis zu seinem fraglichen Nutzen übermäßig hoch sein werde. (vom/30.01.2020)

.

Top 19 Aktien- und Europäische Finanztransaktionsteuer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Aktiensteuer darf nicht die Falschen treffen – Kleinanleger, Realwirtschaft und Vorsorgesparer“ (19/16754) nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (19/16910) lehnte er einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Europäische Finanztransaktionsteuer vorantreiben und nationale Einführung vorbereiten“ (19/4886) ab. Die Linke und die Grünen stimmten für den Antrag, die übrigen Fraktionen dagegen.

.

31. Januar 2019 (144. Sitzung)

TOP 20 Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Breite Zustimmung fand am Freitag, 31. Januar 2020, ein Antrag (19/16834) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP). Der Bundestag verabschiedete die Vorlage, in der die Abgeordneten eine Stärkung dieser dritten Säule der deutschen Außenpolitik fordern, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung der übrigen Fraktionen. Die dazu vorgelegten Berichte der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für die Jahre 2017 (19/7225) und 2018 (19/11510) wurden nach einstündiger Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Ausbau des weltweiten Jugendaustauschs

Die Koalitionsfraktionen hatten in ihrer Vorlage unter anderem gefordert, die 2018 gestartete Initiative zum Schutz gefährdeter Künstlerinnen und Künstler („Martin-Roth-Initiative“) weiter zu unterstützen und den weltweiten Jugendaustausch „als wichtiges Element der Völkerverständigung und der Vermittlung interkultureller Kompetenzen“ auszubauen.

Die AKBP soll für freundschaftliche Beziehungen mit anderen Staaten sorgen und die deutsche Sprache und Kultur im Ausland fördern. Nach Angaben der Bundesregierung standen im Jahr 2018 für Bildungsangebote, Kulturevents, Jugendaustausch und Städtepartnerschaften, rund 1,87 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtige Partner der AKBP sind die mehr als 140 deutschen Auslandsschulen, das Goethe-Institut und der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD).

.

TOP 21 Antrag der AfD: Kohleausstieg, Strompreis

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2020, über Kohleausstieg und Energiewende diskutiert. Anlass lieferte die AfD-Fraktion mit drei Anträgen. Die Vorlagen tragen die Titel „Volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen vermeiden – Kohleausstiegsgesetz zum Wohle der Bevölkerung stoppen“ (19/16852), „Versorgungssicherheit gewährleisten – Kohleausstieg ablehnen“ (19/16853) und „Strompreisdiskriminierung und Wettbewerbsverzerrungen verhindern – Handwerk und regionale Unternehmen stärken“ (19/16854). Einen vierten AfD-Antrag mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“ hatte der Bundestag von der Tagesordnung abgesetzt. Nach einstündiger Debatte wurden die Anträge zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

AfD: Pläne der Regierung unvernünftig, unsozial und gefährlich

Steffen Kotré (AfD) sagte, die Regierung schädige mit dem Kohleausstieg die eigene Volkswirtschaft. Dabei gebe es eigentlich gar keinen Grund dafür, denn die erwünschten CO2-Einsparungen würden durch den Ausstieg nicht erzielt. Zudem sei die Stromversorgung nicht mehr gesichert, da es keinen Ersatz zur Kohle gebe.

Die Strompreise würden indes weiter steigen, was Geringverdiener über Gebühr belaste. Unvernünftig, unsozial und gefährlich seien die Pläne der Bundesregierung, fasste Kotré die Sicht seiner Fraktion auf den Kohleausstieg zusammen. Deindustrialisierung und Wohlstandsverlust wären die Folgen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/16852) den Stopp des Kohleausstiegsgesetzes zum Wohle der Bevölkerung. Die Regierung solle demnach den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle so lange nicht weiterverfolgen, bis die Versorgungssicherheit und die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit durch erforderliche Ersatzressourcen gewährleistet sind.

Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, Verzerrungen in der Energiewirtschaft durch Einstellung der Subventionen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu beenden und die erneuerbaren Energien mit ihren Umweltkosten zu belasten.

Zweiter Antrag der AfD

Im zweiten Antrag (19/16853) fordern die Abgeordneten, den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung nicht zu folgen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der strukturpolitischen Beschlüsse der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung solle außerdem abgelehnt werden.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD fordert darüber hinaus in ihrem dritten Antrag (19/16854), den Einspeisevorrang für „erneuerbare“ Energien nach dem  Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) sowie darauf aufbauende Bestimmungen abzuschaffen.

Zudem solle der Empfehlung gemäß dem Jahresgutachten 2014 der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Expertenkommission Forschung und Innovation gefolgt werden und das EEG nach dem Auslaufen der Förderung bestehender Anlagen komplett abgeschafft werden. (pez/31.01.2020)

.

TOP 22 Verkehrsinfrastruktur

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2020, einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zugestimmt. Nach einstündiger Debatte nahm er sowohl den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, 19/1561919/1640519/16578 Nr. 1.12) als auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/1562619/1640319/16578 Nr. 1.10) jeweils in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/16907) an.

Dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz stimmten CDU/CSU, die große Mehrheit der SPD-Fraktion, AfD und FDP zu. Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und einige SPD-Abgeordnete lehnten es ab. Einem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/16911) zu diesem Gesetzentwurf stimmten lediglich die Antragsteller zu, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Einen Entschließungsantrag der Grünen (19/16912) zum Gesetzentwurf stimmte auch Die Linke zu, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten.

Dem Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken zu, die sich enthielt. Die Linke war zuvor in zweiter Beratung mit einem Änderungsantrag (19/16913) zu dem Gesetzentwurf gescheitert. Die Grünen hatten sich enthalten, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

.

TOP 23 Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik

Der Bundestag hat sich am Freitag, 31. Januar 2020, mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Arbeit in der Transformation zukunftsfest machen“ (19/16456) sowie von Bündnis 90/die Grünen mit dem Titel „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ (19/16843) befasst. Nach der Debatte wurden beide Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

.

Top 24 Steuerentlastungsgesetz 2020

Der Bundestag hat sich am Freitag, 31. Januar 2020, mit einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (19/16830) befasst und dieses „Steuerentlastungsgesetz 2020“ im Anschluss zur federführenden Bertung an den Finanzausschuss überwiesen.

.

Top 25 Ächtung autonomer Waffensysteme

Der Bundestag hat am Freitag, 31. Januar 2020, über den Einsatz autonomer Waffensysteme, die durch künstliche Intelligenz gesteuert agieren können, debattiert. Abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion. Dem ersten Antrag der Grünen mit dem Titel „Für einen VN-Verbotsvertrag – Völkerrechtliche Ächtung autonomer Waffensysteme unterstützen“ (19/10637) stimmte neben den Grünen nur die Linksfraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/15333) vor.