139. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 15.-17. Januar 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle:https://www.youtube.com/watch?v=wzGhcAZmXXE

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

15. Januar 2019 (139. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

TOP 1; Fragestunde;  Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Arbeitsministerium

„Im Kern geht es darum, in Zeiten des technologischen Wandels dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Chance haben, die Arbeit von morgen zu machen“, mit diesen Worten hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), in der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, 15. Januar 2020, eine der zentralen Aufgaben der Bundesregierung im Politikfeld Arbeit und Soziales umschrieben. Zuvor hatte der Bundestag mehrheitlich gegen das Votum der AfD die Tagesordnungen für die Plenarsitzungen am 15., 16. und 17. Januar genehmigt, nachdem zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

AfD: Nein zu mehr EU-Mehrheitsentscheidungen

René Springer (AfD) knüpfte als erster Fragesteller an das Thema EU und wollte von Heil wissen, ob die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission unterstütze, das Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen im sozialen Bereich durch das Mehrheitsprinzip zu ersetzen. „Die Entscheidungen auf EU-Ebene könnten künftig gegen die Interessen Deutschlands gefällt werden“, monierte Springer. Die AfD lehne es ab, „noch mehr staatliche Souveränität“ an die EU abzugeben. „Die Frage ist: Ist die Bundesregierung bereit, mehr Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik abzugeben?“

Heil verwies in seiner Antwort zunächst darauf, dass es schon jetzt unterschiedliche Abstimmungsmodi – Einstimmigkeits- wie Mehrheitsentscheidungen – in diesem Bereich gebe. Die Bundesregierung werde den Vorschlag aber sorgfältig prüfen. Er selbst sei aber zugunsten effizienterer Entscheidungsprozesse aufgeschlossen für Mehrheitsentscheidungen da, „wo es sinnvoll ist – und im Rahmen dessen, was unser Grundgesetz vorsieht“.

 

Die gesamte Befragung. mit folgenden Fragen aus der AfD-Fraktion:

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TOP 2; Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung fand am Mittwoch, 15. Januar 2020, die einstündige Fragestunde statt. Vertreter der Bundesregierung beantworteten vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/16422), die getrennt nach Ressorts aufgerufen werden.

Die AfD-Abgeordnete Franziska Gminder fragte beim Bundesinnenministerium, wie viele Personen nach Erkenntnis des Ministeriums versucht haben, seit dem 1. Januar 2015 ohne gültige Grenzübertrittsdokumente in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, wie viele Personen tatsächlich ohne gültige Grenzübertrittsdokumente eingereist sind und wie vielen dieser Personen seit dem 1. Januar 2015 Ersatzdokumente ausgestellt wurden.

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TOP ZP1; Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und eine Mehrheit der Fraktionen im Bundestag sprechen sich für einen Verbleib der Bundeswehr im Irak aus. Auch Iraks Regierungschef Adel Abdel Mahdi habe der Bundesregierung bestätigt, „dass Bagdad an der Fortsetzung dieses internationalen Engagements ein großes Interesse hat, und hat sich in den Gesprächen mit uns für einen Verbleib der Bundeswehr ausgesprochen“, erklärte Maas am Mittwoch, 15. Januar 2020,  in einer Vereinbarten Debatte zur Lage in Nahen und Mittleren Osten im Bundestag.

Minister: Werden Souveränität des Iraks respektieren

Allerdings werde man an der vom irakischen Parlament verabschiedeten Resolution, in der die Abgeordneten alle ausländischen Truppen im Land zum Abzug auffordern, nicht vorbeikommen, erklärte der Außenminister. Wichtig sei daher, dass die irakische Regierung mit dem Parlament in Bagdad rede. „Wir werden die Souveränität des Iraks immer respektieren, das heißt, wir werden jede Entscheidung akzeptieren“, versicherte Maas.

Mit Blick auf die anhaltende Bedrohung durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) werbe die Bundesregierung jedoch dafür, „dass wir die Unterstützung, die wir bisher geleistet haben, fortsetzen können, weil wir alles andere für einen Beitrag zur Instabilität im Irak halten“.

„32 Soldaten vorerst abgezogen“

Die Bundeswehr unterstützt den Kampf gegen den IS mit Tornado-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen sowie Militärausbildern im Irak. Nachdem die USA in der Nacht zum 3. Januar den iranischen General Qasem Soleimani durch einen Luftangriff getötet hatten und der Iran daraufhin von US-Truppen genutzte Stützpunkte im Irak attackierte, waren die 32 deutschen Soldaten in der Umgebung von Bagdad vorerst abgezogen worden. Ebenfalls ausgesetzt wurde die Ausbildungsmission im nordirakischen Erbil, wo derzeit noch etwa 90 Bundeswehrsoldaten stationiert sind.

Maas betonte im Bundestag außerdem das Festhalten am Atomabkommen mit dem Iran. Durch einen endgültigen Ausstieg, wie es die USA fordern, wäre nichts gewonnen, sagte er mit Verweis auf die umfassenden Inspektionen durch die Internationale Atomenergiebehörde. Ziel müsse es sein, dass der Iran keinen Zugang zu Nuklearwaffen erhalte.

AfD: Iran-Atomabkommen neu verhandeln

Für ein Ende des Einsatzes sprachen sich hingegen AfD, Linke und Grüne aus. Armin Paulus Hampel (AfD) verwies wie Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) auf die Abzugsentscheidung des irakischen Parlaments, dem Bundestag und Bundesregierung folgen müssten.

Hampel befürwortete außerdem Neuverhandlungen über das Atomabkommen mit dem Iran unter Einbeziehung Russlands.

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TOP 3; Verunglimpfung der EU

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. Januar 2020, erstmals den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole (19/14378) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Strafe bei Verunglimpfung der Flagge und Hymne

Mit dem Gesetzentwurf soll im Strafgesetzbuch ein Paragraf 90c eingeführt werden, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Entwurf sieht vor, dass der abstrakte Strafrahmen der neuen Vorschrift sich an Paragraf 90a orientiert und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Der Versuch einer solchen Verunglimpfung solle ebenso strafbar sein.

Zur Begründung heißt es, nach geltender Rechtslage seien die Symbole der Europäischen Union wie die Flagge und die Hymne nicht ausreichend über das materielle Strafrecht geschützt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Bundesrat will den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand geben, um entschieden gegen solche Handlungen vorgehen zu können, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben. (mwo/sas/15.01.2020)

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TOP 4; Einsatz der Bundeswehr im Irak

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. Januar 2020, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Erneute Abstimmung über das Mandat ,Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak‘ im Deutschen Bundestag“ (19/16482) in namentlicher Abstimmung mit 545 Nein-Stimmen bei 85 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Die AfD wollte den Bundestag auffordern, seine Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung vom 18. September 2019 mit dem Titel „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“ (19/13290) zurückzuziehen.

„Veränderte politische Legitimation“

Der Beschluss des irakischen Parlaments vom 6. Januar 2020, alle ausländischen Soldaten des Landes zu verweisen, verändere die politische Legitimation für das Mandat „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“, hieß es zur Begründung.

Darüber hinaus verändere die militärische Eskalation zwischen dem Iran und den USA auf dem Staatsgebiet des Iraks und in der gesamten Region die Sicherheitslage für die vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten, argumentierte die AfD. (vom/15.01.2020)

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TOP 5; Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. Januar 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherer Zuverlässigkeitsüberprüfungen (19/16428) erstmals beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“ (19/16481) zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres, Bau und Heimat überwiesen.

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TOP 6; Agrarpaket und Düngemittelverordnung

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. Januar 2020, mit fünf Anträgen der Opposition zum Agrarpaket und zur Düngemittelverordnung befasst. Erstmals auf der Tagesordnung stand Antrag der FDP mit dem Titel „Ergebnisoffenen Dialog mit Landwirten führen – Beratungen zu Agrarpaket und Düngemittelverordnung auf wissenschaftliche Grundlagen stellen und Betroffene einbeziehen“ (19/16476), den der Bundestag im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwies. Die FDP wollte ihren Antrag direkt abstimmen lassen, konnte sich aber nicht gegen die Koalitionsmehrheit durchsetzen, die für eine Überweisung in die Ausschüsse bevorzugte.

Abgesetzter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will mithilfe ihres Antrags (19/14071) landwirtschaftliche Familienbetriebe vor den Folgen einer Änderung der Düngeverordnung schützen. Die Fraktion strebt auf europäischer Ebene an, die EG-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auszusetzen, um die Maßnahmen des 2017 geänderten Düngerechts evaluieren und mit den Erkenntnissen dann gegebenenfalls das Düngerecht ändern zu können.

Bei erforderlichen neuen Regelungen sollten landwirtschaftliche Familienbetriebe diese wirtschaftlich tragbar umsetzen können, heißt es in dem Antrag. (eis/scr/sas/15.01.2020)

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16. Januar 2019 (140. Sitzung)

TOP 7 Organspende

Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Zustimmungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.

Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Bundesweites Online-Register geplant

Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.

Die beiden Gesetzentwürfe wurden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Daneben verlangte die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/11124) eine sogenannte Vertrauenslösung. Die Abgeordneten forderten, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Über den Antrag wurde nach dem Mehrheitsvotum zugunsten der Entscheidungsregelung nicht mehr abgestimmt.

Organentnahme ohne Zustimmung nicht zulässig

In Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung.

Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft in Deutschland wird der Organspendenskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. An mehreren Kliniken waren Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück. 2017 lag die Zahl der Organspender mit 797 auf dem niedrigsten Stand seit zwanzig Jahren. Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die Spendenbereitschaft 2019 mit 932 Spendern und 2.995 postmortal gespendeten Organen wieder leicht rückläufig. Die weitaus meisten Patienten warten auf eine Spenderniere.

Effektivere Organspendenpraxis als Ziel

Der Bundestag hat Anfang 2019 bereits eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Kliniken bekommen außerdem mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur besonders in Anspruch genommen wird.

Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch einschlägig qualifizierte Fachärzte. Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) zur Verfügung stehen, der sogenannte Hirntod ist Voraussetzung für jede postmortale Organspende.

In der abschließenden Beratung meldeten sich zahlreiche Abgeordnete zur Wort und warben für ihre Position, einige schilderten persönliche Erlebnisse. Insgesamt durften 24 Redner jeweils fünf Minuten lang ihre Ansicht darlegen, andere Abgeordneten konnten ihre Reden zu Protokoll geben.

„Eine unbürokratische Regelung fehlt“

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warb in der Schlussdebatte, auch im Namen viele Ärzte, für die doppelte Widerspruchslösung. Jedes Jahr müssten mehr als 1.000 Menschen auf der Warteliste sterben, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ gefunden werde. In Deutschland gebe es halb so viele Organspender wie in den Nachbarländern und das, obwohl die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung mit 85 Prozent groß sei. Noch größer sei mit 98 Prozent die Erwartung der Menschen, im Notfall ein gespendetes Organ anzunehmen.

Es gebe also eine  verbreitete Bereitschaft für das Spenden und Nehmen, aber nur rund ein Drittel der Deutschen hätten einen Organspendenausweis. Das Problem sei nicht Organisation, vielmehr fehle eine unbürokratische Regelung, zum Spender zu werden. Mit der Zustimmungslösung werde das Problem nicht zu lösen sein. Wer die Widerspruchslösung ablehne, dürfte aus ethischer Sicht eigentlich auch keine Organe aus Ländern annehmen, wo die Widerspruchslösung schon gelte, argumentierte Lauterbach weiter und fügte hinzu, es gebe keine Pflicht zu spenden, aber eine Pflicht, Nein zu sagten, wenn man nicht spenden wolle. Man könne von Menschen erwarten, dass sie den Mut hätten, Nein zu sagen.

„Eine Spende muss eine Spende bleiben“

Hilde Mattheis (SPD) widersprach und forderte, eine Spende müsse eine Spende bleiben, ein freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Menschen. Dies sei die Grundlage für Solidarität. Dass in Spanien mehr Organspenden zur Verfügung stünden, hänge auch strukturellen Fragen zusammen. So würden in Deutschland nicht alle potenziellen Organspender gemeldet. Um die Strukturen in Deutschland zu verbessern, sei bereits eine gesetzliche Änderung verabschiedet worden.

Die Entscheidungsregelung setze darauf, die Bürger gezielt anzusprechen und zu informieren. Wer auf die Trägheit und den Unwillen der Menschen setze, sich mit diesem Thema zu befassen, schaffe kein Vertrauen, warnte Mattheis. Überdies hätten die Angehörigen bei der Widerspruchslösung kein Recht, Nein zu sagen, sie würden zu Zeugen degradiert. Den Menschen dürfe ihre Selbstbestimmung nicht genommen werden.

„Vertrauenslösung statt Widerspruchsregelung“ Redner der AfD warben für ihr Konzept der Vertrauenslösung. Detlev Spangenberg (AfD) sagte, die Widerspruchsregelung gefährde das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Bürger in die Organspende noch mehr.

Es gebe Bürger, die auf ihren Organspendenausweis verzichten wollten, falls die Widerspruchsregelung Gesetz würde. Dieses Konzept beinhalte die faktische Enteignung des menschlichen Körpers. Niemand könne zu einer Erklärung gezwungen werden, es sei auch niemand schuld am Leid anderer, folglich könne daraus keine Forderung abgeleitet werden. Es gebe auch kein Recht, über Ängstliche und Zaudernde zu urteilen. Schweigen gelte nicht als Willenserklärung, im Zweifel sei dies ein Nein.

„Bewusste Entscheidung ein hohes Gut“ Dr. Robby Schlund (AfD) sagte, die Freiheit der bewussten Entscheidung sei ein hohes Gut, das es immer wieder zu verteidigen gelte. Die Widerspruchsregelung sei absolut inakzeptabel und ein Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte der Bürger. Hier solle die Selbstverantwortung durch eine Fremdverantwortung des Staates ersetzt werden. Das werde die Probleme nicht lösen, sondern noch verschärfen.

Viele Menschen würden dann aus Trotz ihren Widerspruch einlegen, obwohl sie eigentlich nicht gegen die Organspende seien. Und wer einmal die Entscheidung getroffen habe, werde sie vermutlich nicht wieder ändern. Statt dessen sollte das Vertrauen in die Institutionen der Organspende wiederhergestellt werden.

 

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TOP 9 Finanzielle Lasten der Migration

Die AfD-Fraktion verlangt Klarheit über die „finanziellen Lasten der Migrationspolitik“. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (19/16488) hat der Bundestag erstmalig am Donnerstag, 16. Januar 2020, kontrovers debattiert.

Im Anschluss beschlossen die Abgeordneten mit Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Die AfD-Fraktion hatte die federführende Beratung im Innenausschuss beantragt.

AfD-Antrag zu Migrationskosten

Nach dem Willen der Fraktion soll die Bundesregierung den Bundestag jährlich nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai in einem Bericht über die aktuellen Aufwendungen mit Bezug auf ihre Migrationspolitik informieren. Dies soll dem Antrag zufolge neben den Aufwendungen, die beim Bund „im Zusammenhang mit seiner gesamten Migrationspolitik“ einschließlich der „Kosten der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung oder anderer indirekter Maßnahmen“ anfallen, auch die Kosten umfassen, die in den Ländern und Kommunen „für die Bewältigung der sogenannten humanitären Migration tatsächlich insgesamt anfallen“.

Für die AfD-Fraktion forderte der Abgeordnete Dr. Gottfried Curio „eine vollständige Information der Bürger“ und eine „Bon-Pflicht“ für die Regierung. Der von seiner Fraktion geforderte Bericht könne als „transparentes Gesamtbild“ für die „ausgepressten Steuerzahler“ dienen. Die für Migrationskosten aufgewendeten Milliarden fehlten an anderer Stellte, etwa bei der personellen Ausstattung der Behörden, Kita-Plätzen, in der Bildung und bei der Infrastruktur. Die „innenländerfeindlichen Ideologen der Regierung“ machten „Politik gegen die eigenen Bürger“, meinte Curio. Zudem seien die Mittel zur Fluchtursachenbekämpfung „komplett rausgeschmissenes Geld“. Deutschland „mit Migranten zu fluten“ sei „gefährlicher politischer Extremismus“, kritisierte der AfD-Abgeordnete.

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TOP 10 Nachhaltige Mobilitätsforschung

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Nachhaltige Mobilitätsforschung für die Zukunft: innovativ, technologieoffen, ressortübergreifend“ (19/15061) angenommen. Gegen den Antrag votierten AfD, FDP und Die Linke; die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Mobilitätsforschung neu denken – Experimentierräume für Stadt und Land schaffen“ (19/3160). Neben den Grünen stimmte nur die Linksfraktion dafür. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hatte sowohl für den Koalitionsantrag (19/16213) als auch für den Antrag der Grünen (19/13640) eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

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TOP 11 Entschädigung der Erbengemeinschaft Hohenzollern

Die Fraktion Die Linke will eine Rückgabe von Kulturgütern an das Haus der Hohenzollern, die während der sowjetischen Besatzungszeit enteignet wurden, beziehungsweise eine Entschädigung verhindern. Über einen entsprechenden Antrag der Fraktion (19/14729) debattierte der Bundestag erstmals am Donnerstag, 16. Januar 2020. In ihrer Vorlage fordert Die Linke die Bundesregierung auf, sich nicht länger an den Verhandlungen zwischen der Erbengemeinschaft der Hohenzollern, dem Bund und den Bundesländern Berlin und Brandenburg zu beteiligen.

Ohne eine gerichtliche Entscheidung dürfe der Bund keine Kulturgüter an die Erbengemeinschaft zurückgeben. Sollten der Erbengemeinschaft durch eine gerichtliche Entscheidung dennoch Kulturgüter zugesprochen werden, so seien diese „im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zuzuführen“, heißt es im Antrag. Zudem seien gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um auch für die Zukunft Rückgabeforderungen von anderen Adelshäusern zu unterbinden.

AfD: In einem Rechtsstaat nicht möglich

Auch der AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Gauland hielt den Antragstellern vor, sie wollten einen historischen und juristischen Streit parteipolitisch lösen. Dies sei in einem Rechtsstaat aber nicht möglich. Gauland führte an, dass Kronprinz Wilhelm von Preußen die Nationalsozialisten zwar zunächst unterstützt habe, weil er glaubte, diese würden nach italienischem Vorbild die Rückkehr zur Monarchie innerhalb der Diktatur ermöglichen.

Jedoch habe dem Kronprinzen schlichtweg „die intellektuelle Fähigkeit gefehlt“, dem Nationalsozialismus wirklich Vorschub leisten zu können. Zu diesem Ergebnis sei auch der Historiker Clark gekommen.

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ZP 18 Entschädigung der Erbengemeinschaft Hohenzollern

Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition haben am Donnerstag, 16. Januar 2020, im Bundestag die zunehmenden Übergriffe gegen Politiker, Polizisten und Rettungskräfte scharf verurteilt. Zu Beginn einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Kommunalpolitiker, Polizei und Rettungskräfte vor Drohungen und Gewalt wirksam schützen“ verwies Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) als amtierender Sitzungsleiter auf den mit Schusswaffen verübten Angriff auf das Bürgerbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby in Halle. Dies sei ein „empörender Vorgang“, sagte Oppermann und betonte: „Wir stehen solidarisch hinter dem Kollegen Diaby und seinen Mitarbeitern, die Ziel dieses Angriffs gewesen sind.“

Dies sei nicht der erste Angriff auf Abgeordnete oder Abgeordnetenbüros, fügte Oppermann hinzu. Es sei aber eine „neue Qualität“, dass dabei Schusswaffen eingesetzt werden. In einer Demokratie dürfe Gewalt aber niemals ein Mittel der Auseinandersetzung sein. Auch mit Übergriffen gegen Feuerwehrkräfte, Rettungssanitäter und Polizeibeamte könne man sich „in einem demokratischen Rechtstaat nicht abfinden“.

AfD kritisiert Sicherheitspolitik vergangener Jahre

Martin Hess (AfD) machte die „Altparteien“ verantwortlich für die zunehmende Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte. Diese Parteien praktizierten seit Jahrzehnten eine Sicherheitspolitik, die zum Rückzug des Rechtsstaates führe.

„Linksextremisten und Clankriminelle“ griffen Einsatzkräfte an, weil sie den Staat und sein Gewaltmonopol ablehnen. Deshalb helfe hier keine Deeskalation, sondern „nur null Toleranz und robustes Vorgehen“, fügte Hess hinzu.

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TOP 11 Wohnunfslosigkeit und Obdachlosigkeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Januar 2020, für die Initiative der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen (19/15651) gestimmt. Die Vorlage wurde in vom Ausschuss geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung (19/16540) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.

Initiativen der Opposition

Mitberaten wurden außerdem vier Anträge sowie ein Gesetzentwurf der Opposition: Die AfD fordert ein „Sofortprogramm Zentralstatistik Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ (19/6064), die FDP will „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland gemeinschaftlich beenden“ (19/16036) und Bündnis 90/Die Grünen wollen die „Berichterstattung weiterentwickeln und alle wohnungslosen Menschen statistisch erfassen“ (19/15783). Die AfD-Vorlage wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag der Liberalen fand keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Linksfraktion bei Stimmenthaltung der Grünen. Die Vorlage der Grünen wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der FDP, Linksfraktion und Grünen zurückgewiesen.

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TOP 12 Meinungsfreiheit im Netz

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. Januar 2020, erstmals mit dem Antrag „Meinungsfreiheit verteidigen – Recht im Netz durchsetzen“ (19/16477) beschäftigt, den die FDP-Fraktion eingebracht hat. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

 

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TOP 13 Umsetzung des Eisenbahnpakets der EU

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Januar 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (19/15661) angenommen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur  (19/16195) zugrunde.

Folge der Umsetzung ist laut Bundesregierung, dass es künftig keine „nationalen Bescheinigungen zur Sicherheitsbescheinigung“ mehr geben wird. Es werde nur noch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung geben. Diese werde für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union erteilt. Unternehmen, deren Tätigkeit auf das Gebiet Deutschlands beschränkt ist, könnten wählen, „ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen“. (hau/sas/16.01.2020)

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ZP 16 mehr Frauen in den Bundestag

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. Januar 2020, erstmals mit einem Antrag mit dem Titel „Mehr Frauen in den Deutschen Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen“ (19/16485) befasst, den eine Gruppe von 44 Abgeordneten vorgelegt hat, sowie einem Antrag der FDP (19/16486). Die Vorlage der 44 Abgeordneten wurde im Anschluss in den Ausschuss für Inneres und Heimat zur federführenden Beratung überwiesen. Von den 44 Abgeordneten gehören je 22 der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, wobei auf Seiten der Linken auch vier männliche Abgeordnete den Antrag mittragen (Lorenz Gösta Beutin, Niema Movassat, Norbert Müller und Hubertus Zdebel).

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TOP 15 Menschenrecht auf Barrierefreiheit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Januar 2020, erstmals über einen Antrag debattiert, in dem die Fraktion Die Linke fordert, das Menschenrecht auf Barrierefreiheit auf allen Bildungsetappen zu garantieren und die UN-Behindertenkonvention umzusetzen (19/14902). Die Bundesregierung solle dafür ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ auflegen, um alle Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei zu gestalten und umzubauen. Außerdem fordern die Abgeordneten ein Ende des sogenannten Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildungspolitik, um gemeinsam mit den Ländern eine inklusive Pädagogik in der Lehrerausbildung voranzutreiben. Der Antrag wurde im Anschluss direkt abgestimmt und mit der Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

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ZP 9 Nutzung der Ramstein Airbase

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Januar 2020, über Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zur US-amerikanischen Air Base Ramstein in der Pfalz beraten. Der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „US-Militärstützpunkt Ramstein in Deutschland schließen“ (19/11102) wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen des Plenums abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/16521) zugrunde. Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Keine Nutzung der Ramstein Air Base für völkerrechtswidrige Tötungen“ (19/14112) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

 

 

17. Januar 2019 (141. Sitzung)

TOP 17 Strafgesetzbuch Cybergrooming

Mit der Mehrheit des Hauses hat der Bundestag am Freitag, 17. Januar 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, durch den der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, künftig strafbar sein soll. Für die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs (19/13836) votierten in dritter Beratung die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die übrigen drei Fraktionen enthielten sich. Der Abstimmung zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/16543).

„Strafrechtlicher Schutz von Kindern muss effektiv sein“

Cybergrooming sei laut Strafgesetzbuch bereits strafbar, heißt es im Gesetzentwurf. Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt, sei nicht strafbar.

Der strafrechtliche Schutz von Kindern müsse jedoch auch dann effektiv sein, heißt es in dem Entwurf, wenn Täter, insbesondere in der Anonymität des Internets, versuchen, missbräuchlich auf Kinder einzuwirken. Hier könne es für eine Strafbarkeit des Täters nicht davon abhängen, ob das von ihm über das Internet kontaktierte Tatopfer seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind ist oder nicht…

Gegen diesen Artikel votierten neben den Grünen entsprechend auch die Fraktionen von FDP und Die Linke. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten hingegen für den Artikel. Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs wurden in zweiter Lesung einstimmig angenommen. (ste/mwo/sas/17.01.2020)

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TOP 18 Ausweitung des EU-Emissionshandels

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Januar 2020, in erster Lesung einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ausweitung des EU-Emissionshandels statt CO2-Steuer und planwirtschaftlichem Kohleausstieg – Klimaziele effektiv, verfassungskonform und europakompatibel erreichen“ (19/16487) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. 

AfD: Autoindustrie stärken

Für die Opposition sagte der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard, die Klimapolitik der Bundesregierung vernichte Arbeitsplätze. Stattdessen müsse die Autoindustrie gestärkt werden.

Der FDP-Antrag verbessere nichts an der Situation. Die Zukunftsperspektiven würden geopfert, die FDP wolle „die Abzocke“ auf EU-Ebene ausweiten, sagte Bernhard.

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TOP 19 Agrarpolitischer Bericht

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Januar 2020, erstmals den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2019 (19/14500) sowie in verbundener Beratung drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Agrarpolitik beraten. In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in ihrer Regelungsschärfe auch für neue Gentechnik beibehalten – Regulierung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip auch in Zukunft sichern“ (19/9952), zu dem der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/11179). 123 Abgeordnete unterstützten den Antrag, 417 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 79 Enthaltungen.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die abschließende Beratung eines Antrags der Linken „Gemeinsame Agrarpolitik ändern – Insektenfreundliche Landwirtschaft fördern“ (19/9344), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Agrarausschusses vorliegt (19/13656).

AfD: Politik bietet Bauern keine Planungssicherheit

Wilhelm von Gottberg (AfD) machte im Agrarbericht zahlreiche Worthülsen aus. Zu den aktuellen Problemen der Bauern werde aber nichts gesagt. Der Bericht könne nicht zufriedenstellen. Er enthalte zwar Wichtiges, aber auch Überflüssiges und Widersprüchliches. Im Wesentlichen entscheide Brüssel, wie die Düngeverordnung zeige.

Die Politik biete den Bauern keine Planungssicherheit. Löblichen Ankündigungen stehe mangelnde politische Umsetzung gegenüber. Er klagte über „absurde Russlandaktionen“, die zu Exporteinbußen geführt hätten. Russland bleibe bei Agrarprodukten ein ganz wichtiger Partner.

Grünen-Antrag zur Freisetzungsrichtlinie abgelehnt

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/9952), dass der Bundestag eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung im Hinblick auf die Beratungen in Brüssel über die EU-Freisetzungsrichtlinie abgibt. Die Abgeordneten verlangten, dass sich die Bundesregierung in der EU für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einsetzt, indem auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen der Freisetzungsrichtlinie verbleiben. Einer Änderung der Richtlinie, die die Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip gefährdet, sollte sie nicht zustimmen und diese auch sonst nicht unterstützen.

Auch sollte sich die Regierung für die Weiterentwicklung von Nachweisverfahren neuer Gentechniken einsetzen, um den Vollzug der Richtlinie mit den Bundesländern zu gewährleisten. Die Grünen sahen in der Richtlinie ein wirkungsvolles Instrument zur Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen.

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TOP 20 Deutsche EU-Präsidentschaft 2020

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke werfen der Bundesregierung vor, bisher keinen Plan für die im zweiten Halbjahr anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt zu haben. „Das ist eine vertane Chance“, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Dr. Franziska Brantner am Freitag, 17. Januar 2020, in der Debatte über einen Antrag ihrer Fraktion mit dem Titel „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Klimapräsidentschaft machen und Europas Versprechen für Demokratie, Menschenrechte und Frieden einlösen“ (19/16492), der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen wurde.

AfD wirft Grünen „Klimahysterie“ vor

Für die AfD-Fraktion signalisierte Prof. Dr. Harald Weyel die Anlehnung des Grünen-Antrags durch seine Fraktion. In Anspielung auf das jüngst gekürte „Unwort des Jahres“ warf er ihnen „Klimahysterie“ und „moralische Dauermanipulation“ vor.

Statt dreistellige Milliardenbeiträge für Staatsverschuldung, Umverteilung und Zentralismus auszugeben, müsse der Wettbewerb von Forschern, Entwicklern und Firmen vorangetrieben werden, um die Probleme Europas zu lösen.

Eckpunkte für künftige Beziehungen mit Großbritannien

Mit Blick auf die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen mit Großbritannien müsse sich die Bundesregierung für die Verankerung von umfassenden Umwelt-, Verbraucherschutz- und Sozial- und Arbeitnehmerrechte-Standards sowie deren dynamische Anpassung einsetzen. Für ein Sicherheitsabkommen sei Bedingung, dass die EU-Grundrechtecharta anerkannt wird und dass das Datenschutzniveau bei Datenverarbeitung insbesondere auch im Bereich der Nachrichtendienste dem der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht.

Die Vorschläge der letzten EU-Kommission zur Nutzung der Brückenklauseln für den Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip hin zur qualifizierten Mehrheit mit Blick auf die Steuerpolitik, die Außen- und Sicherheitspolitik, die Arbeits- und Sozialpolitik und die Energiepolitik müssen nach Ansicht der Grünen unterstützt werden.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs dürften Mitgliedstaaten der EU nicht ignorieren. Vertragsverletzungsverfahren liefen auch gegen Deutschland. Dabei müsse gerade Deutschland während der Ratspräsidentschaft zeigen: Vertragsverletzungsverfahren werden ernst genommen. Die Bundesregierung müsse daher den „andauernden Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie“ beenden. (vom/17.01.2020)

https://www.youtube.com/watch?v=RU_vmGjwEBk

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TOP 21 Fahrrad- und Fußgängerverkehr

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Januar 2020, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ (19/15779) gegen die Stimmen von AfD und Grünen bei Enthaltung der AfD und der Linken angenommen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen unter der Überschrift „Das Straßenverkehrsrecht reformieren – Straßenverkehrsordnung fahrrad- und fußverkehrsfreundlich anpassen“ (19/8980). CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stimmten gegen den Antrag, die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/16458) vor.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein neuer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Straßenverkehrsordnung weiterentwickeln – Für ein faires und sicheres Miteinander im Straßenverkehr“ (19/16483). CDU/CSU, SPD und Linksfraktion stimmten dagegen, die AfD stimmte mit der FDP dafür, die Grünen enthielten sich.

AfD: Ideologischer Kampf gegen das Auto

Aus Sicht von Wolfgang Wiehle (AfD) ist „der gesunde Menschenverstand“ der beste Weg zu weniger Opfern des Straßenverkehrs. Diesem Gedanken folge man in Kopenhagen, wusste der AfD-Politiker zu berichten. Dort werde beispielsweise ein eigenständiges Radwegenetz gebaut, „abseits der Hauptstraßen für den motorisierten Verkehr“.

In Deutschland hingegen werde ein ideologischer Kampf gegen das Auto geführt, „vor allem durch die Grünen und ihre Anhänger“, kritisierte er. In seiner Heimatstadt München etwa seien zwei sogenannte Radentscheide gezielt zulasten des Autoverkehrs formuliert und vom Stadtrat übernommen worden. Kritik übte er auch an der Koalition, die in ihrem Antrag Modellprojekte für ein generelles Tempo 30 in Kommunen fordere.

 

https://www.youtube.com/watch?v=Wg89K_NB2nU

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TOP 22 Antrag der AfD: Schutz der heimischen Landwirtschaft

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Januar 2020, erstmals über drei Oppositionsanträge zum geplanten Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten beraten. Zugrunde lagen der Debatte neben einem Antrag der AfD-Fraktion (19/16489) auch jeweils eine Vorlage der Fraktionen von Die Linke (19/16186) und Bündnis 90/Die Grünen (19/16495). Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Antrag der AfD

Der Antrag der AfD ist überschrieben mit „Schutz der heimischen Landwirtschaft vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten“ (19/16489). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten nicht zu ratifizieren, solange es Zollkontingente beziehungsweise Freihandelsquoten für Zucker, Ethanol, Rindfleisch und Geflügelfleisch beinhaltet. Die AfD verweist darauf, dass das Abkommen bei anderen Mitgliedsländern der EU auf deutliche Ablehnung stößt. Frankreich, Irland und Finnland hätten aus unterschiedlichen Gründen angekündigt, die Zustimmung zu verweigern, Österreich habe bereits einen parlamentarischen Beschluss gefasst, der das Abkommen ablehnt.

Die Bundesregierung begründe ihre Unterstützung mit den Interessen der deutschen Export-, insbesondere der Automobilindustrie und erwarte einen maßgeblichen Beitrag zu „Wohlfahrt, Wachstum und Beschäftigung in der EU“, schreibt die AfD. Die Fraktion sieht die heimische Landwirtschaft aufgrund der zu erwarteten Zunahme der EU-Agrarimporte einem deutlich verschärften Wettbewerb ausgesetzt. Vor allem Rind- und Hühnerfleisch sowie Zucker produzierende Unternehmen seien betroffen. Durch die weitgehenden Zugeständnisse für hochsensible Agrarprodukte werde sich die ohnehin schon schwierige wirtschaftliche Situation in den betroffenen Branchen weiterhin verschlechtern und die Existenz zahlreicher Betriebe gefährden, betonen die Abgeordneten.

Aus dem Antrag:

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Freihandelsabkommen, das zwischen der EU und den vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay seit 1999 verhandelt und Anfang Juli zum Abschluss gekommen ist, beinhaltet unter anderem ermäßigte, beziehungsweise zollfreie Kontingente für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten in die Europäische Union. Das Abkommen betrifft 82 % der Importe der Agrarindustrie aus den Mercosur-Staaten (vgl. EU-Mercosur trade agreement – Information from the Commission, Ratsdokumentennummer: 10995/19). So erlaubt das Abkommen beispielsweise den Import

  • von 99.000 Tonnen Rindfleisch vgl. auch zu einem ermäßigten Zollsatz von 7,5 Prozent in die EU. Für
  • Geflügelfleisch soll die zollfreie Quote 180.000 Tonnen und für
  • Zucker 190.000 Tonnen betragen.
  • Außerdem sollen 450.000 Tonnen Ethanol für industrielle Anwendungen zollfrei sowie weitere 200.000 Tonnen für
    weitere Anwendungen mit einer Ermäßigung um zwei Drittel des gegenwärtigen Zolltarifs in die EU eingeführt werden dürfen.

Sobald das Abkommen ratifiziert ist, sollen diese Freihandelsquoten dann über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise umgesetzt werden (Mercosur-Handelsgespräche abgeschlossen, Agra-Europe 27/19, 1.
Juli 2019, S. 5).

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TOP 22 Investitionen in ein zukunftsfähiges Deutschland

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Januar 2020, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem diese fordert, die „Initiative von Industrie und Gewerkschaften“ aufzugreifen, die sich für mehr „Investitionen für ein zukunftsfähiges Deutschland“ einsetzt (19/15919). Der Antrag soll nun im federführenden Haushaltsausschuss weiterberaten werden.

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ZP 20 Antrag der AfD: Aktuelle Stunde – Deutschland als Automobilstandort erhalten

Deutschland als Automobilstandort erhalten – Arbeitsplatzvernichtung in der Automobilindustrie stoppen“ lautete das Thema einer Aktuellen Stunde, die am Freitag, 17. Januar 2020, die von der AfD-Fraktion verlangt worden war.

AfD: Tausende Arbeitsplätze fallen weg

Zum Auftakt begründete der Abgeordnete Enrico Komning (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion mit der brisanten Lage in der deutschen Autoindustrie. Durch die Verordnung der Elektromobilität seien Arbeitsplätze in der Automobilbranche bedroht. Es treffe vor allem den Mittelstand, und dort die Zulieferer.

Tausende Arbeitsplätze würden wegfallen. Der Kahlschlag im Mittelstand sei in vollem Gang, bilanzierte Komning. Es gebe bessere Methoden zum Einsparen von Kohlendioxid, zum Beispiel ein Setzen auf Kernkraft. Der energiepolitische Kurs der Bundesregierung werde hingegen teuer und schaffe soziales Elend auch in Deutschland.