130. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 18. Oktober 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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18. Oktober 2023 (130. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung Bundesregierung

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hat am Mittwoch, 18. Oktober 2023, bekräftigt, dass der einzige Platz Deutschlands angesichts der „monströsen Verbrechen“ der islamistischen Hamas „an der Seite von Israel“ ist. In der Regierungsbefragung des Bundestages betonte der Minister, es gehe nicht, dass „einige versuchen, Israel und Hamas auf die gleiche Stufe zu stellen“.

„Israel ist unser Wertepartner“

Israel habe nach Artikel 51 der UN-Charta das Recht zur Selbstverteidigung. Keinem Staat der Welt sei es zumutbar, dass er „angesichts einer solchen Bedrohung tatenlos zusieht“. Israel unternehme konkrete Anstrengungen, um die Vorgaben des humanitären Völkerrechts einzuhalten.

Israel sei die einzige parlamentarische Demokratie im Nahen Osten und „unser Wertepartner“, unterstrich der Minister. Wenn die Hamas den Staat Israel vernichten wolle, dann wolle sie auch die parlamentarische Demokratie und diese Werte vernichten. Deshalb könne nicht sein, dass Israel und die Hamas auf die gleiche Stufe gestellt werden, dies wäre eine „perfide Verkehrung der Rollen von Opfer und Täter“, so Buschmann unter Beifall der Abgeordneten.

„Jüdisches Leben gehört zu Deutschland“

Es sei in Ordnung, wenn die Menschen in Deutschland auf die Straße gehen, um zu demonstrieren. Es gehe aber nicht, dass das Strafrecht verletzt wird. Wer gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland hetze, mache sich der Volksverhetzung strafbar. Wer israelische Flaggen verbrenne, wer für die Hamas Propaganda betreibe und wer den Mord an Menschen in Israel bejuble, mache sich strafbar, sagte Buschmann. Er rief dazu auf, Verdächtige zu identifizieren, Beweismittel zu sammeln und diese Straftaten zur Anklage zu bringen. „Es kann nicht sein, dass auf den Straßen des Landes, von dem die Shoah ausging, der Tod von Jüdinnen und Juden gefeiert wird.“

Vergangene Nacht habe es in Berlin einen Anschlag auf ein jüdisches Gotteshaus gegeben. Der Minister nannte es eine Schande, dass in Deutschland wieder ein jüdisches Gotteshaus brennen sollte. Er erwarte, dass die beteiligten Behörden alles tun, die Täter zu ermitteln und anzuklagen. Jüdisches Leben gehöre zu Deutschland. Wer das nicht ertragen könne, gehöre dann eben nicht zu Deutschland.

Wissing: Wir müssen schneller werden

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) beantwortet von der Regierungsbank aus Fragen der Abgeordneten. (DBT/Thomas Trutschel/photothek)

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing (FDP), der sich ebenfalls den Fragen der Abgeordneten stellte, wies darauf hin, dass es im Sommer 217.003 Kilometer Stau auf Deutschlands Autobahnen gegeben habe, was einer fünffachen Erdumrundung entspreche. Im Netz der Deutschen Bahn seien im vergangenen Jahr 205 Millionen Verspätungsminuten angefallen. Wissing nannte diese Zahlen „alarmierend“. Er sei froh, so der Minister, dass sein Haushaltsentwurf für 2024 Verkehrsinvestitionen von mehr als 22 Milliarden Euro vorsieht. Bei der Schiene sei geplant, bis 2024 zusammen mit weiteren Mitteln rund 40 Milliarden Euro zusätzlich zu investieren. Das sei ein „monumentales Finanzpaket“ für die deutsche Verkehrsinfrastruktur und „überfällig“.

Wissing sagte, man müssen beim Planen, Genehmigen und Bauen „viel schneller“ werden. Deshalb sei es gut, dass es diese Woche gelungen sei, sich auf einen Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung zu einigen. Zusammen mit dem Mautänderungsgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz werde die Infrastruktur modernisiert. „Die Bundesregierung liefert“, sagte der Minister.

Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für die Elektromobilität sei seit Amtsantritt der Regierung um 90 Prozent gestiegen, die insgesamt installierte Ladeleistung sogar um 95 Prozent. Jeder vierte Haushalt in Deutschland könne leistungsfähige Glasfaseranschlüsse nutzen. Auch der Mobilfunkausbau entwickele sich „sehr dynamisch“, betonte Wissing. Im Juli seien 89 Prozent der Fläche mit dem Ausbaustandard 5G versorgt gewesen. Die Regierung müsse den Schwerpunkt auf Investitionen legen, um das Land wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei auch die Digitalisierung.

Kampf gegen Terror und Antisemitismus

Dem AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka, der nach Konsequenzen aus dem „offenen Judenhass“ gefragte hatte, der in Berliner Bezirken zutage getreten sei, entgegnete Buschmann, für Antisemitismus gebe es keinen Platz, ob von Deutschen oder von Ausländern. Bei Ausländern komme eine „ausländerrechtliche Würdigung“ hinzu. Der Bundeskanzler habe zur Wachsamkeit aufgerufen, so Buschmann gegenüber dem AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, damit die Sicherheitsbehörden sofort informiert werden.

Autoverkehr in den Städten

Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD) wollte von Verkehrsminister Wissing erfahren, warum das Straßenverkehrsgesetz darauf abziele, den Autoverkehr aus den Städten zu verbannen. Das Gesetz richte sich nicht gegen den Autoverkehr, erwiderte der Minister. Die Kommunen erhielten mehr Möglichkeiten, Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen, etwa an Schulen oder Kindertagesstätten.

Der Verkehrsraum in Städten sei knapp, so Wissing, und jeder Verkehr müsse sich angemessen bewegen können. Eine flächendeckende Anordnung für „Tempo 30“ werde jedoch nicht zugelassen.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. Oktober 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/8803), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

32 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke waren mit jeweils zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

20 der 46 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit sieben Fragen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat mit sechs Fragen. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten. Das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen waren mit jeweils drei Fragen konfrontiert. Zu je zwei Fragen sollten sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung äußern. Eine Frage richtete sich an das Bundeskanzleramt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Dr. Klaus Wiener beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie das Ministerium erklärt, dass Deutschland „signifikant langsamer“ wächst als vergleichbare Volkswirtschaften, wie jüngst die aktuelle Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) bestätigt habe. Wiener wollte wissen, mit welchen Maßnahmen, die „nicht erst in fünf bis zehn Jahren wirken“, das Bundeswirtschaftsministerium diesem Trend begegnen will, der sich auch mittelfristig in Form eines geringen Wachstumspotenzials zu etablieren drohe.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron fragte das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung in China politische Bewegungen, Nichtregierungsorganisationen oder

Einzelpersonen sieht, die, ähnlich wie in Deutschland, eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates betreiben. Falls ja, wollte Bystron wissen, welche.

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ZP1 Verherrlichung von Terror in Deutschland unterbinden – Antisemitismus entschieden bekämpfen

Nach den israelfeindlichen Kundgebungen und Straftaten in Deutschland im Gefolge des Terrorangriffs der palästinensischen Hamas auf Israel haben am Mittwoch,18. Oktober 2023, während einer Aktuellen Stunde im Bundestag Vertreter aller Fraktionen jegliche judenfeindlichen Aktionen scharf verurteilt und zur entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland aufgerufen.

Ministerin: Solidarität mit Israel ist Teil der Staatsraison

Für die Bundesregierung betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), es sei nach deutschem Recht eine Straftat, „Symbole der Terrororganisation Hamas zu zeigen und damit ihre Untaten zu feiern“, und dies müsse entsprechend durchgesetzt werden. Das Existenzrecht Israels sei durch nichts zu relativieren. Deutschlands Solidarität mit Israel sei historische Verpflichtung und Teil der Staatsraison.

Wichtig sei auch das klare Signal, dass man ebenso an der Seite der Juden in Deutschland stehe. „Wir tun alles, was wir können, für ihre Sicherheit“, betonte die Ministerin und fügte hinzu, dass die Bundesregierung alles Mögliche tun werde, „damit verschleppte Angehörige wieder freikommen“.

„Sprengt jede Dimension von Antisemitismus in Deutschland“

Die Parlamentarische Innen-Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) sagte, es sei purer Antisemitismus, wenn auf deutschen Straßen die menschenverachtenden Taten der Hamas bejubelt werden. In Deutschland dürfe jeder friedlich demonstrieren, aber es gebe null Toleranz für antisemitische, israelfeindliche Hetze und für Gewalt. Diese Linie setze der Rechtsstaat um mit Versammlungsverboten und nötigenfalls mit „hartem polizeilichem Eingreifen“. Auch werde man alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Hamas-Unterstützern nutzen. Zugleich habe der Schutz jüdischer Einrichtungen in der Bundesrepublik höchste Priorität.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), beklagte, dass die Bundesrepublik kein sicherer Ort für jüdisches Leben sei. Angst sei seit vielen Jahren für Juden hierzulande ein „Alltagsbegleiter“. Was man aber derzeit erlebe, „sprengt jede Dimension von Antisemitismus in Deutschland“, fügte Strasser hinzu und verwies etwa darauf, dass in der Nacht zum Mittwoch in Berlin eine „Synagoge mit Molotow-Cocktails beworfen“ worden sei. Für die Bundesregierung sei klar, dass sie noch entschlossener gegen Antisemitismus vorgehen wolle. Dies geschehe etwa mit dem Verbot der Hamas. Auch werde beim Staatsangehörigkeitsrecht klargestellt, dass Antisemiten künftig nicht Deutsche werden können.

Martin Hess (AfD) wertete es als „unerträglich“, wie sich in Deutschland als Reaktion auf den „barbarischen Terrorakt“ der Hamas gegen Israel ein „widerwärtiger islamistischer Judenhass Bahn“ breche. Dass der Staat dies nicht effektiv unterbinden könne, sei eine Bankrotterklärung.

Antisemitismus in jeglicher Form sei inakzeptabel und müsse mit aller Härte bekämpft werden. Dabei sei egal, ob er islamistisch, rechtsextremistisch oder linksextremistisch motiviert sei. Die anderen Fraktionen hätten sich aber in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ausschließlich auf den rechtsextremistischen Antisemitismus konzentriert und den durch eine „verheerende Migrationspolitik“ verursachten „importierten islamistischen Antisemitismus“ ausgeblendet.

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Antrag AFD: TOP 6 Genderideologe

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Oktober 2023, erstmals einen AfD-Antrag mit dem Titel „Genderideologie – Gefahren von Bildung, Wissenschaft und Kultur abwenden“ (20/8862) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Antrag der AfD

In dem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass die Sexualerziehung in den Schulen „auf Grundlage der biologischen Zweigeschlechtigkeit des Menschen erfolgt“ und nicht dazu genutzt wird, traditionelle Geschlechterrollen in Frage zu stellen. Auch soll die schulische Sexualerziehung nach dem Willen der Fraktion auf Werte und Überzeugung des Elternhauses Rücksicht nehmen, in „angemessener und altersgerechter Weise“ erfolgen und Kinder nicht mit „verstörenden Praktiken der Erwachsenensexualität“ konfrontieren. „Echte Inter- und Transsexualität“ soll im Unterricht laut Vorlage als das behandelt werden, „was sie ist: ein seltener Ausnahmefall, dem gleichwohl mit Respekt und ohne Stigmatisierung zu begegnen ist“.

Zugleich wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die Länder einzuwirken, dass auf eine Verankerung der Genderperspektive als verbindlichem Standard in den Bereichen Lerninhalte, Unterricht, Schulentwicklung, Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen verzichtet und durch die Perspektive der biologischen Zweigeschlechtlichkeit ersetzt wird. Ebenso soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge im Rahmen der KMK darauf hinwirken, dass externe Bildungsträger, Vereine und Aktivisten vom schulischen Sexualkundeunterricht ausgeschlossen werden.

Daneben dringt die Fraktion darauf, „die Pflicht zur Einhaltung der Perspektiven des Gender-Mainstreaming bei der Vergabe von Fördergeldern aufzuheben, um dadurch die Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten“. Zudem macht sie sich dafür stark, die Vorgaben für die Förderrichtlinien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen „von der Genderideologie zu befreien“. Des Weiteren fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anzuweisen, „ihre Arbeit der Sexualaufklärung auf die biologische Zweigeschlechtlichkeit des Menschen auszurichten“. (sto/vom/18.10.2023)

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19. Oktober 2023 (131. Sitzung)

TOP 7 Regierungserklärung zum EU-Gipfel 

Einen Tag nach seiner Rückkehr aus dem Nahen Osten hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag, 19. Oktober 2023, bei seiner Regierungserklärung zum EU-Gipfel am 26. und 27. Oktober erneut deutlich gemacht, dass Deutschlands Platz „in dieser schweren Zeit“ fest an der Seite Israels sei. Dies vor Ort in Israel zu unterstreichen, sei ihm sehr wichtig gewesen, sagte der Kanzler. Bei seinen Gesprächen mit dem König von Jordanien, dem Emir von Katar sowie dem ägyptischen und dem türkischen Präsidenten habe er sich auch dafür eingesetzt, „dass dieser Konflikt regional nicht weiter eskaliert“. Ein solcher Flächenbrand wäre verheerend für die ganze Region.

„Klare Kante“ gegen Antisemitismus

Scholz forderte zudem die Freilassung der von der Hamas verschleppten israelischen Geiseln „ohne Vorbedingungen“. Zugleich brauche es aber auch humanitäre Hilfe für die Menschen in Gaza, die ebenfalls Opfer und Geiseln der Hamas seien.

Mit Blick auf die antisemitischen Demonstrationen in Deutschland forderte Scholz, nicht wegzuschauen. Unsere Gesetze und Vorschriften müssten durchgesetzt werden. Die zuständigen Behörden dürften Versammlungen nicht zulassen, bei denen zu befürchten sei, dass antisemitische Parolen gebrüllt und der Tod von Menschen verherrlicht werde. „Hier ist eine klare Kante gefragt“, sagte er.

Winterpaket für die Ukraine

Der Kanzler versicherte außerdem der Ukraine die anhaltende Unterstützung Deutschlands und Europas. In Deutschland werde ein Winterpaket geschnürt, dass auch weitere Waffenlieferungen enthalte, damit sich die Ukraine gegen die Angriffe auf ihre zivile Infrastruktur wehren kann.

Begrenzung irregulärer Migration

Als eine weitere Herausforderung, die auch im Europäischen Rat eine Rolle spielen werde, benannte Scholz die „irreguläre Migration“. Es gelte alles dafür zu tun, dass die irreguläre Migration nach Europa und nach Deutschland begrenzt wird und der Staat darüber die Kontrolle behält. Wichtig dabei sei der Schutz der Außengrenze Europas. Positiv bewertete er, dass die gemeinsame Reform des europäischen Asylsystems möglich geworden sei.

Scholz sprach sich zudem für schnellere Asylverfahren, mehr Migrationsabkommen und die Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge aus. „Ich begrüße, wenn vor Ort gemeinnützige Arbeit angeboten wird und wenn in den Einrichtungen Sachleistungen angeboten werden statt Geldzahlungen“, sagte er. Gleichzeitig unterstütze er auch Bemühungen der Länder, eine einheitliche Bezahlkarte zu entwickeln.

AfD: Vermittlung ist das Gebot der Stunde

Tino Chrupalla (AfD) verurteilte „aufs Schärfste“ den Angriff der Hamas auf Israel. „Für die Entführung und Ermordung von Zivilisten gibt es keine Rechtfertigung“, betonte der AfD-Fraktionsvorsitzende. Israel habe das völkerrechtlich verbriefte Recht zur Selbstverteidigung, sagte er. Dabei müsse aber darauf geachtet werden, dass keine humanitären Katastrophen entstehen. In der Region müsse eine Eskalation abgewendet werden.

Der Bundeskanzler habe mit seinem Besuch gezeigt, „dass Vermittlung und Verhandlung das Gebot der Stunde sind“, lobte Chrupalla. Die Bundesregierung müsse nun aber dafür Sorge tragen, dass eine weitere Migrationswelle nach Europa und Deutschland verhindert wird.

 

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TOP 8 Bürokratieabbau 

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. Oktober 2023, mit dem Bürokratieabbau befasst. Anlass war ein von der CDU/CSU vorgelegter Antrag  mit dem Titel „Innovation ermöglichen, Investitionen erleichtern – Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ (20/8856). Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. In der Debatte zu dem Antrag äußerten Rednerinnen und Redner aller Fraktionen sowie die Vertreter der Bundesregierung den Willen, Bürokratie in Deutschland zu reduzieren.

CDU/CSU kritisiert Regulierungs- und Kontrollwut

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie auf. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, heißt es als Begründung in dem Antrag. Die Union fordert darin eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“, die sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung Wirkung entfalten soll.

Allgemein schlägt die Union unter anderem eine „selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ vor, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“. Zudem fordert die Fraktion, die „One in, one out“-Regelung zu einer „One in, two out“-Regelung zu modifizieren, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird. Bezogen auf europarechtliche Vorgaben verlangt die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“. Zudem soll sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen. Auf institutioneller Ebene schlägt die Fraktion vor, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen. Aufgabe des zu schaffenden Gremiums soll es demnach unter anderem sein, Gesetze nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren.

Nach Willen der CDU/CSU soll der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zudem zurück in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Die Ampelregierung hatte die Zuständigkeit an das Bundesministerium der Justiz übertragen. Von der Bundesregierung fordert die Union zudem über die bisherigen Planungen für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz hinausgehende Gesetzesinitiativen. Dazu gehört etwa ein Innovationsfreiheitsgesetz. Zudem dringt die Union darauf, den angekündigten „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Weitere Forderungen der Union beziehen sich unter anderem auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsdienstleistungen. (scr/vom/19.10.2023)

Für die CDU/CSU-Fraktion attackierte Günter Krings die aktuelle Bundesregierung scharf. „Die Regulierungs- und Kontrollwut der aktuellen Bundesregierung erstickt die Freiheit des privaten und unternehmerischen Handelns“, sagte der Christdemokrat. Krings stellte dem die Leistung der Unions-geführten Bundesregierung zwischen 2005 und 2021 entgegen. Es sei mit drei umfangreichen Bürokratieentlastungsgesetzen gelungen, die Wirtschaft um Kosten in Milliardenhöhe zu entlasten.

Zum Ende der Amtszeit der alten Bundesregierung habe der Bürokratiekostenindex zu niedrig wie nie zuvor gelegen, führte der Rechtspolitiker aus. Die Ampel wiederum habe es in Windeseile geschafft, wieder mehr und neue Bürokratie aufzubauen. „Schreiben Sie gerne von uns ab, schreiben Sie vom Normenkontrollrat, schreiben Sie von anderen Experten ab – aber bitte tun Sie endlich etwas in Sachen Bürokratieabbau“, mahnte Krings die Bundesregierung.

Regierung: Größtes Bürokratieabbaugesetz der Geschichte

Für die Bundesregierung stellte sich Benjamin Strasser (FDP) hinter die Bürokratieentlastungspläne der Koalition. „Unser Land leidet an einem Bürokratie-Burnout“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz. Die Menschen seien so verzweifelt angesichts der bürokratischen Lasten, dass es ihnen die Kreativität und ihren Unternehmergeist nehme – und so die Dynamik im Land blockiere.

Die Kritik der Union wies Strasser, der auch als Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau fungiert, zurück. Die Ampel habe ein „gescheitertes Bürokratieentlastungsgesetz IV“ übernommen. Man sei neue Wege gegangen und lege als Bundesregierung „das größte Bürokratieabbaugesetz in der Geschichte der Bundesrepublik vor“.

AfD fordert mehr Engagement im Bürokratieabbau

Für die AfD-Fraktion forderte Stephan Brandner ebenfalls deutlich mehr Engagement im Bürokratieabbau. Deutschland befinde sich „im Würgegriffe von Bürokraten“, sei längst kein „Bürokratiemonster“ mehr, sondern ein „Bürokratiegodzilla“.

Es würden immer weniger Unternehmen gegründet und die Zahl der Insolvenzen nehme zu, sagte Brandner, dennoch hätten Deutschland und die EU nichts Besseres zu tun, „als Bürgern und Unternehmen immer mehr Bürokratie und wahnsinnige Vorschriften aufzubürden“. Der Union warf er ob ihrer langjährigen Regierungsführung vor, der „Frankenstein der Bürokratie“ zu sein.

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TOP 35 Bericht zum Stand der deutschen Einheit

33 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD) mit der Entwicklung in den neuen Ländern zufrieden gezeigt: „Diese Bilanz ist positiv“, sagte Schneider am Donnerstag, 19. Oktober 2023, in der Debatte des Deutschen Bundestages über den als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2023 (20/8600). „Wir können stolz auf dieses Land sein. Wir können stolz auf das sein, was wir geschafft haben“, erklärte der Ostbeauftragte. Der Bericht wurde an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen. Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (20/8868), in dem unter anderem eine Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro gefordert wird, wurde ebenfalls überwiesen.

Besonders hob Schneider die Rentenangleichung zwischen Ost und West hervor: „Wir sind ein sozialer Bundesstaat.“ Und zum ersten Mal sei das ostdeutsche Wirtschaftswachstum höher gewesen als in Gesamtdeutschland. Schneider sagte auch, dass es aber immer noch viele Missverständnisse zwischen Ost- und Westdeutschen gebe.

Bericht des Ostbeauftragten der Bundesregierung

In dem Bericht wird unter anderem auf die großen Anstrengungen des Bundes zur Schaffung von Arbeitsplätzen hingewiesen. So wurden seit 2019 in Forschungs- und Bundeseinrichtungen in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 9.600 neue Arbeitsplätze geschaffen. Im Rahmen des Kohleausstiegs sollen bis Ende des Jahres 2028 insgesamt 5.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes in den Kohleregionen geschaffen werden. (hle/19.10.2023)

AfD kritisiert „Politikversagen“ der Regierung

Leif-Erik Holm (AfD) zeigte sich optimistisch, dass Ost- und West zusammenwachsen würden. Das größte Problem ist seiner Ansicht nach jedoch die „abenteuerliche Politik der Ampelregierung“. Man erlebe Politikversagen von der Einwanderung bis zum Heizungsgesetz. „So kann es nicht gehen“. Die Regierung habe den Blick für die Realitäten verloren.

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Antrag AfD TOP 10 Schlepperei, Schleusungen und Menschenhandel im Mittelmeer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals einen AfD-Antrag mit dem Titel „Keine Unterstützung von Schlepperei, Schleusungen und Menschenhandel im Mittelmeer“ (20/8872) beraten. Darüber hinaus wurde von der Fraktion ein Antrag mit dem Titel „Schleuserkriminalität bekämpfen und profitorientierten sowie weltanschaulich motivierten Schleusungsorganisationen entschlossen entgegentreten – Das Mittelmeer darf kein Massengrab werden“ (20/8873) vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurde beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion „keine finanziellen Mittel für die sogenannte zivile Seenotrettung im Mittelmeer zur Verfügung“ stellen. In einem Antrag (20/8872) fordert die Fraktion die Bundesregierung zugleich auf, „die mutmaßliche Kooperation von sogenannten zivilen Seenotrettern im Mittelmeer mit Schleusern zu verurteilen“. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge eine Kampagne auf den Weg bringen, die Menschen über die lebensbedrohlichen Gefahren einer Überfahrt nach Europa hinweist.

In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass der Bundestag vergangenes Jahr mit Koalitionsmehrheit beschlossen habe, „dass die ,zivile Seenotrettung‘ mit insgesamt acht Millionen Euro unterstützt werde“. Dabei stehe außer Frage, dass man Menschen nicht ertrinken lassen darf. Die Staatsanwaltschaft Trapani/Sizilien ermittele NGO- und Presseberichten zufolge jedoch gegen deutsche private Seenotretter wegen des Verdachts der Beihilfe zur illegalen Einwanderung. „Das System der zivilen Seenotrettung sieht vor, dass Menschenhändler die Flüchtlinge nur wenige Kilometer weit vor die nordafrikanische Küste hinaus zu Treffpunkten mit den Schiffen internationaler Hilfsorganisationen bringen. Dort werden diese aufgenommen und nach Italien gebracht“, schreibt die Fraktion ferner. Der Begriff der Seenotrettung decke dieses Verhalten nicht ab. (vom/19.10.2023)

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TOP 13 Pflegestudimsstärkungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (20/8105) angenommen. Mit der Vorlage wurden zudem Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und Änderungen weiterer Vorschriften beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedet. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/8901) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/8902) zugrunde. Ein von der Union zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/8903) wurde bei Zustimmung durch die Linksfraktion mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt mit der Mehrheit von SPD, Grüne, FDP und AfD wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Linksfraktion. Der Abstimmung über die Vorlage mit dem Titel „Hochschulische Pflegeausbildung stärken – Pflegerische Versorgung von morgen absichern“ (20/4316) war auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6115) erfolgt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Pflege-Studenten sollen dem Regierungsentwurf zufolge künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. „Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.

Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.

Pflegestudium als „attraktive Alternative“

Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“

Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.

„Ausbildungsumlage aus der Vergütung herausnehmen“

Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

„Ausgabenseite berücksichtigen“

Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch vor allem die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.

Änderungen am Gesetzentwurf

Die Koalition hatte den Gesetzentwurf bereits zusammen mit 20 sachfremden Änderungsanträgen eingeführt. Die im Gesundheitsausschuss angenommenen Änderungsanträge betrafen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Bei den beschlossenen sachbezogenen Änderungen geht es unter anderem um die Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen. So sollen in die hochschulische Pflegeausbildung erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde integriert werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Die Anforderungen an das Pflegefachpersonal seien bereits hoch und stiegen weiter. Das mache eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung von Pflegefachkräften erforderlich.

Die Abgeordneten schlagen eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden, um die praktische Ausbildung der Studenten abzusichern und die Bereitschaft der Einrichtungen zu steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden. (vom/pk/19.10.2023

 

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ANTRAG AfD: TOP 18 Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen“ (20/7881) und „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ (20/6582) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache überwies das Parlament beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (20/7881) fordert die AfD-Fraktion den Bundestag auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen unter anderem Menschen besser über die Möglichkeiten der Antragstellung für Unterstützungsleistungen informiert werden und Eltern bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro erhalten, um die „Lastengerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen“ herzustellen.

Weiterhin soll die Einrichtung von Betriebskindergärten auch für mittelständische Unternehmen erleichtert werden. Witwen und Witwern soll ein unbegrenzter Hinzuverdienst für Erwerbseinkommen ermöglicht werden, der nicht auf die Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente angerechnet wird.

Die AfD-Abgeordneten fordern außerdem, die Eigentumsbildung zu erleichtern, indem der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einmalig von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird. Außerdem solle die Bundesregierung „die anhaltende Armutszuwanderung nach Deutschland beenden“, heißt es in dem Antrag.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/6582) will die AfD erreichen, dass der eigene Arbeitslohn künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet wird. Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen, und zwar von 950,93 Euro auf 1.440,80 Euro pro Monat.

Laut AfD müssen zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens. (vom/emu/des/19.10.2023)

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ANTRAG AfD: TOP 14 Arbeitsmarktintegration Schutzberechtigter voranbringen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitsmarktintegration Schutzberechtigter voranbringen“ – Gemeinnützige integrative Dienste einführen“ (20/8733) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion will mit verpflichtenden gemeinnützigen Diensten schutzberechtigter Flüchtlinge deren Arbeitsmarktintegration voranbringen. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, im Rahmen eines Integrationsprogramms „verpflichtende gemeinnützige unterstützende Tätigkeiten in Kommunen, sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge für erwerbsfähige, noch nicht erwerbstätige Personen mit rechtskräftig festgestelltem Schutzanspruch einzuführen“.

Diese praktischen Tätigkeiten sollen nach dem Willen der Fraktion so ausgestaltet werden, dass sie in Ergänzung zu bereits bestehenden Integrationsangeboten wahrgenommen werden können. Dabei soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge jederzeit einen Übergang aus dem Integrationsprogramm in reguläre Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ermöglichen und aktiv fördern sowie eine Begleitung durch eine verpflichtende Integrationsberatung gewährleisten.

Bestandteil des Integrationskonzeptes

In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass in Deutschland in Folge der Asylzuwanderung mehr als 1,5 Millionen Menschen mit humanitären Aufenthaltsrechten lebten, deren Integration eine große Herausforderung sei. Ziel müsse es sein, dass diese Schutzberechtigten am Ende des Integrationsprozesses in gleichem Maße am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben wie die einheimische Bevölkerung. In diesem Prozess nähmen der Spracherwerb und die Teilnahme am Ausbildungs- und Arbeitsleben eine herausragende Rolle ein. Damit die Heranführung an den Arbeitsmarkt ein selbstverständlicher Bestandteil des Integrationsprozesses wird, brauche es einen niedrigschwelligen und verpflichtenden Ansatz.

Hierfür böten sich gemeinnützige Tätigkeiten als regelmäßiger Bestandteil des Integrationskonzeptes an, schreibt die Fraktion weiter. Dies könnten unterstützende Tätigkeiten in Einrichtungen der Daseinsvorsorge sein, „etwa Pflege- und Gartenarbeiten in öffentlichen Grünanlagen, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gemeinden oder unterstützende Tätigkeiten in der Jugend-, Kranken-, und Altenhilfe“. (sto/vom/19.10.2023)

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ZOP 15 Staatsleistung für den Zentralrat der Juden

Die jährliche Staatsleistung für den Zentralrat der Juden in Deutschland wird ab dem laufenden Jahr von 13 auf 22 Millionen Euro erhöht. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag, 19. Oktober 2023, einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland (20/7308) angenommen.

Zur Abstimmung hatten der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung (20/8842) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (20/8843).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, haben sich beide Seiten vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und neuer Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland auf die Anhebung der Staatsleistung verständigt.

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat wurde erstmals 2003 ausgehandelt und regelt die Beziehungen zwischen beiden Seiten. Der jetzige Gesetzentwurf sah die Zustimmung des Gesetzgebers zu der Vertragsänderung vor. (vom/sto/19.10.2023)

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TOP 16 Gewerbliche Förderung Elektromobilität

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Hochlauf der Elektromobilität nicht gefährden – Gewerbliche Förderung beim Umweltbonus wieder einführen“ (20/8734) beraten. Nach der Aussprache im Parlament überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss.

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TOP 17 Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (20/8764) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten.

Die Ziele müssen laut Regierung durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene unterlegt werden. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sollen aufgenommen werden. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung will die Regierung verbindlich einführen. Ergibt sich auf der Grundlage des Monitorings eine Zielverfehlung, soll es eine Anpassung im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie geben.

„Berücksichtigungsgebot“ vorgesehen

Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Aussage das Ziel, mit klimaangepassten Bundesliegenschaften eine Vorbildfunktion einzunehmen. Ein Berücksichtigungsgebot soll regeln, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen. Das Berücksichtigungsgebot soll verschiedene Konkretisierungen enthalten.

Für die Länder sieht der Entwurf vor, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür müssten Klimarisikoanalysen sowie Analysen darüber, welche Auswirkungen des Klimawandels in den einzelnen Ländern bereits eingetreten sind, auf Grundlage von möglichst regionalen Daten sein.

Integriertes Klimaanpassungskonzept

Für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Kreises soll ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden. Die Länder sollen können bestimmen können, dass für das Gebiet einer Gemeinde unterhalb einer von den Ländern zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, solange ihr Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist.

Länder, die von der letztgenannten Option keinen Gebrauch machen, sollen bestimmen können, dass für das Gebiet von Landkreisen oder Kreisen kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss. Juristische Personen des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundes sollen Klimaanpassungskonzepte aufstellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. (vom/19.10.2023)

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TOP 19 Dokumentationszentrum 2. Weltkrieg

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die geplante Errichtung eines Dokumentationszentrums „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“ zügig zu einem Abschluss zu bringen. Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten am Donnerstag, 19. Oktober 2023, gemeinsam für eine entsprechende Entschließung (20/1845). AfD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung.

Zu dem geplanten Dokumentationszentrum hatte die Bundesregierung eine Unterrichtung  (20/8876) vorgelegt, wonach das Dokumentationszentrum in Berlin als unselbständige Stiftung öffentlichen Rechts unter dem Dach der Stiftung Deutsches Historisches Museum entstehen soll.

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TOP 20 Lybienpolitik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über einen CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Libyen in den außenpolitischen Fokus nehmen – Rasche Parlaments- und Präsidentschaftswahlen herbeiführen“ (20/8857) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden.

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TOP 41 Deutsch-koreanische Wertepartnerschaft

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. Oktober 2023, für eine Stärkung der deutsch-koreanische Wertepartnerschaft ausgesprochen und mehrheitlich, auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/8865) angenommen. Während Die Linke gegen den Antrag votierte, enthielt sich die AfD.

Die Republik Korea sei als stabile Demokratie und erfolgreiche Wirtschaftsnation einer der wichtigsten Partner Deutschlands in Asien und spiele bei der Umsetzung der Indo-Pazifik-Leitlinien der Bundesregierung sowie der Indo-Pazifik-Strategie der Europäischen Union eine hervorgehobene Rolle, schrieben die Abgeordneten.

Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor 140 Jahren

Aus Anlass der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor 140 Jahren fordern sie die Bundesregierung auf, die Regierung Südkoreas darin zu unterstützen, „eine friedliche Entwicklung auf der koreanischen Halbinsel zu fördern und Nordkorea zur vollständigen, unumkehrbaren und überprüfbaren Beendigung seiner Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen zu bewegen“. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Kooperation für die Sicherung von Lieferketten und wirtschaftlicher Resilienz, bei Zukunftstechnologien wie Halbleitern, Batterien, Biotechnologie und erneuerbare Energien sowie die Zusammenarbeit in der Energie- und Klimapolitik. (vom/19.10.2023)

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TOP 22 Teilhabe Sport

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über einen CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Mehr Teilhabe im Sport – Den Erfolg der ,Special Olympics World Games’ nutzen“ (20/8858) debattiert. Im Anschluss an die erste Beratung wurde der Antrag an den federführenden Sportausschuss überwiesen.

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TOP 34 Entfernung von Verfassunsgfeinden aus der Bundeswehr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (20/8672) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.

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ZP4 Erhalt von Clubs und Festvals

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. Oktober 2023, mit der Lage von Clubs und Festivals in Deutschland befasst. Die Fraktion Die Linke hatte hierzu einen Antrag mit dem Titel „Clubs und Festivals schützen – Clubsterben stoppen“ (20/8854) vorgelegt, der im Anschluss an die Beratung im Plenum an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Federführung soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen übernehmen.

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TOP 25 Inflationsausglich für Betreuer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes (20/8864) beraten, den die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt hatten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Ampelfraktionen

Die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer soll zeitlich begrenzt erhöht werden. Wie die Fraktionen in dem Entwurf ausführen, berichteten insbesondere Betreuungsvereine von einer existenzbedrohenden Situation. Verwiesen wird einerseits auf die stark gestiegenen Preise und andererseits auf die erhöhten Personalkosten. Diese würden vor allem bei Betreuungsvereinen anfallen, die ihre Mitarbeitenden nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Wie die Fraktionen weiter ausführen, soll an der im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 vorgesehene Evaluierung des Vergütungssystems festgehalten werden. Danach soll das Bundesministerium der Justiz bis zum 31. Dezember 2024 einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Eine weitere Änderung in dem Entwurf betrifft die Pflicht für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, einen aktuellen Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Dieser Auszug soll künftig direkt von den Behörden eingeholt werden können. (scr/vom/19.10.2023)

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ANTRAG AfD TOP 29 Änderung Lobbyregister

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Oktober 2023, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (20/7346) angenommen. Damit soll künftig unter anderem angegeben werden, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich Interessenvertretungen beziehen. Union und AfD stimmten gegen das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz, Die Linke enthielt sich. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/8828).

Ein zur Abstimmung vorgelegter Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8892) fand keine Mehrheit. Die Union kritisierte darin, dass das Gesetz zu einem „unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand“ führe und zugleich nicht klar sei, ob sich dadurch überhaupt ein Transparenzgewinn für die Öffentlichkeit ergebe.

Abgelehnte Oppositionsinitiativen

Abgelehnt wurden außerdem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/1322), wonach Ministerien und Behörden verpflichtet werden sollten, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren, sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unabhängige Prüfinstanz für Lobbytransparenz und Offenlegung von Lobbykontakten“ (20/288). Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hatte zur Abstimmung Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/8828). Während die Initiative der AfD von allen anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt wurde, stieß der Linken-Antrag bei weitestgehender Ablehnung ansonsten nur auf die Enthaltung der AfD-Fraktion.

Erstmals beraten wurde zudem ein weiterer Gesetzentwurf der AfD zur „Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) – Geldflüsse offenlegen und kontrollieren“ (20/8863). Die Initiative wurde in den federführenden Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Wie es im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/7346) heißt, werden auf Grundlage der ersten Praxiserfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 2022 eingerichteten Lobbyregister Änderungen für notwendig gehalten. Das Lobbyregister wird von der Verwaltung des Deutschen Bundestages geführt.

Seit 2022 müssen sich Interessenvertretungen gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung in das Lobbyregister eintragen. Am 22. März 2023 waren den Angaben zufolge 5.762 Interessenvertretungen registriert. Die Öffentlichkeit kann das gemeinsame Register von Deutschem Bundestag und Bundesregierung unter www.bundestag.de/lobbyregister öffentlich einsehen. Über eine differenzierte Suchfunktion können die Registereinträge einzeln oder gefiltert eingesehen werden, um zu prüfen, wer gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung Interessen vertritt.

Offenlegungspflichten sollen nachgeschärft werden

Mit den beschlossenen Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, wollen die Koalitionsfraktionen den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten im Lobbyregistergesetz „im Interesse einer transparenten Staatstätigkeit“ nachschärfen. Dazu sollen die Registereinträge und die Gegenstände der Einflussnahme aussagekräftiger und der Anwendungsbereich „maßvoll“ erweitert werden.

So sollen die Kontakte zu Ministerien ab Referatsleiterebene künftig einbezogen werden. Darüber hinaus soll angegeben werden, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Interessenvertretung bezieht. Stellungnahmen und Gutachten von grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung sollen unter Angabe des Zeitpunkts, der betroffenen Interessen- und Vorhabenbereiche und einer abstrakten Adressatenbezeichnung hochgeladen werden müssen.

Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge

Aussagekräftiger wollen die Fraktionen auch den für die Interessenvertretung aufgewendeten finanziellen Aufwand dargestellt wissen. Die Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge sollen angegeben werden müssen. Entfallen soll die Option, Finanzangaben zu verweigern. Wie es weiter heißt, sollen spendenfinanzierte Organisationen durch eine Fokussierung auf Pflichtangaben zu wesentlichen Finanzierungsquellen entlastet werden.

Eine Namensangabe soll ausnahmslos zwingend erforderlich sein bei Schenkungen oder sonstigen Zuwendungen zu Lebzeiten, wenn diese den Gesamtwert von 10.000 Euro sowie zehn Prozent der Gesamtsumme der Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen und damit „Anlass zur Annahme“ geben könnten, „dass die Schenkungen einen lenkenden Einfluss auf die jeweilige Organisation haben könnten“.

Interessenvertretung im Auftrag Dritter

Mehr Transparenz wollen die Fraktionen darüber hinaus bei der Interessenvertretung im Auftrag Dritter. Gegebenenfalls müssen Drittstaaten als Auftraggeber und das Auftragsvolumen der Interessenvertretung für Dritte angegeben werden. Beim Wechsel von Mandats- und Amtsträgern in Tätigkeiten der Interessenvertretung („Drehtüreffekt“) müssen aktuelle und frühere Ämter und Mandate offengelegt werden.

Die registerführende Stelle soll nach dem Willen der Fraktionen eigenständige Prüfbefugnisse bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen erhalten. Zugleich sollen die Aktualisierungspflichten für die Interessenvertretungen einfacher werden. Die Mehrkosten im Haushalt des Deutschen Bundestages aufgrund der geplanten Änderungen werden mit bis zu 2,5 Millionen Euro beziffert. Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 108.000 Euro, heißt es in dem Gesetz. Insgesamt entstehe ein einmaliger Aufwand der Kategorie „Einmalige Informationspflicht“ von rund 204.000 Euro.

Erster Gesetzentwurf der AfD

Der abgelehnte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/1322) sah neben der Kürzung der geltenden Ausnahmeregelungen bei der Registrierungspflicht von Interessenvertretern auch die Einführung des sogenannten „legislativen Fußabdrucks“ und des „exekutiven Fußabdrucks“ vor. Danach sollten Ministerien und Behörden verpflichtet werden, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren.

Für die Bundesregierung sollten dem Entwurf zufolge auch Referenten in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden statt wie bislang vorgeschrieben neben den Kabinettsmitgliedern lediglich Parlamentarische und beamtete Staatssekretäre sowie Abteilungs- und Unterabteilungsleiter. Zudem sollte Gesetzentwürfen künftig als „legislative Fußspur“ eine Auflistung der Interessenvertreter sowie der externen Berater und Sachverständigen beigefügt werden müssen, die bei der Erstellung der Gesetzesvorlage mitwirkten oder berücksichtigt wurden.

Erweiterung des registrierungspflichtigen Kreises

Daneben sah der Gesetzentwurf vor, dass künftig auch etwa Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, kommunale Spitzenverbände, politische Stiftungen, Kirchen und andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie Personen, die ein öffentliches Amt oder Mandat wahrnehmen, registrierungspflichtig sind.

Des Weiteren sollte nach dem Willen der Fraktion die Registrierungspflicht für Interessenvertreter unabhängig von der Dauer von deren Tätigkeit und der Anzahl ihrer Kontakte greifen. Darüber hinaus strebte die Fraktion unter anderem an, dass Interessenvertreter nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, Angaben in dem Register zu verweigern.

Zweiter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will in ihrem überwiesenen Entwurf „Missstände, die auch nach der Einführung des Lobbyregistergesetzes weiter bestehen“, beseitigen (20/8863). Nach dem Willen der Fraktion sollen künftig auch Mitglieder von Lobbyorganisationen bei einem Wechsel in die Bundesregierung oder als Mitarbeiter in den Bundesministerien Karenzzeiten einhalten müssen. Zum Bundesminister oder zum Staatssekretär innerhalb der Bundesregierung oder zum politischen Bundesbeamten soll nicht ernannt werden dürfen, wer innerhalb der vorangegangenen 18 Monate als Interessenvertreter im Lobbyregister registrierungspflichtig war. Auch eine vergleichbare Tarifbeschäftigung im öffentlichen Dienst des Bundes als Nichtbeamter soll dem Gesetzentwurf zufolge nicht erlaubt sein.

Darüber hinaus will die AfD die Finanzierung von Organisationen, die im Lobbyregister gemeldet sind, aus Steuermitteln verbieten. Sie will zudem klarstellen, dass die Vergabe von Gutachten-Aufträgen durch die Regierung an Lobbyorganisationen verboten ist. Geldspenden aus dem Ausland an Organisationen, die in das Lobbyregister aufgenommen wurden, sollen analog zu den Regelungen des Parteiengesetzes ab einer Höhe von 1.000 Euro unterbunden werden.

Die Fraktion betont, ihr Gesetzentwurf solle das bestehende Lobbyregistergesetz mit dem Ziel ergänzen, den Einfluss von Interessenvertretern auf Politiker besser zu kontrollieren als bisher. Die Einführung des Lobbyregistergesetzes habe nicht dazu beitragen können, die „Skandale rund um den Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck“ zu verhindern. Durch die „zutage getretenen Verbindungen personeller, finanzieller und persönlicher Natur von Lobbyisten aus dem In- und Ausland mit Vertretern der Bundesministerien“ hätten „die Demokratie und das Vertrauen der Bürger großen Schaden genommen“.

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ANTRAG AfD TOP 26 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) beraten.

Ebenfalls erstmals beraten wurde ein Antrag mit dem Titel „Eine krisenfeste, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands ermöglichen“ (20/8874), den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiter erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu regeln, den Photovoltaik-Zubau auf dem Dach erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglichen. Zudem sollen die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert und Netzanschlüsse beschleunigt werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Energieversorgung Deutschlands grundlegend anders organisieren. In ihrem Antrag (20/8874) fordern die Abgeordneten der AfD unter anderem, in möglichen Rohstoffsektoren Rahmenbedingungen einer heimischen Förderung zu schaffen, den sogenannten Kohleausstieg, soweit möglich, sofort zu beenden und den Weiterbetrieb der vorhandenen Kohlekraftwerke zu unterstützen und das Atomgesetz derart zu ändern, dass ein Weiterbetrieb der im April 2023und im Dezember 2021 abgeschalteten Kernkraftwerksblöcke rechtlich und wirtschaftlich möglich ist.

Zudem solle die Regierung darauf hinwirken, alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus so genannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen und eine Gesetzesänderung vorzulegen, in der das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schnellstmöglich vollständig und ersatzlos entfällt. (vom/mis/19.10.2023)

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TOP 27 Krankenhaustransparenzgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (20/8408) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/8904) mit der Koalitionsmehrheit angenommen. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten gegen den Entwurf.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit einem Transparenzverzeichnis soll die Bevölkerung künftig über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert werden. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform und soll am 1. April 2024 freigeschaltet werden, wie aus dem Gesetz hervorgeht.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden.

Zuordnung zu Versorgungsstufen

Ferner ist die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten gewährleisten. Der Level 3U steht dabei noch einmal separat für Hochschulkliniken. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten können.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat nach Angaben der Koalitionsfraktionen keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Festlegung und Ausgestaltung von Leistungsgruppen soll einer künftigen Krankenhausreform vorbehalten bleiben. (vom/pk/ste/19.10.2023)

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TOP 28 Änderung Richtergesetz

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollen künftig zwingend nicht berufen werden dürfen, wenn an ihrer Verfassungstreue Zweifel bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (20/8761) vor, der in der Nacht zum Freitag, 20. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Bundesregierung will mit der Regelung nach eigenem Bekunden explizit ein politisches Signal senden, da rechte und rechtsextreme Gruppen ihre Anhänger dazu aufrufen würden, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, besteht auch schon jetzt eine durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht zur Verfassungstreue für Schöffinnen und Schöffen. „Eine explizite gesetzliche Verankerung macht die Pflicht der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue besser sichtbar und hebt deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervor“, heißt es weiter.

Die Ergänzung des Paragrafen 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) um einen zwingenden Berufungsausschlussgrund geht nach Darstellung der Bundesregierung aber über eine „deklaratorische Kodifizierung“ der Rechtsprechung hinaus. Sollte eine Schöffin oder ein Schöffe trotz des Vorliegens des Ausschlussgrundes berufen werden, sei das Gericht im konkreten Einzelverfahren fehlerhaft besetzt, führt die Bundesregierung aus. Damit sei im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage eine Besetzungsrüge möglich, im Strafverfahren stelle die fehlerhafte Besetzung einen absoluten Revisionsgrund dar.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf das Verhältnis von Disziplinarverfahren zu Verfahren nach Paragraf 31 DRiG, in denen es um die Versetzung von Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit in den einstweiligen oder endgültigen Ruhestand geht. Mit einer Einfügung soll laut Bundesregierung klargestellt werden, dass beide Verfahren parallel betrieben werden können.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Folgen einer fehlerhaften Besetzung im Strafverfahren ein. Aus Sicht der Länderkammer sind die Möglichkeiten zur Abberufung und zum vorläufigen Verbot des Ehrenamts ausreichend. Die Bundesregierung wird aufgefordert, daher eine klarstellende Regelung in diesem Sinne im Gesetzentwurf einzufügen. Aus Sicht der Länder würde eine als absoluter Revisionsgrund zu betrachtende Fehlbesetzung „in der Praxis regelmäßig zu Besetzungsrügen führen und das (Revisions-)Verfahren mit der Prüfung der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter belasten“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung keinen Anpassungsbedarf an der vom Bundesrat kritisierten Regelung. Aus Sicht der Bundesregierung würde der explizite Ausschluss eines Revisionsgrundes ein „falsches Signal“ setzen und die gewählte „Muss-Formulierung“ – der zwingende Berufungsausschluss – aushebeln. Rechte und rechtsextreme Gruppen würden seit Jahren ihre Anhängerinnen und Anhänger dazu auffordern, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben. „Hier soll durch eine ‚Muss-Regelung‘ politisch ein starkes Gegensignal gesendet werden“, heißt es weiter. Auch andere Vorschläge der Länderkammer, etwa zur Präklusion, dem teilweisen Einbehalt von Dienstbezügen und einer Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz, lehnt die Bundesregierung ab. (scr/vom/19.10.2023)

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TOP 33 Gleichstellungsfortentsicklungsgesetz Militärpersonal

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (20/8645) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Gleichstellung der Soldatinnen und Soldaten besser durchzusetzen. Eine besondere Bedeutung kommt dem militärischen Personal mit Vorgesetzten- und Vorbildfunktion zu, heißt es in dem Entwurf. Dieser Personenkreis solle für das Thema Gleichstellung sensibilisiert werden. Wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung der Gleichstellung sei eine gleichmäßige Verteilung der familiären und beruflichen Pflichten innerhalb der Partnerschaft.

Der Entwurf stärke daher die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst. Die Gleichstellungspläne blieben ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Vorgaben des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Ihrer bisherigen Funktion, auch als Instrument der Personalführung zu dienen, könnten sie mit der Zentralisierung der Personalführung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jedoch nicht mehr gerecht werden. Die Vorgaben des Entwurfs zur Erstellung des Gleichstellungsplanes griffen diese Organisationsänderung auf, heißt es weiter.

„Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe“

Die Regierung betont, dass Gleichstellung eine Führungsaufgabe sei. Einen weiteren Schwerpunkt der Neuerungen werde daher bei der Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten mit der Dienststelle beziehungsweise mit der Leitung der Dienststelle gesetzt.

Der Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten entfalte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des militärischen Dienstes aufschiebende Wirkung. Mit der Novellierung würden erstmals klarstellend Art, Umfang und Zeitpunkt des Informationsanspruchs der Gleichstellungsbeauftragten in Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren geregelt, so die Bundesregierung. (vom/19.10.2023)

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TOP 33 Ändeurng Dürregesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (20/8658) beraten. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung vorrangig der Umsetzung von EU-Recht. Vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie steigen die Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung an die EU-Kommission. „Die Beibehaltung des Status quo (Null-Option) wurde geprüft“, heißt es in dem Entwurf. Sie sei jedoch „vor dem Hintergrund des durchzuführenden EU-Rechts im Anwendungsbereich des Düngerechts und der Umsetzung von Anforderungen, die sich aus der Nitratrichtlinie ergeben, nicht möglich“.

Mit der geplanten Änderung des Düngegesetzes würden die erforderlichen nationalen Vorschriften zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung erlassen: vor allem die Regelungen zur Benennung einer notifizierenden Behörde, die auf Grund der Vorgaben dieser Verordnung wesentliche Aufgaben bei der Befugniserteilung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) übernehmen muss, sowie Regelungen hinsichtlich der Notifizierung und Überwachung von KBS.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat zu überwachen, ob die notifizierten Stellen, denen sie die Befugnis zur Wahrnehmung von Konformitätsbewertungsaufgaben erteilt hat, die Anforderungen erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Zur Einrichtung eines Wirkungsmonitorings der Düngeverordnung werde vor dem Hintergrund der Anforderungen der Nitratrichtlinie eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, heißt es im Gesetzentwurf. Einzelheiten des Monitorings sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Aufgrund der Verordnungsermächtigung sollen vor allem die Mitwirkung und Zusammenarbeit verschiedener Behörden und der Austausch und die Erhebung der für das Monitoring erforderlichen Daten geregelt werden. (vom/19.10.2023)

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TOP 34 Justizkooperation mit der Schweiz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, nahezu einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Vertrags vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (20/8650) gebilligt. Einzig Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/8893) vorgelegt hatte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz dient der Umsetzung des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages. „Mit diesem Entwurf sollen die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für ein- und ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen sowie erforderliche Folgeänderungen geregelt werden“, hieß es in der Begründung.

Vorgesehen ist, dafür ein neues Stammgesetz, das Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz, zu erlassen. (vom/scr/19.10.2023)

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20. Oktober 2023 (132. Sitzung)

TOP 23 Mautrechtliche Vorschriften

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (20/8092) nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Union und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion an.

Zur Abstimmung hatten der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/8894) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/8895) vorgelegt. Im Rahmen der Abstimmung über die Beschlussempfehlung nahm der Bundestag zudem eine Entschließung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der Linken an. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, den mit der Reform der Lkw-Maut beschrittenen Weg fortzusetzen, die Planbarkeit und Investitionssicherheit für die Speditions-, Logistik- und Herstellerunternehmen auch weiterhin sicherzustellen und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur langfristig abzusichern.

Keine Mehrheit fanden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die Unionsfraktion (20/8897) und die AfD-Fraktion (20/8898) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli 2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage. Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, durch das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver wird. Der vermehrte Einsatz von Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben werde benötigt, um das Ziel – ein Drittel elektrische Fahrleistung im Jahr 2030 – zu erreichen.

Mehreinnahmen von mehr als 26 Milliarden Euro erwartet

Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen aus der Maut von 26,61 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027. Die erwarteten Mehreinnahmen durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen beziffert die Bundesregierung auf vier Milliarden Euro im gleichen Zeitraum. Davon entfielen 1,83 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

Ebenfalls neu geregelt werden soll die Verwendung der Mauteinnahmen. Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes. (vom/aw/20.10.2023)

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TOP 36 Wasserstoffhochlauf

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Wasserstoffhochlauf zurückgewiesen. Gegen die Vorlage mit dem Titel „Wasserstoffhochlauf pragmatisch, schnell und technologieoffen voranbringen – Für eine starke Wirtschaft, für Klimaneutralität“ (20/6706) votierten nach der Debatte im Plenum alle übrigen Fraktionen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/8836).

AfD geißelt „Wasserstoffphantasien“

Dr. Rainer Kraft (AfD) sprach mit Blick auf den Unionsantrag wie auch die Ampelpolitik von „Wasserstoff-Phantasien“. H2 sei teuer, energieintensiv und schlecht lager- und transportfähig.

Kurzum: „Wunschdenken“. Aber offensichtlich sei man bereit, den „toten Gaul“ weiter zu reiten und auf seine Wiederauferstehung zu warten.

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ANTRAG AfD: TOP 9 Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen. Einem hierzu von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (20/6879) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die drei Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke votierten gegen das zuvor im Verkehrsausschuss in weiten Teilen geänderte Gesetz (20/8922).

Darüber hinaus nahm der Bundestag mit beinahe demselben Stimmverhältnis – einzig Die Linke hatte sich dieses Mal enthalten – eine Entschließung an. Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, die Umsetzung des sogenannten Deutschlandtaktes „infrastrukturell, finanziell, organisatorisch, eisenbahnrechtlich und europarechtskonform abzusichern“. Mit dem Deutschlandtakt sollen besser abgestimmte, schnellere und verlässlichere Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr erreicht werden. Die Öffentlichkeit solle hinsichtlich der anstehenden Trassenplanungen außerdem besser informiert und einbezogen werden, heißt es.

Entschließungsanträge von Union und AfD (20/892320/8924) wurden mehrheitlich abgelehnt. Die Union forderte beispielsweise, das Instrument des vorzeitigen Bau- und Betriebsbeginns auf den Verkehrsbereich zu übertragen. Die AfD zielte auf eine Beschleunigung beim Bau von Autobahnprojekten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das beschlossene Gesetz zieht Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich.

Die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes enthalten Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfachen und beschleunigen, für erneuerbare Energie auf Bundesautobahnen und zur Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens. Außerdem enthalten sie Regelungen zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung. Eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Bundesfernstraßen, Gebührenregelungen für anbaurechtliche Verfahren, Regelungen zur Abwicklung des Grunderwerbs sowie eine Regelung zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde bei ländergrenzenüberschreitenden Vorhaben sind ebenfalls Bestandteil des Maßnahmenpakets.

Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren

Darüber hinaus wird die in der EU-Richtlinie 2021 / 1187 enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt. Auch sollen Erleichterungen für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen erreicht werden. Im Fernstraßenausbaugesetz wird festgelegt, dass der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße, die in der neuen Anlage 2 aufgeführt ist und die mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ fest disponiert ist oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die planfestgestellten Verkehrsanlagen vorbehaltlich des Lärmschutzes treffen.

Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundeswasserstraßengesetz

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz wollte die Regierung festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Die Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten, einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung sowie eine Erweiterung der Anlage 2 um Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung

Ferner wird die in der genannten EU-Richtlinie enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren im Bundeswasserstraßengesetz, im Luftverkehrsgesetz und im Wasserhaushalsgesetz umgesetzt. Die Änderungen des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Investitionsgesetzes Kohleregionen betreffen Folgeänderungen sowie redaktionelle Anpassungen.

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wollte die Regierung regeln, dass beim Ersatzneubau von Brücken der Bundesfernstraßen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Gleiches soll in bestimmten Fällen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen gelten. (vom/ste/aw/hau/20.10.2023)

Minister: Ohne Straßen gibt es kein Wachstum

Ein besonderer Fokus des Gesetzes liege auf der Schiene, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) zu Beginn der Debatte. Die betroffenen Schienenprojekte könnten zum einen davon profitieren, dass sie bei rechtlichen Abwägungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ geltend machen könnten. Zum anderen würden die für den Deutschlandtakt notwendigen Schienenprojekte gesetzlich verankert, „so dass direkt mit den Planungen begonnen werden kann“.

Wissing machte zugleich deutlich, dass die Straße nach wie vor der wichtigste Verkehrsträger sei. „Und das wird auch so bleiben“, fügte der Minister hinzu. Man werde alles tun, um so viel wie möglich auf die Schiene zu verlagern. Klar sei aber auch: „Ohne Straßen gibt es kein Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland.“ Der Gesetzentwurf sei ein Versprechen, sagte Wissing. Ein Versprechen, „dass Wachstum, Wohlstand und Teilhabe auch in Zukunft in Deutschland möglich sind“.

AfD will Autobahn-Vorhaben vorantreiben

Die Eisenbahn, „das Lieblingskind der grünen Verkehrsplaner“, kommt laut Wolfgang Wiehle (AfD) in den Genuss all dessen, was dieses Gesetz zu bieten habe. Jedes einzelne Vorhaben aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) bekomme den Aufkleber des überragenden öffentlichen Interesses. Beim Straßenverkehr, „dem Lieblingsfeind der Grünen“, sehe das völlig anders aus, sagte er.

Zwar gehe aus der Verkehrsprognose der Bundesregierung hervor, dass auch im Jahre 2051 der Straßenverkehr den Löwenanteil des Verkehrs ausmachen werde – sowohl im Personen- als auch beim Güterverkehr. Dennoch bekomme nur eine streng begrenzte Liste von 138 Straßenbauprojekten die überragende Priorität. Äußerst wichtige Vorhaben, wie etwa die A20 in Schleswig-Holstein und die A8 in Baden-Württemberg, fehlen aus Sicht des AfD-Abgeordneten. Das beweise: „Die FDP darf in dieser Regierung zwar den Verkehrsminister stellen, aber die Grünen bestimmen die Richtung.“

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Wasserstoffhochlauf zurückgewiesen. Gegen die Vorlage mit dem Titel „Wasserstoffhochlauf pragmatisch, schnell und technologieoffen voranbringen – Für eine starke Wirtschaft, für Klimaneutralität“ (20/6706) votierten nach der Debatte im Plenum alle übrigen Fraktionen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/8836).

Antrag der CDU/CSU

Wasserstoff ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion der Schlüssel für eine starke und klimafreundliche Volkswirtschaft. „Wir wollen und können Wasserstoff-Weltmeister werden“, heißt es in ihrem Antrag. Um das Ziel zu erreichen, formulieren die Abgeordneten knapp 30 Forderungen an die Bundesregierung, die sich fünf Schwerpunktanliegen zuschreiben lassen.

Erstens soll die Wasserstoffstrategie fortgeschrieben und dabei alle emissionsarmen und perspektivisch emissionsfreien Wasserstoffformen in Erzeugung und Import beschleunigt werden; zweitens ist nach Ansicht der Union Deutschlands Technologieführerschaft zu erhalten und auszubauen; drittens sollen Transport- und Speicherinfrastrukturen in ganz Deutschland aufgebaut und in europäische Infrastrukturen eingebunden werden; viertens sollten Anwendungsfelder von Wasserstoff breit und pragmatisch verstanden werden, um den Wasserstoffhochlauf auch bedarfsseitig anzureizen. Schließlich wünscht sich die Fraktion fünftens künftig jährlich einen Bericht über die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie an den Deutschen Bundestag. (vom/mis/20.10.2023)

AfD geißelt „Wasserstoffphantasien“

Dr. Rainer Kraft (AfD) sprach mit Blick auf den Unionsantrag wie auch die Ampelpolitik von „Wasserstoff-Phantasien“. H2 sei teuer, energieintensiv und schlecht lager- und transportfähig.

Kurzum: „Wunschdenken“. Aber offensichtlich sei man bereit, den „toten Gaul“ weiter zu reiten und auf seine Wiederauferstehung zu warten.

Linke: Kritischer Punkt ist die Finanzierung

Der kritische Punkt beim Thema Wasserstoffhochlauf sei die Finanzierung, sagte Klaus Ernst (Die Linke), der sonst im Antrag der Union vieles „absolut in Ordnung“ fand. So zum Beispiel die Forderung, nicht schon von vornherein bestimmte Anwendungsbereiche auszuschließen.

Wenn er sehe, dass die USA 700 Milliarden Dollar für den Inflation Reduction Act in die Hand nähmen, frage sich der Vorsitzende des Energieausschusses, wie der Wasserstoffhochlauf auf Basis eines Ausbaus der erneuerbaren Energien ohne Förderung gelingen solle, da doch Finanzminister Christian Lindner (FDP) gegen Steuererhöhungen und Subventionen sei.

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TOP 38 Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, erstmals einen CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung beachten – Mit bürokratiearmen, kosteneffizienten und innovativen Regeln mehr Ressourceneffizienz erreichen“ (20/8859) beraten. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion dringt mit Blick auf die von der EU-Kommission geplante neue europäische Verpackungsverordnung auf „bürokratiearme, kosteneffiziente und innovative Regeln“, um mehr Ressourceneffizienz zu erreichen. In ihrem Antrag fordert die Union die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen über eine Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle einen technologieoffenen Ansatz zu verfolgen und mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen auf „möglichst bürokratiearme Regelungen“ hinzuwirken. Sie soll zudem dafür eintreten, dass die in Deutschland bereits gut funktionierenden Rücknahmesysteme für Mehrweg- und Einwegverpackungen nicht gefährdet werden. Es bedürfe keiner „überbordenden Governance-Strukturen“ für die bewährten Systeme, schreibt die Unionsfraktion. Allgemein geltende Wiederverwendungsvorgaben müssten auf ihre ökologische Vorteilhaftigkeit – etwa mit Blick auf den Wasserverbrauch – sowie die Existenz von tatsächlich nachhaltigen Alternativen geprüft werden. Auch Fehllenkungen wie ein Ausweichen weg von reglementierten Kunststoffverpackungen hin zu nicht reglementierten Einwegverpackungen aus ökologisch nachteiligen Materialien seien zu verhindern, heißt es weiter in der Vorlage.

Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf eine „Flexibilisierung des Rezyklateinsatzes“, die Staffelung von Lizenzentgelten nach dem alleinigen Kriterium der Recyclingfähigkeit sowie eine längere Umsetzungspflicht für die Harmonisierung der Symbole für Pfand- und Rücknahmesysteme. Die Unionsfraktion verweist darauf, dass in den kommenden Wochen Europaparlament und Rat ihre Standpunkte zum seit November vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission für eine neue EU-Verpackungsverordnung verabschieden. Diese soll die seit 1994 geltende Verpackungsrichtlinie ablösen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen ab 2025 in allen Mitgliedstaaten gelten. Verpackungsabfälle sollen um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018 verringert werden. Angesichts der Verhandlungen auf EU-Ebene sei es verwunderlich, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) bislang bei Verhandlungen „still“ bleibe und gleichzeitig an einer Reform des deutschen Verpackungsgesetzes arbeite, schreiben die Abgeordneten. Es bestehe die Gefahr „überlappender nationaler und europäischere Regelungen“, so die Kritik der Union. (sas/vom/20.10.2023)

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ANTRAG AfD TOP 40 Bezahlbarer Strom

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Bezahlbaren Strom sichern – Industriestrompreis einführen, Stromsteuer abschaffen“ (20/8855) beraten, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hatte. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Federführung für einen Antrag der AfD mit dem Titel „Eine Alternative zum Industriestrompreis schaffen, um alle Unternehmen in Deutschland zu entlasten“ (20/8877) übernimmt der Finanzausschuss.

Antrag der Linken

Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf für einen„ befristeten Industriestrompreis für Beschäftigung und Klimaschutz“. Dieser Industriestrompreis müsse an klare Kriterien wie Tarifbindung, Standorttreue und Transformationsverpflichtung gebunden werden, heißt es. Außerdem müsse der Empfängerkreis definiert werden. Gelten solle der Industriestrompreis für verlagerungsbedrohte energieintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Außerdem fordert Die Linke die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen und 0,05 Cent/kWh für Unternehmen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will eine Alternative zum Industriestrompreis schaffen. In ihrem Antrag (20/8877) fordert sie die Regierung auf, statt eines Industriestrompreises den Weg für mittelständische Investitionen durch einen umfangreichen Bürokratieabbau freizumachen und hierzu ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen; die Energiesteuer für Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme, Kohle, Kraftstoffe, Pellets auf sieben Prozent zu senken; darauf hinzuwirken, dass die Stromsteuer in Deutschland auf ein Minimum reduziert wird; sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene die Voraussetzungen für die Aufhebung der Stromsteuer geschaffen werden; darauf hinzuwirken, dass die CO2-Abgabe auf Benzin, Dieseltreibstoff sowie Gas abgeschafft und dazu das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) abgeschafft wird – und zur „Sicherstellung einer störungsfreien und kostengünstigen Energieversorgung die Planung neuer Kernkraftwerke der nächsten Generation voranzutreiben sowie den Betrieb von Kohlekraftwerken dauerhaft zu ermöglichen. (mis/ste/20.10.2023)

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TOP 30 Nutzung digitaler Instrumente bei Planungs­verfahren bleibt weiter möglich

Digitale Instrumente zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen auch künftig rechtssicher genutzt werden können. Entsprechende Regelungen, die aufgrund der erschwerten Bedingungen während der Corona-Pandemie befristet möglich gemacht wurden, wurden nun mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (20/829920/865320/8819 Nr. 7) verstetigt.

Für das Gesetz stimmten am Freitag, 20. Oktober 2023, die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktion der AfD. CDU/CSU und Die Linke votierten gegen die zuvor im parlamentarischen Verfahren in Teilen noch geänderte Initiative (20/8878).

Regelungen in Dauerrecht überführt

Der Gesetzentwurf sieht vor, Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in Dauerrecht zu überführen. Wesentliche Regelungen des PlanSiG werden nun in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden.

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurde der Vorlage zufolge sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten. Die bis Ende 2023 befristeten Regelungen des PlanSiG „ermöglichten aus Anlass der Pandemie verstärkt die digitale Durchführung notwendiger Verfahrensschritte, setzen für ihre Anwendung jedoch keine konkrete pandemische Lage voraus“, schrieb die Bundesregierung weiter.

„Digitale Instrumente haben sich bewährt“

Bewährt hätten sich vor allem digitale Möglichkeiten der Bekanntmachung, der Auslegung von Dokumenten und der in verschiedenen Verfahrensstadien erforderlichen Erörterung, hieß es in der Vorlage ferner. Diese Instrumente sollen nun zur Anwendung außerhalb der Krisensituation zur dauerhaften, rechtssicheren Nutzung zur Verfügung stehen.

Auf Grund der Erfahrungen mit dem PlanSiG soll laut Bundesregierung die bislang zusätzlich und als Soll-Vorschrift geregelte öffentliche Bekanntmachung im Internet nunmehr zwingend und als Wirksamkeitsvoraussetzung vorgegeben werden. Zur Einsicht auszulegende Dokumente seien vorrangig über das Internet zugänglich zu machen. Zudem sollen die Onlinekonsultation sowie die Video- und Telefonkonferenz als bewährte Formate der elektronischen Ersetzung von Erörterungen, mündlichen Verhandlungen und Ähnlichem aus dem PlanSiG in das Verwaltungsverfahrensgesetz überführt werden.

Zulassung elektronischer Postfächer

Daneben sieht das Gesetz vor, im Verwaltungsverfahrensrecht als weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber Behörden besondere elektronische Postfächer zuzulassen, vor allem das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Für schriftformbedürftige Erklärungen von Behörden soll als zusätzliche Möglichkeit des elektronischen Schriftformersatzes das qualifizierte elektronische Siegel zugelassen werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme (20/8653), dass mit den Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren weiter vorangetrieben wird. Zugleich wies er unter anderem darauf hin, dass die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht ohne Auswirkung auf die Abgabenordnung und das Sozialverfahrensrecht (Sozialgesetzbücher I und X) bleiben könnten.

„Es wäre jedenfalls nicht unmittelbar einsichtig, warum insbesondere im allgemeinen Sozialverfahrensrecht etwa andere Regelungen für die elektronische Kommunikation und die Ersetzung der Schriftform gelten sollten als im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht“, hieß es in der Stellungnahme weiter. (vom/ste/sto/20.10.2023)