127. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 12. Oktober 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

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12. Oktober 2023 (127. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

Die Bundesregierung steht nach den Worten von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) fest an der Seite Israels. „Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson“, betonte Baerbock am Mittwoch, 11. Oktober 2023, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Sie habe Israel nach dem Terrorangriff der Hamas, der am 7. Oktober begann, Unterstützung in jeglichem Bereich angeboten.

Wichtig sei, den deutschen Beitrag mit den Partner und mit Israel zu leisten und das „Drehbuch des Terrorismus“ nicht Wirklichkeit werden zu lassen, betonte die Außenministerin. Aus ihrer Sicht wäre es falsch, die humanitäre Hilfe einzustellen, denn auch das sei „Teil des Kalküls des Terrorismus“. Mit den Vereinten Nationen werde alles getan, damit es sichere Orte in Gaza gibt. Priorität habe die Sicherheit Israels.

„Weitere Eskalation verhindern“

Der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch erwiderte Baerbock, es gebe keine Zusammenarbeit mit Terrororganisationen. Die Hilfslieferungen würden über die Vereinten Nationen abgewickelt.

Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert wollte von der Umweltministerin wissen, wann die Einleitung von ungeklärtem Wasser am LNG-Terminal in Wilhelmshaven endet. Lemke sagte, die Einleitung sei durch den Bund nicht genehmigt. Auch habe sie das Amt eines Meeresschutzbeauftragten eingerichtet.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 11. Oktober 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/8635), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Unions- und Linken-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Zwei Drittel der insgesamt 46 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke gestellt, nämlich jeweils 15. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 14 Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Zwölf der 46 Fragen richteten sich an das Bundeskanzleramt, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit sieben Fragen und dem Bundesministerium der Justiz mit sechs Fragen. Vier Fragen sollte das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Zu je zwei Fragen wurden Antworten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom Bundesministerium der Finanzen, vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vom Bundesministerium für Gesundheit, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erwartet. Mit einer Frage musste sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auseinandersetzen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Die sächsische AfD-Abgeordnete Carolin Bachmann fragte das Bundesministerium des Innern und für Heimat, ob der Bundesregierung bekannt ist, dass durch die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen an eben diesen Schäden entstanden seien, was eine Sanierung oder Renovierung notwendig machte. Falls ja, sollte die Regierung angeben, ob sie seit dem Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 Mittel für Sanierungen und Renovierungen von Sporthallen bereitgestellt hat, welche aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen notwendig geworden seien.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/11.10.2023)

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TOP 3 Aktuelle Stunde

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 11. Oktober 2023, mit den Arbeitsbedingungen von Postboten befasst. Die Aktuelle Stunde mit dem Titel „Protest der Post-Beschäftigten ernst nehmen – Kein Lohndumping und kein Job-Kahlschlag bei der Brief- und Paketzustellung“ wurde auf Verlangen der Fraktion Die Linke auf die Tagesordnung gesetzt. Für die Aussprache im Plenum war eine Stunde vorgesehen.

Linke: Postzustellung wieder in öffentliche Hand nehmen

Pascal Meiser (Die Linke) sagte den Beschäftigten der Post, die am Montag vor dem Brandenburger Tor demonstriert hatten, die volle Unterstützung seiner Fraktion zu. Die Ampelkoalition habe es mit der Ankündigung des Postmoderiniserungsgesetzes für Verunsicherung gesorgt, die Beschäftigten der Post hätten deshalb Sorge und wehrten sich gegen den drohenden Abbau tausender Arbeitsplätze, so Meiser.

„Wir müssen den Trend der Privatisierung endlich umkehren“, sagte der Linkenabgeordnete im Plenum. Zugleich sei bei der Post der Arbeitsdruck massiv gestiegen, es gebe immer größere Zustellbereiche, die Paketberge würden immer höher, die Zahl der Filialen gehe zurück, listet Meiser auf: „Da ist kräftiges politisches Umsteuern gefordert.“ Es sei deshalb zu überlegen, die Postzustellung wieder in öffentliche Hand zu nehmen.

AfD: Regierung legt Axt an den Universaldienst an

Jürgen Pohl (AfD) sagte, seine Fraktion würde sich gerne detaillierter zum geplanten Postmodernisierungsgesetz äußern, könne dies jedoch nicht, da es ihr noch nicht vorliege. „Aber wir wissen, die Bundesregierung legt an den Universaldienst die Axt an“, so Pohl.

„Wir wissen noch nicht, welche Folgen das haben wird.“ Seine Fraktion werde aber für die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer eintreten. Der Abgeordnete kritisierte im Zusammenhang mit der Demonstration am Montag, dass die Verdi-Vertreterin Andrea Kocsis, die sich im Namen der Postbeschäftigten für faire Arbeitsbedingungen und Bezahlung einsetze, als Mitglied des Aufsichtsrates der Post 264.000 Euro im Jahr erhalte.

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ZP 2 Exportkredit- und Investitionsgarantien 

Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Oktober 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Neue Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes stoppen – Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten“ (20/8727) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss.

Antrag der Union

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, die geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien in ihrer jetzigen Form nicht in Kraft zu setzen. Dadurch könne eine Unterscheidung in „gute und in weniger gute, in gewünschte und weniger gewünschte Wirtschaftstätigkeit“ deutscher Unternehmen um Ausland verhindert werden. Gefordert wird außerdem, Technologien und Produkte deutscher Unternehmen, die insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern noch zu wesentlichen Emissionsreduktionen beitragen können, nicht pauschal von der staatlichen Garantievergabe auszuschließen oder bei der Garantievergabe zu benachteiligen. Vielmehr solle der Fokus auf positiven Anreizen und nicht auf Ausschlüssen bestimmter Produkte liegen, schreibt die Fraktion.

Bei Exportkreditgarantieren (sogenannte Hermes-Deckungen) handelt es sich um Investitionsgarantien des Bundes für international tätige Unternehmen, die Exporteure, Investoren und Banken vor wirtschaftlichen und politischen Risiken und dadurch bedingte Zahlungsausfälle im Auslandsgeschäft schützen sollen. Aus einem Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24. Juli 2023 geht hervor, dass sogenannte klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien eingeführt werden sollen. In dem Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass künftig für den Export bestimmte Technologien und Produkte in eine grüne, weiße und rote Kategorie unterteilt werden sollen. Demnach solle für Technologien und Produkte, die in die rote Kategorie fallen, ein Deckungsausschluss gelten, schreibt die Fraktion. Entsprechende Exporte würden folglich nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert. (emu/irs/11.10.2023)

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TOP 3 Raumfahrt­strategie der Bundes­regierung

Über die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch, 11. Oktober 2023, beraten. Die entsprechende Unterrichtung (20/8550) wurde im Anschluss an die 40-minütige Debatte dem federführenden Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Die neue Raumfahrtstrategie soll laut Bundesregierung der zunehmenden Bedeutung der Raumfahrt Rechnung tragen. Schließlich habe seit der letzten Strategie von 2010 eine enorme Entwicklung in der Branche stattgefunden. Weltraumgestützte Infrastrukturen würden somit immer mehr auch Teil der kritischen Infrastruktur. Die Verfügbarkeit dieser und der dafür benötigten Raumfahrttechnologien sei daher für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas essentiell.

Die Konsequenz dessen sei, in Europa und auch international noch stärker zu kooperieren und durch nationale Aktivitäten die Beitrags- und Partnerschaftsfähigkeit sicherzustellen, verlangt die Regierung. Deutschland und Europa bräuchten in den relevanten Bereichen, die die Souveränität betreffen, eigene Kompetenzen, wie etwa die Fähigkeit, Satelliten ins All zu bringen, Kommunikation zwischen Satelliten und von den Satelliten zur Erde zu sichern und sich ein Bild über die Lage im Weltraum zu verschaffen.

Neben den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen in Deutschland arbeite die Bundesregierung hierzu in der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammen. Die deutsche Raumfahrtindustrie habe sich dabei als Hersteller und Zulieferer exzellenter Raumfahrttechnologien etabliert, heißt es. In der neuen Raumfahrtstrategie gehe es deshalb um das Voranbringen von New Space, die Bekämpfung des Klimawandels, Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie um einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen. (hau/11.10.2023)

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TOP 5 globale Mindestbesteuerung

Den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen“ (20/8668) hat der Bundestag am Mittwoch, 11. Oktober 2023, in erster Lesung beraten. Nach der 40-minütigen Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratungen in den Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sogenannten Zwei-Säulen-Lösung und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen. Die in der internationalen Vereinbarung enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen, heißt es.

Darüber hinaus seien auch steuerliche Begleitmaßnahmen sowie Anpassungen des Handelsgesetzbuchs in dem Gesetzentwurf enthalten. Die steuerlichen Begleitmaßnahmen sollen laut Regierung insbesondere zur Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen. Bei der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz und bei der Lizenzschranke solle die Niedrigsteuergrenze von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt werden. Damit werde die nun international im Rahmen der Mindestbesteuerung vereinbarte angemessene Vorbelastung von 15 Prozent punktgenau auch in diesen Bereichen hergestellt.

Bundesrat begrüßt Entwurf

Begrüßt wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat. „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Verpflichtung nach“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme, die die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf zugeleitet hat.

Allerdings sprechen sich die Länder dafür aus, weitere Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise sollten die Regelungen zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene auf den Prüfstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, dass sie Vereinfachungsmaßnahmen „nachdrücklich“ unterstütze. (hau/bal/11.10.2023)

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Antrag AfD: ZP 3-6 Palästinapolitik

Die Mittelvergabe und Hilfsleistungen an palästinensische Gebiete war Gegenstand einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 11. Oktober 2023. Grundlage der Aussprache waren drei Anträge, die die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Sie tragen die Titel „Verbot der Organisationen ‚Volksfront für die Befreiung Palästinas‘ (PFLP) und ‚Samidoun’“ (20/8738), „Angesichts des Terrorangriffs der Hamas auf Israel – Mittelvergabe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten umgehend stoppen“ (20/8739) und „Erziehung von Kindern in den palästinensischen Gebieten zum Terrorismus verurteilen – Finanzierung durch Deutschland sofort beenden“ (20/8740). Alle drei Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Im Falle des ersten Antrags wird der Innenausschuss federführend sein, die beiden weiteren Vorlagen werden federführend im Menschenrechtsausschuss weiterberaten.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt auf ein Verbot der „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) . In ihrem ersten Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Verbot der PFLP und ihrer „Vorfeldorganisationen“ wie „Samidoun“ und „Demokratisches Komitee Palästina“ zu erlassen und sofort umzusetzen.  Die PFLP verfolge das Ziel, den Staat Israel gewaltsam zu beseitigen, und kooperiere zu diesem Zweck „mit anderen terroristischen Organisationen wie der Hamas und der Hisbollah“, schreibt die Fraktion in der Vorlage. In den 1960er und 1970er Jahren habe die PFLP zahlreiche Anschläge und Flugzeugentführungen ausgeführt. Nicht zuletzt habe sie im Oktober 1977 die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt. Ihre Aktivisten betrieben in Deutschland israelfeindliche und antisemitische Propaganda. Ihre Aktivitäten und Bestrebungen richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und den Gedanken der Völkerverständigung.

Zugleich führt die Fraktion aus, dass das Netzwerk Samidoun ein Ableger der PFLP sei. „Nach den schweren Angriffen der Hamas auf Israel mit hunderten von ermordeten und verschleppten Israelis feierte Saidoun den Terror, in dem es im Berliner Stadtteil Neukölln Süßigkeiten verteilte und auf der Internetplattform X den Terroranschlag als ,Widerstand des palästinensischen Volkes‘ lobte“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert angesichts des Terrorangriffs der Hamas auf Israel die Bundesregierung auf, die finanziellen Zuwendungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) einzustellen. Das Hilfswerk habe sich zu einem nahezu unüberwindbaren Problem im Friedensprozess zwischen Israel und den Palästinensern entwickelt, schreiben die Abgeordneten. UNRWA sei im Gazastreifen in erheblichem Maße mit der radikal-islamischen Terrororganisation Hamas verquickt.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, alle geplanten Mittel für UNRWA an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zu übertragen, „in drastisch reduzierter Form, mit dem für Flüchtlinge des UNHCR gültigen Bedarf“. Außerdem solle sie in Verhandlungen mit Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde den Sonderstatus der palästinensischen Flüchtlinge zurückweisen wie auch das von palästinensischer Seite geforderte „Recht auf Rückkehr“.

Aus 600.000 palästinensischen Flüchtlingen im Jahr 1949 – von denen schätzungsweise jetzt noch 30.000 bis 50.000 lebten – seien aktuell 5,6 Millionen geworden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. UNRWA interveniere in den israelisch-arabischen Konflikt und bestehe auf der Forderung der Rückkehr der Nachfahren der ehemaligen Bewohner in deren damalige Siedlungsgebiete. Alle anderen Optionen würden nicht in Betracht gezogen. „Dies würde Israel demographisch betrachtet zu einem arabischen Staat machen.“ Damit seien das Existenzrecht eines Nationalstaates und andererseits das Recht auf Selbstverteidigung gemäß der Charta der Vereinten Nationen bedroht.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die „systematische Erziehung von Kindern in den palästinensischen Gebieten zu sogenannten Märtyrern als eine Erziehung zu Attentätern, Mördern und Selbstmordattentätern zu benennen, und diese zu verurteilen“. Der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie der PLO, der Fatah und der Hamas solle zudem die Einstellung aller Zahlungen in Aussicht gestellt werden, sofern diese Indoktrination nicht umgehend beendet werde, schreiben die Abgeordneten in ihrem dritten Antrag.

„Kinder lernen bereits im Vorschulalter, dass es höchstes Ziel und größte Ehre sei, im Kampf gegen die zionistischen Besatzer zu sterben. Sie lernen dies im Kinderprogramm des offiziellen Fernsehkanals der PA, in Sommercamps der PA und PLO, in Schulbüchern und anderen Unterrichtsmaterialien“, schreiben die Abgeordneten. „Dieses Streben nach Tod auf Allahs Weg ist das wirksamste Gift, das immer wieder neuen Judenhass produziert, weit über die Grenzen Israels hinaus“, heißt es im Antrag weiter. Es mache einen Frieden zwischen Israelis und Palästinensern unmöglich.

Anhand der hohen Zuwendungen an palästinensische Organisationen – in den Jahren 2021 und 2022 habe die Bundesregierung Zusagen in Höhe von 340 Millionen Euro gemacht – sei es naheliegend, dass diese Propaganda auch mit deutschem Steuergeld finanziert wird. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, alles zu unternehmen, diese Hasspropaganda zu beenden.“ (ahe/ste/11.10.2023)

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13. Oktober 2023 (128. Sitzung)

ZP 1 Regierungserklärung zur Lage in Israel

Fünf Tage nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer Regierungserklärung am Donnerstag, 12. Oktober 2023, dem Land seine volle Unterstützung zugesichert. „Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich und seine Bürgerinnen und Bürger gegen den barbarischen Angriff zu verteidigen“, betonte Scholz zu Beginn seiner Rede, in deren Anschluss der Bundestag über die Lage in Israel sowie über Konsequenzen für die deutsche Nahostpolitik debattierte.

Sicherheit müsse wiederhergestellt werden. Es gebe „in diesem Moment nur einen Platz für Deutschland, den Platz an der Seite Israels“, so der Kanzler. Die Sicherheit des Landes bezeichnete er dabei erneut als deutsche Staatsraison. Die deutsche Geschichte und die aus dem Holocaust erwachsene Verantwortung mache es zur „immerwährenden Aufgabe, für die Existenz und die Sicherheit des Staates Israel einzustehen“.

Einstimmiges Votum für Entschließungsantrag

Scholz begrüßte in diesem Zusammenhang einen gemeinsamen Entschließungsantrag (20/8736) der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der CDU/CSU-Fraktion, den der Bundestag später einstimmig annahm. Darin sprechen sich die Abgeordneten ebenfalls unter anderem dafür aus, Israel die „volle Solidarität und jedwede Unterstützung zu gewähren“ Er sei auch dankbar, dass der Bundestag unmittelbar auf den Hamas-Terror reagiert und fünf Fraktionen des Hauses in einer gemeinsamen Erklärung bereits am Sonntag ihre Solidarität bekundet hätten. Das seien „wichtige und notwendige Zeichen“.

Scholz bot der israelischen Regierung auch praktische Hilfe an: Er habe Premierminister Benjamin Netanyahu gebeten, die Bundesregierung über jeglichen Unterstützungsbedarf zu informieren, erklärte der Kanzler. Das gelte für die Versorgung Verwunderter wie auch für „andere Unterstützungsbitten“. Diese werde man unverzüglich prüfen und gewähren.

Scholz: Flächenbrand in der Region verhindern

Der Kanzler äußerte auch die Sorge, dass die jüngste Eskalation zu einem „Flächenbrand“ in der ganzen Region führen könnte. Deutschland nutze daher gemeinsam mit seinen Partnern „alle Kanäle“, um das zu verhindern. Mitverantwortlich für die Lage machte er den Iran. Es gebe zwar keine „handfesten Belege“, dass die islamistische Republik den Angriff der Hamas konkret und operativ unterstützt habe, doch ohne iranische Unterstützung sei die Hamas zu solchen Angriffen nicht in der Lage gewesen, zeigte sich Scholz überzeugt. Er rief alle Akteure in der Region auf, von „weiteren feindseligen Akten“ abzusehen. „Es wäre ein unverzeihlicher Fehler Israel anzugreifen.“

Als Konsequenz aus den jüngsten Terrorattacken der Hamas kündigte der Bundeskanzler zudem an, ein Betätigungsverbot für die Organisation in Deutschland zu erlassen. Auch das palästinensische Netzwerk Samidoum, das die Terrorattacken auf Israel öffentlich in Berlin bejubelt hatte, soll nach Aussage des Kanzlers verboten werden: Hass und Hetze nehme man nicht tatenlos hin.

AfD: Zahlungen an Palästinenser sofort einstellen

„Lippenbekenntnisse“ warf der AfD-Abgeordnete Dr. Alexander Gauland der Bundesregierung vor: Solidaritätserklärungen würden weder den Israelis helfen, noch Eindruck auf die Terroristen und ihre Unterstützer machen. Wenn die Rede von der Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson mehr als eine „Floskel“ sein solle, müsse Deutschland seine Zahlungen an Palästinenserorganisationen sofort und komplett einstellen.

„Man muss den Terror an seinem Lebensnerv treffen, am Geld“, sagte Gauland. Dass ein Teil der Waffen der islamistischen Hamas womöglich von deutschen Steuerzahlern bezahlt würden, bezeichnete er als „unglaublichen Skandal“. Bundesaußenministerin Baerbock bezichtigte er zudem der Naivität, wenn sie versichere, Geld fließe nur in humanitäre Projekte. Die Hamas kontrolliere Gaza, daher sei davon auszugehen, dass ein Teil der deutschen Hilfsgelder auch bei ihr ankomme. (sas/12.10.2023)

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TOP 7 Prinzipien zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Die sechs Nachhaltigkeitsprinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie waren Gegenstand einer dreistündigen Vereinbarten Debatte im Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte zu Beginn der Debatte daran, dass der Begriff Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft geprägt wurde. Waldarbeiter hätten sich Gedanken über Wirtschaftsweisen gemacht, die erst viele Jahrzehnte später Ertrag abwerfen sollten. „Das gibt uns Fingerzeige für das, was wir in dieser Zeit tun sollten“, sagte die Ministerin.

Schaue man heute auf den Wald, sei klar zu erkennen, „dass wir ein Problem haben, das in der Zukunft noch größer werden wird“. Genau deshalb habe ihr Ministerium das Aktionsprogramm „Natürlicher Lebensschutz“ ins Leben gerufen, sagte Lemke. Mit vier Milliarden Euro würden dadurch in den nächsten Jahren Auen renaturiert, alte Wälder geschützt und Moore wieder vernässt, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, „und um uns auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten“, kündigte sie an.

Halbzeitbilanz der Agenda 2030

Dr. Bärbel Kofler (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, verwies auf die „ernüchternde Halbzeitbilanz der Agenda 2030“. Mache die internationale Gemeinschaft weiter so wie bisher, „werden wir keines der 17 Nachhaltigkeitsziele erreichen“.

Bei der anstehenden Aufholjagd müsse es unter anderen darum gehen, Ungleichheiten zu bekämpfen, mehr Investitionen zu tätigen und für Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen. Das seien wesentliche Hebel. Zum Thema Geschlechtergerechtigkeit sagte Kofler: Ernährungssicherheit in vielen Familien und Gemeinden könne nur verbessert werden, wenn Frauen den gleichen Zugang zu Ressourcen im ländlichen Raum haben, wie Männer.

AfD: Offene Gesellschaft wurde zerstört

Aus Sicht von Dr. Rainer Kraft (AfD) sind die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung nicht schlecht. Der Regierung fehle jedoch „jeder Bezug zur Lebensrealität dieses Volkes“. Wie einst in der DDR werde mit Zahlen und Statistiken gearbeitet, „die die Realität nicht abdecken“.

Mit Blick auf die aktuelle Lage im Nahen Osten verwies Kraft auf das Nachhaltigkeitsprinzip 5 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, das fordere, den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft zu wahren und zu verbessern. Der soziale Zusammenhalt in Deutschland sehe derzeit aber so aus, dass sich tausende Menschen in Deutschland über den hundertfachen Mord an wehrlosen Zivilisten ganz offen freuen. „Diese Menschen habe Sie zu Hunderttausenden ins Land geschleust, ohne Kontrolle und ohne Feststellung der Identität“, sagte er an die anderen Fraktionen gewandt. Die offene Gesellschaft sei durch offene und unkontrollierte Grenzen zerstört worden.

https://www.youtube.com/watch?v=HzIIUQXLxpI

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TOP 12 Meeresverschmutzung, CO2-Speicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, Initiativen der CDU/CSU-Fraktion zurückgewiesen, die für die Speicherung von Kohlendioxid im tiefen Meeresuntergrund plädierten.

So fand etwa der Gesetzentwurf „zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972“ (20/6177) gegen das Votum aller übrigen Fraktionen keine Mehrheit.

Zwei Anträge mit den Titeln „Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten“ (20/6178) und „CO2-Abscheidung und -Speicherung, CO2-Nutzung sowie Negativemissionen – Chancen für Klima, Industrie und Wohlstand“ (20/5350) wurden mit demselben Stimmverhältnis abgelehnt. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Umwelt- sowie des Klimaschutzausschusses vor (20/863820/878820/8579).

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Nach dem Willen der Union sollten die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf sollte die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.

Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten.

Erster Antrag der CDU/CSU-Fraktion

In ihrem ersten Antrag (20/6178) untermauerte die Unionsfraktion ihre Forderung nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, um die Ergänzung von Artikel 6 des London Protokolls zu ratifizieren, und verwies auf den eigenen Gesetzentwurf (20/6177). Des Weiteren sollte die Bundesregierung die Erklärung der vorläufigen Anwendung von Artikel 6 des London Protokolls „gemäß Beschluss von 2019“ vor der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) abgeben und unverzüglich Gespräche mit für die CCS- und CCU-Technologie offenen Partnerländern aufnehmen.

Für den grenzüberschreitenden CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Meeresuntergrund sollte die Bundesregierung außerdem die notwendigen Änderungen in nationales Recht umsetzen, schrieben die Abgeordneten.

Zweiter Antrag der Unionsfraktion

Deutschland habe sich verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, hieß es im zweiten Antrag der Unionsfraktion (20/5350). Das werde ihrer Auffassung nach nicht möglich sein, ohne CO2-Abscheidung und -Speicherungstechnologien (CCS) und perspektivisch auch Nutzungstechnologien (CCU) mit Nachdruck voranzubringen. Daher forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen nationalen CCS- und CCU-Strategieprozess zu starten, die rechtlichen Voraussetzungen für CO2-Exporte und eine inländische und grenzüberschreitende CO2-Transport- und Speicher-Infrastruktur zu schaffen.

Zudem sollte der Rechtsrahmen für die Nutzung der CCS-Technologie in Deutschland aktualisiert und Finanzierungsmechanismen für CCS auf europäischer Ebene etabliert werden. (sas/mis/hau/ste/12.10.2023)

AfD: Union doktert an Symptomen herum

AfD-Vertreter Andreas Bleck erinnerte die Union daran, dass sie es gewesen sei, die unter Kanzlerin Angela Merkel unter anderem den Atomausstieg vorangetrieben habe: Die Ampel mache klima- und energiepolitisch nur heute da weiter, wo die Union aufgehört habe.

Jetzt doktere die Union an Symptomen herum, doch die CO2-Speicherung sei „teuer, energieintensiv und ineffizient“.

https://www.youtube.com/watch?v=6Vb-GbZe8ik

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TOP 9 Soziales Mietrecht

Vor dem Hintergrund stark gestiegener Mieten und Wohnraummangel hat der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke für einen bundesweiten Mietenstopp (20/8569) beraten. In der teilweise hitzig, teilweise polemisch geführten Debatte gerieten am Donnerstag, 12. Oktober 2023, vor allem Redner von CDU/CSU, Die Linke, SPD und AfD mit gegenseitigen Vorwürfen immer wieder aneinander.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung nicht nur den „Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen“ festgehalten, sondern auch „die Verlängerung der Mietpreisbremse“. Um dafür zu sorgen, „dass jede und jeder eine bezahlbare Wohnung findet“, solle die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortgeführt und die Mittel dafür sollten erhöht werden. Doch zwei Jahre nach Amtsantritt der Bundesregierung fehlen deutschlandweit fast eine Million Wohnungen.

Antrag für „starken Mieterschutz“

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, diesen Entwicklungen mit einem Gesetzentwurf für ein „wirksames, soziales Mietrecht und einen starken Mieterschutz“ entgegenzutreten und den Mietwucherparagrafen im Wirtschaftsstrafgesetz zu verschärfen. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Lesung über den Vorschlag. Um mehr Stabilität in den Mietmarkt zu bekommen, fordert Die Linke einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre.

Parallel dazu solle es Moratorien zu bestehenden Mietverhältnissen geben sowie bei Neuvermietungen. Bei Kleinvermietern und für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft solle es dazu Härtefallregelungen geben. Bei neuen Verträgen sollten Indexmieten verboten werden, bestehende Indexmietverträge sollten in normale Mietverträge mit ortsüblichen Vergleichsmieten umgewandelt werden können. Außerdem verlangt Die Linke eine Reform der Mietspiegelberechnung sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Das Vermieten von möbliertem Wohnraum solle reguliert werden, mit der Pflicht einer Auflistung des Zuschlags für die Möbel. Während Kettenmietverhältnisse zu verbieten seien, sollten Mieter ein Recht auf Wohnungstausch bekommen.

Schließlich solle der Kündigungsschutz für Mieter verstärkt werden. Dabei sind Beschränkungen bei Eigenbedarfskündigung auf Selbstnutzung und Überlassung an Verwandte ersten Grades vorgesehen sowie das Verbot von Kündigungen aufgrund von Mietminderungen durch den Mieter bei Mängeln. Umlegbare Betriebskosten sollten begrenzt werden, unter anderem durch Wegfall der Umlage für die Grundsteuer, fordert Die Linke.

AfD: Vorschläge würden zu weiteren Nachteilen führen

Thomas Seitz (AfD) warf den Linken vor, den Wohnraummangel „auf eine Mietenkrise“ zu reduzieren. Die Vorschläge führten jedoch nur zu „weiteren Nachteilen für Vermieter“, weder das Wort „Vertragsfreiheit“ noch „Privatautonomie“ tauche einmal auf, stattdessen fordere die Linksfraktion die komplette Verstaatlichung des Wohnungssektors.

Mit solchen Vorschlägen unterstreiche die Linksfraktion, „dass die SED bei Ihnen weiterlebt“, sagte Seitz. Der Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Linken zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. (nki/12.10.2023)

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TOP 11 Änderung des BND-Gesetzes

Die Bundesregierung plant Änderungen im BND-Gesetz. Ihre Gesetzentwürfe „zur Änderung des BND-Gesetzes“ (20/8627) sowie „zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienst-Rechts“ (20/8626) hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Inneres und Heimat.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/8627) verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. September 2022 (1 BvR 2354 / 13) die Übermittlungsvorschriften in Staatsschutzangelegenheiten nach den Paragrafen 20 und 21 des Bundesverfassungsschutzgesetzes teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt habe. Zugleich habe das Gericht die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Vorschriften bis maximal zum 31. Dezember 2023 mit Maßgaben für weiterhin anwendbar erklärt.

Da Paragraf 11 Absatz 3 des BND-Gesetzes auf Paragraf 20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verweise, bestehe Handlungsbedarf auch für den Bundesnachrichtendienst, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage weiter. Im Zuge dessen sollten auch die anderen Übermittlungsvorschriften des BND-Gesetzes sowie des Artikel-10-Gesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen den Angaben zufolge sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt und „unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend normenklar und transparent gefasst“ werden.

Als Maßnahme der Eigensicherung sollen laut Vorlage zudem zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen durch Kontrollen präzise für den BND gesetzlich geregelt werden. Aufgrund eines mutmaßlichen Verratsfalls im Jahr 2022 beim BND sei der Bedarf an einer Stärkung und Optimierung von Maßnahmen zur Eigensicherung deutlich geworden. Ziel der gesetzlichen Neuregelung sei es, die Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst noch stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme zu schützen und Informationsabflüsse aus dem BND heraus zu verhindern.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das Nachrichtendienstrecht „auf der Grundlage jüngerer Verfassungsrechtsprechung“ umfassend reformieren. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf „zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts“ (20/8626) hervor, mit dem die Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden sollen.

Da diese Regelungen nur noch bis Ende 2023 anwendbar sind, sei diese Anpassung besonders dringlich, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Angesichts jüngerer Innentäterfälle bei den deutschen Nachrichtendiensten gelte dies gleichermaßen für eine wirksame Eigensicherung, die ebenso einbezogen sei. In einem zweiten Teil der Reform solle in 2024 „die wertungskonsistente Systematisierung der Regelungen zur Informationsbeschaffung folgen und das Nachrichtendienstrecht insgesamt zukunftsfest ausgestaltet werden“.

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht zu den Übermittlungsbefugnissen des Bundesverfassungsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 28. September 2022 (Aktenzeichen: 1 BvR 2354 / 13) getroffen hat. Dabei ersetzt der Gesetzentwurf den Angaben zufolge nicht lediglich punktuell die außer Kraft tretenden Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden, sondern passt diese Übermittlungsbefugnisse insgesamt an die Vorgaben des Gerichts an. „Vor dem Hintergrund der mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärften internationalen Lage ist im Übrigen besonders vordringlich, die Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) speziell gegenüber Ausforschungsoperationen anderer Nachrichtendienste zu stärken, insbesondere gegenüber Innentätern“, heißt es in der Begründung weiter. (sto/12.10.2023)

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ZP8 Bezahlkarte statt Bargeld

Der Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bezahlkarte einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen“ (20/8729) am Donnerstag, 12. Oktober 2023, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Abkehr von der bisherigen Praxis der Bargeldauszahlung im System des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Stattdessen solle „das Sachleistungsprinzip konsequent umgesetzt werden“, lautet die zentrale Forderung der Unionsabgeordneten. „Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, ohne die Leistungshöhe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG abzusenken, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden“, schreiben sie in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte für all jene regelt, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Diese soll von allen Bundesländern gleichermaßen verwendet werden. Die Bezahlkarte soll dabei technisch ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands verwendet werden können. „Der Einsatzbereich muss auch darüber hinaus innerhalb Deutschlands eingeschränkt werden können, insbesondere, um den Einsatz auf die notwendigen Bedarfe des täglichen Lebens zu beschränken“, schreiben die Abgeordneten. Für die Nutzung von bestimmten Unternehmen, wie beispielsweise Glückspielanbieter, solle sie gesperrt werden. Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte sollen bis maximal 50 Euro pro Monat möglich sein. (che/ste/11.10.2023)

 

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SP9 Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (20/8629) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Die Unionsfraktion hatte am Ende der Debatte den Eintritt in die zweite Beratung beantragt, wozu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen wäre. Die Mehrheit aus Koalitionsfraktionen und Linksfraktion lehnte diesen Antrag ab, der nur noch von der AfD-Fraktion unterstützt wurde.

Die CDU/CSU-Fraktion hat zudem einen Entschließungsantrag (20/8785) vorgelegt, der in der dritten Beratung zusammen mit dem Gesetzentwurf abgestimmt werden soll.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen. Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten den Angaben zufolge 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023.

Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug laut Bundesregierung jeweils rund 0,1 Prozent. Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.

Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat habe für das Asylverfahren zunächst die Folge, „dass vermutet wird, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gelte jedoch auch für Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten, dass der Antragstellende angehört wird und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen. (sto/12.10.2023)

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TOP 14 Geschäftsbeziehungen Bankenverkehr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, sowohl den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr (20/7347) als auch über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ (20/4888) abgelehnt. Den Gesetzentwurf lehnten die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion gegen die Stimmen der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion ab. Dem Antrag stimmte lediglich die Unionsfraktion zu, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Zu den beiden Initiativen hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Gesetzentwurf der CDU/CSU

Die Unionsfraktion wollte es Banken ermöglichen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch ohne explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden zu ändern. Ihr Gesetzentwurf (20/7347) sah dazu Änderungen in Paragraf 675g Absätze 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Die Fraktion begründete ihren Entwurf mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte Ende April 2021 die bisherige Praxis, Änderungen der AGB über eine sogenannte Zustimmungsfiktion zu ermöglichen, für rechtswidrig erklärt. Wie die Fraktion ausführt, habe das BGH-Urteil „im praktischen Kundenverkehr vielerlei Folgen und Reaktionen hervorgerufen, die sich allesamt als negativ für beide Seiten (Bank und Kunde) als auch als unpraktisch erwiesen haben“. So würden regelmäßig vorzunehmende vertragliche Anpassungen ohne Zustimmungsfiktionsklausel deutlich erschwert, heißt es weiter.

Nach Darstellung der Unionsfraktion verfolgt ihr Entwurf den Lösungsansatz, „dass die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion erreicht werden, wobei dem Kunden eine Art Überlegungsfrist, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss, eingeräumt wird“. Er könne frei entscheiden, ob er aktiv werden will. „Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet“, heißt es weiter.

Antrag der CDU/CSU

In ihrem aus dem Dezember 2022 stammenden Antrag (20/4888) fordert die Unionsfraktion ebenfalls Änderungen im BGB, um Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von AGB im Bankbereich wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung solle dazu Paragraf 675g entsprechend anpassen. Zur Begründung führte die Fraktion aus, dass die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel, nach der Bankkunden einer AGB-Änderung zustimmen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, durch das BGH-Urteil von 2021 für rechtswidrig erklärt worden sei. Vielmehr sei laut Gericht eine Zustimmung notwendig.

Aus Sicht der Fraktion erschwert dieses Urteil Banken, „regelmäßig erforderliche Änderungen ihrer AGB vorzunehmen, ohne dass hierfür – unter Berücksichtigung des Schutzes der Interessen von Bankkunden – eine Notwendigkeit besteht“. Problematisch sei die aktuelle Rechtslage auch aus Sicht des Verbraucherschutzes. „Wenn Bankkunden bei künftigen AGB-Änderungen untätig bleiben oder ihre Zustimmung bewusst verweigern, droht ihnen nun die Kündigung ihres Kontos“, heißt es in dem Antrag. (vom/scr/hau/12.10.2023)

 

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TOP SPRIND-Freiheitsgesetz

Die Bundesregierung will die notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH substanziell verbessern und weiterentwickeln. Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals über ihren Gesetzentwurf „über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ (Sprind-Freiheitsgesetz, 20/8677) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll es SPRIND möglich werden, durch passgenaue Förderinstrumente die erforderlichen Entwicklungsschritte von einem sehr grundlagennahen Stadium bis in die Umsetzung projektbegleitend zu unterstützen. Die Spannbreite dieser Instrumente reicht den Angaben zufolge von erweiterten Validierungen in frühen Phasen über die Förderung von Beschleunigungsschritten bis zur Beteiligung an Unternehmensgründungen.

Neben der Fortführung der etablierten Förderwege der SPRIND beinhalten die neuen Instrumente zudem die Förderung späterer Phasen der Projektentwicklung, nämlich solcher die sich dem Markt nähern. Dabei sollen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Finanzierungen genutzt werden, „ohne bereits bestehende Förderinstrumente und -institutionen zu doppeln“.

Entscheidungskompetenzen bündeln

Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor, Entscheidungskompetenzen bei der SPRIND zu bündeln und so die Flexibilität bei Förderentscheidungen merklich zu erhöhen sowie die Anwendung der Finanzierungsinstrumente zu vereinfachen. Zudem regle er eine flexible, auch überjährige Haushaltsführung, um auf Änderungen bei hochrisikoreichen Projekten unmittelbar reagieren sowie neuen Anforderungen und Projekten flexibel begegnen zu können, heißt es. Der Entwurf sehe außerdem eine Einschränkung des Besserstellungsverbotes vor.
Handlungsfreiraum der SPRIND erweitern

Im Ergebnis werde der Handlungsfreiraum der SPRIND entscheidend erweitert, schreibt die Bundesregierung. Dieser erweiterte Handlungsspielraum werde durch eine Evaluation flankiert, die Förderstrategien und Ergebnisse der SPRIND systematisch bewertet. Dadurch werde dem wichtigen Bundesinteresse an einer effizienten Verwendung von Fördermitteln Rechnung getragen. (hau/12.10.2023)

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TOP  16 Strombedarf im Bürgergeld 

Die Sozialpolitik stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 12. Oktober 2023. Den Abgeordneten berieten zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Strom gehört zum menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung decken“ (20/8723) und „Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben unter Hartz-IV-Niveau – Betroffenen den vollen Inflationsverlust ausgleichen“ (20/7641). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag zum Bürgergeld

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (20/8723) eine Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig schreibt die Fraktion und verweist auf die drastisch gestiegenen Energiepreise.

„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden – orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall.“ Auch Weiße Ware (zum Beispiel Waschmaschinen) müsse aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem brauche es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung, fordert Die Linke. Sie verlangt konkret, dass die Stromkosten bis zu einer „Nicht-Prüfungsgrenze“ in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Stromschulden in voller Höhe auf Basis eines Darlehens übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.

Antrag zum Inflationsausgleich

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht (20/7641). Zudem soll nach dem Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft soll eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion in dem Antrag, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders unter der Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen litten, der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres bislang jedoch nicht ausgeglichen worden sei. „Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren“, schreiben die Abgeordneten. (emu/hau/12.10.2023)

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TOP 17 Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ (20/8294) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20/879320/8796) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die Oppositionsfraktionen gegen den Gesetzentwurf.

Dem Bundestag lagen zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/8794) sowie eine Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung (20/8652) vor. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8795) zum Gesetzentwurf wurde mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen von Union und AfD bei Enthaltung der Linken abgelehnt..

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Regelung ist es, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter auszurichten. Insbesondere stehe die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf.

Weiter schreibt sie: „Die Anzahl der bei der Zentralstelle eingegangenen Meldungen hat sich seit der Neueinrichtung der Zentralstelle im Jahr 2017 um ein Vielfaches gesteigert. Unter diesen Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet. Das im Jahr 2022 erneut erheblich gestiegene Meldeaufkommen macht es erforderlich, den gesetzlichen Kernauftrag der Zentralstelle klarer auszugestalten und die risikobasierte Arbeitsweise für sie klarzustellen.“

Der Finanzausschuss nahm eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vor. Unter anderem wurde die Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums beschlossen. (bal/hau/ste/12.10.2023)

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ZP 10 Unterstützung für die Republik Moldau

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8730) abgelehnt, der darauf abzielte, die Unterstützung für die Republik Moldau zu intensivieren (20/8730). Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsabgeordneten begrüßen in ihrem abgelehnten Antrag ausdrücklich die EU-Perspektive für Moldau, sind allerdings der Auffassung, „dass die bisher von der Bundesregierung und der EU zur Unterstützung, Entwicklung und Resilienz des Landes ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, sondern intensiviert werden müssen“. Die Bundesregierung „sollte den EU-Beitritt Moldaus deutlicher als bisher zu einem ihrer außen- und europapolitischen Schwerpunkte machen und angesichts der andauernden Wirtschaftskrise die Tagung der Moldova Support Platform im Oktober 2023 in Chişinău für die Zusage und Organisation weiterer Budgethilfe zu nutzen, damit die pro-europäische Regierung der Republik Moldau handlungsfähig bleibt“.

Weitere Forderungen zielen auf die Stärkung der Energiesicherheit und -unabhängigkeit, der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit des Landes sowie die Förderung der moldauischen Wirtschaft. So sollte aus Sicht der Unionsfraktion etwa die Heranführung der Republik Moldau an den EU-Binnenmarkt intensiviert, für Investitionen geworben und innovative Modelle, wie die Einrichtung einer gemeinsamen Wirtschaftszone mit Rumänien, gefördert werden.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine schwerwiegende Auswirkungen auf die Republik Moldau hat. Russland habe seine schon vor dem Krieg begonnenen Destabilisierungsmaßnahmen weiter intensiviert und versucht über inneren und äußeren Druck, dem Land Schaden zufügen. Chişinău sehe sich zudem einer militärischen Bedrohung durch Russland ausgesetzt: In der von Moldau abtrünnigen Provinz Transnistrien seien russische Soldaten stationiert. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass Russland seine Ziele im Zuge des laufenden Krieges gegen die Ukraine mit noch größerer Härte und Entschlossenheit verfolgen könnte, um dem eigenen Volk mögliche Erfolge zu präsentieren. (ahe/ste/12.10.2023)

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TOP 18 Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, der Verordnung der Bundesregierung „zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (20/810620/8267 Nr. 2.2) zugestimmt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (20/8773) vor. Zugleich verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Für due Verordnung und die Entschließung stimmten die Koalitionsfraktionen. Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten sie ab, die Linksfraktion enthielt sich.

Verordnung der Bundesregierung

Die Vorlage zielt auf strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe ab. Geändert werden sollen zwei bestehende Verordnungen: die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Hintergrund für die geplante Änderung, der der Bundestag aufgrund Paragraf 48 des Immissionsschutzgesetzes zustimmen muss, ist ein Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 12. November 2019 zum Einsatz der besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich der Abfallverbrennung. Mit der vorgelegten Verordnung sollen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Emissionen „im Jahresmittel“ begrenzen

Die Anpassungen dienen laut Bundesregierung zum einen dazu, Emissionen „im Jahresmittel“ zu begrenzen und zum anderen, den Ausstoß bestimmter Schadstoffe wie etwa Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Ammoniak und Quecksilber zu reduzieren. Durch die neu aufgenommenen europarechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz werde eine weitere Steigerung der Energieeffizienz der Anlagen erwartet.

In der Chemikalien-Verbotsverordnung sollen dem Verordnungsentwurf zufolge die Einträge zu Formaldehyd und Pentachlorphenol aufgehoben werden. Grund dafür seien unionsrechtliche Regelungen, erklärt die Bundesregierung. Darüber hinaus soll eine Ausnahme aufgenommen werden, die sich auf die Abgabe bestimmter Kraftstoffe an Betankungseinrichtungen zur Verwendung in Luftfahrzeugen bezieht. Hierbei handelt es sich der Bundesregierung zufolge um eine redaktionelle Berichtigung, da diese Ausnahme „bereits von der Vorgängerverordnung umfasst“, aber im Zuge der Neufassung „versehentlich unberücksichtigt“ geblieben war, schreibt sie dazu im Verordnungsentwurf.

Entschließung verabschiedet

In der verabschiedeten Entschließung bittet der Bundestag die Bundesregierung, auf Grundlage wissenschaftlicher Analysen zu prüfen, ob und welcher Anpassungsbedarf
an der 17. Bundes-Immisionsschutzverordnung im Hinblick auf die mögliche Implementierung einer Carbon-Capture-Readiness von Abfallverbrennungsanlagen be-
steht, um eine verlässliche Planungsgrundlage für CC-Anlagen zu schaffen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) durch Hinweise eine  entsprechende bundeseinheitliche Vollzugspraxis, welche den Aufwand für Betreiber und Behörden so gering wie möglich hält, zu gewährleisten. Diese Hinweise für den Vollzug der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung sollten zudem einheitliche Richtlinien für den Umgang mit verfahrensrechtlichen Fragen umfassen, die sich beim Vollzug der Übergangsregelungen stellen. (sas/hau/12.10.2023)

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TOP 20 Steueraufkommen in Entwicklungsländern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken“ (20/8731) beraten und im Anschluss zur weiteren BEratung an den  federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion möchte das Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken und fordert die Bundesregierung daher in ihrem Antrag auf, die Beratung der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Steuerbereich weiter auszubauen. Ziel müsse es sein, die Finanzverwaltungen zu stärken und die Steuereinnahmequellen zu diversifizieren, um gegen Krisen besser gewappnet zu sein. Auch die Digitalisierung der Steuerverwaltung in Entwicklungsländern sollte Deutschland durch Wissenstransfer unterstützen.

Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt (BSP) sei in vielen Entwicklungsländern sehr niedrig, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Würden die fortgeschrittenen Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchschnittlich mehr als 30 Prozent ihres Bruttosozialprodukts als Steuern erheben, erreichten Entwicklungsländer diesen Wert in der Regel bei weitem nicht, sondern lägen häufig im niedrigen zweistelligen Bereich. Doch nur mit entwickelten Steuer- und Zollsystemen könne es dauerhaft gelingen, wichtige staatliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, argumentiert die Fraktion. (hau/joh/12.10.2023)

 

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TOP 21 Geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll im Steuerberatungsgesetz neu geregelt werden, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist. Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden.

Handlungsbedarf bestehe, „nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018 / 2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien“, erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf „sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen“, schreibt sie weiter.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Diese betreffen insbesondere die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Hilfeleistungen durch tatsächlich qualifizierte Personen erfolgen. Es sei kaum nachvollziebar, weshalb Ausnahmen von erforderlichen Qualifikationserfordernissen auf „Nachbarn“ und „Personen mit ähnlich enger persönlicher Beziehung“ ausgeweitet werden sollen.

Die Bundesregierung weist diese Kritik des Bundesrates zurück. „Der Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt nicht hinreichend, dass das maßgebliche, die Beschränkung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte rechtfertigende Ziel des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) der Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen ist“, schreibt sie. Derjenige, der sich bei Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn unentgeltlich steuerlichen Rat einhole, müsse sich über die Risiken eines unentgeltlichen, aus persönlicher Verbundenheit erteilten Rechtsrats im Klaren sein und sei daher nicht schutzbedürftig.

Einen anderen Vorschlag des Bundesrats will die Bundesregierung prüfen: Die Länderkammer will, dass sich die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen durch Vereine von Land- und Forstwirten neben den jeweiligen Mitgliedern auch (weiterhin) auf deren mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler erstreckt. (bal/hau/12.10.2023)

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Antrag AfD: TOP 22 Folgen der Sozial-Ökologischen Transformation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unsere Wirtschaft, unser Mittelstand – Wirtschaftspolitik vorhersehbar und stetig gestalten und die sogenannte sozial-ökologische Transformation beenden“ (20/8741) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, „keine Strukturbrüche durch Technologieverbote und aktive Industriepolitik herbeizuführen“. Stattdessen solle dem Grundsatz der Konstanz der Wirtschaftspolitik Priorität eingeräumt werden.

Gefordert wird zudem, weiteren „Schaden“ von der Automobilindustrie abzuwenden, indem alle gegen den Verbrenner-Pkw gerichteten „Markteingriffe wie Technologieverbote und marktverzerrende Anreize“ unverzüglich beendet werden. (hau/emu/12.10.2023)

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TOP 23 Justizstandort-Stärkungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ (Justizstandort-Stärkungsgesetz, 20/8649) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Einführung sogenannter „Commercial Courts“ will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. An den von den Ländern einzurichtenden Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können und das auch in englischer Sprache. Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt „nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten“ für solche Streitigkeiten an. „In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt“, heißt es in der Begründung.

Um dies zu ändern, soll es den Länder durch Änderungen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung ermöglicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Außerdem sollen die Länder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht sogenannte Commercial Courts zu etablieren. „Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor dem bzw. denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verständigt haben“, heißt es in den Entwurf. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können. Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein soll. Auch dort soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat – eine „umfassende Verfahrensführung in der englischen Sprache“ möglich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme an, diverse Einschränkungen in den Zuständigkeiten der Commercial Courts zu streichen. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung eine Prüfung der Vorschläge aus den Ländern an. (scr/hau/12.10.2023)

 

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14. Oktober 2023 (129. Sitzung)

TOP 10 Wachstumschancengesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz, 20/8628) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse, die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.

Staatssekretärin: Unser Land steht am Scheideweg

Die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) malte in ihrer Rede zunächst ein durchaus trübes Bild für die deutsche Wirtschaft. „Unser Land steht am Scheideweg, ob Wachstum oder Stagnation, ob Spitzengruppe oder Mittelmaß“, sagte sie. Deutschland müsse produktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger werden. Nur mit Reformen werde sich wieder Wachstum einstellen.

Im Wachstumschancengesetz will die Ampel vor allem Investitionsanreize setzen. Staatsekretärin Hessel nannte mehrere Punkte:

Die Liquiditätslage von Unternehmen soll durch erweiterte Regelungen zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten über mehrere Jahre besser werden. 2. Unternehmen sollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz in Höhe von 15 Prozent für neue bewegliche Anlagegüter, das nütze im Vergleich zu höheren steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten vor allem jungen Unternehmen, die noch wenig oder keine Gewinne erwirtschaften. 3. Unternehmen sollen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in höherem Maß steuerlich absetzen können. 4. Bei Bauinvestitionen sollen die Abschreibungsmöglichkeiten auf sechs Prozent jährlich für neue Wohngebäude steigen.

Die Oppositionsfraktionen übten während der Debatte scharfe Kritik an dem sieben Milliarden Euro schweren Entlastungspaket. Doch auch Redner der Regierungsfraktionen kündigten Änderungen an.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Wachstumschancengesetz soll laut Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Als zentrales Projekt wird die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft benannt. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden.

Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung

Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten Deutschland seinen Wohlstand sichern könne. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem solle die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen solle sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu ist unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober 2023.

Verbesserungen beim steuerlichen Verlustabzug

Verbesserungen soll es beim steuerlichen Verlustabzug geben, zudem ist die Einführung einer Zinshöhenschranke sowie eine „Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen“ geplant.

Schließlich plant die Bundesregierung die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter-Grenze auf 1.000 Euro sowie die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. (bal/hau/13.10.2023)

AfD: Wie es richtig geht, zeigen die Amerikaner

Dort hatte auch Jörn Körnig für die AfD-Fraktion ein höheres Volumen gefordert. Er verwies auf den Inflation Reduction Act (IRA) der USA „Wie es richtig geht, zeigen die Amerikaner“, sagte er, und erklärte, Deutschland sei die einzige Industrienation weltweit, die schrumpfe. „Deutsche Unternehmen gehen nach Amerika, um zu überleben“, mahnte Körnig.

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Antrag AFD: TOP  25 Europäische Verordnung für KI

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Oktober 2023, Anträge zur Künstlichen Intelligenz beraten. Konkret auf der Tagesordnung stand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Europäische KI-Verordnung – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa“ (20/7583) sowie ein Antrag der AfD „Umsetzung deutscher Positionen im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zur Verabschiedung eines europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz“ (20/7578).

Nach knapp 70-minütiger Debatte wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Digitales die Federführung übernehmen.

Einigkeit demonstrierte die Bundesregierung. Sowohl Digital-Staatssekretär Michael Theurer (FDP) als auch Wirtschafts-Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigten den risikobasierten Ansatz. „Wir wollen einen Rechtsrahmen schaffen, wo vertrauenswürdige KI-Systeme entwickelt werden, aber Auswüchse und Risiken auch gesetzlich geahndet werden können“, sagte Theurer. Um der KI ganz viel zu ermöglichen, müsse der risikobasierte Ansatz vorangebracht werden, betonte Brantner. „Wir wollen, dass wir KI aus Europa für Europa und die Welt haben“, sagte die Staatssekretärin.

Antrag der Unionsfraktion

Der Antrag zielt darauf ab, Unklarheiten zum Verhältnis einzelner Anforderungen des AI-Acts zu anderen EU-Rechtsvorschriften im Sinne des Vorschlags des europäischen Parlaments zu bereinigen. Damit solle Rechtsunsicherheiten für die Entwickler von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgebeugt werden, schreiben die Abgeordneten. Dazu gehörten einheitliche Begrifflichkeiten in den Gesetzen. Auch soll nach dem Willen der Fraktion die Definition von KI noch enger gefasst werde, sodass der Kern der KI-Definition beim Maschinellen Lernen liege.

Weiter fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der AI-Act in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und durchgesetzt wird. Deutschland dürfe nicht „durch eine zu restriktive Auslegung oder Zersplitterung der Aufsichtsstruktur in eine wettbewerbsmindernde Position geraten“ wie sie teilweise im Bereich des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beobachten gewesen sei, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.

Die Dokumentationspflichten für Foundation Models sollen dem Antrag zufolge analog zur Systematik des Digital Services Act (DSA) nur für sehr große Entwickler gelten. Es müsse sichergestellt werden, dass „jederzeit eine Anpassung an die aktuellen technologischen Entwicklungen“ möglich sei, wozu auch eine zeitnahe Evaluierung der Verordnung gehöre, heißt es im Antrag weiter.

Antrag der AfD

Die AfD warnt in ihrem Antrag unter anderem vor einer Überregulierung von KI in Deutschland und der EU. Allen Vereinbarungen zu Regelungsaspekten soll eine „ausgewogene Risiko- und Chancenabwägung“ zugrunde liegen, fordern die Abgeordneten. Die Bundesregierung solle sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen für ein europäisches Gesetz über KI dafür einzusetzen, dass die Regulierung von als Hochrisikosystem klassifizierten KI-Systemen nicht ohne Berücksichtigung der spezifischen Anwendung erfolge. Die geforderte Risikoklassifizierung von KI-Systemen durch die Unternehmen dürfe zudem „nicht zu administrativ und finanziell prohibitiven Innovationshürden für KMU und KI-Start-ups“ führen, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag weiter.

Maßnahmen zur Innovationsförderung sollten zudem um Regelungen ergänzt werden, die „Kooperationscluster mit Start-ups, KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen“ sowie deren Zugang zu Kapitalgebern für Anwendungsentwicklung und Vermarktung von KI-Lösungen fördern. Weiter soll nach dem Willen der Fraktion die Überprüfung von Reisedokumenten mithilfe von KI-Anwendungen sowie KI-Anwendungen zum Grenzschutz nicht untersagt werden. Das Verbot von Social Scoring-Systemen solle auch für private Akteure gelten, schreiben die Abgeordneten. (lbr/ hau/13.10.2023)

AfD: Regulierungen nutzen China und USA

Barbara Benkstein (AfD) warnte ebenfalls vor einem „überkomplizierten Rechtsrahmen“, der am Ende nur China und den USA nutze. Aktuell laufe es darauf hinaus, dass China und die USA die wegweisenden Produkte liefern, „während in Deutschland und Europa die Einschränkung durch Regulierung gebucht wird“, sagte Benkstein.

Gleichwohl stelle sich ihr die Frage, „warum die Union ihre Vorstellungen zur KI nicht umgesetzt hat, als sie die Möglichkeit dazu hatte“.

 

 

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Antrag AfD: ZP11 Stiftungsfinanzierungsgesetz

Die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt war Thema einer Bundestagsdebatte am Freitag, 13. Oktober 2023. In erster Lesung beraten wurde der Entwurf für ein sogenanntes Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG, 20/8726), den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatten. In verbundener Beratung wurde außerdem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen“ (20/8737) aufgesetzt. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.

Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, soll es nach den Vorschriften im Gesetzentwurf unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.

Gewähr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Zu den Tatsachen, dass eine Stiftung diese Gewähr nicht bieten kann, wird unter anderem eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit gerechnet, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dient. Außerdem wird eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, genannt. Eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.

Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund, die im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen Euro gelegen hat, soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Jede Stiftung soll zunächst ein Prozent des Gesamtbetrages als Sockelförderung erhalten. Bei der Verteilung der anderen Mittel werden die Ergebnisse der den Stiftungen nahestehenden Parteien bei den letzten vier Bundestagswahlen zum Maßstab genommen. Dadurch könne davon ausgegangen werden, dass die politische Grundstimmung hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung habe und ihr nicht nur vorübergehende Bedeutung zukomme. Insgesamt stellen die Fraktionen fest, dass die Tätigkeit der politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition habe. Politische Stiftungen würden einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland leisten.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will Arbeit und staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen (20/8737) eingebracht. Danach müssen die politischen Stiftungen in ein Register beim Deutschen Bundestag eingetragen werden. Ein Anspruch auf Geldleistungen der Stiftungen aus dem Bundeshaushalt soll entstehen, wenn die der Stiftung nahestehende Partei zweimal in Folge in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Die staatliche Finanzierung soll für die Dauer einer weiteren Wahlperiode des Bundestages nach dem Ausscheiden oder der Auflösung der Partei bestehen bleiben. Bei einem Finanzierungsausschluss oder einem Verbot der Partei soll die staatliche Finanzierung aus öffentlichen Haushalten mit Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung enden.

Die Gesamthöhe der Förderung der parteinahen Stiftungen soll maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung betragen. Jede förderungsfähige Stiftung soll einen Grundbetrag und weitere zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Der Anteil der einzelnen Stiftung an der Gesamtsumme der Zuwendungen soll aus dem Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse der jeweiligen Parteien bei der letzten Bundestagswahl errechnet werden.

In der Vorbemerkung zu ihrem Gesetzentwurf kritisiert die AfD-Fraktion die starke Erhöhung der Mittel für die politischen Stiftungen in den vergangenen Jahrzehnten. Im Gegensatz zur Obergrenze bei der Parteienfinanzierung fehle eine entsprechende Regelung bei der Stiftungsfinanzierung. Für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen werde in etwa das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Außerdem wird kritisiert: „Das Finanzierungssystem der parteinahen Stiftungen ist somit intransparent, seine Kontrolle durch das Parlament mangelhaft und die Aktivitäten der Stiftungen, insbesondere im Ausland, sind unter demokratie- und damit legitimationstheoretischen Gesichtspunkten fragwürdig.“ (hle/ste/13.10.2023)

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Antrag AfD: TOP 6 Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialsysteme

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zuwanderung muss sich für Deutschland lohnen – Stabile Sozialsysteme brauchen Transparenz“ (20/7665) stand am Freitag, 13. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Dabei übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung.

Antrag der AfD-Fraktion

Die Auswirkung von Zuwanderung auf die deutschen Sozialsysteme soll künftig wissenschaftlich evaluiert werden, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Damit die Sozialsysteme künftig stabil bleiben, kommt es laut AfD-Abgeordneten „auf die richtige Zuwanderung“ an. Der Beitrag von Migration zur gesetzlichen Krankenversicherung, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung solle daher nach dänischem Vorbild erfasst werden.

Die dänische Studie unterscheide zwischen einheimischen Dänen, Zuwanderung aus „westlichen Ländern“, Zuwanderern aus „sonstigen nicht-westlichen Ländern“ und Zuwanderung aus den sogenannten MENAPT-Ländern (Naher Osten, Nordafrika, Pakistan und Türkei), heißt es in der Vorlage. (des/hau/13.10.2023)

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Antrag AfD: TOP 24 Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Das Parlament hat am Freitag, 13. Oktober 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (20/8654) beraten. Darüber hinaus hatte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen: sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten“ (20/8742) zur Beratung vorgelegt.

Im Anschluss an die Debatte wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf für die Wärmeplanung soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1. Januar 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Das Gesetz appelliere an die staatlichen Stellen, den Ausbau und die Dekarbonisierung als ein Ziel von überragender gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung anzunehmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

Die Wärmeplanung habe maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Wärmeversorgung und wirke sich entsprechend auf die mit der Wärmeversorgung verbundene finanzielle Belastung von Unternehmen, Gebäudeeigentümern und Gebäudenutzern aus. Die finanziellen Belastungen würden sich im Zuge der Transformation der Energieversorgung hin zur Klimaneutralität unterschiedlich entwickeln, je nachdem welche Transformationsstrategie gewählt werde und wann mit der Umsetzung begonnen werde. Es gebe zwar einige Bundesländer, die bereits landesrechtliche Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung geschaffen hätten, doch das sei die Minderheit. Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz gebe es Änderungen des Baugesetzbuchs, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung zu unterstützen. Für die Erstellung der Wärmepläne dürfen Daten bei Statistikämtern, aus dem Gebäuderegister, aus Grundbüchern oder Liegenschaftskatastern und sonstigen öffentlichen Datenbanken oder Netzwerken erhoben werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz/Heizungsgesetz (GEG) in Kraft treten.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (20/ 8654) zu stoppen. In ihrem Antrag verlangen die AfD-Abgeordneten, „sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten“. Dazu sei die Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie eine Belieferung durch Pipeline-Gas, inklusive der Nord-Stream-Pipeline, nötig.

Zudem solle die Pflicht für alle Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen, aufgehoben werden und „der Anschlusszwang für Fernwärmenetze“ beendet werden. Der Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze solle im Deutschen Bundestag nicht weiter vorangetrieben werden und auf „die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“ sei „hinzuwirken“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.