117. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 16.-18. Oktober 2019, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

AfD-Fraktonschef Gauland stellt Regierung zur Rede Quelle: https://youtu.be/5rMoUHNudeg

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

16. Oktober 2019 (117. Sitzung)

Quelle Bundestag:

 

TOP 4; 5 Fragestunde;  Befragung der Bundesregierung

„Deutschland hat im Bereich der Digitalisierung Tempo aufgenommen“, dieses Fazit hat der Chef des Bundeskanzleramtes und Minister für besondere Aufgaben, Prof. Dr. Helge Braun (CDU), in der Regierungsbefragung des Bundestags am Mittwoch, 16. Oktober 2019, zu Abschluss seines Eingangsstatements gezogen. Braun hatte die 60-minütige Befragung der Abgeordneten genutzt, um über unter anderem Fortschritte im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung zu informieren.

 

ZP1 Einmarsch der Türkei in Syrien

Die Bundesregierung steht wegen ihres Agierens gegenüber der Türkei in der Kritik: In einer Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Haltung der Bundesregierung zum Einmarsch der Türkei in Syrien – Einmarsch als völkerrechtswidrig verurteilen“ warfen die Oppositionsfraktionen am Mittwoch, 16. Oktober 2019, der Regierung mangelnde Konsequenz und Handlungsunfähigkeit vor. Vertreter der Koalitionsfraktionen kritisierten den Kurs des türkischen Präsidenten Erdoğan und bezeichneten dessen militärische Intervention in Nordsyrien, die kurz nach dem Abzug von US-Truppen auf Befehl von US-Präsident Donald Trump folgte, als völkerrechtswidrig.

AfD: Außenpolitische Verzwergung Deutschlands offengelegt

Rüdiger Lucassen (AfD) sagte, dass der „türkische Feldzug“ in Nordsyrien „die außenpolitische Verzwergung“ Deutschlands offenlege. Er zeige zudem, dass die EU im Ernstfall kein verlässlicher Akteur sei. Die Bundesregierung spreche mit Blick auf die Nato von einem Wertebündnis; „Da ist falsch.“

Die Nato sei ein strategisches Bündnis für die Sicherheit Deutschlands, „und es ist im Begriff zu zerfallen“. Wenn Erdoğan den Bündnisfall nach Artikel 5 einfordere, könne dies das Fundament der Nato sprengen. „Das ist brandgefährlich.“

17. Oktober 2019 (118. Sitzung)

TOP 6 Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) hält einen geregelten Austritt Großbritanniens aus der EU unverändert für möglich. „Wir werden bis zur letzten Sekunden verhandeln“, kündigte sie am Donnerstag, dem 17. Oktober 2019, in ihrer Regierungserklärung zum heute beginnenden EU-Gipfel in Brüssel vor dem Bundestag an. Eine Lösung komme jedoch einer „Quadratur des Kreises“ gleich, ergänzte sie.

Neben dem Brexit wollen die Staats- und Regierungschefs bis morgen in Brüssel unter anderem über den langfristigen EU-Haushalt, den Einmarsch der Türken in Syrien sowie über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien verhandeln.

Merkel appelliert an Erdoğan

Die Militäroffensive der Türkei in Nordsyrien nannte Merkel ein „humanitäres Drama“. Sie erneuerte ihren Aufruf an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, sein Vorgehen gegen die Kurden zu beenden, bekräftigte aber zugleich ihren Einsatz für den EU-Türkei-Flüchtlingsdeal.

Mit Blick auf Albanien und Nordmazedonien betonte die Kanzlerin, die EU müsse ihr Versprechen, den Staaten eine europäische Perspektive zu bieten, einhalten. Jedoch stünden die Chancen, auf dem EU-Gipfel zu einem einvernehmlichen Votum zu kommen, nicht gut.

 

AfD kritisiert Flüchtlingsdeal mit Türkei

AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland bezeichnete den Abzug der USA aus Syrien für falsch und nannte ihn „einen Verrat an den Kurden“. Jedoch sei dieser auch eine Reaktion auf den „mangelnden Respekt“, der US-Präsident Donald Trump, aber auch dem britischen Premier Boris Johnson entgegen gebracht werde. „Wo bitte soll das hinführen, wenn die Medien nicht ganz ohne Beteiligung der Politik die Regierungschefs von immerhin verbündeten und mächtigen Staaten als Clowns darstellen?“, fragte Gauland. Im Falle Trumps führe es zu einem „Dann macht doch Euren Kram alleine“-Signal an die Adresse der Europäer, zeigte er sich überzeugt.

Gauland kritisierte zudem mit Blick auf die Flüchtlingspolitik: „Wir haben uns von Erdoğan abhängig und damit erpressbar gemacht.“ Die Europäische Union müsse ihre Grenzen selbst schützen.

 

ZP 2 Vereinbarte Debatte – Bekämpfung des Antisemitismus

Nach dem Terroranschlag von Halle haben Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition im Bundestag zu einer entschiedenen Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland aufgerufen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte am Donnerstag, 17. Oktober 2019, in einer Vereinbarten Debatte über die „Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle“, die Sicherheitslage in Deutschland sei in Bezug auf Antisemitismus und Rechtsterrorismus „sehr ernst“. Er stellte zugleich ein Sechs-Punkte-Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vor, das die Koalition zügig angehen wolle.

Sechs-Punkte-Programm des Innenministers

Dazu gehört dem Minister zufolge ein besserer Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland durch Polizei und bauliche Maßnahmen. Auch müssten das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz organisatorisch und personell „massiv“ gestärkt werden, betonte Seehofer. Hierzu würden einige hundert zusätzliche Stellen benötigt. Notwendig sei zudem eine Meldepflicht für Anbieter im Internet bei Straftatbeständen im Netz, „damit diese Dinge dann auch strafrechtlich verfolgt werden können“. Ferner würden mit Hochdruck Verbote rechtsextremistischer Vereine geprüft und, „wann immer es möglich ist, rechtsstaatlich“, auch ausgesprochen.

Darüber hinaus müsse man das Waffen- und Sprengstoffrecht in den Blick nehmen, fügte der Ressortchef hinzu. Man müsse „viel stärker an jene heran, die Waffenbesitzkarten haben und gleichzeitig in rechtsextremen Vereinigungen“ sind, und bei der Ausstellung von neuen Waffenbesitzkarten „sehr viel stärker hinschauen, ob diese Personen in Verbindung mit rechtsextremistischen oder -terroristischen Vereinigungen stehen“, sagte Seehofer. Als letzten Punkt des „Sofortpakets“ nannte er die Prävention, bei der geprüft werden solle, ob man hier „auf der Höhe der Zeit“ sei.

Justizministerin: Rechtsterrorismus größte Bedrohung

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wertete den Rechtsterrorismus als aktuell „größte Bedrohung unseres Gemeinwesens“. Gegen diese Bedrohung müsse mit aller Konsequenz vorgegangen werden. Man müsse den „Nährboden für Hass, Hetze und Gewalt austrocknen“ und dazu auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen. Die bestehende Verpflichtung sozialer Netzwerke, strafbare Beiträge zu sperren oder zu löschen, reiche nicht. Vielmehr brauche man eine Pflicht, Morddrohungen und Volksverhetzungen den Strafverfolgungsbehörden zu melden. „Hetzern muss klar sein, dass sie sich nicht in der Anonymität des Netzes verstecken können“ und ihnen Strafe droht, fügte die Justizministerin hinzu.

Zugleich drängte sie auf eine weitergehende Verschärfung des Waffenrechts als derzeit vorgesehen. Die Waffenbehörden müssten eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vornehmen können, forderte Lambrecht. Waffen gehörten nicht in die Hände von Extremisten, und man dürfe nicht warten, „bis sie sie haben, und sie ihnen dann entziehen – wir müssen vorher handeln“.

AfD: Radikalisierung und Spaltung durch Willkommenskultur

AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland nannte es einen „ungeheuren Skandal“, dass „in Deutschland im Jahr 2019 Juden in ihrem Gotteshaus Todesängste ausstehen müssen“. Ein „Angriff auf eine Synagoge in Deutschland – das darf nicht sein“, betonte er.

Gauland wandte sich zugleich gegen den Vorwurf, die AfD habe ein Klima geschaffen, in dem solche Taten wie in Halle möglich seien. Man könne „nüchtern feststellen, dass es seit der Ausrufung der Willkommenskultur 2015 zu einer gewaltigen Radikalisierung und Spaltung der gesamten Gesellschaft gekommen ist“. Für diese Radikalisierung hätten „jene die Ursachen gesetzt, die in einem historisch beispiellosen Akt mehr als eineinhalb Millionen unserer Kultur fremder Menschen ins Land gelassen haben“.

 

TOP 7 Klima- und Energiepolitik

Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Echten Umweltschutz betreiben – Aufgabe aller Klimaschutz- und Energiewendeziele, für eine faktenbasierte Klima- und Energiepolitik“ (19/14069) hat den Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, in erster Lesung beschäftigt. Der Antrag der AfD wurde von allen anderen Fraktionen als rückwärtsgewandt kritisiert. Er wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

AfD wirft Bundesregierung Irrationalität vor

Karsten Hilse (AfD) forderte die Bundesregierung auf, ihre Klimaschutz- und Energiewendepolitik so schnell wie möglich zu revidieren. Auch seien alle nationalen wie internationalen Verpflichtungen, die derzeit in Bezug auf den Klimaschutz eingegangen wurden, zu beenden und keine zukünftigen Verpflichtungen mehr einzugehen. Hilse kritisierte, dass sich die Bundesregierung mit „Ökoterroristen jeder Couleur“ verbinde oder deren Aktivitäten wohlwollend zur Kenntnis nehme.

Er sprach von ersten Schritten hin zu einer „ökosozialistischen Diktatur“ gegen die sich die AfD-Fraktion stemmen werde. Die Bundesregierung verfolge eine „irrationale Politik“, mit der die wirtschaftliche Grundlage Deutschland gefährdet werde, sagte Hilse.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung auf, ihre Klimaschutz- und Energiewendepolitik so schnell wie möglich zu revidieren. Alle diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften in der Klima- und Energiepolitik seien zu beenden. Auch seien alle nationalen wie internationalen Verpflichtungen, die derzeit in Beug auf den Klimaschutz eingegangen wurden, zu beenden und keine zukünftigen Verpflichtungen mehr einzugehen.

Ebenso sollten sämtliche Zahlungen an die aus diesen Verpflichtungen vertragskonform beendet werden. Sämtliche Planstellen, die zur Verfolgung der genannten Ziele bundesbezogen, direkt oder indirekt im In- und Ausland eingerichtet wurden oder in den Bundesländern gefördert wurden (zum Beispiel Klimamanager) sollten nach dem Willen der Fraktion sozialverträglich abgebaut werden. Die Bundesländer seien aufzufordern dies ebenfalls zu tun. Stattdessen will die AfD besondere Aufmerksamkeit auf Umweltschutz zu richten, denn Klimaschutz sei fast immer das genaue Gegenteil von Umweltschutz.

Um dem Vorsorgeprinzip zu genügen und in Anerkennung der Tatsache, dass sich das Klima immer schon und völlig unabhängig vom menschlichen Tun geändert habe, sollten nach Ansicht der Fraktion die parlamentarischen Beratungen zur Einrichtung eines Klimawandelfolgenanpassungsfonds führen. Dieser sollte mit maximal zehn Prozent der bisher für den Klimaschutz aufgewendeten Mittel gespeist werden und zukünftigen Generationen die finanziellen Mittel geben, um Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen (zum Beispiel Deichbau, Renaturierung von Industriebrachen, Bewässerung von Dürregebieten). (lbr/vom/eis/17.10.2019)

 

TOP 30 ZP3 Verkehrspolitik Tempo 130 auf Autobahnen

Zum Thema Verkehrspolitik hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, mehrere Oppositionsvorlagen diskutiert. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12089), in dem vorgesehen war, die Umsatzsteuer im Schienenpersonenverkehr generell auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken. Grüne und Linke, die für den Entwurf stimmten, setzten sich bei Enthaltung der AfD nicht gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP durch. Der Finanzausschuss hatte in einer Beschlussempfehlung die Ablehnung der Vorlage empfohlen (19/14116).

AfD kritisiert Vorschläge der Linken und Grünen

Der Begriff der Verkehrswende werde immer mehr zum Schlüsselwort für eine Umverteilung von Milliarden von Euro zum Zwecke, „die Bürger dieses Landes nach der Gedankenwelt der Grünen und Linken umzuerziehen“, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Eine solche ideologische Verkehrswende lehnen wir kategorisch ab“, sagte er. Es müsse dem Bürger überlassen bleiben, welches Verkehrsmittel er nutzen wolle.

Mit Blick auf die Forderung der Linksfraktion nach einem Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr sprach Wiehle ebenfalls von einer Umverteilung zu Ungunsten derjenigen, die auf dem Land lebten, gar keinen funktionierenden Nahverkehr hätten und trotzdem mit ihren Steuern dafür bezahlen müssten. Den Grünen warf der AfD-Abgeordnete vor, wer Kraftstoff verteuern, Straßenausbau bremsen und den Verbrennungsmotor für Neuwagen verbieten wolle, könne nicht im gleichen Antrag von einem Mehr an Mobilität sprechen.

 

TOP 9 Renteneinheit zwischen Ost und West

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, zwei Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt. Zu den Anträgen mit der Forderung nach umgehender Angleichung der Ostrenten an das Westniveau (19/10285) sowie mit dem Titel „DDR-Renten bewilligen – Ostdeutsche Lebensleistungen anerkennen“ (19/7981) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (19/14117) vorgelegt. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ostdeutsche Arbeitnehmer würdigen – Fondslösung mit Einmalzahlungen“ (19/14073) wurde in erster Lesung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD fordert darin einen Fonds für Härtefälle im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung, in dessen Rahmen Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewährt werden sollen.

AfD wirbt für einen Härtefallfonds

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Linken vor, mit unspezifischen Forderungen nur Wahlkampf für die Landtagswahl in Thüringen betreiben zu wollen.

Sie warb stattdessen für den Antrag ihrer Fraktion für einen Härtefallfonds. „Wir Ostdeutschen wollen nicht einfach nur zuschauen, wir wollen selber Verbesserungen erreichen“, sagte sie.

 

TOP 10 Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Die Situation der Kurierdienste und Paketboten stand am Donnerstag, 17. Oktober 2019, im Mittelpunkt einer 45-minütigen Debatte im Bundestag. Die Abgeordneten berieten den Entwurf der Bundesregierung für ein Paketboten-Schutz-Gesetz (19/1395819/14089), einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Arbeitsbedingungen in der Paket- und Logistikbranche verbessern und Nachunternehmerhaftung einführen“ (19/13390) sowie einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Paketboten wirksam schützen – Qualität der Paketzustellung verbessern und Paketbranche umfassend regulieren“ (19/14022). Alle vier Vorlagen (einschließlich der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, 19/14089) wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Nachunternehmerhaftung soll auf Paketbranche ausgeweitet werden

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. Laut Bundesregierung sind die Paketdienste mittlerweile dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei komme es unter anderem zu Schwarzgeldzahlungen sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten.

Ziel des Paketboten-Schutz-Gesetzes sei es zugleich, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Die Nachunternehmerhaftung Bundesregierung will „Paketboten-Schutz-Gesetz“ vorlegen – auch Generalunternehmerhaftung genannt – stelle sicher, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haftet. Führe der Subunternehmer keine Beiträge ab und seien diese nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, stehe der Hauptunternehmer dafür ein.

 

TOP 11 Deutschland als Leitmarkt für Industrie 4.0

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Germany – Deutschland als Leitmarkt für Industrie 4.0 etablieren“ (19/14030) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

 

TOP 12 Bürokratieentlastungsgesetz

Den Entwurf der Bundesregierung für ein „drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (19/1395919/14076) hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft überwiesen. Ebenfalls im Wirtschaftsausschuss weiterberaten wird ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Germany – Verwaltung digitalisieren – Bürokratie abbauen“ (19/14031).

Wirtschaft, Bürger und Verwaltung entlasten

Mit der Neuregelung will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlasten. Dazu ist unter anderem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geplant. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Einreichung des Krankenscheins ersetzen, heißt es. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.
Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Diese sollen künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

 

TOP 13 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Orte der Demokratie – 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Republik“ (19/11089) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der FDP und der Linken angenommen. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit der Vorlage erinnern Union und SPD an die Gründung der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland vor 100 Jahren erinnert werden. Damals sei mit der Verabschiedung der „Weimarer Reichsverfassung“ unter den widrigen Folgen des Ersten Weltkrieges der Übergang vom Obrigkeitsstaat zur Demokratie gelungen – die Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland.

 

ZP14 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/8475), den der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals beraten hat, die „Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befördern“. Die Vorlage wurde zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Zukunftsfest machen und gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“ (19/14032) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschusses für Kultur und Medien überwiesen.

 

 

TOP 13 Änderung des SGB IX und XII

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ (19/11006) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/14120) angenommen. Damit werden gesetzliche Unklarheiten beseitigt, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sind und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen gibt.

 

TOP 16 Änderung des StGB – Cybergrooming

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings“ (19/13836) debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Regierung: Gefahr für Kinder nimmt weiter zu

Mit dem Begriff Cybergrooming wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen. Täter könnten so noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen. Künftig soll es auch strafbar sein, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben.

Die Gefahr für Kinder, Opfer von Cybergrooming zu werden, habe in den letzten Jahren weiter zugenommen. Zwar sei der Straftatbestand sehr weit gefasst und stelle – angesichts der Gefahren für Kinder in der digitalen Welt – bereits eine frühe Vorbereitungshandlung unter Strafe. Er greife jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Nach Paragraph 176 Absatz 6 zweiter Halbsatz Strafgesetzbuch sei der Versuch des Cybergroomings ausdrücklich nicht strafbar. Dies gelte somit auch für untaugliche Versuch, in denen der Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt. Der strafrechtliche Schutz von Kindern müsse jedoch auch dann effektiv sein, wenn Täter, insbesondere in der Anonymität des Internets, versuchen, missbräuchlich auf Kinder einzuwirken. Hier könne es im Sinne einer effektiven General- beziehungsweise Spezialprävention für eine Strafbarkeit des Täters nicht davon abhängen, ob das von ihm über das Internet kontaktierte Tatopfer seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind ist oder nicht. (hau/eis/17.10.2019)

https://www.youtube.com/watch?v=pMo9z9op2gk

 

TOP 18  Digitales Lernen und Datenschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Sichere Kryptografieverfahren für Quantencomputer entwickeln“ (19/4845) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/11758).

Zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwies das Parlament einen zweiten Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart GermanyLearning Analytics und Künstliche Intelligenz in der Schule fördern, Lerndaten schützen“ (19/14033) zusammen mit einem dritten FDP-Antrag mit dem Titel „Smart Germany – Deutschland digital stärken – Onlinekurs ,Künstliche Intelligenz‘ initiieren“ (19/14034).

 

TOP 17 Waffenrechtsänderungsgesetz

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein „drittes Waffenrechtsänderungsgesetz“ (19/13839) am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals beraten und im Anschluss zusammen mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen“ (19/14092) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Freiräume für Jäger und Sportschützen – Reformen für ein verlässliches Waffenrecht“ (19/14035) zur federführenden Beratung an den Ausscuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie erweitert die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile. Ferner fordert sie von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind.

In einem zweiten Schritt werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren. Auch der Kreis der nach der Richtlinie als wesentliche Teile einzustufenden Gegenstände wird erweitert. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen.

Ausbau eines nationalen Waffenregisters

Vorgesehen ist dazu unter anderem, das Nationale Waffenregister zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen auszubauen.

Außerdem soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt werden. Bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen sollen zudem zu verbotenen Gegenständen erklärt werden.

 

TOP 20 Rekommunalisierung

Die Fraktion Die Linke will „Kommunen fördern und Rekommunalisierung unterstützen“. Ihren Antrag (19/10755) hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen.

TOP 19 Gaststaatgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, einen Entwurf des Bundesrates für ein „Gaststaatsgesetz“ (19/1719) in der vom Auswärtigen Ausschuss geänderten Fassung (19/14100) angenommen. CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD enthielt sich. Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland geschaffen.

Das Gesetz soll bei Ansiedlungsentscheidungen Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Außerdem enthält es Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und vor allem neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit, wie der Bundesrat ausführt.

 

TOP 17 Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“) (19/8581) einstimmig in der vom Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (19/13617) angenommen. Damit wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang auf fünf Jahre erhöht. Wie der Bundesrat schreibt, wird den im Zuge der Reform der Juristenausbildung 2002/2003 vorgenommenen Änderungen und den tatsächlichen Anforderungen des Studiengangs angemessen Rechnung getragen. Was Studien- und Prüfungszeit anbelangt, werde der Studiengang Master-Studiengängen gleichgestellt.

 

TOP 23 Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „ein Gruppenverfahren für die großzügige Aufnahme afghanischer Ortskräfte“ einführen, die für deutsche Institutionen arbeiten oder gearbeitet haben. Das sieht ein Antrag (19/9274) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen hat.

 

TOP 22 Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals den Gesetzentwurfder Bundesregierung „zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ (19/13837) beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

 

TOP 23 Recht der notwendigen Verteidigung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ (19/13829) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Ebenfalls an den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für eine konsequente Umsetzung der PKH-Richtlinie – Recht auf Verteidigung ab der ersten Stunde vorbehaltlos gewährleisten“ (19/14036).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2016 / 1919 vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (PKH-Richtlinie) umsetzen.

PKH-Richtlinie flankiere das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand, indem zur Gewährleistung von dessen Effektivität Beschuldigten und gesuchten Personen die Unterstützung eines – jedenfalls vorläufig – durch die Mitgliedstaaten finanzierten Rechtsbeistands zur Verfügung gestellt wird. Hierzu lege sie gemeinsame Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige, beschuldigte Personen und gesuchte Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls anhängig ist, fest.

Änderungen der Strafprozessordnung

Das deutsche Recht entspreche den Vorgaben der PKH-Richtlinie noch nicht in vollem Umfang, heißt es seitens der Bundesregierung. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen deshalb die notwendigen Anpassungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vorgenommen werden, um den Richtlinienanforderungen der EU vollständig gerecht zu werden.

Gleichzeitig diene der Entwurf der Umsetzung einiger Vorgaben der EU-Richtlinie 2016 / 800 vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, soweit auch danach das Recht auf Prozesskostenhilfe beziehungsweise Unterstützung durch einen Rechtsbeistand zu gewährleisten ist.

 

TOP 25 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein „Zweites Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“ (19/13960) beraten. Die Vorlage wurde imAnschluss zusammen mit einem gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit dem Titel „Weidetierprämie für Schafe und Ziegen jetzt auf den Weg bringen“ (19/14095) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Regierung will Umschichtung leicht erhöhen

Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz regelt laut Bundesregierung eine Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2015 bis 2019 als zusätzliche Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – GAP).

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung leicht erhöht auf sechs Prozent als zusätzliche Förderung für das Jahr 2020 fortzuschreiben.

 

TOP 26 Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ (19/13828) beraten.

Gegenstand der Aussprache waren auch zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Zivilprozess im 21. Jahrhundert – Strategischer Verhinderung der Revision entgegenwirken“ (19/14027) und „Zivilprozess im 21. Jahrhundert – Verfahren und Abläufe effektiv gestalten“ (19/14028). Zudem hatte die FDP-Fraktion zwei Anträge mit den Titeln „Zivilprozesse modernisieren – Für ein leistungs- und wettbewerbsfähiges Verfahrensrecht“ (19/14037) und „Nichtzulassungsbeschwerde auch bei kleinen Streitwerten zulassen – Wertgrenze bei der Nichtzulassungsbeschwerde wieder abschaffen“ (19/14038) eingebracht.

Sämtliche Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Regierung: Fehlende Regelung auf Dauer unbefriedigend

Laut Bundesregierung ist die gesetzliche Regelung, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro erfordert, seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019. Das Fehlen einer verlässlichen Regelung sei auf Dauer unbefriedigend, heißt es. Es bedürfe daher einer sachgerechten und dauerhaften Regelung für die Nichtzulassungsbeschwerde.

Darüber hinaus machten der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern. Gleichzeitig solle durch eine Änderung zivilprozessualer Vorschriften eine effiziente Verfahrensführung ohne Einbußen des Rechtsschutzes gefördert werden.

 

 

18. Oktober 2019 (119. Sitzung)

TOP 27 Grundsteuerreform

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, für das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer gestimmt. Für den von den Koalitionsfraktionen (19/11084) vorgelegten Entwurf für eine Grundgesetzänderung in den Artikeln 72, 105 und 125b stimmten 495 Abgeordnete bei 139 Gegenstimmen und zehn Enthaltungen. Damit wurde die benötigte Zweidrittelmehrheit von 473 Abgeordneten erfüllt. Eine von der Bundesregierung dazu vorgelegte wortgleiche Vorlage (19/13454) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Grundsteuer-Reformgesetz (19/11085) wurde vom Plenum in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Stimmen der der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der dazu vorgelegte wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (19/1345319/13713) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Zuvor war ein zu der Vorlage von der FDP-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (19/14144) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grüne gegen das Votum von AfD, FDP und Linke abgelehnt worden.

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ (19/11086) wurde  in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, der Linken und Grünen gegen das Votum von AfD und FDP angenommen. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (19/13456) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Den Entscheidungen lagen jeweils Beschlussempfehlungen (19/1413619/1413819/14139) und Berichte (19/1415719/1415819/14159) des Finanzausschusses zugrunde.

Damit wird ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einem völlig neuen System erhoben. Der Bundestag machte den Weg frei für eines der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres. Der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu, sodass die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit von 473 Stimmen erreicht wurde.

AfD spricht von „Sozialismus“

Albrecht Glaser (AfD) nannte die Grundsteuer als Steuer auf die Vermögenssubstanz, auch wenn keine Erträge erzielt würden, . Er wies darauf hin, dass für die Grundsteuer 35 Millionen Steuerobjekte regelmäßig bewertet werden müssten. Mehrere Tausend Steuerbeamte müssten dafür neu eingestellt werden.

Dabei mache diese Steuer nur zwei Prozent des Gesamtsteueraufkommens aus. Laut Glaser wird die Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt: Ein mit 80 Prozent verschuldetes Gebäude löse die gleiche Steuer aus wie ein schuldenfreies. Da die Grundsteuer weiter auf die Mieter umgelegt werde, „werden sich Großstadtmieter noch wundern“, so Glaser zu der „Reform-Ruine“.

Antrag der AfD abgelehnt

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem abgelehnten Antrag, das System der herkömmlichen Grundsteuer abzuschaffen.

Zugleich sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der die notwendige Gegenfinanzierung für die Gemeinden durch eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer beziehungsweise eine angemessene Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbeertragssteuer sicherstellt.

 

TOP 28 Digitalisierung Deutschlands

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, mehrere Anträge der FDP-Fraktion, der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Digitalisierung beraten und zum Teil abgelehnt, zum Teil zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Bundestag lehnte einen Antrag der FDP mit dem Titel „Smart Germany – Bundesministerium für Digitalisierung etablieren“ (19/9929) bei Enthaltung von AfD und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion ab. Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierung ernst nehmen – IT-Sicherheit stärken“ (19/7698) wurde mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Dem Antrag der Grünen mit dem Titel „Offen für die Zukunft – Offene Standards für eine gerechte und gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung nutzen“ (19/7589) stimmte neben den Antragstellern nur die Linksfraktion zu, während sich AfD und FDP enthielten. Zu allen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/13601).

 

TOP 8 Wohngeldstärkungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, das Wohngeld erhöht, indem er den Entwurf der Bundesregierung für ein Wohngeldstärkungsgesetz (19/1081619/1169619/13175 Nr. 10) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen geänderten Fassung (19/14135) annahm. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschuss zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14137) vor.

Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/14146) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Grünen wollten unter anderem „eine Klimakomponente für energetische modernisierte Wohnungen“ in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich einführen. Die Grünen wurden dabei nur von der Linken unterstützt.

Anträge der FDP-Fraktion (19/11107) und ein Antrag Linksfraktion (19/10752) wurden mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Germany – Liberales Bürgergeld einführen – Digitales Antragsportal einrichten“ (19/14060) fand bei Enthaltung der AfD keine Unterstützung bei den übrigen Fraktionen. Den Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung für 2018 (19/11750) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung federführend an den Bauausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz zielt auf eine Erhöhung des Wohngeldes ab. Vorgesehen ist eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.

Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert – also alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

Deutliche Mietensteigerung in wirtschaftsstarken Regionen

Aus dem Wohngeldbericht der Regierung geht unter anderem hervor, dass in wirtschaftsstarken Regionen die Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2016 und 2018 deutlich gestiegen sind. In den Metropolkernen habe sich die Miete um ungefähr sechs Prozent erhöht, heißt es.

2017 habe die durchschnittliche Nettokaltmiete dort bei 10,88 Euro pro Quadratmeter gelegen, in den weiteren kreisfreien Städten und den städtischen Kreisen gut drei Euro pro Quadratmeter darunter. In den ländlichen Kreisen habe der Quadratmeter gut 6,50 Euro gekostet.

AfD kritisiert Wohngipfel der Regierung

Die Opposition nutzte die Debatte zu einer grundsätzlichen Abrechnung mit der Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung, bekräftigte jedoch zugleich die Bedeutung einer Wohngeldreform. Der AfD-Abgeordnete Udo Theodor Hemmelgarn kanzelte die Wohnungspolitik der Regierung ab und sagte, der Wohngipfel im vergangenen Jahr habe nichts gebracht.

Dass das Wohngeld nun erstmals seit vier Jahren erhöht werden soll, sei ein Skandal. Überhaupt gehe die Reform nicht weit genug. Das Wohngeld müsse kräftiger ausfallen, in kürzeren Abständen erhöht und die Mietstufen müssten differenziert werden, so Hemmelgarn.

 

TOP 29 Soziales Entschädigungsrecht

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“  (19/13824) erstmals beraten und zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Entwurf verfolgt das Ziel verfolgt, Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter zu unterstützen.

Roth rügt Rede von Martin Sichert

In der Debatte lieferten sich die Abgeordneten einen heftigen Schlagabtausch. Grund dafür war die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Sichert, der das Gesetz als „Blutgeldgesetz“ diskreditierte und dafür nicht nur empörte Zwischenrufe aus dem Plenum, sondern auch eine Rüge von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) kassierte. Die Rede Sicherts habe in hohem Maße die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten, erklärte Roth.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Opfern von Gewalttaten schneller und zielgerichteter zu helfen. Dafür wird sogar ein eigenes Sozialgesetzbuch geschaffen, das 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung laut eigener Aussage auf die Auswirkungen des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem 1950 für die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, wird damit an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen angepasst und soll sich vor allem an den Belangen der Opfer von Gewalt- und Terrortaten ausrichten.

Höhere Zahlungen und leichterer Zugang zu Hilfen

Unter anderem sollen Entschädigungszahlungen deutlich erhöht und der Zugang zu Hilfen erleichtert werden. So sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte deutlich erhöht werden. Außerdem sollen die Waisenrenten und die Übernahme der Bestattungskosten erhöht werden. Auch eine verbesserte Unterstützung für Überführungen ist geplant.

Alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland sollen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gleichbehandelt werden. Neu eingeführt werden die Schnellen Hilfen, also flächendeckende Trauma-Ambulanzen und ein individuelles Fallmanagement. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, den bisher in der Gewaltopferentschädigung verwendeten Gewaltbegriff neu zu definieren. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt (zum Beispiel schwerem Stalking und Menschenhandel) eine Entschädigung erhalten können.

AfD: Wir brauchen hier kein Blutgeldgesetz

Auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs ging Martin Sichert (AfD) in seiner umstrittenen Rede gar nicht ein. Im Gegensatz zur Regierung, die die Opfer in den Mittelpunkt stelle, gehe es seiner Fraktion darum, dass diese gar nicht erst zu Opfern werden.

An diesem roten Faden orientierte sich Sichert dann auch, da er der Bundesregierung vor allem vorwarf, nichts gegen den Terrorismus zu unternehmen: „Im Nachhinein die Opfer zu entschädigen, mag manche kurzfristig besänftigen, macht die Taten aber nicht ungeschehen. Wir brauchen hier kein Blutgeldgesetz, sondern eine Bekämpfung von Ursachen“, sagte Sichert und erklärte, das Gesetz sei eine „Bankrotterklärung der inneren Sicherheit“.

 

TOP 33 EU-Geldwäscherichtlinie

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ (19/13827) erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Die Änderungsrichtlinie ändert laut Bundesregierung die EU-Richtlinie 2015 / 849 vom 20. Mai 2015, die verhindern soll, dass das Finanzsystem für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt wird. Sie adressiere gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der sogenannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Die Vorgaben für die nationale Gesetzgebung zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung seien damit erweitert worden.

Vernetzung der europäischen Transparenzregister

Die neuen Regelungen würden unter anderem die Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises, insbesondere im Bereich virtueller Währungen, die Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern, die Konkretisierung des Personenkreises „politisch exponierte Personen“ durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen beziehungsweise Ämtern und den öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister sowie die Vernetzung der europäischen Transparenzregister vorsehen.

Mit dem vorliegenden Gesetz werde die Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, teilt die Regierung mit. Dabei würden das bestehende Geldwäschegesetz und andere den Finanzsektor betreffende Gesetze geändert. Im Immobilienbereich erweitere das Gesetz zudem Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche, vor allem durch die Einbeziehung öffentlicher Versteigerungen und durch Änderungen bei der Verdachtsmeldepflicht. (hau/18.10.2019)

 

TOP 34 Masernschutzgesetz

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Ihren Gesetzentwurf (19/13452) hat der Bundestag am Freitag, 18. Oktober 2019, in erster Lesung beraten. Dazu gehört auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/13826) vor, in der die Vorschläge der Länderkammer zumeist abgelehnt werden. Gegenstand der Debatte waren zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“ (19/9960) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Impfquote wirksam erhöhen – Infektionskrankheiten ausrotten“ (19/14061). Alle Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hoch ansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor. Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind.

Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Die Masern-Impfung entfaltet ihre volle Schutzwirkung nach zwei Impfdosen. Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen die Bewohner und Mitarbeiter Masern-Impfungen nachweisen.

Bußgelder gegen Eltern bei Impfverweigerung

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann.

Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.

 

TOP 35 Rechtsterrorismus

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke im Bundeskriminalamt (BKA) und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) spezielle Abteilungen zur Aufklärung drohender rechtsterroristischer Gefahren einrichten. Das sieht ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Rechten Terror stoppen – Opfer schützen“ (19/10750) vor, den der Bundestag am Freitag, 18. Oktober 2019, erstmals beraten und zusammen mit Anträgen der FDP-Fraktion mit dem Titel „Terror von rechts nicht unterschätzen – Gewaltbereiten Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ (19/14062) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechtsextremen Netzwerken entschlossen entgegentreten“ (19/14091) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen hat.

 

 

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