114. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 25.-27. September 2019, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Martina Renner (Die Linke) mit Button der vom Verfassungschutz beobachteten Antifa im Bundestag: Quelle: Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=XsiK68TWHzA

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

25. September 2019 (114. Sitzung)

Quelle Bundestag:

 

TOP 1; 2 Fragestunde;  Befragung der Bundesregierung

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzpaket „ehrgeizig und richtig“ bezeichnet und damit gegen Kritik verteidigt. Mit den geplanten Maßnahmen investiere die Bundesregierung „massiv“ in den Klimaschutz, sagte Scholz am Mittwoch, 25. September 2019, in der Regierungsbefragung des Bundestages. „Wir müssen den Klimawandel aufhalten. Dabei ist das Klimaschutzgesetz ein Fortschritt. Es legt darin fest, wie wir unsere Ziele erreichen wollen und wie die geplanten CO2-Einsparungen auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt werden sollen“, erklärte Scholz. Allein bis 2023 wolle die Bundesregierung 54 Milliarden Euro investieren – und dabei unter anderem den Ausbau des Schienenverkehrs und der Ladeinfrastruktur für Elektroautos vorantreiben.

Schienenausbau, Elektromobilität und Gebäudesanierungen

Weitere Gelder sollen, so der Bundesfinanzminister, zur Förderung von Gebäudesanierungen und den Austausch alter Ölheizungen bereitstehen. Änderungen seien zudem auch bei der KFZ-Steuer vorgesehen. Auch bei der Berechnung der Lkw-Maut werde die CO2-Belastung künftig berücksichtigt.

Steigende Einnahmen aus KFZ-Steuer und Maut bildeten zusammen mit den Einnahmen aus den Zertifikaten – die die Bundesregierung an diejenigen ausgeben wolle, die CO2 emittieren und Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen – die Grundlage für die finanzielle Grundlage für die geplanten Klimaschutzinvestitionen.

AfD fragt nach Solidaritätszuschlag

Stefan Keuter (AfD), monierte die ständige Beschäftigung mit dem Thema Klimaschutz. „Haben wir keine anderen Probleme?“ Keuter wollte stattdessen von Scholz wissen, was das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung sei, die der Bundesfinanzminister 2018 zum Solidaritätszuschlag angekündigt habe. Hinsichtlich des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2020 fragte der AfD-Politiker, ob die Regierung auch Reserven für eine mögliche Rückzahlung vorgesehen habe, falls die von Scholz angestrebte Befreiung vom „Soli“ gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoße.

Scholz hielt Keuter entgegen, er sei sicher, dass der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf eine „verfassungsfeste Lösung“ sei. Schließlich würden danach mehr als 96 Prozent der Bevölkerung vom „Soli“ befreit.

 

 

ZP1 Aktuelle Stunde zur Eskalation in der Golfregion

Die Oppositionsfraktionen reagieren mit Unverständnis auf das Agieren der Bundesregierung angesichts der Verschärfung der Konflikte in Nahost nach den Anschlägen auf saudi-arabische Ölanlagen. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Haltung der Bundesregierung zur Eskalation in der Golfregion“ bestand am Mittwoch, 25. September 2019, indes Einigkeit, dass es weiter darum gehen müsse, ein atomare Aufrüstung des Irans und der gesamten Region zu verhindern und dass die Aufkündigung des Atomankommens durch die USA ein gravierender Fehler gewesen sei.

AfD: Deutschland hat Einfluss auf den Iran verloren

Armin-Paulus Hampel (AfD) beklagte, dass Deutschland seinen traditionell „massiven guten Einfluss“ auf den Iran offenbar verloren habe. Die Bundesregierung sitze in New York am Katzentisch, während der französische Präsident mit nationalen Alleingängen die Initiative an sich reiße.

In den Zeiten der Regierung Helmut Kohls (CDU) und Hans-Dietrich Genschers (FDP) sei Deutschland noch „global Player“ gewesen, sagte Hampel: „Heute sind wir nur noch global Payer“.

 

26. September 2019 (115. Sitzung)

ZP2 Klimaschutzprogramm 2030

Nachdem das Klimakabinett der Bundesregierung am 20. September „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ vorgestellt hatte, beschäftigte das Klimapaket nun auch den Bundestag in einer vereinbarten Debatte am Donnerstag, 26. September 2019. Der Fraktionsvorsitzender der Union, Ralph Brinkhaus, betonte, dass mit dem Paket eines „der größten politischen Projekte in der Geschichte der Bundesrepublik“ auf den Weg gebracht worden sei. Man habe keine Verbote oder eine massive Erhöhung des Preises für den Ausstoß von CO2 intendiert, sondern „ein abgestimmtes, integriertes und smartes Konzept, das auf Anreize setzt“, sagte Brinkhaus.

Ministerin: Weg hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft

„Die Regierung nimmt den Auftrag zum Handeln an und geht den Weg hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Sie verteidigte das Eckpunktepapier als Neuanfang und nannte das geplante Klimaschutzgesetz „das Herzstück“, da es Klimaziele rechtsverbindlich für jeden einzelnen Bereich mache. Sie sei zufrieden, dass es einen Mechanismus gebe, mit dem überprüft und nachjustiert werden könne. Während klimafreundliche Alternativen künftig über Anreize unterstützt würden, würden klimaschädliche moderat teurer, sagte die Ministerin. Neben Investitionen in die Attraktivität der Bahn und den öffentlichen Personennahverkehr werde die „Handbremse beim Ausbau der erneuerbaren Energien gelöst“, kündigte die Ministerin weiter an.

„Ich hätte mir auch mehr vorstellen können, aber ich denke nicht, dass der Preis ein Allheilmittel ist, sondern nur ein Instrument von vielen“, sagte Schulze mit Blick auf den Einstieg in die Bepreisung von CO2. Man werde nachsteuern, wo es nötig sei, denn als Umweltministerin sei sie erst zufrieden, wenn in Deutschland deutlich weniger CO2 ausgestoßen würde.

AfD: Schlag ins Gesicht der Bürger

Massive Kritik kam von der AfD-Fraktion. Martin Reichardt sprach von einer derzeit grassierenden „Klima-Hysterie“, die von einer „grünen Klima-Sekte“ ausgehe. Das Klimapaket und die Politik der Bundesregierung bedeute „Geld für Klima-Wahn aus dem Fenster hinauszuschmeißen“, sagte Reichardt. Es gebe bei dem Thema eine Spaltung „zwischen grünen, urbanen Besserverdienern und denen, die sich Gedanken machen müssen, wie viel Geld am Monatsende noch auf dem Konto ist“, sagte der AfD-Politiker.

Reichardt kritisierte, dass die Energiewende private Haushalte bereits neun Milliarden Euro gekostet habe und die geplante Entlastung von Familien nicht mehr als „ein Schlag ins Gesicht der Bürger“ sei. Er forderte die Bundesregierung auf, Schluss mit dem „ideologischen grünen Unsinn“ zu machen und zu einer bürgerlichen Politik zurückzukehren.

 

TOP 3 Strukturhilfen für Kohleregionen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (19/13398) debattiert, der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen wurde. Abgelehnt hat das Parlament zudem einen Antrag der Fraktion Die Linke, die fordert, den Kohleausstieg „schnell und sozial gerecht“ umzusetzen (19/7703). Die Vorlage fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Der Abstimmung über den Antrag der Linksfraktion lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/10761 Buchstabe c) zugrunde. Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags, mit dem sich Bündnis 90/Die Grünen dafür einsetzen wollten, „Innovationsinseln in strukturschwachen Regionen zu etablieren“, um „Wirtschaftsstrukturen der Zukunft“ zu schaffen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zielt darauf, die „Eckpunkte zur Umsetzung der  strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, die die Bundesregierung am 22. Mai 2019 vorgelegt hat, umzusetzen und somit einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die betroffenen Regionen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2038 zu schaffen.

 

TOP 4 Förderung von Unternehmensgründungen

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, zwei Anträge der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Unternehmensgründungen abgelehnt. Die FDP wollte mit „Freiheitszonen einen Aufschwung Ost unterstützen“ (19/11052); Bündnis 90/Die Grünen schlugen zur Förderung einer „Gründungskultur“ ein ganzes Maßnahmenbündel vor (19/11150). Der Antrag der Liberalen wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Antrag der Grünen fand ebenfalls gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen keine Mehrheit. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zugrunde (19/13580).

AfD wünscht sich andere Prioritäten

Aus Sicht von Enrico Komning (AfD) wird der FDP-Antrag nicht dazu führen, dass die Zahl der Unternehmensgründer wieder zunimmt. „Der von Gender– und Klimaideologie geprägte Antrag der Grünen schon mal gar nicht“, fügte er hinzu. Die AfD-Fraktion beabsichtige hingegen, für den kommenden Haushalt eine substanzielle Aufstockung der Mittel für das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand zu beantragen.

Komning betonte, wolle man insbesondere im Osten Deutschlands Gründungen fördern, müsse zuerst einmal das Problem der Abwanderung der Menschen aus den ländlichen Räumen angegangen werden. Der Staat sei hier gefordert, indem er tatsächlich gleichwertige Lebensverhältnisse garantiert, sagte der AfD-Abgeordnete. Benötigt werde ein sehr viel breiteres Verständnis von Daseinsvorsorge. „Die komplette Infrastruktur muss vom Staat bedingungslos garantiert sein“, forderte er. Erst wenn es gelungen sei, die Landflucht zu bekämpfen, könne über Sonderwirtschaftszonen gesprochen werden.

 

TOP 6 Umwelt-, Klimaschutz und Forstwirtschaft

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. September 2019, mit sechs Anträgen der Fraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Hilfe für die Forstwirtschaft befasst. Erstmalig debattiert wurden die Anträge „Waldbesitzer unterstützen – Wald nachhaltig umbauen“ der AfD-Fraktion (19/13528) und „Handeln jetzt – Auf dem Weg zum klimaneutralen Deutschland“ (19/13538), sowie der Antrag „Aktionsplan für einen gesunden und artenreichen Wald“ (19/13079) von Bündnis 90/Die Grünen und „Umweltfreundliche Mobilität fördern – Luftverkehr gerecht besteuern und Subventionierung beenden“ (19/13078), welchen die Grünen vorgelegt hatten.

Im Anschluss an die Debatte wurden die erstgenannte Vorlage der Grünen an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die zweitgenannte und der AfD-Antrag an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Der letztgenannte Antrag der Grünen wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Ein Entwurf der Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/13517) ging an den federführenden Wirtschaftsausschuss.

AfD fordert Holzbau-Renaissance

„Gestern war ein guter Tag für den Wald“, sagte auch Peter Felser (AfD). Die Mittel vom Bund seien ein „wichtiges Zeichen“, sie zeigten aber gleichzeitig auch, was in der Vergangenheit versäumt wurde. „Wer hat das Forstpersonal abgebaut und wo sind Szenarien über mögliche Bedrohungen?“, kritisierte er die Regierung.

Felser plädierte dafür, Kleinstwaldbesitzer mit der Möglichkeit für Sammelanträge zu unterstützen und forderte eine Holzbau-Renaissance. Wer zum jetzigen Zeitpunkt nach einem Urwald-Konzept rufe, habe nichts vom Forst verstanden, sagte er bezugnehmend auf den Antrag der Grünen.

 

ZP 10 Aktuelle Stunde – Erhalt der Stasi-Unterlagenbehörde

Die AfD-Fraktion hat sich in einer von ihr beantragten Aktuellen Stunde zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde gegen die geplante Überführung der Akten in die Verantwortung des Bundesarchivs ausgesprochen. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass der Stift für einen Schlussstrich unter die Geschichte der DDR-Diktatur gezogen werden soll, sagte der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Jongen, in der Debatte am Donnerstag, 26. September 2019.

AfD: Wiederkehr von DDR-ähnlichen Zuständen

Vor 30 Jahren hätten Bürgerrechtler und mutige Bürger in der DDR dafür gesorgt, dass die Akten der Staatssicherheit erhalten und durch einen unabhängigen Beauftragten aufgearbeitet werden können. Es sei ein „Hohn“, wenn die Bundesregierung ausgerechnet im 30. Jubiläumsjahr des Mauerfalls gemeinsam mit FDP, Grünen und Linken die Stasi-Akten im Bundesarchiv verschwinden lassen wollten. Dies erinnere an die Zustände in der ehemaligen DDR.

In der Bundesrepublik sei „eine gespenstige Wiederkehr von DDR-ähnlichen Zuständen“ zu beobachten. Dies habe vielleicht etwas damit zu tun, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der Einheit bereits eine 35-jährige Karriere in der DDR absolviert habe. Für seine Fraktion forderte Jongen den Erhalt der Stasi-Unterlagen-Behörde als eigenständige Einrichtung. Diese Forderung werde auch von 60 ehemaligen DDR-Bürgerrechtlern unterstützt, sagte der AfD-Abgeordnete.

 

TOP 8 Schutz von Rechtsstaat und Demokratie

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. September 2019, erstmalig mit dem Antrag „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – ‚Antifa‘ ächten“ der AfD-Fraktion (19/13521) befasst. Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

„Gegen extremistische Strömungen einsetzen“

Die AfD will, dass sich der Bundestag zu einem „antiextremistischen Grundkonsens“ bekennt und anerkennt, dass der gesellschaftlichen Polarisierung nur effektiv begegnet werden kann, indem man sich gemeinsam und in glaubhafter Form gegen alle extremistischen Strömungen rechter, linker oder islamistischer Art einsetze. Für einen glaubwürdigen Kampf der Politik gegen gewalttätigen politischen Extremismus solle sich der Bundestag von jeglichen Strömungen distanzieren, die das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie das staatliche Gewaltmonopol ablehnen.

Die Abgeordneten sollen sich auch von Strömungen wie der „Antifa“ oder „Antifaschistischen Aktion“, ihren Symbolen und Zeichen distanzieren. Allen staatsgefährdenden Maßnahmen solle der Bundestag eine klare Absage erteilen. (sas/vom/26.09.2019)

 

TOP 9 Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS-Terrors

Die Abgeordneten hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung über zwei Vorlagen zum Einsatz der Bundeswehr im Irak. Grundlage der Debatte soll ein Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“ (19/13290) beraten. Zudem lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeswehr sofort aus dem Anti-IS-Einsatz zurückrufen“ (19/13503) vor. Beide Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

 

TOP 10 Deutsch-französische Freundschaft

Die Koalitionsfraktionen sowie die FDP und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für eine „zügige und ambitionierte Umsetzung“ des Vertrags von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit aus. Der Bundestag nahm den gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen mit dem Titel „Eine dynamische und zukunftsorientierte deutsch-französische Freundschaft im Dienste Europas“ (19/13533) am Donnerstag, 26. September 2019, gegen die Stimmen der AfD und der Linken an. In namentlicher Abstimmung votierte das Parlament anschließend für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vertrag zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ (19/1005119/1051919/11247 Nr. 1). 479 Abgeordnete stimmten dem Gesetzentwurf zu, 122 lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. Grundlage der namentlichen Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/13579).

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/13587) zum Regierungsentwurf der Bundesregierung ab. 522 Abgeordnete stimmten gegen den Entschließungsantrag, 75 votierten dafür, es gab eine Enthaltung. Die AfD wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, in einem Zusatzabkommen mit Frankreich den Umfang der gegenseitigen Bündnisverpflichtung zu definieren und zu klären, in welchen Fällen zivile oder militärische Hilfeleistung zu gewähren ist und ob französische Nuklearwaffen auch zur Verteidigung Deutschlands eingesetzt würden.

Einen neuen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Transformation der Gesellschaft in einen deutsch-französischen Wohlstandsabbau“ (19/13530) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss. Die AfD hatte die Federführung beim Europaausschuss beantragt, wurde von allen übrigen Fraktionen aber überstimmt.

 

ZP15 Bezahlbares Wohnen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. September 2019, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Situation auf dem Wohnungsmarkt (19/13502) berate. Die Vorlage mit dem Titel „Bezahlbares Wohnen garantieren – Mieten deckeln, sozialen Wohnungsbau retten“ wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der FDP (19/169219/6219) und ein Antrag der Grünen (19/4549). Den erstgenannten FDP-Antrag lehnten auf Empfehlung des Bauausschusses (19/3111) CDU/CSU, SPD, Die Linke und die Grünen ab, die AfD stimmte mit der FDP für den Antrag. Beim zweiten Antrag der FDP enthielt sich die AfD-Fraktion, CDU/CSU, SPD, Die Linke und die Grünen lehnten ihn auf Empfehlung des Bauausschusses (19/11219) ab. Dem Antrag der Grünen stimmte auf Empfehlung des Bauausschusses (19/6816) stimmte nur noch Die Linke zu, während CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ihn ablehnten.

 

 

TOP 18 EU-Beitrittsantrag Nordmazedoniens und Albaniens

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, Anträgen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu EU-Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 465 Abgeordnete für den Antrag zur „Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Nordmazedonien zur Europäischen Union und zur Empfehlung von Europäischer Kommission und Hoher Vertreterin vom 29. Mai 2019 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen“ (19/13508), 122 lehnten ihn ab, es gab 16 Enthaltungen. Dem Antrag zur „Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Albanien zur Europäischen Union und zur Empfehlung von Europäischer Kommission und Hoher Vertreterin vom 29. Mai 2019 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen“ (19/13509) stimmten 395 Abgeordnete, 188 lehnten ihn ab, es gab ebenfalls 16 Enthaltungen. Einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/13576) zum Koalitionsantrag zu Albanien lehnten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab, Die Linke enthielt sich. Zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien lag auch ein Antrag der FDP-Fraktion vor (19/13518), den alle übrigen Fraktionen ablehnten.

Koalitionsantrag zu Nordmazedonien

Im Antrag zu Nordmazedonien wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, zu gewährleisten, dass der Reformkurs und die Umsetzung beschlossener Reformen durch Nordmazedonien sichergestellt werden. Auch sei zu verdeutlichen, dass Nordmazedonien weiterhin erhebliche zusätzliche Anstrengungen unternehmen müsse, um die Beitrittskriterien zu erfüllen, besonders auf den Gebieten der Rechtsstaatlichkeit einschließlich Grundrechte und Effizienz der Sonderstaatsanwaltschaft, der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität und des der Stärkung von Institutionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Aktionspläne müssten klare Fristen und Ziele vorgeben, deren Erfüllung Voraussetzung für die Öffnung neuer Verhandlungskapitel sein soll. Der Bundestag behält sich vor, von seinem allgemeinen Recht zur Stellungnahme Gebrauch zu machen, falls er zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für die Öffnung von Verhandlungskapiteln nicht erfüllt worden sind.

Koalitionsantrag zu Albanien

Beitrittsverhandlungen mit Albanien soll die Bundesregierung im Europäischen Rat am 17. und 18. Oktober 2019 grundsätzlich nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass die erste Beitrittskonferenz erst stattfindet, wenn die Bundesregierung die Erfüllung einiger Bedingungen durch Albanien festgestellt hat. So soll die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofes durch Ausstattung mit einer angemessenen Anzahl überprüfter Richter und Staatsanwälte sichergestellt werden. Es müsse eine Wahlrechtsreform beschlossen und eine transparente Parteien- und Wahlkampffinanzierung sichergestellt werden.

Die zweite Beitrittskonferenz dürfe erst stattfindet und die ersten Verhandlungskapitel erst dann geöffnet werden, wenn das Gesetz zur Wahlrechtsreform umgesetzt ist und Strafverfahren gegen Richter und Staatsanwälte eingeleitet wurden, denen strafbares Verhalten vorgeworfen wird. Staatsanwaltschaftliche und gegebenenfalls gerichtliche Verfahren gegen diejenigen, die mit Stimmenkauf bei Wahlen in Verbindung gebracht werden, sollten ebenfalls eingeleitet werden, heißt es in dem beschlossenen Antrag.

Der Bundestag verlangt zudem solide Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität auf allen Ebenen einschließlich der Verfahren gegen hochrangige Beamte und Politiker. Dazu gehörten proaktive Ermittlungen, gegebenenfalls Strafverfolgungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Korruption und organisierter Kriminalität. Greifbare Fortschritte müsse es auch bei der Verwaltungsreform einschließlich der Überprüfung der Einstellungen von hochrangigen Beamten und Direktoren geben, auch mit Blick auf die Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten.

 

 

ZP 17 Programm „Perspektive Heimat“

Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 25. September 2019, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sofortige Einstellung des Programms ‚Perspektive Heimat‘“ (19/13522) beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD will, dass das Programm „Perspektive Heimat“ samt der zugehörigen Maßnahmen und Projekte sofort eingestellt und vor allem die Migrationsberatungszentren schnellstmöglich abgewickelt werden. Das Programm solle nachträglich evaluiert werden. Künftig sei davon abzusehen, sich illegal in Deutschland aufhaltende Ausländer durch staatliche Leistungs- und Beratungsangebote zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen.

Stattdessen sei die konsequente zwangsweise Rückführung aller Illegalen zu betreiben. Bis Mitte 2020 solle die Regierung einen alternativen Plan vorlegen, um ausschließlich die Rückkehr sich legal in Deutschland aufhaltender Ausländer zu fördern, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, schreibt die AfD.

Programm „Perspektive Heimat“

Die im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegende Initiative baut nach eigenen Angaben auf den bereits vorhandenen Maßnahmen, Initiativen und Strukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf. Dabei sollen durch Beschäftigung Bleibe- und Zukunftsperspektiven in den Partnerländern geschaffen, aus einer Rückkehr eine nachhaltige Reintegration gemacht und die irreguläre Migration gemindert werden.

Das Programm konzentriere sich auf die Partnerländer, aus denen ein besonders hoher Anteil an ausreisepflichtigen Personen in Deutschland stamme. Dazu gehören Afghanistan, Ägypten, Albanien, Gambia, Ghana, Irak, Kosovo, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien und Tunesien. Für jedes Land werde ein eigener Ansatz verfolgt, da die Situation in den verschiedenen Ländern sich stark unterscheide. (eis/26.09.2019)

 

TOP 12  Hebammenreformgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, den den Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/10612) für ein Hebammenreformgesetz in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/13588) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/12557) erklärte der Bundestag gegen das Votum der AfD für erledigt. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (19/13591) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/13592) zum Gesetzentwurf. Dem Entschließungsantrag der Linken stimmten nur die Antragsteller zu, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmte neben den Antragstellern auch Die Linke zu, die anderen Fraktionen lehnten ihn ab. Einen Antrag der AfD-Fraktion zur Geburtshilfe (19/10631) lehnten die übrigen Fraktionen ab.

Duales Studium mit staatlicher Prüfung

Angehende Hebammen werden laut Neuregelung künftig in einem dualen Studium ausgebildet und können dadurch ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Die Praxiseinsätze fänden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, beispielsweise bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem „Geburtshaus“, statt.

Insgesamt soll das duale Studium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Der Abschluss sei Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen, heißt es im Gesetzentwurf. Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung.

Antrag der AfD abgelehnt

„Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen“ lautet der Titel des Antrags der AfD. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sicherzustellen, dass durch den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen für jede Schwangere eine Geburtshilfliche Abteilung innerhalb von 40 Minuten erreichbar ist und dass dort eine Hebamme zur Verfügung steht.

Beim Einsatz freiberuflich tätiger Hebammen in Geburtshilflichen Abteilungen sollte eine Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber bestehen. Durch eine solche finanzielle Entlastung könnte erreicht werden, so die Fraktion, dass freiberuflich tätige Hebammen, die die Geburtshilfe aufgegeben haben, zumindest in einer Klinik wieder für die Geburtshilfe tätig werden wollen. (sas/hau/vom/26.09.2019)

 

TOP 15  Steuerliche Entlastung für Familien

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2016, den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Steuerliche Entlastung von Familien“ (19/13461) erstmals beraten und anschließend zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Kinderchancengeld – Kindesbezogene Leistungen radikal reformieren“ (19/7692), zu dem der Familienausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/9346).

Forderungen zu Frei- und Entlastungsbeträgen

Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Kinderfreibetrag „in haushaltsverträglichen Schritten“ an den Grundfreibetrag für Erwachsene angleicht und die steuerfreie Übernahme der Betreuungkosten auch von schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer ermöglicht.

Darüber hinaus sollen der Alleinerziehendenentlastungsbetrag auf 2.200 Euro (von derzeit 1.908 Euro) und der Erhöhungsbetrag je Kind auf 275 Euro (von derzeit 240 Euro) erhöht und der Alleinerziehendenentlastungsbetrag regelmäßig angehoben werden, um Preissteigerungen auszugleichen. Der Ausbildungsfreibetrag solle erstmals nach 2001 von 924 auf 1.200 Euro erhöht und der Ansatz des Ausbildungsfreibetrages auch für nicht volljährige Kinder in Berufsausbildung ermöglicht werden. Den Ausbildungsfreibetrag will die Fraktion regelmäßig anheben, um Preissteigerungen auszugleichen. Die Kosten für die Kinderbetreung will sie vollständig steuerlich abzugsfähig zu machen.

„Leistungen in einem Kinderchancengeld bündeln“

In ihrem älteren Antrag (19/7692), der keine Mehrheit fand, sprach sich die Fraktion dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung. Das Kinderchancengeld sollte nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollten alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag sollte jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden.

In der zweiten Säule sollten vor allem die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und der rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammengefasst werden. Die dritte Säule sollte schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten. (sas/aw/26.09.2019)

 

TOP 14 Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, die Psychotherapeutenausbildung reformiert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ (19/9770) stimmten in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/13585) CDU/CSU und SPD zu, Die Linke votierte dagegen, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden Anträge der AfD mit dem Titel „Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen“ (19/9970), der Linken mit dem Titel „Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten“ (19/9912) sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern“ (19/9272). Den Antrag der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen ab; dem Antrag der Linken stimmten auch die Grünen zu, während ihn die übrigen Fraktionen ablehnten; der Antrag der Grünen wurde auch von der Linken unterstützt, während CDU/CSU und SPD ihn ablehnten und AfD sowie FDP sich enthielten.

Psychotherapie als eigenständiges universitäres Studienfach

Dem Gesetzesbeschluss zufolge wird Psychotherapie ein eigenständiges universitäres Studienfach. Das Studium soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen werden. Im Einzelnen zielt die Ausbildung nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, die psychotherapeutischen Kompetenzen zu erwerben, die grundlegend zur Behandlung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen befähigen.

Die Ausbildung soll die Breite der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren umfassen. Nur mit einem breit angelegten Studium könnten aus Sicht der Regierung die künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine sichere Entscheidung für ein späteres Vertiefungsverfahren in der Weiterbildung treffen.

AfD: Fünfeinhalb statt fünf Jahre Studium

Die AfD-Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, ihren Gesetzentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die vorgesehene Studiendauer von fünf Jahren auf mindestens fünfeinhalb Jahre angehoben wird, wobei das letzte Semester des Studiums in Form der praktischen Ausbildung absolviert werden sollte.

Außerdem wollte die Fraktion den Umfang der schriftlichen Prüfung erweitern. Im Rahmen der Berufszulassung sollte zudem für Antragsteller mit nichtdeutscher Muttersprache eine verpflichtende Sprachprüfung eingeführt werden.

 

 

TOP 17 Ausbildungsplatzumlage

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2016, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Solidarische Umlagefinanzierung für mehr Ausbildungsplätze einführen“ (19/13504) erstmals beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine solidarische Umlagefinanzierung zu schaffen, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt. In einem weiteren Gesetzentwurf solle ein Rechtsanspruch auf Ausbildung grundgesetzlich verankert werden, sodass allen jungen Menschen ermöglicht werde, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen. (vom/sas/26.09.2019)

 

 

TOP 16 Implantateregister-Errichtungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Implantateregisters in Deutschland (19/10523) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/13589) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Entwurf, Die Linke votierte dagegen, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Antrag der AfD mit dem Titel „Freiwillige Teilnahme der Patienten am Implantateregister“ (19/10630) ab..

„Sicherheit für Patienten verbessern“

Mit der Einrichtung eines zentralen Implantateregisters soll die Sicherheit für Patienten verbessert werden. In dem Register sollen künftig Angaben zur Haltbarkeit und Qualität des implantierten Hilfsmittels gespeichert werden.

So soll bei Komplikationen oder Rückrufen schneller reagiert werden können. Hersteller müssen ihre Produkte in der Datenbank registrieren.

AfD wollte freiwillige Teilnahme der Patienten

Gegen die verpflichtende Teilnahme am Register sprach sich die AfD-Fraktion aus: In ihrem Antrag plädierte sie für eine freiwillige Teilnahme der Patienten.

Laut Fraktion sollten die Patienten die Vor- und Nachteile der Teilnahme selbst abwägen dürfen und auch selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten zur Verfügung stellen oder nicht. (sas/pk/26.09.2019)

 

TOP 21 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (19/13396) beraten und zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst“ (19/13519) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Öffentlicher Dienst soll wettbewerbsfähig werden

Mit dem geplanten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz soll der öffentliche Dienst angesichts der Anforderungen durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung attraktiv und wettbewerbsfähig gestaltet werden. Hierzu seien Änderungen im Besoldungsrecht, im Versorgungsrecht und im Umzugskostenrecht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung. Diese schafften für den Bund als Dienstherr größere Flexibilität, verringerten den Verwaltungsaufwand und entwickelten zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung.

Im Besoldungsrecht seien so Änderungen insbesondere bei den Stellenzulagen, bei der Personalgewinnung und -bindung, bei der Auslandsbesoldung, in der Bundesbesoldungsordnung B und bei der Honorierung besonderer Leistungsbereitschaft erforderlich. Im Umzugskostenrecht ist zudem eine Modernisierung in Bezug auf Kostenfolgen und Kostenabrechnung zur Steigerung der Transparenz und zur Verwaltungsvereinfachung geplant. Im Versorgungsrecht sind außerdem Fortentwicklungen insbesondere bei der Versorgungsrücklage und bei der Berücksichtigung von Dienstzeiten bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen vorgesehen. Zudem soll die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in die Beamtenversorgung übertragen werden.

 

TOP 20 Stand der Umsetzung der Agenda 2030

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. September 2019, mit der Antwort der Bundesregierung (19/13352) auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/8041) zum „Stand der Umsetzung der Agenda 2010 und der globalen Nachhaltigkeitsziele in, durch und mit Deutschland“ (19/11149) beschäftigt. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen dem Titel „Die Agenda als Maßstab des Regierungshandelns ernst nehmen und die Transformation unserer Welt entschlossen vorantreiben“ (19/11149), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/13583) vorlag. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Grünen und Die Linke stimmten dafür.

Federführend an den Entwicklungsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ablehnung der UN-Resolution ,Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung‘ und Formulierung eigener Ziele der Entwicklungszusammenarbeit“ (19/13531).

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion lehnt die UN-Resolution ab und fordert, ihre Unterstützung einzustellen. Dafür setzt sie sich für ein eigenes, nachhaltiges, tragfähiges und auf den eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen basierendes Konzept für die Entwicklungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern ein. Die Bundesregierung solle deren nationale Souveränität achten und keine Abkommen unterzeichnen, die die eigenen Souveränitätsrechte verletzen.

Die nationalen, regionalen, kulturellen und religiösen Unterschiede von Entwicklungsländern sollen geachtet und anerkannt werden, heißt es weiter. Die Bundesregierung solle keine Projekte unterstützen, die der Transformation oder Anpassung der Gesellschaften in Entwicklungsländern an einen „ideologischen Wertekanon“ dienen. Daraus folge auch ein vollständiger Verzicht der Förderung der „Zivilgesellschaft“ in den Empfängerländern. Die Wirtschaft in Entwicklungsländern solle durch Kooperation statt durch „Einmischung“ gestärkt werden. (vom/sas/joh/scr/26.09.2019)

 

TOP 22 Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (19/12084) beraten. Mitberaten wurden ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Gesetzentwurf zur „Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs“ (19/13205), ein Antrag der FDP mit dem Titel „Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen“ (19/13165) sowie der Antrag „Abmahnungen – Transparenz und Rechtssicherheit“ (19/6438) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Anschluss überwies der Bundestag alle Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Regierung: Weniger finanzielle Anreize, mehr Transparenz

Laut Bundesregierung vereint der Gesetzentwurf mehrere gesetzgeberische Maßnahmen: Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen sieht er höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor.

Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Automobilen soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet. Hintergrund des Gesetzesvorhabens seien in letzter Zeit vermehrte die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden, heißt es im Entwurf.

Antrag der AfD

Die AfD kritisiert die Vorlage der Bundesregierung, die unter anderem die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ und die Verschärfung des Missbrauchstatbestandes durch Einfügen unbestimmter Rechtsbegriffe vorsehe, aber nicht geeignet seien, das Problem zu lösen. Zum Teil schätzt die AfD die vorgeschlagenen Maßnahmen als schädlich ein, weil sie die unbestrittenen Vorteile des Systems der privaten Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht und Verbraucherschutz gefährden würden.

Ziel der Gesetzesänderung der AfD sei es daher, missbräuchliche Abmahnungen wirksam zu verhindern, ohne die Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes in Deutschland zu gefährden. Die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb, denn dafür sei keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar.

Eine wirksame Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs setze die sichere Unterscheidung zwischen einer legitimen Abmahnung und einer unseriösen („missbräuchlichen“) Abmahnung voraus. Kein Unterscheidungskriterium sei die Berechtigung (Begründetheit) einer Abmahnung. Unser

 

TOP 23 MDK-Reformgesetz

Die Bundesregierung plant, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) organisatorisch von den Krankenkassen zu trennen und künftig als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zu führen. Der Bundestag beriet am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf für bessere und unabhängigere Prüfungen (19/13397). Dazu lag die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates  vor (19/13547). Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

Unabhängiger, transparenter und effektiver

Ziel des geplanten MDK-Reformgesetzes ist es zudem, die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter zu gestalten. So sollen laut Bundesregierung strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden.

Weiter ist geplant, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung stellen muss. So sollen Entscheidungen des Gremiums noch transparenter werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die rund 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt er Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen

Ferner wird die Krankenversicherung der Studierenden weiterentwickelt und modernisiert. Vor allem soll der Beendigungstatbestand „Abschluss des 14. Fachsemesters“ gestrichen werden. Darüber hinaus soll ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt werden.

Geplant ist außerdem, die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern nicht mehr durch die Fallpauschalen zu vergüten, sondern unmittelbar zwischen den Gebärdensprachdolmetschern und den Kostenträgern abzurechnen. Die Bundesregierung laut ihrer Gegenäußerung (19/13547) zur Stellungnahme des Bundesrates verschiedene Vorschläge der Länder für Detailänderungen am MDK-Reformgesetz prüfen.(sas/26.09.2019)

 

TOP 24 Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Die Befugnisse des Zollfahndungsdienstes sollen ausgeweitet werden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Verdeckte Ermittler für den Zoll

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten vor. Mit dem Gesetz werden außerdem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert. Der Einsatz verdeckter Ermittler sei zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die zu schützenden Rechtsgüter im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes unerlässlich, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass Gruppierungen der organisierten Kriminalität zunehmend konspirativ und unter größter Abschottung agieren würden.

Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich. Bei der Vorbereitung und Begehung von Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder von unerlaubten Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr würden zunehmend Telekommunikationsendgeräte eingesetzt, deren Rufnummern oder Kennungen dem Zollkriminalamt oftmals nicht bekannt seien. Wie in der polizeilichen Praxis soll das Zollkriminalamt daher sogenannte IMSI-Catcher oder WLAN-Catcher zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen.

Umsetzung von Urteilen zum Datenschutz

Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf Vorgaben aus zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz sowie eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Vorgesehen sei vor allem, den Schutz des Kernbereichs während und auch nach der Datenerhebung durch erweiterte richterliche Kontrollbefugnisse zu stärken, heißt es in dem Entwurf. (sas/hle/26.09.2019)

 

27. September 2019 (116. Sitzung)

TOP 25 Freizügigkeitsrechte nach dem Brexit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union beraten (Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz). Die Vorlage (19/13434) wurde im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Aufenthaltstitel wird zugesichert

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, für den Fall eines ungeordneten Brexits Rechtssicherheit für alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen zu schaffen, die von der EU-Freizügigkeit Gebrauch gemacht und im Vertrauen auf deren Fortbestand Lebensentscheidungen in Deutschland getroffen haben.

Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zum Austrittszeitpunkt freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel erhalten können. Zudem werden damit die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit diese Personen weiterhin Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Das Gesetz soll nur im Falle eines Austritts ohne Austrittsabkommen in Kraft treten. (sas/26.09.2019)

 

TOP 26 Angehörigen-Entlastungsgesetz – Sozialhilfe

Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2019, erstmals über das Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) der Bundesregierung beraten, mit dem Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die in einem Heim versorgt werden, finanziell entlastet werden sollen. Im Anschluss an die einstündige Debatte im Plenum wurde der Gesetzentwurf (19/13399) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, zu entlasten. Die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro soll in der Sozialhilfe künftig ausgeschlossen sein. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.  Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

Regierung: Gesetz ist eine echte Entlastung für Familien

Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), betonte: „Jeder weiß, wie belastend eine solche Pflegesituation sein kann. Wir sorgen dafür, dass nicht auch noch finanzielle Sorgen dazukommen.“

Das Gesetz sei eine echte Entlastung für die Familien. Durch eine dauerhafte Teilhabeberatung werde zudem die Inklusion gestärkt, denn Inklusion heiße, dass alle dabei seien, sagte sie.

AfD: Ein Schritt in die richtige Richtung

Jürgen Pohl (AfD) bezeichnete den Entwurf zwar als Schritt in die richtige Richtung, kritisierte jedoch, dass damit der stationären Pflege gegenüber der häuslichen ein Vorrang eingeräumt werde.

Die meisten Menschen würden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, und diese würden durch das Gesetz nicht entlastet. Er warnte außerdem davor, die Kommunen noch stärker zu belasten und forderte, die Finanzierung zu klären.

 

TOP 27 Arbeitslosengeld I

Die AfD möchte bei der Arbeitslosenversicherung die Arbeits- und Lebensleistung der Einzahler stärker würdigen. In einem Antrag (19/13520), der am Freitag, 27. September 2019, erstmals beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde, fordert sie eine gestaffelte Verlängerung der maximalen Bezugsdauer nach geleisteten Beitragsjahren. Die Reaktionen der übrigen Fraktionen darauf waren in der Debatte harsch.

AfD: Versicherungsprinzip stärken

Der AfD-Abgeordnete Sebastian Münzenmaier sagte in seiner Rede, „den fleißigen Bürgern des Landes“ werde man nicht gerecht, während Menschen „fürstlich alimentiert“ würden, die „das Wort Arbeit nicht einmal buchstabieren können“. Die aktuelle Rechtslage in der Arbeitslosenversicherung sei nicht gerecht, weil es die Lebenslage der Arbeitnehmer nicht berücksichtige.

Man müsse nun das „Versicherungsprinzip stärken“, indem die Bezugsdauer an die Einzahlungsdauer gekoppelt werde. Seine Fraktion habe die Staffelung „bewusst offen“ gelassen, um Kompromissbereitschaft zu zeigen.

 

TOP 28 Bericht zum Stand der Deutschen Einheit 2019

Knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall hat der Bundestag die Lage in den ostdeutschen Ländern durchleuchtet. In einer lebhaften Debatte diskutierten die Abgeordneten am Freitag, 27. September 2019, den Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Christian Hirte (CDU/CSU), zum Stand der Deutschen Einheit 2019 (19/13500). Zentral war dabei die Frage, welche Strukturschwächen noch im Osten vorherrschen und wie der Fortschritt im Aufholprozess zu bewerten ist. Zum Bericht hat die Fraktion Die Linke einen Entschließungsantrag (19/13575) vorgelegt, der ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Der Bundestag überwies den Bericht sowie einen Entschließungsantrag der Linken (19/13575) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

„Wir sehen große Unternehmensansiedlungen“

Der Ost-Beauftragte Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, beschrieb den Stand der DDR-Volkswirtschaft zum Zeitpunkt der Wende als „völlig verschlissen“. Dann zählte er die Fortschritte auf: steigende Löhne, Gehälter und Renten sowie im Osten die niedrigste Altersarmut Deutschlands.

„Wir sehen große Unternehmensansiedlungen“, sagte Hirte. Es gebe aber auch einen anderen Teil, die Abwanderung von Bevölkerungsteilen wirke bis heute nach. „Es gibt kein Wundermittel gegen strukturelle Probleme wie den demografischen Wandel.“

„Aufholprozess ist ins Stocken geraten“

Als erster Redner der Opposition hatte Leif-Erik Holm von der AfD das Wort und kritisierte den Bericht der Bundesregierung scharf, „als würde ich im alten ‚Neuen Deutschland‘ lesen, alles super“. Die Leute im Osten hätten zwar „rangeklotzt“, aber man müsse anerkennen, dass diese sich nicht ernst genommen fühlten; da brauche es keine „Demokratieerziehungsprogramme“.

„Wir sehen, dass der Aufholprozess ins Stocken geraten ist“, sagte er. Das Klimapaket der Bundesregierung sei eine „Kriegserklärung“ an die ländlichen Regionen im Osten und auch im Westen.

 

TOP 29 Herstellung der Renteneinheit

Sofortige Angleichung der Ostrenten an das Westniveau und ein Mindestlohn von zwölf Euro: Mit ihren Forderungen in einem Antrag zur Rentenpolitik (19/10285), den Die Linke vorgelegt und über den der Bundestag am Freitag, 27. September 2019, erstmals beraten hat, konnte sie bei den übrigen Fraktionen nicht punkten. Der Antrag wird nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten.

AfD will Freibeträge für Rentner

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) sagte, die Fraktion Die Linke wolle mit ihrem Antrag lediglich den Parteifreunden in Thüringen für die anstehende Landtagswahl Unterstützung geben, sie habe daher einen „Schaufensterantrag“ mit einer „wild durcheinander gewürfelten Wunschliste“ vorgelegt. Eine Anhebung des Mindestlohns sei für Die Linke ein Allheilmittel.

Sinnvoller sei es aber, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Die von der AfD vorgeschlagene Freibetragslösung für Rentner könne mehr als 600.000 Altersrentnern und Erwerbsminderungsrentnern zugute kommen. Sie frage sich, warum Die Linke hier nicht zugestimmt habe.

 

 

TOP 30 Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Die Bundesregierung will Elektromobilität noch stärker steuerlich fördern. Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2019, in erster Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere steuerlicher Vorschriften (19/13436) erörtert und zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Sonderabschreibung für reine E-Lieferfahrzeuge

Konkret sind in dem auch als „Jahressteuergesetz“ bezeichneten Entwurf – über die bereits 2018 in Kraft getretenen steuerlichen Regelungen hinaus – zusätzliche Maßnahmen im Steuerrecht vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge und eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale, insbesondere bei Jobtickets. Außerdem ist die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs geplant. Auch die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung sollen verlängert werden.

Als weitere Maßnahmen nennt die Bundesregierung im Entwurf unter anderem steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber und unterstützende Maßnahmen zur Entspannung am Wohnungsmarkt, so etwa die Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer oder die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen, wie etwa „Wohnen für Hilfe“. Darüber hinaus enthält der Entwurf Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie Anpassungen an das EU-Recht sowie an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. (sas/hle/27.09.2019)

 

TOP 31 Begabtenförderung in der beruflichen Bildung

Die FDP will „Spitzen-Azubis“ besser fördern. Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2019, erstmals über einen Antrag der Fraktion mit dem Titel „Begabtenförderung für Talente der beruflichen Bildung öffnen“ (19/13460) debattiert und ihn anschließend und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Stipendien auch für Talente aus der beruflichen Bildung

Die FDP fordert die Bundesregierung unter anderem auf, verwaltungsrechtliche Regelungen zwischen dem Bund und den 13 Begabtenförderungswerken so zu ändern, dass den Begabtenförderungswerken die Aufnahme von Talenten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung als Stipendiaten und Stipendiatinnen ermöglicht wird. Dabei sollen  die Begabtenförderungswerke frei über die Öffnung und damit verbundenen Auswahlverfahren und Angebote entscheiden können. Spezifische Auswahlkriterien sollen sie weiterhin eigenständig festlegen können, wobei ihnen bei den Auswahlverfahren keine zusätzlichen Kriterien auferlegt werden sollen.

Stipendiaten und Stipendiatinnen aus der beruflichen Bildung sollen grundsätzlich gleichermaßen Zugang zu allen ideellen Förderangeboten der Begabtenförderungswerke erhalten. Den Begabtenförderungswerken will die Fraktion finanzielle Mittel für ein Inkrafttreten der Öffnung ab Beginn des Ausbildungsjahrgangs 2020/2021 zur Verfügung stellen. Die Mittel sollen jenen Begabtenförderungswerken zufließen, die sich für eine Öffnung ihrer Förderprogramme entscheiden, sodass die teilnehmenden Begabtenförderungswerke ihre Programme für mindestens zehn Prozent Stipendiaten aus der beruflichen Bildung öffnen können. Die Stipendiaten aus aus der beruflichen Bildung sollten mit jeweils 300 Euro pro Monat gefördert werden, heißt es in dem Antrag. (sas/27.09.2019)

 

TOP 32 Grunderwerbssteuergesetz

Maßnahmen gegen sogenannte Share Deals, bei denen Investoren beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer umgehen können, hat der Bundestag am Freitag, 27. September 2019, In erster Lesung beraten. Grundlage war der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437). Dazu lag auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (19/13546). Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit Anträgen der AfD dem Titel „Änderung des Steuerrechts – Besteuerung der sogenannten Share Deals im Immobilienbereich“ (19/13532) sowie der Fraktion Die Linke, die „Share Deals – Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen“ will (19/10067) im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die AfD hatte für ihren Antrag die Federführung beim Bauausschuss gewünscht, wurde von den übrigen Fraktionen aber überstimmt.

„Missbräuchliche Steuergestaltung eindämmen“

Ziel des geplanten Gesetzes sei die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen – wie Share Deals – die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. „Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind.“

Um künftig „missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer“ einzudämmen, sei zunächst geplant, die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abzusenken. Zudem soll ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe soll darüber hinaus im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung finden. Ferner sollen die Vorbehaltensfrist in Paragraf 6 des Grunderwerbsteuergesetzes auf fünfzehn Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Regierung dazu auf, die Voraussetzungen zu schaffen und Maßnahmen ergreifen, um die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der Entlastung von Familien einheitlich auf bundesweit maximal 3,5 Prozent zu begrenzen. Den Länderfinanzausgleich will die Fraktion dahingehend reformieren, dass Fehlanreize zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Ferner will die AfD auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfällt, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem „echten“ Immobilienunternehmen erworben wird.

Echte Immobilienunternehmen in diesem Sinne seien Unternehmen, bei denen der Verkehrswert des Immobilienvermögens 80 Prozent oder mehr des für den Anteilserwerb vereinbarten Kaufpreises ausmacht. Der Kaufpreis sei dabei um den Kassenbestand zu vermindern, soweit dieser durch Gesellschafterdarlehen und/oder Darlehen verbundener Unternehmen abgedeckt ist. Die Höhe der zu zahlenden Steuer solle richtet sich nach dem gegebenenfalls anteiligen Wert des so erworbenen Immobilienvermögens richten. (hle/sas/27.09.2019)

 

TOP 32 Digitale-Versorgung-Gesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2019, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgungs-Gesetz) (19/13438) beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben – Den digitalen Wandel im Interesse der Nutzerinnen und Nutzern vorantreiben“ (19/13539) zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Zum Gesetzentwurf lag auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (19/13548).

Gesundheits-Apps auf Rezept

Mit dem Gesetz soll es Patienten künftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden einfach zu nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. Schon heute nutzten viele Patienten Apps, die sie etwa dabei unterstützten, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig sollen sie sich nach dem Willen der Bundesregierung aber solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Die Kosten dafür sollen in Zukunft die gesetzliche Krankenversicherung tragen. „Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert“, erläutert die Bundesregierung.

Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden sei, werde sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit müsse der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller dann dafür erhält, verhandele er selbst mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Zugriff auf die elektronische Patientenakte geplant

Zudem soll es Patienten bald möglich sein, auf digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend zu nutzen. Apotheken und Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich laut Entwurf freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten dafür sollen ihnen erstattet werden. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssten einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen, so die Bundesregierung. Bisher lag der Abzug bei einem Prozent.

Künftig sollen Ärzte auch auf ihren Internetseiten über ihr Angebot an Videosprechstunden informieren dürfen. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann zudem laut Entwurf jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld.

 

TOP 34 Stärkung der politischen Partizipationsrechte

Drei Gesetzentwürfe und drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der politischen Partizipation hat der Bundestag am Freitag, 27. September 2019, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dabei ging es um den Antrag mit dem Titel „Junge Menschen beteiligen – Partizipationsrechte stärken, Demokratiebildung fördern“ (19/13537) sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung von Artikel 38 des Grundgesetzes (19/13512) mit dem Ziel, die Wahlaltersgrenze auf das vollendete 16. Lebensjahr zu senken. Ferner wurden ein Antrag mit dem Titel „Engagementoffensive jetzt – Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördern“ (19/10223) und ein weiteren Antrag beraten, in dem sich die Grünen dafür aussprechen, das Mindestalter für die Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre abzusenken (19/13089).

In den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden sollen die beiden Gesetzentwürfe der Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/13513) und zur Änderung des Europawahlgesetzes (19/13514) mit dem Ziel, ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. Ebenfalls an den Innenausschuss gehen der Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung (19/13512) und der Antrag zur Europäischen Bürgerinitiative (19/13089). Beim letztgenannten Antrag war die Federführung strittig, da die Grünen die Federführung beim Europaausschuss sagen. Die Mehrheit entschied sich jedoch für den Innenausschuss. Im federführenden Familienausschuss beraten werden dagegen die Anträge zu den Partizipationsrechten(19/13537) und zur Engagementoffensive (19/10223).