BERLIN – zwei Dokumente des BSI belegen nun: Der digitale Euro ist untrennbar mit digitaler Identität verbunden und wer dieses System einführt, der führt beides gemeinsam ein – „Geld“ und Identitätsinfrastruktur.
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Zwei offizielle Dokumente des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (die Dokumente findet man hier und hier) erlauben nun einen Einblick in den Machtapparat hinter digitalem Euro und in die „digitale ID“. Diese beiden BSI-Dokumente zeigen keinen „Geheimplan“ der Regierung, sondern sie zeigen ganz offen die Architektur eines Geldsystems, in dem Kontrolle technisch vorbereitet ist und Freiheit nur noch politisch gewährt wird:
Im Januar 2024 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit der Veröffentlichung der Version 1.0 der technischen Richtlinie TR-03179-1 erstmals öffentlich beschrieben, wie der digitale Euro technisch funktionieren könnte. Es handelte sich dabei aber nicht um ein Marketing-Produkt, sondern um den Entwurf einer realen Systemarchitektur.
Ein Jahr später, im Januar 2025 hatte das selbe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dann das nachfolgende Dokument, den Community Draft von Teil 2 (TR-03179-2) veröffentlicht: Diesem ist dann entnehmbar, dass eine „digitale Identität“ das zentrale System ist, ohne das nichts funktioniert. Hierdurch wurde, was zuvor als Option diskutiert wurde, zur Voraussetzung. Oder mit anderen Worten: wieder einmal wurde eine Verschwörungstheorie wahr!
Mit dem Community Draft von Teil 2 (TR-03179-2) tätigt die Regierung den entscheidenden Schritt von einem abstrakten Backend zu einem einheitlichen Kontrollsystem, das Geld, Wallet und Identität umfasst. Mit Teil 2 ist klar:
Es ist nur noch eine politische Entscheidung, welche Grenzen werden gesetzt, bevor dieser Zahlungsapparat in Betrieb gesetzt wird.
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Teil 1.0: Die Architektur – zentral, regelbar, erweiterbar
Bildlich gesprochen kann man mit Hilfe des Teil 1 sozusagen unter die Motorhaube des „digitalen Euro“ blicken. Die hierbei erkennbare Systemarchitektur beinhaltet:
- ein zentral kontrolliertes Backend,
- das unter Verantwortung der Zentralbank betrieben wird und das
- klar definierte Rollen für
- Validierung,
- Widerruf (Revocation),
- Wiederherstellung (Recovery) und
- Sicherheitsupdates
umfasst. Dieses System ist damit darauf ausgerichtet, dass:
- jede digitale Geldeinheit für gültig erklärt oder widerrufen werden kann,
- Wallets eingefroren oder funktionsbeschränkt werden können,
- Regeln zentral angepasst werden können, ohne die Infrastruktur neu zu bauen.
Mit anderen Worten: Die Zentralbank erhält die Möglichkeit (bildlich gesprochen), jedem Bürger
- das „elektronische Geld“ in seiner Tasche für ungültig zu erklären und
- die Brieftasche des Bürgers zu deaktivieren.
Dieses System kann auch jederzeit ein „Update“ erhalten.
Das offizielle Narrativ dazu lautet, dass dies für die Sicherheit notwendig sei und um Resilienz und angeblich zum Schutz vor staatlichen Angreifern.
Tatsache ist jedoch, dass hierdurch ein hochgradig steuerbares Zahlungssystem geschaffen wird, in dem Freiheit und Bürger-Autonomie keine Grundeigenschaft mehr ist, sondern eine staatlich beliebig konfigurierbare Ausnahme ist. Bereits seit 2024 ist damit öffentlich einsehbar, dass – bildlich gesprochen – unter der Motorhaube – Programmierbarkeit, das Bezahlen unter staatlich gesetzten Bedingungen, technisch und damit staatlich vorbereitet wird, noch bevor diese politisch beschlossen sind. Die Infrastruktur dafür ist ab nun jedenfalls da.
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Teil 2: Die Nutzungsebene – Wallets, Zugang, Identität
Im Teil 2 der Veröffentlichung geht es nicht mehr um das Backend, also das, was sich „unter der Motorhaube“ befindet, sondern um das, was Bürger tatsächlich in der Hand hält, also um die Bedienebene. Es geht damit um
- Wallets,
- Apps,
- Geräte,
- Zugänge.
Dem Teil 2 kann man entnehmen: zur Benutzung eines Jeden wird eine digitale Identität notwendig.
Digitale ID: nicht optional, sondern funktional notwendig
Rein formal wird in, Teil 2 in:
- personalisierten Wallets (identitätsgebunden)
- anonymen bzw. pseudonymen Wallets
unterschieden. Doch dies täuscht, da:
- voll funktionsfähige Wallets (höhere Beträge, keine harten Limits, dauerhafte Nutzung) eine Identitätsbindung voraussetzen.
- „Anonyme“ Wallets starke Begrenzungen aufweisen, die z.B. geringe Beträge, begrenzte Transaktionen, zeitliche Einschränkungen o.ä.
- jede Wallet eine eindeutige Kennung benötigt, wenn sie pro Transaktion wechselt.
Dies belegt: Ohne die so bezeichnete „digitale Identität“ kommt man in der Praxis nicht weit. Die „digitale Identität“ wird hierdurch erzwungenermaßen zum Normalfall und damit wird Anonymität zum geduldeten Sondermodus, der jederzeit z.B. mit Hilfe eines „Update“ beendet werden kann.
Authentifizierung, Zugriff, Sperre: Ohne ID nicht möglich
Der Teil 2 definiert auch die technischen Anforderungen für:
- starke Authentifizierung
- Besitz- und Zugriffsnachweis
- Wiederherstellung verlorener Wallets
- Sperrung bei Missbrauch oder Regelverstoß
Keine von ihnen ist ohne eine digitale Identität praktisch nutzbar. Dabei ist es irrelevant, ob diese Identität als nationale eID, und/oder als EU-eID-Wallet und/oder als staatlich zertifizierte Identitätslösung bereitgestellt wird. Dies ist eine reine technische Umsetzungsfrage, die auf die selbe zugrunde liegende Logik zurückgreift, die lautet
Keine Zahlungen ohne Identifizierbarkeit
Auch so bezeichnete Offline-Zahlungen ändern hieran nichts. Auch sie sind:
- begrenzt,
- temporär,
- nachträglich synchronisationspflichtig,
- jederzeit zentral abschaltbar.
Offline-Zahlungen sind damit kein „digitales Bargeld“, als das es bezeichnet wird, sondern aus Sicht des regulären Online-Betriebs lediglich eine Art Notbetrieb unter Vorbehalt.
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Die neue Realität: Geld + Wallet + Identität = ein System
Mit Hilfe des Teil 2 wird nun sichtbar, was zuvor nur implizit erkennbar war:
- Der so bezeichnete „digitale Euro“ ist kein neutrales Zahlungsmittel.
- Er ist ein Zugangssystem, bei dem:
- die Identität bestimmt, welches Wallet Du bekommst,
- das Wallet bestimmt, was Du darfst,
- die Regeln bestimmen, wofür Dein Geld gültig ist.
Diese Architektur ist auch kein Zufall, sondern es handelt sich um eine absichtlich implementierte Logik, die angeblich der „Sicherheit“ dienen soll. Was der Staat als „Sicherheit“ bezeichnet, bedeutet für den Bürger aber „Abhängigkeit“.
Wofür dieses System missbraucht werden könnte
Die Dokumente beweisen zwar keine böse Absicht, aber die eröffnen den Behörden neue Möglichkeiten, die sie bisher nicht hatten. Dazu gehören die Möglichkeit einer:
- Zweckbindung von Geld: Zahlungen nur für „erlaubte“ Zwecke oder Programme.
- Sanktionen ohne Gericht: Wallet-Sperre statt Konto-Pfändung.
- Verhaltenslenkung: Limits, Anreize, Ausschlüsse über Regeln.
- Soziale Differenzierung: Wer keine digitale ID akzeptiert, bleibt im limitierten Modus.
- Kriseninstrument: In Ausnahmelagen lassen sich Regeln sofort verschärfen.
All das erfordert keine neue Technik, sondern nur neue politische Vorgaben. Damit zeigt dieses System, dass es missbrauchsfähig ist, technisch sauber, politisch offen.
Der entscheidende Punkt: Jetzt ist alles sichtbar
Im Zusammenspiel zwischen Teil 1 und Teil 2 liegt nun erstmals offen auf dem Tisch:
- wie der digitale Euro gebaut ist,
- wie er genutzt werden soll,
- warum die digitale Identität zwingend dazugehört.
Die oft gehörte Behauptung, der digitale Euro sei „wie Bargeld, nur digital“, wurde damit als „Fake News“ enttarnt, denn
Bargeld funktioniert ohne jegliche Identität; der digitale Euro funktioniert nicht ohne digitale Identität.


