Gestellte Anfrage: Umwidmung des Waldes zu Industriegebieten „Probleme mit Windkraft in Waldgebieten“

Quelle Screenshot: https://www.youtube.com/watch?time_continue=190&v=fO0W_UcYiNw

DEUTSCHLAND / BAYERN – Wegen des zunehmenden Widerstands gegen Windkraftanlagen in Wohngebieten sollen diese Industrieanlagen nun in zunehmendem Maße auch in Wäldern aufgestellt werden. Das Ergebnis dieser Politik ist: Wildtiere werden vertrieben, Haustiere werden gequält und keinen Grünen interessiert dies.

Vor dem Hintergrund der folgenden Informationen hat Franz Bergmüller die Staatsregierung mit den am Ende aufgelisteten Fragen konfrontiert. Da die Grünen Grünen sich in Erwartung einer zukünftigen Regierungsbeteiligung in Bayern eine gewisse Beißhemmung auferlegt haben und weil von den Grünen sowieso nicht zu erwarten ist, daß sie alternative Energien kritisieren, bleibt kommt der AfD als einzig verbliebener echter Oppositionspartei die Rolle zu, der Staatsregierung in dieser Frage auf den Zahn zu fühlen.

Eine Antwort der Staatsregierung wird spätestens in der zweiten Novemberhälfte erwartet.

 

Staatsziel aus dem Jahre 2010 in Bayern: 1500 neue Windkraftanlagen

Im September 2011 kämpft ein Umweltminister Markus Söder für eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens bei Windkraftanlagen. Insbesondere hat er folgende Planungen:

“Wir haben in Bayern einen besonderen Nachholbedarf“, sagte er am Freitag in München. Darum sollen die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Zukunft deutlich transparenter und kürzer werden. Die bisherigen Verfahren hätten “eher zur Verhinderung von Windkraftlagen beigetragen als zur Verstärkung“.

Außerdem sollen Lärmgutachten nur dann noch nötig sein, wenn die Räder näher als 800 Meter an einem Wohnhaus stehen. Und auch in Sachen Naturschutz will Söder die Dinge für Bauherren von Windkraftanlagen einfacher machen. In Zukunft sollen nur noch die Tierarten – meistens sind es Vögel – überprüft werden, die überhaupt durch Windräder beeinträchtigt werden können. Das wären dann nur noch 26 Vogel- und acht Fledermausarten im Gegensatz zu 386 Tierarten, die heute auf der Prüfliste stehen.

All diese Planungen aus 2011 bauen auf der völlig falschen Voraussetzung auf, daß der durch die Windkraftanlagen verursachte Eingriff in die Lebenssphäre von Mensch und Natur völlig unproblematisch sei. Das Gegenteil ist jedoch tatsächlich der Fall, wie in Folge am Beispiel von Windkraftanlagen dargelegt werden soll:

 

„Erneuerbare Energien“ bauen auf einer falschen Grundannahme auf

Die so genannten „Erneuerbaren Energien“ gehen von dem Grundsatz aus, daß sie in unerschöpflichem Umfang verfügbar seien. Der Marketingspruch der Windkraftindustrie lautet sinngemäß: „Wind kostet nichts und steht – in Schwankungen – immer zur Verfügung“. So wird z.B. in „Wikipedia“ die Definition verbreitet:

Als erneuerbare Energien (auch großgeschrieben: Erneuerbare Energien) oder regenerative Energien werden Energieträger bezeichnet, die im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Damit grenzen sie sich von fossilen Energiequellen ab, die endlich sind oder sich erst über den Zeitraum von Millionen Jahren regenerieren.

Auf dieser Definition baut der Mythos auf, man könne der Natur unendliche Mengen an Energie entziehen und diese unendlichen Energien in unendliche Mengen an Strom etc. umwandeln. Hieran knüpfen auch die bayerischen Staatsforsten an, die auf ihrer Homepage die Bevölkerung schon darauf vorbereiten, daß der bayerische Wald zunehmend zum Industriegebiet umgewidmet werden soll:

„Der Ausbau der Windenergie in bayerischen Wäldern passt als integraler Bestandteil in das vor 300 Jahren in der Forstwirtschaft geprägte Prinzip der Nachhaltigkeit, da jetzt die Verantwortung für eine lebenswerte Umwelt für die nachfolgenden Generationen übernommen wird. Die Nutzung der Windenergie führt zudem zu einer Stärkung des ländlichen Raumes, der damit nicht nur die häufig betonte Wertschätzung, sondern auch eine reale Wertschöpfung und -setzung erfährt.“

Die Voraussetzung auf die diese Planungen aufbauen sind jedoch grundlegend falsch, denn es ist schlichtweg falsch, daß mit Hilfe von Windrädern mit Hilfe des Windes unendliche Energiemengen gewonnen werden könnten. Das gilt auch für die Staatsforsten Bayerns.

 

Die Grenzen des Potentials der „erneuerbaren Energie“ Windkraft im Wald  

Die Mengen an Energie, die mit Hilfe von Windkraft gewonnen werden kann wird tatsächlich von diversen Bedingungen begrenzt, die teilweise noch unbekannt sind, oder bekannt sind, aber verharmlost werden.

In den nachfolgenden Beiträgen wird auf die nachteiligen Effekte eingegangen, die Windkraft in Waldgebieten erzeugt. Hierzu gehören z.B.:

  • Das Zubetonieren der Waldböden
  • Schallausbreitung über den Waldboden
  • Das Vertreiben von Wildtieren durch Schlagschatten und Infraschall und die damit verbundene Veränderung des Gleichgewichts der Tierpopulation

Würde man einen Wald maximal möglich mit Windkraftanlagen bestücken, kann davon ausgegangen werden, daß gewisse Tierarten komplett abwandern und die Vogelpopulation durch Schlagopfer signifikant reduziert würde.

Die Politik nimmt jedoch die Waldzerstörung als Weg des geringsten Widerstands in Kauf

 

Keine Windkraft im Wald

 

Einfluß von Windkraft auf Tiere

Insekten und Reptilien werden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht berücksichtigt

  • Windkraftanlagen bewegen sich und übertragen diese in den Boden, wo sie in Form von Bodenschall weiterverbreitet werden.
  • Je höher der Grundwasserstand, desto weiter läuft dies Übertragung
  • Schattenwurf verstört und verängstigt Tiere
  • Bienen kommen nicht mehr zurück und verenden
  • Gänse fallen in Panik
  • Insekten geraten in die Rotorblätter
  • Vögel und Wildtiere sind verschwunden

 

Probleme mit Windkraft im Wald

  • Waldzerstörung als Weg des geringsten Widerstands
  • 1000 Bäume kostet der Bau von 7 Windrädern bei Aachen
  • 250 Hektar Wald für ein Windrad zerstört
  • Jedes Windrad tötet 20 Vögel pro Jahr

 

Probleme mit Windkraft im Reinhardswald und Reinhardswald (Hessen)

Hessen hat 2% der Landesfläche zum Bebau von Windkraftanlagen ausgewiesen (Windvorranggebiete). Darunter z.B. auch im Reinhardswald. Der Reinhardswald befindet sich im Norden von Nordhessen zwischen Kassel und Bad Karlshafen sowie Hann. Münden und Hofgeismar. Naturschutz spielt zur Erreichung des 2%-Ziels für die grüne Umweltministerin keine Rolle mehr. Von ihr wurden Windparks auch in einem FFH-Gebiet genehmigt:

Wikipedia beschreibt FFH-Gebiete wie folgt:

„FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura-2000-Netzwerkes.“

  • 700 tote Rotmilane pro Jahr können vom Bestand nicht mehr aufgefangen werden (Min. 3:00)
  • Gutachten werden zu oft von den Windkraftbetreibern beauftragt und bezahlt, diese wimmeln oft vor Fehlern (Min. 5:00)
  • Unabhängige Fachexpertisen werden nicht berücksichtigt (Min. 6:00)
  • Pro Jahr brennen (dokumentiert) 8 Windräder, brennende Flügel fallen dann in den Wald (Min. 7:00)
  • Im Kaufunger Wald wurden pro Anlage ca. 1000 Kubikmeter Beton in den Boden gegossen (Min. 9:00)
  • Durch das Ausdünnen des Walds werden neue Windschneisen geschaffen, in welchen andere Bäume dann dem Wind nicht mehr standhalten und bei Stürmen entwurzelt werden (Min. 9:30)

 

Probleme mit der Akzeptanz von Windkraft im „kleinen Thüringer Wald“ und Odenwald 

Die Menschen wollen schlichtweg keine Klimarettung durch Zerstörung des CO2-Speichers Wald. Sie wollen auch keine Industrieanlagen im Wald.

Die klassischen Interessenvertretungen der Naturschützer, wie BUND etc. haben meist von die Seiten von den Bürgerbewegungen weg und zu den Investoren hin gewechselt.

 

 

Die Argumente Motivationen einiger Betreiber

 

In NRW macht die Landesregierung den Weg frei für Windkraft im Wald

„Die NRW-Landesregierung hat den Neubau von Windrädern im Landesentwicklungsplan stark eingeschränkt. Doch unter den besonderen Bedingungen könnte eine Genehmigung erfolgen. Minister Pinkwart sagte dem WDR dazu im Interview: “Der Wald kann nur dann in Frage kommen, wenn andere Flächen nicht zur Verfügung stehen und dann kann er nur in sehr eingeschränktem Maße genutzt werden. Dann könnten bei einer solch eingeschränkten Nutzung natürlich solche Überlegungen, wie die Waldbauern sie angestellt haben, eine Berücksichtigung finden.” „

 

 

 

 

Ich frage die Staatsregierung:

 

1. Planungen zum künftigen Ausbau der Windkraft in Bayern (falls zu umfangreich hilfsweise für Oberbayern):

1.1. Wie groß ist gemäß Planungsstand 1.10.2019 die Fläche, die durch die Staatsregierung zur Bestückung mit Windkraftanlagen vorgesehen hat in Quadratmetern?

1.2. Um wie viele Quadratmeter hat sich diese Fläche in den letzten 10 Jahren geändert?

1.3. Um wie viele Quadratmeter soll sich diese Fläche nach den gegenwärtigen Planungen in den kommenden 10 Jahren ändern?

 

2. Lage der Gebiete für die  Windkraftanlagen:

2.1. Wo liegen die in 1 abgefragten Flächen (Bitte nach 1.1. und 1.2. und 1.3. ausdifferenzieren und vorzugsweise als Karte bereitstellen)?

2.2. In welchen Landkreisen liegen die in 1 bis 2.1. abgefragten Flächen?

 

3. Nähe zu geschützten Gebieten

3.1. Wie viele Quadratmeter der in 1 und/oder 2 abgefragten Flächen liegen in Naturschutzgebieten (Bitte wie nach 1.1. und 1.2. und 1.3. ausdifferenzieren und vorzugsweise als Karte bereitstellen)??

3.2. Wie viele Quadratmeter der in 1 und/oder 2 abgefragten Flächen liegen in FFH-Gebieten (Bitte wie nach 1.1. und 1.2. und 1.3. ausdifferenzieren und vorzugsweise als Karte bereitstellen)?

3.3. Welche der in 1 und/oder 2 abgefragten Flächen liegt in der Nähe eines im Sinne von 3.1. bzw. 3.2. geschützten Gebiets (Bitte nach „angrenzend“; bis 500 Meter Entfernung; bis 1000 Meter Entfernung ausdifferenzieren)?

 

4. Genehmigungsverfahren

4.1. Welche Rechtsgrundlagen werden den Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln)?

4.2. Welche Parameter werden bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen abgefragt (Bitte der Antwort wenn möglich eine Checkliste als Anlage beilegen)?

4.3. Der Einfluß von Windräder auf welche Gattungen Lebewesen – z.B. Insekten oder Amphibien – wird durch die in 4.2. abgefragte Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abgefragt (Bitte begründen)?

 

5. Eingriff in die Natur pro Windrad im Bau

5.1. Sind die im Vorspann genannten Informationen plausibel, daß durch das Ausdünnen des Walds beim Aufbau neue Windschneisen geschaffen werden, durch welche die Bruchgefahr anderer Bäume bei Stürmen ansteigt?

5.2. Sind die im Vorspann genannten Größen plausibel, daß für ein Windrad im Bau im Wald ein Fundament ca. 1000 Kubikmeter Beton in den Boden gegossen wird (Bitte begründen)?

5.3. Sind die im Vorspann genannten Größen plausibel, daß für einen Windpark von sieben Anlagen im Wald ca. 1000 Bäume gefällt werden müssen (Bitte Abweichungen mit belegten Zahlen begründen)?

 

6. Belastungen der Natur durch ein Windrad im Wald

6.1. Welche Abweichungen hinsichtlich der Anforderungen an den Brandschutz gibt es für den Betrieb einer Windkraftanlage im Wald in Abweichung zum Betrieb einer Windkraftanlage außerhalb des Waldes?

6.2. Welche Einflüsse sind der Staatsregierung auf die Tierwelt des Waldes bekannt, die über den über den Waldboden übertragen werden und ihre Ursache im Schall eines sich im Wind bewegendenden / schwingenden Windrads herrühren (Bitte alle bestehenden oder in Auftrag gegeben Untersuchungen hierüber anführen)?

6.3. Welche Untersuchungen bzw. Erfahrungen sind der Staatsregierung zum Vogelschlag durch Windräder im Wald bekannt, z.B. daß jedes Windrad im Wald pro Jahr 20 Vögel tötet?

 

7. Einfluß durch Windräder im Wald auf Tiere

7.1. Welche Studien sind der Staatsregierung bekannt oder durch diese geplant, welche die Erfahrung untersuchen, daß der Schattenwurf der Windkraftanlagen Waldtiere verstört oder verängstigt oder diese das Gebiet der Windräder meiden läßt?

7.2. Welche Studien sind der Staatsregierung bekannt oder durch diese geplant, welche die Erfahrung untersuchen, daß Bienen aus diesen Waldgebieten nicht mehr zu ihren Stöcken zurück finden bzw. verenden?

7.3. Welche Studien sind der Staatsregierung bekannt oder durch diese geplant, welche die Erfahrung untersuchen, daß Gänse in diesen Waldgebieten durch die Rotorblätter in Panik geraten?

 

8. Förderung von Windkraft in Bayern

8.1. Mit welchen Summen wird Windkraft in Bayern im Jahre 2019 gefördert (Bitte unter Angabe des Haushaltstitels)?

8.2. Welche Eigentümerstrukturen weisen die Betreiber von Windkraftanlagen in Bayern aus?

8.3. Welche Auflagen macht die Staatsregierung den Betreibern von Windkraftanlagen n Wäldern bezüglich des Rückbaus der Fundamente bei einem Rückbau der Anlage (Bitte die Prozentzahl des Fundaments angeben um das dieses im Wald abzutragen ist)?