Wer von (s)einem spanischen Konto mehr als 3000€ seines eigenen Geldes abheben will, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 150.000 €

Quelle: Von Neitram, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1052039

MADRID – Die sozialistische Regierung Spaniens legt fest: In Spanien können Kontoinhaber bis zu 3.000 € pro Transaktion abheben, bevor die Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) davon Kenntnis erhält. Bei höheren Beträgen verlangt die Bank Belege, die den Verwendungszweck des Geldes begründen sollen.

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Die Regierung aus Sozialisten und Kommunisten in Spanien die sich nur bilden konnte, weil die Konservativen sich an eine imaginäre „Brandmauer“ gehalten haben und nicht mit der VOX und Anderen koaliert haben, geht nun einen weiteren Schritt, um die eigenen Bürger vom Bargeld abzuschneiden. Sie hat festgelegt, daß das Abheben von Bargeldbeträgen über 3000€ in Spanien nun Meldepflichten unterliegt. Wer dagegen verstößt muß Bußgeld zahlen, wenn er sein eigenes Geld abheben möchte, diese Regeln aber nicht befolgt.

Diese Regel gilt in jedem Fall, wenn man einen größeren Betrag vom eigenen, spanischen Bankkonto anhebt. Ob das auch gilt, wenn man in Spanien z.B. über die EC-Karte Geld von einem Konto abhebt, das sich nicht in Spanien befindet, wissen wir nicht.

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Neue Regeln in Spanien: Bargeldabhebungen über 3.000 Euro unter strenger Kontrolle

Wer von nun an 3.000 Euro oder mehr von einer spanischen Bank abhebt, muss dies der Agencia Tributaria, also der  spanischen Steuerbehörde im Voraus melden. Bei Abhebungen von 100.000 Euro oder mehr ist eine Benachrichtigungsfrist von mindestens 72 Stunden einzuhalten. Bei kleineren Beträgen über 3.000 Euro ist eine Benachrichtigungsfrist von 24 Stunden einzuhalten.

Natürlich muß das digital und auf einem amtlich vordefinierten Weg erfolgen. Zu benutzen ist nämlich die offizielle Website des Finanzamts und auf dieser muß wiederum

  • ein digitales Zertifikat,
  • eine Cl@ve-PIN oder
  • ein elektronischer Personalausweis

eingereicht werden. Dann erhält man von der Finanzbehörde eine Quittung, die man dann bei der Bank vorzeigen muß, wenn man sein eigenes Bargeld abheben möchte.

Spanien verstärkt den Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche

Diese strenge neue Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Behörden behaupten, Bargeld bleibe ein wichtiges Instrument für illegale Aktivitäten, weshalb eine strengere Überwachung unabdingbar sei.

Interessanterweise sind es nicht nur massive Abhebungen, die Alarmglocken läuten lassen. Selbst häufige kleine Abhebungen – sagen wir 800 oder 900 Euro auf einmal – könnten unerwünschte Aufmerksamkeit erregen, wenn sie nicht ausreichend begründet sind. Die Botschaft der spanischen Regierung ist klar: Jede Bewegung mit großen Bargeldsummen muss nun vollständig nachvollziehbar sein.

So funktioniert es (theoretisch):

Um dem neuen Gesetz zu entsprechen, muß der Kunde eine formelle Benachrichtigung über die Online-Plattform der Agencia Tributaria einreichen. Dazu muß man Folgendes beifügen:

  • Der Betrag, den man abheben möchte
  • Der Zweck des Widerrufs
  • Die eigene Identität und die Identität des endgültigen Empfängers, falls abweichend

Diese Bestätigung muß man dann zum Bankautomaten mitnehmen, denn die Bank vor der Auszahlung des Geldes danach fragen.

Banken müssen phantasieren und petzen gehen

Banken sind nun verpflichtet, Abhebungen zu sperren, wenn sie fehlende Unterlagen feststellen, und verdächtige Transaktionen den Behörden zu melden, selbst wenn die Beträge wiederholt knapp unter dem Schwellenwert liegen.

Auch die Banken selbst werden eine stärkere Rolle spielen und Hacienda regelmäßig detaillierte Informationen über alle bedeutenden Bargeldbewegungen melden.

Bei unterlassener Meldung riskiert der Kunde, der sein eigenes Geld in Händen halten will eine Geldstrafe zwischen 1 und 10 Prozent des abgehobenen Betrags – beginnend bei 600 Euro und je nach Schwere des Verstoßes bis zu stolzen 150.000 Euro.